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Thema: Wahlanfechtung wegen Wahlbetruges Art. 38 GG
Bewertung:
vonRoit

Beiträge: 2420

» 13.05.08 23:24 «              Beitrag melden


Wir sollten Präsident Chavez als Wahlbeobachter anfordern und nicht die UNO !

Herzog

Beiträge: 13

» 14.05.08 19:58 «              Beitrag melden


Na wo er Recht hat, da hat Hugo Chavesz Recht. Er hat ja bereits 2006 in seiner Rede vor der UN-Vollversammlung in NY Georg W. Busch als "Teufel" bezeichnet.
Inzwischen findet der selbst ernannter „Kämpfer für die Armen" nicht nur in den Slums daheim Bewunderer. Immer mehr Politiker, Intellektuelle und auch Unternehmer aus dem In- und Ausland suchen seine Nähe. Zu den Fans von Chävez gehören die Hollywoodstars Sean Penn und Danny Glover sowie der frühere argentinische Fußballsuperstar Diego Maradona.
Der frühere Oberstleutnant und Fallschirmjäger regiert Venezuela seit 1999 und nach mehreren Wahlsiegen mindestens bis 2013.


vonRoit

Beiträge: 2420

» 20.05.08 12:54 «              Beitrag melden


Ohne Worte - ohne Konsequenz ?

http://www.3sat.de/mediathek/mediathek.php?obj=8359&mode=play

Jensen

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 20.05.08 15:46 «              Beitrag melden


Klare Aussage: nicht der Bürger = Wähler = Souverän bestimmt noch, wer in die Parlamente einrückt, sondern die Parteien selbst.

Wozu braucht es denn noch den Bürger ?

vonRoit

Beiträge: 2420

» 20.05.08 16:03 «              Beitrag melden


Das nennt man "Rat - Running across the state " !

Nur der Wettlauf unter den Ratten über die EU , zählt noch !


vonRoit

Beiträge: 2420

» 21.05.08 14:39 «              Beitrag melden


Transparency Deutschland mahnt Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) an

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat erneut die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch die deutsche Regierung angemahnt. Anlass ist die Tagung der UN-Arbeitsgruppe zur Bewertung der Umsetzung der Konvention ("UNCAC Intergovernmental Working Group on Review of Implementation”) in Wien vom 29. – 31. August 2007.

Im Jahr 2001 wurde die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption („UNCAC“) verabschiedet und von Deutschland im Jahr 2003 unterzeichnet – bis heute aber nicht ratifiziert. Voraussetzung der Ratifizierung ist die Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB). Auf dieses Versäumnis der fehlenden Neufassung hat Transparency Deutschland in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen. Während der § 108 e StGB bei der Abgeordnetenbestechung lediglich den direkten Stimmenkauf erfasst, verlangt die UNCAC, dass „einem Amtsträger weder mittelbar noch unmittelbar ein ungerechtfertigter Vorteil für diesen selbst oder für eine andere Person oder Stelle versprochen, angeboten oder gewährt werden darf, damit der Amtsträger in Ausübung seiner Dienstpflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt" ( vgl. UN-K. Art. 2 und 5). Dabei fallen Abgeordnete unter die "Amtsträger"-Definition der UN-Konvention.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2006 in seinem Urteil zur Amtsträgereigenschaft der kommunalen Ratsmitglieder eine gesetzliche Neuregelung des §108e StGB für nötig erachtet (BGH 5 StR 453/05). Im Schlussdokument des G8-Gipfels in Heiligendamm vom 7. Juni 2007 haben sich Deutschland als Gastgeber und die beteiligten Nationen ausdrücklich zu den internationalen Übereinkünften gegen Korruption bekannt und an erster Stelle eines Maßnahmenkatalogs die Ratifizierung der UN-Konvention zugesichert.

„Wir können nicht verstehen, dass sich Deutschland weiterhin die Blöße gibt, durch fehlende Ratifizierung bei dem internationalen Kampf gegen Korruption nur am Rande zu stehen“ sagte Sylvia Schenk, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Die im deutschen Recht verankerte unterschiedliche verfassungsrechtliche Stellung von Abgeordneten und Amtsträgern macht eine Übernahme der Konvention in das deutsche Recht nicht einfach. Eine nunmehr vier Jahre dauernde Untätigkeit läßt sich damit aber kaum rechtfertigen. Deshalb fordert Transparency Deutschland, endlich die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen einzuleiten. Dabei können strafrechtliche Normen mit Verhaltensregeln für Abgeordnete bei Interessenkonflikten und der Definition von „sozialadäquaten geldwerten Zuwendungen“ kombiniert werden. Entscheidend kommt es darauf an, den Anforderungen der UN-Konvention Genüge zu tun und zugleich das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Mandatsausübung zu gewährleisten. Es liegt angesichts steigender öffentlicher Sensibilität für Interessenkonflikte auch im Interesse der Abgeordneten und des Parlaments selbst, klare Regelungen für einen Umgang mit Vorteilsannahmen aller Art zu schaffen.


vonRoit

Beiträge: 2420

» 21.05.08 14:42 «              Beitrag melden


Na, wie soll das den gehen ?

Illegal gewählte Betrüger sollen aufhören zu betrügen ?

Dann auch noch auf das sauer ertrogene Geld verzichten ?


vonRoit

Beiträge: 2420

» 26.05.08 11:59 «              Beitrag melden


Landtagswahlen Schleswig - Holstein, mal wieder Wahlbetrug, da unter 50% Wahlbeteiligung in SH, kann die Wahl nicht gültig sein oder ?

Zirka nur 40% haben in SH gewählt mit einem großen Anteil von EU - Bürgern, so nennen die das nun !

SH, greift die Wahlen an , los geht s !


vonRoit

Beiträge: 2420

» 26.05.08 23:32 «              Beitrag melden


Ihr "dürft Euren Bundespräsidenten wählen", liebe deutsche Berger!

Eine große Auswahl an Kanditaten steht Euch zur Verfügung ,

1. H. Köhler oder G. Schwan

oder

2. G. Schwan oder H. Köhler

oder

3. Nur H. Köhler und nicht G. Schwan

oder

4. Nur G. Schwan und nicht H. Köhler

oder

5. Beide nicht, oh verzeihung, geht nicht Ihr habt ja nichts zu sagen , ganz vergessen !

Dann wählt Ihr also doch nicht , stimmts !

In einer Demokratie wählt das Volk seinen Präsidenten, nicht die Parteien , ist Euch das schon aufgefallen ?



Zuletzt bearbeitet: 26.05.08 23:36 von Administrator
Delphin8

Beiträge: 105

» 27.05.08 00:59 «              Beitrag melden


In einer Demokratie wählt das Volk seinen Präsidenten, nicht die Parteien , ist Euch das schon aufgefallen ?


Würde ich ja gerne tun, wie kann ich vorher den Wahlbetrug verhindern??? Wo doch das gesamte Pack gegen das angeblich souveräne Volk zusammenhält und es belügt und betrügt, daß das blaue vom Himmel fällt.

Es gibt doch das moderne "branding", man sollte diesem kriminellen Pulk das Wort Hochverräter auf die Stirn einbrennen, damit jeder diese Typen sofort erkennen kann.

schlesier

Beiträge: 135

» 27.05.08 08:56 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
hier die Rabulistik aus einer älteren Ausgabe des Grundgesetzes
der Kompaß Buch und Zeitschriften-GmbH Berlin W 35, Bühlowstraße 6 die sich folgendermaßen ließt:
"Das Grundgesetz der Deutschen Bundesrepublik vom 23.5.1949 weißt dem Bundespräsidenten eine wesentlich schwächere Stellung zu, als sie der reichspräsident gemäß Weimarer Verfassung innehatte.
Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom gesamten deutschen Volk gewählt. Er stand dadurch gleichberechtigt als zweite demokratische Spitze neben dem Reichstag ( Er hatte das Recht, den reichstag aufzulösen und einen Volksentscheid gegen von Reichstag beschlossene Gesetze herbeizuführen).
Zwischen beiden bildete die parlamentarische Regierung als das Organ der Exekutive die Brücke.
Der Bundespräsident dagegen wird nicht unmittelbar vom Volk, sondern von der nur zu diesem Zweck zusammentretenden Bundesversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und darf nur einmal wiedergewählt werden.
Die Bundesversammlung besteht aus allen Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern der Volksvertretungen in den einzelnen Ländern.
Auch hierin kommt die das Grundgesetz charakterisierende Mischung unitarischer und förderativer Gestaltungskräfte zum Ausdruck....."
Erklärung der volksnahen und leichtverständlichen Begriffe:
unitarisch (lat.: unitas = Einheit)
förderativ (dem Duden unbekannte Wortneuschöpfung)
Föderalismus (von lat.: foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Oftmals wird der Begriff undifferenzierend benutzt und sowohl auf Föderationen als auch auf Konföderationen angewandt.

Teilweise wird den Gliedern des Bundes ein Austrittsrecht eingeräumt, wobei das geschriebene Verfassungsrecht aber nicht notwendiger Weise mit der Verfassungswirklichkeit übereinstimmen muss. Ob daneben im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Völker ein Recht auf Sezession besteht, ist fraglich.
Sezession (aus dem Lateinischen secessio für Abspaltung, Absonderung) bezeichnet im Politischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen, souveränen Staat zu bilden.

Also wurde mit der Schaffung des Grundgesetzes oder wie es noch hieß "Bonner Grundgesetz" schon bereits durch das deutsche Volk errungene demokratische Mitbestimmungsrechte verboten, was sich bis in unsere Tage wiederspiegelt.
Damit ist die Grundlage für eine Parteiendiktatur geschaffen worden, die 1956 durch das Bundeswahlgesetz als vom Volk nicht mehr beeinflußbar bestimmt wurde.


gruß schlesier
joku

Beiträge: 141

» 27.05.08 18:38 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

in einer Demokratie wählt das Volk auch seine Richter, oder nicht, und wir wählen nur zwischen Cholera und Pest.


Delphin8

Beiträge: 105

» 28.05.08 00:17 «              Beitrag melden


wir wählen nur zwischen Cholera und Pest


Das hast du klasse formuliert, dem ist nichts hinzuzufügen.

Lieben Gruß
Delphin8

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 29.05.08 19:37 «              Beitrag melden


Jeder Europäer darf schon bei den Kommunalwahlen wählen !?

Hier mal eine Antwort aus Schleswig Holstein, wo ich nachgefragt habe, ob sicher gestellt ist, dass nur Deutsche im Sinne des Art. 116 GG wählen können und was mit der Mindestwahlbeteiligung von 50 % ist.
________________________________________________________

Sehr geehrte ,

ich danke für Ihre Mail, mit der Sie Ihr Interesse an der Kommunalwahl bekundet haben. An der Wahl am 25. Mai 2008 waren wahlberechtigt alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiet haben (§ 3 Absatz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz i.d.F. d. B. vom 19.03.1997 (GVOBl. Schl-H. S. 151) zul. geä. d. Gesetz vom 15.05.2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 271)). Außerdem dürfen sie nicht entsprechend § 4 des Gesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Daraus ergibt sich, dass durchaus nicht nur Deutsche wahlberechtigt gewesen sind. Da nach § 5 des vorstehenden Gesetzes nur wählen kann, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist sichergestellt, dass am Wahltag auch mit Vorlage des Personalausweises im Zusammenhang mit der Kontrolle, ob ein entsprechender Eintrag im Wählerverzeichnis vorhanden ist, nur ein Wahlberechtigter wählen kann.

Eine Mindest-Wahlbeteiligung ist im Wahlgesetz nicht vorgesehen. Damit ist die Wahl auch mit einer Wahlbeteiligung von 49,5 % gültig.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Todt
Innenministerium Schleswig-Holstein
IV SRV 13
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel.: 0431/988-3043
Fax 0431/988-614-3043
E-Mail: Ingrid.Todt@im.landsh.de

Soviel von Frau Todt ! Tja, Deutschland. Demnächst wählen wohl Briten und Franzosen einen belg. Bundeskanzler, sofern das überhaupt noch von Interesse ist, seitdem das Ermächtigungs-Gesetz II wesentliche Befugnisse des Bundestages an Brüssel abgegeben hat.

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 10.06.08 14:07 «              Beitrag melden


Noch was schönes zur Kommunalwahl in SH, Kieler Nachrichten, Sa. den 31.05.08

Lübeck - Die Wahlpannen in Lübeck scheinen kein Ende nehmen zu wollen. Wie gestern bekannt wurde, wurde am Donnerstag ein Müllsack mit 900 nicht verschickten Wahlbenachrichtigungskarten gefunden. Wie diese Karten in den Müllsack kamen, ist nicht bekannt. Bereits Anfang der Woche tauchten 426 Briefwahlstimmen auf, die am Wochenende in der Poststelle liegen geblieben waren und nicht an die zuständigen Wahllokale weitergeleitet wurden. Die Stimmen wurden gestern im Wahlausschuss ausgezählt. An der Verteilung der Sitze änderten sie nichts. Die Sitzverteilung muss jedoch noch rechtlich geprüft werden, denn das Wahlamt hatte Grünen und BfL je ein weiters Ausgleichsmandat verweiert, das ihnen nach dem Verhältnis zustehen würde. Begründung der Stadt: Die Zahl der möglichen Sitze wurde überschritten. Die Anzahl der weiteren Sitze dürfte das Doppelte der Mehrsitze nicht übersteigen. Der Wahlausschuss weigerte sich zunächst wegen der Unstimmigkeiten, das amtliche Wahlergebnis anzuerkennen und wollte eine Stellungnahme des Landeswahlleiters zu den Vorgängen abwarten. klü

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