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Autor
Thema: Wahlanfechtung wegen Wahlbetruges Art. 38 GG
Bewertung:
Swawa

Beiträge: 241

» 14.07.09 17:37 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

lege hier im Forum doch öffentlich eine Liste aus und jeder trägt sich über das Forum ein. Wollen wir doch mal schauen wer nur zu seinen Wohlgefallen und Eigennutz hier mit macht, oder auch den Mut zur Wende Zeigt. Art: 146 GG und den Rest danach. G Meines ist schon etwas Länger unterwegs. Gruß swawa

Swawa

Beiträge: 241

» 17.07.09 13:17 «              Beitrag melden


hallo leute,

ich wollte nur mal vermerken, dass es noch an Unterschriften für die Wahlanfechtung fehlt. das ist eine schwache einstellung zu dem was ihr hier sonst im forum zur sprache bringt. eigentlich kann es das nicht sein. gruß swawa.



Adlerin

Beiträge: 113

» 17.07.09 21:06 «              Beitrag melden


Hab heute 8 abgeschickt.

Grüßle

sweetsina

Beiträge: 98

karimiboy
» 18.07.09 10:37 «              Beitrag melden


meine 7 sind am Mittwoch raus

Frischling

Beiträge: 209

» 22.07.09 06:48 «              Beitrag melden


Alles wird von den legitimationslosen "Richtern" des Bundesgrundgesetzgericht abgebügelt !!!

Es wird hoffentlich der Tag kommen, wo alle legitimationslosen BRD-"Richter" vor ein ordentliches Staatsgericht kommen und knüppelhart abgeurteilt werden !!!

Gruß Frischling



Karlsruhe weist Beschwerde gegen Bundestagswahl ab

21. Juli 2009 Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 durfte noch vor der Nachwahl in einem Dresdner Wahlkreis bekanntgegeben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen eine dagegen gerichtete Wahlprüfungsbeschwerde. Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl sei nicht verletzt worden.

Der Beschwerdeführer hatte gerügt, dass die Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses der Bundestagswahl vom 18. September 2005 schon am 19. September erfolgte und nicht bis nach der Nachwahl in Dresden verschoben wurde. Wegen des Todes der NPD-Direktkandidatin im Wahlkreis Dresden I durften die dortigen 219 000 Wahlberechtigten erst am 2. Oktober 2005 wählen.

Der Beschwerdeführer machte geltend, dadurch hätten diese Wähler ihre Zweitstimme taktisch einsetzen können. So geschah es auch: Man konnte ausrechnen, welches Zweitstimmenergebnis zum Gewinn oder Verlust eines Überhangmandats führen würde. Die Nachwahl führte letztlich zu einer Veränderung der Sitzverteilung.

Der Zweite Senat hebt hervor, taktische Wahlentscheidungen stellten „grundsätzlich eine legitime Beteiligung des mündigen Bürgers an der Willensbildung in einem demokratisch verfassten Staat dar“. Die Parteien hätten zudem bis zur Nachwahl ausreichend Gelegenheit, um auf das Ergebnis der Hauptwahl zu reagieren und um die Stimmen der Nachwähler zu werben. Kein Wähler werde durch die vorläufige Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu einem bestimmten Verhalten genötigt oder in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Die Kontrolle der Wahlen durch den Bürger wäre dagegen „erheblich erschwert, wenn die Ergebnisse der Hauptwahl erst nach Abschluss der Nachwahl ermittelt würden“.



sweetsina

Beiträge: 98

karimiboy
» 22.07.09 11:46 «              Beitrag melden


Sind die 100 voll?

joku

Beiträge: 141

» 28.07.09 17:50 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

eine eMail von Friedrich Schmidt an Christine Persch:

Liebe Frau Persch,

ich habe das neue Bundeswahlgesetz durchgearbeitet.
Dabei wurde festgestellt, dass es nur zwei Kategorien von Stimmabgaben gibt, die ungültige und die gültige.

Wer die gesetzlich normierten formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, landet bei den ungültigen Stimmen, die aber nicht mehr unterteilt werden, ob einer ungültig oder nicht gewählt hat.
Wer nicht gewählt hat, wird nicht anders bewertet als derjenige, wer per Briefwahl ungültig gewählt hat. Ich habe frühere Versionen des Wahlgesetzes nicht überprüft.
Hier dürfte es eine Änderung gegeben haben.

Insbesondere lässt sich deshalb nicht feststellen, ob in einzelnen Wahllokalen falsch ausgezählt worden ist, weil die eventuell bei unseren Gewährsleuten hinterlegte Anzahl von Falschwählern nicht mehr zahlenmäßig korrekt mitgeteilt wird.

Damit bleibt es bei der einzig und allein wirksamen Strategie, unsere sich mit der bekannten Manipulation der Wahl stellende politische Kaste samt allen größeren Parteien als Staatskriminelle zu bezeichnen und mit dieser Begründung der Wahl insgesamt fernzubleiben.

Kein Bürger kann gezwungen werden, diese feigen, treulosen und raffgierigen Subjekte als eigene Volksvertreter zu wählen.

Die eigenen Metzger zu wählen, die insbesondere mit falschen Versprechen vor der Wahl ihre Wähler täuschen, um als erste Amtshandlung genau die Steuererhöhungen oder Sozialkürzungen gesetzlich umzusetzen, die nötig sind, um unser totes und deshalb absolut nutzloses Finanzsystem angeblich retten zu wollen. Hier werden wir nur verkauft und verschaukelt!

Man muss diese vereinigten Volksverräter und den Wahlakt als lupenreinen Wahlbetrug auch so nennen, damit das Volk sie nur in einer deutlichen Minderheit wählt.

Das als Vorschlag von meiner Seite. Ich sehe jedenfalls nicht, wie man in der extrem kurzen verbleibenden Zeit (siehe Frau Gariele Pauli ) eine neue Partei gründen und für den Wahlkampf aufstellen könnte.

In jedem Fall würde der BND so viele Maulwürfe in das Projekt schicken, das deshalb politisch handlungsunfähig bleiben würde.

So weit mein Kommentar dazu, den Sie gerne weiter verbreiten können.

Mit freundlichen Kämpfergrüßen Ihr Friedrich Schmidt

Vielleicht können die Wahlexperten etwas dazu sagen?

Herzliche Grüße an alle

joku


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