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Thema: Wahlanfechtung wegen Wahlbetruges Art. 38 GG
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vonRoit

Beiträge: 2420

» 15.07.08 13:26 «              Beitrag melden


Rn 69: Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann.

Rn 72: Gesetzlicher Richter kann nur der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeit sein! Deshalb kann keine Bestrafung ( oder kein Rechtsprechungsentscheid!) durch eine andere Einrichtung als ein staatliches Gericht verhängt werden.

Es besteht unstreitig damit nicht nur eine festgestellte Befangenheit der drei zunächst abgelehnten Bundesverfassungsgerichtjuristen Broß, Osterloh und Mellinghoff. Ihre Mitwirkung hat auch die die befangenen Kollegen in ein Richteramt versetzenden, unterstützenden Juristen Di Fabio, Lübbe-Wolf, Gerhardt und Landau zu befangenen gemacht.

Nach Kissel, a. a. O., Rn 42 hatten alle Juristen Vorlagepflicht zum EUGH, da sie selbst keine Legitimation zum gesetzlichen Richter haben und massiv gegen EU-Recht verstoßen.

Nach Rn 52 sind sie wegen Gebrauch von Willkür befangen, weil sie ihre Entscheidung nur mit vorsätzlich falschen Behauptungen ohne rechtliches Gehör und ohne juristische korrekte Beweisführung garnieren.

Die für und gegen einen Rechtsmissbrauch sprechenden Umstände müssen nämlich für jeden einzelnen selbstständigen Begründungspunkt und für jeden einzelnen Beweisvortrag gegeneinander abgewogen werden, um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs durch eine weitere Entgegnung auch entsprechend entkräften zu können, s. z. B. zutreffend StPO § 44

Nach Rn 64 sind sie augenscheinlich befangen, da erkenntnis- und wahrnehmungsunfähig selbst offenkundige Tatsachen nicht feststellen können, die ihnen keine rechtsstaatskonforme Rechtssprechung ermöglichen würden.

Nach Rn 69 hatten die schon Abgelehnten und die aufgrund ihres gemeinsamen Entscheides zusätzlichen Personen am BVerfG Broß, Osterloh, Mellinghoff Di Fabio, Lübbe-Wolf, Gerhardt und Landau niemals vor, rechtliches Gehör oder ein faires Verfahren zu gewähren.

Sie haben den beklagten Deutschen Bundestag nicht zu einer Erwiderung auf die Klageschrift vom 20.08.2007 veranlasst.

Sie haben den grundgesetzwidrigen Raub der Wahlverfahrensakten durch eine Privatperson Ralf-Peter Jordan, benannt laut GVP nur als Richter am AG Goslar, selbst bekräftigt. Der Jurist Ralf-Peter Jordan hat ohne Legitimation gegen Frau A. Wenzel einen grundlagenlosen Durchsuchungsbeschluss wegen angeblicher Beleidigung aus vorliegenden zwei Briefen mit beweisbaren Beschreibungen lediglich von Handlungen ( s. StGB § 193) verfügt und damit den Beschluss des Präsidiums des LG Braunschweig vom 24.05.2008 eigenmächtig in Amtsanmaßung überdehnt. Selbst wenn also die rechtsbeugenden Personen Broß, Osterloh und Mellinghoff am BVerfG in ihrem Beschluss vom 03.03.2008 die dazu anhängige Verfassungsbeschwerde ohne Begründung willkürlich im eigenen Interesse der Verfahrensbehinderung beschlossen haben, gilt in Deutschland weiterhin:

Ein Schein- oder Nichturteil mangels Mitwirkung gesetzlicher Richter ist übrigens völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell rechtskräftig, ist keine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung, vgl. Luke ZZP 108, 439; Schwab/Gottwald § 62 Rz. 17ff.; OLG Frankfurt, Entscheid vom 7. Juni 1995 zu 23 U 25/95; 2/10 O 275/94 LG Frankfurt; BVerfG NJW 1994, 36ff.; Palandt/Thomas, § 826 BGB, Rz. 48; BGH–Urteil v. 21.6.1951 zu III RZ 210/50, NJW 1951, S. 759; OLG Düsseldorf vom 21.4.1987, NJW 1987, S. 2591; BGH NJW–RR 1993, 1013; NJW 1998, 818, NJW 2005, 2991ff., 2994.


vonRoit

Beiträge: 2420

» 15.07.08 13:27 «              Beitrag melden


Leider gibt es in der Bundesrepublik auch keine Institution mehr, die selbst diese Nichtigkeit von Scheinrechtshandlungen erkennen könnte oder wollte.

Aufgrund der Ungültigkeit des GVG § 15 für die Bundesrepublik Deutschland und der vorgetragenen offenkundigen Tatsachen ist das BVerfG kein staatliches Gericht! Die dort handelnden Privatpersonen sind nach Rn 72 keine gesetzlichen Richter.

Der 2. Senat des BVerfG in Karlsruhe ist damit als das oberste bundesrepublikanische Organ enttarnt, dass sich im Wege des Hochverrates gegen das Völkerrecht, EU-Recht, das Deutsche Volk und Deutschland stellt.

In DER SPIEGEL 12/2008, S. 38 ff : "Wir haben das letzte Wort", hat der ausgeschiedene Vizepräsident des BVerfG Hassemer folgendes gesagt:

"Ich kann mir trotz allem vorstellen, dass sich das Gericht in eine sehr gute Richtung entwickelt. Wenn nicht. möchte ich das lieber nicht mehr erleben."

Genau dieser Vizepräsident hat aber tatkräftig dafür gesorgt, dass in der Bundesrepublik Deutschland verlässliches Recht für jedermann als gleich vor dem Gesetz nicht gegeben ist. Er wird auch dafür die Verantwortung wie seine Kollegen des 2. Senats trotz seines zwischenzeitlichen Ausscheidens als 68-Jähriger auferlegt erhalten. Im Hintergrund hat er die Wahlprüfungsbeschwerde noch auf die hier vorgestellten Schienen gebracht.

Und DER SPIEGEL meinte, Zitat Seite 40 ff letzte Spalte unten:

Die Politik bestimmt letztendlich die Besetzung des Gerichts!

Zitat Ende!

Das vorgeblich führende deutsche Nachrichten-Magazin hat in seiner typischen Sprachunschärfe damit wieder einmal den legitimationslosen, bundesrepublikanischen Justizterror verniedlicht, weil natürlich die Parteien und dort einige wenige Führungskader grundgesetzwidrig über die Besetzung des BVerfG entscheiden.

Und deshalb ist die Ablehnung aller Mitglieder des 2. Senats unwiderlegbar begründet. Mag der 1. Senat des BVerfG nun entscheiden und seine Rechtsposition dem ganzen Deutschen Volk auch noch offen legen.

D. Anträge

1. Es ist der Entscheid als Nichturteil allen sich selbst vertretenden Beigetretenen persönlich förmlich durch das BVerfG zuzustellen, da im Widerspruch zum internationalen Recht keine zentrale Vertretung zugelassen wurde.

1. Die Ablehnungsgesuche sind entsprechend GVG, StPO, ZPO, FO, VwGO u. a. ordentlich zu bearbeiten und zu bescheiden.

2. Das Wahlbeschwerdeprüfverfahren ist mit gesetzlichen Richtern fortzusetzen. Einer Wiederaufnahme bedarf es nicht, da nicht gesetzliche Richter nichts rechtskraftfähiges von sich geben können.

4. Alle übrigen Anträge zur Akteneinsicht, Wahlunterlagenvorlage etc. bleiben bestehen.

Zur weiteren Unterschriftenleistung wird ab 07.07.2008 über das Internet aufgerufen


vonRoit

Beiträge: 2420

» 15.07.08 13:31 «              Beitrag melden


Wir werden so lange auf korrekte Wahlen und Bestrafung der Wahlbetrüger bestehn, bis etwas passiert liebe Freunde eines freien und souveränen Deutschlands.

Vor der Wahl ist nach der Wahl , sowie nach der Wahl, ist vor der Wahl bedeutet.

Jedweder Angriff auf die Rechte des Volkes nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, werden wir kontern und bis zum letzten Mann bekämpfen.

Einigkeit , Recht und Freiheit für alle Deutschen , die Deutsche sind nach Artikel 116 Abs. 1 GG.


Zuletzt bearbeitet: 15.07.08 13:33 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2420

» 17.07.08 11:40 «              Beitrag melden


Zu prüfen wären alle Zulässigkeiten von Verfassungsbeschwerden gegenüber Grundrechtsverletzungen des" Gesetzgebers " , durch Unterlassen !

Und das ist einer der Hauptprobleme in diesem Besatzerkonstrukt OMF - BRd , bzw. BRdvD.

Es ist und war niemals angedacht die Grundrechte bzw. das Grundgesetz als self containing law umzusetzen.

Die Strukturen der Verscheißerung von Rechtssuchenden Bürgern dieses Besatzerkonstruktes lässt keinerlei anderen Schluß zur Sache zu.

Abiturienten konnten uns nichts über die Gewaltenteilung erzählen.
Aussagen; " haben wir überhaupt nicht gehabt, keine Ahnung was das ist ! ", lässt Bilderbände sprechen.


Username
» 29.07.08 23:11 «              Beitrag melden


Demokratie und Bürgerrechte

11.07.2008
Frage von


Hallo Herr Özdemir,

Laut Artikel 38 (1) GG werden die Abgeordneten in "unmittelbarer" Wahl gewählt. Aus Ihrem Profil ist ersichtlich, daß Sie über eine Landesliste gewählt worden sind. Würden Sie der Behauptung, daß Ihr Einzug über eine Landesliste gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen hat, zustimmen? Wenn nicht, wie begründen Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Wahl?

A.
28.07.2008
Antwort von
Cem Özdemir

Sehr geehrte Frau ,

unser Grundgesetz schreibt, wie Sie richtig sagen, den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl vor. Dies bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass zwischen Stimmabgabe und Ermittlung der Mandatsträger keine weitere Instanz liegen darf, die nach eigenem Ermessen über die Ernennung der Abgeordneten entscheidet. Die Stimmabgabe der Bürger muss direkt über die Nominierung eines Abgeordneten (zum Beispiel für den Bundestag) entscheiden. Dies ist auch bei Landeslisten der Fall, denn durch die Stimmabgabe der Bürger entscheidet sich unmittelbar, welcher Abgeordnete ins Parlament einziehen, da die Reihenfolge der möglichen Abgeordneten bereits feststeht. Die Landeslisten haben hier keine eigene Wahlfunktion, sondern dienen der Zuteilung der Mandate in Abhängigkeit vom Wahlergebnis. Der Einzug über eine Landesliste verstößt somit nicht gegen unser Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

Quelle

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 30.07.08 10:41 «              Beitrag melden


Der "Herr" Özdemir. In der Abteilung Korruption kommt er auch noch dran....

Was "schreibt" er denn so schönes:

unser Grundgesetz schreibt, wie Sie richtig sagen, den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl vor.

Richtig. Es soll ja schließlich noch gelten.
Und der Art. 38 GG ist da sehr EINDEUTIG !

Dies bedeutet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,

Iura novit curia - Prinzip: es gibt KEINE Rechtsprechung !
"Gebe mir die Fakten, ich gebe dir das Recht" !
Ein Richter/Gericht hat mir nur ein Recht zu geben ! Recht sprechen ist nicht vorgesehen, das Recht ist seit rd. 2.000 Jahren [roem-germ. Recht !] längst da !

dass zwischen Stimmabgabe und Ermittlung der Mandatsträger keine weitere Instanz liegen darf, die nach eigenem Ermessen über die Ernennung der Abgeordneten entscheidet.

Ist denn irgend ein Wähler bei der "Ertstellung" der Listen, deren Plätze sich nach einer ebenfalls illegalen int. Parteiensteuer richten, dabei ?

Die Stimmabgabe der Bürger muss direkt über die Nominierung eines Abgeordneten (zum Beispiel für den Bundestag) entscheiden.

Richtig ! Nur hält sich seit 1956 keiner daran !

Dies ist auch bei Landeslisten der Fall, denn durch die Stimmabgabe der Bürger entscheidet sich unmittelbar, welcher Abgeordnete ins Parlament einziehen, da die Reihenfolge der möglichen Abgeordneten bereits feststeht.

Und hier offenbart sich der polit. rabulist. Müll !

Der Wähler bestätigt bestenfalls im Nachherein die im Vorwege getroffene Abstimmung der Liste/Positionen !

Als Wähler weiß ich noch nicht einmal, wer wo auf der Liste steht. Ich kann nur entscheiden "Liste der CDU" / "Liste der SPD", etc.

In Art. 38 GG steht davon nichts. Dort sind Abgeordnete unmittelbar zu wählen, keine Listen ! Die Liste ist eine weiter Instanz zw. Wähler und Abgeordneten !


Die Landeslisten haben hier keine eigene Wahlfunktion, sondern dienen der Zuteilung der Mandate in Abhängigkeit vom Wahlergebnis.

Wurde Özdemir nicht wegen Korrupion zur EU versetzt ?
Und der lügt uns jetzt wieder die "Hucke" voll !

Der Einzug über eine Landesliste verstößt somit nicht gegen unser Grundgesetz.


Doch. Auf der ganzen Linie, Herr Ö. !


Zuletzt bearbeitet: 30.07.08 15:27 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2420

» 31.07.08 08:17 «              Beitrag melden


Und da haben wir noch einen zu !

Herr Döner muss Deutscher sein im Sinne des Grundgesetzes der BRdvD.
Nach Artikel 116 Abs. 1 ist Deutscher; "der die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt."

Wo hat Herr Döner die denn her ?

Können die Besatzer Staatsangehörigkeiten verleihen ?

Wir gehen mal nach Washington und bitten um eine chinesische !

Diese Vorgabe gilt für die Wähler, so als auch für die Gewählten !
Dies hat nach § 12 BWO jeder Wahlausschuss zu prüfen !

Auf Bundesebene, Landesebene und Kommunalebene !

Somit kann Herr Döner auch nicht Abgeordneter sein, was also schon völlig absurd und nichtig ist.

Özdemir, Fladenbrot oder wie diese Leute auch immer heißen mögen, (diese Aussage hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern soll nur einen krassen Vergleich darstellen, damit es ins Gehirn geht !), sind keine Leute mit der unmittelbaren Reichszugehörigkeit .

Wer könnte diese denn überhaupt verleihen ?

Die US - Mafia vieleicht ?

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 29.10.08 19:34 «              Beitrag melden


Die Herrschaften in Mecklenbrug Vorpommern möchten jetzt schon im Vorwege bestimmen, wer bei Kommunalwahlen aufgestellt werden darf und wer nicht.

Quelle verwechselt ! Wird nachgereicht !

Wahrscheinlich sind die Herrschaften der Ansicht, das Haltbarkeitsdatum von Art. 38 GG ist abgelaufen !

So nun...

http://www.welt.de/welt_print/article2618397/Schwerin-will-Rechtsextreme-von-Kommunalwahl-ausschliessen.html


Zuletzt bearbeitet: 29.10.08 19:53 von Krascher
d_eutschland

Beiträge: 87


» 29.10.08 19:41 «              Beitrag melden


Rumänischer Leu ?

Dat is mir nun zu hoch ...

Gruß
d-eutschland


sapereaude82

Beiträge: 101

» 30.10.08 16:46 «              Beitrag melden


Wahlbetrug in ständiger Fortsetzung...
http://www.heise.de/newsticker/CCC-legt-Abschlussbericht-zur-Wahlbeobachtung-in-Brandenburg-vor--/meldung/117989

Frischling

Beiträge: 209

» 08.11.08 11:50 «              Beitrag melden


Genozid am Deutschen Volk

Mit Beschluß des Bundestages vom 16. Oktober und 2. Dezember 1992
(Drucksachen 12/2272, 12/3460, 12/3717) wurde eine Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" eingesetzt. Die Kommission bestand aus Abgeordneten aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages sowie zehn Sachverstaendigen, vor allem aus dem Hochschulbereich.

Diese kamen zu folgenden Ergebnissen:


Bei einer Gesamtbevölkerung von 75-80 Mio in Deutschland verschiebt sich der Ausländeranteil wie folgt:

------ Deutsche --- Ausländer
1990 --91% ------9%
2010 --70% ------30%
2046 --46% ------54%
2074 --31% ------69%


Quelle: Bundesdrucksache Nr. 12/7876, Statistisches Bundesamt

Gruß Frischling



schlesier

Beiträge: 135

» 08.11.08 14:35 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreier,
also spätestens 2046 ist das Wahlvolk mit Staatsbürgerschaft Deutsch soweit, das die Volksverräter unbehelligt regieren können.
Die Deutschen sind dann nur noch Gast im eigenen Land.
Bitte helft uns das zu ändern werdet Mitglied der IPD und kämpft an unserer Seite für unser Vaterland.

gruß schlesier
Frischling

Beiträge: 209

» 02.12.08 07:21 «              Beitrag melden


WAHLBETRUG !!!

Laut UN leben in Deutschland europaweit die meisten Zuwanderer

Genf (dpa) - In Deutschland leben nach UN-Angaben europaweit die meisten Zuwanderer. Mit mehr als zehn Millionen Migranten im Jahr 2005 liege Deutschland vor Frankreich und Großbritannien, heißt es in einem in Genf veröffentlichten Bericht der Internationalen Organisation für Migration. Bei den Zahlen wird ein relativ weiter Begriff von Migration zugrunde gelegt, der nicht nur Menschen mit ausländischem Pass umfasst. Die derzeitige Finanzkrise werde voraussichtlich zu weiteren Migrationsbewegungen führen, heißt es.


"Mehr Migranten werden Lehrer"


Düsseldorf (RPO) Das Schulministerium möchte mehr Menschen mit Zuwanderungsgeschichte für den Lehrerberuf interessieren. Deshalb findet der Schülercampus "Mehr Migranten werden Lehrer" im kommenden Jahr erstmals auch in Düsseldorf statt. Das teilte Schulministerin Barbara Sommer (CDU) am Montag mit

Vom 27. Februar bis zum 2. März 2009 können maximal 30 Schüler mit Zuwanderungshintergrund an einem viertägigen Workshop teilnehmen, um sich über den Lehrerberuf zu informieren. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2009.

Etwa jeder vierte Schüler in Nordrhein-Westfalen kommt laut Sommer aus einer Migrantenfamilie. In manchen Großstadt-Schulen liege der Schüleranteil aus Zuwandererfamilien über 60 Prozent, in einzelnen Klassen sogar bei bis zu 90 Prozent. Lehrer mit einem solchen Hintergrund seien dagegen eher eine Ausnahme, in Nordrhein-Westfalen betrage ihr Anteil nur etwa ein Prozent.

Der Schülercampus "Mehr Migranten werden Lehrer" vermittelt einen Überblick über Struktur und Inhalt von Studium und Beruf. Die Teilnehmer erfahren, welche Anforderungen der Arbeitsalltag mit sich bringt und welche Karrierechancen sich bieten.

Die ZEIT-Stiftung hatte das Studienorientierungsangebot 2008 in Hamburg initiiert. Im nächsten Jahr wird es in Kooperation mit der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung zeitgleich auch in Nordrhein-Westfalen angeboten.

Deutschland
Die "Bereicherung" durch Migration


„Bereicherung“ – eines der klassischen Schlagworte des Multikulturalismus. Migranten „bereichern“ ein Land, eine Stadt, ein Viertel. Auf die sonst so viel beschworene „Differenzierung“ wird bei der „Bereicherung“ erstaunlicherweise kein Wert gelegt. „Der Migrant“ ist schon per Definition „bereichernd“.

Komisch nur, dass das B-Wort umso öfter fällt, je mehr Probleme es mit Migranten gibt. Bei zunehmender Migrantengewalt, Probleme mit Migranten in Schulen, bei zunehmend verwahrlosenden Viertel, in denen vorwiegend Migranten leben, erklären Politiker von Rot, Grün, und allzu oft auch Schwarz (siehe OB Schramma in Köln) zuerst mal, dass die Migranten eine „Bereicherung“ sind. Das B-Wort fällt bei Reden, Interviews und Veranstaltungen dann mindestens ein dutzend Mal.

Paradox ist es aber schon, warum es dann so viele Probleme gibt, wenn doch Migranten die Gesellschaft nur „bereichern“. Schule, Bildung, Arbeitslosigkeit, Gewalt, Kriminalität – das alle müsste doch in den Stadtvierteln, wo viele Migranten das Leben „bereichern“ wesentlich weniger Problem bereiten als in den nicht-„bereicherten“ Vierteln. Denn wenn etwas/jemand eine Gesellschaft „bereichert“, sollte man doch erwarten können, dass gesellschaftliche Probleme bei nur genügen großer „Bereicherung“ durch Migranten kleiner und nicht größer werden.
Die Unsinnigkeit des Begriffes wird richtig bewusst, wenn man den Spieß mal umdreht: Wenn Migranten die Gesellschaft „bereichern“, ist dann eine Gesellschaft ohne Migranten „verarmt“? Ist das geistige, soziale und kulturelle Leben in Stadtvierteln, Städten und Regionen, in denen wenig Migranten leben denn „ärmer“, „kulturell verarmter“? Konkret gefragt, ist das Leben in Berlin Steglitz-Zehlendorf, wo weniger als halb so viel Migranten leben wie in Berlin Neu-Kölln, denn „verarmt“?

Europa ohne islamische Migranten - ein rechtsradikaler Albtraum?

Das möchte man meinen, wenn man hört, wie schlimm es um eine Gesellschaft ohne die „Bereicherung“ durch fremde Kulturen bestellt ist. Nur, dieser „rechtsradikalen Albtraum“ ist in halb Europa Realität – und zwar in den Staaten des ehemaligen Ostblocks, die durch den eisernen Vorhang gleichsam vier Jahrzehnte in gesellschaftspolitischen „Tiefschlaf“ versetzt wurden. An den Staaten des „neuen Europas“ ging die ökonomisch bedingte Einwanderung von Migranten aus vorwiegend islamischen Ländern in den letzten vier Jahrzehnten vorüber. 96,7% der polnischen Bevölkerung sind Polen, und die meisten Nicht-Polen sind historisch bedingte Minderheiten wie Deutsche, Weißrussen und Ukrainer. Dem multikulturellen Dogma der „Bereicherung“ durch fremde Kulturen nach zu urteilen muss man schlusslogisch zwangsläufig zu der Einsicht kommen, dass Länder wie Polen kulturell hoffnungslos verarmt sind. Wie sieht es also dort aus? Ist Polen durch die fehlende „Bereicherung“ durch Migranten gesellschaftlich und kulturell vollkommen „verarmt“? Ein Land, herabgesunken auf das geistige Niveau Nord-Koreas? Davon hört man eigentlich nichts – zumindest in den Medien. Die Polen scheinen ein Volk zu sein wie andere in Europa auch. Auch Kunst, Kultur, ja das gesellschaftliche Leben in Polen allgemein scheint nicht irgendwie vor die Hunde zu gehen…
Unterschiede zum westlichen „Old Europe“ gibt es allerdings schon. Polen hat im Gegensatz zu Deutschland oder Großbritannien kein Problem mit „Home-grown Terrorism“, obwohl Polen die USA aktiv im Kampf gegen den islamischen Fundamentalismus unterstützte und sogar im Irak war. Hierbei gilt der einfache Grundsatz: Natürlich ist nicht jeder Muslim ein Terrorist, aber in der Regel ist ein Terrorist heutzutage ein Muslim. Und da es in Polen keine Muslime gibt, gibt es auch keine Probleme mit Kofferbombern und dergleichen.

Wenn die Debatte über Migration und Einwanderung sachlich und nicht emotional geführt werden soll, dann müssen erst mal Wahrheiten ausgesprochen werden (Kriminalität, anderes kulturelles Wertesystem, fehlende Bildung, usw.). Schönfärberische Begriffe wie „Bereicherung“ klingen in den Augen jener Bürger, die in den betroffenen Vierteln und Brennpunkten der deutschen Ballungszentren leben und mit den Problemen tagtäglich hautnah konfrontiert sind wie blanker Zynismus.

Gruß Frischling




joku

Beiträge: 141

» 02.12.08 11:35 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

zu "bereichern" und "Bereicherung":

An und für sich ist das Wort Bereicherung positiv besetzt. Um Negatives jemanden (dem Volk) unterjubeln zu können, benutzt man (Politiker) ganz einfach positiv besetzte Formulierungen und das gehirngewaschene Volk schluckt einen Haufen Scheiße (Probleme) als "Bereicherung". Man (das Volk, Land) ist ja reicher geworden, nämlich an dem Haufen Scheiße (Problemen).

Gruß an alle
joku




Der_Dipl_Ing

Beiträge: 164

» 02.12.08 18:37 «              Beitrag melden


Die thailändische Regierung steht nach einem Urteil des Verfassungsgerichts vor dem Ende.
Die Richter befanden die Regierungspartei PPP und zwei ihrer Koalitionspartner des Wahlbetrugs für schuldig und ordneten ihre Auflösung an.
Ministerpräsident Somchai Wongsawat sowie eine Reihe weiterer Parteifunktionäre dürfen dem Urteil zufolge fünf Jahre lang kein politisches Amt bekleiden. Mit dem Verbot solle "ein politischer Standard gesetzt" werden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Chat Chalavorn. "Unredliche Parteien untergraben das demokratische System Thailands."

Quelle: tagesschau.de

Ich stelle den Antrag, dass unser Bundes"Grundgesetz"Gericht endlich auch die korrupten BRdvD-Parteien wegen Wahlbetrug, Steuergeldverschwendung und aller weiterer Verbrechen an Deutschen auflöst und die Politiker und juristischen Standesrechtler in die Wüste, besser: den Steinbruch, schickt!

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