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Thema: Wahlanfechtung wegen
Wahlbetruges Art. 38 GG
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vonRoit
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15.07.08 13:26 « |
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Rn
69: Die Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs führt ebenso wie die
Verletzung des fairen Verfahrens, die sich konkret auf ausgeformte
Verfahrensgrundsätze oder Verfahrensrechte auswirken, dazu, dass der
Verstoßende kein gesetzlicher Richter sein kann.
Rn 72: Gesetzlicher Richter kann nur der Richter der staatlichen
Gerichtsbarkeit sein! Deshalb kann keine Bestrafung ( oder kein
Rechtsprechungsentscheid!) durch eine andere Einrichtung als ein
staatliches Gericht verhängt werden.
Es besteht unstreitig damit nicht nur eine festgestellte Befangenheit
der drei zunächst abgelehnten Bundesverfassungsgerichtjuristen Broß,
Osterloh und Mellinghoff. Ihre Mitwirkung hat auch die die befangenen
Kollegen in ein Richteramt versetzenden, unterstützenden Juristen Di
Fabio, Lübbe-Wolf, Gerhardt und Landau zu befangenen gemacht.
Nach Kissel, a. a. O., Rn 42 hatten alle Juristen Vorlagepflicht zum
EUGH, da sie selbst keine Legitimation zum gesetzlichen Richter haben
und massiv gegen EU-Recht verstoßen.
Nach Rn 52 sind sie wegen Gebrauch von Willkür befangen, weil sie ihre
Entscheidung nur mit vorsätzlich falschen Behauptungen ohne rechtliches
Gehör und ohne juristische korrekte Beweisführung garnieren.
Die für und gegen einen Rechtsmissbrauch sprechenden Umstände müssen
nämlich für jeden einzelnen selbstständigen Begründungspunkt und für
jeden einzelnen Beweisvortrag gegeneinander abgewogen werden, um den
Vorwurf des Rechtsmissbrauchs durch eine weitere Entgegnung auch
entsprechend entkräften zu können, s. z. B. zutreffend StPO § 44
Nach Rn 64 sind sie augenscheinlich befangen, da erkenntnis- und
wahrnehmungsunfähig selbst offenkundige Tatsachen nicht feststellen
können, die ihnen keine rechtsstaatskonforme Rechtssprechung
ermöglichen würden.
Nach Rn 69 hatten die schon Abgelehnten und die aufgrund ihres
gemeinsamen Entscheides zusätzlichen Personen am BVerfG Broß, Osterloh,
Mellinghoff Di Fabio, Lübbe-Wolf, Gerhardt und Landau niemals vor,
rechtliches Gehör oder ein faires Verfahren zu gewähren.
Sie haben den beklagten Deutschen Bundestag nicht zu einer Erwiderung
auf die Klageschrift vom 20.08.2007 veranlasst.
Sie haben den grundgesetzwidrigen Raub der Wahlverfahrensakten durch
eine Privatperson Ralf-Peter Jordan, benannt laut GVP nur als Richter
am AG Goslar, selbst bekräftigt. Der Jurist Ralf-Peter Jordan hat ohne
Legitimation gegen Frau A. Wenzel einen grundlagenlosen
Durchsuchungsbeschluss wegen angeblicher Beleidigung aus vorliegenden
zwei Briefen mit beweisbaren Beschreibungen lediglich von Handlungen (
s. StGB § 193) verfügt und damit den Beschluss des Präsidiums des LG
Braunschweig vom 24.05.2008 eigenmächtig in Amtsanmaßung überdehnt.
Selbst wenn also die rechtsbeugenden Personen Broß, Osterloh und
Mellinghoff am BVerfG in ihrem Beschluss vom 03.03.2008 die dazu
anhängige Verfassungsbeschwerde ohne Begründung willkürlich im eigenen
Interesse der Verfahrensbehinderung beschlossen haben, gilt in
Deutschland weiterhin:
Ein Schein- oder Nichturteil mangels Mitwirkung gesetzlicher Richter
ist übrigens völlig unbeachtlich und wirkungslos, bindet das Gericht
nicht, beendet die Instanz nicht, wird weder formell noch materiell
rechtskräftig, ist keine Grundlage für eine Zwangsvollstreckung, vgl.
Luke ZZP 108, 439; Schwab/Gottwald § 62 Rz. 17ff.; OLG Frankfurt,
Entscheid vom 7. Juni 1995 zu 23 U 25/95; 2/10 O 275/94 LG Frankfurt;
BVerfG NJW 1994, 36ff.; Palandt/Thomas, § 826 BGB, Rz. 48; BGH–Urteil
v. 21.6.1951 zu III RZ 210/50, NJW 1951, S. 759; OLG Düsseldorf vom
21.4.1987, NJW 1987, S. 2591; BGH NJW–RR 1993, 1013; NJW 1998, 818, NJW
2005, 2991ff., 2994.
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vonRoit
Beiträge: 2420
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15.07.08 13:27 « |
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Leider
gibt es in der Bundesrepublik auch keine Institution mehr, die selbst
diese Nichtigkeit von Scheinrechtshandlungen erkennen könnte oder
wollte.
Aufgrund der Ungültigkeit des GVG § 15 für die Bundesrepublik
Deutschland und der vorgetragenen offenkundigen Tatsachen ist das
BVerfG kein staatliches Gericht! Die dort handelnden Privatpersonen
sind nach Rn 72 keine gesetzlichen Richter.
Der 2. Senat des BVerfG in Karlsruhe ist damit als das oberste
bundesrepublikanische Organ enttarnt, dass sich im Wege des
Hochverrates gegen das Völkerrecht, EU-Recht, das Deutsche Volk und
Deutschland stellt.
In DER SPIEGEL 12/2008, S. 38 ff : "Wir haben das letzte Wort", hat der
ausgeschiedene Vizepräsident des BVerfG Hassemer folgendes gesagt:
"Ich kann mir trotz allem vorstellen, dass sich das Gericht in eine
sehr gute Richtung entwickelt. Wenn nicht. möchte ich das lieber nicht
mehr erleben."
Genau dieser Vizepräsident hat aber tatkräftig dafür gesorgt, dass in
der Bundesrepublik Deutschland verlässliches Recht für jedermann als
gleich vor dem Gesetz nicht gegeben ist. Er wird auch dafür die
Verantwortung wie seine Kollegen des 2. Senats trotz seines
zwischenzeitlichen Ausscheidens als 68-Jähriger auferlegt erhalten. Im
Hintergrund hat er die Wahlprüfungsbeschwerde noch auf die hier
vorgestellten Schienen gebracht.
Und DER SPIEGEL meinte, Zitat Seite 40 ff letzte Spalte unten:
Die Politik bestimmt letztendlich die Besetzung des Gerichts!
Zitat Ende!
Das vorgeblich führende deutsche Nachrichten-Magazin hat in seiner
typischen Sprachunschärfe damit wieder einmal den legitimationslosen,
bundesrepublikanischen Justizterror verniedlicht, weil natürlich die
Parteien und dort einige wenige Führungskader grundgesetzwidrig über
die Besetzung des BVerfG entscheiden.
Und deshalb ist die Ablehnung aller Mitglieder des 2. Senats
unwiderlegbar begründet. Mag der 1. Senat des BVerfG nun entscheiden
und seine Rechtsposition dem ganzen Deutschen Volk auch noch offen
legen.
D. Anträge
1. Es ist der Entscheid als Nichturteil allen sich selbst vertretenden
Beigetretenen persönlich förmlich durch das BVerfG zuzustellen, da im
Widerspruch zum internationalen Recht keine zentrale Vertretung
zugelassen wurde.
1. Die Ablehnungsgesuche sind entsprechend GVG, StPO, ZPO, FO, VwGO u.
a. ordentlich zu bearbeiten und zu bescheiden.
2. Das Wahlbeschwerdeprüfverfahren ist mit gesetzlichen Richtern
fortzusetzen. Einer Wiederaufnahme bedarf es nicht, da nicht
gesetzliche Richter nichts rechtskraftfähiges von sich geben können.
4. Alle übrigen Anträge zur Akteneinsicht, Wahlunterlagenvorlage etc.
bleiben bestehen.
Zur weiteren Unterschriftenleistung wird ab 07.07.2008 über das
Internet aufgerufen
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Username
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29.07.08 23:11 « |
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Demokratie und Bürgerrechte
11.07.2008
Frage von
Hallo Herr Özdemir,
Laut Artikel 38 (1) GG werden die Abgeordneten in "unmittelbarer" Wahl
gewählt. Aus Ihrem Profil ist ersichtlich, daß Sie über eine
Landesliste gewählt worden sind. Würden Sie der Behauptung, daß Ihr
Einzug über eine Landesliste gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland verstoßen hat, zustimmen? Wenn nicht, wie begründen Sie die
Rechtmäßigkeit Ihrer Wahl?
A.
28.07.2008
Antwort von
Cem Özdemir
Sehr geehrte Frau ,
unser Grundgesetz schreibt, wie Sie richtig sagen, den Grundsatz der
Unmittelbarkeit der Wahl vor. Dies bedeutet nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass zwischen Stimmabgabe
und Ermittlung der Mandatsträger keine weitere Instanz liegen darf, die
nach eigenem Ermessen über die Ernennung der Abgeordneten entscheidet.
Die Stimmabgabe der Bürger muss direkt über die Nominierung eines
Abgeordneten (zum Beispiel für den Bundestag) entscheiden. Dies ist
auch bei Landeslisten der Fall, denn durch die Stimmabgabe der Bürger
entscheidet sich unmittelbar, welcher Abgeordnete ins Parlament
einziehen, da die Reihenfolge der möglichen Abgeordneten bereits
feststeht. Die Landeslisten haben hier keine eigene Wahlfunktion,
sondern dienen der Zuteilung der Mandate in Abhängigkeit vom
Wahlergebnis. Der Einzug über eine Landesliste verstößt somit nicht
gegen unser Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Cem Özdemir
Quelle
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Krascher
Beiträge: 1180
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30.07.08 10:41 « |
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Der "Herr" Özdemir. In der Abteilung Korruption kommt er auch noch
dran....
Was "schreibt" er denn so schönes:
unser Grundgesetz schreibt,
wie Sie richtig sagen, den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl vor.
Richtig. Es soll ja schließlich noch gelten.
Und der Art. 38 GG ist da sehr EINDEUTIG !
Dies bedeutet nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts,
Iura novit curia - Prinzip: es gibt KEINE Rechtsprechung !
"Gebe mir die Fakten, ich gebe dir das Recht" !
Ein Richter/Gericht hat mir nur ein Recht zu geben ! Recht sprechen ist
nicht vorgesehen, das Recht ist seit rd. 2.000 Jahren [roem-germ. Recht
!] längst da !
dass zwischen Stimmabgabe und Ermittlung der Mandatsträger keine
weitere Instanz liegen darf, die nach eigenem Ermessen über die
Ernennung der Abgeordneten entscheidet.
Ist denn irgend ein Wähler bei der "Ertstellung" der Listen, deren
Plätze sich nach einer ebenfalls illegalen int. Parteiensteuer richten,
dabei ?
Die Stimmabgabe der Bürger muss direkt über die Nominierung eines
Abgeordneten (zum Beispiel für den Bundestag) entscheiden.
Richtig ! Nur hält sich seit 1956 keiner daran !
Dies ist auch bei Landeslisten der Fall, denn durch die Stimmabgabe der
Bürger entscheidet sich unmittelbar, welcher Abgeordnete ins Parlament
einziehen, da die Reihenfolge der möglichen Abgeordneten bereits
feststeht.
Und hier offenbart sich der polit. rabulist. Müll !
Der Wähler bestätigt bestenfalls im Nachherein die im Vorwege
getroffene Abstimmung der Liste/Positionen !
Als Wähler weiß ich noch nicht einmal, wer wo auf der Liste steht. Ich
kann nur entscheiden "Liste der CDU" / "Liste der SPD", etc.
In Art. 38 GG steht davon nichts. Dort sind Abgeordnete unmittelbar
zu wählen, keine Listen ! Die Liste ist
eine weiter Instanz zw. Wähler und Abgeordneten !
Die Landeslisten haben hier keine eigene Wahlfunktion, sondern dienen
der Zuteilung der Mandate in Abhängigkeit vom Wahlergebnis.
Wurde Özdemir nicht wegen Korrupion zur EU versetzt ?
Und der lügt uns jetzt wieder die "Hucke" voll !
Der Einzug über eine Landesliste verstößt somit nicht gegen unser
Grundgesetz.
Doch. Auf der ganzen Linie, Herr Ö. !
Zuletzt bearbeitet: 30.07.08 15:27 von Krascher
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Frischling
Beiträge: 209
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02.12.08 07:21 « |
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WAHLBETRUG !!!
Laut UN leben in Deutschland europaweit die
meisten Zuwanderer
Genf (dpa) - In Deutschland leben nach
UN-Angaben europaweit die meisten Zuwanderer.
Mit mehr als zehn Millionen Migranten im Jahr 2005 liege Deutschland
vor Frankreich und Großbritannien, heißt es in einem in Genf
veröffentlichten Bericht der Internationalen Organisation für
Migration. Bei den Zahlen wird ein relativ weiter Begriff von Migration
zugrunde gelegt, der nicht nur Menschen mit ausländischem Pass umfasst.
Die derzeitige Finanzkrise werde
voraussichtlich zu weiteren Migrationsbewegungen führen, heißt es.
"Mehr Migranten werden Lehrer"
Düsseldorf (RPO) Das Schulministerium möchte mehr Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte für den Lehrerberuf interessieren. Deshalb
findet der Schülercampus "Mehr Migranten werden Lehrer" im kommenden
Jahr erstmals auch in Düsseldorf statt. Das teilte Schulministerin
Barbara Sommer (CDU) am Montag mit
Vom 27. Februar bis zum 2. März 2009 können maximal 30 Schüler mit
Zuwanderungshintergrund an einem viertägigen Workshop teilnehmen, um
sich über den Lehrerberuf zu informieren. Bewerbungsschluss ist der 15.
Januar 2009.
Etwa jeder vierte Schüler in Nordrhein-Westfalen kommt laut Sommer aus
einer Migrantenfamilie. In manchen Großstadt-Schulen liege der
Schüleranteil aus Zuwandererfamilien über 60 Prozent, in einzelnen
Klassen sogar bei bis zu 90 Prozent. Lehrer mit einem solchen
Hintergrund seien dagegen eher eine Ausnahme, in Nordrhein-Westfalen
betrage ihr Anteil nur etwa ein Prozent.
Der Schülercampus "Mehr Migranten werden Lehrer" vermittelt einen
Überblick über Struktur und Inhalt von Studium und Beruf. Die
Teilnehmer erfahren, welche Anforderungen der Arbeitsalltag mit sich
bringt und welche Karrierechancen sich bieten.
Die ZEIT-Stiftung hatte das Studienorientierungsangebot 2008 in Hamburg
initiiert. Im nächsten Jahr wird es in Kooperation mit der
Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung zeitgleich auch in Nordrhein-Westfalen angeboten.
Deutschland
Die "Bereicherung" durch Migration
„Bereicherung“ – eines der klassischen Schlagworte des
Multikulturalismus. Migranten „bereichern“ ein Land, eine Stadt, ein
Viertel. Auf die sonst so viel beschworene „Differenzierung“ wird bei
der „Bereicherung“ erstaunlicherweise kein Wert gelegt. „Der Migrant“
ist schon per Definition „bereichernd“.
Komisch nur, dass das B-Wort umso öfter fällt, je mehr Probleme es mit
Migranten gibt. Bei zunehmender Migrantengewalt, Probleme mit Migranten
in Schulen, bei zunehmend verwahrlosenden Viertel, in denen vorwiegend
Migranten leben, erklären Politiker von Rot, Grün, und allzu oft auch
Schwarz (siehe OB Schramma in Köln) zuerst mal, dass die Migranten eine
„Bereicherung“ sind. Das B-Wort fällt bei Reden, Interviews und
Veranstaltungen dann mindestens ein dutzend Mal.
Paradox ist es aber schon, warum es dann so viele Probleme gibt, wenn
doch Migranten die Gesellschaft nur „bereichern“. Schule, Bildung,
Arbeitslosigkeit, Gewalt, Kriminalität – das alle müsste doch in den
Stadtvierteln, wo viele Migranten das Leben „bereichern“ wesentlich
weniger Problem bereiten als in den nicht-„bereicherten“ Vierteln. Denn
wenn etwas/jemand eine Gesellschaft „bereichert“, sollte man doch
erwarten können, dass gesellschaftliche Probleme bei nur genügen großer
„Bereicherung“ durch Migranten kleiner und nicht größer werden.
Die Unsinnigkeit des Begriffes wird richtig bewusst, wenn man den Spieß
mal umdreht: Wenn Migranten die Gesellschaft „bereichern“, ist dann
eine Gesellschaft ohne Migranten „verarmt“? Ist das geistige, soziale
und kulturelle Leben in Stadtvierteln, Städten und Regionen, in denen
wenig Migranten leben denn „ärmer“, „kulturell verarmter“? Konkret
gefragt, ist das Leben in Berlin Steglitz-Zehlendorf, wo weniger als
halb so viel Migranten leben wie in Berlin Neu-Kölln, denn „verarmt“?
Europa ohne islamische Migranten - ein
rechtsradikaler Albtraum?
Das möchte man meinen, wenn man hört, wie schlimm es um eine
Gesellschaft ohne die „Bereicherung“ durch fremde Kulturen bestellt
ist. Nur, dieser „rechtsradikalen Albtraum“ ist in halb Europa Realität
– und zwar in den Staaten des ehemaligen Ostblocks, die durch den
eisernen Vorhang gleichsam vier Jahrzehnte in gesellschaftspolitischen
„Tiefschlaf“ versetzt wurden. An den Staaten des „neuen Europas“ ging
die ökonomisch bedingte Einwanderung von Migranten aus vorwiegend
islamischen Ländern in den letzten vier Jahrzehnten vorüber. 96,7% der
polnischen Bevölkerung sind Polen, und die meisten Nicht-Polen sind
historisch bedingte Minderheiten wie Deutsche, Weißrussen und Ukrainer.
Dem multikulturellen Dogma der „Bereicherung“ durch fremde Kulturen
nach zu urteilen muss man schlusslogisch zwangsläufig zu der Einsicht
kommen, dass Länder wie Polen kulturell hoffnungslos verarmt sind. Wie
sieht es also dort aus? Ist Polen durch die fehlende „Bereicherung“
durch Migranten gesellschaftlich und kulturell vollkommen „verarmt“?
Ein Land, herabgesunken auf das geistige Niveau Nord-Koreas? Davon hört
man eigentlich nichts – zumindest in den Medien. Die Polen scheinen ein
Volk zu sein wie andere in Europa auch. Auch Kunst, Kultur, ja das
gesellschaftliche Leben in Polen allgemein scheint nicht irgendwie vor
die Hunde zu gehen…
Unterschiede zum westlichen „Old Europe“ gibt es allerdings schon.
Polen hat im Gegensatz zu Deutschland oder Großbritannien kein Problem
mit „Home-grown Terrorism“, obwohl Polen die USA aktiv im Kampf gegen
den islamischen Fundamentalismus unterstützte und sogar im Irak war.
Hierbei gilt der einfache Grundsatz: Natürlich ist nicht jeder Muslim
ein Terrorist, aber in der Regel ist ein Terrorist heutzutage ein
Muslim. Und da es in Polen keine Muslime gibt, gibt es auch keine
Probleme mit Kofferbombern und dergleichen.
Wenn die Debatte über Migration und Einwanderung sachlich und nicht
emotional geführt werden soll, dann müssen erst mal Wahrheiten
ausgesprochen werden (Kriminalität, anderes kulturelles Wertesystem,
fehlende Bildung, usw.). Schönfärberische Begriffe wie „Bereicherung“
klingen in den Augen jener Bürger, die in den betroffenen Vierteln und
Brennpunkten der deutschen Ballungszentren leben und mit den Problemen
tagtäglich hautnah konfrontiert sind wie blanker Zynismus.
Gruß Frischling
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