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Autor
Thema: Gerichtsvollzieher
Werna

Beiträge: 33

» 16.10.09 21:46 «              Beitrag melden


Hallo,

habe heute Post vom OGV bekommen. Der Witz ist, meine gerichtliche Widerspruchsfrist gegen eine "Verfügung" ist nichtmals abgelaufen, dennoch will er am 27.10 hier aufkreuzen.

Jetzt bin ich aber auch Vorsitzender eines e. V. und meine Räumlichkeiten sind gleichzeitig die Geschäftsräume der e. V. Das steht am Klingelschild genauso wie es aktenkundig ist.

Könnte die e. V. dem GV eigentlich als eigenständige Rechtsperson nicht erst Recht den Zugang versagen? Wenn ja, in Bezug worauf? Was hätte eure Verwandschaft gemacht?

Krascher

Beiträge: 1381

maahks
» 16.10.09 22:28 «              Beitrag melden


Werna:
Hallo,

habe heute Post vom OGV bekommen. Der Witz ist, meine gerichtliche Widerspruchsfrist gegen eine "Verfügung" ist nichtmals abgelaufen, dennoch will er am 27.10 hier aufkreuzen.

Jetzt bin ich aber auch Vorsitzender eines e. V. und meine Räumlichkeiten sind gleichzeitig die Geschäftsräume der e. V. Das steht am Klingelschild genauso wie es aktenkundig ist.

Könnte die e. V. dem GV eigentlich als eigenständige Rechtsperson nicht erst Recht den Zugang versagen? Wenn ja, in Bezug worauf? Was hätte eure Verwandschaft gemacht?


Wenn gegen deinen Nachbarn Forderungen mittels GV eingetrieben werden sollen [Erinnerung: der GV darf ohne Beschluss des ges. Richters nach Art. 101 GG kein Grundstück/Wohnung betreten, BVerfG 1 BvR 994/76], dann würdest du dich schon sehr wundern, wenn er dich anstelle des Nachbarn besucht.

Haus- Grundstücks- und Kontaktverbot. Zuwiderhandlungen mit Strafanzeige / Strafantrag, Diszi & zivilrechtl. Ansprüche.
________________________

Kurz: natürlich kann der e.V. alles als eigenständige jur. Person.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Werna

Beiträge: 33

» 16.10.09 23:37 «              Beitrag melden


Also Haus-, KOntakt- und Grundstücksverbot im Namen der e. V. erteilen?

Der Punkt ist ja halt daß die Räumlichkeiten halt dieselben sind und keine Nachbarwohnung.

Wie wäre es denn, wenn am Briefkasten/Klingelschild mein eigener Name nicht mehr stehen würde? Also entweder gar keiner, nur noch die e. V. oder ein Fantasiename?

sweetsina

Beiträge: 109

karimiboy
» 17.10.09 09:12 «              Beitrag melden


Ist es nicht so, daß der GV nur an Deinen Wohnsitz kommen darf?
Verlege den doch.

Krascher

Beiträge: 1381

maahks
» 17.10.09 15:43 «              Beitrag melden


Werna:
Also Haus-, KOntakt- und Grundstücksverbot im Namen der e. V. erteilen?

Der Punkt ist ja halt daß die Räumlichkeiten halt dieselben sind und keine Nachbarwohnung.

Wie wäre es denn, wenn am Briefkasten/Klingelschild mein eigener Name nicht mehr stehen würde? Also entweder gar keiner, nur noch die e. V. oder ein Fantasiename?


Nun, ich kannte mal einen, der hat sein Haus (Eigentümer lt. Grundbuch) an einen Verein vermietet. Der Verein hat an ihn selbst wiederum 1 Zimmer untervermietet. Dafür gab es einen Rahmen-Mietvertrag; Details wurden in einem gesonderten Pamphlet geregelt.
Auf jeden Fall war nach außen nicht genau bekannt, welches Zimmerchen "er" denn nun bewohnen durfte; das konnte auch variierten ...

Das mit dem Briefkasten verstehe ich nicht.
Entweder habe ich einen Briefkasten mit meinem Namen drauf - bin ja schließlich dort gemeldet - oder ich besitzte ein Postfach, dann erübrigt sich der Kasten. Gibt schließlich kein Briefkastengesetz. - Natürlich muß auch der Verein dort einen Briefkasten besitzen, schließlich bekommt der ja auch Post.

Das mit den "Phantasienamen" wollen wir mal bei "Peterchens Mondfahrt" lassen.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
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