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Thema: Gerichtsvollzieher
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Werna
Beiträge: 32
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» 23.08.09 19:25 « |
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Moin,
hier einmal eine aktuelle Geschichte meinerseits:
Donnerstag wollte ich bei der Bank Geld überweisen, ging jedoch nicht.
Mitarbeiter erzählte mir dann aufeinmal, mein Konto sei gepfändet
worden. Allerdings nicht wie ich dachte in einer anderen Angelegenheit
sondern von meinem Ex-Anwalt. Zur Erinnerung. Mitte Juni hätte er mir
absolut nicht abgesprochene Nachzahlungen bzw Rechnungen geschickt aus
einer Zeit wo ich von der Rechtsalage in Deutschland noch nichts wusste.
Ich sofort erbeten, daß er mir eine Legitimation daß er auch wirklich
Anwalt ist vom Reichsminister der Justiz vorlegen soll. Als Antwort nur
eine Koopie einer Scheinzulassung irgendeiner Kammer.
Irgendwann im Juli kam dann ein gelber Briefumschlag, wie sonst auch
der Zustellung widersprochen. Dachte hierbei jedoch an ein anderes
"Verfahren".
Jetzt frag ich mich allerdings wieso, 5 andere gelbe Briefumschläge
seit bis zu 6 Monaten hin und her mit den "AGs" diskutiert werden und
er so schnell illegal mit seinem Naziverhalten durchkommt.
Scheinanwälte eben...
Ebenfalls am Donnerstag erhielt ich einen gelben Briefumschlag mit
Absender "Gerichtsvollzieher", kann eigentlich sich nur um diese Sache
drehen.
Soll ich den Umschlag jetzt aufmachen, unverschlossen zurückschicken
wieder mit Hinweis auf illegale Zustellung, sowie Verweigerung des
rechtlichen Gehörs oder direkt mit Zeugen bei dem auftauchen? Hier
wurden bereits verschiedene Methoden dazu genannt, daher die Frage.
Werde meine Banksachen nun vorübergehend woanders hin verlagern, lass
mich doch von den BRD-Nazis nicht verarschen.
Vor allem regt mich die Sache wegen der Schufa aus, da ich
mittelfristig noch ein Grundstück finanzieren will.
Beste Grüße Werna
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truly
Beiträge: 126
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» 23.08.09 20:40 « |
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hallo werna!
du solltest deinen umschlag in jeden falle öffnen. IMMER! mittel und
wege, sich wehren zu können/müssen, gibt es ohne ende. aber du kannst
den brief nicht einfach zurücksenden, und dann noch ruhig schlafen.
dort kann alles mögliche drinstehen. darüber solltest du zu allererst
bescheid wissen, vor allem aber auch, um dich "rechtskräftig" wehren zu
können. die erzählen dir alles mögliche, was da drin gestanden haben
soll. lass dich niemals vollquatschen von leuten, die mit halbwissen
unterwegs sind. das kann dich kopf und kragen kosten. du hast hier alle
möglichkeiten, dich genau zu informieren. du brauchst keinen teuren
anwalt, um etwas über unsere rechtslage zu erfahren. der kann dir eh
nicht helfen. nimm dir ein bisschen zeit, und lies, lies, lies... alles
schon mal dagewesen... mussten wir wohl fast alle durch!
ich wünsche dir viel glück,
halt die löffel in den wind!
TRULY
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truly
Beiträge: 126
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» 24.08.09 12:22 « |
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hallo werna!
hast du denn vielleicht die möglichkeit, dir das, was du hier im forum
gefunden hast, dort gleich auszudrucken? dann nimmst du es dir mit nach
haus, und hast so auch die möglichkeit, dir die sachen erst einmal in
aller ruhe und besinnlichkeit einzuverleiben, und anschließend nach
themen, bzw. dringlichkeit abzuheften, um jederzeit kostenfrei
nachschlagen zu können, damit du wärhend der korrespondenz mit diesen
vögeln nichts falsch machst.
funktioniert natürlich nur, wenn du dort einen drucker zur verfügung
haben solltest. dann würde ich mich mal ein stündchen dransetzen, und
sofort alles ziehen, was dich momentan betrifft, und du hierzu im forum
kriegen kannst.
liebe grüße,
TRULY
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Werna
Beiträge: 32
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» 24.08.09 17:11 « |
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So
ich hab mir das Ganze jetzt mal angeguckt. Fakt ist daß gleich zweimal
mein Recht auf § 103 Richterliches Gehör gebrochen wurde.
Ich stelle daher fest, daß der GV nicht nur das GG gebrochen hat,
sondern auch gegen die Allgemeine Menschenrechtserklärung Artikel 17
verstoßen hat.
Jetzt würde GG Artikel 20 greifen zwecks Widerstand gegen den GV. Jetzt
geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Frage: Bin ich dazu demnach auch
berechtigt, daß Büro des GV
solange zu besetzen, bis dieser die Kontopfändung rückgängig gemacht
hat?
Hier mal ein Entwurf des Schreibens, was ich dem GV persönlich unter
Zeugenaugen übergeben werde:
Sehr geehrter Herr GV
hiermit widerspreche ich Ihrer nichtigen Zustellung vom 20. August 2009
Zu 1: Herr Möchtegernanwalt hat mich niemals über weitere anfallende
Kosten aufgeklärt. Er behauptete mir gegenüber die Sachlagen seien
eindeutig. Weiteres hierzu in der Anlage Strafanzeige und -Antrag gegen
Möchtegernanwalt.
Zu 2: Ohne meine Erlaubnis in der Sache TB einen viel zu hohen
Streitwert eingesetzt.
Zu 3: Konnte sich nicht als zugelassener Anwalt legitimieren. Ich habe
ihm mitgeteilt, daß wir dann über Geld sprechen, wenn er sich als
entsprechend legitimiert hat. Dies ist nachweislich nicht geschehen.
Bis zu dieser Legitimation oder eine detailierte Erklärung warum er
doch Rechtsanwalt sei, darf ich keine Zahlung leisten, da ich mich dann
selber strafbar machen würde.
5.Es liegt keine rechtswirksame Zustellung eines Mahnbescheides vor.
Ich unterstelle daher, daß dieser
a) weder zugestellt worden ist
b) ggf. aus meinem Briefkasten gestohlen worden ist.
Nach Art. 103 (1) GG Rn 31 heißt es wie folgt:
Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch
prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß
quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist
gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das
Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien
festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach §
181 ff ZPO, § 37 StPO, etc (und dazu zählt auch ZPO § 180 S.1 ZPO) und
die öffentliche Zustellung nach §
203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da
sie den tatsächlichen Informationserfolg
nicht sicher stellen!
Und genau dies ist passiert, indem mir mir zustehendes rechtliches
Gehör gem. § 103 GG nicht gewährt worden ist!
Gemäß Ihrer Anlage soll am 24. Juli 2009 bei mir ein
Vollstreckungsbescheid eingegangen sein. Am 24. Juli 2009 fand sich in
meinem Briefumschlag ein gelber Umschlag, der nichtig zugestellt worden
ist , denn auch hier hätte ich quitieren müssen. Hier habe ich umgehend
der Zustellung beim „AG Hagen“ widersprochen.
Fakt ist daß die ZPO 2006 erloschen sind, indem die Einführungstexte
gelöscht worden sind. Es wird hier nicht mehr definiert wo dieses
überhaupt gilt. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich gilt aber nirgendwo. Da
das „Grundgesetz“ angebliche das höchste Bundesgesetz in der BRdvD
darstellt,
kann der Wortlaut des Grundgesetzes nicht unter dem § 180 ZPO stehen.
Das höchste
„Bundesrecht“ bricht jedes andere in der „BRD“ geltende Recht, egal wo
es geschrieben
steht.
Beispiel : Artikel 34 GG Bundesrecht bricht Landesrecht. Hierzu bricht
das Grundgesetz also die ZPO
oder nicht?
Da die ZPO unter § 180 und § 181 ZPO, dreißig Zustellparagraphen der
ZPO aushebelt die in der
Anlehnung an den Artikel 103 Abs. 1 extra gestaltet worden sind um das
Grundgesetz nicht umschiffen zu
können, stellt der Bruch eine Verletzung des Grundrechtes auf
Information da, also eine Verletzung des
Artikel 103.
Aber selbst wenn die ZPO noch gelten würde, so würde sie dem GG
unterstehen und hier heißt es ganz klar daß mir rechtliches Gehör
gewährleistet werden muß. Dieses ist aber nicht passiert. Hier hat
bereits das sog. „Amtsgericht “ Hochverrat und Verfassungshochverat
begangen.
6.Daraus resultierend fand eine rechtswidrige Kontopfändung statt. In
Artikel 17.2 heißt es wie folgt: „Niemand darf willkürlich seines
Eigentums beraubt werden.“
Ein Vergleich von Grundgesetz, der Allgemeinen Menschenrechtserklärung
und der EU-Menschenrechtskonvention ergibt, daß das „Grundgesetz“ die
schlechteste Zusicherung von Menschenrechten ist. Nach GG Art. 25 ist
allerdings schon festgelegt, daß die allgemeinen Regeln des
Völkerrechts Bestandteil des „Bundesrecht“ sind und den Gesetzen der
BRD vorausgehen.
Völkerrechtlich ergibt sich folgende Rangfolge:
Allgemeine Menschenrechte vor
Haager LKO vor
UN-Recht vor
EU-Recht vor
Besatzungsrecht vor
GG vor
BRD- Rechtsauslegung
Ich stelle daher ganz klar fest, daß Sie gegen das GG verstoßen haben,
indem Sie ohne Rechtsgrundlage (Verstoß gegen § 103 GG, Artikel 17 der
allgemeinen Menschenrechtserklärung) sich strafbar gemacht haben.
Sie haben mindestens folgenden Eid geleistet: Ich schwöre, das
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der
Bundesrepublik geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so
wahr mir Gott helfe.
Somit haben Sie grob fahrlässig gehandelt, indem Sie rechtswidrig meine
Rechte als Bürger missachtet haben!
Ich verlange von Ihnen SOFORT
1. die Kontopfändung sowie ggf. andere gegen mein Eigentum von Ihnen
eingeleiteten „Maßnahmen“ rückgängig zu machen.
2. mir mitteilen, auf welcher rechtlichen Basis sich Ihr bisheriges
Handeln ergibt (eine „ZPO“ kann
das jedenfalls nicht sein, denn diese ist wie bereit oben beschrieben
erloschen) ,
3. sowie eine von einem gesetzlichen Richter gemäß „Grundgesetz Artikel
101“ unterschriebene
Erlaubnis, daß Sie überhaupt „Amtshandlungen“ vornehmen dürfen
4. einen Nachweis über Ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit nach dem
Reichs- und
Staatsangehörigengesetz von 1913.
5. Sie sind Beamte und somit ausweispflichtig. Daher möchte ich
5.1) Personalausweis
5.2) Dienstausweis
5.3) disziplinarischen Vorgesetzen
5.4) klagefähige Anschrift Ihrer Person
5.5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim
zust. LKA
vorgelegt bekommen! Sollten Sie all dies nicht tun, so werde ich gegen
Sie höchstpersönlich Strafanzeige
und Strafantrag wegen Amtsanmaßung, Erpressung, Hochverrat, Nötigung,
Raub, und Verfassungshochverrat
stellen. Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach
brD-Recht, sofern es denn gilt. Nach dt. Recht
stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen
dar, was böse geahndet wird!
Da ich hiermit feststelle, daß Sie gegen das GG verstoßen haben, gibt
mir nun das GG folgendes Rechts: <
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Frischling
Beiträge: 236
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» 01.10.09 07:44 « |
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Pluto:
Wie sagt man so schön: Der
Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !
Unterschätze niemals Deine Feinde.
Schon garnicht wenn sie bessere Mittel, wie Du, zur Verfügung haben !!!
Pfänden is jedenfalls nicht.
Und es muß heißen ...als Du, zur Verfügung haben!
Gruß
Pluto
Sorry oberschlauer Pluto, aber das "als" oder "wie" kannst Du gerne der
für Dich zuständigen Steuerfahndung oder dem Schließer im Knast,
mitteilen, vielleicht hilft es Dir ja bei denen, bei mir hast Du damit
definitiv kein Erfolg !
Für mich ist Dein vorgeblicher Tipp, kein
Tipp, sondern ne Falle !!!
So, wie Du das angeblich handhabst, haben die Dich schneller,
wie Du "als" oder "wie" denken kannst.
Aber das ist ja zum Glück Deine Sache !
Ich möchte und kann Anderen, nur davor
abraten.
Gruß Frischling 
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