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Autor
Thema: Gerichtsvollzieher
invisible

Beiträge: 97

» 22.08.09 12:14 «              Beitrag melden


@ Bulli,

die frage ist von wann ist die "ausschreibung" ich kann leider kein datum finden. nach rücksprache mit meinem bruder der mit mir vor ort war hat er mir eben nochmal bestätigt was ich schon geschrieben habe (gv und bürohilfen werden vom staat bezahlt sowie die bürokosten). dokumente habe ich darüber leider nicht. kann sie ja beim nächsten mal fragen. kommen noch zwei sachen dann hab ich alles los...

grüße

invisible

Werna

Beiträge: 32

» 23.08.09 19:25 «              Beitrag melden


Moin,

hier einmal eine aktuelle Geschichte meinerseits:

Donnerstag wollte ich bei der Bank Geld überweisen, ging jedoch nicht. Mitarbeiter erzählte mir dann aufeinmal, mein Konto sei gepfändet worden. Allerdings nicht wie ich dachte in einer anderen Angelegenheit sondern von meinem Ex-Anwalt. Zur Erinnerung. Mitte Juni hätte er mir absolut nicht abgesprochene Nachzahlungen bzw Rechnungen geschickt aus einer Zeit wo ich von der Rechtsalage in Deutschland noch nichts wusste.
Ich sofort erbeten, daß er mir eine Legitimation daß er auch wirklich Anwalt ist vom Reichsminister der Justiz vorlegen soll. Als Antwort nur eine Koopie einer Scheinzulassung irgendeiner Kammer.
Irgendwann im Juli kam dann ein gelber Briefumschlag, wie sonst auch der Zustellung widersprochen. Dachte hierbei jedoch an ein anderes "Verfahren".

Jetzt frag ich mich allerdings wieso, 5 andere gelbe Briefumschläge seit bis zu 6 Monaten hin und her mit den "AGs" diskutiert werden und er so schnell illegal mit seinem Naziverhalten durchkommt. Scheinanwälte eben...
Ebenfalls am Donnerstag erhielt ich einen gelben Briefumschlag mit Absender "Gerichtsvollzieher", kann eigentlich sich nur um diese Sache drehen.

Soll ich den Umschlag jetzt aufmachen, unverschlossen zurückschicken wieder mit Hinweis auf illegale Zustellung, sowie Verweigerung des rechtlichen Gehörs oder direkt mit Zeugen bei dem auftauchen? Hier wurden bereits verschiedene Methoden dazu genannt, daher die Frage. Werde meine Banksachen nun vorübergehend woanders hin verlagern, lass mich doch von den BRD-Nazis nicht verarschen.

Vor allem regt mich die Sache wegen der Schufa aus, da ich mittelfristig noch ein Grundstück finanzieren will.

Beste Grüße Werna

truly

Beiträge: 126

number-63
» 23.08.09 20:40 «              Beitrag melden


hallo werna!

du solltest deinen umschlag in jeden falle öffnen. IMMER! mittel und wege, sich wehren zu können/müssen, gibt es ohne ende. aber du kannst den brief nicht einfach zurücksenden, und dann noch ruhig schlafen. dort kann alles mögliche drinstehen. darüber solltest du zu allererst bescheid wissen, vor allem aber auch, um dich "rechtskräftig" wehren zu können. die erzählen dir alles mögliche, was da drin gestanden haben soll. lass dich niemals vollquatschen von leuten, die mit halbwissen unterwegs sind. das kann dich kopf und kragen kosten. du hast hier alle möglichkeiten, dich genau zu informieren. du brauchst keinen teuren anwalt, um etwas über unsere rechtslage zu erfahren. der kann dir eh nicht helfen. nimm dir ein bisschen zeit, und lies, lies, lies... alles schon mal dagewesen... mussten wir wohl fast alle durch!

ich wünsche dir viel glück,
halt die löffel in den wind!
TRULY

Werna

Beiträge: 32

» 24.08.09 11:14 «              Beitrag melden


Hallo Truly,

vielen Dank für deine Antwort. Da mein PC leider seit zwei Monaten den Geist aufgegeben hat und ich das Geld im Moment in teure Einschreiben-/Rückschein investieren muss, kann ich im Moment leider nur mäßig im Internetcafe surfen.

truly

Beiträge: 126

number-63
» 24.08.09 12:22 «              Beitrag melden


hallo werna!
hast du denn vielleicht die möglichkeit, dir das, was du hier im forum gefunden hast, dort gleich auszudrucken? dann nimmst du es dir mit nach haus, und hast so auch die möglichkeit, dir die sachen erst einmal in aller ruhe und besinnlichkeit einzuverleiben, und anschließend nach themen, bzw. dringlichkeit abzuheften, um jederzeit kostenfrei nachschlagen zu können, damit du wärhend der korrespondenz mit diesen vögeln nichts falsch machst.
funktioniert natürlich nur, wenn du dort einen drucker zur verfügung haben solltest. dann würde ich mich mal ein stündchen dransetzen, und sofort alles ziehen, was dich momentan betrifft, und du hierzu im forum kriegen kannst.

liebe grüße,
TRULY

Werna

Beiträge: 32

» 24.08.09 17:11 «              Beitrag melden


So ich hab mir das Ganze jetzt mal angeguckt. Fakt ist daß gleich zweimal mein Recht auf § 103 Richterliches Gehör gebrochen wurde.

Ich stelle daher fest, daß der GV nicht nur das GG gebrochen hat, sondern auch gegen die Allgemeine Menschenrechtserklärung Artikel 17 verstoßen hat.

Jetzt würde GG Artikel 20 greifen zwecks Widerstand gegen den GV. Jetzt geht es um die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Frage: Bin ich dazu demnach auch berechtigt, daß Büro des GV solange zu besetzen, bis dieser die Kontopfändung rückgängig gemacht hat?

Hier mal ein Entwurf des Schreibens, was ich dem GV persönlich unter Zeugenaugen übergeben werde:

Sehr geehrter Herr GV

hiermit widerspreche ich Ihrer nichtigen Zustellung vom 20. August 2009

Zu 1: Herr Möchtegernanwalt hat mich niemals über weitere anfallende Kosten aufgeklärt. Er behauptete mir gegenüber die Sachlagen seien eindeutig. Weiteres hierzu in der Anlage Strafanzeige und -Antrag gegen Möchtegernanwalt.

Zu 2: Ohne meine Erlaubnis in der Sache TB einen viel zu hohen Streitwert eingesetzt.

Zu 3: Konnte sich nicht als zugelassener Anwalt legitimieren. Ich habe ihm mitgeteilt, daß wir dann über Geld sprechen, wenn er sich als entsprechend legitimiert hat. Dies ist nachweislich nicht geschehen. Bis zu dieser Legitimation oder eine detailierte Erklärung warum er doch Rechtsanwalt sei, darf ich keine Zahlung leisten, da ich mich dann selber strafbar machen würde.

5.Es liegt keine rechtswirksame Zustellung eines Mahnbescheides vor. Ich unterstelle daher, daß dieser

a) weder zugestellt worden ist
b) ggf. aus meinem Briefkasten gestohlen worden ist.

Nach Art. 103 (1) GG Rn 31 heißt es wie folgt:

Jeder hat das Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren durch prozeßfähige Zustellung, d.h. jeder muß
quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das
Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach §
181 ff ZPO, § 37 StPO, etc (und dazu zählt auch ZPO § 180 S.1 ZPO) und die öffentliche Zustellung nach §
203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg
nicht sicher stellen!

Und genau dies ist passiert, indem mir mir zustehendes rechtliches Gehör gem. § 103 GG nicht gewährt worden ist!

Gemäß Ihrer Anlage soll am 24. Juli 2009 bei mir ein Vollstreckungsbescheid eingegangen sein. Am 24. Juli 2009 fand sich in meinem Briefumschlag ein gelber Umschlag, der nichtig zugestellt worden ist , denn auch hier hätte ich quitieren müssen. Hier habe ich umgehend der Zustellung beim „AG Hagen“ widersprochen.

Fakt ist daß die ZPO 2006 erloschen sind, indem die Einführungstexte gelöscht worden sind. Es wird hier nicht mehr definiert wo dieses überhaupt gilt. Ein Gesetz ohne Geltungsbereich gilt aber nirgendwo. Da das „Grundgesetz“ angebliche das höchste Bundesgesetz in der BRdvD darstellt,
kann der Wortlaut des Grundgesetzes nicht unter dem § 180 ZPO stehen. Das höchste
„Bundesrecht“ bricht jedes andere in der „BRD“ geltende Recht, egal wo es geschrieben
steht.
Beispiel : Artikel 34 GG Bundesrecht bricht Landesrecht. Hierzu bricht das Grundgesetz also die ZPO
oder nicht?
Da die ZPO unter § 180 und § 181 ZPO, dreißig Zustellparagraphen der ZPO aushebelt die in der
Anlehnung an den Artikel 103 Abs. 1 extra gestaltet worden sind um das Grundgesetz nicht umschiffen zu
können, stellt der Bruch eine Verletzung des Grundrechtes auf Information da, also eine Verletzung des
Artikel 103.

Aber selbst wenn die ZPO noch gelten würde, so würde sie dem GG unterstehen und hier heißt es ganz klar daß mir rechtliches Gehör gewährleistet werden muß. Dieses ist aber nicht passiert. Hier hat bereits das sog. „Amtsgericht “ Hochverrat und Verfassungshochverat begangen.

6.Daraus resultierend fand eine rechtswidrige Kontopfändung statt. In Artikel 17.2 heißt es wie folgt: „Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.“

Ein Vergleich von Grundgesetz, der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und der EU-Menschenrechtskonvention ergibt, daß das „Grundgesetz“ die schlechteste Zusicherung von Menschenrechten ist. Nach GG Art. 25 ist allerdings schon festgelegt, daß die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des „Bundesrecht“ sind und den Gesetzen der BRD vorausgehen.

Völkerrechtlich ergibt sich folgende Rangfolge:

Allgemeine Menschenrechte vor
Haager LKO vor
UN-Recht vor
EU-Recht vor
Besatzungsrecht vor
GG vor
BRD- Rechtsauslegung

Ich stelle daher ganz klar fest, daß Sie gegen das GG verstoßen haben, indem Sie ohne Rechtsgrundlage (Verstoß gegen § 103 GG, Artikel 17 der allgemeinen Menschenrechtserklärung) sich strafbar gemacht haben.

Sie haben mindestens folgenden Eid geleistet: Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
Somit haben Sie grob fahrlässig gehandelt, indem Sie rechtswidrig meine Rechte als Bürger missachtet haben!

Ich verlange von Ihnen SOFORT
1. die Kontopfändung sowie ggf. andere gegen mein Eigentum von Ihnen eingeleiteten „Maßnahmen“ rückgängig zu machen.
2. mir mitteilen, auf welcher rechtlichen Basis sich Ihr bisheriges Handeln ergibt (eine „ZPO“ kann
das jedenfalls nicht sein, denn diese ist wie bereit oben beschrieben erloschen) ,
3. sowie eine von einem gesetzlichen Richter gemäß „Grundgesetz Artikel 101“ unterschriebene
Erlaubnis, daß Sie überhaupt „Amtshandlungen“ vornehmen dürfen
4. einen Nachweis über Ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit nach dem Reichs- und
Staatsangehörigengesetz von 1913.
5. Sie sind Beamte und somit ausweispflichtig. Daher möchte ich
5.1) Personalausweis
5.2) Dienstausweis
5.3) disziplinarischen Vorgesetzen
5.4) klagefähige Anschrift Ihrer Person
5.5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zust. LKA
vorgelegt bekommen! Sollten Sie all dies nicht tun, so werde ich gegen Sie höchstpersönlich Strafanzeige
und Strafantrag wegen Amtsanmaßung, Erpressung, Hochverrat, Nötigung, Raub, und Verfassungshochverrat
stellen. Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt. Nach dt. Recht
stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar, was böse geahndet wird!

Da ich hiermit feststelle, daß Sie gegen das GG verstoßen haben, gibt mir nun das GG folgendes Rechts: <

Werna

Beiträge: 32

» 29.09.09 14:00 «              Beitrag melden


Aufgrund der willkürlichen Bedrohung von sich nennenden "Gerichtsvollziehern" hab ich mal überlegt, wie ist es möglich Eigentum, Gesundheit und Freiheit zu erhalten. Ich rate daher:

- Einrichtung eines Bankkonto in einem souveränen Staat mit Bankgeheimnis. Allerdings zeigt die Erfahrung, daß Firmen ungerne in Nicht-EU-Länder überweisen. Die Einrichtung ist daher in verschiedenen Ländern grundsätzlich sinnvoll und auch alles andere als teuer.

Hier allerdings meine Frage: Wie bringt man Geschäftspartnern es seriös rüber, warum man jetzt stattdessen ein Konto im Ausland hat?

- Der GV darf nur pfänden, was wirklich dem Betroffenen gehört. Was aber, wenn beispielsweise der Betroffene Gegenstände eines eingetragenen Vereins (eigenständige juristische Person)verwaltet. Was wenn die Gegenstände tatsächlich meinem Onkel Jupp gehören? Da wird ein GV wohl dann keine Chance haben, zumindest solang man es nachweisen kann.

Evt. wäre die Gründung eines e. V. sinnvoll. Beispiel: Betroffener besitzt pfändbare Gegenstände. Dieser schließt mit einer solchen e. V. einen Schenkungsvertrag und mietet die Gegenstände gleichzeitig für einen symbolischen Preis zurück mit der Option auf Kaufrecht.

Zum Thema Freiheit (Haftbefehl wegen eV) wurde hier schon sinnvolles geschrieben.

Pluto

Beiträge: 10

» 29.09.09 19:34 «              Beitrag melden


Hallo Werna

Das mit dem Konto in einem suveränen Staat habe ich schon einige Zeit. Aber die Geschäftspartner sollten weiterhin auf ein hiesiges Konto einzahlen. Du mußt es nur gleich abheben und auf das andere, sichere Konto bringen. Denn wenn das FA erstmal die sichere Nummer kennt, könnte es Probleme geben.

Gruß

Pluto

Werna

Beiträge: 32

» 30.09.09 13:40 «              Beitrag melden


Das nützt bei einer (illegalen) Kontopfändung aber nichts...

Frischling

Beiträge: 236

» 30.09.09 15:30 «              Beitrag melden


Pluto:

Das mit dem Konto in einem suveränen Staat habe ich schon einige Zeit.

Aber die Geschäftspartner sollten weiterhin auf ein hiesiges Konto einzahlen.

Du mußt es nur gleich abheben und auf das andere, sichere Konto bringen.

Denn wenn das FA erstmal die sichere Nummer kennt, könnte es Probleme geben.

Gruß

Pluto


Wie sagt man so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !

Unterschätze niemals Deine Feinde.

Schon garnicht wenn sie bessere Mittel, wie Du, zur Verfügung haben !!!




Pluto

Beiträge: 10

» 30.09.09 17:51 «              Beitrag melden


Wie sagt man so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !

Unterschätze niemals Deine Feinde.

Schon garnicht wenn sie bessere Mittel, wie Du, zur Verfügung haben !!!

Pfänden is jedenfalls nicht.
Und es muß heißen ...als Du, zur Verfügung haben!

Gruß

Pluto

Frischling

Beiträge: 236

» 01.10.09 07:44 «              Beitrag melden


Pluto:
Wie sagt man so schön: Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht !

Unterschätze niemals Deine Feinde.

Schon garnicht wenn sie bessere Mittel, wie Du, zur Verfügung haben !!!

Pfänden is jedenfalls nicht.
Und es muß heißen ...als Du, zur Verfügung haben!

Gruß

Pluto


Sorry oberschlauer Pluto, aber das "als" oder "wie" kannst Du gerne der für Dich zuständigen Steuerfahndung oder dem Schließer im Knast, mitteilen, vielleicht hilft es Dir ja bei denen, bei mir hast Du damit definitiv kein Erfolg !

Für mich ist Dein vorgeblicher Tipp, kein Tipp, sondern ne Falle !!!

So, wie Du das angeblich handhabst, haben die Dich schneller, wie Du "als" oder "wie" denken kannst.

Aber das ist ja zum Glück Deine Sache !

Ich möchte und kann Anderen, nur davor abraten.

Gruß Frischling



Pluto

Beiträge: 10

» 01.10.09 13:44 «              Beitrag melden


Hallo Frischling

Wir wollen nicht über "als" oder "wie" streiten. Die deutsche Sprache ist halt nicht jedermanns Sache, aber wie wäre es mit einem besseren Vorschlag.
Ich sehe jedenfalls bei meiner Methode keine Gefahr, solange nicht wieder einer eine CD klaut.

Gruß

Pluto


Frischling

Beiträge: 236

» 02.10.09 07:53 «              Beitrag melden


Pluto:
Hallo Frischling

Wir wollen nicht über "als" oder "wie" streiten. Die deutsche Sprache ist halt nicht jedermanns Sache, aber wie wäre es mit einem besseren Vorschlag.
Ich sehe jedenfalls bei meiner Methode keine Gefahr, solange nicht wieder einer eine CD klaut.

Gruß

Pluto


Pluto,

wende Dich doch bitte an Deine Freunde (Lorenz und Erb) vom VBR,
die sind nach Deiner Meinung doch so "kompetent" und konnten Dir ja schon so gut (ohne Erfolg) helfen.

Gruß Frischling

PS.: ALLEN ANDEREN INSBESONDERE SELBSTÄNDIGEN,
RATE ICH VON DERARTIGEN KONSTELLATIONEN UND VOM VBR GRUNDSÄTZLICH AB !!!




Pluto

Beiträge: 10

» 02.10.09 13:06 «              Beitrag melden


@Frischling

Kannst Du auch mal was Konstruktives bringen?

Z.B. aus welchem Grund Du abrätst.

Und woher willst Du meine Meinung kennen, das ist dummes Geschwätz!
Und wobei bitteschön sollten mir diese Leute erfolglos helfen?
Falls Du es nicht wissen solltest, ich bin volljährig!

Gruß
Pluto

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