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Thema: Gerichtsvollzieher
Bulli

Beiträge: 120

» 11.03.09 13:56 «              Beitrag melden


Gemäß Artikel 11 des - Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte - , der in der Bundesrepublik Gesetzeskraft hat, darf niemand nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.

Die Androhung und Ausübung der Haft für den Fall der Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung verstößt demzufolge gegen Artikel 11 des vorbezeichneten Menschenrechtspakts vom 16. Dezember 1966.

Kann man einen GV belangen wenn er mit Haftbefehl in der Tasche und einer Trachtengruppe im Schlepptau verhaften will um die eV zu erzwingen ?

Eventuell bei einem europäischen Gericht ?

Wenn ja welches ?

vonRoit

Beiträge: 2420

» 13.03.09 01:19 «              Beitrag melden


Da hast Du zwei Möglichkeiten Bulli.

Das Kings Court in London oder Straßburg.
Hierzu ist Englisch oder Französisch nötig, da Deutsch keine anerkannte Gerichtssprache dort ist und nicht akzeptiert wird.
Warum wohl ?


johanna

Beiträge: 39

» 13.03.09 02:04 «              Beitrag melden


Kann es sein, dsa die EMK für uns gar nicht zuständig ist, das die deshalb mit uns machen können was sie wollen?
Angeblich würden die nur bei unseren Beschwerden tätig, wenn wir ein Staat hätten und ein Staatsvolk wären.
Hmm, wir finanzieren doch überwiegend die EMK und ihre Tätigkeiten. Wieso nicht für uns, wieso bezahlen wir überhaupt, wenn wir von den Rechten ausgenommen sind?
Berichtigung erwünscht falls das falsch ist.
Gruß Johanna

Pluto

Beiträge: 4

» 13.03.09 02:20 «              Beitrag melden


@Johanna

Zu Deinen Fragen weiß ich nix aber eine Ratte mit Namen Zypris hat mal geäußert, daß Urteile des Europäischen Gerichtes für eine BRD nicht verbindlich sind.
Schon mal was von Willkür gehört?

Gruß
Pluto

vonRoit

Beiträge: 2420

» 13.03.09 02:26 «              Beitrag melden


Da liegst Du ganz richtig Johanna, die EMRK ist durch EUGH nicht für Deutsche zuständig, da diese von der EMRK lt. Urteil ausgeschlossen sind. (siehe ZPO Einführung Rn 199), doch der BRdvD - Dödel hat es trotzdem als Bundesgesetz in Artikel 59. Abs. 2 Grundgesetz mit aufgenommen, was weiss der Geier warum.
Möglicherweise um Augenwischerei zu begehen, wie es so üblich ist.
Das Papier ist in der Regel überhaupt nichts wert, außer (M)an will sich den Hintern damit abwischen.
Doch ist die EU, also Brüssel, im Zugzwang wegen ihrer Glaubwürdigkeit und hier kann (M)an einhacken.


Adlerin

Beiträge: 114

» 13.03.09 02:38 «              Beitrag melden


Was ist denn da dran: EGMR Sürmelis: Die rechtliche Basis der Klage ist das internationale Gesetz des Alien Tort Claims Acts, die für die Mehrheit von Menschenrechtsklagen in den letzten 20 Jahren die Grundlage bildete...

Grüßle

vonRoit

Beiträge: 2420

» 13.03.09 02:55 «              Beitrag melden


Tort Law ist Schadensersatzklage über Niglience bzw. Schadensersatzklage wegen wrong doing , also wegen Fehler in der Verwaltung oder der Gerichte in bestimmten Fällen.
Nicht immer die Hälfe philosophieren, nur im Zusammenhang deuten und etwas Ahnung mit bringen, sonst läuft das immer ins Leere.
Die Zusammenhänge im US oder Common Law sind etwas Anderes, daher überhaupt nicht zu vergleichen mit deutschen oder deutsch-römischen Recht. Diese Gesetze haben keine §§§§§, daher sind diese fliesend und eine Sache der Ausdeutung, hierzu bedarf es nicht nur des Verständnisses für die englische Sprache sondern auch deren perfekten Anwendung, was weit aus komplizierter ist als deutsch-römisches Recht.
Herr Sümerli ist auch kein Deutscher und somit im Vorteil, da Türke und somit nicht Das, was wir für diese Hosenscheißer darstellen!
Bleibe im Lande und nähre Dich redlich, schweife also nicht in die Ferne, sonst verlierst Du den Boden und damit noch mehr als Du schon verloren hast.

EG BGB § 6. Ordre Public

Für Deutsche, gilt nur deutsches Recht, sonst überhaupt nichts.
Oder bist Du Ausländerin?
Dann mal los!



Zuletzt bearbeitet: 13.03.09 03:02 von Administrator
Adlerin

Beiträge: 114

» 13.03.09 03:05 «              Beitrag melden


Ohne Ahnung frägt man eben Spezialisten. Danke!

vonRoit

Beiträge: 2420

» 13.03.09 03:24 «              Beitrag melden


Nein, das ist eine Ausrede wenn ich mich im Kreise drehe.
Doch nicht persönlich nehmen ich bin immer so direkt und daher auch so unbeliebt.
Ich schlage vor das gesamte Volk konzentriert sich auf das Wesentliche und lässt den Unfug endlich mal sein, dann kommen wir auch weiter.


Adlerin

Beiträge: 114

» 13.03.09 04:12 «              Beitrag melden


Wenn man fragt, muß man damit rechnen, dass die Antwort anders ausfällt, wie man erwartet hat. Wobei man/frau mit direkten Antworten wesentlich mehr anfangen kann, als mit der Antworterei mit Umschreibungen, Glaubensgrundsätzen und Meinungen. So lange die Auseinandersetzungsfähigkeit konstruktiv bleibt, ist alles i.O.

Bulli

Beiträge: 120

» 13.03.09 09:26 «              Beitrag melden


Kann es sein, dsa die EMK für uns gar nicht zuständig ist, das die deshalb mit uns machen können was sie wollen?
Angeblich würden die nur bei unseren Beschwerden tätig, wenn wir ein Staat hätten und ein Staatsvolk wären.
Hmm, wir finanzieren doch überwiegend die EMK und ihre Tätigkeiten. Wieso nicht für uns, wieso bezahlen wir überhaupt, wenn wir von den Rechten ausgenommen sind?
Berichtigung erwünscht falls das falsch ist.
Gruß Johanna


Ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte mit der EMRK bzw. MRK überhaupt zu vergleichen ?

Die Bundesrepublik ist dem Pakt doch beigetreten ( vgl. Gesetz vom 15. November 1973 – BGBl. 1973, Teil II, S. 1533 )
Das Blatt habe ich zwar nicht gefunden aber folgende Formulierung eines Gerichtsurteils sollte das eigentlich bestätigen:

....Die Republik Belarus ist darüber hinaus Konventionsstaat des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte vom 19. Dezember 1966 (BGBl 1973 II S. 1533 - IPBR) sowie der UN-Antifolterkonvention. Sie hat sich damit - auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls Vertragsstaat der genannten Konventionen ist - völkerrechtlich zur Einhaltung.....

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081209_2bvr238608.html

ToLe

Beiträge: 102

» 13.03.09 13:15 «              Beitrag melden


Was braucht man alles um in einem Mahnverfahren zu gewinnen?

Meine Tatfolge:
1. Ruhe bewahren.
2. Mahnbescheid widersprechen.
3. Strafanzeige gegen Inkasso und Rechtsanwalt erstatten.
4. Warten bis was vom Gericht kommt (schon ca. 2 Monate um).
5. Zur unakzeptabelen Vorladung gehen.
6. Den Richter sofort nach Legitimation fragen.
7. Den Richter wegen befangenheit ablehnen, da kein gesetzlicher Richter nach Art. 101 GG.
8. Sollte geurteilt werden, direkt Dienstaufsichtsbeschwerde wegen verstoß gegen das rechtliche Gehör.
9. Abwarten.

Würde es so richtig sein so vorzugehen?

Gruß ToLe

Adlerin

Beiträge: 114

» 14.03.09 00:32 «              Beitrag melden


@Roit

„Für Deutsche, gilt nur deutsches Recht, sonst überhaupt nichts.
Oder bist Du Ausländerin? Jaein
Dann mal los!“




Zuletzt bearbeitet: 15.03.09 16:43 von Adlerin
Gleichgesinnter

Beiträge: 10

sigi.e1966
» 16.03.09 10:35 «              Beitrag melden


Hallo!
ich habe schon viel gelesen und auch meine briefe an Ämter geschickt!Nun kommt morgen ein GV zu mir ich habe zwar schon viel gelesen aber es wieder auf die schnelle zu finden ist leider sehr zeitaufwändig!da ich aber nicht so viel zeit habe,könnte mir jemand sagen ,wo ich schnell sehen kann was er darf,haus betreten und muß er einen richtelichen beschluß haben?wie heißt der,und was muß auf der vorderung draufstehen weil es von der gez kommt ohne mahnverfahren und alle schreiben ignoriert,forderung über 700 euro rückwirkend!das bei meiner freundin
bei mir gehts um die landesoberkasse von einem insolvenzverfahren das aufgehoben wurde und ich jetzt900 euro zahlen soll an Gebühren!die drohen mit haft od zwangsarbeit!zum abarbeiten der schuld!was meinen die warum ich insolvenz angemeldet habe! wäre dankbar um jeden tip!

sapereaude82

Beiträge: 101

» 16.03.09 23:11 «              Beitrag melden


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