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Autor
Thema: Gerichtsvollzieher
luju

Beiträge: 87

» 20.08.08 07:01 «              Beitrag melden


das verstehe ich nicht,
alle sagen der Gerichtvollzieher handelt Illegal, die Begründung versteht jeder Depp. Wenn er dann kommt wird sich erst aufgeblasen und dann doch bei ihm braf bezahlt. Warum zahlt ihr nicht vor dem EV-termin direkt beim Gläubiger. Mit der Quittung in der Tasche kann Euch der GV garnichts. Dann verliert Ihr aber auch nicht das Gesicht. Selbst bei den faulen Gesetzen ist er an Vorschriften gebunden.

Die Antwort müsste doch lauten: Die Forderung ist gerechtfertigt, aber du Gerichtsvollzieher hast kein Rechtsgrundlage und darum können wir zwar plauder, aber zahlen tu ich an dich nicht.

Gruß luju

diesonne

Beiträge: 9

» 20.08.08 14:05 «              Beitrag melden


hallo

heute kam der rückbrief.
zitiere alles

für die abnahme der eides. versicherung ist gemäss § 899 der
zivilprozessordnung der gerichtsvollzieher zuständig. das von f. k. durchgeführte verfahren ist somit rechtens.
für maßnahmen im rahmen der diensaufsicht besteht kein grund.

direktorin des amtsgerichts
unterschrift derselben

alles frauen

gruß von der sonne

Herores

Beiträge: 106

» 21.08.08 12:03 «              Beitrag melden


@lulu,

ich hab das bezahlt, weil ich meine Ruh haben möchte !

Man Kämpft in Bremen als einzelkämpfer leider gegen Windmühlen. Die Organisation hier ist leider beschränkt auf 8 Sympatisanten, und einem der wirklich liest, und sich gedanken macht, das bin ich ! aber sonst passiert hier nciht viel. Intresse haben se alle aber am ende des Monats muss die Miete fliesen !

Das ist bei vielen Menschen leider hier das problem. Ich spreche mit vielen Menschen aber die wenigsten nehmen sich wirklich mal Zeit.

Herores

Sautot00

Beiträge: 2

» 16.09.08 06:49 «              Beitrag melden


Gerichtsvollzieher
Nun war gestern am 15.09.2008 die Gerichtsvollzieherin Tiziana Gulli(b) bei meiner 88 jährigen nur noch 9% sehenden Mutter Klara Spitznagel und forderte dort angeblich 50,60€ Gerichtskosten ein, die angeblich seit fast zwei jahren beim Gericht für die Landesoberkasse Waldshut Dr II 285/08 fällig gewesen wären!

Meine Mutter gab der Gerichtsvollzieherin das Geld!

Frage: Darf die Gerichtsvollzieherin (b) das überhaupt?
von einer nahezu erblindeten ( dritter) alten Frau, die nicht lesen kann, meine angeblichen Schulden für irgendwelche Gerichtsgebühren einziehen?

Die Gerichtsvollzieherin hinterlies nur eine Quittung von einer Forderung und weshalb genau hinterlies sie leider nichts!

Kann ich hier diese Gerichtsvollzieherin zur Anzeige Amtsmissbrauch oder zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde bringen?

Das müsste man bei der IPD ins Netz stellen!


Bulli

Beiträge: 120

» 20.10.08 11:32 «              Beitrag melden


ich hab das bezahlt, weil ich meine Ruh haben möchte !

Man Kämpft in Bremen als einzelkämpfer leider gegen Windmühlen. Die Organisation hier ist leider beschränkt auf 8 Sympatisanten, und einem der wirklich liest, und sich gedanken macht, das bin ich ! aber sonst passiert hier nciht viel. Intresse haben se alle aber am ende des Monats muss die Miete fliesen !

Das ist bei vielen Menschen leider hier das problem. Ich spreche mit vielen Menschen aber die wenigsten nehmen sich wirklich mal Zeit.

Herores


Wenn man seine Ruhe haben will, ist es dann nicht besser die eV zu unterschreiben ?
Der GVZ zieht damit ab und der Gläubiger muß aufgeben.

Der Nachteil dürfte doch nur in einer negativen Schufa Auskunft liegen und wenn man eh nicht vorhat Kredite aufzunehmen, kann einem das doch egal sein.

Könnte man nicht sogar das Weitergeben der Daten an die Schufa mit Hinweis auf das Datenschutzgesetz o.ä. verhindern ?

schlesier

Beiträge: 135

» 20.10.08 14:23 «              Beitrag melden


Hallo Bulli,
vielleicht könnte so ein Schreiben mit Anlage an die schufa aussehen.
Wurde von mir schon 2007 erstellt und versendet.
Interessant ist, da sich die Schufa immer auf die Quelle Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht rausredet der Punkt (6)
§ 35 des BDSG.
Ist aber wahrscheinlich schon so aufgeweicht, das es kaum noch Beachtung findet.
Aber Versuch macht Klug.
Ich hoffe ich konnte helfen.
gruß schlesier
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
SCHUFA Holding AG
Geschäftsstelle Hannover
Postfach 5640

30056 Hannover


Betrifft: Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Daten

Sehr geehrte Frau XXXXXX,

Vielen Dank für Ihren Brief vom 27.10.2007.

Erfreut hat mich, das dieser Brief von Ihnen persönlich unterschrieben wurde, aber bis auf wenige Zeilen an einen Kundenabwehr-Musterbrief erinnert.
Auch fehlen mir sämtliche Rechtsgrundlagen, die auch nicht aus der mit gesendeten, polemischen Broschüre hervorgehen.
Was Sie mit dem „Amtsgericht Wxxxxxwasser“ zu bereden haben ist für mich unrelevant, da es die Stelle war und ist, von der mir Unrecht zugefügt wurde.
Für mich ist wichtig, das unter anderen Informationen über unrechtmäßige und ungültige Haftbefehle und andere erpresste Eidesstattliche Versicherungen weiterhin von Ihnen gespeichert und an Dritte übertragen werden.
Deshalb möchte ich Sie auf einige BRD-rechtliche Dinge (siehe Anlage1 und 2) hinweisen:
1. (1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. § 35 BDSG
2. (4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt. § 35 BDSG
3. (6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, müssen bei der geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung außer in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten für die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizufügen. Die Daten dürfen nicht ohne diese Gegendarstellung übermittelt werden. § 35 BDSG
4. (5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind. § 34 BDSG
Außerdem weichen die Angaben, die Sie über meine Person an Dritte (z. Bsp. Banken) weitergeben stark von denen ab, die Sie auf meine Anfrage an mich senden.
Deshalb verlange ich eine in der Anlage 1 mit gesendete Gegendarstellung zu den Schufa – Eintragungen (wie oben unter Punkt 3 lt. (6) § 35 BDSG) beizufügen und diese entsprechend mitzusenden.
Außerdem verlange ich eine unentgeltliche Auskunft über alle von Ihnen gespeicherten Daten, auch diesen, die sonst nicht an mich als Auskunft gegeben werden. (siehe Pkt. 4 dieses Schreibens (5) § 34 BDSG

Für meine Forderung setze ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen(Poststempel).

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 1
Gegendarstellung

Ich XXXXXXXXXXmöchte hiermit eine Gegendarstellung zu den in meiner Schufa-Datei registrierten und unrechtmäßig gespeicherten Daten, insbesondere Haftbefehle, Verhaftungen bzw. erpresste eidesstattliche Versicherungen durch das „Amtsgericht Weißwasser“ veröffentlichen:

Folgend sehen Sie welche Rechtsverstöße Herr BXXXXCss Obergerichtsvollzieher am „Amtsgericht WeXXXXXser“, Dienstsitz Prof. XXXXXXRing 74 in 02943 WeiXXXXXXer begangen hat.

1. Bei der Terminladung zum Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung unter dem AZ DR II 1652 oder 116/2006 handelte es sich um eine Scheinladung ohne richterliche Namensnennung, ohne richterliche Unterschrift und ohne Dienstsiegelabdruck, nicht rechtkräftig zugestellt und damit keine Fristen begründend. Eine Rechtsmittelbelehrung fehlt. Er verstößt damit gegen seine richterliche Aufklärungspflicht.
2. Herr Braunss Obergerichtsvollzieher, Dienstsitz Prof. Wagenfeld-Ring 74 in 02943 Weißwasser betreibt Amtsanmaßung, strafbar nach STGB § 132, indem er beabsichtigt richterliche Handlungen zu vollziehen.
3. Er ist der Amtsbezeichnung nach Vollstreckungsbeamter. Als Gerichtsvollzieher in Tat- und Personalunion mit richterlicher Tätigkeit, Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, ist er ein illegales Staatsorgan. (Verweis auf Gewaltenteilung lt. Grundgesetz Artikel 20).
4. Er wird abgelehnt nach ZPO § 42, denn er kann nicht den Nachweis führen, dass er ein gesetzlicher Richter gemäß Artikel 101 Grundgesetz ist.
5. Es ist mir das rechtliche Gehör nach GG Art. 103 verweigert und somit wird meine Verteidigung unterlaufen. Dies habe ich ausdrücklich gerügt.

Er verstößt gegen seinen Diensteid und vollstreckt in eigener Sache, da er am Vollstreckungsergebnis partizipiert.
Deshalb habe ich Ihm für meine Wohnung und Grundstück xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxein Hausverbot erteilt.

Trotz mehrfacher Schreiben und Bekräftigung der Zahlungsfähigkeit(für begründete Forderungen), kam es im Juli diesen Jahres zu einem weiteren Übergriff dieses Herren und damit der BRD-Justiz.
Herr Bxxxxxxss hat sich gewaltsam Zutritt verschafft und hat unter Androhung der Vollstreckung eines Haftbefehls wegen 143 € eine Eidesstattliche Versicherung von mir erpresst.
Gewusst?
ein Haftbefehl darf nur im Strafrecht ausgestellt werden u. zw. wegen Flucht-, Wiederholung- oder Verdunkelungsgefahr...
Der Haftbefehl darf nicht dazu missbraucht werden, um das Aussageverhalten zu beeinflussen, insbesondere dazu dienen, die Aussagefreiheit zu brechen.
(BGH 14,358, 364; Dingeldey JA 84, 407; Günther GA 78,193; Rogall 67 ff., 104 ff,, BVerfGE 56, 37, 49 =NJW 81, 1541)["der sog. "BRD" Gesetzgebung].

Eine Person braucht auch nicht Zeuge gegen sich selbst zu sein...
(BGH 25. 325, 331)[der sog. "BRD-Gesetzgebung].

In Folge sind alle SCHUFA - Einträge auf der Grundlage eines Haftbefehls erzwungenen eidesstattlichen Versicherungen rechtwidrig!
Name Unterschrift



gruß schlesier
Bulli

Beiträge: 120

» 20.10.08 15:59 «              Beitrag melden


Vielen Dank Schlesier.

Damit sollte man doch die Schufa stoppen können.
Wenn dann doch Daten weitergegeben werden, Strafantrag stellen oder ?

Die eV verliert dann doch ziemlich an Schrecken oder habe ich was übersehen ?



schlesier

Beiträge: 135

» 20.10.08 18:34 «              Beitrag melden


Hallo Bulli,
man merkt Du weißt Bescheid.
Warum nicht Feststellungsklage beim jeweiligen Amtsgericht,wo Schuldnerverzeichnis, ob die nicht nach GG Art.20(3)und Bundesdatenschutzgesetz verstoßen.
Gleichzeitig Strafanzeige/-antrag gegen 1.verantw.Richter 2. Schufa (Person)und unbekannt wegen Verstoß......., bildung einer kriminellen Vereinigung usw.


gruß schlesier
Peter

Beiträge: 39

» 11.01.09 18:31 «              Beitrag melden


Hallo,

welche angaben muss ich beim EV eigentlich machen.

Peter

Swawa

Beiträge: 242

» 11.01.09 19:30 «              Beitrag melden


Hallo Peter, lese mal die Seiten "Gerichtsvollzieher" von Anfang an. Dann wirst du sehen was der GV nicht darf. gruß swawa

sapereaude82

Beiträge: 101

» 11.01.09 19:50 «              Beitrag melden


ließ dir mal ZPO § 900 (4) durch, sei etwas kreativ, was die Begründung des Widerspruchs angeht...den Termin aber unbedingt warnehmen...Tante Emma macht das so!

sapereaude82

Beiträge: 101

» 11.01.09 19:51 «              Beitrag melden


ps: selbstverständlich im Termin NIX AUSFÜLLEN - wegen Widerspruch

Peter

Beiträge: 39

» 11.01.09 22:26 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,

ich habe den Strang schon zigmal durchgekaut,
die Frage ist nicht was er darf sondern was er tut,
die Willkür ist hier meiner Erfahrung nach grenzenlos.

lg
Peter



Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 11.01.09 22:32 «              Beitrag melden


Die Willkür ist IMMER grenzenlos, nur erfahren die Menschen erstmalig das sie ihnen widerfährt.

Wenn man sich illegal zum Ausfüllen nötigen läßt, sollte man es korrekt machen, da ansonsten eine Straftat begangen wird, die verfolgt werden kann.

Mal ein Grundsatz zur Wiederholung:

Es gibt nichts Richtiges im Falschen.

Welche Angaben muss ich machen ? - Wenn es nach Recht und Gesetz gehen soll, sind folgende Punkte wichtig:

1. WO ist mein gesetzlicher Richter ?
2. Spielt der GV den ges. Richter ?
3. ...

Auf Basis einer Täuschung soll ich "verpflichtet" werden ?

Tip: nicht immer im Kreise drehen !

WAS sagt die NORM ?


Zuletzt bearbeitet: 11.01.09 22:36 von Krascher
Peter

Beiträge: 39

» 13.01.09 16:53 «              Beitrag melden


?????
Seit 1. Januar 1999 ist dem Gerichtsvollzieher die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher "Offenbarungseid") übertragen.
Hier der link: http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/gvz/00053/

von wem ???


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