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Autor
Thema: Gerichtsvollzieher
luju

Beiträge: 87

» 05.08.08 05:25 «              Beitrag melden


Hallo,
wieso die Polizei solltest Du wohl rufen wenn er kommt die sind doch für Deinen Schutz.
Und dann könntest Du Dich erstmal verhaften lassen damit die Rechtsbeugung auch Aktenkundig wird und der Zwang offenkundig ist und erst dann Unterschreiben. Alles schön zu Protokoll geben sonst fühlt sich Herr GV hinterher wieder bedroht. Er hat doch keine Norm.

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 05.08.08 07:48 «              Beitrag melden


Hallo !
Hier hat [fast] nichts eine Norm. Dennoch müssen wir in und mit dem System leben.

Nicht immer meinen; es sollen auch keine "Arbeitsgruppen" [der Beitrag ist im "Rechts-Strang" gelöscht worden] gebildet werden. Wer das braucht, wird in etabl. Parteien fündig, die sowas zwecks Zeitvertreib installieren.

Selbstverständlich darf j e d e r seine eigenen Erfahrungen nach seinen eigenen "Vorstellungen & Meinungen" machen.
Aber nicht hinterher beschweren, wenn´s denn "aua" gemacht hat !

Herores

Beiträge: 106

» 05.08.08 11:46 «              Beitrag melden


also ich bin nicht darauf aus mich verhaften zu lassen. Ich werd mich nach der Rechtsnorm verhalten und nur danach handeln. Ich merk ja wenn er sauer wird, und dann unterschreibe ich eben unter vorbehalt, und dann wiederufe ich das ganze nächsten TAg wieder. Dann kommt er doch mittels 1BVR/199/1 oder so doch eh nicht mehr an mich ran. Richtig ?

Und es wird immer 2 Meinungen geben! der eine machts so und der andere eben so. Nur wenn man Verpflichtungen hat, Geschäftlich oder Privat, oder sugar beides, dann überlegt man sich ganz genau wie weit man geht.

Gruß aus Bremen

Bulli

Beiträge: 120

» 05.08.08 13:50 «              Beitrag melden


Dieses Schreiben erhält jetzt mein GVZ:

Sehr geehrte Frau GVZ,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ohne den Beschluß eines gesetzlichen Richters (siehe Anmerkung unten) nach Art. 101 GG ((1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.) keiner Durchsuchung meiner Räume zustimme, ich berufe mich dabei auf folgendes
Bundesverfassungsgerichtsurteil:

Gericht: BVerfG
Datum: 03.04.1979
Aktenzeichen: 1 BvR 994/76

Gerichtsvollzieher

.. trotz Vorliegens eines gerichtlichen Titels ist eine gesonderte richterliche Anordnung erforderlich für die Durchsuchung der Wohnung des verurteilten Schuldners zum Zwecke der Pfändung (Hinweis: jetzt ausdrücklich geregelt in § 758a ZPO)

Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass ich überschuldet und zur Zeit mittellos bin.
Vermögenswerte sind nicht vorhanden, bzw. an die Hausbank und andere Banken verpfändet.

Hochachtungsvoll

Anm.:
Gesetzliche Richter sind im Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts mit Dienstsiegel und jeweiliger eigener Unterschrift aufzuführen.



schlesier

Beiträge: 135

» 05.08.08 16:03 «              Beitrag melden


Hallo Bulli,
Haus- und Grundstücksverbot nicht vergessen.


gruß schlesier
luju

Beiträge: 87

» 05.08.08 16:18 «              Beitrag melden


Hallo Bulli,
das wird der nicht kapieren wollen, mach den gesetzlichen Richter vieleicht deutlicher. Sonst kommt er mit einem illegalen Durchsuchungsbeschluß, gerne auch wenn Du nicht Zuhause bist.



Bulli

Beiträge: 120

» 05.08.08 17:05 «              Beitrag melden


Wie kann man das mit dem ges. Richter noch deutlicher formulieren ?

Hat jemand mal die Paragrafen oder Kommentare zum GG zur Hand wo der ges. Richter definiert ist ?

luju

Beiträge: 87

» 05.08.08 19:50 «              Beitrag melden


diesen Strang lesen oder klicke "Suche" gesetzlicher Richter oder § 21e GVG oder.....

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 05.08.08 19:50 «              Beitrag melden


Ist doch schon ausreichend formuliert !

Es gibt - wie schon erwähnt - Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot. Zuwiderhandlungen werden mit Strafanzeigen und Strafantrag u.a. wegen "stalking" [§ 238 StGB]geahndet.

Man wünscht auch keinen pers. Kontakt, da der Freundeskreis und das ges. soz. Umfeld als ausreichend erscheinen.



diesonne

Beiträge: 9

» 05.08.08 20:34 «              Beitrag melden


Hallo

Und wenn man es mit einem sehr schwierigen Gv zu tun hat, der einfach alles ignoriert?
Der trotz Hausverbot ständig kommt--schriftlich schon x-mal gegeben--und der macht was er will.
Wie geht man mit so jemanden um?
Will jetzt am Donnerstag die ev von uns.
Wie geht man mit so jemanden um.
Wir sind mit unserem Latein am Ende.

Gruß die Sonne


Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 06.08.08 09:25 «              Beitrag melden


Es hilft nix. Niemand weiß, wie lange die Willkür beim GV XY anhält/durchgezogen wird.

Also Strafanzeige & Strafantrag stellen.

Der StA wird nix finden ! Da die Straftaten aber offenkundig sind, sollte man den Burschen gleich mit involvieren ! Gehört er etwa "dazu" ?
Also auch mit anzeigen !

Die nächste Instanz ist der Generalstaatsanwalt. Auch der wird nichts "finden wollen".

Gehört der etwa auch dazu ? [das ist keine Paranoia, sondern eine Frage ! - basierend auf Recht & Gesetz - aber jeder, der das jur. Standesrecht mittlerweile kennt, weiß, dass sich ca. 120.000 Jurisetn in Dtl. sehr gut "untereinander" verständigen müssen !!]

Also auch den GenStA mit ins Boot holen !

Jetzt auf Strafverfolgung (ist hier die nächste Instanz) beim zust. OLG klagen ! Es wird eine Kammer antworten, dass man nichts finden kann !

Gehören die etwa auch dazu ?
Strafanzeig und Strafantrag gegen die Kammer könnte eine Möglichkeit sein.

Die nächste Instanz wäre das BGH und der "Ordner" in dieser Sache bereits "voll".

Aber so lange ist das ein lft. Verfahren und "jede Instanz" kann immer wieder auf 1 BvR 994/76 hingewiesen werden.

Jeder Polizist auch, sowie jeder Beamte oder Privatperson, die für einen solchen GV tätig werden.

Ein GV ist bsw. einem Schlüsseldienst (Tür aufbrechen) gegenüber nicht weisungsbefugt !

"Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin, dann fange ich mit dem Griechischen an !"

Nochmal: Willkür ist immer und überall ! Wann und wo diese "endet", hängt von dem Individuum ab, welches hilf, mich zu beschweren.... !


Zuletzt bearbeitet: 06.08.08 09:27 von Krascher
luju

Beiträge: 87

» 06.08.08 13:04 «              Beitrag melden


Hallo,
es besteht doch vor dem OLG Anwaltszwang, oder?
Ich habe vor dem OLG ein Klageerzwingungsverfahren beantrag, durch den Herrn Juristen, der hats trotz Hinweis auf die Anforderungen auch gleich verbockt.
Abgelehnt! Formfehler! Das Gericht ist nicht verpflichtet sich die Beiakten anzusehen, das muß alles aus der Begründung hervorgehen.

Machs selbst wenns Gut werden soll...

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 06.08.08 15:23 «              Beitrag melden


Der "OMF-brdvD-Jurist" darf nicht, kann es aber nicht direkt sagen, also "verbockt" er absichtlich etwas...

...selbst geht auch. Sogar vorm OLG, nur muß man wissen wie.

Aber auch das ist keine Garantie, ... die Willkür halt ! Mal klappt es gleich, mal später mal auf diesem Wege gar nicht, dann sucht man sich halt etwas anderes.

Nur reicht ein Forum oder "Fernstudium" per PC dafür nicht aus.

Selbst ist der Mensch....

sweetsina

Beiträge: 99

karimiboy
» 19.08.08 14:58 «              Beitrag melden


Heute kurz vor 12.00 Uhr klingelte es an der Haustüre.
Durch mein Spähloch erkannte ich 2 Uniformierte und 1 Gerichtsvollzieherin.
Dieselbige hatte vor einigen Wochen von mir Haus- Grundstücks- und Kontaktvebot erhalten, es sei denn sie kommt mit einem zusätzlichen Beschluss eines gesetzlichen Richters nach Art. 101 GG und § 16 GVG wieder.
Als sie vorbrachte sie hätte einen Durchsuchungsbeschluss für unsere Räume und mein Mann dann sagte, dass der Zutritt nur über seine Leiche gewährt werden wird, telefonierte ein Uniformierter sofort und 3 weitere waren in Blitzesschnelle zur Stelle. Da ich nicht mehr unbekannt bin, warteten die bestimmt schon um die nächste Ecke. Gegen so ein Aufgebot haben 2 friedliche Menschen keine Chance. Zumal die jüngeren Uniformierten keinen blassen Schimmer von der wirklichen rechtlichen Situation haben und in ihrem Diensteifer zu fast allem bereit sind. Die Karriereleiter lockt.
Weil bereits die Nachbarschaft reagierte, liess ich die GV dann alleine eintreten. Sie präsentierte mir zitternd 3 angebliche Vollstreckungsbescheide, von denen ich von zweien gar nichts wusste!! und in einer Sache beim AG Freiburg auf die mündliche Verhandlung gewartet wird.
Um vorzubeugen: gerechtfertigte Forderungen werden von uns ohne wenn und aber bezahlt!
Ich nutzte die Gelegenheit um die GV aufzuklären. Sie geht immer noch davon aus dass Richter rechtmäßig eingesetz werden und nicht vom Volk gewählt werden müsssen, von der Ungültigkeit ZPO usw. wusste sie nichts, Beamtenhaftpflicht und Remonstrationspflicht sind nur dem Namen nach bekannt. Sie müsse schließlich tun wie ihr befohlen wird.
Meinen Rat, sich schleunigst zu informieren und entsprechend zu handeln wird sie hoffentlich ernst nehmen, denn wenn heute sich die Situation ändert ist sie voll mit ihrem Hab und Gut in der Haftung. Ich lasse ihr auch noch das Schreiben vom Wolkenschieber wegen meiner "Rechtsunsicherheit!" zukommen. Wenn sie dann nicht kapiert oder kapieren will, gut, dann eben nicht.
Mir drängt sich sehr stark die Vermutung auf, dass sie heute geschickt wurde wegen einer Sache die ich in "Erlebnisse im Gerichtssaal" schreiben werde. Nur um uns (mich) mundtot zu machen.


Herores

Beiträge: 106

» 19.08.08 17:48 «              Beitrag melden


Ich hatte heute morgen um 11,50 Uhr auch einen erneuten Termin beim OGV Fenneberg. Als ich in seine Raume trat, fragte er mich was ich den nu machen möchte. Ich sagte ich möchte beazhlen und es endlich aus der Welt haben, guckte erstaunt und sagte, sind Sie nun doch endlich einsichtig geworden ? ich sagte ihm dann, ne ne mit einsicht hat das nichts zu tun ! ich will meine Ruh haben. Ich hab ihm dann die 37Punkte auf den Tisch gelegt und sagte: das ist meine erkentniss ! über den angeblichen Rechtsstaat !!!
Er schaute schon überrascht, und sagte er macht nur sein Job. Ich sagte dann, na mal sehn wie lange noch. Ein schmunzeln konnten wir beide uns nicht verkneifen.

Das intressante an der Geschichte war, die Schufa war schon informiert, der Haftbefehl war auch schon ausgefertigt, und die Uniformierten waren auch schon da. Also alles war bereits abgesrochen. Denn eine von den Uniformierten kenne ich, und ich hab ich gefragt: das alles nur wegen mir !
Viele Grüße an alle. Herores

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