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Thema: Gerichtsvollzieher
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Delphin8
Beiträge: 105
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» 02.06.08 13:25 « |
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Wäre es auch gut, wenn
Zeugen, z.B. Familienmitglieder, ein Freund, der zu Besuch ist, etc. -
dabei zu haben?
Hallo Lotte,
also meine Tante Emma, die hatte mal 18 Zeugen dabei, ist schließlich
die Öffentlichkeit (darf mit rein), die schaut ob alles mit rechten
Dingen zugeht. Der GV hat sich dann dahinter versteckt, daß es
plötzlich eine nichtöffentliche Sitzung sein sollte. Tante Emma ´s
Wächter der Norm und Tante Emma hätten in das Büro gedurft, aber die
wollten die Leute nicht so lange alleine auf dem Flur stehen lassen,
ist ja unhöflich. Sie haben alle gemeinsam das Gebäude verlassen.Es
wurde noch mit 6 Monaten Erzwingungshaft gedroht, aber bis heute hat
Tante Emma nichts mehr von GV gehört.
Liebe Grüße
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joku
Beiträge: 141
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» 03.07.08 23:34
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Hallo alle miteinander,
der Gerichtsvollzieher ist nicht wieder aufgekreuzt.
Dafür kam vom AG zuerst die Androhung und dann der Beschluss zur
Erzwingungshaft. Ich lege sofortige Beschwerde ein mit folgendem
Wortlaut:
Aktenzeichen 11 Owi 248 / 08 vom 23.06.08 - Eingang 01.07.08, 19:17 Uhr
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 23.06.2008
Sehr geehrte Frau Lauchstädt, sehr geehrter Herr Gmeinder,
zunächst wird die nicht rechtgültige Zustellung des oben genannten
„Beschlusses“ gerügt.
Der Begründung der sofortigen Beschwerde stelle ich 2 Feststellungen
voran:
1. Das Gericht ignoriert das Recht und betreibt Rechtsbeugung.
2. Das Gericht ignoriert offenkundige Tatsachen und gibt nicht Recht.
Sofortige Beschwerde
Wie bereits Ihr Schreiben vom 06.05.08 weist nun auch das obengenannte
Schreiben keine Unterschrift auf (§ 126 BGB), so dass nach den
rechtlichen Erfordernissen kein Beschluss zu Stande gekommen ist,
sondern lediglich ein Entwurf vorliegt. Ein Entwurf entfaltet keinerlei
Rechtskraft und setzt auch keine Fristen in Gang. Die Unterschrift von
Herrn Gmeinder ist lediglich ein Handzeichen (Paraphe) und stellt für
einen Urkundsbeamten keine hier ausreichende Unterschrift dar. Sie
beide verstoßen damit gegen ganz klare Rechtsnormen.
Schon Ihr Schreiben vom 06.05.08 verstößt gegen die oben genannten
Rechtsnormen. Zudem habe ich Sie über die rechtliche Lage bzw. über die
Aufhebung des OWiG und deren Veröffentlichung in den
Bundesgesetzblättern belehrt, so dass schon die Androhung der
Erzwingungshaft ein nichtiges Rechtsgeschäft darstellt. Der Beschluss
vom 23.06.2008 ist also eine Folge eines nichtigen Rechtsgeschäfts und
deshalb aus diesem Grunde ebenfalls nichtig und setzt somit keinerlei
Fristen in Gang. (§ 134 und § 138 BGB) Mit diesem Beschluss, so er denn
rechtwirksam wäre, beschränken Sie mein Grundrecht nach Art. 2
Grundgesetz und schenken der Rechtsnorm nach Art. 20, Abs. 3 keinerlei
Beachtung. Damit ist Sittenwidrigkeit gegeben.
Wird hier nicht Abhilfe geschaffen, zwingen Sie mich zur Anwendung von
Art. 20, Abs. 4. Vehement werde ich von meinem Recht auf (gewaltlosen)
Widerstand Gebrauch machen.
Nach meinem Verständnis kann ein Angestellter nicht Beamter sein und
schon gar nicht die Tätigkeiten eines Beamten ausüben. Wohl aber kam
ein Beamter einen Angestellten in seinem Tätigkeitsbereich anleiten,
jedoch nicht umgekehrt. Ich verlange Aufklärung in einem
substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen, wie ein
Angestellter zum Beamten mutiert.
Nach dem Sie mein Schreiben vom 14.05.2008 nicht beantwortet haben, die
Erklärung der Verantwortlichkeit und die Versicherung an Eides statt,
dass Sie gesetzliche Richterin sind, nicht unterzeichnet haben und an
mich zurück geschickt haben, gebe ich Ihnen nochmals Gelegenheit,
mit sofortiger Wirkung sichtbar Abstand zu nehmen von Ihrem
rechtwidrigen und sogar jetzt schon ansatzweise terroristischen
Verhalten.
Übersenden Sie bitte binnen einer Woche die oben genannten Formulare
mit rechtgültiger Unterschrift an meine Adresse, so dass ich erkennen
kann, dass Sie korrekterweise bereit sind die Verantwortung für Ihr
Handeln wahrzunehmen, so wie es der § 56 BBG, SHAEF- Gesetz Nr. 52 und
SMAD- Befehl Nr. 4 vorgeben.
Mittlerweile kenne ich die Gewohnheiten von Tante Käthe schon recht gut
und weiss zum Beispiel, dass sie ein richtiges Nachttier ist. Sie ist
also sicher noch wach und hat dazu auch ne Meinung, übrigens der Brief
ist noch nicht weg.
joku
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