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Thema: Gerichtsvollzieher
vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.06.08 12:36 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt sie kennt das noch von 1933 und danach, der Willkür und der Tyrannei sind keinerlei Grenzen gesetzt, doch wenn (M)an keinerlei Eckpfeiler setzt gegen Völkerrechtsverbrecher, wird es niemals zu einem Rechtsstaat kommen.
Ein Interview mit Schäuble oder Merkel werden das bestätigen, daß sind nämlich Fachleute, sagt Tante Käthe !


Delphin8

Beiträge: 105

» 02.06.08 13:25 «              Beitrag melden


Wäre es auch gut, wenn Zeugen, z.B. Familienmitglieder, ein Freund, der zu Besuch ist, etc. - dabei zu haben?


Hallo Lotte,

also meine Tante Emma, die hatte mal 18 Zeugen dabei, ist schließlich die Öffentlichkeit (darf mit rein), die schaut ob alles mit rechten Dingen zugeht. Der GV hat sich dann dahinter versteckt, daß es plötzlich eine nichtöffentliche Sitzung sein sollte. Tante Emma ´s Wächter der Norm und Tante Emma hätten in das Büro gedurft, aber die wollten die Leute nicht so lange alleine auf dem Flur stehen lassen, ist ja unhöflich. Sie haben alle gemeinsam das Gebäude verlassen.Es wurde noch mit 6 Monaten Erzwingungshaft gedroht, aber bis heute hat Tante Emma nichts mehr von GV gehört.

Liebe Grüße

Lotte

Beiträge: 343

» 02.06.08 15:54 «              Beitrag melden


Der Schräuble brächt's fertig, und würde daraus eine "terroristische Vereinigung" oder ne unangemeldete Demo konstruieren... Wie war das doch gleich mal mit dem Schießen dürfen, wenn der Verbrecher-Reform-Vertrag von Lissabon durchkäme? Lt. dem Schengener Abkommen darf ich dann damit rechnen, dass ich in die Kalaschnikows von polnischen, spanischen oder türkischen Grünröcken gucken kann...?

Bananenrepublik BRDdvd lässt grüssen...

Lotte



Anubis1802

Beiträge: 47

» 26.06.08 13:36 «              Beitrag melden


hallo @ all...

jetzt macht ein Gerichtsvollzieher auch mir Ärger und hoffe von euch ein paar Tipps zu bekommen was man machen könnte?
(von tante K. und so vielleicht)

zu Vorgeschichte:
meine mutter ist letztes Jahr gestorben und hat mir Haus und Hof vererbt,auch per Testament und so, schriftlich alles da. nun habe ich noch 7 Geschwister, die fürs Nichtstun und Ausnutzen Geld (Pflichtteilergänzung) haben wollen.

Ich bin der Auszahlungsaufforderung nicht nach gekommen und es wurden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Habe lange nichts von denen gehört.

Jetzt habe ich das Haus verkauft oder besser gesagt, der Papierkram mit dem Notar(wegen dem Verkauf) ist geregelt.
Es fehlte nur noch die Überweisung des Kaufpreises.

In der Zwischenzeit hat der Anwalt meiner Geschwister beim Gerichtsvollzieher ein Zahlungsstopp für die Käufer des Hauses bewirkt und nun sollen auch die Käufer die Kosten für meine Gerichtsverhandlung,
(wozu ich übrigens nicht geladen wurde. das urteil ist irgendwann Ende 2007 ohne meine Anwesenheit gemacht worden),
übernehmen bzw die kosten von 4000 Euro wurden von den Käufern gepfändet bzw vom Kaufpreis, den ich noch gar nicht habe.

Im notariellem Vertrag hat sich sich Käufer nur verpflichtet, gleich den noch offenstehenden Kredit bei der Bank zu zahlen und den Rest dann an mich.

Die Fragen lauten:

1.Darf der Gv sich überhaupt an die Käufer wenden?
2.Muss der Vertrag mit dem Notar erstmal eingehalten werden?
3.Wie müsste ich jetzt weiter vorgehen?
4.Was müsste ich tun, wenn der Gv auch den Pflichtteil so pfändet?

danke im vorraus und grüße an alle



joku

Beiträge: 141

» 03.07.08 23:34 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

der Gerichtsvollzieher ist nicht wieder aufgekreuzt.
Dafür kam vom AG zuerst die Androhung und dann der Beschluss zur Erzwingungshaft. Ich lege sofortige Beschwerde ein mit folgendem Wortlaut:

Aktenzeichen 11 Owi 248 / 08 vom 23.06.08 - Eingang 01.07.08, 19:17 Uhr
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 23.06.2008

Sehr geehrte Frau Lauchstädt, sehr geehrter Herr Gmeinder,

zunächst wird die nicht rechtgültige Zustellung des oben genannten „Beschlusses“ gerügt.

Der Begründung der sofortigen Beschwerde stelle ich 2 Feststellungen voran:

1. Das Gericht ignoriert das Recht und betreibt Rechtsbeugung.
2. Das Gericht ignoriert offenkundige Tatsachen und gibt nicht Recht.

Sofortige Beschwerde

Wie bereits Ihr Schreiben vom 06.05.08 weist nun auch das obengenannte Schreiben keine Unterschrift auf (§ 126 BGB), so dass nach den rechtlichen Erfordernissen kein Beschluss zu Stande gekommen ist, sondern lediglich ein Entwurf vorliegt. Ein Entwurf entfaltet keinerlei Rechtskraft und setzt auch keine Fristen in Gang. Die Unterschrift von Herrn Gmeinder ist lediglich ein Handzeichen (Paraphe) und stellt für einen Urkundsbeamten keine hier ausreichende Unterschrift dar. Sie beide verstoßen damit gegen ganz klare Rechtsnormen.

Schon Ihr Schreiben vom 06.05.08 verstößt gegen die oben genannten Rechtsnormen. Zudem habe ich Sie über die rechtliche Lage bzw. über die Aufhebung des OWiG und deren Veröffentlichung in den Bundesgesetzblättern belehrt, so dass schon die Androhung der Erzwingungshaft ein nichtiges Rechtsgeschäft darstellt. Der Beschluss vom 23.06.2008 ist also eine Folge eines nichtigen Rechtsgeschäfts und deshalb aus diesem Grunde ebenfalls nichtig und setzt somit keinerlei Fristen in Gang. (§ 134 und § 138 BGB) Mit diesem Beschluss, so er denn rechtwirksam wäre, beschränken Sie mein Grundrecht nach Art. 2 Grundgesetz und schenken der Rechtsnorm nach Art. 20, Abs. 3 keinerlei Beachtung. Damit ist Sittenwidrigkeit gegeben.

Wird hier nicht Abhilfe geschaffen, zwingen Sie mich zur Anwendung von Art. 20, Abs. 4. Vehement werde ich von meinem Recht auf (gewaltlosen) Widerstand Gebrauch machen.

Nach meinem Verständnis kann ein Angestellter nicht Beamter sein und schon gar nicht die Tätigkeiten eines Beamten ausüben. Wohl aber kam ein Beamter einen Angestellten in seinem Tätigkeitsbereich anleiten, jedoch nicht umgekehrt. Ich verlange Aufklärung in einem substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen, wie ein Angestellter zum Beamten mutiert.

Nach dem Sie mein Schreiben vom 14.05.2008 nicht beantwortet haben, die Erklärung der Verantwortlichkeit und die Versicherung an Eides statt, dass Sie gesetzliche Richterin sind, nicht unterzeichnet haben und an mich zurück geschickt haben, gebe ich Ihnen nochmals Gelegenheit,
mit sofortiger Wirkung sichtbar Abstand zu nehmen von Ihrem rechtwidrigen und sogar jetzt schon ansatzweise terroristischen Verhalten.

Übersenden Sie bitte binnen einer Woche die oben genannten Formulare mit rechtgültiger Unterschrift an meine Adresse, so dass ich erkennen kann, dass Sie korrekterweise bereit sind die Verantwortung für Ihr Handeln wahrzunehmen, so wie es der § 56 BBG, SHAEF- Gesetz Nr. 52 und SMAD- Befehl Nr. 4 vorgeben.

Mittlerweile kenne ich die Gewohnheiten von Tante Käthe schon recht gut und weiss zum Beispiel, dass sie ein richtiges Nachttier ist. Sie ist also sicher noch wach und hat dazu auch ne Meinung, übrigens der Brief ist noch nicht weg.

joku




vonRoit

Beiträge: 2420

» 04.07.08 22:05 «              Beitrag melden


BeurkundG § 49 Unterschrift und Siegel !

Immer darauf achten und rügen.


stromer

Beiträge: 99

» 09.07.08 12:56 «              Beitrag melden


Ich habe ein Gerichtsurteil mit einer Vollstreckungsklausel wegen der Herausgabe von Wohnraum zum 30.6.08

Dieses brachte ich zur Gerichtsvollzieher- Verteilerstelle und beantragte die sofortige Vollstreckung des Urteils.

Dabei wurde mir erklärt, daß der GV zuerst sein Kommen dem Schuldner gegenüber ankündigen muss und daß er erst nach drei Wochen tätig werden darf. Ausserdem wies er darauf hin, in Urlaub zu gehen und die Zwangsvollstreckung durchaus erst Ende August/ Anfang September erfolgen könnte.

Mit welcher Begründung kann ich dem GV "Feuer unter dem A.rsch" machen?

st.



Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 09.07.08 13:05 «              Beitrag melden


Verstehe ich nicht ! Entweder ablehnen oder nutzen ! Beides wird nicht gehen !

Anubis1802

Beiträge: 47

» 09.07.08 13:22 «              Beitrag melden


hi @ all...

danke für die postings

ist ja eigentlich ganz logisch!eine Verhandlung, welche ohne mich statt fand, ist generell nichtig wegen verstoß
gegen Art. 103 GG. also sind auch alle weiteren schritte, die aufgrund dieses nichtigen urteiles erfolgt sind, nichtig.
richtig?!

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 09.07.08 13:35 «              Beitrag melden


st ja eigentlich ganz logisch!eine Verhandlung, welche ohne mich statt fand, ist generell nichtig wegen verstoß
gegen Art. 103 GG. also sind auch alle weiteren schritte, die aufgrund dieses nichtigen urteiles erfolgt sind, nichtig.
richtig?!


Schon richtig. Nur ist die Exekutive nicht in Kenntnis dieser Sachlage und deshalb ist auf j e d e s Schreiben seitens einer Behörde, Gericht, etc. zu reagieren ! Immer !

Rechtsmittel sind immer einzulegen ! Bis einschl. Revision und den "begleitenden" Disziplinarverfahren und Strafanzeige / Strafantrag !

stromer

Beiträge: 99

» 14.07.08 18:41 «              Beitrag melden


Haben die Gerichtsvollzieher eigenlich eine Rechtsgrundlage für ihre Arbeit?

Wenn nicht- welche fehlen...???

st.

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 14.07.08 19:41 «              Beitrag melden


a) was ist der GV ?
_____________________
Geldeintreiber und Exekutive

b) was darf der GV ?
_____________________
alles gem. Art. 20 (3) GG

c) hält er sich daran ?
_____________________
Nie ! Schon beim Betreten fremder Grundstücke verletzt er bsw. 1 BvR 994/76

Herores

Beiträge: 106

» 04.08.08 12:58 «              Beitrag melden


hallo,

ich habe einen Brief im Postkasten gehabt, ohne Marke ! Wurde wohl persönlich eingeworfen. Es ist die LAdung zu der abgabe der EV mal wieder beim OGV Horst Fenneberg.

kurz zur Geschichte:
ich hatte Mai 2007 einen Termin mit Zeugen dort. Als ich ihn aufklären wollte, hat er mich und die Zeugen alle rausgeworfen.Er fühlte sich bedroht !!!!

Nun hatte ich am 2.08.08 einen Brief, wo er mir schon wieder mit Verhaftung droht. Diesmal will er mich zwingen !

nun zur Frage, vieleicht hat Tante Käthe oder eine Freundin/Freund einen Rat. Hat sich etwas in der Gesetzgebung verändert oder geht man einfach dort hin und Unterschreibt, unter vorbehalt ? oder gibt etwas neues wichtiges zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße aus Bremen

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 04.08.08 13:48 «              Beitrag melden


Wie schon alles beschrieben....

.... es ist zwischenzeitig keine Norm neu "erfunden" worden !

Herores

Beiträge: 106

» 04.08.08 20:59 «              Beitrag melden


na dann will ich dem mal zeigen was los ist.
Mal sehn ob ich den nicht herrausfordern kann, wenn er mit der Polizei kommt dann kann ich ja immer noch unter vrobehalt Unterschreiben !

Also viele Grüße

Herores

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