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Autor
Thema: Gerichtsvollzieher
luju

Beiträge: 87

» 29.05.08 19:17 «              Beitrag melden


Hallo, ich hatte eben Besuch von einem Aussendienstmitarbeiter
der AOK, dieser erklärte Forderungen aus 1997 vollstrecken zu müssen. Auf meinen Einwand diese seien doch Verjährt, meint er er dannn hole er sich eben einen Durchsuchungsbeschluß.

Das gleiche Theater habe ich mit dem Finanzamt auch.

Weiß Tante Käthe vieleicht noch aus Erfahrung wie man diese Vögel noch stoppen kann? Soll auch keine Rechtberatung werden,
ich war Gestern auch im FG Niedersachsen bei Herrn Dr. W.
Leider komme ich nicht richtig weiter. Bitte habt einen kleinen Tip für mich.

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 29.05.08 19:43 «              Beitrag melden


Tante Käthe schläft schon, aber Onkel Fritz sagt, er habe noch nie einen Durchsuchungsbeschluss gesehen, der zum "Eintreiben" von verjährten Forderungen ausgestellt worden ist.

Er würde sich im Sinne des Art.19 (1) GG - Zitiergebot - sowieso alles nur schriftlich geben lassen. Man wird mit zunehmenden Alter ja auch so vergeßlich !

Außerdem habe er einen "sensiblen Vorgarten" und die Blumen würden keine "Geldeintreiber" mögen, weswegen er "Fremden" sofort Haus- Grundstücks und Kontaktverbot erteilen würde. Das macht er generell !


Zuletzt bearbeitet: 30.05.08 13:14 von Krascher
luju

Beiträge: 87

» 29.05.08 20:36 «              Beitrag melden


Das Finanzamt hat dem Amtsgericht auch nur mitgeteilt sie hätten eine vollstreckbare Forderung von 114.000,00 Euro.
Dem Schreiben haben die dann einen Vordruck für einen Durchsuchungsbeschluß als einzige Anlage beigefügt.

Die Richterin vom Amtgericht hat den unterschrieben, der Rechtspleger hat gestempelt und unterschrieben.

Dann haben die meine Frau angerufen und schon waren die und die Grünen da.

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 29.05.08 22:29 «              Beitrag melden


Onkel Fritz sagt, das sind jetzt plötzlich andere Informationen. Er ist verwirrt und hat sich auch schlafen gelegt.

Er sagt, du könntest dein Problem mal unter www.rnsv.info unter "Notfall" schildern. Vielleicht hilft das !?

Bulli

Beiträge: 120

» 31.05.08 20:52 «              Beitrag melden


Der "tobende" GV wird selbstverständlich mit dem Haftbefehl drohen. Das macht aber nix. Warum sehen wir demnächst....


Wie gehts weiter, wenn der GV mit einem Haftbefehl kommt ?
Was wenn er gleich ein paar "Grüne" mitbringt ?

Wo und wie lange wird man eingeknastet ?

Kann ich mich gegen soviel Willkür wirksam wehren ?

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 01.06.08 00:07 «              Beitrag melden


Onkel Fritz ist der Ansicht, dass die Erzwingungshaft für die EV auf bis zu 6 Monaten angesetzt werden kann. Das ist natürlich doof.

Er hätte mal unterschrieben, sich hinterher aber so über sich selbst geärgert, dass er am nächsten Tag gleich wieder hin ist zum Gericht und die EV widerrufen hat.

Sein Ärger hat sogar noch für ein Disziplinarverfahren und Strafanzeige & Strafantrag für die Beteiligten ausgereicht.
Seitdem hat er nichts mehr von der Bande gehört, wenngleich er der Ansicht ist, dass das nichts heißen muß.



Bulli

Beiträge: 120

» 01.06.08 20:47 «              Beitrag melden


Das heißt also:
Unterschreiben (unter Protest)
Am nächsten Tag vor Gericht widerrufen.

Ja kommt der dann nicht mit einer neuen Aufforderung oder gleich Haftbefehl ?

sweetsina

Beiträge: 99

karimiboy
» 01.06.08 21:41 «              Beitrag melden


Tja Bulli, diese Frage wird Dir niemand so beantworten können. Keiner weiß im voraus wie groß die Willkür oder Käuflichkeit "Deines" GV sein wird. Immerhin gibt es gutes Geld für jede EV die er/sie abnimmt. Aber was Onkel Fritz tun würde ist doch mal ein Anfang.

vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.06.08 00:31 «              Beitrag melden


Nicht nur unter Protest unterschreiben Bulli, sondern klar und deutlich vor der Unterschrift eine Bemerkung das man nach dem Straftatbestand der Nötigung unterschreibt, also unter illegalem Druck etwas verrichtet was man nicht will, also gegen Deinen Willen.
Somit ist der Straftatbestand der vorsätzlichen und geplanten Nötigung vollendet, was man klar und deutlich zum Ausdruck bringt.
Wenn geht, kopieren und wiederum als Kopie mit den Beweis, an das zuständige AG und widerrufen !

Tante Käthe macht das immer so sagt sie, also mach ich es auch,weil Tante Käthe es auch so machen würde.



Zuletzt bearbeitet: 02.06.08 00:34 von Administrator
Lotte

Beiträge: 343

» 02.06.08 06:27 «              Beitrag melden


Wäre es auch gut, wenn Zeugen, z.B. Familienmitglieder, ein Freund, der zu Besuch ist, etc. - dabei zu haben?

fragt Lotte

Bulli

Beiträge: 120

» 02.06.08 08:57 «              Beitrag melden


Danke für den Tip vonRoit, ich werde es genauso machen.

Was weiß denn Tante Käthe davon zu berichten wie es weiter geht ?
Wird der GV nochmal aufkreuzen ?
Eventuell mit einem Trupp Grünen im Schlepptau ?

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.06.08 10:04 «              Beitrag melden


Grüne kämen nur, wenn man sich weigert zu unterschreiben.

Unterschrieben ist es ja. Nach dem Widerruf ist der Haftbefehl hinfällig. Es müßte irgendwann ein neuer erstellt werden...

....und wieder .......und wieder ...... und wieder.......

vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.06.08 10:59 «              Beitrag melden


Richtig, die Trachtengruppe erscheint nur bei der Verweigerung von der Unterschrift, die (M)an leisten soll,der Widerruf wird in der Regel vom AG schriftlich als nicht akzeptabel bzw. als nicht möglich dargestellt, was die sich aber zusammen spinnen, da ich alles widerrufen kann, wenn es einen gewissen Zeitraum nicht überschritten hat, meint Tante Käthe.
Tante Käthe widerspricht auch diesem Bescheid des AG und widerruft nochmal schriftlich, sagt sie.

In der Regel hörst Du nie wieder etwas vom GV, bei Tantchen ist das Ganze nun schon 5. Jahre her, sagt Tante Käthe.


Bulli

Beiträge: 120

» 02.06.08 11:37 «              Beitrag melden


Hochinteressant, danke für die Tips.

Da dürfte der Zeitraum 1 Tag ja ausreichen.
Nehme an, daß die persönliche Abgabe des Widerrufs unt Quittierung der Abgabe durch einen Bediensteten des Gerichts
ausreicht.

Doch werden die die EV eventuell trotzdem, ohne meinen Widerruf zu beachten als gegeben voraussetzen und die Schufa davon unterrichten ?
Zuzutrauen wäre es der Truppe allemal.

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.06.08 12:27 «              Beitrag melden


Gefahren dieser Art bestehen immer.

Im Zweifel der Schufa den Widerruf zukommen lassen.

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