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Thema: Gerichtsvollzieher
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Krascher
Beiträge: 1196
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» 03.05.08 19:43 « |
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Wir sind noch nicht am Ende:
jetzt wird der GV laden, zur Abgabe der eid.Vers., was er bekanntlich
nicht darf. Das Kopfgeld läßt ihn diese Straftaten aber "vergessen".
Wichtig: immer mit Zeugen beim GV/Gericht auftauchen, damit die
Straftaten auch korrekt dokumentiert werden.
I.d.R. ist bei der "ersten" Ladung zum Termin noch kein Haftbefehl
ausgestellt, der es den GV rechtswidrig ermöglicht, einen Schuldner bis
zu 6 Monaten in "Erzwingungshaft" zu nehmen.
Beim Termin darf man das o.a. zu Protokoll geben.
Auch der GV hat eine Aufklärungspflicht nach § 139 ZPO !
Er müßte "mich" darüber aufklären, dass er keine eid.Vers. abnehmen
darf, weil er bekanntlich kein ges. Richter nach Art. 101 GG ist; somit
deutet er Unrecht zu Recht um, Verstoß gegen § 138 ZPO !
Da er nicht einmal Volljurist ist, kann er mich auch nicht umfassend
über die Konsequenzen dieser eid.Vers. aufklären; hier wir mein
rechtliches Gehör - Verstoß gegen Art. 103 GG - verletzt.
Das gebe ich alles zu Protokoll ! Gleichzeitig weigere ich mich
selbstverständlich, die eid.Vers. abzugeben, da mir der GV wissentlich
den ges. Richter nach Art. 101 GG entzieht, der nicht entzogen werden
darf !
Der "tobende" GV wird selbstverständlich mit dem Haftbefehl drohen. Das
macht aber nix. Warum sehen wir demnächst....
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Krascher
Beiträge: 1196
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» 06.05.08 14:02 « |
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Er lädt illegal und wirft dann den illegal Geladenen samt
Öffentlichkeit wieder raus ? Böser Junge !
Nun kommt der Vogel mit der erneuten Ladung - und dem Hinweis, dass ein
Haftbefehl jetzt vorliegt - wo man auch zu erscheinen hat !
Gleiches Procedere, mit Zeugen zu Protokoll geben, kein ges. Richter
nach Art. 101 GG, etc pp.
Nur stellen wir nun fest, Willi Wichtig interessiert es gar nicht mehr,
hat er doch den (illegalen) Haftbefehl (vom Rpfl. unterschrieben ??)
vorliegen, mit dem er eifrig droht, wenn man nicht lieb ist.
Also unter den Umständen "füllt" man nach bestem Wissen und Gewissen
das Stück Papier "Vermögensverzeichnis" aus. Für part. Amnesie kann man
nix, falls diese einen spontan ereilt....
"Unter Vorbehalt, wg. Androhung von Gewalt, Nötigung, Erpressung
....Krickelkrackel".
Wenn man dann eine Nach drüber geschlaften hat und sich vom Schreck
erholt hat, kann man das Ganze am nächsten Tag beim AG widerrufen ! Die
Unterschrift ist schließlich nur unter Angst "rausgepreßt" worden !
Dann noch brav den Diszi & Strafanzeige und Strafantrag
hinterher....
....der Haftbefehlt ist seit der "Unterzeichnung" des Pamphletes außer
Kraft. Also keine Bange.
Wichtig: jetzt geht der Schreibkram erst richtig los ! Also wer sich
damit nicht auskennt, sollte brav die Fingerchen davon lassen,
fleißig unsere Infos besuchen und ggf. die Schulungen der Akademie
für Rechtsphilosophen e.V. besuchen (nur für Mitglieder).
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Herores
Beiträge: 106
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» 06.05.08 18:03 « |
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Die
Wege des Schreibens, und wenn es erst richtig losgeht, dann aber ran an
den Feind. Nur wenn man Arbeiten muss, ist es schwierieg die Infos, und
die Rechtsphilosophie Academy zu Besuchen. Das ist eben die Kehrseite
der Medalie.
Man sollte versuchen, erst garnicht mit denen in berührung zu komemn,
wenn man, wie/wir beide, noch Verantwortung haben. Da muss sich aber
jeder vorher selbst im klarem sein, welchen weg er einschlägt. Wenn man
sich wirklich hinsetzt, dann kann man mit Hilfe der IPD, auch den Sieg
erreichen, desssen bin ich mir sicher.
Herores
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Wolkenschieber
Beiträge: 648
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» 07.05.08 04:44 « |
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für
mich sind die meisten keine Feinde, sondern unwissende,
weisungsabhängige Mitmenschen und die müssen wir auch Aufklären. Die,
die sich weigern, dass sind Bestien.
@ Drache,
die, die sich weigern sind Hochverräter und Volksverhetzer und somit "Feinde"
meines Vaterlandes! Unser Volk wird an jedem Tag durch die Medien und
das Fernsehen verhetzt, aber deutsche Bürger die sich für
dieses Land und dessen Geschichte einsetzen und auch z. B.
auf offenkundige Wahrheiten hinweisen, die werden wegen
angeblicher "Volksverhetzung" vor Gericht gestellt.
Hier ein Beispiel....VORSICHT SATIRE!!!
Mach aus einer bestimmten Zahl (zum Wohlgefallen der Leher) das
Doppelte und du bekommst einen Orden! Häng an eine vom Lehrer "vorgegebene"
Zahl ein Fragezeichen und Du bekommst eine sechs in dein
Zeugnis geschrieben und stehst für eine Ewigkeit mit dem
Gesicht zur Wand! Und alle Lehrer sehen grinsend dabei zu!
Verstehst Du jetzt was PISA bedeutet?
Es ist an der Zeit das Personal an den Schulen auszutauschen, denn dann
klappt es auch wieder mit den Zahlen und Noten!
Ich selbst habe eine Tochter und ich möchte natürlich nicht, dass sie
in ihrem Leben durch falschen Ansagen, die ihr in der Schule vermittelt
werden, zum traumatisierten "Pisafall", - und somit
zwangsläufig auch zum Hass auf ihr Vaterland, aufgestachelt wird!
Meine persönliche Meinung!!!
DEUTSCHLAND IST DAS BESTE WAS UNS DEUTSCHEN
AUF DIESER WELT PASSIEREN KONNTE!
SO JEDENFALLS HABE ICH ES IN 52 JAHREN KENNENLERNEN DÜRFEN!!!
Liebe Grüße...
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: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
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