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Thema: Gerichtsvollzieher
joku

Beiträge: 141

» 30.04.08 21:24 «              Beitrag melden


Hallo an alle Rechtkundigen,
"Meinem" (Ober-)Gerichtsvollzieher habe ich schon zweimal Haus- Grundstücks- und Kontaktverbot erteilt. Jetzt kommt er zum 3.Mal und will einen Termin bei mir. Soll ich jetzt Strafanzeige und Strafantrag wegen Mißachtung der Gesetzeslage, Amtsanmaßung und Verhinderung von Straftaten wie Hausfriedensbruch und Nötigung stellen und das Ganze mit Offenkundigkeit nach § 291 ZPO begründen?

Und genau so funktioniert das nicht. Das größte Problem ist eine mit Halbwissen ausgestattete "Horde", die sich genau dadurch mehr Probleme einhandelt, als durch "konsequentes Nichtstun" !

Wir werden uns den "Gerichtsvollzieher" mal genauer ansehen.
Krascher als MOD




Zuletzt bearbeitet: 01.05.08 03:22 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 01.05.08 03:05 «              Beitrag melden


Bekanntlich haben wir in Deutschland Gewaltenteilung.

Welcher Teil ist denn der "Gerichtsvollzieher" ?

vonRoit

Beiträge: 2420

» 01.05.08 12:49 «              Beitrag melden


Wir dürfen hier keinerlei Rechtsberatung machen, sondern mehr oder weniger haben wir hier Erlebnisberichte zu dokumentieren .

Ich persönlich kann nur immer sagen wie ich mich verhalten würde, oder wie auch meine Tante Käthe es immer gehandhabt hat, weil meine Tante nicht nur eine resolute Frau mit Haaren auf den Zähnen war , sondern auch wußte was eine Norm war.

Und das hatte meine Tante Käthe den Juristen voraus , die wußte was Recht war und setzte das auch konsequent durch .


Meine Tante Käthe hatte in der Schule gut aufgepasst und auch nicht nur aufmerksam zu gehört , sondern was Tante Käthe ausmachte war; sie begriff sehr schnell und setzte dies auch um .



Zuletzt bearbeitet: 01.05.08 12:54 von Administrator
Herores

Beiträge: 106

» 01.05.08 21:17 «              Beitrag melden


Der Gerichtsvollzieher, ist doch in der Judikative und der Exekutive, hier in der BrdvD tätig ! er hebt also damit die Gewaltenteilung auf !

Er darf aber nur in einer Gewalt tätig sein. Ich bin mir nicht sicher, aber war das die Judikative ?
Aber eines ist sicher, diese Typen, sind echte Sch......
Die haben Spaß daran, Menschen die Existens zu zerstören.Habs selbs miterlebt, und auch am eigenem Leibe erlebt.

Gruß
Herores

Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.05.08 12:18 «              Beitrag melden


Genau das meine ich.

Der Gerichtsvollzieher, ist doch in der Judikative und der Exekutive, hier in der BrdvD tätig ! er hebt also damit die Gewaltenteilung auf !

Er darf aber nur in einer Gewalt tätig sein. Ich bin mir nicht sicher, aber war das die Judikative ?


Judikative ist nur der gesetzliche Richter !

Gerichtsvollzieher sind Exekutive !

Staatsanwälte sind Polizisten des Staates und auch nur Exekutive ! Die "grünen" Jungs sind Hilfspolizisten der Staatsanwälte ! Alles nur Exekutive !

Also: der GV ist Exekutive !

Wer kann aber in Dtl. nur einen Eid abnehmen ?


Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 12:20 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.05.08 12:29 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagte mir eben wie ich sie im Altersheim anrief ; "Nur der Richter", stimmt das ?

Und dann hat Tante Käthe noch was gesagt, doch das habe ich nicht so richtig verstanden, weil ihr immer das Gebiss beim sprechen raus fiel, was so viel wie gesetzlich oder so heißen sollte.
Meint Tante Käthe vieleicht den gesetzlichen Richter ?



Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 12:34 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.05.08 12:38 «              Beitrag melden


Man darf Tante Käthe beglückwünschen. Das ist absolut richtig.

Nur der gesetzliche Richter darf in Dtl. einen Eid abnehmen. Ein judikativer Akt sozusagen.

Jetzt hat der Gelteintreiber von Gerichtsvollzieher aber ein Problem als Teil der Exekutive: woher den ges. Richter nehmen ?

Also "spielen" wir den doch gleich mal selbst. Schließlich gibt es für jeden abgenommenen eV (eidesstattliche Versicherung, früher "Offenbarungseid") eine nettes Kopfgeld, zusätzlich zum Gehalt !
Je öfter er also das Recht bricht und beugt, umso höher fällt die mtl. "Schweigeprämie" aus.

Der GV hebt die Gewaltenteilung auf ! Schwerste Straftaten in einem angeblich demokratischen Rechtstaat !

Die Aufhebung der Gewaltenteilung ist zuletzt durch Adolf Hitler und seine Nazibande betrieben worden. Haben wir mit den Gerichtsvollziehern in der brdvD alles kleine neue Adolfs bekommen ?


Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 12:39 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.05.08 12:42 «              Beitrag melden


OK.

Wir halten fest: der GV ist als Geldeintreiber Teil der Exekutive.

Aber darf er "mich" so einfach besuchen, Haus & Grund dafür betreten ?

NEIN ! DARF ER NICHT !

Nach dem BVerfG-Urteil 1 BvR 994/76 benötigt der GV zum betreten einer Wohnung oder eines Grundstückes einen zusätzlichen (!) Beschluss durch einen gesetzlichen Richer nach Art. 101 GG !

Kann der den bei seinem Besuch, oder der Ankündigung zum selbigen, nicht vorweisen, so ist ihm Haus- und Grundstücks und Kontaktverbot zu erteilen !

Schließlich unterstützen wir den Vogel nicht bei seinen Straftaten. Im Gegenteil. Straftaten sind anzuzeigen !


Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 12:43 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.05.08 12:47 «              Beitrag melden


Tante Käthe hats noch drauf, das mit dem Recht und so weiter, da bin ich aber froh. Tante Käthe ist nämlich dement (Alzheimer oder Rüdesheimer, sagt man glaube ich dazu), über 100 Jahre alt kann sich aber noch genau erinnern, was Recht heißt.
Ich hoffe Tante Käthe wird noch 105 Jahre alt.


Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.05.08 13:04 «              Beitrag melden


Weiter:

wenn der GV nicht "kommen" darf, lädt er zum Stelldichein in sein Büro, i.d.R. beim örtl. Amtsgericht !

Nächtes Problem: wer darf in Dtl. nur laden ?

vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.05.08 14:52 «              Beitrag melden


War ja ein Drama, Tante Käthe aus dem Altersheim noch ans Telefon zu belommen. Sie brauch ihr Mittagsschläfen das arme Tantchen Käthchen.
Doch nachdem das Pflegepersonal 1 Kg Ritalin in sie reingeschüttet hat und zirka einen Liter Haldol, geht s wieder ein wenig.
Übrigens die haben auch das Gebiss wieder gefunden und Tante Käthe kann wieder mehr als Schnuscheln. Hatte mir schon Sorgen gemacht um die alte Dame.

Tante Käthe sagt schon wieder" der gesetzliche Richter " ist sie vieleicht verwirrt ?

Scheint ein allgemeines landesumfassendes Problem zu sein, das mit der Verwirrung !

Ich mach mir Sorgen um mein Tantchen, wirklich !



Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 14:58 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1196

maahks
» 02.05.08 16:09 «              Beitrag melden


Trotz der in Dtl. üblichen Behandlungsmethoden im Umgang mit biol. älteren Menschen, ist die Tante bei glas-klarem Verstand !

Auch nur der gesetzliche Richter darf laden !
Nur der gesestzliche Richter darf einen Eid abnehmen !

Der gesetzliche Richter ist in Art. 101 GG verbrieft und darf niemandem entzogen werden.

Somit begeht der GV täglich Amtsanmaßung und daraus resultierend auch Urkundenfälschungen; also tägl. Straftaten im Amt.

Das hindert den Vogel aber nicht daran, sich sein tägl. Kopfgeld zu verdienen.

Und nachdem er Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot erteilt bekommen hat, wird er versuchen, illegal zu laden. In sein Büro im Amtsgericht.
Er macht den Schuldern gleichsam darauf aufmerksam, dass bei Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt werden wird.

Neben den o.a. Straftaten kommen somit die Nötigung und die Erpressung (es geht ja um Geld) hinzu.

Mit dem Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung ist bereits der Straftatbestand des Hochverrats nach § 81 StGB in Verbindung mit § 92 II (1), (2)6 StGB (Willkür) - Verfassungshochverrat, erfolgt. Nach brdvD-Recht sind wir schon bei 25 Jahren (lebenslang?) Knast.

Aber der Vogel "lädt" dennoch, mit allen "Nettigkeiten", die einem Schwerstverbrecher so schreibtechnisch einfallen.



Herores

Beiträge: 106

» 02.05.08 17:54 «              Beitrag melden


ja das ist war !

aber dann kann man den wisch ja unter vorbehalt Unterschreiben, und dann, Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, wegen:

Nötigung,Erpressung,Amtsanmaßung,Hochverrat,u.s.w.

und dann kann der nicht mehr an einen ran, mittel 1BVR99/1. ungefähr richtig

Und dann geht das Ganze sowieso vor Gericht, und da gibt es ja keinen Gesetzlichen Richter nach Art: 101 GG. Und dann gibs HAue,für den Bösen Richter ! oder was er da darstellen will.

vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.05.08 20:00 «              Beitrag melden


Da bin ich aber froh, dachte schon es ist so weit.....alles aus mit Tantchen .


Zuletzt bearbeitet: 02.05.08 20:02 von Administrator
joku

Beiträge: 141

» 02.05.08 20:47 «              Beitrag melden


Viele herzliche Grüße an Tante Käthe; ich wünsche ihr weiter alles Gute und ein langes, langes Leben.


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