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Thema: Gerichtsvollzieher
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Krascher
Beiträge: 1196
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» 02.05.08 16:09 « |
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Trotz der in Dtl. üblichen Behandlungsmethoden im Umgang mit biol.
älteren Menschen, ist die Tante bei glas-klarem Verstand !
Auch nur der gesetzliche Richter darf laden !
Nur der gesestzliche Richter darf einen Eid abnehmen !
Der gesetzliche Richter ist in Art. 101 GG verbrieft und darf niemandem
entzogen werden.
Somit begeht der GV täglich Amtsanmaßung und daraus resultierend auch
Urkundenfälschungen; also tägl. Straftaten im Amt.
Das hindert den Vogel aber nicht daran, sich sein tägl. Kopfgeld zu
verdienen.
Und nachdem er Haus-, Grundstücks- und Kontaktverbot erteilt bekommen
hat, wird er versuchen, illegal zu laden. In sein Büro im Amtsgericht.
Er macht den Schuldern gleichsam darauf aufmerksam, dass bei
Nichterscheinen, auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl zur
Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt
werden wird.
Neben den o.a. Straftaten kommen somit die Nötigung und die Erpressung
(es geht ja um Geld) hinzu.
Mit dem Versuch der Aufhebung der Gewaltenteilung ist bereits der
Straftatbestand des Hochverrats nach § 81 StGB in Verbindung
mit § 92 II (1), (2)6 StGB (Willkür) - Verfassungshochverrat,
erfolgt. Nach brdvD-Recht sind wir schon bei 25 Jahren (lebenslang?)
Knast.
Aber der Vogel "lädt" dennoch, mit allen "Nettigkeiten", die einem
Schwerstverbrecher so schreibtechnisch einfallen.
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Herores
Beiträge: 106
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» 02.05.08 17:54 « |
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ja das ist war !
aber dann kann man den wisch ja unter vorbehalt Unterschreiben, und
dann, Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, wegen:
Nötigung,Erpressung,Amtsanmaßung,Hochverrat,u.s.w.
und dann kann der nicht mehr an einen ran, mittel 1BVR99/1. ungefähr
richtig
Und dann geht das Ganze sowieso vor Gericht, und da gibt es ja keinen
Gesetzlichen Richter nach Art: 101 GG. Und dann gibs HAue,für den Bösen
Richter ! oder was er da darstellen will.
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