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Thema: Kontopfändung
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olongi
Beiträge: 3
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» 29.09.09 12:09
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Hallo,
habe mich jetzt hier so 2 Stunden durchgelesen und möchte meinen Fall
jetz hier schildern.
Mein Konto ist nicht gepfändet, sondern gekündigt.
Fakten: Online Konto bei Comdirect
da gehen meine Rente + Grundsicherung drauf und dort werden auch die
Miete abgebucht sowie die Stromkosten.
Es wurde mit von der Bank vor ca 2 Jahren ein Überziehungslimit von
500€ eingeräumt, welches ich nur teilweise in Anspruch nahm.
Habe mich also immer in dem Rahmen bewegt. Am Wochenende wollte ich
noch einen kleinen Betrag abheben und die Karte wurde eingezogen und
gesperrt. Beim Anruf dort wurde mir mitgeteilt, dass das Konto zum
13.11.2009 gekündigt ist, doch ein Grund könnte man mir nicht nennen.
Jetzt liegt dies schriftlich vor und es wird auf § 19.1 verwiesen.
Kündigungsrecht der Bank
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungspflicht
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelen
Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende
Kündigungregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer
angemessenen Kündigsfrist kündigen.
Natürlich ist schon der Widerspruch unterwegs, wo ich darauf hinweis,
das dies eine unangemssene Härte darstellt, da meine gesamten Einkünfte
dort sind, sowie die lebensnotwenigen Zahlungen von dort geleistet
werden. Und ich habe die einstweilige Verfügung angedroht.
Jetzt meine Frage, wobei ich natürlich keine Rechtsauskunft haben
möchte, denn das ist verboten, sondern nur einen Hinweis, wie ich mich
verhalten sollte. Die nächsten Zahlungen sind ja schon unterwegs und
ich brauche auch Geld fürs täglich Leben. Ist es jetzt erforderlich,
vom Amtsgericht die Bescheinigung holen und denen übermitteln, oder
reicht es, die mir vorliegende Bewilligung vom Amt zu schicken? Soviel
ich weiß, muß mir das unpfändbare Geld ausgezahlt werden innerhalb der
7-Tagesfrist. Habe dort noch ca 200 € überzogen.
Und natürlich steht die Suche noch einer anderen Bank an. Dazu muß ich
meinen Perso vorlegen und der ist abgelaufen. Das habe ich jetzt einige
Wochen hingeschoben, weil ich einfach nicht diesen neuen geschippten
Perso haben will und habe mir auch schon dies Muster hier ausgedruckt.
Was passiert, wenn ich damit z.B. bei einer anderen Bank hier ein Konto
eröffnen will?
Viele Grüße
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Krascher
Beiträge: 1351
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» 29.09.09 12:26 « |
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olongi:
Hallo,
habe mich jetzt hier so 2 Stunden durchgelesen und möchte meinen Fall
jetz hier schildern.
Mein Konto ist nicht gepfändet, sondern gekündigt.
Fakten: Online Konto bei Comdirect
da gehen meine Rente + Grundsicherung drauf und dort werden auch die
Miete abgebucht sowie die Stromkosten.
Es wurde mit von der Bank vor ca 2 Jahren ein Überziehungslimit von
500€ eingeräumt, welches ich nur teilweise in Anspruch nahm.
Habe mich also immer in dem Rahmen bewegt. Am Wochenende wollte ich
noch einen kleinen Betrag abheben und die Karte wurde eingezogen und
gesperrt. Beim Anruf dort wurde mir mitgeteilt, dass das Konto zum
13.11.2009 gekündigt ist, doch ein Grund könnte man mir nicht nennen.
Jetzt liegt dies schriftlich vor und es wird auf § 19.1 verwiesen.
Kündigungsrecht der Bank
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungspflicht
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelen
Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende
Kündigungregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer
angemessenen Kündigsfrist kündigen.
Natürlich ist schon der Widerspruch unterwegs, wo ich darauf hinweis,
das dies eine unangemssene Härte darstellt, da meine gesamten Einkünfte
dort sind, sowie die lebensnotwenigen Zahlungen von dort geleistet
werden. Und ich habe die einstweilige Verfügung angedroht.
Jetzt meine Frage, wobei ich natürlich keine Rechtsauskunft haben
möchte, denn das ist verboten, sondern nur einen Hinweis, wie ich mich
verhalten sollte. Die nächsten Zahlungen sind ja schon unterwegs und
ich brauche auch Geld fürs täglich Leben. Ist es jetzt erforderlich,
vom Amtsgericht die Bescheinigung holen und denen übermitteln, oder
reicht es, die mir vorliegende Bewilligung vom Amt zu schicken? Soviel
ich weiß, muß mir das unpfändbare Geld ausgezahlt werden innerhalb der
7-Tagesfrist. Habe dort noch ca 200 € überzogen.
Und natürlich steht die Suche noch einer anderen Bank an. Dazu muß ich
meinen Perso vorlegen und der ist abgelaufen. Das habe ich jetzt einige
Wochen hingeschoben, weil ich einfach nicht diesen neuen geschippten
Perso haben will und habe mir auch schon dies Muster hier ausgedruckt.
Was passiert, wenn ich damit z.B. bei einer anderen Bank hier ein Konto
eröffnen will?
Viele Grüße
Moin.
a) das Konto ist gekündigt, nicht gepfändet. Insofern ist ein
"Pfändungsfreibetrag" durch das zust. Amtsgericht nicht notwendig;
Pfändung liegt wie gesagt nicht vor. Die € 200,-- darf die Bank
einbehalten, unabhängig vom "Lebensminimum".
b) parallel zum Widerspruch ein anderes Konto "Jedermannkonto" bei
einer Sparkasse oder Volksbank beantragen. Die comdirect wird ja nichts
einbehalten wollen, da kein Gläubiger im Spiel ist, abgesehen von sich
selbst, mit den 200.
c) der Perso ist auch "abgelaufen gültig". Einfach ein "vorläufiges
Dokument" beantragen und los, bzw. den Alten einfach mitnehmen.
d) sich auf die Zukunft freuen. Das ist hier alles nur der Anfang ...
Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD
!
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truly
Beiträge: 122
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» 30.09.09 15:21 « |
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tach werna!
dazu kann ich nur mitteilen, dass es damals bei mir folgendermaßen, und
sehr einfach geregelt wurde:
die GV ist einmal zu jeder existierenden bank der stadt gegangen, hat
sich einfach auf verdacht nach mir, und einem evtl. bestehenden konto
erkundigt, und ist dann wieder von dannen gezogen. diese sauerei liegt
mir sogar von jeder bank vor, und zwar mit unterschrift und bankstempel
vom tage des bankbesuchs des GV. heisst tacheles: um ein konto bei
einer dieser banken muss ich mich nie wieder bemühen. das ding ist
durch...
aber das einzig existierende konto, dass ich damals hatte, auf welches
die sau ganz scharf war, habe ich genau 20 h vor seinem auftritt dort
komplett geplündert, und mit sofortiger wirkung gekündigt. hat der
gekotzt.
"ich weiß genau, dass sie bis gestern bei der XXX-bank ein konto
hatten..." meine gegenfrage: "ja, und? was sie wollen sie jetzt tun?"
regt euch nicht auf, die machen eh, was sie wollen. deswegen haben wir
uns ja hier im halbkreis aufgestellt.
bevor du irgendwas unternimmst, was du für pfiffig hälst, musst du
immer bedenken, dass vermutlich mindestens ein kleines heer von
ebenfalls "verfolgten" und "betrogenen" diese idee schon vor dir hatte,
und das system dieses loch unter umständen schon längst dicht gemacht
hat. heisst: du fällst wieder auf die schn....
ich für meinen teil habe dann beschlossen und auch durchgezogen (schon
vor längerem), dass mir eine "fremde" person ein haben-konto eröffnet.
zuerst nur auf seinen namen, und nach ein paar wochen lässt du dir dort
kontovollmacht erteilen, und schon hast du wieder ein konto, auf das
diese seuche keinen zugriff mehr hat. kann ein legensgefährte sein, ein
verwandter, ein kumpel, egal... schaden kannst du nicht anrichten, da
ein solches konto, wie sein name schon verrät, nur im haben geführt
werden darf. für den fall, dass sie meinen retter doch einmal filzen
sollten, habe ich ihm eine abtretung unterschrieben, die ihm alles
zuspricht, was über der pfändungsgrenze liegen könnte. und zwar so
lange, bis ich all meine schulden bei ihm abbezahlt habe. und das kann
mächtig viel sein, und wenn es für die drei nächsten leben reicht. die
kriegen nichts. jedenfalls nicht von dem konto...
einen schönen mittwoch wünscht euch
TRULY
PS: die abtretungssache klappt ürbigens auch wunderbar, wenn ihr das
fi-amt verarschen wollt. sie haben mir vor einiger zeit mal die
nummernschilder abgeschraubt und mitgenommen. daraufhin habe ich ihnen
die abtretung vorgelegt mit dem gleichen inhalt wie bei der bank. das
auto gehört so lange dem herrn XXX, bis ich all meine schulden bei ihm
abgetragen habe. leider wird das noch seeeeeeeeeeeehr lange sein...
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olongi
Beiträge: 3
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» 01.10.09 12:52 « |
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Hallo Krascher,
möchte jetzt meine Erlebnisse mit der Comndirect und der Beischingung
des Passes berichten.
Also die Comdirect hat kurzerhand den Überziehungskredit gelöscht und
das Geld einbehalten, von dem, was jetzt eigegangen ist. Das heißt für
mich, ich habe diesen Monat nichts zum Leben. Also eine Anfrage wegen
Streckung der Rückführung des Kredits ist agbewürgt. Wissen die Götter,
wie ich diesen Monat überstehen soll.
Heute war ich auf dem Amt wegen dieser vorläufigen Bescheinigung. Dort
wurde mir gesagt, sowas gäbe es nicht und für einen 3-moatigen Pass
brauche ich auch ein Foto. Also das bringt mir garnichts. Weil ich
darauf beharrte, wurde ich zum "Chef" geschickt - ohne mir den Namen zu
nennen. Und der sagte mir auch, das es diese Bescheinigung nicht gäbe.
Jetzt sieht es so aus, das ich mir doch erstmal diesen geschippte Perso
holen muß, um ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.
Grüße
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