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Thema: Kontopfändung
Swawa

Beiträge: 256

» 13.08.09 21:35 «              Beitrag melden


Hallo Invisible,
versuche es doch einmal unter: http://www.bmj.de
oder: www.gomopa.net

da geht es um das Kontopfändungsgesetz. Gruß swawa

olongi

Beiträge: 3

» 29.09.09 12:09 «              Beitrag melden


Hallo,

habe mich jetzt hier so 2 Stunden durchgelesen und möchte meinen Fall jetz hier schildern.
Mein Konto ist nicht gepfändet, sondern gekündigt.
Fakten: Online Konto bei Comdirect
da gehen meine Rente + Grundsicherung drauf und dort werden auch die Miete abgebucht sowie die Stromkosten.
Es wurde mit von der Bank vor ca 2 Jahren ein Überziehungslimit von 500€ eingeräumt, welches ich nur teilweise in Anspruch nahm.
Habe mich also immer in dem Rahmen bewegt. Am Wochenende wollte ich noch einen kleinen Betrag abheben und die Karte wurde eingezogen und gesperrt. Beim Anruf dort wurde mir mitgeteilt, dass das Konto zum 13.11.2009 gekündigt ist, doch ein Grund könnte man mir nicht nennen.
Jetzt liegt dies schriftlich vor und es wird auf § 19.1 verwiesen.
Kündigungsrecht der Bank
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungspflicht
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelen Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigsfrist kündigen.

Natürlich ist schon der Widerspruch unterwegs, wo ich darauf hinweis, das dies eine unangemssene Härte darstellt, da meine gesamten Einkünfte dort sind, sowie die lebensnotwenigen Zahlungen von dort geleistet werden. Und ich habe die einstweilige Verfügung angedroht.

Jetzt meine Frage, wobei ich natürlich keine Rechtsauskunft haben möchte, denn das ist verboten, sondern nur einen Hinweis, wie ich mich verhalten sollte. Die nächsten Zahlungen sind ja schon unterwegs und ich brauche auch Geld fürs täglich Leben. Ist es jetzt erforderlich, vom Amtsgericht die Bescheinigung holen und denen übermitteln, oder reicht es, die mir vorliegende Bewilligung vom Amt zu schicken? Soviel ich weiß, muß mir das unpfändbare Geld ausgezahlt werden innerhalb der 7-Tagesfrist. Habe dort noch ca 200 € überzogen.

Und natürlich steht die Suche noch einer anderen Bank an. Dazu muß ich meinen Perso vorlegen und der ist abgelaufen. Das habe ich jetzt einige Wochen hingeschoben, weil ich einfach nicht diesen neuen geschippten Perso haben will und habe mir auch schon dies Muster hier ausgedruckt. Was passiert, wenn ich damit z.B. bei einer anderen Bank hier ein Konto eröffnen will?
Viele Grüße

Krascher

Beiträge: 1351

maahks
» 29.09.09 12:26 «              Beitrag melden


olongi:
Hallo,

habe mich jetzt hier so 2 Stunden durchgelesen und möchte meinen Fall jetz hier schildern.
Mein Konto ist nicht gepfändet, sondern gekündigt.
Fakten: Online Konto bei Comdirect
da gehen meine Rente + Grundsicherung drauf und dort werden auch die Miete abgebucht sowie die Stromkosten.
Es wurde mit von der Bank vor ca 2 Jahren ein Überziehungslimit von 500€ eingeräumt, welches ich nur teilweise in Anspruch nahm.
Habe mich also immer in dem Rahmen bewegt. Am Wochenende wollte ich noch einen kleinen Betrag abheben und die Karte wurde eingezogen und gesperrt. Beim Anruf dort wurde mir mitgeteilt, dass das Konto zum 13.11.2009 gekündigt ist, doch ein Grund könnte man mir nicht nennen.
Jetzt liegt dies schriftlich vor und es wird auf § 19.1 verwiesen.
Kündigungsrecht der Bank
Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungspflicht
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelen Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigsfrist kündigen.

Natürlich ist schon der Widerspruch unterwegs, wo ich darauf hinweis, das dies eine unangemssene Härte darstellt, da meine gesamten Einkünfte dort sind, sowie die lebensnotwenigen Zahlungen von dort geleistet werden. Und ich habe die einstweilige Verfügung angedroht.

Jetzt meine Frage, wobei ich natürlich keine Rechtsauskunft haben möchte, denn das ist verboten, sondern nur einen Hinweis, wie ich mich verhalten sollte. Die nächsten Zahlungen sind ja schon unterwegs und ich brauche auch Geld fürs täglich Leben. Ist es jetzt erforderlich, vom Amtsgericht die Bescheinigung holen und denen übermitteln, oder reicht es, die mir vorliegende Bewilligung vom Amt zu schicken? Soviel ich weiß, muß mir das unpfändbare Geld ausgezahlt werden innerhalb der 7-Tagesfrist. Habe dort noch ca 200 € überzogen.

Und natürlich steht die Suche noch einer anderen Bank an. Dazu muß ich meinen Perso vorlegen und der ist abgelaufen. Das habe ich jetzt einige Wochen hingeschoben, weil ich einfach nicht diesen neuen geschippten Perso haben will und habe mir auch schon dies Muster hier ausgedruckt. Was passiert, wenn ich damit z.B. bei einer anderen Bank hier ein Konto eröffnen will?
Viele Grüße


Moin.

a) das Konto ist gekündigt, nicht gepfändet. Insofern ist ein "Pfändungsfreibetrag" durch das zust. Amtsgericht nicht notwendig; Pfändung liegt wie gesagt nicht vor. Die € 200,-- darf die Bank einbehalten, unabhängig vom "Lebensminimum".

b) parallel zum Widerspruch ein anderes Konto "Jedermannkonto" bei einer Sparkasse oder Volksbank beantragen. Die comdirect wird ja nichts einbehalten wollen, da kein Gläubiger im Spiel ist, abgesehen von sich selbst, mit den 200.

c) der Perso ist auch "abgelaufen gültig". Einfach ein "vorläufiges Dokument" beantragen und los, bzw. den Alten einfach mitnehmen.

d) sich auf die Zukunft freuen. Das ist hier alles nur der Anfang ...

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
olongi

Beiträge: 3

» 30.09.09 09:20 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

danke für die Antwort, jetzt weiß ich, was ich zu tun habe.
Nämlich mich einigen mit der Bank, den Betrag auf diese 2 Monate zu verlängern zum Einbehalten. Und mir diesen vorläufigen Bescheid holen. Sicher bei dem Amt, welches auch den Perso ausgibt?

Grüße



Werna

Beiträge: 29

» 30.09.09 13:51 «              Beitrag melden


Wie sieht es eigentlich rein praxismäßig aus?

Bei Bank A liegt derzeit eine illegale Pfändung vor, kurioserweise nicht bei Bank B, obwohl selber Inhaber. Gut der GV hat das nicht im Antrag stehen gehabt bezüglich Bank B.

Frage jedoch: Kann Bank B einsehen, daß bei Bank A eine (illegale) Pfändung vorliegt? Ist dieselbe Firmengruppe allerdings an anderem Ort (und somit glaub ich eigenständig)

Wann kann Bank A herauskriegen, daß ein zweites Konto bei Bank B existiert?

Kann der GV eine Schufaauskunft erhalten, was ich alles für Konten habe?

Würde mein Vater für mich ein Konto einrichten, Überweisungen an dieses Konto als Empfängername jedoch mit meinem Vornamen getätigt werden, geht das durch oder geht das Geld zurück?

Vielleicht kann jemand ein paar Erfahrungsberichte schildern.
Danke und Grüße

Krascher

Beiträge: 1351

maahks
» 30.09.09 14:00 «              Beitrag melden


Werna:
Wie sieht es eigentlich rein praxismäßig aus?

Bei Bank A liegt derzeit eine illegale Pfändung vor, kurioserweise nicht bei Bank B, obwohl selber Inhaber. Gut der GV hat das nicht im Antrag stehen gehabt bezüglich Bank B.

Frage jedoch: Kann Bank B einsehen, daß bei Bank A eine (illegale) Pfändung vorliegt? Ist dieselbe Firmengruppe allerdings an anderem Ort (und somit glaub ich eigenständig)

Wann kann Bank A herauskriegen, daß ein zweites Konto bei Bank B existiert?

Kann der GV eine Schufaauskunft erhalten, was ich alles für Konten habe?

Würde mein Vater für mich ein Konto einrichten, Überweisungen an dieses Konto als Empfängername jedoch mit meinem Vornamen getätigt werden, geht das durch oder geht das Geld zurück?

Vielleicht kann jemand ein paar Erfahrungsberichte schildern.
Danke und Grüße


Grundsätzlich: jedes Konto ist für jedermann einsehbar. Es gibt kein "Bankgeheimnis" mehr.


Das Konto vom "Vater" müßte bei Namensgleichheit Eingänge vermeiden, die mit Vornamen versehen sind, da diese von den Banken zurückgeschickt werden ("Empfänger" und "Kontoinhaber" sind nicht identisch). - Insofern hier nur den Nachnamen verwenden.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
truly

Beiträge: 122

number-63
» 30.09.09 15:21 «              Beitrag melden


tach werna!

dazu kann ich nur mitteilen, dass es damals bei mir folgendermaßen, und sehr einfach geregelt wurde:

die GV ist einmal zu jeder existierenden bank der stadt gegangen, hat sich einfach auf verdacht nach mir, und einem evtl. bestehenden konto erkundigt, und ist dann wieder von dannen gezogen. diese sauerei liegt mir sogar von jeder bank vor, und zwar mit unterschrift und bankstempel vom tage des bankbesuchs des GV. heisst tacheles: um ein konto bei einer dieser banken muss ich mich nie wieder bemühen. das ding ist durch...

aber das einzig existierende konto, dass ich damals hatte, auf welches die sau ganz scharf war, habe ich genau 20 h vor seinem auftritt dort komplett geplündert, und mit sofortiger wirkung gekündigt. hat der gekotzt.

"ich weiß genau, dass sie bis gestern bei der XXX-bank ein konto hatten..." meine gegenfrage: "ja, und? was sie wollen sie jetzt tun?"

regt euch nicht auf, die machen eh, was sie wollen. deswegen haben wir uns ja hier im halbkreis aufgestellt.

bevor du irgendwas unternimmst, was du für pfiffig hälst, musst du immer bedenken, dass vermutlich mindestens ein kleines heer von ebenfalls "verfolgten" und "betrogenen" diese idee schon vor dir hatte, und das system dieses loch unter umständen schon längst dicht gemacht hat. heisst: du fällst wieder auf die schn....

ich für meinen teil habe dann beschlossen und auch durchgezogen (schon vor längerem), dass mir eine "fremde" person ein haben-konto eröffnet. zuerst nur auf seinen namen, und nach ein paar wochen lässt du dir dort kontovollmacht erteilen, und schon hast du wieder ein konto, auf das diese seuche keinen zugriff mehr hat. kann ein legensgefährte sein, ein verwandter, ein kumpel, egal... schaden kannst du nicht anrichten, da ein solches konto, wie sein name schon verrät, nur im haben geführt werden darf. für den fall, dass sie meinen retter doch einmal filzen sollten, habe ich ihm eine abtretung unterschrieben, die ihm alles zuspricht, was über der pfändungsgrenze liegen könnte. und zwar so lange, bis ich all meine schulden bei ihm abbezahlt habe. und das kann mächtig viel sein, und wenn es für die drei nächsten leben reicht. die kriegen nichts. jedenfalls nicht von dem konto...

einen schönen mittwoch wünscht euch
TRULY

PS: die abtretungssache klappt ürbigens auch wunderbar, wenn ihr das fi-amt verarschen wollt. sie haben mir vor einiger zeit mal die nummernschilder abgeschraubt und mitgenommen. daraufhin habe ich ihnen die abtretung vorgelegt mit dem gleichen inhalt wie bei der bank. das auto gehört so lange dem herrn XXX, bis ich all meine schulden bei ihm abgetragen habe. leider wird das noch seeeeeeeeeeeehr lange sein...

Werna

Beiträge: 29

» 30.09.09 18:42 «              Beitrag melden


Ja das mit dem Fremdkonto hab ich mir ja auch durch den Kopf gehen lassen. Nur was ist wenn bei der Überweisung wie gesagt auch (entgegen meinen Willen) mein Vorname drin steht? Hat Krascher ja dankenswerterweise schon was zu geschrieben.

Ein paar Deppen gibt es immer die es nicht schnallen würden.

Mein größtes Problem ist, daß einer meiner Auftraggeber mich und meinen Kollegen belauscht hat, als es um die Kontopfändung ging und auch jetzt nicht mehr auf andere Konten von Dritten überweisen will (verwalte auch noch das Konto eines kleinen e. V.). Er meinte, er würde sich sonst strafbar machen. Zwar liegt auf diesem Konto NOCH keine Pfändung vor, wo er das Geld bisher überwiesen hat aber für den Fall der Fälle wäre das Geld weg. Und von dem Geld möchte ich lieber meine wahren Verbindlichkeiten zahlen und damit andere Geschäftspartner durch dann nicht mehr mögliche Zahlungen nicht auch noch verärgern.

Allerdings ist mein Auftraggeber halt nicht offiziell von einer BRD-Institution darauf aufmerksam gemacht worden. Irgendeiner `ne Ausrede parat?

Schöne Grüße Werna

olongi

Beiträge: 3

» 01.10.09 12:52 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,

möchte jetzt meine Erlebnisse mit der Comndirect und der Beischingung des Passes berichten.

Also die Comdirect hat kurzerhand den Überziehungskredit gelöscht und das Geld einbehalten, von dem, was jetzt eigegangen ist. Das heißt für mich, ich habe diesen Monat nichts zum Leben. Also eine Anfrage wegen Streckung der Rückführung des Kredits ist agbewürgt. Wissen die Götter, wie ich diesen Monat überstehen soll.

Heute war ich auf dem Amt wegen dieser vorläufigen Bescheinigung. Dort wurde mir gesagt, sowas gäbe es nicht und für einen 3-moatigen Pass brauche ich auch ein Foto. Also das bringt mir garnichts. Weil ich darauf beharrte, wurde ich zum "Chef" geschickt - ohne mir den Namen zu nennen. Und der sagte mir auch, das es diese Bescheinigung nicht gäbe.

Jetzt sieht es so aus, das ich mir doch erstmal diesen geschippte Perso holen muß, um ein Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.

Grüße

Krascher

Beiträge: 1351

maahks
» 04.10.09 14:54 «              Beitrag melden


Tja, ein wenig Hauptmann von Köpenick...
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Und auch dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll auf, wohin die Reise geht.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
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