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Thema: Kontopfändung
invisible

Beiträge: 60

» 14.05.09 21:27 «              Beitrag melden


hallo zusammen, nach zwei illegalen kontopfändung(125 euro, 25 euro wg. owig) hab ich beim landratsamt angerufen um mir die ladungsfähigen anschriften geben zu lassen aber wie nicht anders zu erwarten bekam ich keine auskunft ich sagte sie haben ja auch meine private anschrift warum also sollte ich die gewünschten anschriften nicht bekommen ??? Antwort: wir sind eine behörde, richten sie ihren strafantrag an das landratsamt...!!! dann sagte ich das ihre schreiben alle rechtlich nicht gültig sind weil sie gegen § 126a BGB verstoßen teilte sie mir auch noch mit das sie noch keine qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz haben aber immer... "dieses schreiben wurde maschinell erstellt.....! müssen die mir die anschriften mitteilen und verstoßen die gegen das beurkundungsgesetz?

grüße invisible

Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 14.05.09 21:53 «              Beitrag melden


invisible:
hallo zusammen, nach zwei illegalen kontopfändung(125 euro, 25 euro wg. owig) hab ich beim landratsamt angerufen um mir die ladungsfähigen anschriften geben zu lassen aber wie nicht anders zu erwarten bekam ich keine auskunft ich sagte sie haben ja auch meine private anschrift warum also sollte ich die gewünschten anschriften nicht bekommen ??? Antwort: wir sind eine behörde, richten sie ihren strafantrag an das landratsamt...!!! dann sagte ich das ihre schreiben alle rechtlich nicht gültig sind weil sie gegen § 126a BGB verstoßen teilte sie mir auch noch mit das sie noch keine qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz haben aber immer... "dieses schreiben wurde maschinell erstellt.....! müssen die mir die anschriften mitteilen und verstoßen die gegen das beurkundungsgesetz?

grüße invisible


§ 44 VwVfG - kurz mal einlesen. Es ist demzufolge immer ein nichtiger Verwaltungsakt. Nach § 44 (5) VwVfG einfach mal die Feststellung der Nichtigkeit beantragen, u.a. wg. Verstoß gegen Formrecht, § 126 BGB, Absender nicht "erkennbar".

Wer verlangt auf der Basis von WAS was genau ? - Informationsfreiheitsgesetz IFG: hiernach muß jede Behörde auf Anfrage Auskunft über ihre Tätigkeit, den rechtlichen Hintergrund, etc. dezidiert darlegen.

Wer war noch gleich der Souverän ...

joku

Beiträge: 142

» 02.06.09 09:47 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

das folgende würde auch in den Strang "Finanzamt" passen!
Zum Fest der Erleuchtung (Pfingsten) hatte ich folgende Eingebung:

Staatsanwaltschaft XXXXXXX
XXXXXXX

XXXXX XXXXXX

XXXXXXX, 01. Jun. 2009.

Strafanzeige / Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus beiliegendem Schreiben der Sparda-Bank vom 27.04.09 ersichtlich, hat das Finanzamt XXXXXXXXX gegenüber der Sparda-Bank eine Kontopfändung gegen mich ausgebracht, obwohl ich dort kein Konto führe und keinerlei Guthaben oder Kreditansprüche bestehen.

Das Finanzamt XXXXXXXXX hat somit keinerlei berechtigtes Interesse, der Spardabank mitzuteilen, dass ich angeblich Steuerschulden habe. Das Finanzamt hat ebenfalls kein berechtigtes Interesse, der Sparda-Bank mitzuteilen, dass meine Steuerschulden angeblich XXXXX Euro betragen.

Wie unter anderem aus der Presse bekannt ist, kann das Finanzamt heutzutage bei jeder Bank die Kontostände eines jeden Bürgers abfragen. Somit kann sich das Finanzamt nicht damit herausreden, es hätte nicht gewusst, dass ich bei der Sparda-Bank kein Konto habe.

Allerdings lebe ich in der Zwischenzeit in der Angst, dass das Finanzamt noch gegenüber vielen anderen Banken Pfändungen versuchen wird, möglicherweise sogar um mich auf diese Art und Weise zu ruinieren.

Dieser Strafantrag und Strafanzeige richtet sich gegen sämtliche Mitarbeiter des Finanzamtes XXXXXXXX, welche bei dieser Verletzung des Steuergeheimnisses mitgewirkt haben und / oder auch nur die Verletzung des Steuergeheimnisses durch Dienstuntergebene tolerieren (vergleiche § 357 StGB).

Mit freundlichen Grüßen

Anlage
Kopie des Schreibens der Sparda-Bank vom 24.04.09 an das Finanzamt XXXXXXX

Auf das Echo bin ich echt gespannt.


Herzliche Grüße an alle

joku


Badenser

Beiträge: 10

» 07.06.09 11:40 «              Beitrag melden


Ich hatte 5 Konten, welche gleichzeitig vom Finanzamt gepfändet wurden.
3 davon benutzte ich ohnehin nicht mehr, da waren nur noch Centbeträge drauf.
Bei den beiden anderen (Sparkasse) war es anders.
250.-Euro und 850.-Euro waren weg.
Ein Konto wurde von der Sparkasse gekündigt, das ist seit Jahren erledigt. Von meinen seitenweisen Begründungen und Forderungen wurde alles ignoriert. Das geht denen am A.... vorbei.

Die zweite Sparkasse hat die Kündigung meinerseits abgelehnt, weil das Konto schon im Minus war.
Nun haben sie vierteljährlich Gebühren gebucht, so daß es immer tiefer ins Minus lief. Telefonate und schriftliche Beschwerden nützten nichts.

Gestern kam die Kündigung von Seiten der Sparkasse.
Forderung 75.-Euro zuzüglich 6,62 % Zinsen p.a. ab 5.6.09
Nach Ablauf der mir gesetzten Frist von 14 Tagen "werden wir die Angelegenheit an unsere Abwicklungsabteilung übergeben, bzw. ein Inkassounternehmen mit der Einziehung unserer gegen Sie gerichteten Forderung beauftragen".

Und nun ?

Der Hinweis auf die Suchfunktion ist sehr nett. Ich habe dort "Inkassounternehmen", "Inkasso", "Gerichtsvollzieher" und andere Schlüsselworte eingegeben, doch es kam immer nur die Meldung, daß nichts gefunden wurde.

Ich werde nun manuell nach Themen suchen, welche passen.

Anegger

Beiträge: 22

» 29.06.09 08:43 «              Beitrag melden


...hab da etwas gefunden.....

http://bmj.de/files/-/3593/Stellungnahme_Bundesrat_P-Konto.pdf



vonRoit

Beiträge: 2420

» 29.06.09 10:49 «              Beitrag melden


Ihr habt es hier mit einer Art Kriegsführung gegen den Bürger aus dem Hinterhalt zu tun.

Da dies in den meisten Fällen nicht erkannt wird und vielfach missgedeutet wird, ist es sehr wichtig das ihr es Euch in das Gehirn hämmert.

Ein Gegner, der ständig gejagd wird, kommt nicht zur Ruhe und kann auch nicht seine Verteidigung organisieren.
Ihm fehlt die Zeit und auch das Bewusstsein, was hier gespielt wird.

Die Abhängigkeit der Bevölkerung durch den Zwang der Kontoführung, (Karte = Geld, keine Karte = kein Geld), wird vielfach als hinterhältiges und verfassungswidriges Druckmittel genutzt, was um so schlimmer ist, wenn Familie und Kinder mit am Tropf hängen.

Euch bleibt in der Regel nur einen anderen Weg zu beschreiten oder Euch anzupassen.

Was hier in diesem Lande läuft ist Terror pur gegen jeden Bürger und wenn dieser nicht die Puzzle zusammen zu setzen in der Lage ist, ist er gegen diese Pracht und Herrlichkeit eines totalitären faschistoiden Pseudo - Staates wie die BRdvD einer ist, in einer fatalen und üblen Situation.

Es hilft kein Geheule, Gequarke , Wimmern, Winseln oder eine sonstige andere Art der Verständigung, sondern es hilft nur eine konsequente Aufdeckung, Bekanntmachung und Offenlegung dieser völkerrechtswidrigen Machenschaften gegen alle Länder dieses Erdteils mit dem passenden Namen Europa ( Opfer ohne Sinn).

Verteilt wo Ihr nur könnt den Zentralkurier ohne Unterlass, der Michel und auch die anderen müssen wissen was ihnen blüht, wenn sie nicht rechtzeitig für das Pack der BRdvD - Schergen das große Stopzeichen zeigen.

Für eine Kontopfändung benötigt es einer richtrlichen Anordnung, dies ist so und nicht anders.

Hier liegt der Knackpunkt für Euch.

Und ich erwähne es hier nun schon tausende Male, Verordnungen, angebliche Bauvorschriften, Verwaltungsvorschriften und was weis ich noch was für Vorschriften, sind keine Gesetze!

Endlich begriffen?

Lernt erst einmal den Sinn der Worte und was diese bedeuten, möglicherwesie kommt es dann ein wenig mehr zum Verständnis für die Umwelt und weiterer Zustände im Tal der Ahnungslosen.

Eine Kuh bleibt außer der Differenzierung in männliche,weibliche und junge Kuh, immer ein Rind.

Wir können also immer die Gleichung aufstellen.

Kalb = junges Rind
Bulle = männliches Rind
Kuh = weibliches Rind

Was haben wir hier?

Drei verschiedene Ausdrücke für eine Sache = alles Rinder und sie fallen so mit unter die Kategorie = Rind.

Lamm = junges Schaf
BocK = männliches Schaf
Riecke = weibliches Schaf

was haben wir hier?

Drei verschiedene Ausdrücke für eine Sache = alles ziegenartige Tiere und somit fallen diese unter die Kategorie ziegenartige Tiere, mit der Bezeichnung Schaf.

Wir haben hier also zwei verschiedene Lebensarten, Rind und ziegenartiges Tier = Schaf.

Schafe sind keine Rinder, ist das richtig?
Rinder sind keine Schafe, ist das richtig?

Gesetze sind keine Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, ist das richtig?

Verwaltungsvorschriften und Verordnungen sind keine Gesetze, ist das richtig?

Und hier kommt die Diskrepanz zum tragen.

Was sind Gesetze?
Was sind Verwaltungsvorschriften?

Gesetze wären Normen die von der Legislative mit dem Willen des Volkes als sogenanntes gesetztes Recht da stehen und legal Recht und Gesetz verbriefen, (wobei wir einmal den Zustand der BRdvD vergessen wollen, wir wissen ja Alle was mit denen los ist).

Verwaltungsvorschriften sind in der Regel von der Exekutive selbst kreiierte und erfundene Zustände,wie ich diese einmal bezeichnen möchte, die für niemanden in einem Rechtsstaat tragbar wären und somit jederzeit angreifbar sind,weil in der Regel rechtswidrig und wider der Norm, doch ein wunderbares Instrument für die Verscheißerung des Volkes darstellen.

Eine Frage, die wohl alles beantwortet;

Seit wann macht die Exekutive Recht, bestimmt Recht, verabschiedet Recht oder entwirft diese Recht?

Solange das Schaf kein Rind ist und das Rind kein Schaf ist, wobei ich mir beim deutschen Michel nicht ganz so sicher bin, wird eine Verwaltungsvorschrift auch kein Gesetz!

Ihr werdet beschäftigt, gejagd und gehetzt mit einem verfassungswidrigem Instrument ohne Rechtsgrundlagen und seit dadurch beschäftigt, abgelenkt und werdet mit diesem in die Schei.... geritten.

Nun zur nächsten Frage:

Was ist Willkür?

Und nun viel Spass noch.......






Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 11:57 von Administrator
Werna

Beiträge: 13

» 29.06.09 11:00 «              Beitrag melden


Wie sieht eigentlich eine Kontopfändung aus, wenn z. B. man einen Kontostand von Minus 200 Euro hat und einen Dispo von 1000 Euro? Kann dann trotzdem noch um 800 Euro nach BRD-Praxis gepfändet werden?


Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 11:43 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 29.06.09 11:29 «              Beitrag melden


Werna:
Wie sieht eigentlich eine Kontopfändung aus, wenn z. B. man einen Kontostand von Minus 200 Euro hat und einen Dispo von 1000 Euro? Kann dann trotzdem noch um 800 Euro nach BRD-Praxis gepfändet werden?


Nach "BRD-Recht" - NEIN // nach BGH ja.

Werna

Beiträge: 13

» 29.06.09 12:20 «              Beitrag melden


Die Schweiz ist ein neutraler Staat. Kann die BRD als Schein-Staat z. B. bei einer angedrohten eidestattlichen Erklärung Informationen und Kontopfändungen in der Schweiz durchführen?

Ist es ggf. sinnvoll, Schweizer Banken (die ja neutral sein müssen) über die Deutsche Rechtslage zu informieren? Diese müssten nach neutraler Prüfung der Rechtslage ja zur Kenntnis nehmen, daß die BRD kein Staat ist.

Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 29.06.09 13:18 «              Beitrag melden


Werna:
Die Schweiz ist ein neutraler Staat. Kann die BRD als Schein-Staat z. B. bei einer angedrohten eidestattlichen Erklärung Informationen und Kontopfändungen in der Schweiz durchführen?

Ist es ggf. sinnvoll, Schweizer Banken (die ja neutral sein müssen) über die Deutsche Rechtslage zu informieren? Diese müssten nach neutraler Prüfung der Rechtslage ja zur Kenntnis nehmen, daß die BRD kein Staat ist.


Probiere es aus, informiere die Banken.

Man arbeitet "länderübergreifend" gegen Kontoinhaber. Die Schweiz war mal "neutral" und ist dem Schengener Abkommen verpflichtet worden, frei nach dem Motto: entweder spielst du unser Lied oder gar keines.


Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 13:20 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2420

» 29.06.09 14:59 «              Beitrag melden


Zur Willkür folgender Sachverhalt!

Die BRdvD sagt das Grundgesetz gilt, doch nicht für Euch!

§ 92 StGB

Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

5. die Unabhängigkeit der Gerichte und

6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),

2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,

3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Nun schauen wir einmal unter § 92 Abs. 6 StGB Willkür und Gewaltherrschaft nach.

Was haben wir denn da?

Nun klauben wir dies enmal auseinander!

Abs. 1 Kohl und Co., doch sie sitzen nicht, auch die Mittäter nicht.

Abs. 2

Nr. 1 , ständiger offenkundiger und nachweisbarer Wahlbetrug in der BRdvD, doch niemand sitzt, weder die Bundes-, Landes- noch Kommunalwahleiter,auch die Veranlasser: die Wahlbetrüger, Wahlunterlagenfälscher, noch Veranstalter (Parteien) e.t.c. nicht.

Nr. 2 , da es keine Justizia in der BRdvD gibt, ist es offenkundig das sich auch niemand an Recht und Gesetz hält, mangels der dritten Gewalt, wer sollte denn da?
Niemand von den Schwarzkittel sitzt, weder die eine Abteilung noch die Andere Abteilung der Exekutive.

Nr. 3

von welcher Opposition wird hier gesprochen?
Denn die wirkliche Opposition wird durch Verfolgung, Defamierung und Kriminalisierung unterdrückt und beseitig.
Niemand sitzt von diesen Straftätern in gemeinsamer Eintracht des § 129 a StGB und des § 92. II Abs. 1 und 2.

und so weiter und sofort.......
Das Ganze läuft auf § 92 II Abs. 6 hinaus, mehr nicht.

Hierzu Strafanzeige und Strafantrag bis in China der Besen umfällt.

Jeder Absatz dieser Norm wird von der BRdvD erfüllt, bzw. jeder Straftatbestand, und jeder dieser Vögel dürfte sein Leben lang nie wieder die Zelle eines Zuchthauses verlassen, von Merkel bis zum GVZ, alle.

Jeden von Euch wird Gewalt und Willkür angetan, unmittelbar und mittelbar, das ist eine offenkundige Tatsache. Somit auch Euren Verwandten, Kindern, Frauen und Freunden.

Dem ganzen deutschen Volk wird hier Gewalt angetan in Dauerverletzung des Völkerrechts, des Grundgesetzes, sowie aller noch in Frage kommenden Gesetze.





Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 15:44 von Administrator
ull

Beiträge: 123

» 29.06.09 21:18 «              Beitrag melden


danke von roit

Oda

Beiträge: 6

» 07.07.09 11:39 «              Beitrag melden


Sonnige Grüße an Euch alle, wenn es ansonsten hier recht düster aussieht.
Mein Konto ist nun seit ca. 2 Wochen gepfändet (nur knapp 10€ drauf)und habe bis heute keinen Pfändungsbeschluß erhalten. Hatte auf 2 eingetroffene Mahnbescheide Widerspruch eingelegt und monierte wegen - keine Unterschrift, kein Dienstsiegel. Beim 2.war nur Unterschrift, monierte hier - kein Dienstsiegel und dass dieses Schreiben als privates Schreiben zu werten ist. Schrieb auch dann privat an die Person im dortigen Amt.
Ich erbat mir, dass sie das nächste Schreiben mit klagefähiger Unterschrift zusenden soll.
Nun noch die Frechheit der Bank. Sie belasten mein Konto mit einer Kontosperrgebühr. Hörte dass nach BGH-Urteilen dies unzulässig ist, wenn die Karte bezahlt ist. Bin nun auf der Suche nach so einem Urteil. Kann man mir einen Tipp geben?

Über mein Eigentum hat mein Sohn Generalnießbrauchsrecht. Damit sich die Summe der KK weiter stapelt bin ich jetzt im Ausland

Swawa

Beiträge: 243

» 07.07.09 17:43 «              Beitrag melden


Hallo Oda u. Badenser,

zeigt den Bankdirektor bei der Staatsanwaltschaft an, denn ohne dezidierter Begründung vom einen gesetzlichen Richter darf nicht gepfändet werde und nun fragt ihr den Bankdirektor warum er ohne Erlaubnis und Begründung Euer Konto zur Pfändung frei gegeben hat. Dieser Bankster dieser. Gruß swawa

invisible

Beiträge: 60

» 13.08.09 15:52 «              Beitrag melden


hallo an alle,

nach diesen super erklärung in diesem strang von vonroit u.a. fehlt eigentlich nur noch eins, wo steht geschrieben das ein konto nur mit dezidierter Begründung vom einen gesetzlichen Richter gepfändet werden darf. denn wenn ich das persönlich auf dem finanzamt vortrage lachen die mich aus und sagen das war noch ni so und wir arbeiten schon 15 jahre hier(war leider wirklich so)!!! hmm, da steht man immer a bissl blöd da, wenn man auf nix verweisen kann außer auf art. 101 gg. aber da steht eben nix von einer kontopfändung drin...

das wäre nochmal interessant zu wissen ich denke auch für alle anderen betroffenen!

grüße

invisible

Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten. (Abraham Lincoln)



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