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Thema: Kontopfändung
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joku
Beiträge: 142
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» 02.06.09 09:47
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Hallo alle miteinander,
das folgende würde auch in den Strang "Finanzamt" passen!
Zum Fest der Erleuchtung (Pfingsten) hatte ich folgende Eingebung:
Staatsanwaltschaft XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXX XXXXXX
XXXXXXX, 01. Jun. 2009.
Strafanzeige / Strafantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie aus beiliegendem Schreiben der Sparda-Bank vom 27.04.09
ersichtlich, hat das Finanzamt XXXXXXXXX gegenüber der Sparda-Bank eine
Kontopfändung gegen mich ausgebracht, obwohl ich dort kein Konto führe
und keinerlei Guthaben oder Kreditansprüche bestehen.
Das Finanzamt XXXXXXXXX hat somit keinerlei berechtigtes Interesse, der
Spardabank mitzuteilen, dass ich angeblich Steuerschulden habe. Das
Finanzamt hat ebenfalls kein berechtigtes Interesse, der Sparda-Bank
mitzuteilen, dass meine Steuerschulden angeblich XXXXX Euro betragen.
Wie unter anderem aus der Presse bekannt ist, kann das Finanzamt
heutzutage bei jeder Bank die Kontostände eines jeden Bürgers abfragen.
Somit kann sich das Finanzamt nicht damit herausreden, es hätte nicht
gewusst, dass ich bei der Sparda-Bank kein Konto habe.
Allerdings lebe ich in der Zwischenzeit in der Angst, dass das
Finanzamt noch gegenüber vielen anderen Banken Pfändungen versuchen
wird, möglicherweise sogar um mich auf diese Art und Weise zu ruinieren.
Dieser Strafantrag und Strafanzeige richtet sich gegen sämtliche
Mitarbeiter des Finanzamtes XXXXXXXX, welche bei dieser Verletzung des
Steuergeheimnisses mitgewirkt haben und / oder auch nur die Verletzung
des Steuergeheimnisses durch Dienstuntergebene tolerieren (vergleiche §
357 StGB).
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Kopie des Schreibens der Sparda-Bank vom 24.04.09 an das Finanzamt
XXXXXXX
Auf das Echo bin ich echt gespannt.
Herzliche Grüße an alle
joku
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Badenser
Beiträge: 10
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» 07.06.09 11:40 « |
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Ich hatte 5 Konten, welche gleichzeitig vom Finanzamt gepfändet wurden.
3 davon benutzte ich ohnehin nicht mehr, da waren nur noch Centbeträge
drauf.
Bei den beiden anderen (Sparkasse) war es anders.
250.-Euro und 850.-Euro waren weg.
Ein Konto wurde von der Sparkasse gekündigt, das ist seit Jahren
erledigt. Von meinen seitenweisen Begründungen und Forderungen wurde
alles ignoriert. Das geht denen am A.... vorbei.
Die zweite Sparkasse hat die Kündigung meinerseits abgelehnt, weil das
Konto schon im Minus war.
Nun haben sie vierteljährlich Gebühren gebucht, so daß es immer tiefer
ins Minus lief. Telefonate und schriftliche Beschwerden nützten nichts.
Gestern kam die Kündigung von Seiten der Sparkasse.
Forderung 75.-Euro zuzüglich 6,62 % Zinsen p.a. ab 5.6.09
Nach Ablauf der mir gesetzten Frist von 14 Tagen "werden wir die
Angelegenheit an unsere Abwicklungsabteilung übergeben, bzw. ein
Inkassounternehmen mit der Einziehung unserer gegen Sie gerichteten
Forderung beauftragen".
Und nun ?
Der Hinweis auf die Suchfunktion ist sehr nett. Ich habe dort
"Inkassounternehmen", "Inkasso", "Gerichtsvollzieher" und andere
Schlüsselworte eingegeben, doch es kam immer nur die Meldung, daß
nichts gefunden wurde.
Ich werde nun manuell nach Themen suchen, welche passen.
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vonRoit
Beiträge: 2420
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» 29.06.09 10:49 « |
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Ihr habt es hier mit einer Art Kriegsführung
gegen den Bürger aus dem Hinterhalt zu tun.
Da dies in den meisten Fällen nicht erkannt wird und vielfach
missgedeutet wird, ist es sehr wichtig das ihr es Euch in das Gehirn
hämmert.
Ein Gegner, der ständig gejagd wird, kommt nicht zur Ruhe und kann auch
nicht seine Verteidigung organisieren.
Ihm fehlt die Zeit und auch das Bewusstsein, was hier gespielt wird.
Die Abhängigkeit der Bevölkerung durch den Zwang der Kontoführung,
(Karte = Geld, keine Karte = kein Geld), wird vielfach als
hinterhältiges und verfassungswidriges Druckmittel genutzt, was um so
schlimmer ist, wenn Familie und Kinder mit am Tropf hängen.
Euch bleibt in der Regel nur einen anderen Weg zu beschreiten oder Euch
anzupassen.
Was hier in diesem Lande läuft ist Terror pur gegen jeden Bürger und
wenn dieser nicht die Puzzle zusammen zu setzen in der Lage ist, ist er
gegen diese Pracht und Herrlichkeit eines totalitären faschistoiden
Pseudo - Staates wie die BRdvD einer ist, in einer fatalen und üblen
Situation.
Es hilft kein Geheule, Gequarke , Wimmern, Winseln oder eine sonstige
andere Art der Verständigung, sondern es hilft nur eine konsequente
Aufdeckung, Bekanntmachung und Offenlegung dieser völkerrechtswidrigen
Machenschaften gegen alle Länder dieses Erdteils mit dem passenden
Namen Europa ( Opfer ohne Sinn).
Verteilt wo Ihr nur könnt den Zentralkurier ohne Unterlass, der Michel
und auch die anderen müssen wissen was ihnen blüht, wenn sie nicht
rechtzeitig für das Pack der BRdvD - Schergen das große Stopzeichen
zeigen.
Für eine Kontopfändung benötigt es einer richtrlichen Anordnung, dies
ist so und nicht anders.
Hier liegt der Knackpunkt für Euch.
Und ich erwähne es hier nun schon tausende Male, Verordnungen,
angebliche Bauvorschriften, Verwaltungsvorschriften und was weis ich
noch was für Vorschriften, sind keine Gesetze!
Endlich begriffen?
Lernt erst einmal den Sinn der Worte und was diese bedeuten,
möglicherwesie kommt es dann ein wenig mehr zum Verständnis für die
Umwelt und weiterer Zustände im Tal der Ahnungslosen.
Eine Kuh bleibt außer der Differenzierung in männliche,weibliche und
junge Kuh, immer ein Rind.
Wir können also immer die Gleichung aufstellen.
Kalb = junges Rind
Bulle = männliches Rind
Kuh = weibliches Rind
Was haben wir hier?
Drei verschiedene Ausdrücke für eine Sache = alles Rinder und sie
fallen so mit unter die Kategorie = Rind.
Lamm = junges Schaf
BocK = männliches Schaf
Riecke = weibliches Schaf
was haben wir hier?
Drei verschiedene Ausdrücke für eine Sache = alles ziegenartige Tiere
und somit fallen diese unter die Kategorie ziegenartige Tiere, mit der
Bezeichnung Schaf.
Wir haben hier also zwei verschiedene Lebensarten, Rind und
ziegenartiges Tier = Schaf.
Schafe sind keine Rinder, ist das richtig?
Rinder sind keine Schafe, ist das richtig?
Gesetze sind keine Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, ist das
richtig?
Verwaltungsvorschriften und Verordnungen sind keine Gesetze, ist das
richtig?
Und hier kommt die Diskrepanz zum tragen.
Was sind Gesetze?
Was sind Verwaltungsvorschriften?
Gesetze wären Normen die von der Legislative mit dem Willen des Volkes
als sogenanntes gesetztes Recht da stehen und legal Recht und Gesetz
verbriefen, (wobei wir einmal den Zustand der BRdvD vergessen wollen,
wir wissen ja Alle was mit denen los ist).
Verwaltungsvorschriften sind in der Regel von der Exekutive selbst
kreiierte und erfundene Zustände,wie ich diese einmal bezeichnen
möchte, die für niemanden in einem Rechtsstaat tragbar wären und somit
jederzeit angreifbar sind,weil in der Regel rechtswidrig und wider der
Norm, doch ein wunderbares Instrument für die Verscheißerung des Volkes
darstellen.
Eine Frage, die wohl alles beantwortet;
Seit wann macht die Exekutive Recht, bestimmt Recht, verabschiedet
Recht oder entwirft diese Recht?
Solange das Schaf kein Rind ist und das Rind kein Schaf ist, wobei ich
mir beim deutschen Michel nicht ganz so sicher bin, wird eine
Verwaltungsvorschrift auch kein Gesetz!
Ihr werdet beschäftigt, gejagd und gehetzt mit einem
verfassungswidrigem Instrument ohne Rechtsgrundlagen und seit dadurch
beschäftigt, abgelenkt und werdet mit diesem in die Schei.... geritten.
Nun zur nächsten Frage:
Was ist Willkür?
Und nun viel Spass noch.......
Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 11:57 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2420
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» 29.06.09 14:59 « |
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Zur Willkür folgender Sachverhalt!
Die BRdvD sagt das Grundgesetz gilt, doch nicht für Euch!
§ 92 StGB
Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit
aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes
Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die
Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl zu wählen,
2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung
und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an
Gesetz und Recht,
3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen
Opposition,
4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber
der Volksvertretung,
5. die Unabhängigkeit der Gerichte und
6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Bestrebungen gegen den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren
Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland
zu beeinträchtigen (Absatz 1),
2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die
äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinträchtigen,
3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen,
deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2)
zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Nun schauen wir einmal unter § 92 Abs. 6 StGB Willkür und
Gewaltherrschaft nach.
Was haben wir denn da?
Nun klauben wir dies enmal auseinander!
Abs. 1 Kohl und Co., doch sie sitzen nicht, auch die Mittäter nicht.
Abs. 2
Nr. 1 , ständiger offenkundiger und nachweisbarer Wahlbetrug in der
BRdvD, doch niemand sitzt, weder die Bundes-, Landes- noch
Kommunalwahleiter,auch die Veranlasser: die Wahlbetrüger,
Wahlunterlagenfälscher, noch Veranstalter (Parteien) e.t.c. nicht.
Nr. 2 , da es keine Justizia in der BRdvD gibt, ist es offenkundig das
sich auch niemand an Recht und Gesetz hält, mangels der dritten Gewalt,
wer sollte denn da?
Niemand von den Schwarzkittel sitzt, weder die eine Abteilung noch die
Andere Abteilung der Exekutive.
Nr. 3
von welcher Opposition wird hier gesprochen?
Denn die wirkliche Opposition wird durch Verfolgung, Defamierung und
Kriminalisierung unterdrückt und beseitig.
Niemand sitzt von diesen Straftätern in gemeinsamer Eintracht des § 129
a StGB und des § 92. II Abs. 1 und 2.
und so weiter und sofort.......
Das Ganze läuft auf § 92 II Abs. 6 hinaus, mehr nicht.
Hierzu Strafanzeige und Strafantrag bis in China der Besen umfällt.
Jeder Absatz dieser Norm wird von der BRdvD erfüllt, bzw. jeder
Straftatbestand, und jeder dieser Vögel dürfte sein Leben lang nie
wieder die Zelle eines Zuchthauses verlassen, von Merkel bis zum GVZ,
alle.
Jeden von Euch wird Gewalt und Willkür angetan, unmittelbar und
mittelbar, das ist eine offenkundige Tatsache. Somit auch Euren
Verwandten, Kindern, Frauen und Freunden.
Dem ganzen deutschen Volk wird hier Gewalt angetan in Dauerverletzung
des Völkerrechts, des Grundgesetzes, sowie aller noch in Frage
kommenden Gesetze.
Zuletzt bearbeitet: 29.06.09 15:44 von Administrator
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