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Thema: Kontopfändung
rosentor

Beiträge: 8

» 14.04.09 14:51 «              Beitrag melden


vonRoit:
Niemand darf ein Konto pfänden, außer ein gesetzlicher Richter via Urteil mit dezidierter Begründung.


Wo genau und in welchem Bankengesetz?

Konditionierte

Beiträge: 6

» 20.04.09 21:22 «              Beitrag melden


Wie gesagt, Antwort auf mein Schreiben erhielt ich nicht und am Schalter die sind ohnehin unfähig...nun wird das Konto aufgrund der Pfändung zum 24.04. von deren Seite mit Berufung auf die AGB gekündigt.

Mal ehrlich, die Ämter und Behörden juckt doch nicht, was ich denen schreibe und sie sperren so, wie es ihnen paßt - was also tun? Keine Bank stellt sich auf deine Seite.

Hat wer´n Tip? Ohne Konto fühle ich mich schon leicht....Nackt. ;o)

Frischling

Beiträge: 211

» 20.04.09 22:04 «              Beitrag melden


Konditionierte sei doch froh,
geh doch einfach in eine andere Stadt und eröffne bei einer anderen Bank ein neues Konto !
Und vergiss nicht unverzüglich alle Eingänge auf das neue Konto umzuleiten !
Gruß Frischling


Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 20.04.09 22:33 «              Beitrag melden


Konditionierte:
Wie gesagt, Antwort auf mein Schreiben erhielt ich nicht und am Schalter die sind ohnehin unfähig...nun wird das Konto aufgrund der Pfändung zum 24.04. von deren Seite mit Berufung auf die AGB gekündigt.

Mal ehrlich, die Ämter und Behörden juckt doch nicht, was ich denen schreibe und sie sperren so, wie es ihnen paßt - was also tun? Keine Bank stellt sich auf deine Seite.

Hat wer´n Tip? Ohne Konto fühle ich mich schon leicht....Nackt. ;o)


Bevor man an "Schwierigkeiten" mit Ämtern & Behörden denkt, sollte man sich s c h ü t z e n. Das erzählen wir immer wieder. Komischerweise kommt es immer wieder vor, das Menschen einen Teil "mitbekommen" oder sich hier anlesen und gleich "losmaschieren". Das geht dann sprichwörtlich meistens in die Hose.

Als Banker kann ich dir folgenden "Tip" geben: das Girokonto ist eine sog. "Sichteinlage", d.h. dein Guthaben ist auf Sicht fällig. Sollte es also noch Guthaben auf dem Konto geben, um welches es sich lohnt, sollte man das Konto sofort kündigen. Nach Satzung der Bank muss dieses dann innerhalb von 24 h ausgezahlt werden.
Das kann funktionieren, muss aber nicht.

Wird das Konto weiterhin benötigt und/oder ist wenig Guthaben vorhanden oder bereits die "Kreditlinie" in Anspruch genommen, sollte möglichst schnell das nächste/zuständige Amtsgericht bezüglich der Feststellung der Pfändungsfreigrenze kontaktiert werden. Mit diesem Schrieb geht´s dann zur Bank, die diesen Beitrag pro Monat dann freigeben muss, unabhängig von der Höhe der Pfändung. Nach Eingang muss innerhalb einer Woche verfügt werden, ansonsten kann der sog. Pfändungsgläubiger auch unterhalb dieser Grenze abräumen.

Ein Sprichwort sagt: Erst wägs, dann wags. - Künftig also vorher ausloten, wo man angreifbar ist, dann darf man etwas "riskieren", wenn man denn gesichert ist. Wie so was geht, wissen unsere Mitglieder, die sich mehr als 1x pro Jahr auf einer Info sehen lassen, sehr genau. Denen passiert sowas i.d.R. nicht mehr.

Grds: auch für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gilt der Art. 101 GG.

Einfach mal das Arsenal der Möglichkeiten prüfen: Diszi, Strafantrag, zivilrechtl. Ansrpüche, etc. pp.


Zuletzt bearbeitet: 20.04.09 22:36 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 20.04.09 22:40 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD

Konditionierte

Somit haben wir hier eine schwere Untreue von Seiten der Bank, einen Parteienverrat und was weis ich noch Alles.
(M)an - Frau , sollte es von dieser seite her gestalten.

Der Vertragsbruch, Treu und Glauben sind die geringsten Mängel.

...diese schwere Untreue mußte ich auch schon erleben, aber wirklich schützen kann man sich davor doch nicht - oder?!? Mir wird das Konto nun gekündigt, nachdem es gesperrt war.

Der Gesetzesentwurf zum Kontopfändungsschutz ist ja ganz nett, aber eben nur ein Entwurf - was nützt der denn?

Man wird aus dem normalen Leben ausgegrenzt, hat keine Chance, seine Rechnungen zu begleichen...dabei soll es eigentlich einen sog. Pfändungsfreibetrag geben - wo?

Konditionierte

...auch ich bin ein Neuling und brauche sicher noch viiiiiiiiiel Zeit zum Durchackern...

Und ich habe eine Sache nicht ganz verstanden - und zwar die mit den einst 2 und mittlerweile 3 Jahren.
Ist dies auf die Frist bis zum Mahnbescheid bezogen? Oder auf generelle Einforderung in Form von Mahnungen etc.?!

Herzlichen Dank, Ihr Lieben!

Antwort zum Pfändungsfreibetrag o.a.
Dieser bemißt sich nach der pers. Lebenssituation (Ledig, Kinder, etc.) und wird vom Amtsgericht festgelegt. Damit gehts zur Bank.
Krascher


Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 20.04.09 22:57 «              Beitrag melden


Frischling:
Konditionierte sei doch froh,
geh doch einfach in eine andere Stadt und eröffne bei einer anderen Bank ein neues Konto !
Und vergiss nicht unverzüglich alle Eingänge auf das neue Konto umzuleiten !
Gruß Frischling


Böse Schufa nicht vergessen. Die Pfändung ist erstmal da, somit ist bestenfalls ein Guthabenkonto bis zur "nächsten" Pfändung drin. Um die "Ermittlung des Pfändungsfreibetrages" kommt man insofern nicht herum.

Und dann mal über das "eigene ich" nachdenken und einfach "verschwinden". Diese Phrase wird nicht weiter kommentiert.


Zuletzt bearbeitet: 20.04.09 23:01 von Krascher
Frischling

Beiträge: 211

» 21.04.09 07:48 «              Beitrag melden


Nicht zu vergessen ist auch die nachfolgende BGH-Entscheidung:


BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 34/00

AO 1977 § 309; ZPO §§ 829, 851

Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten
Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.


QUELLE



Gruß Frischling

invisible

Beiträge: 60

» 05.05.09 14:18 «              Beitrag melden


hallo, habe hier was interessantes gefunden..., damit macht man der bande das leben etwas schwerer...

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1052&postdays=0&postorder=asc&start=0

grüße

invisible


Zuletzt bearbeitet: 05.05.09 14:44 von invisible
invisible

Beiträge: 60

» 05.05.09 17:47 «              Beitrag melden


nun hat es mich erwischt... kurze erklärung...
AOK Plus leitet bei der deutschen bank(zum glück ;-))die kontopfändung ein (pfändungs und einziehungsverfügung) nach §15 abs. 1 nr.2 sächs. vwvg (dort steht geschrieben in kurzform Erfolgt die Betreibung durch Vollstreckung in sonstige Vermögensgegenstände, so gelten folgende Vorschriften der ABGABENORDUNG entsprechend... dann aufzählung der § 309-314, 315, 316-321) im $ 1 Abgabenordnung steht geschrieben "Dieses Gesetz gilt für alle Steuern..." Daraufhin gabe ich bei der aok angerufen und mir die rechtliche grundlage faxen lassen...

(zum glück habe ich eine limited und eine limited & co kg mit gleichen namen das konto läuft auf die ltd und pfänden wollen die deppen die ltd & co kg... :-) somit vorerst keine pfändung will mich aber trotzdem wehren!!!)

diese sah so aus...

die berufen sich auf §66 Abs. 3 SGB X

"(3) Für die Vollstreckung zugunsten der übrigen Behörden gelten die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Für die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt Absatz 1 Satz 2 bis 5 entsprechend."

§4 Abs. 1 nr.2 sächsvwvg
(1) Vollstreckungsbehörden sind:
1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu einer Zahlung
verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des Freistaates
Sachsen erlassen worden sind,
2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte erlassen haben,
4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im Wege der
Vollstreckungshilfe vollstrecken.

und wieder:
§ 15 abs.1 nr.2 sächsvwvg
(1) Erfolgt die Beitreibung durch Vollstreckung in sonstige Vermögensgegenstände, so gelten
folgende Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend:
1. §§ 281 bis 283 für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen im allgemeinen;
2. §§ 309 bis 314, § 315 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, §§ 316 bis 321 für die Vollstreckung
in Forderungen und andere Vermögensrechte...

also §15 bezieht sich nur auf die abgabenverordung somit denke ich völlig irrelevant!!!

nur der rest macht mir zu schaffen, evtl hat einer ne idee?

grüße

invisible


Swawa

Beiträge: 243

» 06.05.09 13:47 «              Beitrag melden


hallo invisible,

schau mal unter dem strang gerichtsvollzieher. da steht geschrieben wie man sich wehren kann. ich habe letztenz auch eine vollzugsbeamtin vom FA. den zutritt in meine Wohnung verweigert. sie soll das nächste mal mit einer verfügung erscheinen die unterschrieben ist von einem gestzl. richter.
so, und den haben wir nun mal nicht. aber du schreibst von der AOK. was ist das? KK. beiträge. hinzu kommt, dass niemand dein konto pfänden darf, außer durch einen gesetzl richter mit dezerdierter begründung. und wenn sie schon gepfändet haben, dann zeigst du den bankdirektor an. steht alles im forum. gib gas, gruß swawa

invisible

Beiträge: 60

» 06.05.09 17:13 «              Beitrag melden


hi swawa,

danke für deine antwort, ja das sind kk beiträge, will die ja auch bezahlen nur kam nie eine mahnung und auf einmal bekomme ich eine kopie von der pfändung(das hätten die sich sparen können)... das mit dem ges. richter hab ich den am telefon auch gesagt sowie das die sich strafbar machen(die hatte die hosen schön voll :-)) und da haben die sich eben auf das sächsische verwaltungsvollstreckungsgesetz(soviel ich weis gibt es keine gründungsurkunde(1990) vom "freistaat sachsen" und somit auch kein verwaltungsgesetz...) berufen siehe oben aber werde den erstmal nen schreiben faxen und lass mir die ladungsfähigen anschriften geben und dann gibts strafantrag wegen rechtsbeugung, erpressung, nötigung und allen anderen inbetracht kommenden straftaten...

grüße

invisible

Eugen

Beiträge: 35

» 06.05.09 21:29 «              Beitrag melden


Haben die sich etwa abgesprochen?

Auch bei mir heute morgen ein Brief der AOK mit Kontopfändung.
Es geht um eine meiner Ansicht ungerechtfertigte Nachforderung über 5 Jahre.
War freiwillig als Selbständiger dabei.




"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist,
sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
Charles de Montesquieu, franz. Schriftst., 1689-1755
lucky351

Beiträge: 1

» 09.05.09 19:57 «              Beitrag melden


hallo liebe freunde,
ich bin neu hier im forum,und will auch nicht lange rumeiern...
also vieleicht kann mir einer von euch mit einer info weiter helfen.
mir ist vor geraumer zeit mein konto vom finanzamt gepfändet worden und wann immer geld auf diesem konto eingeht,ist es natürlich weg...ohne geld und ohne konto lebt es sich echt nicht besonders lustig,wie ihr euch vorstellen könnt.
hier also meine fragen:
a)was kann ich tun,um die pfändung aufzuheben um wieder zugriff auf das konto zu haben
b)dürfen die mir mein konto pfänden(auch wenn eine steuerschuld der grund ist)

eigentlich hätte ich noch viiiiiiieel mehr was mich interessiert,aber das ist erstmal das wichtigste.
ihr würdet mir wirklich sehr helfen,wenn ihr mir vieleicht sogar antworten,oder aber auch wenigstens einen tip geben könntet,wo ich eventuell infos dazu her bekomme....
ich danke euch allen schon mal im voraus..

und jetzt noch was zu diesem forum im allgemeinen:ich bin sehr beeindruckt von so viel interessantem material und vorallem von euch,die ihr,wie mir scheint,sehr viel energie zu zeit investiert,um für aufklärung zu sorgen....weiter so...das hat die menschheit dringend nötig.....

Krascher

Beiträge: 1201

maahks
» 10.05.09 23:56 «              Beitrag melden


[lucky351:] (...)
mir ist vor geraumer zeit mein konto vom finanzamt gepfändet worden und wann immer geld auf diesem konto eingeht,ist es natürlich weg...ohne geld und ohne konto lebt es sich echt nicht besonders lustig,wie ihr euch vorstellen könnt.
hier also meine fragen:

Geht nur bis zum Pfändungsfreibetrag, der vom Amtsgericht bescheinigt wird und sich nach Lebenssituation bemißt (verh., Kinder, etc.)

a)was kann ich tun,um die pfändung aufzuheben um wieder zugriff auf das konto zu haben


a) Pfändungsfreibetrag einholen
b) Rücksprache mit FA: "Was geht ?"
c) "sichern"
d) Girokonto per sofort kündigen: ist eine Sichteinlage, die täglich fällig ist !

b)dürfen die mir mein konto pfänden(auch wenn eine steuerschuld der grund ist)


Nein. Die dürfen gar nix, machen aber einfach. Das ist ja das nette in der OMF-BRDvD

eigentlich hätte ich noch viiiiiiieel mehr was mich interessiert,aber das ist erstmal das wichtigste.

Faaaaaast aaaaaaaaaaallles steht schon drin.


Augie1488

Beiträge: 2

» 13.05.09 23:10 «              Beitrag melden


was war deiner meinung meinung nach diskriminierend an meiner anfrage?

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