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Thema: Kontopfändung
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Krascher
Beiträge: 1201
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» 20.04.09 22:33 « |
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Konditionierte:
Wie
gesagt, Antwort auf mein Schreiben erhielt ich nicht und am Schalter
die sind ohnehin unfähig...nun wird das Konto aufgrund der Pfändung zum
24.04. von deren Seite mit Berufung auf die AGB gekündigt.
Mal ehrlich, die Ämter und Behörden juckt doch nicht, was ich denen
schreibe und sie sperren so, wie es ihnen paßt - was also tun? Keine
Bank stellt sich auf deine Seite.
Hat wer´n Tip? Ohne Konto fühle ich mich schon leicht....Nackt. ;o)
Bevor man an "Schwierigkeiten" mit Ämtern & Behörden denkt, sollte
man sich s c h ü t z e n. Das erzählen wir immer wieder. Komischerweise
kommt es immer wieder vor, das Menschen einen Teil "mitbekommen" oder
sich hier anlesen und gleich "losmaschieren". Das geht dann
sprichwörtlich meistens in die Hose.
Als Banker kann ich dir folgenden "Tip" geben: das Girokonto ist eine
sog. "Sichteinlage", d.h. dein Guthaben ist auf Sicht fällig. Sollte es
also noch Guthaben auf dem Konto geben, um welches es sich lohnt,
sollte man das Konto sofort kündigen. Nach Satzung der Bank muss dieses
dann innerhalb von 24 h ausgezahlt werden.
Das kann funktionieren, muss aber nicht.
Wird das Konto weiterhin benötigt und/oder ist wenig Guthaben vorhanden
oder bereits die "Kreditlinie" in Anspruch genommen, sollte möglichst
schnell das nächste/zuständige Amtsgericht bezüglich der Feststellung
der Pfändungsfreigrenze kontaktiert werden. Mit diesem Schrieb geht´s
dann zur Bank, die diesen Beitrag pro Monat dann freigeben muss,
unabhängig von der Höhe der Pfändung. Nach Eingang muss innerhalb einer
Woche verfügt werden, ansonsten kann der sog. Pfändungsgläubiger auch
unterhalb dieser Grenze abräumen.
Ein Sprichwort sagt: Erst wägs, dann wags. - Künftig also vorher
ausloten, wo man angreifbar ist, dann darf man etwas "riskieren", wenn
man denn gesichert ist. Wie so was geht, wissen unsere Mitglieder, die
sich mehr als 1x pro Jahr auf einer Info sehen lassen, sehr genau.
Denen passiert sowas i.d.R. nicht mehr.
Grds: auch für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gilt der Art.
101 GG.
Einfach mal das Arsenal der Möglichkeiten prüfen: Diszi, Strafantrag,
zivilrechtl. Ansrpüche, etc. pp.
Zuletzt bearbeitet: 20.04.09 22:36 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1201
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» 20.04.09 22:40 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Konditionierte
Somit haben wir hier eine schwere Untreue von Seiten der Bank, einen
Parteienverrat und was weis ich noch Alles.
(M)an - Frau , sollte es von dieser seite her gestalten.
Der Vertragsbruch, Treu und Glauben sind die geringsten Mängel.
...diese schwere Untreue mußte ich auch schon erleben, aber wirklich
schützen kann man sich davor doch nicht - oder?!? Mir wird das Konto
nun gekündigt, nachdem es gesperrt war.
Der Gesetzesentwurf zum Kontopfändungsschutz ist ja ganz nett, aber
eben nur ein Entwurf - was nützt der denn?
Man wird aus dem normalen Leben ausgegrenzt, hat keine Chance, seine
Rechnungen zu begleichen...dabei soll es eigentlich einen sog.
Pfändungsfreibetrag geben - wo?
Konditionierte
...auch ich bin ein Neuling und brauche sicher noch viiiiiiiiiel Zeit
zum Durchackern...
Und ich habe eine Sache nicht ganz verstanden - und zwar die mit den
einst 2 und mittlerweile 3 Jahren.
Ist dies auf die Frist bis zum Mahnbescheid bezogen? Oder auf generelle
Einforderung in Form von Mahnungen etc.?!
Herzlichen Dank, Ihr Lieben!
Antwort zum Pfändungsfreibetrag o.a.
Dieser bemißt sich nach der pers. Lebenssituation (Ledig, Kinder, etc.)
und wird vom Amtsgericht festgelegt. Damit gehts zur Bank.
Krascher
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invisible
Beiträge: 60
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» 05.05.09 17:47 « |
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nun hat es mich erwischt... kurze erklärung...
AOK Plus leitet bei der deutschen bank(zum glück ;-))die kontopfändung
ein (pfändungs und einziehungsverfügung) nach §15 abs. 1 nr.2 sächs.
vwvg (dort steht geschrieben in kurzform Erfolgt die Betreibung durch
Vollstreckung in sonstige Vermögensgegenstände, so gelten folgende
Vorschriften der ABGABENORDUNG entsprechend... dann aufzählung der §
309-314, 315, 316-321) im $ 1 Abgabenordnung steht geschrieben "Dieses
Gesetz gilt für alle Steuern..." Daraufhin gabe ich bei der aok
angerufen und mir die rechtliche grundlage faxen lassen...
(zum glück habe ich eine limited und eine limited & co kg mit
gleichen namen das konto läuft auf die ltd und pfänden wollen die
deppen die ltd & co kg... :-) somit vorerst keine pfändung will
mich aber trotzdem wehren!!!)
diese sah so aus...
die berufen sich auf §66 Abs. 3 SGB X
"(3) Für die Vollstreckung zugunsten der übrigen Behörden gelten die
jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das
Verwaltungsvollstreckungsverfahren. Für die landesunmittelbaren
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt
Absatz 1 Satz 2 bis 5 entsprechend."
§4 Abs. 1 nr.2 sächsvwvg
(1) Vollstreckungsbehörden sind:
1. die Finanzämter für die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zu
einer Zahlung
verpflichten (Leistungsbescheide), soweit diese von einer Behörde des
Freistaates
Sachsen erlassen worden sind,
2. für Leistungsbescheide der übrigen Behörden diese selbst,
3. für sonstige Verwaltungsakte die Behörden, die die Verwaltungsakte
erlassen haben,
4. die Behörden, die von anderen Behörden erlassene Verwaltungsakte im
Wege der
Vollstreckungshilfe vollstrecken.
und wieder:
§ 15 abs.1 nr.2 sächsvwvg
(1) Erfolgt die Beitreibung durch Vollstreckung in sonstige
Vermögensgegenstände, so gelten
folgende Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend:
1. §§ 281 bis 283 für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen im
allgemeinen;
2. §§ 309 bis 314, § 315 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, §§ 316 bis 321 für
die Vollstreckung
in Forderungen und andere Vermögensrechte...
also §15 bezieht sich nur auf die abgabenverordung somit denke ich
völlig irrelevant!!!
nur der rest macht mir zu schaffen, evtl hat einer ne idee?
grüße
invisible
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lucky351
Beiträge: 1
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» 09.05.09 19:57
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hallo liebe freunde,
ich bin neu hier im forum,und will auch nicht lange rumeiern...
also vieleicht kann mir einer von euch mit einer info weiter helfen.
mir ist vor geraumer zeit mein konto vom finanzamt gepfändet worden und
wann immer geld auf diesem konto eingeht,ist es natürlich weg...ohne
geld und ohne konto lebt es sich echt nicht besonders lustig,wie ihr
euch vorstellen könnt.
hier also meine fragen:
a)was kann ich tun,um die pfändung aufzuheben um wieder zugriff auf das
konto zu haben
b)dürfen die mir mein konto pfänden(auch wenn eine steuerschuld der
grund ist)
eigentlich hätte ich noch viiiiiiieel mehr was mich interessiert,aber
das ist erstmal das wichtigste.
ihr würdet mir wirklich sehr helfen,wenn ihr mir vieleicht sogar
antworten,oder aber auch wenigstens einen tip geben könntet,wo ich
eventuell infos dazu her bekomme....
ich danke euch allen schon mal im voraus..
und jetzt noch was zu diesem forum im allgemeinen:ich bin sehr
beeindruckt von so viel interessantem material und vorallem von
euch,die ihr,wie mir scheint,sehr viel energie zu zeit investiert,um
für aufklärung zu sorgen....weiter so...das hat die menschheit dringend
nötig.....
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Krascher
Beiträge: 1201
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» 10.05.09 23:56 « |
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[lucky351:] (...)
mir ist vor geraumer zeit mein konto vom finanzamt gepfändet worden und
wann immer geld auf diesem konto eingeht,ist es natürlich weg...ohne
geld und ohne konto lebt es sich echt nicht besonders lustig,wie ihr
euch vorstellen könnt.
hier also meine fragen:
Geht nur bis zum Pfändungsfreibetrag, der vom Amtsgericht bescheinigt
wird und sich nach Lebenssituation bemißt (verh., Kinder, etc.)
a)was kann ich tun,um die
pfändung aufzuheben um wieder zugriff auf das konto zu haben
a) Pfändungsfreibetrag einholen
b) Rücksprache mit FA: "Was geht ?"
c) "sichern"
d) Girokonto per sofort kündigen: ist eine Sichteinlage, die täglich
fällig ist !
b)dürfen die mir mein konto
pfänden(auch wenn eine steuerschuld der grund ist)
Nein. Die dürfen gar nix, machen aber einfach. Das ist ja das nette in
der OMF-BRDvD
eigentlich hätte ich noch viiiiiiieel mehr was mich interessiert,aber
das ist erstmal das wichtigste.
Faaaaaast aaaaaaaaaaallles steht schon drin.
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