dürfen ist gut.....
Die machens einfach, man wird nicht gefragt. So eine Pfändung wird
immer vorher veranlasst, und 2-3 Tage später gibs dann erst den Brief
mit der info nach Hause so das es schon zu spät ist.
Eine Pfändung erstmal aufzuheben dauert sehr sehr lange, und bis man
dann noch an das restliche Geld kommt vergehn auch einige Tage. Nach 14
Tagen dann die Kontokündigung seitens der Bank !
Ich hatte vor 5 Jahren mal das problem. Man hat sich so Hilflos und
ausgeliefert gefühlt.
das Landratsamt bastelt eine "Pfändungs- Einziehungsverfügung"
(Verwaltungsvollstreckungsgesetz Baden-Württemberg, deklariert es als
"öffentlich-rechtliche Forderung" und ehe man sich versieht haben die
in Zusammenarbeit mit den Bankenhochverrätern einem das Geld geplündert.
Da war nie ein Kasperletheater-Scheinrichter im Spiel.
Das System ist so satanisch ausgeklügelt aufgebaut, das selbst der
Teufel auf der Strecke bleiben würde.
Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Diktatur, da gibt es viele
"Niemade", welche plündern.
Am Ende steht man immer alleine da.
Auch die Hilfsknechte namens Anwalt scheuen den "beruflichen
Selbstmord" - in dieser Saustalljustiz ist eben alles möglich und es
wird willkürlich durchgezogen.
Hoffe sehnlichst auf eine folgende Vergeltung, zur Zeit läuft alles
gegen die Wand. Unrecht ohne Bestrafung ist kein Recht, vergeben sollen
die anderen.
Der
GV hebelt die Gewaltenteilung aus, dies war ab 1933 durch Hitlers
Ermächtigungsgesetz möglich und hat sich seither nicht mehr geändert.
Alte Rechtsbrüche, neue Auflage derselben.
Weiterhin zur Kontopfändung:
Seht Euch das Bankengesetz an und was dort steht, dann vergleichen und
Ihr seht alle Banken verstossen gehen das Bankengesetz.
Die dürfen überhaupt nichts, und die Frage war doch ob die Banken das
dürfen , oder etwa nicht ?
Dürfen Sie nicht war die Antwort , oder nicht?
Ich habe über die Suchfunktion hier im Forum nichts gefunden.
Seit einer halben Stunde google ich nach "Bankengesetz"- ohne Erfolg!
Es scheinen nur Bankengesetze aus der Schweiz und anderen eurpäischen
Ländern existent zu sein.
Konkret: Ich möchte mein Geld zurück und habe demnächst bereits einen
Gesprächstermin mit der Sparkassenleitung.
WAS soll ich dem Mann an Argumenten vorbringen, die ihn nicht nur
Verstehen, sondern vor Allem Begreifen lassen...
Mehrmals versucht, über die im Impressum angegebene Telefonnummer Euch
zu erreichen:
"Keine Verbindung mit der gewählten Telefonnummer"
In Eurem Impressum sollte eine Kontonummer eingestellt werden, damit
nach "Spendenbeitrag" Kompetente von Euch "in die Hufe" kommen...
Leumundzeugen für mich: EGON & Inge....
Mehrmals besuchte ich Eure Veranstaltungen an der Elbe, brachte sogar
Interessierte mit...immer in der Hoffnung, mit Wenzel einige
persönliche Worte zu sprechen...
Erbitte Kontaktaufnahme, damit publikumswirksam in einem "Selbstläufer"
die IPD an Bekanntheitsgrad im Raum Segeberg/ Hamburg einen Zugewinn
verbuchen kann...
geh
doch mal direkt in deine Filiale und Frage nach dem Bankengesetzt oder
den AGB. Da gehn einem auch so einige lampen an wenn man sich die AGB
durchliest.
Auch z.b. sehr intressant: wenn man mit EC Karte zahlt, dann muss man
doch immer ein extraBon unterschreiben, und man bekommt auch exemplar
und da stehn auch intressante dinge drauf wo man mal anfangen kann zu
googlen und auf so mansche überraschung trifft.
dort findest du einiges was zutreffen könnte, habe jetzt nicht speziell
nack kontopfändung geforscht.
und hier ---> klicken
da findest du dann den rest was obiger link hergibt, einfach jahr und
entsprechendes datum anklicken und schon kommt was.
ich hoffe dass ich wenigstens ein bischen weiterhelfen konnte. werde
jedoch mal weitersuchen nach bankengesetz.
du könntest auch die bank fragen oder das bundesministerium des innern
..... wo das zu finden ist.
RICHTLINIE 2006/48/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. Juni 2006
über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute
(Neufassung)
...ist ja Alles gut und schön. Aber Recht haben und Recht bekommen sind
in D 2 Paar Schuhe.
Mein Konto ist gepfändet und dem Kreditinstitut sind ja "die Hände
gebunden". Die führen doch nur aus, was irgend jemand denen mitteilte.
Ich habe auch schon ein langes Schreiben verfasst mit Fakten über
Bundesbereinigungsgesetz, GVZ usw...keine Reaktion...