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Thema: ZPO |
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Krascher
Beiträge: 1331
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» 06.04.09 09:59 «
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Autor Thema: OWI, STPO und ZPO untergegangen!!
viktory
» 12.03.08 11:52 «
- Warum handelt Ihr nicht? Es ist doch alles bekannt und die Spatzen pfeifen es von den Dächern
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH
exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an
jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben
wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am
29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche
Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei
Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Da
Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist und den
SHAEF-Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von
Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung eingestuft.
Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet,
weswegen die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland GmbH,
Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die rückwirkende Aufhebung von
OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden
bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die
Zivilprozeßordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam
wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es
geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist
weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke,
und jetzt wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien: Ein Gesetz,
das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Folglich gibt es und vor allem gab
es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein
Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen
Gerichtsvollzieher. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich
Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Offenbar
wollten Frau Merkel und ihre Mittäter der Gefahr einer Verurteilung zum
Tode wegen Plünderung den Nährboden entziehen. Eigentlich sollte Ihnen
nur recht sein, was diesen Herrschaften billig ist. Im übrigen empfehle
ich Ihnen, den § 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen
Geltungsbereich regelt. Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im
räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses
Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen
werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das
Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.”
Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil
des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft. Somit können
Tatbestände nach OWiG-Recht nur auf Schiffen und Flugzeugen gelten.
Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei
Erkenntnis den Gegebenheiten an Bundesrepublik Deutschland
Finanzagentur GmbH Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
ist ein privates Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen und erbringt Dienstleistungen bei der Haushalts- und
Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer
Sondervermögen an den Finanzmärkten. Wozu braucht die BRD zur
Finanzierung ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung ? Kann sich die Regierung mit Bundesministerium
der Finanzen nicht mehr selbst um ihren Staatshaushalt kümmern !!
http://www.deutsche-finanzagentur.de/ Veröffentlichungen >
Schuldenstand Im Teil Bundeshaushalt, Abschnitt III, sonstige Schulden
heißt es unter Punkt 1: “ Zinsfreie Schuldverschreibung nach
Militärregierungsgesetz Nr. 67. “ Dieser Posten wird am 30.09.2007 mit
279,8 Millionen Euro beziffert. Somit hat die Bundesrepublik
Deutschland wohl gerade selbst den Beweis geliefert, dass die
Militärregierungsgesetze ( SHAEF ) auch nach 63 Jahren noch in Kraft
sind, und wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten unterliegen
!!! Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig Ein Verstoß gegen das
Zitiergebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes. Bis
heute haben weder die BRD GmbH noch die BRD Finanzagentur GmbH hier
gehandelt, obwohl es die ‘hauseigenen Kommentatoren des
Umsatzsteuergesetzes’ längst in ihren Kommentaren verbreitet haben. Sie
warnen ausdrücklich vor der Anwendung, schreiben es sei
verfassungswidrig, aber der Zustand hält bis heute an. Hokus Pokus aus
der BRD wird eine GmbH.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG ist vom Bundestag mit Wirkung vom 25.11.2007 aufgehoben worden ! ! !
http://blog.bundeshaus.ch/index.php?url=archives/38-Kleine-Lektion-punkto-Steuern-fr-unsere-Deutschen-Nachbarn.html&serendipity[csuccess]=true
Krascher
Fehlender terr. Erstreckungsberich sollte die Überschrift heißen.
Hier mal was aus Schleswig Holstein.
Ein klass. Polizeigesetz kennt SH nicht, dafür nur ein Landesverwaltungsgesetz, welches auch die Aufgaben der Polizei regelt !
Einleitende Vorschrift
§ 1
Geltungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche
Verwaltungstätigkeit der Träger der öffentlichen Verwaltung im Lande
Schleswig-Holstein. Das Gesetz gilt auch für die Organisation der
Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht durch besondere
Gesetze geregelt ist.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Organisation und die Tätigkeit des
Bundes sowie der Kirchen, Religionsgesellschaften und
Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und deren
Verbände und Einrichtungen im Lande Schleswig-Holstein
Der Klassiker: es beschreibt "für" wen es gelten soll, aber nicht "wo" !
Die Polizei bezieht sich bei ihren "allgemeinen Fahrzeugkontrollen" mitlerweile auf die StVO § 36 (5)
Allerdings ist mir der Geltungsbereich der StVO auch abhanden gekommen, vielleicht kann jemand helfen...?
Bulli
Hochinteressant.
Bez. Umsatzsteuergesetz sind schon hunderte an Feststellungsklagen anhängig.
Meine inklusive.
Ebenso auch das Einkommensteuergesetz.
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/
Kannst Du für die Aufhebung der OWIG und der anderen Gesetze noch den entspr. Verweis einstellen ?
Langsam aber sicher regt sich was und das Volk läßt sich nicht mehr so leicht verarschen.
Krascher
Mal schauen:
Durch das erste Bundesbereinigungsgesetz sind ja schon 480 Gesetze
aufgehoben worden. Der link dafür ist m.E. schon gesetzt. (ich hab ihn
grad nicht)
GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
ZPO - Zivilprozeßordnung
StPO - Strafprozeßordnung
Arbeitslosenver
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Krascher
Beiträge: 1331
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» 06.04.09 10:04 «
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Autor Thema: ZPO § 1059 Aufhebungsantrag
Robinhood
» 01.03.08 17:29 «
An den Vorstand der IPD,
was hat der 1059 ZPO für Konsequenzen und für Folgen.
Nachdem festgestellt ist, daß die OMF-BrdvD GMBH ein Vereinigtes
Wirtschaftsgebiet der TRi-Zone ist: Der Bund tritt in die Rechte und
Pflichen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Somit gibt es kein Deutsches Staatsgericht, alle sogenannten "Gerichte" sind reine Verwaltungsorgane, eben nur Schiedsgerichte.
Gerne würde ich dazu Eure Stellungsnahme hören.
mfG. Robin
Krascher
Hallo.
Was hat die Schiedsfähigkeit mit Art. 133 GG zu tun ?
Das Vereinte Wirtschaftsgebiet ist die Bi-Zone (illegal kam F dazu), deren Rechtsnachfolger der BUND ist.
Das alles de jure nichtig ist, ist hier jedem klar, nur:
Die Exekutive maschiert aufgrund dieser "illegalen" Urteile.
Was tun, sprach Zeus ?
Robinhood
Mein lieber Krascher,
hier ein Detail meines Schriftsatzes u.a. an Polizeiorgane:
ich bin Senator des Rechtsnormen-Schutzverein e.V. Bahnhofsallee 6, in
23909 Ratzeburg, sowie der 1. Stellvertreter der Interimpartei
Deutschland des Landesverbandes......................
Wir sind eine eingetragene Bundespartei, keine Rechtspartei, sondern nur radikal im Recht!
Unser Bestreben ist die Rechtssicherheit für ca. achtzig Millionen
Deutsche nach dem Leitfaden des Art. 146 GG (Volkseigene Verfassung),
Friedensvertrag etc. pp. wieder herzustellen.
Ich vertrete Mandanten vor den laut § 1059 ZPO zitierten
Schiedsgerichten der so genannten BRdvD (vor 1990 BRD). In der
BRD/BRdvD gab/gibt es keine Staatsgerichte, daher sind es nur so
genannte Verwaltungsorgane/Schiedsgerichte nach dem Kontrollratsgesetz
Nr. 35, was besagt, dass lediglich nur in Arbeitsstreitigkeiten eine
Genehmigung für „so genannten BRdvD Gerichte“ vorliegt. Laut den SHAEF
Gesetzen Gesetz Nr. 2 der Militärregierung – Deutschland,
Kontrollgebiet des Obersten Befehlshaber für DEUTSCHE GERICHTE Gesetz
Nr. 2, müssen daher insbesondere – Staatsanwälte, Richter, Notare,
Rechtsanwälte eine Genehmigung haben, um gegen deutsche Bürger
vorzugehen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 11 StGB hin, daß „Richter“
nur dann Amtsträger sind, wenn Sie nach deutschem Recht eine Zulassung
haben. Die so genannten „Richter“ haben ihren Eid nach § 38 DRiG auf
die Bundesrepublik Deutschland geleistet. Sie sind also de facto keine
deutschen Richter (Kontrollratsgesetz Nr. 35) (siehe SHAEF-Gesetz Nr.
2: 7, 8, 9.)
Als Anlage überreiche ich Ihnen einen Auszug dieser Gesetze, die durch
die NEU Besetzung durch die Alliierten Siegermächte am 18.07.1990,
wieder voll in Kraft sind.
In meiner Ausbildung in Rechtseminaren als Rechtbeistand nach den
Richtlinien des Grundgesetzes, Haagener Landkriegsordnung (HLKO), den
SMAD und SHAEF Gesetzen, Völkerrecht, Besatzungsrecht etc., ist mir zur
Kenntnis gelangt, dass somit die gesamte „Gerichtsbarkeit“ in der BRdvD
illegal arbeitet, weil auf Antrag sich kein „Richter“ nach Art. 101 GG
ausweisen kann, will und wird. Wir erleben es täglich in den
„Gerichten“.
Das Grundgesetz a. F. ist ein aufoktruiertes Gesetz der Siegermächte, um Recht und Ordnung nach 1949 wieder einkehren zulassen.
Es folgen 4 weitere Seiten, entsprechend illegaler GV, illegale
Haftbefehle, illegale Hausdurchsuchungen, keine Unterschriften der
"Richter" etc. pp.
Anlagen: Militärgesetze für DEUTSCHE GERICHTE,
Überleitungsvertrag (Auszug),
Geschäftsverteilungsplan/Checkliste,Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/ 5051 , Auszug aus der HOHEN KOMMISION der Allierten
Siegermächte für Deutschland die alle Behörden öffentlich auslegen
müssen.
mfG. Robin
Krascher
An die Polizei würde vielleicht so schreiben:
"Liebe Polizei.....
Nach Art. 20 (3) GG haben sie sich bekanntlich an Recht und Gesetz zu
halten und müssen ihrer Remonstrationspflicht gem. § 56 BBG und § 38
Beamtenrechtsrahmengesetz nachkommen, sobald sie von bestimmten
Tatsachen in Kenntnis gesetzt worden sind.
Diesbezüglich setze ich sie hiermit nachweislich davon in Kenntnis,
dass das Amtsgericht XY keinen gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan
nach § 21 e GVG vorweisen kann. Somit ist der gesetzliche Richter nach
Art. 101 GG (vgl. Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56, gr. Kommentar zum GG,
v.Mangoldt, Klein, Starck) an diesem Gericht nicht gegeben; es handelt
sich um ein Standgericht, was verboten ist.
Da der beteiligte Staatsanwalt als Jurist bereits in Kenntnis dieser
Sachlage ist und selbst entgegen einer eigenen rechtlichen Grundlage
(Streichung des § 1 EGStPO per 19.4.06 und damit Aufhebung der
Strafprozeßordnung !) gegen Deutsche gemeinschaftlich mit der
Judikative vorgeht, sind sie als rechtsstaatskonformer Teil der
Exekutive mehr denn je gefragt !
Einem "Urteil" dieses AG dürfen sie somit nicht Folge leisten, zumal
sie grds. nach § 185 BBG ihren Eid auf das Deutsche Reich geleistet
haben ! Das wird durch das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 bestätigt.
Da sie allerdings nur (!) an Recht und Gesetz gebunden sind,
Kadavergehorsam und Beförderungsstau sind keine rechtliche Grundlage,
müssen sie ihre Handlungen gegen Deutsche somit sofort einstellen und
gegen Hoch- und Verfassunshochverräter vorgehen.
Nach der UN-Resolution A/56/83 v. 12.Dez.2001 handeln "wir"
völkerrechtlich verbindlich in rechtfertigendem Notstand und in
Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das einzig existierende
Völkerrechtssubjekt auf deutschem Boden, dem auch sie ihren Eid
abgegeben haben.
=> je nach "Hintergrund" würde ich mich nur auf das "GG" beziehen,
da mir ja J E D E R sagt, das es gilt. Wenn dem so ist, dann mache ich
selbstverständlich von diesem "Waffenarsenal" der 146 Normen gebrauch.
Und siehe da.....es funktioniert hervorragend !
Robinhood
werde meinen Schriftsatz erweitern und einige von Deinen Passagen
einpflegen. Das wird ein Super Schriftsatz und wie schön beruhigend,
alles nach "Gesetz" und Rechtsnormen.
Gehen heute Abend an ca. 12 Polizeistationen per Telefax. Nachts haben die dort mehr Zeit zum Lesen.
mfG. Robin
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Krascher
Beiträge: 1331
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» 07.04.09 14:58 «
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Thema: § 291 ZPO Offenkundigkeit od. der umgedrehte Maulk
vonRoit
» 17.04.08 12:32 «
Der § 291 ZPO oder der umgedrehte Maulkorb !
Hallo Deutscher mit Staatsangehörigkeit "deutsch" !
Das Gejammer vieler Forum - Mitglieder wollen wir einmal etwas auflockern .
Wie ?
Nun, wir nehmen uns einmal den Faktor der genommenen Rechte an und stellen dabei folgendes fest;
Jedes durch die Juristen - Mafia genommene Recht gibt Euch nicht nur
wieder neue Munition, sondern auch neue Möglichkeiten, weil die neue
Auslegung durch juristische Rabulistik kreiiert, ergibt neue und
unerschöpfliche Möglichkeiten diese gegen Jene zu wenden.
Natürlich bedarf es hierbei immer der eigenen kreativen Möglichkeiten, von allein wird es natürlich nichts.
(M)an Frau , muss sich diese Gesetze schon ansehen und diese zum Umkehrschluss nutzen.
Auch gibt es unerschöpfliches Material wenn (M)an / Frau einmal zu Verhandlungen gegen Rechts- oder auch Links-Extreme geht.
Allein das die Abgebrühtheit mancher Juristen und somit auch der
offenkundige Wille zur Rechtsbeugung § 339 StGB sowie als auch zur
Vorteilsgewährung im Amt § 336 StGB ,rechtsunkundigen Laien, immer
öfter,daß Gebiss aus dem Munde fallen lässt.
Gericht 1.
Sie sind hier wegen Verunglimpfung von XXXXXX angeklagt, das ist ein
Strafprozess und es bedarf keinerlei weiterer Einlassungen , da es
offenkundig ist nach § 291 ZPO , daß Sie das und jenes, gesagt, getan
....haben.
Gericht 2.
Antrag nach ZPO § 42 auf Verdacht der schwersten Befangenheit, sowie auf Offenkundigkeit nach § 291 ZPO das XXXXXXXXX
Richter und StA gemeinsam und allen Ernst ;
" Die ZPO gilt hier nicht nur die StPO , klar "!
Hab ich mich nun verhört ?
Im Gerichtssaal 1. wird jemand verurteilt im Strafprozess weil nach ZPO Offenkundigt ist das.....
Im Gerichtssaal 2. im gleichen Gebäude, gleich nebenan, gilt die ZPO nicht mehr !
Menschen die diesem System auch nur noch das geringste Vertrauen
entgegen bringen, müssten wirklich in Behandlung, da diese nicht der
Lage zu sein scheinen , Tatsachen zu erkennen.
Twist the Law or do Rock n Roll the Law , würde man dies in einer Demokratie nennen.
Wir bereiten Euch noch einiges an Vergnügen Mafiosis, versprochen !
Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 14:59 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1331
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» 07.04.09 15:04 «
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Verschoben - Krascher als MOD
Thema: § ZPO 157 Ungeeignete Vertreter; Prozessagenten
Robinhood
» 17.04.08 14:34 «
Hallo Dipl.Ing
habe gehört, Du kannst mir etwas über den § 157 ZPO erklären. Habe leider im Forum nichts darüber gefunden.
Wie reagiert man im Falle bei Anwendung des § 157 ZPO durch den Schwarzkittel, wenn man lästig wird.
Oder kann da jemand anders einspringen?
Danke!
mfG. Robin
Der_Dipl_Ing
Hallo Robin Hood,
unter der Rubrik "Erlebnisse im Gerichtssaal" ist auf Seite 1 bereits über dieses Thema diskutiert worden - schau mal dort nach.
Gruß Dippel
Krascher
Anmerkungen kursiv !
§ 157 ZPO
Ungeeignete Vertreter; Prozessagenten
(1) Mit Ausnahme der Rechtsanwälte sind Personen, die die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als
Bevollmächtigte und Beistände in der Verhandlung ausgeschlossen. Sie
sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie als Partei einen ihnen
abgetretenen Anspruch geltend machen und nach der Überzeugung des
Gerichts der Anspruch abgetreten ist, um ihren Ausschluss von der
Verhandlung zu vermeiden.
Macht ja keiner geschäftsmäßig !
(2) Das Gericht kann Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen, die
nicht Rechtsanwälte sind, wenn ihnen die Fähigkeit zum geeigneten
Vortrag mangelt, den weiteren Vortrag untersagen. Diese Anordnung ist
unanfechtbar.
Hier ist erstens das "Gericht" genannt; der Rpfl. ist bekanntlich ein/e Angestellte/r
Zweitens ist hier die fachliche Komponente angesprochen, was nur eine
weitere Willkür - Tür darstellt. Aber auch diese "Fähigkeit" kann von
den Rechtsphilosophen belegt (!) werden.
(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 ist auf Personen, denen das mündliche
Verhandeln vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet
ist, nicht anzuwenden. Die Justizverwaltung soll bei ihrer
Entschließung sowohl auf die Eignung der Person als auch darauf
Rücksicht nehmen, ob im Hinblick auf die Zahl der in dem Gerichtsbezirk
niedergelassenen Rechtsanwälte ein Bedürfnis zur Zulassung besteht.
Das ist doch nett: wir wollen zuerst unsere Schweine an den Trog lassen !
______________________________________________________
Was sagt der gr. Kommentar (Zöller) unter Rn 1:
Verhältnis § 157 zum RBerG v. 13.12.1935 (RBGBl I 1478) mit AusfVO v.
13.12.1935 (RBGBl I 1481) und 3.4.1936 (RBGBl I 359): Das RBerG regelt
jegl geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, nicht nur
das Auftreten vor Gericht. Die Zuslassung als Prozeßagent iS § 157 III
setzt daher die behördl Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG voraus. Als lex
posterior u specialis kann das RBerG zur Auslegung von § 157
herangezogen werden.
Das ist fein, denn unter Art. 5 RBerG steht:
(1) Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu
Art. 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz erlassen.
Hierbei können ergänzende Bestimmungen getroffen, insbesondere
Einschränkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden
(2) (gegenstandslos)
Was sagt also die den 157er illegal nutzende Rechtspflegerin:
"Ich sitze hier als Jusitzangestellte und betreibe munter Amtsanmaßung
und Urkundenfälschung und das ges. StGB einmal rauf und runter, inkl.
Hoch- und Verfassungshochverrat, weil ich den Beistand des Schuldners
auf Basis des erloschenen, illegalen und unter Todesstrafe stehen
Nazi-Gesetzes einfach willkürlich ablehne ! Und jetzt klaue ich im
Auftrag der Bank, die euch schon bei der Kreditvergabe besch..... hat,
noch die Hütte, deren Erlös aber so niedrig gehalten werden soll, damit
ihr für den Rest eures Lebens - frei nach dem Sinn von Adolfs RBerG -
in den Status der Leibeigenschaft wechseln könnt. Dafür kriege ich aber
bessere Zinsen auf dem Sparbuch und Wahnsinns-Kredite !
Also, als Rechtspfleger/in lebt es sich gut mit Adolfs Gesetzten in Deutschland !"
vonRoit
Weiter noch, keiner kann wirklich abgelehnt werden, weil wir nach EU
Rechtssprechung einen gesetztlichen Notstand haben, somit ist :
1. Notwehr,
2. berechtiger Notstand,
3. involvierter Hochverfassungsverrat,
4. ein berechtigtes Interesse wegen des Standesrechtes der Juristen,
5. mangelnde Justizgewährleitungspflicht,
6. Stillstand der Rechtspflege durch Rechtsbeugung,
7. Korruption der Justiz durch Hochverrat,
8. Widerstandsrecht nach Artikel 20.04 GG,
9. Durch Kontrollratsgesetz 1. Abs. 1 Buchstabe L vom Dez. 1946 ist das
RRBG von 1935 ein illegales und verbotenes NS Recht und wurde wegen
Völkerrechtswidrigkeit durch die Alliierten als null und nichtig
erklärt,
10. das Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler, 1933 hat unter Artikel 5.
die Aufhebung aller NS Gesetze proklamiert, sollte es eine andere
Reichsregierung oder die Ablösung der damaligen Reichsregierung unter
Adolf Hitler, geben.
vorzutragen , sowie wir:
1. Die richterliche Qualifikation,
2. Die Charaktereigenschaften der Juristen zu prüfen haben,
alles zusammen, macht ein BINGO !!!!!
Und noch etwas, Rechtsbeistände sind nur im Zivilrecht als
Prozeßvertreter gemeint, im Strafrecht gibt es keinerlei
Beschränkungen, da kann ein Jeder !
Niemand kann also abgelehnt werden, noch nicht einmal ein BRdvD - Terrorist wie Schäuble oder ein STASI - Spitzel wie Merkel !
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