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Thema: ZPO
Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 06.04.09 09:56 «              Beitrag melden


Hier kann/wird ALLES zur ZPO gesammelt. Aus der "Praxis", den Kommentaren, etc. pp - Stränge werden zusammengefaßt.

Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 06.04.09 09:59 «              Beitrag melden


Autor Thema: OWI, STPO und ZPO untergegangen!!

viktory
» 12.03.08 11:52 «


- Warum handelt Ihr nicht? Es ist doch alles bekannt und die Spatzen pfeifen es von den Dächern

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Da Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist und den SHAEF-Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet, weswegen die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die rückwirkende Aufhebung von OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien: Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Offenbar wollten Frau Merkel und ihre Mittäter der Gefahr einer Verurteilung zum Tode wegen Plünderung den Nährboden entziehen. Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein, was diesen Herrschaften billig ist. Im übrigen empfehle ich Ihnen, den § 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.” Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft. Somit können Tatbestände nach OWiG-Recht nur auf Schiffen und Flugzeugen gelten. Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei Erkenntnis den Gegebenheiten an Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ist ein privates Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und erbringt Dienstleistungen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen an den Finanzmärkten. Wozu braucht die BRD zur Finanzierung ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ? Kann sich die Regierung mit Bundesministerium der Finanzen nicht mehr selbst um ihren Staatshaushalt kümmern !! http://www.deutsche-finanzagentur.de/ Veröffentlichungen > Schuldenstand Im Teil Bundeshaushalt, Abschnitt III, sonstige Schulden heißt es unter Punkt 1: “ Zinsfreie Schuldverschreibung nach Militärregierungsgesetz Nr. 67. “ Dieser Posten wird am 30.09.2007 mit 279,8 Millionen Euro beziffert. Somit hat die Bundesrepublik Deutschland wohl gerade selbst den Beweis geliefert, dass die Militärregierungsgesetze ( SHAEF ) auch nach 63 Jahren noch in Kraft sind, und wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten unterliegen !!! Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig Ein Verstoß gegen das Zitiergebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes. Bis heute haben weder die BRD GmbH noch die BRD Finanzagentur GmbH hier gehandelt, obwohl es die ‘hauseigenen Kommentatoren des Umsatzsteuergesetzes’ längst in ihren Kommentaren verbreitet haben. Sie warnen ausdrücklich vor der Anwendung, schreiben es sei verfassungswidrig, aber der Zustand hält bis heute an. Hokus Pokus aus der BRD wird eine GmbH.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG ist vom Bundestag mit Wirkung vom 25.11.2007 aufgehoben worden ! ! !

http://blog.bundeshaus.ch/index.php?url=archives/38-Kleine-Lektion-punkto-Steuern-fr-unsere-Deutschen-Nachbarn.html&serendipity[csuccess]=true



Krascher

Fehlender terr. Erstreckungsberich sollte die Überschrift heißen.

Hier mal was aus Schleswig Holstein.
Ein klass. Polizeigesetz kennt SH nicht, dafür nur ein Landesverwaltungsgesetz, welches auch die Aufgaben der Polizei regelt !

Einleitende Vorschrift
§ 1
Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Träger der öffentlichen Verwaltung im Lande Schleswig-Holstein. Das Gesetz gilt auch für die Organisation der Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht durch besondere Gesetze geregelt ist.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Organisation und die Tätigkeit des Bundes sowie der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und deren Verbände und Einrichtungen im Lande Schleswig-Holstein

Der Klassiker: es beschreibt "für" wen es gelten soll, aber nicht "wo" !
Die Polizei bezieht sich bei ihren "allgemeinen Fahrzeugkontrollen" mitlerweile auf die StVO § 36 (5)

Allerdings ist mir der Geltungsbereich der StVO auch abhanden gekommen, vielleicht kann jemand helfen...?


Bulli

Hochinteressant.

Bez. Umsatzsteuergesetz sind schon hunderte an Feststellungsklagen anhängig.
Meine inklusive.

Ebenso auch das Einkommensteuergesetz.

http://www.gesetzloses-finanzamt.info/

Kannst Du für die Aufhebung der OWIG und der anderen Gesetze noch den entspr. Verweis einstellen ?

Langsam aber sicher regt sich was und das Volk läßt sich nicht mehr so leicht verarschen.

Krascher

Mal schauen:

Durch das erste Bundesbereinigungsgesetz sind ja schon 480 Gesetze aufgehoben worden. Der link dafür ist m.E. schon gesetzt. (ich hab ihn grad nicht)

GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
ZPO - Zivilprozeßordnung
StPO - Strafprozeßordnung
Arbeitslosenver

Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 06.04.09 10:00 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

vonRoit

Möglicherweise fragt (M)an / Frau auch den dubiosen und schillernden Rädelsführer dieser Rebellion auf Besatzergebiet.

EGOWiG 29.11.2007 Zweites Bundesbereinigungsgesetz des Bundes vom gleichnamigen Datum, wurde das EGOWiG unter Nr. 51 ? bin nicht ganz sicher unter welcher Nummer, aber ganz sicher ersatzlos gestrichen !

Hier wurden, zirka etwas über 300 Gesetze, ersatzlos aus dem Bundesrecht entfernt !

Und viel Spass noch für die nächsten Wochen und Monate !

(M)an / Frau sagt nicht mehr respektlos ; "Wir ziehen heut den Bayern die Lederhosen aus, sondern den Schwarzkitteln und Politikern dieses Konstruktes, die Hosen runter " !

Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 06.04.09 10:04 «              Beitrag melden


Autor Thema: ZPO § 1059 Aufhebungsantrag
Robinhood


» 01.03.08 17:29 «

An den Vorstand der IPD,

was hat der 1059 ZPO für Konsequenzen und für Folgen.

Nachdem festgestellt ist, daß die OMF-BrdvD GMBH ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet der TRi-Zone ist: Der Bund tritt in die Rechte und Pflichen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Somit gibt es kein Deutsches Staatsgericht, alle sogenannten "Gerichte" sind reine Verwaltungsorgane, eben nur Schiedsgerichte.

Gerne würde ich dazu Eure Stellungsnahme hören.

mfG. Robin



Krascher

Hallo.

Was hat die Schiedsfähigkeit mit Art. 133 GG zu tun ?

Das Vereinte Wirtschaftsgebiet ist die Bi-Zone (illegal kam F dazu), deren Rechtsnachfolger der BUND ist.

Das alles de jure nichtig ist, ist hier jedem klar, nur:

Die Exekutive maschiert aufgrund dieser "illegalen" Urteile.
Was tun, sprach Zeus ?



Robinhood

Mein lieber Krascher,

hier ein Detail meines Schriftsatzes u.a. an Polizeiorgane:

ich bin Senator des Rechtsnormen-Schutzverein e.V. Bahnhofsallee 6, in 23909 Ratzeburg, sowie der 1. Stellvertreter der Interimpartei Deutschland des Landesverbandes......................
Wir sind eine eingetragene Bundespartei, keine Rechtspartei, sondern nur radikal im Recht!

Unser Bestreben ist die Rechtssicherheit für ca. achtzig Millionen Deutsche nach dem Leitfaden des Art. 146 GG (Volkseigene Verfassung), Friedensvertrag etc. pp. wieder herzustellen.

Ich vertrete Mandanten vor den laut § 1059 ZPO zitierten Schiedsgerichten der so genannten BRdvD (vor 1990 BRD). In der BRD/BRdvD gab/gibt es keine Staatsgerichte, daher sind es nur so genannte Verwaltungsorgane/Schiedsgerichte nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 35, was besagt, dass lediglich nur in Arbeitsstreitigkeiten eine Genehmigung für „so genannten BRdvD Gerichte“ vorliegt. Laut den SHAEF Gesetzen Gesetz Nr. 2 der Militärregierung – Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshaber für DEUTSCHE GERICHTE Gesetz Nr. 2, müssen daher insbesondere – Staatsanwälte, Richter, Notare, Rechtsanwälte eine Genehmigung haben, um gegen deutsche Bürger vorzugehen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 11 StGB hin, daß „Richter“ nur dann Amtsträger sind, wenn Sie nach deutschem Recht eine Zulassung haben. Die so genannten „Richter“ haben ihren Eid nach § 38 DRiG auf die Bundesrepublik Deutschland geleistet. Sie sind also de facto keine deutschen Richter (Kontrollratsgesetz Nr. 35) (siehe SHAEF-Gesetz Nr. 2: 7, 8, 9.)
Als Anlage überreiche ich Ihnen einen Auszug dieser Gesetze, die durch die NEU Besetzung durch die Alliierten Siegermächte am 18.07.1990, wieder voll in Kraft sind.

In meiner Ausbildung in Rechtseminaren als Rechtbeistand nach den Richtlinien des Grundgesetzes, Haagener Landkriegsordnung (HLKO), den SMAD und SHAEF Gesetzen, Völkerrecht, Besatzungsrecht etc., ist mir zur Kenntnis gelangt, dass somit die gesamte „Gerichtsbarkeit“ in der BRdvD illegal arbeitet, weil auf Antrag sich kein „Richter“ nach Art. 101 GG ausweisen kann, will und wird. Wir erleben es täglich in den „Gerichten“.
Das Grundgesetz a. F. ist ein aufoktruiertes Gesetz der Siegermächte, um Recht und Ordnung nach 1949 wieder einkehren zulassen.

Es folgen 4 weitere Seiten, entsprechend illegaler GV, illegale Haftbefehle, illegale Hausdurchsuchungen, keine Unterschriften der "Richter" etc. pp.

Anlagen: Militärgesetze für DEUTSCHE GERICHTE,
Überleitungsvertrag (Auszug), Geschäftsverteilungsplan/Checkliste,Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 5051 , Auszug aus der HOHEN KOMMISION der Allierten Siegermächte für Deutschland die alle Behörden öffentlich auslegen müssen.

mfG. Robin



Krascher

An die Polizei würde vielleicht so schreiben:

"Liebe Polizei.....

Nach Art. 20 (3) GG haben sie sich bekanntlich an Recht und Gesetz zu halten und müssen ihrer Remonstrationspflicht gem. § 56 BBG und § 38 Beamtenrechtsrahmengesetz nachkommen, sobald sie von bestimmten Tatsachen in Kenntnis gesetzt worden sind.

Diesbezüglich setze ich sie hiermit nachweislich davon in Kenntnis, dass das Amtsgericht XY keinen gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan nach § 21 e GVG vorweisen kann. Somit ist der gesetzliche Richter nach Art. 101 GG (vgl. Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56, gr. Kommentar zum GG, v.Mangoldt, Klein, Starck) an diesem Gericht nicht gegeben; es handelt sich um ein Standgericht, was verboten ist.
Da der beteiligte Staatsanwalt als Jurist bereits in Kenntnis dieser Sachlage ist und selbst entgegen einer eigenen rechtlichen Grundlage (Streichung des § 1 EGStPO per 19.4.06 und damit Aufhebung der Strafprozeßordnung !) gegen Deutsche gemeinschaftlich mit der Judikative vorgeht, sind sie als rechtsstaatskonformer Teil der Exekutive mehr denn je gefragt !

Einem "Urteil" dieses AG dürfen sie somit nicht Folge leisten, zumal sie grds. nach § 185 BBG ihren Eid auf das Deutsche Reich geleistet haben ! Das wird durch das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73 bestätigt.
Da sie allerdings nur (!) an Recht und Gesetz gebunden sind, Kadavergehorsam und Beförderungsstau sind keine rechtliche Grundlage, müssen sie ihre Handlungen gegen Deutsche somit sofort einstellen und gegen Hoch- und Verfassunshochverräter vorgehen.

Nach der UN-Resolution A/56/83 v. 12.Dez.2001 handeln "wir" völkerrechtlich verbindlich in rechtfertigendem Notstand und in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das einzig existierende Völkerrechtssubjekt auf deutschem Boden, dem auch sie ihren Eid abgegeben haben.

=> je nach "Hintergrund" würde ich mich nur auf das "GG" beziehen, da mir ja J E D E R sagt, das es gilt. Wenn dem so ist, dann mache ich selbstverständlich von diesem "Waffenarsenal" der 146 Normen gebrauch.

Und siehe da.....es funktioniert hervorragend !



Robinhood

werde meinen Schriftsatz erweitern und einige von Deinen Passagen einpflegen. Das wird ein Super Schriftsatz und wie schön beruhigend, alles nach "Gesetz" und Rechtsnormen.

Gehen heute Abend an ca. 12 Polizeistationen per Telefax. Nachts haben die dort mehr Zeit zum Lesen.

mfG. Robin



Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 07.04.09 14:58 «              Beitrag melden



Thema: § 291 ZPO Offenkundigkeit od. der umgedrehte Maulk

vonRoit

» 17.04.08 12:32 «

Der § 291 ZPO oder der umgedrehte Maulkorb !

Hallo Deutscher mit Staatsangehörigkeit "deutsch" !

Das Gejammer vieler Forum - Mitglieder wollen wir einmal etwas auflockern .
Wie ?
Nun, wir nehmen uns einmal den Faktor der genommenen Rechte an und stellen dabei folgendes fest;

Jedes durch die Juristen - Mafia genommene Recht gibt Euch nicht nur wieder neue Munition, sondern auch neue Möglichkeiten, weil die neue Auslegung durch juristische Rabulistik kreiiert, ergibt neue und unerschöpfliche Möglichkeiten diese gegen Jene zu wenden.
Natürlich bedarf es hierbei immer der eigenen kreativen Möglichkeiten, von allein wird es natürlich nichts.

(M)an Frau , muss sich diese Gesetze schon ansehen und diese zum Umkehrschluss nutzen.

Auch gibt es unerschöpfliches Material wenn (M)an / Frau einmal zu Verhandlungen gegen Rechts- oder auch Links-Extreme geht.

Allein das die Abgebrühtheit mancher Juristen und somit auch der offenkundige Wille zur Rechtsbeugung § 339 StGB sowie als auch zur Vorteilsgewährung im Amt § 336 StGB ,rechtsunkundigen Laien, immer öfter,daß Gebiss aus dem Munde fallen lässt.

Gericht 1.

Sie sind hier wegen Verunglimpfung von XXXXXX angeklagt, das ist ein Strafprozess und es bedarf keinerlei weiterer Einlassungen , da es offenkundig ist nach § 291 ZPO , daß Sie das und jenes, gesagt, getan ....haben.

Gericht 2.

Antrag nach ZPO § 42 auf Verdacht der schwersten Befangenheit, sowie auf Offenkundigkeit nach § 291 ZPO das XXXXXXXXX

Richter und StA gemeinsam und allen Ernst ;

" Die ZPO gilt hier nicht nur die StPO , klar "!

Hab ich mich nun verhört ?

Im Gerichtssaal 1. wird jemand verurteilt im Strafprozess weil nach ZPO Offenkundigt ist das.....

Im Gerichtssaal 2. im gleichen Gebäude, gleich nebenan, gilt die ZPO nicht mehr !

Menschen die diesem System auch nur noch das geringste Vertrauen entgegen bringen, müssten wirklich in Behandlung, da diese nicht der Lage zu sein scheinen , Tatsachen zu erkennen.

Twist the Law or do Rock n Roll the Law , würde man dies in einer Demokratie nennen.

Wir bereiten Euch noch einiges an Vergnügen Mafiosis, versprochen !



Zuletzt bearbeitet: 07.04.09 14:59 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 07.04.09 15:04 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: § ZPO 157 Ungeeignete Vertreter; Prozessagenten

Robinhood

» 17.04.08 14:34 «

Hallo Dipl.Ing

habe gehört, Du kannst mir etwas über den § 157 ZPO erklären. Habe leider im Forum nichts darüber gefunden.

Wie reagiert man im Falle bei Anwendung des § 157 ZPO durch den Schwarzkittel, wenn man lästig wird.

Oder kann da jemand anders einspringen?

Danke!

mfG. Robin

Der_Dipl_Ing

Hallo Robin Hood,
unter der Rubrik "Erlebnisse im Gerichtssaal" ist auf Seite 1 bereits über dieses Thema diskutiert worden - schau mal dort nach.
Gruß Dippel

Krascher

Anmerkungen kursiv !

§ 157 ZPO
Ungeeignete Vertreter; Prozessagenten

(1) Mit Ausnahme der Rechtsanwälte sind Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Bevollmächtigte und Beistände in der Verhandlung ausgeschlossen. Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie als Partei einen ihnen abgetretenen Anspruch geltend machen und nach der Überzeugung des Gerichts der Anspruch abgetreten ist, um ihren Ausschluss von der Verhandlung zu vermeiden.

Macht ja keiner geschäftsmäßig !

(2) Das Gericht kann Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen, die nicht Rechtsanwälte sind, wenn ihnen die Fähigkeit zum geeigneten Vortrag mangelt, den weiteren Vortrag untersagen. Diese Anordnung ist unanfechtbar.

Hier ist erstens das "Gericht" genannt; der Rpfl. ist bekanntlich ein/e Angestellte/r
Zweitens ist hier die fachliche Komponente angesprochen, was nur eine weitere Willkür - Tür darstellt. Aber auch diese "Fähigkeit" kann von den Rechtsphilosophen belegt (!) werden.

(3) Die Vorschrift des Absatzes 1 ist auf Personen, denen das mündliche Verhandeln vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet ist, nicht anzuwenden. Die Justizverwaltung soll bei ihrer Entschließung sowohl auf die Eignung der Person als auch darauf Rücksicht nehmen, ob im Hinblick auf die Zahl der in dem Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte ein Bedürfnis zur Zulassung besteht.

Das ist doch nett: wir wollen zuerst unsere Schweine an den Trog lassen !
______________________________________________________

Was sagt der gr. Kommentar (Zöller) unter Rn 1:

Verhältnis § 157 zum RBerG v. 13.12.1935 (RBGBl I 1478) mit AusfVO v. 13.12.1935 (RBGBl I 1481) und 3.4.1936 (RBGBl I 359): Das RBerG regelt jegl geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, nicht nur das Auftreten vor Gericht. Die Zuslassung als Prozeßagent iS § 157 III setzt daher die behördl Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG voraus. Als lex posterior u specialis kann das RBerG zur Auslegung von § 157 herangezogen werden.

Das ist fein, denn unter Art. 5 RBerG steht:

(1) Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Art. 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz erlassen. Hierbei können ergänzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschränkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden
(2) (gegenstandslos)

Was sagt also die den 157er illegal nutzende Rechtspflegerin:
"Ich sitze hier als Jusitzangestellte und betreibe munter Amtsanmaßung und Urkundenfälschung und das ges. StGB einmal rauf und runter, inkl. Hoch- und Verfassungshochverrat, weil ich den Beistand des Schuldners auf Basis des erloschenen, illegalen und unter Todesstrafe stehen Nazi-Gesetzes einfach willkürlich ablehne ! Und jetzt klaue ich im Auftrag der Bank, die euch schon bei der Kreditvergabe besch..... hat, noch die Hütte, deren Erlös aber so niedrig gehalten werden soll, damit ihr für den Rest eures Lebens - frei nach dem Sinn von Adolfs RBerG - in den Status der Leibeigenschaft wechseln könnt. Dafür kriege ich aber bessere Zinsen auf dem Sparbuch und Wahnsinns-Kredite !
Also, als Rechtspfleger/in lebt es sich gut mit Adolfs Gesetzten in Deutschland !"

vonRoit

Weiter noch, keiner kann wirklich abgelehnt werden, weil wir nach EU Rechtssprechung einen gesetztlichen Notstand haben, somit ist :
1. Notwehr,
2. berechtiger Notstand,
3. involvierter Hochverfassungsverrat,
4. ein berechtigtes Interesse wegen des Standesrechtes der Juristen,
5. mangelnde Justizgewährleitungspflicht,
6. Stillstand der Rechtspflege durch Rechtsbeugung,
7. Korruption der Justiz durch Hochverrat,
8. Widerstandsrecht nach Artikel 20.04 GG,
9. Durch Kontrollratsgesetz 1. Abs. 1 Buchstabe L vom Dez. 1946 ist das RRBG von 1935 ein illegales und verbotenes NS Recht und wurde wegen Völkerrechtswidrigkeit durch die Alliierten als null und nichtig erklärt,
10. das Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler, 1933 hat unter Artikel 5. die Aufhebung aller NS Gesetze proklamiert, sollte es eine andere Reichsregierung oder die Ablösung der damaligen Reichsregierung unter Adolf Hitler, geben.

vorzutragen , sowie wir:

1. Die richterliche Qualifikation,
2. Die Charaktereigenschaften der Juristen zu prüfen haben,

alles zusammen, macht ein BINGO !!!!!

Und noch etwas, Rechtsbeistände sind nur im Zivilrecht als Prozeßvertreter gemeint, im Strafrecht gibt es keinerlei Beschränkungen, da kann ein Jeder !

Niemand kann also abgelehnt werden, noch nicht einmal ein BRdvD - Terrorist wie Schäuble oder ein STASI - Spitzel wie Merkel !


GSch

Beiträge: 2

» 25.09.09 22:05 «              Beitrag melden


Krascher:


Krascher

An die Polizei würde vielleicht so schreiben:

...

Nach der UN-Resolution A/56/83 v. 12.Dez.2001 handeln "wir" völkerrechtlich verbindlich in rechtfertigendem Notstand und in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das einzig existierende Völkerrechtssubjekt auf deutschem Boden, dem auch sie ihren Eid abgegeben haben.

...




Kann mir jemand erklären, was der Bezug auf die UNO-Resolution A/56/83 vom 12. Dezember 2001 soll?

Das Einzige, was ich unter dieser Signatur finde, ist ein Bericht über "Report on the inspection of programme management and administrative practices in the Office for Drug Control and Crime Prevention".

Das ist aber auch keine Resolution der Generalversammlung, sondern ein Bericht des Generalsekretariats.

Die Resolutionen haben Aktenzeichen der Form A/RES/... .

Zwischen dem 10. und dem 24. Dezember 2001 gab es keine Resolution der Vollversammung.

Und im Übrigen sind Resolutionen der Vollversammlung für niemanden bindend.

Kann mir jemand die korrekte Quelle sagen?

Krascher

Beiträge: 1320

maahks
» 26.09.09 00:30 «              Beitrag melden


GSch:
Krascher:


Krascher

An die Polizei würde vielleicht so schreiben:

...

Nach der UN-Resolution A/56/83 v. 12.Dez.2001 handeln "wir" völkerrechtlich verbindlich in rechtfertigendem Notstand und in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag für das einzig existierende Völkerrechtssubjekt auf deutschem Boden, dem auch sie ihren Eid abgegeben haben.

...




Kann mir jemand erklären, was der Bezug auf die UNO-Resolution A/56/83 vom 12. Dezember 2001 soll?

Das Einzige, was ich unter dieser Signatur finde, ist ein Bericht über "Report on the inspection of programme management and administrative practices in the Office for Drug Control and Crime Prevention".

Das ist aber auch keine Resolution der Generalversammlung, sondern ein Bericht des Generalsekretariats.

Die Resolutionen haben Aktenzeichen der Form A/RES/... .

Zwischen dem 10. und dem 24. Dezember 2001 gab es keine Resolution der Vollversammung.

Und im Übrigen sind Resolutionen der Vollversammlung für niemanden bindend.

Kann mir jemand die korrekte Quelle sagen?


Die UNO Resolution A/56/83 vom 12. Dezember 2001

VERANTWORTLICHKEITEN DER STAATEN FÜR VÖLKERRECHTSWIDRIGE HANDLUNGEN HÄLT FEST:

Artikel 8 (Von einem Staat geleitetes oder kontrolliertes Verhalten):

"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe dabei faktisch im Auftrag oder unter der Leitung oder Kontrolle dieses Staates handelt."

Artikel 9 (Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen):

"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern."

Das ist im Kontext mit (u.a.) BVerfG 2 BVvF 1/73 und 85 weiteren Urteilen zu sehen.
__________________________________

Wenn eine Un-Resolution all. Truppen in Bewegung setzt, welchen Rechtscharakter sollte dieses haben ? - Auf der Ebene einer verwaltungsrechtl. Anordnung des Grünflächenamtes in Castrop-Rauxel kann ich das wohl nicht einordnen.
__________________________________

Komisch, über was sie nicht stolpern ...



Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !

Zuletzt bearbeitet: 26.09.09 00:41 von Krascher
GSch

Beiträge: 2

» 26.09.09 12:28 «              Beitrag melden


Ich habe die Resolution inzwischen gefunden. Sie hat in der Tat die Nummer A/RES/56/83, ist aber vom 28. Januar 2002. Also ein wenig Mühe muss man sich beim Zitieren schon geben.

Da geht es aber um die Verantwortung tatsächlich und anerkannt existierender Staaten für rechtswidrige Handlungen, die sie entweder durch seine Organe oder in deren Abwesenheit durch einigermaßen anerkannte Vertreter begehen; es ist kein Kochbuch für die Gründung eines neuen Staates.

Außerdem ist der Text in der Tat völlig unverbindlich. Es handelt sich lediglich um einen Vorschlag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung der International Law Commission. Ob diese darauf reagiert hat, weiß ich nicht.

vonRoit

Beiträge: 2443

» 26.09.09 15:03 «              Beitrag melden


Was soll die Verdrehung von Fakten?

Sind wir wieder besonders schlau ?

Die UNO Resulotion A - 5683 ist Erstens nicht vom Jan. 2002, sondern schon etwas älter, also auch kein Entwurf!

(M)an sollre nicht nur Englisch sprechen können sondern es auch verstehen, findest nicht ?

Auch wird hier nicht über die Gründung eines neuen Staates gesprochen, sondern über Artikel 8 und 9 der Resulotion, was (M)an sich erst einmal richtig erlesen sollte ehe (M)an die Klappe auf macht!

Hier geht es um die Verantwortlich von Staaten was voraus setzt, es gibt überhaupt Einen?

Weiterhin sollte es Einen geben, dessen Repräsentanten aus irgendwelchen Gründen, diesen nicht in der Lage zu repräsentieren sind, dann ist ein Jeder Angehörige dieses Staates, Repräsentant.

Article 8
Conduct directed or controlled by a State
The conduct of a person or group of persons shall be considered an act of a
State under international law if the person or group of persons is in fact acting on
the instructions of, or under the direction or control of, that State in carrying out the
conduct.

Article 9
Conduct carried out in the absence or default of the official authorities
The conduct of a person or group of persons shall be considered an act of a
State under international law if the person or group of persons is in fact exercising
elements of the governmental authority in the absence or default of the official
authorities and in circumstances such as to call for the exercise of those elements of

Übersetzung :

Die UNO-Resolution A/56/83 vom 12. Dez. 2001 ("Verantwortlichkeiten der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen") hält fest:

Artikel 8 (Von einem Staat geleitetes oder kontrolliertes Verhalten):

"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe dabei faktisch im Auftrag oder unter der Leitung oder Kontrolle dieses Staates handelt."

Artikel 9 (Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen):

"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern."

Es ist auch eine sehr verblödete und bei den Haaren herbei gezogene Unterstellung, einen neuen Staat gründen zu vollen, den den Staat gibt es schon, doch die repräsentanten sind weg manipuliert und somit ist das Volk Repräsentant.

Das einmal zur Info für Alle und auch für eventuelle Wichtigtuer, Hasenködelzähler und Sonstige!




Zuletzt bearbeitet: 26.09.09 15:33 von Administrator
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.