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Thema: Ladung zum Strafantritt
wegen Geldstrafe
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Adlerin
Beiträge: 155
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» 22.09.09 16:51 « |
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@Tante Käthe
einer einstweiligen
Anordnung im Eilverfahren...
Beim BverfG?
Grüßle
Wo denn sonst?
Der "Staat" kann gegen sich selbst nicht verfügen, so bleibt nur das
Rechtsmittel einer einstweiligen Anordnung und zwar Schutz gegen die
Vollstreckung oder auch Vollstreckungsschutz, aus Gründen des § 245
Stillstand der Rechtspflege durch einen diktatorischen "Staat" oder
eines diktator. Regimes.
Ist das so schwer?
Nach Artikel 100 GG besteht Vorlagepflicht!
"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern
von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
Zuletzt bearbeitet: 22.09.09 19:08 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1306
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» 22.09.09 18:23 « |
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Eigentlich
wollte ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, insbesondere nicht,
weil der Strangersteller sich per PN sehr enttäuscht v.d. IPD fühlt, da
wir nicht "zaubern" können.
______________________________________________
Deshalb nochmal für alle:
wir sind keine Rechtsberatungsgruppe, sondern eine Partei.
Wer allerdings künftig sich nicht mehr auf Dritte verlassen möchte und
sich im Stande sieht, für sich selbst und sein Leben die Verantwortung
zu übernehmen, der findet in der IPD eine Gruppe von Gleichgesinnten.
Hilfe zur Selbsthilfe, i.O.
Aber versäumte Fristen oder Fehler im Nachherein zu korrigieren, ist
nicht unser Bereich. Das "beleidigt" sein nehmen wir dann gerne in
Kauf, denn wir konzentrieren uns auf die Menschen, die verstanden haben
und mit der Gemeinschaft gehen wollen ! - Wird verschoben !
Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !
Zuletzt bearbeitet: 22.09.09 18:23 von Krascher
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