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Thema: Abmahnung im Urheberrecht durch RA
bishop

Beiträge: 6

» 20.09.09 23:04 «              Beitrag melden


Hallo,
ja ich bin sehr neu hier, dennoch schon mit vielen Vorerfahrungen aus diesem "Bereich" vertraut.....

Ich habe kürzlich eine Abmahnung von einem RA Büso aus Karlsruhe erhalten ( Nümann*Lang ) weil ich ein Programm in einem Peer to Peer Netzwerk zur Verfügung gestellt haben soll.

Ob nun wirklich passiert oder nicht steht hier glaub ich nicht zur Debatte.

Könnt ihr mir sagen wie die Sache schlimmsten Falles für mich ausgehen kann ?
Forderung der Gegenseite: 1900 €.

Wenn ich das so recht in Erinnerung habe, ( kurze Erinnerung an den mir bekannten "Krasche" ) dann doch wohl eher nichts oder !? ( Mal vorausgesetzt ich hätte jemanden der sich auskennt und mir zur seite steht )

Oder greift so eine Situation in diesem Falle nicht zu all den komischen Sachen die hier in der BRD scheinbar laufen?

Lg
Bishop

Krascher

Beiträge: 1364

maahks
» 21.09.09 08:28 «              Beitrag melden


bishop:
Hallo,
ja ich bin sehr neu hier, dennoch schon mit vielen Vorerfahrungen aus diesem "Bereich" vertraut.....

Ich habe kürzlich eine Abmahnung von einem RA Büso aus Karlsruhe erhalten ( Nümann*Lang ) weil ich ein Programm in einem Peer to Peer Netzwerk zur Verfügung gestellt haben soll.

Ob nun wirklich passiert oder nicht steht hier glaub ich nicht zur Debatte.

Könnt ihr mir sagen wie die Sache schlimmsten Falles für mich ausgehen kann ?
Forderung der Gegenseite: 1900 €.

Wenn ich das so recht in Erinnerung habe, ( kurze Erinnerung an den mir bekannten "Krasche" ) dann doch wohl eher nichts oder !? ( Mal vorausgesetzt ich hätte jemanden der sich auskennt und mir zur seite steht )

Oder greift so eine Situation in diesem Falle nicht zu all den komischen Sachen die hier in der BRD scheinbar laufen?

Lg
Bishop


Guten Morgen !

Schlimmster Fall: die 1900 werden fällig plus Nebenkosten.

Die Tatsache, dass Sie hier fragen, resultiert m.E. aus:

a) der Erkenntnis, dass es generell an Rechtsicherheit fehlt
b) ein BRD-Anwalt (Standesrechtler) mangels "Masse" (=Streitwert) nicht rechtes Interesse besitzt
c) ein Anwalt bereits das "Ergebnis" mitgeteilt hat
___________________________________________

Antwort von mir: wenn Sie es händeln können, können Sie es "selbst" machen, allerdings sollten Sie sich vorher "bewaffnen". - Ich weiß, dass Sie an einigen Gerichtsverhandlungen im Kieler Raum partizipierten, allerdings ist "dabei sitzen" und "selbst betroffen sein" ein kleiner Unterschied.

Zusatz: einfach mal prüfen, ob die Forderung tatsächlich besteht, sofern nicht schon geschehen. Mittlerweile "spezialisieren" sich immner mehr RA-Büros auf das EIntreiben dubioser Forderungen.

___________________________________________

Beste Antwort generell, um künftigen Mißbrauch dieser Art vorzubeugen:

Bei der Landtagswahl Schleswig-Holsein am 27.09. mit der Zweitstimme IPD wählen !

Gilt für die ganze Itzehoer Vertrauensgemeinschaft !

___________________________________________

Viele Grüße nach Kiel / Itzehoe

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !

Zuletzt bearbeitet: 21.09.09 08:35 von Krascher
invisible

Beiträge: 96

» 21.09.09 11:46 «              Beitrag melden


hallo bishop,

es kommt darauf an welche software(können auch meherere sein) zum downloaden benutz wird? erst danach kann man sagen ob man auch verteilt hat, denn emule und konsorten verteilen während des downloads die pakete gleich wieder an ander user. wird aber ein programm benutzt was nur einen download hat gibt es keinen illegalen vorgang. man darf musik und file downloaden aber NICHT VERTEILEN. erst wenn das geklärt ist kann man sich um die 1900 euro kümmern...

kleiner tipp noch einfach den gegenstandswert drücken und mit etwas glück sinds ja nur noch 900 euro. ist mein erfahrungswert bei einer abmahnug wegen "falscher" agb´s im onlineshop.

grüße

invisible


Zuletzt bearbeitet: 21.09.09 20:32 von invisible
ToLe

Beiträge: 130

» 21.09.09 13:50 «              Beitrag melden


Hallo zusammen.

Woher haben die Anwälte Ihre Adresse?
Durch die Staatsanwaltschaft?
Falls ja, ambesten gerichtlich Klären mit dem Urteil vom 11. Dezember 2007 mit dem Aktenzeichen 316 C 127/07 ist es Staatsanwälten nicht erlaubt IP-Adressen, Name, etc. durch Urheberrechtsverstößen an Dritten zu erheben, dazu käme noch ein Verstoß des BDSG und des GG hinzu.

Entweder versuchen sich darauf zu berufen oder zahlen.

Gruß
ToLe

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Nehmt euch in Acht - Die Willkür hat mitgedacht!

Das was wir bei der Justiz sind -
-> Advocatus Diaboli <-
- werden wir auch immer bleiben.
bishop

Beiträge: 6

» 21.09.09 22:11 «              Beitrag melden


Hallo und vielen Dank erstmal.

Ja, es gibt sogar ein mitgeteiltes AZ von der Staatsanwaltschaft.
Also hängen die auch schon drin. Ob nun legal oder nicht rausgegeben, also meine Daten, da hab ich meine ich auch schon ein anderes Urteil gesehen, welches diesen Beschluß anders interpretiert hat.

Nunja, ich finde die Idee von Krascher schon ganz amüsant wobei auch sehr herausfordernd...
Und ob das in Gänze so "schnell" wissensmäßig vertieft werden kann das es auch standhält, tja das ist wohl noch zu klären.

Ich werde jetzt wegen der Frist vorab eine modifizierte Unterlassungserklärung absenden und schaue dann mal wie die Gegenseite erstmal außergerichtlich reagiert. Derzeit liegen nach Auskunft zweier Kanzleien bei denen ca 900 Fälle von der abmahnenden Kanzlei vor, die auch noch interessanter Weise mir allen Beteiligten Mandanten und IP-Cacher Firmen den gleichen Briefkasten hat......

Trotzdem erstmal vielen vielen Dank.
Man lernt hier ziemlich viel dazu......

Lg
Bishop

Krascher

Beiträge: 1364

maahks
» 21.09.09 22:28 «              Beitrag melden


bishop:]Hallo und vielen Dank erstmal.

Ja, es gibt sogar ein mitgeteiltes AZ von der Staatsanwaltschaft.
Also hängen die auch schon drin.


Wie genau "hängen" die mit drin ? Was für ein AZ ? Um wen geht es genau ?


Ob nun legal oder nicht rausgegeben, also meine Daten, da hab ich meine ich auch schon ein anderes Urteil gesehen, welches diesen Beschluß anders interpretiert hat.

Nunja, ich finde die Idee von Krascher schon ganz amüsant wobei auch sehr herausfordernd...
Und ob das in Gänze so "schnell" wissensmäßig vertieft werden kann das es auch standhält, tja das ist wohl noch zu klären.


Ergänzung: nur beginnen, was man auch zu Ende führen kann & will.

Ich werde jetzt wegen der Frist vorab eine modifizierte Unterlassungserklärung absenden und schaue dann mal wie die Gegenseite erstmal außergerichtlich reagiert.


"Unterlaßt die Belästigung!" ? - Find ich gut. Die Reaktion wäre tatsächlich interessant.

Derzeit liegen nach Auskunft zweier Kanzleien bei denen ca 900 Fälle von der abmahnenden Kanzlei vor, die auch noch interessanter Weise mir allen Beteiligten Mandanten und IP-Cacher Firmen den gleichen Briefkasten hat......


<Ironie an> "Könnte Zufall sein." <Ironie aus>


Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
bishop

Beiträge: 6

» 21.09.09 22:40 «              Beitrag melden


Wie genau die mit drin hängen ?

Zitat: "...Unsere Mandantin hat die entsprechenden Daten sichern lassen, den Urheberrechtsverstoß umfassend dokumentiert und anschließend Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Urheberrechtsverletzung erstattet. Die Ermittlungen der STAAW Karlsruhe unter dem Aktzenzeichen ...UJS ..../09 haben ergeben, das die o.g. IP-Adresse zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluß zugeordnet war "



Krascher

Beiträge: 1364

maahks
» 21.09.09 22:49 «              Beitrag melden


bishop:
Wie genau die mit drin hängen ?

Zitat: "...Unsere Mandantin hat die entsprechenden Daten sichern lassen, den Urheberrechtsverstoß umfassend dokumentiert und anschließend Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Urheberrechtsverletzung erstattet. Die Ermittlungen der STAAW Karlsruhe unter dem Aktzenzeichen ...UJS ..../09 haben ergeben, das die o.g. IP-Adresse zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluß zugeordnet war "



Tja: hier arbeiten zwei Standesrechtler zusammen.

Die StA ermittelt mal schnell für den "Kollegen" Kanzlei Raffzahn. Die Strafanzeige ist nur ein "billiges" Mittel, damit die Informationen problemlos von Standesrechtler #1 (StA) zu Standesrechtler #2 (Kanzlei) gelangen konnten !

Problem hier (vermutlich): wer rumzickt, bekommt nicht nur die zivile Keule, sondern gleich noch die strafrechtliche hinzu !

Und das bringt uns wieder zu Problem 1: wie weit bin ich bereit zu gehen ? Ohne Aua kostet das 1.900 Euronen.

Und in einem System von Willkür ist auch das nur eine charmante Näherung...
___________________________________

Fazit: nicht verzagen. Andere verlieren ihre Häuser, Existenzen und Familien. Hier geht es "nur" um ein paar Euro; also noch nicht einmal "Geld" (Strang Geld mal einlesen...).

Hauptsache gesund. - Man verzeihe die Art der Darstellung, solche Dinge sind sicherlich ärgerlich, allerdings noch nicht existenzbedrohend. Aber: das ist nur eine Vorstufe dessen, was noch auf uns wartet.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
bishop

Beiträge: 6

» 21.09.09 22:54 «              Beitrag melden


Tja so sehe ich das ja zwischenzeitlich auch.
Dennoch werde ich ich mal versuchen einen außergerichtlichen Vergleich zu erwirken.....

Ich kann mir gut vorstellen, daß siie mit "ein bischen" auch zufrieden sein werden, und dann können wir die Akte schließen.

Hast ja recht. Andere haben Briefe mit Forderungen von über 5000 € erhalten........

Vorstufe ? Von was ? Es wird noch schlimmer !?

Einfach mal ein paar Stränge lesen. Krascher


Zuletzt bearbeitet: 21.09.09 23:03 von Krascher
bishop

Beiträge: 6

» 21.09.09 23:14 «              Beitrag melden


Hab ich grad mal zum Thema GELD getan.

Sehr interessant und aufklärend.....

Wie so vieles hier.....

Ich werde am Ball bleiben und, wenn gewünscht, von meiner Sache weiter berichten.....

Lg und vielen Dank erstmal.

Bishop

Na klar, immer ran ! - Krascher


Zuletzt bearbeitet: 21.09.09 23:17 von Krascher
bishop

Beiträge: 6

» 23.09.09 00:06 «              Beitrag melden


Puh....

Gesetze über Gesetze......
Die Karre scheint ja ziemlich im Dreck zu stecken.

Eine Frage läßt mich bei all dem nicht los:

Warum kommt dies nicht an die allgemeine Öffentlichkeit ?
Wenn alles in Gesetzen nachweisbar belegbar ist.

Nennt man das Zensur ? Ist DAS die Matrix !?

Gut erfasst , ein System das die Leute bzw. das Volk langsam aber sicher einspinnt in Dinge die überhaupt nicht "Sein" können!


Zuletzt bearbeitet: 23.09.09 07:22 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1364

maahks
» 23.09.09 10:28 «              Beitrag melden


bishop:
Puh....

Gesetze über Gesetze......
Die Karre scheint ja ziemlich im Dreck zu stecken.

Eine Frage läßt mich bei all dem nicht los:

Warum kommt dies nicht an die allgemeine Öffentlichkeit ?
Wenn alles in Gesetzen nachweisbar belegbar ist.

Nennt man das Zensur ? Ist DAS die Matrix !?

Gut erfasst , ein System das die Leute bzw. das Volk langsam aber sicher einspinnt in Dinge die überhaupt nicht "Sein" können!


Die allgemeine Öffentlichkeit nimmt primär nur das wahr, was in den gängigen Medien verbreitet wird.

Nur, wem gehören diese ?

Ein schöner Ansatz findet sich in der ddvg-Hamburg, einem scheinbar kleinem, netten Medienunternehmen, welches zu 100 % der SPD gehört.

Schaut man sich die Firmen- und Gesellschaftsbeteiligungen allerdings genauer an, stellt man fest, dass es ein großer (wenn nicht der größte) Medienkonzern mit über 500 Verlagen, Hörfunk-Sendern und unzähligen Zeitungen ist, die tgl. Millionen Menschen erreichen und zwar mit dem, was sie erreichen soll.

Deshalb kann eine Kieler Nachrichten oder der NDR auch munter behaupten, die Ziele der IPD seien im dunkeln, oder "rechts" angesiedelt.

Den Begriff "MITTE" verstehen die Journalisten offensichtlich nicht.
________________________

Zu den Gesetzen:

das Problem hier ist das jur. Standesrecht von Dez.1935 auf dessen Basis JEDER BRD-Jurist arbeiten MUSS ! - Nicht-Juristen sind nicht aufzuklären. Nur diese kleine Kaste darf angeblich Gesetze "interpretieren", wenngleich ein Gesetz nicht interpretierbar ist (NORM).

Um Normen gegen die Interessen der Mehrheit aufweichen zu können, muss ich diese allerdings scheinbar interpretierbar machen.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !

Zuletzt bearbeitet: 23.09.09 10:57 von Krascher
ToLe

Beiträge: 130

» 09.10.09 01:14 «              Beitrag melden




Empfehlung: Rechtsanwalt Rasch, 25.000 EUR wegen Urheberrechtsverletzung ...

alles klar?

Gut!

Gruß ToLe

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Nehmt euch in Acht - Die Willkür hat mitgedacht!

Das was wir bei der Justiz sind -
-> Advocatus Diaboli <-
- werden wir auch immer bleiben.
Frischling

Beiträge: 235

» 09.10.09 09:08 «              Beitrag melden


ToLe:


Empfehlung: Rechtsanwalt Rasch, 25.000 EUR wegen Urheberrechtsverletzung ...

alles klar?

Gut!

Gruß ToLe


Der Mann ist fleißig ...

Allein im ersten Halbjahr 2007 hat die Kanzlei Rasch 25 000 Strafanzeigen gestellt.


http://www.netzeitung.de/internet/894740.html

Google mal, der Mann ist für seine Abmahnungen bestens bekannt.

http://www.google.co.uk/search?hl=de&q=%22Rechtsanwalt+Rasch%22%2B%22Abmahnung%22&btnG=Suche

http://www.dr-wachs.de/blog/2009/07/

http://www.juracafe.de/cgi-bin/forum5/main_config.pl?noframes;read=44712

Gruß Frischling



schlesier

Beiträge: 145

» 09.10.09 10:47 «              Beitrag melden


q alle
Man gönnt sich ja sonst nichts.
Also alle Moral wie die Großen über den Haufen geworfen und Kasse gemacht.
Was soll durch Standesrecht schon passieren, wenn man im Revier bleibt und die Anderen mitverdienen.

gruß schlesier
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