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                   Thema: Abmahnung im Urheberrecht
durch RA 
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                         Krascher
                         
                         
                        Beiträge: 1364 
                        
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» 21.09.09 08:28 «   | 
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                        bishop: 
Hallo, 
ja ich bin sehr neu hier, dennoch schon mit vielen Vorerfahrungen aus
diesem "Bereich" vertraut..... 
                         
Ich habe kürzlich eine Abmahnung von einem RA Büso aus Karlsruhe
erhalten ( Nümann*Lang ) weil ich ein Programm in einem Peer to Peer
Netzwerk zur Verfügung gestellt haben soll. 
                         
Ob nun wirklich passiert oder nicht steht hier glaub ich nicht zur
Debatte. 
                         
Könnt ihr mir sagen wie die Sache schlimmsten Falles für mich ausgehen
kann ? 
Forderung der Gegenseite: 1900 €. 
                         
Wenn ich das so recht in Erinnerung habe, ( kurze Erinnerung an den mir
bekannten "Krasche" ) dann doch wohl eher nichts oder !? ( Mal
vorausgesetzt ich hätte jemanden der sich auskennt und mir zur seite
steht ) 
                         
Oder greift so eine Situation in diesem Falle nicht zu all den
komischen Sachen die hier in der BRD scheinbar laufen?  
                         
Lg 
Bishop 
                         
                         
Guten Morgen ! 
                         
Schlimmster Fall: die 1900 werden fällig plus Nebenkosten. 
                         
Die Tatsache, dass Sie hier fragen, resultiert m.E. aus: 
                         
a) der Erkenntnis, dass es generell an Rechtsicherheit fehlt 
b) ein BRD-Anwalt (Standesrechtler) mangels "Masse" (=Streitwert) nicht
rechtes Interesse besitzt 
c) ein Anwalt bereits das "Ergebnis" mitgeteilt hat 
___________________________________________ 
                         
Antwort von mir: wenn Sie es händeln können, können Sie es "selbst"
machen, allerdings sollten Sie sich vorher "bewaffnen". - Ich weiß,
dass Sie an einigen Gerichtsverhandlungen im Kieler Raum
partizipierten, allerdings ist "dabei sitzen" und "selbst betroffen
sein" ein kleiner Unterschied.  
                         
                         
Zusatz: einfach mal prüfen, ob die Forderung tatsächlich besteht,
sofern nicht schon geschehen. Mittlerweile "spezialisieren" sich immner
mehr RA-Büros auf das EIntreiben dubioser Forderungen. 
                         
___________________________________________ 
                         
Beste Antwort generell, um künftigen Mißbrauch dieser Art vorzubeugen: 
                         
Bei der Landtagswahl Schleswig-Holsein am 27.09. mit der Zweitstimme
IPD wählen !    
                         
Gilt für die ganze Itzehoer Vertrauensgemeinschaft ! 
___________________________________________ 
                         
Viele Grüße nach Kiel / Itzehoe 
                         
                        Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD
! 
                         
Zuletzt bearbeitet: 21.09.09 08:35 von Krascher 
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                         Krascher
                         
                         
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» 21.09.09 22:28 «   | 
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                        bishop:]Hallo und vielen
Dank erstmal. 
                         
Ja, es gibt sogar ein mitgeteiltes AZ von der Staatsanwaltschaft. 
Also hängen die auch schon drin. 
                         
                         
                         
Wie genau "hängen" die mit drin ? Was für ein AZ ? Um wen geht es genau
? 
                         
                        Ob nun legal oder nicht
rausgegeben, also meine
Daten, da hab ich meine ich auch schon ein anderes Urteil gesehen,
welches diesen Beschluß anders interpretiert hat. 
                         
Nunja, ich finde die Idee von Krascher schon ganz amüsant wobei auch
sehr herausfordernd... 
Und ob das in Gänze so "schnell" wissensmäßig vertieft werden kann das
es auch standhält, tja das ist wohl noch zu klären. 
                         
                         
Ergänzung: nur beginnen, was man auch zu Ende führen kann & will. 
                         
                        Ich werde jetzt wegen der
Frist vorab eine
modifizierte Unterlassungserklärung absenden und schaue dann mal wie
die Gegenseite erstmal außergerichtlich reagiert. 
                         
                         
"Unterlaßt die Belästigung!" ? - Find ich gut. Die Reaktion wäre
tatsächlich interessant.    
                         
                        Derzeit liegen nach
Auskunft zweier Kanzleien bei
denen ca 900 Fälle von der abmahnenden Kanzlei vor, die auch noch
interessanter Weise mir allen Beteiligten Mandanten und IP-Cacher
Firmen den gleichen Briefkasten hat...... 
                         
                         
<Ironie an> "Könnte Zufall sein." <Ironie aus> 
                         
                         
                        Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD
! 
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                         Krascher
                         
                         
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» 23.09.09 10:28 «   | 
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                        bishop: 
Puh.... 
                         
Gesetze über Gesetze...... 
Die Karre scheint ja ziemlich im Dreck zu stecken. 
                         
Eine Frage läßt mich bei all dem nicht los: 
                         
Warum kommt dies nicht an die allgemeine Öffentlichkeit ? 
Wenn alles in Gesetzen nachweisbar belegbar ist. 
                         
Nennt man das Zensur ? Ist DAS die Matrix !? 
                         
                        Gut erfasst , ein System das die Leute bzw.
das Volk langsam aber sicher einspinnt in Dinge die überhaupt nicht
"Sein" können! 
                         
                         
Die allgemeine Öffentlichkeit nimmt primär nur das wahr, was in den
gängigen Medien verbreitet wird. 
                         
Nur, wem gehören diese ? 
                         
Ein schöner Ansatz findet sich in der ddvg-Hamburg, einem scheinbar
kleinem, netten Medienunternehmen, welches zu 100 % der SPD gehört. 
                         
Schaut man sich die Firmen- und Gesellschaftsbeteiligungen allerdings
genauer an, stellt man fest, dass es ein großer (wenn nicht der größte)
Medienkonzern mit über 500 Verlagen, Hörfunk-Sendern und unzähligen
Zeitungen ist, die tgl. Millionen Menschen erreichen und zwar mit dem,
was sie erreichen soll. 
                         
Deshalb kann eine Kieler Nachrichten oder der NDR auch munter
behaupten, die Ziele der IPD seien im dunkeln, oder "rechts"
angesiedelt. 
                         
Den Begriff "MITTE" verstehen die Journalisten offensichtlich nicht. 
________________________ 
                         
Zu den Gesetzen: 
                         
das Problem hier ist das jur. Standesrecht von Dez.1935 auf dessen
Basis JEDER BRD-Jurist arbeiten MUSS ! - Nicht-Juristen sind nicht
aufzuklären. Nur diese kleine Kaste darf angeblich Gesetze
"interpretieren", wenngleich ein Gesetz nicht interpretierbar ist
(NORM). 
                         
Um Normen gegen die Interessen der Mehrheit aufweichen zu können, muss
ich diese allerdings scheinbar interpretierbar machen. 
                         
                        Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD
! 
                         
Zuletzt bearbeitet: 23.09.09 10:57 von Krascher 
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