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Thema: 2009 - Das Ende der BRD naht !!!
Bewertung:
Frischling

Beiträge: 216

» 07.04.09 12:12 «              Beitrag melden


Steinmeier stellt US-Atomwaffen in Deutschland infrage !


Berlin - Der Vorstoß von US-Präsident Barack Obama für eine atomwaffenfreie Welt ist bei deutschen Politikern auf weitgehende Zustimmung gestoßen. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) bezeichnete Obamas Visionen als Teil einer "sichtbaren Neuorientierung der US-Außenpolitik" und zeigte sich "erfreut" über die US-Initiative, sich mit Russland auf einen neuen Start-Vertrag zur atomaren Abrüstung beider Länder zu verständigen. Steinmeier regte dabei an, dass Staaten, die an einer zivilen Nutzung der Atomkraft interessiert seien, eine Versorgung mit Brennstoffen "aus sicheren Quellen" angeboten werden solle, um sie von eigenen Schritten zur Urananreicherung abzuhalten. Steinmeier kündigte an, die Bundesregierung werde mit der US-Regierung auch über den Verbleib von US-Atomwaffen in Deutschland sprechen. Laut Vizeregierungssprecher Thomas Steg begrüßt es die Bundesregierung ausdrücklich, dass die USA bei der Abrüstung eine Führungsrolle übernehmen wollten. Berlin werde Obama auf diesem Weg "nach Kräften unterstützen".



QUELLE + Fortsetzung

Gruß Frischling


Goldi

Beiträge: 25

» 07.04.09 12:13 «              Beitrag melden


Schäuble erklärt den Überwachungsstaat!!
http://www.youtube.com/watch?v=Q5F2H28VGOM&NR=1

Hans-Ulrich Jörges warnt
Stoppt Schäuble!!!!!!!!!

http://www.youtube.com/watch?v=2U0Kf-QTk2I&feature=related

Die Zeit ist reif, packen wir`s an!

vonRoit

Beiträge: 2421

» 07.04.09 12:31 «              Beitrag melden


Na Leute, dann ist es bald auch wieder so weit das Bürgerrechtler an Fleischerhaken baumeln werden!

Frischling

Beiträge: 216

» 09.04.09 07:49 «              Beitrag melden


Eine neue Verfassung für Deutschland jetzt möglich?
_____________

Ein verweigertes Recht muß keine Verhinderung darstellen!
26.03.2009 07:35 eingesandt von Karow für OnlineZeitung 24.de - Politik

Eine neue rechtswissenschaftliche Analyse ermöglicht nun doch eine neue Verfassung für Deutschland und kann den "halbschwangeren Zustand" eine BRD ohne staatliche Legalität, beenden helfen.

Stuttgart, den 20.03.2009


Autor: RA Jochen Theurer

informelle Anlehnung an "Junge Freiheit" Ausgabe 13/09 Seite 22 V.W.

In diesem bemerkenswerten Beitrag rechtswissenschaftlicher Analyse und Auflistung wird eindeutig beleget, daß die Einsetzung einer Verfassungsgebenden Versammlung und eine neue Verfassung nicht expliziet von der Bundesregierung oder dem Parlament ausgehen muß, sondern auch die Bürger, also der deutsche Souverän das Recht haben, eine neu Verfassung aufzulegen und zur Abstimmung zu bringen. Dies muß jedoch im Bestehenden erfolgen und friedlich ablaufen ohne Agressione und Bedrohung von Personen etc. So kann und darf die jetzige Macht, nicht einschreiten. Dies ist die Grundlage des Grundgesetzes, (Artikel 146, 79, 23 etc.) das als Provisorium angelegt war und seinen provisorischen Charachter bis heute nicht verloren hat. Auch ist das Grundgesetz der BRD niemals aus dem Volkswillen als Ausdruck des Willens des Volkes, legitimiert gewesen, sondern ein Genehmigungskonstrukt der Besatzungsmächte. Und dieses bis heute. Dieses spiegelt sich auch in dem Willen der BVerFG-Entscheidungen von 1973 wieder, in den Begleitkommentaren zur Gründung z.B. von Carlo Schmidt, sowie dem Auftrag des Grundgesetzes an sich. Auch spiegelt sich dieser Wlle im Einigungsvertrag beider Pseudo-Deutschen-Staaten wieder, die sich unter Aufsicht der Siegermächte aus der Verpflichtung zur Verwaltung und Sicherstellung der Ordnung, aus der Haager Landkriegsordnung, ergibt. Und das wiederum entspricht dem interantionalen Recht, wonach das Deutsche Reich, was überhaupt nichts mit der Pervertierung des Nazreiches gemein hat, nach wie vor besteht.

Um so wichtiger ist es, daß sich jetzt beherzte Bürger dieses Themas ganz legal und für Deutschland verdient annehmen. Um eben den unsäglichen Zustand des "halb Schwanger" seins Deutschlands, zu beheben und Deutschland seine angestammte Verfassung und Demokratie, seine internationale Gleichstellung und innere Selbstbestimmung durch eine neue Verfassung und einen international anerkannten Friedensvertrag und Beendigung des Kriegszustandes auch aus der bestehenden Feindstaatenklausel für Deutschland, aufzuheben. Und das betrifft beide Kriegsereignisse.

QUELLE


Gruß Frischling

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 09.04.09 09:39 «              Beitrag melden


Was sagte der Vorsitzende der IPD kürzlich:

"Sie werden euch jetzt erzählen, dass es das GG nicht mehr gibt, wir brauchen es nicht mehr. - Dafür gibt es jetzt die EU / EU-Vertrag. ..."

Seit Anfang 2006 kenne ich den Fahrplan und es ist jedes Gesetz, jedes, genau vorausgesagt worden. Glaskugel ?


Zuletzt bearbeitet: 09.04.09 09:41 von Krascher
Frischling

Beiträge: 216

» 09.04.09 18:57 «              Beitrag melden



Artikel 146 Grundgesetz
Die fehlende Beteiligung des Volkes
von Jochen Theurer


Bei all dem Lob und der Anerkennung, die sich das Grundgesetz in den letzten 60 Jahren als „beste Verfassung, die wir Deutschen je hatten“, redlich verdient hat, wird oft übersehen, daß seine Entstehung wenig demokratisch war. Weder die Teilnehmer des Herrenchiemseer Konvents, die 1948 wichtige Vorarbeiten leisteten, noch die Mitglieder des Parlamentarischen Rats, die den Textentwurf in seine endgültige Fassung brachten, waren demokratisch gewählt. Zwar mußten zum Inkrafttreten des Grundgesetzes mindestens zwei Drittel der Länderparlamente zustimmen, doch war bei keiner der 1946/47 stattfindenden Landtagswahlen absehbar gewesen, daß die Abgeordneten 1949 über eine gesamtstaatliche Verfassung entscheiden würden. Sie hatten daher keine entsprechende Vollmacht und waren nicht legitimiert, die verfassunggebende Gewalt des deutschen Volkes auszuüben. Hinzu kommt, daß die Alliierten dem Parlamentarischen Rat inhaltliche Vorgaben machten und das Inkrafttreten des Grundgesetzes von ihrer Genehmigung abhängig war.

Der Parlamentarische Rat war sich dieser Defizite bewußt. Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses, erklärte freimütig, daß eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, „ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen“ und der Parlamentarische Rat daher nicht imstande sei, „eine deutsche Verfassung im vollen Sinne des Wortes zu schaffen“ (Parlamentarischer Rat, Stenographische Protokolle, 2. Sitzung am 8. September 1948; 9. Sitzung am 6. Mai 1949). Das Grundgesetz sollte daher nur als Provisorium dienen, bis das deutsche Volk sich selbst seine endgültige Verfassung geben würde. Diese Absicht zeigt sich deutlich sowohl am Anfang – in der Präambel hieß es ursprünglich „für eine Übergangszeit“ – als auch am Ende des Grundgesetzes. Artikel 146 enthält eine in der Verfassungsgeschichte bislang einmalige Regelung und bestimmt, unter welchen Bedingungen das Grundgesetz zugunsten einer neuen Verfassung außer Kraft tritt.

Nach dem ursprünglichen Wortlaut mußte die neue Verfassung vom „gesamten deutschen Volk“, das heißt auch von den in der sowjetischen Besatzungszone lebenden Deutschen, beschlossen werden. In Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3, wonach bestimmte Grundsätze durch Verfassungsänderungen nicht berührt werden dürfen, und den Verfassungsschutznormen kam so klar zum Ausdruck, daß das Grundgesetz zwar bis zur Wiedervereinigung als die rechtliche Grundordnung Westdeutschlands gelten sollte. Danach sollte sich aber das geeinte deutsche Volk seine endgültige Verfassung selbst geben können.

Als 1990/91 vereinzelte Stimmen eine neue, gesamtdeutsche Verfassung forderten, waren die führenden Köpfe in Politik, Rechtswissenschaft und Medien jedoch bemüht, eine ernsthafte Verfassungsdiskussion erst gar nicht aufkommen zu lassen. Hierzu wurden der Öffentlichkeit in einer Flut von Aufsätzen, Interviews und Zeitungsartikeln immer wieder dieselben zwei Thesen präsentiert, warum eine neue Verfassung nun doch nicht möglich sei. Eine lesenswerte Zusammenstellung der wichtigsten Veröffentlichungen findet sich in Bernd Guggenberger/Tine Stein (Hrsg.), Die Verfassungsdiskussion im Jahr der deutschen Einheit, München 1991.

Vor allem der angesehene Verfassungsrechtler Josef Isensee behauptete unermüdlich, Artikel 146 habe nie die Funktion gehabt, ein – im übrigen auch gar nicht bestehendes – Legitimationsdefizit des Grundgesetzes zu beseitigen, sondern sei nur ein möglicher Weg zur Wiedervereinigung gewesen. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer nach Artikel 23 (ursprüngliche Fassung) habe Artikel 146 folglich jede Bedeutung verloren.

Ein solches Verständnis von Artikel 146 widerspricht jedoch allen anerkannten juristischen Auslegungsmethoden. Der Parlamentarische Rat hatte Artikel 146 primär zu dem Zweck geschaffen, das deutsche Volk gemäß dem Prinzip der Volkssouveränität selbst über seine Verfassung bestimmen zu lassen („inneres Selbstbestimmungsrecht“). Das Grundgesetz war nicht nur deshalb als Provisorium gedacht, weil es nur für einen Teil des deutschen Staatsgebiets Geltung erlangen konnte, sondern vor allem auch, weil es nicht in vollem Umfang dem freien Gestaltungswillen des deutschen Volkes entsprach. Carlo Schmid hatte während der Beratungen im Parlamentarischen Rat – ebenfalls nachzulesen in den Stenographischen Protokollen – ausdrücklich und unwidersprochen festgestellt, daß „selbst der Beitritt aller Länder“ Artikel 146 nicht überflüssig machen würde.

Die Legitimität einer Verfassung ergibt sich auch nicht allein aus ihrem Inhalt. In jedem anerkannten Verfahren legitimer Verfassunggebung kann das Volk mindestens einmal direkt seinen Willen äußern: entweder im Rahmen der Volksabstimmung über einen Verfassungsentwurf oder bei der Wahl der Abgeordneten einer verfassunggebenden Versammlung. Da die fehlende Beteiligung des deutschen Volkes durch die Wiedervereinigung nicht beseitigt wurde, ist die Möglichkeit einer späteren Verfassunggebung mit voller Legitimation durch das deutsche Volk nach wie vor sinnvoll.

Der Text von Artikel 146 enthält bezeichnenderweise auch keine Beschränkung auf den Fall der Wiedervereinigung. Daß Artikel 146 darüber hinaus Bedeutung hat, ergibt sich bereits aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990, der in Artikel 5 dem Gesetzgeber empfiehlt, sich binnen zwei Jahren „mit der Frage der Anwendung des Artikels 146“ zu befassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf Artikel 146 ebenfalls unmißverständlich erklärt, daß nur eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung als endgültige Entscheidung über die staatliche Zukunft Deutschlands angesehen werde. Die Behauptung, Artikel 146 sei auf den Fall der Wiedervereinigung begrenzt, kann somit juristisch leicht widerlegt werden.

In der Folge kam dann die These auf, Artikel 146 habe zwar eine Ablösungsmöglichkeit enthalten, diese sei jedoch bereits „verbraucht“ – siehe zum Beispiel Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band VII, Paragraph 166. Das westdeutsche „Teilvolk“ habe durch jahrzehntelanges Leben unter der Ordnung des Grundgesetzes dieses als seine Verfassung „tätig angenommen“, die Annahme des mitteldeutschen „Teilvolks“ sei in der Zustimmung seiner gewählten Vertreter zum Einigungsvertrag zu sehen.

Fortsetzung folgt ...



Gruß Frischling


Frischling

Beiträge: 216

» 09.04.09 19:01 «              Beitrag melden



... FORTSETZUNG ...

Hierbei handelt es sich aber um eine bloße Fiktion. Artikel 146 verlangt demgegenüber einen „Beschluß“, das heißt eine bewußte Entscheidung. Keine der bisherigen Bundestagswahlen wurde im Vorfeld zu einer Abstimmung über das Grundgesetz stilisiert, und auch bei der Volkskammerwahl 1990 war nicht absehbar, daß das Grundgesetz zwingend die Verfassung des geeinten Deutschland sein würde. Zudem wäre es in Artikel 146 ausdrücklich erwähnt und im Parlamentarischen Rat ausführlich erörtert worden, wenn für einen Verbrauch der Ablösungsmöglichkeit die unbewußte Akzeptanz seitens der Menschen ausreichen sollte – entgegen dem auch 1949 allgemein anerkannten verfassungstheoretischen Grundsatz, wonach eine demokratische Verfassung nur legitim ist, wenn das Volk ausdrücklich an ihrer Entstehung beteiligt war.

Beides ist aber nicht der Fall. Das dem Grundgesetz zugrunde liegende Menschenbild, welches von der prinzipiellen Gleichheit und Freiheit aller Menschen ausgeht, spricht im Gegenteil gerade für eine unmittelbare und ausdrückliche Beteiligung des deutschen Volkes. Aus der Freiheit aller Menschen folgt, daß sich jeder grundsätzlich so verhalten kann, wie er möchte, aus der Gleichheit, daß grundsätzlich niemand die Freiheit eines anderen beschränken darf. Staatliche Herrschaft läßt sich deshalb nur dadurch legitimieren (= rechtfertigen), daß diejenigen, die unter der konstituierten Ordnung leben, diese so wollen, der Einschränkung also zustimmen. Artikel 20 Absatz 2 formuliert dieses Prinzip so: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Es genügt nicht, daß die Staatsgewalt im Interesse und zum Wohl des Volkes ausgeübt oder von den Bürgern „tätig angenommen“ wird. Das Volk muß bei Errichtung und Organisation der politischen Herrschaftsgewalt seinen zustimmenden Willen vielmehr ausdrücklich kundtun.

Eine „tätige Annahme“ würde zudem voraussetzen, daß sich die „tätig Annehmenden“ über die wesentlichen Inhalte der angenommenen Verfassung im klaren sind. Dies ist aber nicht der Fall. Der durchschnittliche Leser wird aus dem Wortlaut von Artikel 146 den Schluß ziehen, das deutsche Volk könne sich jederzeit eine neue Verfassung geben. Nach Ansicht derjenigen, die die Ablösungsmöglichkeit für verbraucht halten, hat Artikel 146 eine solche Bedeutung aber gerade nicht. Diese These ist daher irreführend und abzulehnen. Artikel 146 ermöglicht es nach wie vor, das Grundgesetz zu ersetzen.

Die neue Verfassung muß vom deutschen Volk beschlossen werden. Ebenso wie in Artikel 20 Absatz 2 ist hierunter das Staatsvolk zu verstehen, also die Summe aller deutschen Staatsangehörigen. Darüber, wie der Beschluß konkret erfolgen muß, sagt Artikel 146 nichts. Aus dem Zweck, den geordneten Übergang zu einer vom deutschen Volk legitimierten Verfassung zu schaffen, kann abgeleitet werden, daß nur solche Verfahren in Betracht kommen, die sicherstellen, daß erstens das deutsche Volk seinen Willen tatsächlich zum Ausdruck bringen kann, daß zweitens das Vorliegen eines Beschlusses unzweifelhaft nachgewiesen und drittens der Beschluß auf breiter Basis akzeptiert wird. Erforderlich ist somit ein Plebiszit oder die Wahl einer verfassunggebenden Versammlung.

Um die Akzeptanz des Beschlusses sicherzustellen, sollten jedoch nur diejenigen Staatsbürger mitwirken, die eine entsprechende Einsichtsfähigkeit haben. Aus Praktikabilitäts- und Akzeptanzgründen sollte deshalb eine an die Strafmündigkeit angelehnte Altersgrenze von 14 Jahren gelten. Wer für sein Verhalten nicht strafrechtlich einzustehen hat, kann nicht in Anspruch nehmen, die Grundlagen der Rechtsordnung mitzubestimmen.

Artikel 146 gibt kein bestimmtes Quorum für den Beschluß vor, so daß die einfache Mehrheit genügt. Aus Artikel 29 Absatz 6, der bisherigen deutschen Verfassungspraxis und den Regelungen der einzelnen Landesverfassungen zu Volksentscheiden folgt aber, daß mindestens 50 Prozent der Abstimmungsberechtigten am Plebiszit bzw. der Wahl zur verfassunggebenden Versammlung teilnehmen müssen. Nur so wird die spätere Akzeptanz der neuen Verfassung sichergestellt.

Der Beschluß könnte auch von privater Seite herbeigeführt werden. Anders als für Verfassungsänderungen bestimmt Artikel 146 nicht, daß Bundestag und Bundesrat bei der Ablösung des Grundgesetzes mitwirken müssen oder dürfen. Als verfaßte Gewalten haben sie per se nur die Kompetenzen, die ihnen das Grundgesetz ausdrücklich zuspricht. Dazu gehört die Mitwirkung am Beschluß im Sinne von Artikel 146 jedoch nicht.

Der Beschluß muß in freier Entscheidung erfolgen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts setzt dies voraus, daß sie frei von äußerem und innerem Zwang zustande kommt und ein „gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien“ gewahrt wird. Es muß sichergestellt sein, daß weder von privater noch von öffentlicher Seite auf die Willensbildung oder -äußerung unzulässiger Druck ausgeübt wird.

Die unzulässige Beeinflussung durch Privatpersonen kann mit Hilfe der bestehenden Rechtsordnung effektiv verhindert werden. Erheblich wahrscheinlicher ist aber, daß die verfaßten Staatsgewalten versuchen werden, einen von privater Seite organisierten Beschluß mittels der Verfassungsschutznormen (zum Beispiel Parteiverbot, Verwirkung von Grundrechten) oder des Straf- und Polizeirechts zu verhindern. Aus der Entstehungsgeschichte, der Systematik des Grundgesetzes und dem Zweck von Artikel 146 folgt jedoch, daß die Verfassungsschutznormen das Grundgesetz nur als Provisorium schützen und verhindern sollen, daß es auf eine von ihm selbst nicht vorgesehene, undemokratische Art und Weise abgelöst wird. Dabei geht es vor allem um die Sicherung von Struktur und Form des politischen Prozesses.

Voraussetzung für Sanktionen ist deshalb immer eine bestimmte Art und Weise des Vorgehens. Die Verfassungsschutznormen verlangen hierfür zumeist ein „aktiv-kämpferisches, aggressives Handeln“, die Staatsschutznormen des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Hochverrat) setzen als qualifizierte Angriffsmittel Gewalt oder Drohung mit Gewalt voraus. Wer sich an der Durchführung des Beschlusses beteiligt und dabei keine Handlungen vornimmt, die aus dem Rahmen des bislang „politisch Üblichen“ fallen, hat nach der geltenden Rechtslage somit eigentlich keine staatlichen Sanktionen zu befürchten. Eine freie Entscheidung im Sinne von Artikel 146 ist daher – zumindest theoretisch – gewährleistet.

FORTSETZUNG folgt...


Frischling

Beiträge: 216

» 09.04.09 19:03 «              Beitrag melden



... FORTSETZUNG !

Ob die neue Verfassung inhaltlichen Bindungen – insbesondere Artikel 79 Absatz 3 („Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig“) – unterliegt, ist zwar unter Juristen höchst umstritten, praktisch aber von geringer Relevanz. Die Plebiszite über die Europäische Verfassung und den Vertrag von Lissabon haben gezeigt, daß die Völker einem tendenziell undemokratischen System die Gefolgschaft verweigern. Eine Verfassung, die den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht, wird im Rahmen von Artikel 146 folglich keine Chance haben. Unter den skizzierten Voraussetzungen ist die Inkraftsetzung einer neuen Verfassung somit nach wie vor möglich.



Jochen Theurer arbeitet als Rechtsanwalt in Stuttgart. Er hat in Tübingen und Dresden studiert und promoviert derzeit zu einem Thema über Artikel 146 Grundgesetz.




Wortlaut von Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ – Das Grundgesetz war nicht nur deshalb als Provisorium gedacht, weil es nur für einen Teil des deutschen Staatsgebiets Geltung erlangen konnte, sondern vor allem auch, weil es nicht in vollem Umfang dem freien Willen des deutschen Volkes entsprach.

QUELLE


Gruß Frischling

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 09.04.09 20:24 «              Beitrag melden


So ein Anwalt kann wohl nicht anders. Stellvertretend für viele "Aussagen" dieses Textes:

Der Parlamentarische Rat war sich dieser Defizite bewußt. Carlo Schmid, der Vorsitzende des Hauptausschusses, erklärte freimütig, daß eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, „ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen“ und der Parlamentarische Rat daher nicht imstande sei, „eine deutsche Verfassung im vollen Sinne des Wortes zu schaffen“


Zitat Carlo Schmid:

"Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. ..."

Fazit von Herrn Anwalt: "Es besteht eine wahrscheinliche Chance einer Möglichkeit. Muß aber nicht sein."


Zuletzt bearbeitet: 09.04.09 20:43 von Krascher
Jensen

Beiträge: 100

» 12.04.09 20:02 «              Beitrag melden


Der Osterwitz oder hat das ganze eine besondere Tragweite weil Sie nicht mehr weiter wissen !

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,618700,00.html

Ich denke, das wird hier einigen Leuten die Augen öffnen...das Deutsche Volk, als Souverän, gab sich 1949 das GG? Pustekuchen - und diese "neue" Verfassung wird vermutlich genauso zum Davonlaufen sein.

Macht Euch keine Sorgen, alles nur Wahlkampfgetöse !
Denn schließlich haben wir ja die noch gültige, von Verfassungsrichtern 1973 bestätigte Verfassung aus dem Jahre 1919

Jensen

Frischling

Beiträge: 216

» 18.04.09 19:00 «              Beitrag melden


Schon bald wacht das Deutsche Volk auf,
spätestens wenn es von der BRD-GmbH kein Geld mehr gibt !!!
Gruß Frischling


18.04.2009, 13:30 Uhr
Arbeitslosenversicherung
Bundesagentur: Im Oktober wird es knapp


Bundesarbeitsminister Olaf Scholz bleibt dabei: Trotz Wirtschaftskrise sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht steigen. Wenn aber noch mehr Menschen ihren Job verlieren, könnte das die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Bedrängnis bringen. Die BA befürchtet bereits, im Oktober einen Überbrückungskredit vom Bund zu benötigen.

HB NÜRNBERG. Eine Sprecherin der BA bestätigte am Samstag in Nürnberg einen Bericht des Magazins "Spiegel", wonach die Arbeitslosenversicherung im Herbst wahrscheinlich ein Liquiditätsproblem bekommen wird.
Dafür dürften nicht nur die Auswirkungen der Wirtschaftskrise verantwortlich sein. Ein neuer Zahlungstermin für Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die die BA zusätzlich zu den Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung erhält, könnte ebenfalls auf die Kassen wirken. Der Zuschuss aus der Mehrwertsteuer war der BA bisher monatlich überwiesen worden. In diesem Jahr zahlt der Bund die Summe von rund 7,8 Milliarden Euro aber erst vollständig im Dezember. Dadurch ergibt sich eine finanzielle Lücke zwischen Herbst und Dezember, die durch ein Darlehen vom Bund geschlossen werden muss.

Die Bundesagentur ist der Sprecherin zufolge mit einem Finanzpolster von rund 17 Milliarden Euro ins Jahr gestartet. Diese Rücklagen könnten wegen der wirtschaftlichen Situation im vierten Quartal komplett verbraucht sein, sagte die Sprecherin. "Zwischenzeitlich könnte ein Liquiditätsproblem auftreten." Wenn die BA dann die Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes erhalte, sei das Problem behoben.

Die Bundesagentur werde am Ende des Jahres nach dem derzeitigen Haushaltsplan wieder über Rücklagen von sechs Milliarden Euro verfügen, sagte die Sprecherin weiter. Der bisherige Haushaltsplan basiere auf der Prognose der Bundesregierung, dass die Wirtschaft 2009 um 2,25 Prozent schrumpfen werde. Laut "Spiegel" wird das Defizit der Bundesagentur deutlich höher ausfallen, da die Bundesregierung ihre Prognose nach unten korrigieren müsse.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) bekräftigte unterdessen, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung solle auf jeden Fall bis einschließlich 2010 stabil bei 2,8 Prozent bleiben. "Wir haben den Beitragssatz von 6,5 auf jetzt 2,8 Prozent gesenkt. Dabei bleibt es in jedem Fall 2009 und 2010", sagte Scholz der "Sächsischen Zeitung" (Samstag). Scholz erwartet aber offenbar zunächst keinen Liquiditätsengpass der BA: "Falls die Rücklagen der Bundesagentur irgendwann nächstes Jahr nicht mehr reichen sollten, wird der Bundeshaushalt aushelfen. Das heißt: Wir werden nicht in der Krise den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung anheben. Und wir werden keine einzige Leistung reduzieren."

Scholz wandte sich gegen Ideen, das Arbeitslosengeld I länger zu zahlen oder das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zu erhöhen. "Ich bin dafür, alle Mittel darauf zu konzentrieren, die Arbeitsplätze zu sichern. Wo das nicht geht, sollten wir alles tun, was hilft, damit diejenigen, denen jetzt gekündigt wird, bald einen neuen Arbeitsplatz finden."

Der Arbeitsminister bekräftigte seine Ankündigung, die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf zwei Jahre im Bedarfsfall anzuordnen: "Wenn die Unternehmen und Betriebsräte sagen, dass das hilft, werden wir das machen. Das geht mit einer Rechtsverordnung schnell. Alles, was pragmatisch hilft, ohne Entlassungen durch die Krise zu kommen, macht Sinn und wird geprüft."

QUELLE


Frischling

Beiträge: 216

» 18.04.09 19:04 «              Beitrag melden


Die Deutschen sollen AUSWANDERN !!!

Warum wohl?
Für wen soll denn hier Platz geschaffen werden ?



Agentur für Arbeit informiert über das Thema "Auswandern"

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine neue Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz außerhalb Deutschlands zu suchen, der kann sich am Mittwoch, 22. April, in der Agentur für Arbeit Ulm ausführlich über das Thema „Leben und Arbeiten im Ausland“ informieren.

ULM (sz) Unter dem gleichnamigen Titel steht an diesem Tag der Vortrag von Daniel Roth, Arbeitsvermittler der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Im Berufsinformationszentrum an der Wichernstraße 5 in Ulm wird der Experte für Auslandsvermittlungen die verschiedensten Aspekte des "Auswanderns" aufgreifen – so auch die Themen "Soziale Sicherung im Ausland" und "Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit". Der Vortrag beginnt um 14 Uhr. Bereits ab 11 Uhr können Interessierte Einzelberatungen in Anspruch nehmen. Anmeldungen für ein persönliches Gespräch sind unter Tel. 0711/ 920 30 38 möglich. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung zum Besuch des Vortrages ist nicht erforderlich. Nähere Informationen über das Angebot der ZAV können auch im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de abgerufen werden.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine neue Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz außerhalb Deutschlands zu suchen, der kann sich am Mittwoch, 22. April, in der Agentur für Arbeit Ulm ausführlich über das Thema „Leben und Arbeiten im Ausland“ informieren.

ULM (sz) Unter dem gleichnamigen Titel steht an diesem Tag der Vortrag von Daniel Roth, Arbeitsvermittler der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Im Berufsinformationszentrum an der Wichernstraße 5 in Ulm wird der Experte für Auslandsvermittlungen die verschiedensten Aspekte des "Auswanderns" aufgreifen – so auch die Themen "Soziale Sicherung im Ausland" und "Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit". Der Vortrag beginnt um 14 Uhr. Bereits ab 11 Uhr können Interessierte Einzelberatungen in Anspruch nehmen. Anmeldungen für ein persönliches Gespräch sind unter Tel. 0711/ 920 30 38 möglich. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung zum Besuch des Vortrages ist nicht erforderlich. Nähere Informationen über das Angebot der ZAV können auch im Internet unter www.ba-auslandsvermittlung.de abgerufen werden.

(Erschienen: 14.04.2009)
QUELLE


Frischling

Beiträge: 216

» 18.04.09 19:08 «              Beitrag melden



Agentur für Arbeit geht das Insolvenzgeld aus

2009-04-11 20:28.

Wenn ein Unternehmen in den Konkurs geht, greift die Absicherung durch die Bundesagentur für Arbeit. Durch die Hohe Zahl der Firmenpleiten sind nach knapp 4 Monaten aber schon 43 Prozent der geplanten Mittel verbraucht.

Die Agentur für Arbeit zahlt zwar nur für drei Monate das Insolvenzausfallgeld an die Beschäftigten und Angestellten von in Insolvenz gegangenen Firmen aus, aber vielfach ist das die Rettung. Es sind wichtige und entscheidende Monate, denn nach der Reform des Insolvenzrechtes 1999 kann das Unternehmen innerhalb dieser Zeit einen Neustart wagen.

Insolvenzverwalter haben oft gar keine andere Möglichkeit. Sie vertrauen auf diese Verschnaufpause, denn das Schlimmste, was jetzt passieren kann, ist, dass die Produktion zusammenbricht. Dann sind auch die Kunden weg und das Unternehmen ist gar nicht mehr zu retten.

Keiner bei der Agentur für Arbeit hatte aber im letzten Jahr, als die Mittel für 2009 geplant wurden, mit der Krise und der damit verbundenen Pleitewelle gerechnet. Es drohen in diesem Jahr zwischen 33.000 und 35.000 Firmenpleiten. Das schätzen Experten vorsichtig. Nach einem Vierteljahr, sind bereits fast die Hälfte der Mittel aufgebraucht. Jetzt muß die Politik handeln.

Quelle: http://pressemitteilung.ws/node/153685


Frischling

Beiträge: 216

» 20.04.09 16:44 «              Beitrag melden


Die Gehirnwäsche und BRD-Verarschung läuft auf hochtouren !!!

Ich kann garnicht soviel essen, wie ich kotzen könnte !!!

Das dürfte wohl ein schöner Test sein, wie die "Gehirngewaschenen" so reagieren !!!

Der "Trick" soll dann wohl eine "Zwangsverwaltungsumbenennung" (= BRD) sein,
so, dass die bisherigen Volksverrätern schön weiter machen können !!!

Gruß Frischling




Warum Deutschland keinen neuen Namen braucht
20. April 2009, 11:36 Uhr
Mit seinen Friedensgebeten hat Christian Führer als Pfarrer der Leipziger Nikolaikirche zum Untergang der DDR beigetragen. Dieses Verdienst ist ihm gewiss. Doch wenn er jetzt einen neuen Namen für die Bundesrepublik fordert, zerstört er seine Glaubwürdigkeit.

Christian Führer hat ohne Frage viele Verdienste. Als Pfarrer an der Leipziger Nikolaikirche lud er einst – und das bereits im Jahre 1982! – mutig zu Friedengebeten ein.

An jedem Montag fanden diese statt, im Revolutionsjahr 1989 gingen die Montagsdemonstrationen daraus hervor.

Auch hier mischte Führer mit. Entschlossen. Unbeirrt. Selbstgewiss. Selbstbewusst. So trug er zum Untergang der DDR vor fast zwei Jahrzehnten bei.

Schon vor einigen Jahren aber agierte Führer ausgespochen peinlich. Damals keimten die Proteste gegen Hartz IV auf. Plötzlich veranstaltete Führer Friedensgebete gegen Hartz IV.

Schon damals fragte man sich: Hat da jemand seinen Verstand verloren? Wenn Führer heute den Namen "Bundesrepublik Deutschland" kritisiert und verlangt, eine neue Bezeichnung zu finden, so muss man ihn fragen: Was hätten’s denn gern?

Aus gutem Grund hat man sich im Jahre 1990 dagegen entschieden, die Bundesrepublik Deutschland "Deutsches Reich" zu nennen. Gewiss, es gab Vorstöße von DDR-Bürgerrechtlern für einen Neuen Namen. "Republik Deutschland" oder "Bund Deutscher Länder" lauteten derlei Ideen. Eine politische Notwendigkeit geschweige denn ein gesellschaftliches Interesse gab es an solchen Umbenennungen nicht.

Bald jährt sich der Mauerfall zum 20. Mal. Einige Fakten muss man heute leider auffrischen. Erstens: Die Mehrheit der DDR-Bürger war froh über das Ende von Mauer und Stacheldraht.

Zweitens: Diese Mehrheit wollte eine Vereinigung Deutschlands – und diese möglichst schnell.

Drittens: Eine attraktive Alternative zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland war nicht in Sicht. Geschweige denn gefragt.

Heute zählen Rügen und das Erzgebirge, Ostfriesland, der Harz und das Allgäu zu einem Land. Zur Bundesrepublik Deutschland. Der Name dieses Landes wird im Mai 60 Jahre alt. Die Bundesrepublik Deutschland muss nicht frühverrentet werden. Weder heute noch morgen.

http://www.welt.de/politik/article3587390/Warum-Deutschland-keinen-neuen-Namen-braucht.html



Frischling

Beiträge: 216

» 20.04.09 17:46 «              Beitrag melden


Seht Euch mal die nachfolgenden Videos an !!!

Systemkollaps - Das nicht sein kann was nicht sein darf

http://www.youtube.com/watch?v=O83VDYAdpA4&feature=channel_page

April - Mai 2009 Systemkrise geht weiter

http://www.youtube.com/watch?v=TVFJfiTrJK0&feature=channel_page

Durchgriff auf die Kapitalrechte (I) - die subtilen Methoden

http://www.youtube.com/watch?v=mDgu3ruyks4&feature=channel_page


Wirtschaftskrise und "was nun?" - Ausblick in die Zukunft

http://www.youtube.com/watch?v=8dP1TOqGB8s&feature=channel_page

---> http://www.berninger.de/deutsch.html

---> http://www.youtube.com/jberni2

Gruß Frischling



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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.