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Thema: Wahlbetrug durch BRdvD Parteien
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vonRoit

Beiträge: 2072

» 05.01.08 23:55 «           Beitrag melden


vergleicht doch einmal den Artikel 38 Grundgesetz (Abgeordnete ) mit dem Bundeswahlgesetz von 1956 in der Fassung von 1975 !

Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl Speyer

Erst einmal aus dem Großen Kommentar des Grundgesetzes von 2000 !

Und nun zieht Euch erst einmal warme Hosen an und seht was Die da...., ja genau Die , mit Euch machen !

GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Komentar von Mongold-Klein-Stark Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !

Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze

Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren , freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten vausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren ! , mithin nicht nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen , sachbezogenen Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz

Unmittelbarkeit der Wahl

Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz - insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Shocked Shocked Shocked Shocked Shocked
Nun, wacht doch endlich einmal auf und rennt mit dem Kopf gegen die Wand wenn s , nicht ganz so klappt !!!!! Embarassed Embarassed Embarassed

Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!

Zitat:

" Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale ."

Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : "Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und geheimer Wahl gewählt . "

In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben. das eine der darin bestimten Wahlverfahren ( Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiednen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen Abgeordneten, sondern verfassungswidrig eine Partei , indem er seine Stimme verfassungswidrig für eine Landesliste abgibt, also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum :
Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan .

Dies hat besondere und schwerwiegende Folgen für die gesamte demokratische Ordnung und das Leben aller Deutschen !
Hier nur Einige davon :
Hier hat sich eine Gruppe ( Bande nach § 129 StGB ), von schwerst kriminellen Subjekten , daran gemacht das Grundgesetz der BRdvD , Stück für Stück für Ihre Vorteile zu demontieren !

Und nun kommt ES; für alle rabulistischen, verkorksten Rechtsverdreher , Feinde des Deutschen Volkes, Politiker, Juristen, Beamte und sonstige System - und Staatsverbrecher in " Amt " und noch lächerlicher , in "Würden "!

Fakten, Fakten , Fakten und nochmals Fakten !

Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikel 38 des Grundgesetzes ermangeln, sind sie samt und sonderns nichtige Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der BRdvD, so steht es geschrieben ...

Die Fälschung der Absicht des Artiekls 38 GG, durch das ihm entgegenstehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig , nach § 134 BGB , so steht es geschrieben ......

Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbare fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch, und zwar täglich, stündlich und immer wieder und wieder, daher ; Sie sind damit samt und sonders nichtig , nach § 134 BGB, so steht es geschrieben .....

Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 sind nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar StGB § 81 in Zusammenhang mit § 92 II Abs. 1 und 2. in Folge Hochverrat und Hochverfassungsverrat, ( schwerst kriminell ), sowie § 10 a ( Wählertäuschung ), § 107 a ( Wahlbetrug ), § 132a ( Amtsanmaßung), und viele durch diesen Kettenmissbrauch der Rechte, verdeckt getätigten Straftaten mehr , so steht es geschrieben ......

und hiermit nicht genug, die Konsequenzen hierfür sind unabsehbar, egal wer hier weiterhin dummes und unqualifiziertes Zeug von sich gibt, d.h. die Strafbarkeit der Leute , die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben , ( hier steckt wieder System dahinter), und derer die hier nun laufend aus diesem Betrug ( § 263 StGB ( Betrug ), Vorteil ziehen, wiegt gering gegen den Schaden , den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages der BRdvD verursacht und täglich, stetig immer noch verursacht.

Die Nichtigkeit aller Amtshandlungen des Bundestages der BRdvD :



Zuletzt bearbeitet: 06.01.08 00:01 von Administrator
Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 06.01.08 11:08 «           Beitrag melden


Nun, es scheint die Deutschen nicht wesentlich zu interessieren, dass sie mittels dieses Wahlbetruges und der seit 1956 begangenen Wählertäuschung, sich das Wählen eigentlich sparen könnten, da es keine Auswirkung mehr auf die Konstellation in einem Bundestag oder irgendeinem Landtag hat.

Dafür gibt es aber Barbara Salesch.

schlesier

Beiträge: 94

» 07.01.08 19:15 «           Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
was ich an dieser Ungeheuerlichkeit nicht so ganz verstehe ist, man muß ja in diese Maschinerie erst ausgesucht, dann gehirngewaschen und als Rädchen im Uhrwerk( Bundestag) eingebaut werden .
Und das ist aber kein Werk eines Einzelnen sein.
Deshalb kann man getrost von einer Parteiendiktatur sprechen.
Es wird ein schwerer Weg für die Deutschen diese Verarschung zu erkennen und dann noch einzugestehen.
Wir stehen also ganz schön dumm da.


vonRoit

Beiträge: 2072

» 08.01.08 22:56 «           Beitrag melden


Wahlbetrug die 2te.

Alle bisherigen Änderungen im und am Grundgesetz sind nichtig, und zwar insbesondere hier die Wichtigsten :

Artikel 79 GG ( Änderungen des Grundgesetzes )
Artikel 87a GG ( Streitkräfte )
Artikel 135a GG ( Preußen )
Artikel 120 GG ( Kriegsfolgelasten )
Artikel 10 GG ( Post und Briefgeheimnis )
Artiekel 20 GG ( Widerstand )
Artikel 80a GG ( Spannungsfall, was immer man auch darunter verstehen mag )
Artikel 38 GG ( Verteidigungsfall )
Artikel 38 GG ( Wahlalter )
Präambel ( das Nationalstaatsgebot wird aufgehoben )
Artikel 146 ( Geltungsdauer des Grundgesetzes )
Artiekl 23 GG ( Der Bund kann Hoheitsrechte an die EU abtreten )
Artikel 23 GG ( wieder Europäische Union )
Artikel 24 GG ( wieder Hoheitsrechte )
Artikel 88 GG ( Die Bundesbank kann ihre Befugnisse und Aufgaben, " auf eine europäische Zentralbank übertragen" )
Artikel 16 und 16a GG ( Das Asylrecht wird weiter ausgedehnt ).

und über Hundert Änderungen mehr sind zu beanstanden ......

Alle bisher vom Bundestag seit 1956 beschlossenen Gesetze sind ungültig, weil rechtswidrig gegeben, und zwar insbesondere ( hier nur die Wichtigsten wieder) :

Das Bundeswahlgesetz von 1966, ist nichtig,
das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht von 1971, ist nichtig,
das Gesetz über die politischen Parteien von 1967, ist nichtig ,
das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages von 1975, ist nichtig,
Das Einundzwanzigste Strafänderungsgesetz, praktisch eine "Lex Judaei " , ein Gesetz zum alleinigen Vorteil der Juden und zur verfassungswidrigen Demütigung des Deutschen Volkes, von 1989, ist nichtig,
Das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft, also über die Beseitigung des Alleinanspruches der deutschen, deutsche Staatsbürger zu sein ( hiermit also die Abschaffung des Deutschen Volkes), ist nichtig,

Diese Gesetze haben sich die gesetzwidrig zusamengesetzten Bundestage alleine zu ihrem Vorteil und zur Absicherung ihrer Positionen gegeben.

Hier sind noch viele Auslandsverträge, ohne Rechtskraft zu benennen, doch die Liste wäre eine Liste des Grauens !

und nun ist Ihnen sicherlich ein Licht aufgegangen, was hier gegen die IPD gespielt wird, mit Ihren Steuergeldern, durch Sie finanziert unter dem Motto, Rechtsradikal, Rechtsextrem usw. usw usw. oder immer noch nicht ?




Zuletzt bearbeitet: 08.01.08 22:58 von Administrator
schlesier

Beiträge: 94

» 26.01.08 17:49 «           Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
hier mal eine Sicht eines Mitglieds des Bundestages.
Herr G...... ist über eine Landesliste seiner Partei in den Bundestag eingezogen.
Hier meine Frage:
Sehr geehrter herr G......,

stört es Sie eigentlich nicht, dass Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1) nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl, sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste Ihrer Partei (Zweitstimme) in den Bundestag gewählt wurden?

Mit freundlichen Grüßen

und das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich freue mich, dass Sie sich mit dieser interessanten Frage an mich wenden.. Einen Widerspruch zum Grundgesetzt sehe ich nicht. Die WählerInnen unseres Landes bestimmen sehr wohl über die Landesliste, denn sie beeinflussen, wie viele KandidatInnen aus der Liste überhaupt in den Bundestag einziehen dürfen. Wenn ihnen die Liste nicht zusagt, müssen sie die Partei nicht wählen, und wenn niemand eine Partei wählt, nützt auch keine Liste etwas, weil es dann keine Plätze im Parlament für sie gibt.
Weiterhin steht es allen BürgerInnen der Bundesrepublik frei, die Landesliste selbst zu beeinflussen - über ein Engagement in politischen Parteien.. Dort werden die Listen auf ganz basisdemokratische Weise erstellt: Der Kandidat muss sich auf eine Vollversammlung dem Votum der Mitglieder stellen und wird anschließend auf einer Konferenz von demokratisch gewählten Mitgliedern in die Liste "gereiht". Ich halte dieses Prinzip für sehr sinnvoll, denn es ermöglicht den Menschen in Regionen mit eindeutigen politischen Mehrheiten, eine Auswahl an verschiedenen AnsprechpartnerInnen unter den Abgeordneten. Alles Andere würde zu einer Homogenisierung führen und wäre nicht im Sinne eines pluralistischen Staates.

Lieber Herr XXXXX, es würde mich natürlich auch freuen, wenn ich die Mehrheit der Stimmen in meinem Wahlkreis auf mich vereinen könnte. Deshalb bemühe ich mich, als Abgeordneter für die Menschen in meiner Region da zu sein und für sie in Berlin Politik zu gestalten. Und die demokratisch erstellte Landesliste sowie das Votum der WählerInnen in Sachsen ermöglichen mir das.

Mit freundlichen Grüßen
Wxxxxxx Gxxxxxxxx

Ich weiß nicht aber ich glaube Milch kann man homogenisieren, oder?
Jeder verdrängt auf seine Art....

Gruß Schlesier

Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 26.01.08 18:44 «           Beitrag melden


Herrlich. Klingt wie:

"Ich bin Nutznießer dieses kriminellen Systems, deshalb sehe ich da keinen Konflikt zum Art. 38 GG."

Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Bundeswahlgesetz von 1956 gegen den Art. 38 GG verstößt.

vonRoit

Beiträge: 2072

» 28.01.08 00:12 «           Beitrag melden


Noch perfieder ist die Art und Weise dieses Betruges aller Betrügereien gegen jedweden Wähler dieses Landes, der ja wirklich im Glauben ist zu wählen !

In der Regel wählen nicht 100 % der Wähler, sondern weit unter 50 %, was hier schon als Betrug am Wähler gewertet werden kann, ja schon als vollendeter Betrug anzusehen ist.

Wählen nur 20 % aller Wähler, wird das sofort verschwiegen, daher, es sind und waren immer angeblich 100 %, die wirklichen Zahlen werden manipuliert, verschwiegen und beschönt .

Es sind auch egal wieviele Wähler, immer 100 % von denen die dann auch gewählt haben, somit wird der Betrug verschleiert, indem die wirklichen Zahlen verschwiegen werden und somit auch immer von den 20% ( 100 % ), haben dann 40 % Merkel gewählt, der Rest von den 80 % Wählern die nicht gewählt haben werden proporzional auf die Parteien nach deren Wählern von den 20 % wirklichen Wählern aufgeschlagen, somit sind es wieder 100% .

In den Wahl - Lokalen manipulieren die angeblichen Wahlhelfer ebenso, indem diese die ausgezählten Stimmen manipulieren, hier wird noch perfieder und betrügerischer gearbeitet.

Säcke mit Wählerstimmen werden einfach weg geworfen, erst garnicht gezählt, bei der telefonischen Übermittlung werden ganz einfach Zahlen von Zetteln über Telefon angegeben, die natürlich überhaupt nicht stimmen, hier werden sogar bis zu 10 % der Stimmen für eine Partei unterschlagen.
Kleine Parteien verkaufen ihre Stimmen bei Bedarf an die sogenannten etablierten, damit diese genügend Gewicht haben.

Und viele Betrügereien und Manipulationen mehr, die Liste ist endlos lang.

Viel Spass beim Wählen , lieber Wähler !



Zuletzt bearbeitet: 28.01.08 00:16 von Administrator
Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 30.01.08 11:31 «           Beitrag melden


Aber auch im Detail wird manipuliert...

Chaos Computer Club (CCC) berichtet:

Manipulation von Wahlcomputern?
Der Chaos Computer Club hat Unregelmäßigkeiten bei der Hessen-Wahl kritisiert. Einige Wahlmaschinen wurden über Nacht privat gelagert. Dies würde Manipulationen Tür und Tor öffnen - der Landeswahlleiter sieht indes keine Hinweise auf Missbrauch.

weiter hier

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Hessen-Landtagswahl-Wahlmaschinen;art122,2465232

Parteimitglieder nehmen die Computer mit in die Privatwohnung ???




Zuletzt bearbeitet: 30.01.08 11:32 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2072

» 31.01.08 00:32 «           Beitrag melden


Ohne Worte , oder ?

schlesier

Beiträge: 94

» 01.02.08 17:03 «           Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
und hier eine Belehrung von Herrn Neskovic.
Was wir uns wohl einbilden,oder die Väter des Grundgesetzes habenda ganz schön in die Scheiße gegriffen.
Das passt nicht richtig zum über Landesliste gewählten modernen Bundestagsabgeordneten.
MeineFrage:
Sehr geehrter Herr Neskovic,

stört es Sie eigentlich nicht, das Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1) nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste Ihrer Partei (Zweitstimme)in den Bundestag gewählt wurden?

Seine Antwort

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich nehme Ihre Kritik an der geltenden Rechtslage und unserem Grundgesetz zur Kenntnis. Ich sehe keine Veranlassung Initiativen zu entfalten, die auf eine Veränderung dieser Rechtslage hinauslaufen.

Sollten Sie beabsichtigen sich eingehend mit der Rechtslage auseinander zusetzen, werden sie feststellen, dass ihr Vorwurf auf der rechtlichen Ebene ins Leere geht. Auf der politischen Ebene läuft ihr Ansinnen darauf hinaus ein ausschließlich personengebundenes Mehrheitswahlrecht einzuführen. Das entspricht ganz offenkundig nicht der Mehrheitsauffassung in Parlament und Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neskovic

Das das natürlich nicht im Sinne des Bundestages und der feinen gesellschaft ist wird jedem klar sein.

Gruß Schlesier

Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 01.02.08 18:17 «           Beitrag melden


Wenn ein jurist etwas zur Kenntnis nimmt, heißt das: "Du kannst mich mal."

Ich sehe keine Veranlassung Initiativen zu entfalten, die auf eine Veränderung dieser Rechtslage hinauslaufen.


Heißt: "nur weil Sie festgestellt haben, dass ich ein Hoch- und Verfassungshochverräter bin, werde ich doch nichts zu Lasten meiner Geldbörse ändern. Sie sind vielleicht lustig. Sie können ja eh nix machen."

Doch. Werden wir !

vonRoit

Beiträge: 2072

» 01.02.08 18:38 «           Beitrag melden


Es gibt nichts Richtiges im Falschen und nichts Freundliches im Recht !

§ 81 StGB im Zusammenspiel mit § 92 II Absatz 1. und 2. ist offenkundig !
§ 263 StGB , § 125 BGB, § 126 BGB, § 134 BGB, § 138 BGB, § 132 a StGB, § 123 BGB, § 123 Abs. 2 BGB, § 107 StGB, § 107 a StGB, § 107 b StGB, § 107 c , § 108 StGB, § 108 a StGB, § 130 StGB in vielen Variationen.

Doch kleiner blöder Michel, mach etwas dagegen, wir haben uns im Eigeninteresse gegen Euch Immunisiert . Hallo wir sind es, Eure Volkstreter und Verfassungshochverräter !

Es wird zeit das man diese krummen Vögel für Jahrzehnte nachhaltig aus den Verkehr zieht !



Zuletzt bearbeitet: 01.02.08 18:59 von Administrator
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