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Thema: Wahlbetrug durch BRdvD
Parteien
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vonRoit
Beiträge: 2072
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» 05.01.08 23:55
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vergleicht doch einmal den Artikel 38 Grundgesetz (Abgeordnete ) mit
dem Bundeswahlgesetz von 1956 in der Fassung von 1975 !
Zitat : Prof. jur und Völkerrecht Hans Herbert von Arnim Lehrstuhl
Speyer
Erst einmal aus dem Großen Kommentar des Grundgesetzes von 2000 !
Und nun zieht Euch erst einmal warme Hosen an und seht was Die da....,
ja genau Die , mit Euch machen !
GG Bonner Grundgesetz Band 2, Großer Komentar von Mongold-Klein-Stark
Ausgabe 2000 4te Auflage Verlag Franz Vahlen !
Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Grundgesetzt Wahlgrundsätze
Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen,
unmittelbaren , freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1
, 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der
Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere
Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten vausgewählt werden.
Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren ! , mithin nicht
nur für die Wahlhandlung selbst, sondern mit gewissen , sachbezogenen
Einschränkungen auch schon für die Wahlvorbereitung und wirken sich
sowohl zugunsten der Wähler als auch, soweit sich aus der Natur der
Sache nichts anderes ergibt, zugunsten der Wahlbewerber aus.
Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu
weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf
supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine
demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei
aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.
Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Grundgesetz
Unmittelbarkeit der Wahl
Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem
sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz -
insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt , die
nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren
direkte Wahl ausschließt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Shocked Shocked Shocked
Shocked Shocked
Nun, wacht doch endlich einmal auf und rennt mit dem Kopf gegen die
Wand wenn s , nicht ganz so klappt !!!!! Embarassed Embarassed
Embarassed
Und nun zu : Hans Herbert von Arnim Prof. jur u. Völkerrecht Speyer!
Zitat:
" Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche historische
Hintergrund dieses Skandals der Skandale ."
Nehmen wir den Artikel 38 des Grundgesetzes : "Die Abgeordneten des
deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer , freier und
geheimer Wahl gewählt . "
In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also
nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes
des Artikel 38 des GG , hat der Bundestag am 07.Mai 1956 das
Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am o1. September 1975 seine
heutige Fassung gegeben. das eine der darin bestimten Wahlverfahren (
Bundeswahlgesetz ) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines
Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.
In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiednen
Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler überhaupt keinen
Abgeordneten, sondern verfassungswidrig eine Partei , indem er seine
Stimme verfassungswidrig für eine Landesliste abgibt, also wählt er
auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzum :
Der Bundestag war seit 1956 und ist auch noch heute rechtswidrig
zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan .
Dies hat besondere und schwerwiegende Folgen für die gesamte
demokratische Ordnung und das Leben aller Deutschen !
Hier nur Einige davon :
Hier hat sich eine Gruppe ( Bande nach § 129 StGB ), von schwerst
kriminellen Subjekten , daran gemacht das Grundgesetz der BRdvD , Stück
für Stück für Ihre Vorteile zu demontieren !
Und nun kommt ES; für alle rabulistischen, verkorksten Rechtsverdreher
, Feinde des Deutschen Volkes, Politiker, Juristen, Beamte und sonstige
System - und Staatsverbrecher in " Amt " und noch lächerlicher , in
"Würden "!
Fakten, Fakten , Fakten und nochmals Fakten !
Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des
Artikel 38 des Grundgesetzes ermangeln, sind sie samt und sonderns
nichtige Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der BRdvD, so steht es
geschrieben ...
Die Fälschung der Absicht des Artiekls 38 GG, durch das ihm
entgegenstehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten
Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens
gewählten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig , nach § 134
BGB , so steht es geschrieben ......
Da das Grundgesetz ausdrücklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten
verbietet, indem es die unmittelbare fordert, haben alle Handlungen des
Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch
heute noch, und zwar täglich, stündlich und immer wieder und wieder,
daher ; Sie sind damit samt und sonders nichtig , nach § 134 BGB, so
steht es geschrieben .....
Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 sind nicht nur
nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auch strafbar StGB § 81 in
Zusammenhang mit § 92 II Abs. 1 und 2. in Folge Hochverrat und
Hochverfassungsverrat, ( schwerst kriminell ), sowie § 10 a (
Wählertäuschung ), § 107 a ( Wahlbetrug ), § 132a ( Amtsanmaßung), und
viele durch diesen Kettenmissbrauch der Rechte, verdeckt getätigten
Straftaten mehr , so steht es geschrieben ......
und hiermit nicht genug, die Konsequenzen hierfür sind unabsehbar, egal
wer hier weiterhin dummes und unqualifiziertes Zeug von sich gibt, d.h.
die Strafbarkeit der Leute , die das Bundeswahlgesetz verfasst und
beschlossen haben , ( hier steckt wieder System dahinter), und derer
die hier nun laufend aus diesem Betrug ( § 263 StGB ( Betrug ), Vorteil
ziehen, wiegt gering gegen den Schaden , den die rechtswidrige
Zusammensetzung des Bundestages der BRdvD verursacht und täglich,
stetig immer noch verursacht.
Die Nichtigkeit aller Amtshandlungen des Bundestages der BRdvD :
Zuletzt bearbeitet: 06.01.08 00:01 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2072
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» 08.01.08 22:56 « |
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Wahlbetrug die 2te.
Alle bisherigen Änderungen im und am Grundgesetz sind nichtig, und zwar
insbesondere hier die Wichtigsten :
Artikel 79 GG ( Änderungen des Grundgesetzes )
Artikel 87a GG ( Streitkräfte )
Artikel 135a GG ( Preußen )
Artikel 120 GG ( Kriegsfolgelasten )
Artikel 10 GG ( Post und Briefgeheimnis )
Artiekel 20 GG ( Widerstand )
Artikel 80a GG ( Spannungsfall, was immer man auch darunter verstehen
mag )
Artikel 38 GG ( Verteidigungsfall )
Artikel 38 GG ( Wahlalter )
Präambel ( das Nationalstaatsgebot wird aufgehoben )
Artikel 146 ( Geltungsdauer des Grundgesetzes )
Artiekl 23 GG ( Der Bund kann Hoheitsrechte an die EU abtreten )
Artikel 23 GG ( wieder Europäische Union )
Artikel 24 GG ( wieder Hoheitsrechte )
Artikel 88 GG ( Die Bundesbank kann ihre Befugnisse und Aufgaben, " auf
eine europäische Zentralbank übertragen" )
Artikel 16 und 16a GG ( Das Asylrecht wird weiter ausgedehnt ).
und über Hundert Änderungen mehr sind zu beanstanden ......
Alle bisher vom Bundestag seit 1956 beschlossenen Gesetze sind
ungültig, weil rechtswidrig gegeben, und zwar insbesondere ( hier nur
die Wichtigsten wieder) :
Das Bundeswahlgesetz von 1966, ist nichtig,
das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht von 1971, ist nichtig,
das Gesetz über die politischen Parteien von 1967, ist nichtig ,
das Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages von 1975, ist nichtig,
Das Einundzwanzigste Strafänderungsgesetz, praktisch eine "Lex Judaei "
, ein Gesetz zum alleinigen Vorteil der Juden und zur
verfassungswidrigen Demütigung des Deutschen Volkes, von 1989, ist
nichtig,
Das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft, also über die
Beseitigung des Alleinanspruches der deutschen, deutsche Staatsbürger
zu sein ( hiermit also die Abschaffung des Deutschen Volkes), ist
nichtig,
Diese Gesetze haben sich die gesetzwidrig zusamengesetzten Bundestage
alleine zu ihrem Vorteil und zur Absicherung ihrer Positionen gegeben.
Hier sind noch viele Auslandsverträge, ohne Rechtskraft zu benennen,
doch die Liste wäre eine Liste des Grauens !
und nun ist Ihnen sicherlich ein Licht aufgegangen, was hier gegen die
IPD gespielt wird, mit Ihren Steuergeldern, durch Sie finanziert unter
dem Motto, Rechtsradikal, Rechtsextrem usw. usw usw. oder immer noch
nicht ?
Zuletzt bearbeitet: 08.01.08 22:58 von Administrator
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schlesier
Beiträge: 94
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» 26.01.08 17:49
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Hallo Mitstreiter,
hier mal eine Sicht eines Mitglieds des Bundestages.
Herr G...... ist über eine Landesliste seiner Partei in den Bundestag
eingezogen.
Hier meine Frage:
Sehr geehrter herr G......,
stört es Sie eigentlich nicht, dass Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1)
nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer
Wahl, sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste
Ihrer Partei (Zweitstimme) in den Bundestag gewählt wurden?
Mit freundlichen Grüßen
und das ist die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich freue mich, dass Sie sich mit dieser interessanten Frage an mich
wenden.. Einen Widerspruch zum Grundgesetzt sehe ich nicht. Die
WählerInnen unseres Landes bestimmen sehr wohl über die Landesliste,
denn sie beeinflussen, wie viele KandidatInnen aus der Liste überhaupt
in den Bundestag einziehen dürfen. Wenn ihnen die Liste nicht zusagt,
müssen sie die Partei nicht wählen, und wenn niemand eine Partei wählt,
nützt auch keine Liste etwas, weil es dann keine Plätze im Parlament
für sie gibt.
Weiterhin steht es allen BürgerInnen der Bundesrepublik frei, die
Landesliste selbst zu beeinflussen - über ein Engagement in politischen
Parteien.. Dort werden die Listen auf ganz basisdemokratische Weise
erstellt: Der Kandidat muss sich auf eine Vollversammlung dem Votum der
Mitglieder stellen und wird anschließend auf einer Konferenz von
demokratisch gewählten Mitgliedern in die Liste "gereiht". Ich halte
dieses Prinzip für sehr sinnvoll, denn es ermöglicht den Menschen in
Regionen mit eindeutigen politischen Mehrheiten, eine Auswahl an
verschiedenen AnsprechpartnerInnen unter den Abgeordneten. Alles Andere
würde zu einer Homogenisierung führen und wäre nicht im Sinne eines
pluralistischen Staates.
Lieber Herr XXXXX, es würde mich natürlich auch freuen, wenn ich die
Mehrheit der Stimmen in meinem Wahlkreis auf mich vereinen könnte.
Deshalb bemühe ich mich, als Abgeordneter für die Menschen in meiner
Region da zu sein und für sie in Berlin Politik zu gestalten. Und die
demokratisch erstellte Landesliste sowie das Votum der WählerInnen in
Sachsen ermöglichen mir das.
Mit freundlichen Grüßen
Wxxxxxx Gxxxxxxxx
Ich weiß nicht aber ich glaube Milch kann man homogenisieren, oder?
Jeder verdrängt auf seine Art....
Gruß Schlesier
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vonRoit
Beiträge: 2072
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» 28.01.08 00:12 « |
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Noch
perfieder ist die Art und Weise dieses Betruges aller Betrügereien
gegen jedweden Wähler dieses Landes, der ja wirklich im Glauben ist zu
wählen !
In der Regel wählen nicht 100 % der Wähler, sondern weit unter 50 %,
was hier schon als Betrug am Wähler gewertet werden kann, ja schon als
vollendeter Betrug anzusehen ist.
Wählen nur 20 % aller Wähler, wird das sofort verschwiegen, daher, es
sind und waren immer angeblich 100 %, die wirklichen Zahlen werden
manipuliert, verschwiegen und beschönt .
Es sind auch egal wieviele Wähler, immer 100 % von denen die dann auch
gewählt haben, somit wird der Betrug verschleiert, indem die wirklichen
Zahlen verschwiegen werden und somit auch immer von den 20% ( 100 % ),
haben dann 40 % Merkel gewählt, der Rest von den 80 % Wählern die nicht
gewählt haben werden proporzional auf die Parteien nach deren Wählern
von den 20 % wirklichen Wählern aufgeschlagen, somit sind es wieder
100% .
In den Wahl - Lokalen manipulieren die angeblichen Wahlhelfer ebenso,
indem diese die ausgezählten Stimmen manipulieren, hier wird noch
perfieder und betrügerischer gearbeitet.
Säcke mit Wählerstimmen werden einfach weg geworfen, erst garnicht
gezählt, bei der telefonischen Übermittlung werden ganz einfach Zahlen
von Zetteln über Telefon angegeben, die natürlich überhaupt nicht
stimmen, hier werden sogar bis zu 10 % der Stimmen für eine Partei
unterschlagen.
Kleine Parteien verkaufen ihre Stimmen bei Bedarf an die sogenannten
etablierten, damit diese genügend Gewicht haben.
Und viele Betrügereien und Manipulationen mehr, die Liste ist endlos
lang.
Viel Spass beim Wählen , lieber Wähler !
Zuletzt bearbeitet: 28.01.08 00:16 von Administrator
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schlesier
Beiträge: 94
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» 01.02.08 17:03
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Hallo Mitstreiter,
und hier eine Belehrung von Herrn Neskovic.
Was wir uns wohl einbilden,oder die Väter des Grundgesetzes habenda
ganz schön in die Scheiße gegriffen.
Das passt nicht richtig zum über Landesliste gewählten modernen
Bundestagsabgeordneten.
MeineFrage:
Sehr geehrter Herr Neskovic,
stört es Sie eigentlich nicht, das Sie laut Grundgesetz Artikel38 (1)
nicht in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
sondern über eine vom Wähler nicht zu beeinflußende Landesliste Ihrer
Partei (Zweitstimme)in den Bundestag gewählt wurden?
Seine Antwort
Sehr geehrter Herr XXXXX,
ich nehme Ihre Kritik an der geltenden Rechtslage und unserem
Grundgesetz zur Kenntnis. Ich sehe keine Veranlassung Initiativen zu
entfalten, die auf eine Veränderung dieser Rechtslage hinauslaufen.
Sollten Sie beabsichtigen sich eingehend mit der Rechtslage auseinander
zusetzen, werden sie feststellen, dass ihr Vorwurf auf der rechtlichen
Ebene ins Leere geht. Auf der politischen Ebene läuft ihr Ansinnen
darauf hinaus ein ausschließlich personengebundenes Mehrheitswahlrecht
einzuführen. Das entspricht ganz offenkundig nicht der
Mehrheitsauffassung in Parlament und Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
Das das natürlich nicht im Sinne des Bundestages und der feinen
gesellschaft ist wird jedem klar sein.
Gruß Schlesier
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Krascher
Beiträge: 696
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» 01.02.08 18:17 « |
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Wenn ein jurist etwas zur Kenntnis nimmt, heißt das: "Du kannst mich
mal."
Ich sehe keine Veranlassung
Initiativen zu entfalten, die auf eine Veränderung dieser Rechtslage
hinauslaufen.
Heißt: "nur weil Sie festgestellt haben, dass ich ein Hoch- und
Verfassungshochverräter bin, werde ich doch nichts zu Lasten meiner
Geldbörse ändern. Sie sind vielleicht lustig. Sie können ja eh nix
machen."
Doch. Werden wir !
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vonRoit
Beiträge: 2072
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» 01.02.08
18:38 « |
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Es gibt nichts Richtiges im Falschen und
nichts Freundliches im Recht !
§ 81 StGB im Zusammenspiel mit § 92 II Absatz 1. und 2. ist offenkundig
!
§ 263 StGB , § 125 BGB, § 126 BGB, § 134 BGB, § 138 BGB, § 132 a StGB,
§ 123 BGB, § 123 Abs. 2 BGB, § 107 StGB, § 107 a StGB, § 107 b StGB, §
107 c , § 108 StGB, § 108 a StGB, § 130 StGB in vielen Variationen.
Doch kleiner blöder Michel, mach etwas dagegen, wir haben uns im
Eigeninteresse gegen Euch Immunisiert . Hallo wir sind es, Eure
Volkstreter und Verfassungshochverräter !
Es wird zeit das man diese krummen Vögel für Jahrzehnte nachhaltig aus
den Verkehr zieht !
Zuletzt bearbeitet: 01.02.08 18:59 von Administrator
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