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Autor
Thema: Ämter & Behörden
Diddi

Beiträge: 49

» 21.08.09 16:55 «              Beitrag melden


Hallo Adlerin,

das OLG Hamm hat kürzlich erst entschieden, das eine Blutprobe ohne Beschluss von einem Richter nicht verwertet werden darf.

Hier Klicken

Gruß Diddi

Adlerin

Beiträge: 139

» 21.08.09 18:14 «              Beitrag melden


Danke Diddi, aber noch ist es kein Gerichtsverfahren, das LRA befiehlt, daß Dienstag FS- Abgabe sein soll, sonst drohen 500 Euronen Zwangsgeld.
Lt. RM- Belehrung hilft da ein Widerspruch auch nicht.

Grüßle

Diddi

Beiträge: 49

» 22.08.09 09:52 «              Beitrag melden


Hallo Adlerin,

wenn eine Blutentnahme nur mit einen Richter angeordnet werden kann, dann sollte man mal darüber nachdenken, ob eine Blutentnahme ohne Richterbeschluss nicht eine Körperverletzung ist.

Gruß Diddi

sweetsina

Beiträge: 102

karimiboy
» 22.08.09 11:57 «              Beitrag melden


ja da muß ich Diddi recht geben. Zumindest kannst Du da einen entsprechenden Strafantrag stellen. Wenn Du nicht freiwillig mitgegangen bist zur Blutentnahme sondern gezwungenermaßen und kein richterlicher Beschluß (gesetzlicher Richter eh nicht)da ist, dann schreib den Strafantrag. Ich würde den Strafantrag auch ausweiten auf die Person, die Dich gestochen hat.

joku

Beiträge: 144

» 23.08.09 23:53 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,

Ämter und Behörden unterschreiben nicht oder paraphieren - das wissen wir (angreifbar mit z.B. § 44 VwVfG, § 126 BGB), manche Schreiben(z.B. Ladungen vom Gericht oder auch Schreiben von Finanzämtern) werden "Im Auftrag" (i.A.) von irgendjemand unterschrieben oder paraphiert. In diesen Fällen wird folgendes interessant:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“ zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i. A.“ ist z. B. formunwirksam.

Dazu gibt es folgende BGH-Urteile:

vom 05.11.1987 - V ZR 139/87
vom 19.06.2007 - VI ZB 81/05

Herzliche Grüße an alle

joku


Krascher

Beiträge: 1253

maahks
» 24.08.09 08:29 «              Beitrag melden


joku:
Hallo alle miteinander,

Ämter und Behörden unterschreiben nicht oder paraphieren - das wissen wir (angreifbar mit z.B. § 44 VwVfG, § 126 BGB), manche Schreiben(z.B. Ladungen vom Gericht oder auch Schreiben von Finanzämtern) werden "Im Auftrag" (i.A.) von irgendjemand unterschrieben oder paraphiert. In diesen Fällen wird folgendes interessant:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“ zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i. A.“ ist z. B. formunwirksam.

Dazu gibt es folgende BGH-Urteile:

vom 05.11.1987 - V ZR 139/87
vom 19.06.2007 - VI ZB 81/05

Herzliche Grüße an alle

joku

Nochmal, weil es so wichtig ist:
________________________________


Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i. A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“ zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i. A.“ ist z. B. formunwirksam.
___________________________________________

Die "Unterzeichnung" mit i.A. bedeutet also auch, dass es sich nicht um eine klagefähige Form handelt. Immer auf klagefähige Form bei Schreiben von Ämtern & Behörden bestehen.

Wenn "oben" Frau Müller als Sachbearbeiterin ausgewiesen wird, dann muss Frau Müller auch unterzeichnen ! SELBST, und nicht i.A. ! Und schon gar nicht steht dann "Herr Schneider" drunter ! Weder selbst noch i.A. !

Sehr schön rausgesucht, joku !!

Vielleicht kann jemand die genaue Fundstelle "link" einstellen.

1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !

Zuletzt bearbeitet: 24.08.09 09:11 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1253

maahks
» 24.08.09 09:23 «              Beitrag melden


Solche Dinge, wie die von joku eingestellten Fundstellen sind die "Waffen", die im tägl. "Kampf" mit Ämtern, Behörden, Gerichten und StA zu nutzen sind.

Wer in einer solchen "Mühle" steckt, kann durchaus nachvollziehen, warum der Begriff "Kampf" so passend ist.

Jetzt kann die OMF-BRDvD nur noch mittels Willkür ihre eigenen Vorgaben, Gesetze, Vorschriften ignorieren.

Selbstverständlich gibt es kein 100 % Mittel [man muß es leider immer wieder erwähnen !] gegen WILLKÜR, allerdings nähert man sich mit Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel der 99 % an. Und das ist schon eine ganze Menge !

Menschen, die erstmalig in der Lage sind, sich derart mit den o.a. Institutionen auseinanderzusetzen, stellen "erstaunt" immer wieder fest:

"Die machen ja einfach weiter ! - Die ignorieren alles, was ich geschrieben habe." usw...

RICHTIG ! Das müssen sie auch tun, denn ansonsten wäre es der Anfang vom Ende und der Weg zur echten Demokratie wäre frei !

Also: immer schön weiter machen, auch wenn es mühselig erscheint. - Des öfteren erhalte ich erfreuliche Mitteilungen von Einstellungen bei Verfahren.
Warum diese nicht ins Forum reingestellt werden, vermag ich nicht zu beurteilen; schließlich sollten gerade die Erfolge hier ihren Platz einnehmen können....


1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !
Krascher

Beiträge: 1253

maahks
» 24.08.09 09:36 «              Beitrag melden


Erfolg in Markt Indersdorf ! - Erneuter Räumungsversuch mit 4 Möbelwagen, Gerichtsvollzieher und 4 Polizeibeamten ist eingestellt.

Nach ca. 60 Minuten - Klärung der rechtl. Unmöglichkeit der Räumung - ist der Versuch eingestellt worden.

Für die Möbelpacker gab es noch einen Gratis-Espresso, die Polizeibeamten verweigerten die Stärkung - wenngleich nach meinem Kenntnisstand erst ab € 10,-- p.P. von einer "Bestechung" gesprochen werden kann !
____________________________________



1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !
sweetsina

Beiträge: 102

karimiboy
» 24.08.09 09:54 «              Beitrag melden


Gratuliere!
Kann hier ein ausführlicher Bericht erstellt werden. Denn wir mußten nachgeben wegen Androhung von Waffengewalt, die sehr ernst gemeint war.

Adlerin

Beiträge: 139

» 29.08.09 00:39 «              Beitrag melden


@all, merci!

Auf den "formlosen Widerspruch" meinerseits, kam folgendes Schreiben des LRA D.

....

Nach eingehender Prüfung kommt das
Landratsamt D.


Als Gebäude, ja??

zu keiner anderen Entscheidung als die sofortige Vollziehung des Bescheides vom 20.08.2009 nicht gemäß § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auszusetzen, da die Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges nach wie vor gegeben sind.

Das Teil ist von der "Bearbeiterin" unterschrieben!!!


ALS GESETZLICHE RICHTERIN

Grüßle



"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
Adlerin

Beiträge: 139

» 30.08.09 01:25 «              Beitrag melden


Antwort:

- Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil! -

Ich schrieb am 25.08.09 an Sie:

Ich beantrage, da ich alle Rechtsmittel ausschöpfen werde, die
Vollziehung ihrer rechtswidrigen „Bescheidkladde“ vom 20.08.09 mit der Vorgangsnummer xxx aufzuheben.


Ich schrieb nicht: Widerspruch !

Für diesen habe ich, lt. ihrer sogenannten „Rechtsbehelfsbelehrung“
4 Wochen Zeit. Und klagen kann ich auch noch und Strafantrag stellen ebenso,
sowie einen „Antrag“ auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
Beim Verwaltungsgericht, ja?
Ist ihnen nicht bekannt, daß es den § 15 GVG, der da hieß, Gerichte sind Staatsgerichte, weggefallen ist ??? Was für ein Gericht ist das, wenn nicht ein Staatsgericht?

Man kann in BRdvD- Gesetzestexten erstaunliches LESEN, Dank dem Internet (und hunderttausende Deutsche nutzen mittlerweile diese Informationsquelle).
Als Beamtin sind Sie dazu auch verpflichtet! Die Lektüre Ihres Grundgesetzes (nicht Verfassung) liest sich wie ein spannender Roman. Sehr empfehlenswert.

Unter anderem steht dort:
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und weiter:

Durch Gesetz vom 24. Juni 1968 wurde folgender Absatz angefügt:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

.....

In Ihrem Schreiben steht wörtlich:
Zitat Anfang:
Nach eingehender Prüfung kommt das Landratsamt D. zu keiner anderen Entscheidung als die sofortige Vollziehung des Bescheides vom 20.08.2009 nicht gemäß § 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auszusetzen, da die Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzuges nach wie vor gegeben sind.

Zitat Ende

Einen judikativen Akt entscheidet ein Gebäude, keine natürliche Person und auch kein Jurist. Und unterschrieben hat das Ganze eine (Frau) J. ohne Vornamen, als „Bearbeiter“.


Zu GG Art. 20/1 Die Vorraussetzung für einen demokratischen „Rechtsstaat“ ist die Gewaltenteilung Exekutive, Legislative, Judikative.

Aus Ihrem Schreiben folgt, daß Sie alle 3 vereinigt haben. Sie sind Exekutive (Sie exekutieren meinen Führerschein und verlangen auch noch Geld dafür), Sie sind Judikative (Sie vollziehen sogenanntes Recht) und Sie machen (Legislative) auch noch Ihre eigenen Gesetze (sogenanntes Verwaltungsrecht).


Ein klarer eklatanter Verstoss gegen das Gesetz.

In Art. 101 GG ist folgendes zu lesen:
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
....


Aha, haben Sie ihn mir vielleicht unterschlagen???GG

Artikel 144
[Annahme des Grundgesetzes]
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.


Wann hat denn das gesamtdeutsche Volk darüber abgestimmt, daß es dieses Grundgesetz haben will, und vor allem, wo ist die Ratifizierungsurkunde?
Haben Sie sie gesehen?


(2)Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Und IN WELCHEM ARTIKEL (§§) des GG sind die Länder in Art. 23 geblieben?


GG Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und jetzt sagen Sie mir noch, WANN das Volk, der SOUVERÄN, in freier Entscheidung eine Verfassung beschlossen hat.


Sogar Herr Müntefering (SPD) empfiehlt eine neue Verfassung für Deutschland!

Artikel 123
[Fortgeltung früheren Rechts und früherer Staatsverträge]
(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
GG Artikel 133 sagt aus:
[Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes]
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.


Was war das doch gleich mal? Besatzungsrecht?

Daraus ergibt sich:

Forderung nach Beweiserhebung, daß alliiertes Besatzungsrecht in der BRdVD gilt!

(§ 284 ZPO (Beweisaufnahme)

Zöller, vor 284, Rn. 8a: Es besteht Pflicht zur Erhebung eines Beweises. Das Recht eines Beweises erfolgt aus dem Justizgewährleistungsanspruch.

Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrages ist Versagung des rechtlichen Gehörs und ein Verfahrensfehler, der die Zurückverweisung durch das Berufungsgericht ( § 538 II 1 Nr. 1) und die Revision rechtfertigen kann (Verletzung des § 286 I; BGH NJW 92, 1768/69)

Meyer Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 244, Rn. 20, Zitat Anfang:

Der Antragsteller muss aber ihre Wahrheit nicht versichern; er kann Beweise über Tatsachen verlangen, die er nur vermutet oder für möglich hält (BGH 21, 118, 125: NJW 83, 126; 87, 2384; StV 81, 166; 89, 237 f; 03, 369; KG StV 83,95; Köln NStZ 87, 341).

I. Die Bundesrepublik und Verwaltungszonen in TEILDEUTSCHLAND als Gewerbebetriebe sind nicht identisch mit der DEUTSCHEN NATION als Hoheitsbetrieb.
II. Warum wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden!


"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
Adlerin

Beiträge: 139

» 30.08.09 01:28 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

III. Gültigkeit des »Überleitungsvertrags« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.
IV. das "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz", kurz: das Zweite Bereinigungsgesetz, vom 23.11.2007 am 30.11.2007 in Kraft getreten ist.
V. dieses zweite "Bereinigungsgesetz" ohne Abstimmung durch das Parlament (Bundestag) der BRD Gesetzeskraft erlangt hat und damit offenkundig geworden ist, daß die oberste Gewalt beim Erlaß von Gesetzen in der BRD nicht beim Parlament liegt, sondern bei den Besatzungsmächten!
VI. das Parlament (Bundestag) der BRD nicht berechtigt ist, Besatzungsrecht aufzuheben oder einzuführen bzw. aufleben zu lassen, wie in Art. 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) des zweiten Bereinigungsgesetzes, geschehen.
VII. das Grundgesetz nun auch ganz offiziell weitestgehend aufgehoben ist, da durch das "Bereinigungsgesetz" vom 23.11.2007, Art. 4 § 1 (Aufhebung von Besatzungsrecht), verfügt wird, das Bundes- oder Landesrecht, das nicht den Artikeln 73, 74 und 75 GG zuzuordnen war, aufgehoben ist.
VIII. Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

Seltsam ist auch, daß die Feinstaatenregelung in der UNO nicht aufgehoben ist und die BRD und die DDR noch als Mitgliedsstaaten vertreten sind!
Scheinbar haben die Völker und die UNO den sogenannten Einigungsvertrag nicht anerkannt....


Mit meinem Schreiben als Gegenvortrag setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich mich zurzeit in einer Rechtsunsicherheit befinde, die einer Klärung durch Ihre Person bedarf. Ich verlange, mir meine bestehende Rechtsunsicherheit zu nehmen und mir darüber Mitteilung zu machen, auf welcher Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese “Nötigung“ meiner Person vorgenommen wird. Sie haben mir die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlung in einem substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen nachzuweisen und mir Ihr klagefähiges Schreiben gem. Art. 103 GG zukommen zu lassen.

Grüßle

"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
sucher

Beiträge: 19

» 30.08.09 22:44 «              Beitrag melden


Nun, alles schön und gut,

das habe ich in ähnlicher Form der gottverdammten Hochverräter Höllenbrut auch schon geschrieben.
Es geht denen am Arsch vorbei, solange sich das Faschistensystem (einschließlich der gezüchteten Exekutive) selber deckt.
Die Besatzer ziehen nur Nutzen und vor allem unermessliche Milliarden aus diesem Schlamassel, und so wird es bleiben.

Die ganze Welt hängt am Geldtropf des kleinen Deutschland!
Uns müsste es wie in Dubai gehen, Wohlstend und Zufriedenheit wo man hinsieht + 70.000 Eur bei Heirat anstatt menschenverachtende Lebenerhaltungseuros (Harz Kotz).

Das Land ist nun fast vollständig ausgeschlachtet und wird dann wie ein Skelett weggeworfen werden.

Uns wird jeden Tag Gewalt angetan. Gewalt kann nicht friedlich bekämpft werden. Gebt mir einen Tag die Macht und alles ist anders. Ein hochgezüchtetes Gewaltverbrechersystem kann nicht bepredigt werden oder mit ihren eigen Standesrecht ausgelöscht werden. Ich meine, hier müssen wir auf das Rad der Geschichte warten oder auf die Religion?

Krascher

Beiträge: 1253

maahks
» 30.08.09 23:31 «              Beitrag melden


sucher:
Nun, alles schön und gut,

das habe ich in ähnlicher Form der gottverdammten Hochverräter Höllenbrut auch schon geschrieben.
Es geht denen am Arsch vorbei, solange sich das Faschistensystem (einschließlich der gezüchteten Exekutive) selber deckt.
Die Besatzer ziehen nur Nutzen und vor allem unermessliche Milliarden aus diesem Schlamassel, und so wird es bleiben.

Die ganze Welt hängt am Geldtropf des kleinen Deutschland!
Uns müsste es wie in Dubai gehen, Wohlstend und Zufriedenheit wo man hinsieht + 70.000 Eur bei Heirat anstatt menschenverachtende Lebenerhaltungseuros (Harz Kotz).

Das Land ist nun fast vollständig ausgeschlachtet und wird dann wie ein Skelett weggeworfen werden.

Uns wird jeden Tag Gewalt angetan. Gewalt kann nicht friedlich bekämpft werden. Gebt mir einen Tag die Macht und alles ist anders. Ein hochgezüchtetes Gewaltverbrechersystem kann nicht bepredigt werden oder mit ihren eigen Standesrecht ausgelöscht werden. Ich meine, hier müssen wir auf das Rad der Geschichte warten oder auf die Religion?


Ich habe den Beitrag mal freigeschaltet, um zu zeigen, wie es nicht gemacht wird. "Auch mal schreiben" hilf nicht. Viele müssen viel schreiben. Und noch ein wenig mehr. Es gibt kein Universalmittel gegen Willkür.

1. Landtagswahl der IPD in Schleswig-Holstein 2009 !
Adlerin

Beiträge: 139

» 31.08.09 15:42 «              Beitrag melden


Ist eigentlich jemandem bekannt, ob auf einer Polizeidienststelle auch ein öffentlich auszuliegender GVP zur Einsichtname ausliegen muß?
Ebenso bei der StAschaft?

Grüßle

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