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Thema: Ämter & Behörden
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Krascher
Beiträge: 1253
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» 24.08.09 08:29 « |
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joku:
Hallo alle miteinander,
Ämter und Behörden unterschreiben nicht oder paraphieren - das wissen
wir (angreifbar mit z.B. § 44 VwVfG, § 126 BGB), manche Schreiben(z.B.
Ladungen vom Gericht oder auch Schreiben von Finanzämtern) werden "Im
Auftrag" (i.A.) von irgendjemand unterschrieben oder paraphiert. In
diesen Fällen wird folgendes interessant:
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung
mit dem Zusatz „i. A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“ zu
erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der
Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist
er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen
Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i. A.“ ist z. B.
formunwirksam.
Dazu gibt es folgende BGH-Urteile:
vom 05.11.1987 - V ZR 139/87
vom 19.06.2007 - VI ZB 81/05
Herzliche Grüße an alle
joku
Nochmal, weil es so wichtig ist:
________________________________
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung
mit dem Zusatz „i. A.“ im Gegensatz zur Unterzeichnung „i. V.“
zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der
Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem
Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung
durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz „i. A.“
ist z. B. formunwirksam.
___________________________________________
Die "Unterzeichnung" mit i.A. bedeutet also auch, dass es sich nicht
um eine klagefähige Form handelt. Immer auf
klagefähige Form bei Schreiben von Ämtern & Behörden bestehen.
Wenn "oben" Frau Müller als Sachbearbeiterin ausgewiesen wird, dann
muss Frau Müller auch unterzeichnen ! SELBST, und nicht i.A. ! Und
schon gar nicht steht dann "Herr Schneider" drunter ! Weder selbst noch
i.A. !
Sehr schön rausgesucht, joku !!
Vielleicht kann jemand die genaue Fundstelle "link" einstellen.
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
Zuletzt bearbeitet: 24.08.09 09:11 von Krascher
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Krascher
Beiträge: 1253
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» 24.08.09 09:23 « |
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Solche
Dinge, wie die von joku eingestellten Fundstellen sind die "Waffen",
die im tägl. "Kampf" mit Ämtern, Behörden, Gerichten und StA zu nutzen
sind.
Wer in einer solchen "Mühle" steckt, kann durchaus nachvollziehen,
warum der Begriff "Kampf" so passend ist.
Jetzt kann die OMF-BRDvD nur noch mittels Willkür ihre eigenen
Vorgaben, Gesetze, Vorschriften ignorieren.
Selbstverständlich gibt es kein 100 % Mittel [man muß es leider immer
wieder erwähnen !] gegen WILLKÜR, allerdings nähert man sich mit
Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel der 99 % an. Und das ist
schon eine ganze Menge !
Menschen, die erstmalig in der Lage sind, sich derart mit den o.a.
Institutionen auseinanderzusetzen, stellen "erstaunt" immer wieder fest:
"Die machen ja einfach weiter ! - Die ignorieren alles, was ich
geschrieben habe." usw...
RICHTIG ! Das müssen sie auch tun, denn ansonsten wäre es der Anfang
vom Ende und der Weg zur echten Demokratie wäre frei !
Also: immer schön weiter machen, auch wenn es mühselig erscheint. - Des
öfteren erhalte ich erfreuliche Mitteilungen von Einstellungen bei
Verfahren.
Warum diese nicht ins Forum reingestellt werden, vermag ich nicht zu
beurteilen; schließlich sollten gerade die Erfolge hier ihren Platz
einnehmen können....
1. Landtagswahl der IPD in
Schleswig-Holstein 2009 !
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Adlerin
Beiträge: 139
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» 30.08.09 01:25 « |
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Antwort:
- Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil! -
Ich schrieb am 25.08.09 an Sie:
Ich beantrage, da ich alle
Rechtsmittel ausschöpfen werde, die
Vollziehung ihrer rechtswidrigen „Bescheidkladde“ vom 20.08.09 mit der
Vorgangsnummer xxx aufzuheben.
Ich schrieb nicht: Widerspruch !
Für diesen habe ich, lt. ihrer sogenannten „Rechtsbehelfsbelehrung“
4 Wochen Zeit. Und klagen kann ich auch noch und Strafantrag stellen
ebenso,
sowie einen „Antrag“ auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gemäß §
80 Abs. 5 VwGO stellen.
Beim Verwaltungsgericht, ja?
Ist ihnen nicht bekannt, daß es den § 15
GVG, der da hieß, Gerichte
sind Staatsgerichte, weggefallen ist ??? Was für ein Gericht ist das,
wenn nicht ein Staatsgericht?
Man kann in BRdvD- Gesetzestexten erstaunliches LESEN, Dank dem
Internet (und hunderttausende Deutsche nutzen mittlerweile diese
Informationsquelle).
Als Beamtin sind Sie dazu auch verpflichtet! Die Lektüre Ihres
Grundgesetzes (nicht Verfassung) liest sich wie ein spannender Roman. Sehr
empfehlenswert.
Unter anderem steht dort:
Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
Und weiter:
Durch Gesetz vom 24. Juni
1968 wurde folgender Absatz angefügt:
"(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist."
.....
In Ihrem Schreiben steht wörtlich:
Zitat Anfang:
Nach eingehender Prüfung
kommt das Landratsamt
D. zu keiner anderen Entscheidung als die sofortige Vollziehung des
Bescheides vom 20.08.2009 nicht gemäß § 80 Abs. 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auszusetzen, da die Voraussetzungen
für die Anordnung des Sofortvollzuges nach wie vor gegeben sind.
Zitat Ende
Einen judikativen Akt
entscheidet ein Gebäude,
keine natürliche Person und auch kein Jurist. Und unterschrieben hat
das Ganze eine (Frau) J. ohne Vornamen, als „Bearbeiter“.
Zu GG Art. 20/1 Die Vorraussetzung für einen demokratischen
„Rechtsstaat“ ist die Gewaltenteilung Exekutive, Legislative,
Judikative.
Aus Ihrem Schreiben folgt,
daß Sie alle 3
vereinigt haben. Sie sind Exekutive (Sie exekutieren meinen
Führerschein und verlangen auch noch Geld dafür), Sie sind Judikative
(Sie vollziehen sogenanntes Recht) und Sie machen (Legislative) auch
noch Ihre eigenen Gesetze (sogenanntes Verwaltungsrecht).
Ein klarer eklatanter Verstoss gegen das Gesetz.
In Art. 101 GG ist
folgendes zu lesen:
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen
Richter entzogen werden.
....
Aha, haben Sie ihn mir vielleicht
unterschlagen???GG
Artikel 144
[Annahme des Grundgesetzes]
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung in
zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
Wann hat denn das
gesamtdeutsche Volk darüber
abgestimmt, daß es dieses Grundgesetz haben will, und vor allem, wo ist
die Ratifizierungsurkunde?
Haben Sie sie gesehen?
(2)Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes
in einem der in Artikel
23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder
Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das
Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50
Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Und IN WELCHEM ARTIKEL (§§)
des GG sind die Länder in Art. 23 geblieben?
GG Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine
Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Und jetzt sagen Sie mir noch, WANN das Volk, der SOUVERÄN, in freier
Entscheidung eine Verfassung beschlossen hat.
Sogar Herr Müntefering (SPD) empfiehlt eine
neue Verfassung für Deutschland!
Artikel 123
[Fortgeltung früheren Rechts und früherer Staatsverträge]
(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort,
soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
GG Artikel 133 sagt aus:
[Rechtsnachfolge der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes]
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Was war das doch gleich mal? Besatzungsrecht?
Daraus ergibt sich:
Forderung nach Beweiserhebung, daß
alliiertes Besatzungsrecht in der BRdVD gilt!
(§ 284 ZPO (Beweisaufnahme)
Zöller, vor 284, Rn. 8a: Es besteht Pflicht zur Erhebung eines
Beweises. Das Recht eines Beweises erfolgt aus dem
Justizgewährleistungsanspruch.
Das unberechtigte Übergehen eines Beweisantrages ist Versagung des
rechtlichen Gehörs und ein Verfahrensfehler, der die Zurückverweisung
durch das Berufungsgericht ( § 538 II 1 Nr. 1) und die Revision
rechtfertigen kann (Verletzung des § 286 I; BGH NJW 92, 1768/69)
Meyer Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 244, Rn. 20, Zitat Anfang:
Der Antragsteller muss aber ihre Wahrheit nicht versichern; er kann
Beweise über Tatsachen verlangen, die er nur vermutet oder für möglich
hält (BGH 21, 118, 125: NJW 83, 126; 87, 2384; StV 81, 166; 89, 237 f;
03, 369; KG StV 83,95; Köln NStZ 87, 341).
I. Die Bundesrepublik und Verwaltungszonen in TEILDEUTSCHLAND als
Gewerbebetriebe sind nicht identisch mit der DEUTSCHEN NATION als
Hoheitsbetrieb.
II. Warum wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige
Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996
verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze
der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA
voll angewendet werden!
"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern
von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
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Adlerin
Beiträge: 139
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» 30.08.09 01:28 « |
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Fortsetzung:
III. Gültigkeit des »Überleitungsvertrags« mit dem offiziellen Namen
»Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in
seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil
II am 31.3.1955, ergaben.
IV. das "Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz", kurz: das
Zweite Bereinigungsgesetz, vom 23.11.2007 am 30.11.2007 in Kraft
getreten ist.
V. dieses zweite "Bereinigungsgesetz" ohne Abstimmung durch das
Parlament (Bundestag) der BRD Gesetzeskraft erlangt hat und damit
offenkundig geworden ist, daß die oberste Gewalt beim Erlaß von
Gesetzen in der BRD nicht beim Parlament liegt, sondern bei den
Besatzungsmächten!
VI. das Parlament (Bundestag) der BRD nicht berechtigt ist,
Besatzungsrecht aufzuheben oder einzuführen bzw. aufleben zu lassen,
wie in Art. 4 (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) des zweiten
Bereinigungsgesetzes, geschehen.
VII. das Grundgesetz nun auch ganz offiziell weitestgehend aufgehoben
ist, da durch das "Bereinigungsgesetz" vom 23.11.2007, Art. 4 § 1
(Aufhebung von Besatzungsrecht), verfügt wird, das Bundes- oder
Landesrecht, das nicht den Artikeln 73, 74 und 75 GG zuzuordnen war,
aufgehoben ist.
VIII. Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Seltsam ist auch, daß die
Feinstaatenregelung in
der UNO nicht aufgehoben ist und die BRD und die DDR noch als
Mitgliedsstaaten vertreten sind!
Scheinbar haben die Völker und die UNO den sogenannten Einigungsvertrag
nicht anerkannt....
Mit meinem Schreiben als Gegenvortrag setze ich Sie darüber in
Kenntnis, dass ich mich zurzeit in einer Rechtsunsicherheit befinde,
die einer Klärung durch Ihre Person bedarf. Ich verlange, mir meine
bestehende Rechtsunsicherheit zu nehmen und mir darüber Mitteilung zu
machen, auf welcher Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie gegen mich
vorgehen und in wessen Auftrag diese “Nötigung“ meiner Person
vorgenommen wird. Sie haben mir die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlung in
einem substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen
nachzuweisen und mir Ihr klagefähiges Schreiben gem. Art. 103 GG
zukommen zu lassen.
Grüßle
"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern
von denen, die das Böse zulassen."
Albert Einstein
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