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Thema: Ämter & Behörden
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Krascher
Beiträge: 1245
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» 14.04.09 20:39 « |
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Verschoben - Krascher als MOD
Traum vom sich dummstellenden Behördenleiter
Oberlausitzer
» 16.07.08 17:18 «
Onkel Franz träumte, er hätte einen Gewerbeverbotsbescheid erhalten
besser so etwas was eben danach aussähe. Auf seine Einwand und Antrag
nach 44 (5) VerwVerfG erhielt er zur Antwort:
"Der Bescheid ist nicht nach § 44 VwVfG nichtig.
Insbesondere ist der Bescheid nicht deshalb nichtig oder sonst
fehlerhaft, weil er aus losen Blättern besteht, die mit einer
Büroklammer zusammengehalten werden. Eine Vorschrift, wonach die
einzelnen Blätter eines schriftlich erlassenen Verwaltungsaktes
geheftet oder anderweitig fest miteinander verbunden sein müssen,
besteht nicht."
Onkel Franz aufgewacht, erschreckte sich beim Aufwachen sehr. Dann
überlegte er BGB - Urkunde - Schriftlichkeit. Wollte gleich noch mal
nachsehen.
Onkel Franz dachte, vielleicht wüßte Tante Käthe auch mehr.
joku
Hallo Oberlausitzer,
da wir, wie wir alle wissen, in einer Dummokratie leben, hilft nur
eins: noch dummer stellen.
Gruß joku
Krascher
da wir, wie wir alle
wissen, in einer Dummokratie leben, hilft nur eins: noch dummer stellen.
Immer reagieren und aus der Reaktion einen Angriff werden lassen.
Onkel Fritz ist da - auch im bereits betagten Alter - immer noch sehr
kampfeslustig !
Natürlich - sagt er - ist das Ding ohne Unterschrift (bsw) nach 44
nichtig. Es verbürgt einfach nicht die Herkunft.
Dein Nachbar Hein Mück hätte sowas auch pinseln können, nur um dich zu
ärgern. Wenn er wollte.
Also, von der Verteigung wollen wir uns als Souverän mal verabschieden,
denn hier tritt jemand auf den Plan, den wir dafür bezahlen, dass er
sich nach Art. 20 (3) GG an Recht und Gesetz hält und mir, also dem
Volke, dient (§ 52 BBG).
Da steht nichts von betrügen, dienen heißt das Wort.
Bevor wir uns also in den - mit Sicherheit auch hochinteressanten -
Inhalt vertiefen, müssen wir uns mal um die Formalien kümmern. Der o.a.
44er ist schonmal genau richtig !
WER schreibt uns denn ? Wer ist der Verantwortliche und wer der
Sachbearbeiter, falls 2 verschiedene ?!
Wir benötigen:
a) klagefähige Anschrift (v.allen Beteiligten)
b) den disziplinarischen Vorgesetzten (v.allen Beteiligten)
c) den Leiter der Behörde / den generell Verantwortlichen, der auch
bitte künftig substantiiert vortragen und dezidiert Begründen kann, auf
Basis welcher Gesetze und (!!!) Normen man den Souverän glaubt illegal
beschweren zu dürfen !
d) die zuständige Abteilung für Korruption, i.d.R. ansässig am hiesigen
LKA des Landes
Und zwar innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung eures Schreibens ! Ihr
setzt die Fristen, nicht die, die euch dienen sollen !
Kommen die Burschen innerhalb von 7 Tagen nicht aus dem Quark,
Sachstandsanfrage starten: Man wartet ! Kann man noch mit einer
Bearbeitung in dieser Dekade rechnen ?
Nach weiteren 7 Tage muß man die träge Behörde wohl über den Weg des
Verwaltungsgerichtes (einstw. Anordnung /ggf. im Eilverfahren) zur
Arbeit zwingen ! Ihr verklagt die untätige Behörde einfach zur Arbeit
durch das zust. Verwaltungsgericht, das schließlich auch nur für euch
da ist, den Laden und alles was sich drin tummelt, zahlt ihr
schließlich auch !
DAS hätte man gerne als aller Erstes !
Ein Großteil der Schreiben relativiert sich bereits hiernach.
Plötzlich will keiner mehr mit einem Spielen und das Schreiben, welches
nicht (!) ohne Unterschrift gültig ist, hat nun nicht mehr die
Bedeutung, wie ursprünglich angenommen !
Fazit: nicht immer von dem Inhalt beeindrucken lassen, wenn doch gar
nicht "sicher" ist, wer mich da wieder illegal beschwert !
joku
Hallo alle miteinander,
sieh mal einer an, da hab ich doch glatt den Onkel Fritz aus der
Reserve gelockt, den alten Haudegen. Und wieder was gelernt: Nicht
verteidigen, sondern angreifen. Jawollll!!!!
Gruß an Onkel Fritz und an alle
Joku
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Krascher
Beiträge: 1245
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» 14.04.09 20:49 « |
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Verschoben, da Ostern vorbei - Krascher als
MOD
Thema: Musterung sowie Eignungsuntersuchung..
KellerKind
» 09.04.09 11:37 «
Liebe IPD User,
schade das man sich hier nun anmelden muss!
Egal, ich bin erst 20 Jahre alt und kenne ein paar Mitglieder von euch
persönlich. War auch schon einer Veranstaltungen von euch. Ich finde
das alles sehr interessant und hab auch schon einen solchen
Gerichtstermin mitbekommen!
Nun hoffe ich das ihr mir helfen könnt.
Und zwar möchte das Kreiswehrersatzamt doch tatsächlich von mir das ich
für diesen *angeblichen STAAT* eine Musterung vollziehe!
Ich möchte weder zur Musterung erscheinen noch daran denken für solch
ein Land zu dienen. So leid es mir tut. Doch Sie machen was sie wollen.
Ich werde demnächst eine neue Ausbildung anfagen.
Meine Frage an euch Profis:
Kann ich es durch nette Briefe oder ähnliches schaffen mich davor zu
drücken? Hat jemand erfahrung in diesem Bereich?
Ich danke im Vorraus! KK
Krascher
Liebster KK.
Wenn du schon "IPD-Infos" mitgemacht und auf Verhandlungen warst,
stellt sich die Frage: warum bist du noch kein Mitglied ? - Oder bist
du ?
Anmeldung: natürlich muß man sich hier anmelden und wir denken darüber
nach, dieses Forum nur noch für IPDler zugängig zu machen.
Warum ? - Weil wir so viele "kluge" Menschen haben, die
a) alles besser können und dennoch nur hier auf Fakten zurückgreifen
b) dieses Forum als Denuntiationsplattform nutzen
Insofern kommen wir wieder auf unsere gen. Aussage zurück:
das ist keine Rechtsberatung hier und die IPD ist auch keine Kanzlei,
sondern eine Partei.
Tip: suche einen Anwalt deines Vertrauens. Klingt für dich jetzt doof,
ist aber so.
Allerdings findest du zu deinem Problem hinreichende Informationen.
Eine "Pflicht" gibt es nicht. Schon gar nicht, wenn die HLKO (Haager
Landkriegsordnung - Völkerrecht) etwas dagegen hat. Und sie hat.
Nach Art. 25 GG geht Völkerrecht dem dt. Recht vor. Einfach mal an das
KWA schreiben.
KellerKind
Erstmal Danke,
Nein, bin noch kein Mitglied.. nur zwei Kollegen von mir.
Was kostet das nochmal? Rund 50€ im Jahr glaube ich.. vllt. kann mir
jemand nen Link schicken zwecks vorteile usw. Danke!
Ein Anwalt meines vertrauens? Ich dachte das ich hier ein paar infos
darüber bekomme!
Denn der normale sagt: Klar musst Du dahin.. ist ja Pflicht bla bla..
doch ich dachte mir das es doch irgendwie möglich ist mich davor zu
drücken.
Den Anwalt meines vertrauens kenne ich leider nicht.. ich kannte einen
der sich sehr gut damit auskennt doch habe keinen Kontakt mehr zu ihm
und im Forum ist er leider nicht!
Und ich weis durchaus das die IPD keine Kanzlei ist. Doch sonst findet
man ja bei allem möglichen Fragen Antworten!
Ich versuch da mal mit dem Art. 25 GG zu finden.. weis noch nicht was
ich da schreiben soll
Danke und Frohe Ostern. KK
Krascher
=KellerKind:]Erstmal Danke,
Nein, bin noch kein Mitglied.. nur zwei Kollegen von mir.
Was kostet das nochmal? Rund 50€ im Jahr glaube ich.. vllt. kann mir
jemand nen Link schicken zwecks vorteile usw. Danke!
Vorteile ? - Gibt es keine, nur Nachteile. Du gehörst dann zu einer
Gruppe von Spinnern, deren Partei lt. Presse bestenfalls eine rechte
Splittergruppe von irgendetwas ist. Ewig gestrig sozusagen, von
"rechts" bis "rechtsextrem" ist alles lt. Presse dabei und die werden
es wohl wissen.
Und der Jahresbeitrag liegt sogar bei € 60,-- zzgl. € 25,--
Aufnahmegebühr. - Also empfehlen kann ich dir das ganze nicht.
Insbesondere nicht, wenn du schon mal auf einer Info warst und nach
"Vorteilen" fragst.
Ein Anwalt meines vertrauens? Ich dachte das ich hier ein paar infos
darüber bekomme!
Ja. Wie gesagt: steht alles schon drin, wenn´s "weh" tut, frag nen
Anwalt.
Denn der normale sagt: Klar musst Du dahin.. ist ja Pflicht bla bla..
doch ich dachte mir das es doch irgendwie möglich ist mich davor zu
drücken.
Ein Drückeberger ? - Wie wäre es denn mit einem Sozialdienst ? - In der
Altenpflege bsw. Da wird jede helfende Hand benötigt und du tust etwas
Sinnvolles !
Den Anwalt meines
vertrauens kenne ich leider nicht..
Wirst lachen, ich auch nicht. So ziemlich keiner hier.
ich kannte einen der sich
sehr gut damit auskennt doch habe keinen Kontakt mehr zu ihm und im
Forum ist er leider nicht!
Anwälte die sich hier im Forum aufhalten, investieren auch € 250,-- bei
ner Domina.
Und ich weis durchaus das
die IPD keine Kanzlei ist. Doch sonst findet man ja bei allem möglichen
Fragen Antworten!
Ich versuch da mal mit dem Art. 25 GG zu finden.. weis noch nicht was
ich da schreiben soll
Du findest Zwang voll doof und verstehst das nicht, weil Art.20 (2) MRK
auch sagt, dass Zwang voll doof ist. Und das hättste gerne erklärt
bekommen, wa !
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Adlerin
Beiträge: 134
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» 21.08.09 02:21 « |
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Führerscheinentzug
Rechtsstaatlichkeit ohne gesetzlichen Richter
Aufgrund des Verdachts ... wurde bei einer „Allgemeinen
Verkehrskontrolle“ von Herrn J. um 08:13 Uhr eine Blutprobe entnommen.
Ohne gesetzliche Richterunterschrift,
Begründung der Trachtentruppe:
„Gefahr im Verzug“, mitten in der Nacht (08:13 Uhr) kann kein Richter
geweckt werden.“...
Bescheid LRA,
unterschrieben von „Geiger,
Oberregierungsrätin“ mit 2 Buchstaben ohne Beglaubigung und diese steht
unter der Rechtsbehelfsbelehrung
I. 1. Herrn J. wird die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C,
CE, M, L, S und T mit sofortiger Wirkung entzogen.
2. Herr J. ist verpflichtet, den vom Landratsamt D. am .......
ausgehändigten Führerschein der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, S
und T unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen
nach Zustellung dieses Bescheides bei der FührerscheinsteIle des
Landratsamtes, abzuliefern.
3. Für den Fall, dass Herr J. der in Ziffer 2 genannten Verpflichtung
nicht innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides nachkommt,
wird ein Zwangsgeld in Höhe von € 500,-- zur Zahlung fällig.
II. Die sofortige Vollziehung des Bescheides in Ziffer I. Nr. 1. wird
angeordnet.
IV. Herr J. hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
V. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr von 101,-- Euro festgesetzt.
Wichtige Hinweise:
1. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wird mit
der Zustellung dieses
Bescheides wirksam. Widerspruch und Klage haben aufgrund der Anordnung
des Sofortvollzugs der Ziffer I. Nr. 1 keine aufschiebende Wirkung.
Dies bedeutet, dass Herr J. ohne Fahrerlaubnis fährt, wenn er sich nach
Zustellung dieses Bescheides ans Steuer setzt. Dies gilt selbst dann,
wenn er gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben
hat. Bezüglich der Ablieferungspflicht in Ziffer I. Nr. 2 besteht
Sofortvollzug Kraft Gesetzes (§ 47 Abs. 1 S. 2 FeV), da der sofortige
Vollzug des Entzugs der Fahrerlaubnis angeordnet wurde.
2. Herr J. hat die Möglichkeit, im Falle eines Widerspruchs oder einer
Klage formlos beim Landratsamt D. zu beantragen, die Vollziehung dieses
Bescheides auszusetzen. Er hat ferner die Möglichkeit, bei dem in der
Rechtsbehelfsbelehrung genannten Verwaltungsgericht zu beantragen,
die aufschiebende
Wirkung seines Widerspruchs oder seiner Klage wiederherzustellen
(Antrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).
(Anm. Das verstehe wer will, siehe Rechtsmittelbelehrung)
Das Landratsamt D. ist zur
Entscheidung über die
Entziehung der Fahrerlaubnis sachlich und örtlich zuständig (§ 73 FeV
i. V. m. § 8 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen,
BayRS 2210-2-W).
So, so.
Rechtsgrundlage für die Entscheidung ist § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1
FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV. Danach hat die
Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese zu
entziehen, wenn sich dieser als ungeeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder
Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 zur FeV vorliegen oder erheblich
oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze
verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
ausgeschlossen ist.
Die Entziehung des Führerscheines, die Anordnung seiner Ablieferung
unter Fristsetzung stützen sich auf § 3 Abs. 2 StVG i.V.m. § 47 Abs. 1
FeV.
Die knappe Frist von 5 Tagen für die Ablieferung des Führerscheines ist
zumutbar, zumal nach der Entziehung der Fahrerlaubnis der Führerschein
unverzüglich beim Landratsamt abzuliefern ist.
Rechtsnorm
für die Androhung des Zwangsgeldes sind die Art. 29, 30, 31 und 36
des Bayer. Verwaltungs- Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.11.1970 (BayRS 2010-2-1). Das
Zwangsgeld ist in der Höhe angemessen und dient dem Zweck, die Vorlage
des Führerscheines durchzusetzen.
Die Androhung des Zwangsgeldes stellt dabei einen aufschiebend
bedingten Leistungsbescheid im Sinne des Art. 23 Abs. 1 VwZVG dar, der
ohne weitere Mitteilung vollstreckt werden kann, wenn die zugrunde
liegende Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt wurde. Das Zwangsgeld
wird dann insoweit fällig, Art. 31 Abs.3 VwZVG.
Mit der Zahlung des Zwangsgeldes besteht die
Verpflichtung zur
Ablieferung des Führerscheines fort. Das Zwangsgeld kann solange
angewendet werden, bis die Verpflichtung, den Führerschein abzuliefern
erfüllt ist.
Das Landratsamt D. kann
darüber hinaus die
Wegnahme des Führerscheines durch Polizeibeamte im Wege des u
nmittelbaren Zwanges anordnen, sofern das Zwangsgeld einen Erfolg nicht
erwarten lässt.
... und wo ist der gesetzliche Richter???
IV.
An der Anordnung der sofortigen Vollziehung besteht im vorliegenden
Fall ein besonderes öffentliches Interesse (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 1, 4 GebOSt und Gebührentarif Nr.
206 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Da der internationale
Führerschein nur in
Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein gilt, war der
Antrag des Herrn J. vom ... abzulehnen. Denn durch die Entziehung der
Fahrerlaubnis verliert der internationale Führerschein ebenfalls seine
Gültigkeit (§ 25a Abs. 1 FeV). Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FeV ist nach
der Entziehung auch ein von einer deutschen Behörde ausgestellter
internationaler Führerschein unverzüglich bei der entscheidenden
Behörde abzuliefern. Eine Ausstellung eines internationalen
Führerscheins kommt daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht.
Die können doch ein Fahrverbot nur innerhalb
der BRdvD verhängen, in Afghanistan wird so was nicht bestraft.
Außerdem ist in Deutschland einer hoher Prozentsatz
Psychopharmakaabhängig (Ritalin), von Schlaftablettenfressern und
Cortisonabhängigen ganz zu schweigen. Damit macht man Umsatz,
Kontrollen würden diesen einbrechen lassen. Da geht scheinbar keine
Gefahr aus, niemanden interessiert das (siehe Winnenden)!
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