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Autor
Thema: Ämter & Behörden
Kampfgeist

Beiträge: 152

» 16.03.09 16:45 «              Beitrag melden


@ JFH,

da gibts nur eins zu tun: Die Gelegenheit der abgelaufenen Clubkarte nutzen und bei der Gemeinde/Stadt auf die Eintragung einer richtigen Staatsangehörigkeit bestehen: Entweder "Bundesrepublik Deutschland" (wäre ja irre, wenn das irgendwo gemacht würde ) oder "Deutsches Reich".

Den Schriftverkehr kannst Du dann als Nachweis Deiner Bemühungen bei der Bank vorlegen - oder die Bank wechseln ...


Respectfully
Kampfgeist
heinrich

Beiträge: 46

» 16.03.09 17:27 «              Beitrag melden


wäge ab, wie wichtig die bank für dich ist.
meine hat daraufhin von weiterer geschäftlicher zusammenarbeit abgesehen, das vorhandene private konto durfte ich aber noch behalten.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
JFH

Beiträge: 25

» 17.03.09 09:44 «              Beitrag melden


@Kampfgeist

das wäre natürlich eine Königslösung... aber ich fürchte die würden sich da rausreden, schliesslich steht ja mittlerweile sogar im DUDEN unter Staatsangehörigkeit als Beispiel: "Seine Staatsanghörigkeit ist deutsch"
was da steht muss natürlich stimmen...
Ist auch nur eine 3000 Seelen Gemeinde in Hessen.

Zum Thema Bank (ist ne Sparkasse) wechseln und @heinrich:

Das käme mir gar nicht so ungelegen
ich will nämlich nur ein Aktiendepot aus meiner Konfirmationszeit auflösen, soll mich dazu aber legitimieren, obwohl ich dort seit meinem ersten Kindersparbuch Kunde bin... warte schon über ein halbes Jahr auf eine Lösung bzw das Geld aus dem Depot, das ich dringend gebrauchen könnte...

Was mich aber wundert, ist, dass selbst nach BrdvD "Gesetzes"lage denen auch mein Clubführerschein genügen müsste, ich kann jedenfalls aus AO und GwG nichts anderes herauslesen, sie bestehen aber auf:

PERSONALausweis,
Geburtsurkunde (ob sich die Bearbeiterin da mal nicht vermacht hat!?),
Reisepass
oder
"Meldeausweis"

Danke für eure Ideen!

Swawa

Beiträge: 245

» 17.03.09 20:53 «              Beitrag melden


hallo JFH,

das kannst du vergessen! mit einem reisepass läßt sich wohl was machen, aber ansonsten rücken die keine kohle raus.ich habe das erlebt mit der postbank, in dem ich mit meinen personenausweiß meinen monatlichen scheck einlösen wollte. immer nur theater und die damen u. herren ziehen dich noch durch die schei.. schau mal meinen beitrag unter dieser rubrik. als wenn die sich alle abgesprochen haben und das denke ich sogar. eine aufklärung u. beschwerde beim vorstand der postbank blieb ohne antwort. genau so ist es bei den üblichen banken. die sitzen alle auf einem zu hohen roß. die sind schlimmer als AIDS, samt angestellte. in meinen augen hochgradige verbrecher, denen ist es scheiß egal ob du unter der brücke pennst oder deine kinder nichts zu essen haben. wir haben viel zu tun auch diese kruppzeug von der bühne verschwinden zu lassen und dann samt den eidgenossen von politik und justiz nach BOLiVIEN. da soll es so eine stadt namenes PALMASOLA geben, von der außenwelt abgeschnitten und eingezäunt. da sitzt und mordet der größte abschaum, hölle pur. frau merkel darf als erste rein, ohne keuschheitsgürtel und der rest der bande kriegt da erst einmal eine arschmassage. so, und da wissen sie dann was es heißt zu überleben. müßte doch hinzukriegen sein, nicht war

JFH

Beiträge: 25

» 20.03.09 19:20 «              Beitrag melden


Gerade hat die frau von der spasskasse hier angerufen, ein paar stilblüten:
(s=sparkasse,J=ich)

s: Wir bräuchten noch ihre legitimation
j: Sie brauchen die, obwohl ich seit 20 jahren kunde bei ihnen bin? Soll ich mich denn verändert haben?
s: Der gesetzgeber fordert das so von uns, sie brauchen eine gültige legitimation, dass, was sie mir vorgelegt haben, ist kein gültiges dokument (war mein personenausweis, nichtmal selbstgedruckt sondern von einem altherrenkegelclub halbwegs professionell auf plastik)
...
s: erkundigen sie sich mal, ob das überhaupt ein gültiges dokument ist.
j: reichspassgesetz stammt von 1800irgendwas, ich brauche keinen personalausweis
s: wir leben aber in der brd und nicht im deutschen reich
j:
...
s: besorgen sie sich eine amtliche meldebescheinigung, "sonst komme ich da nicht ran"

Kapitulation?

Sind unsere personenausweise also völlig nutzlos?

Es scheint so!

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 20.03.09 20:46 «              Beitrag melden


JFH:


Kapitulation?

Sind unsere personenausweise also völlig nutzlos?

Es scheint so!


Was hat die "Anerkennung" einer Sparkasse mit Recht und Gesetz zu tun ?

Jeder Richter proklamiert auch seine "Rechtmäßigkeit", wenngleich seine "Kollegen" in den gr. Kommentaren ihm diese ganz eindeutig absprechen. Ist die Frage nach dem gesetzlichen Richter also völlig nutzlos ?

Warum drehen wir uns wieder im Kreise ... ?

Der Dieb sagte, er ist kein Dieb. Ja, dann kann er auch kein Dieb sein, dann ist die Polizei ja überflüssig, es gibt schließlich keine Diebe.

Genauer mag ich nicht antworten.

JFH

Beiträge: 25

» 21.03.09 10:38 «              Beitrag melden


@Krascher

Versteh mich bitte nicht falsch, die Frage war durchaus bewusst provokannt formuliert. Jedoch nicht, um die grundlegende frage, wer im recht ist anzuzweifeln, sondern um meine hilf- und ratlosigkeit beim versagen in der anwendung im alltag auszudrücken.

Etwas wut und enttäuschung ist vielleicht auch dabei, weil es darauf hinauszulaufen scheint, dass ich zum meldeamt gehen darf, um mir, natürlich gegen einen obulus, ein dokument ausstellen zu lassen, das in dem meine staatsangehörigkeit mit deutsch angegeben ist nur um mir mein eigentum zugänglich zu machen, das ich zum finanziellen überleben gut gebrauchen kann.

Natürlich erübrigt sich das mit dem finanziellen wahrscheinlich in wenigen monaten



vonRoit

Beiträge: 2421

» 21.03.09 11:08 «              Beitrag melden


Es ist nie etwas nutzlos, im Gegenteil, es muss die Provokation her. Da Du den Ausweis alleine als Mittel zum Zweck nutzen willst wird er Dir auch nutzlos vorkommen. Doch da steckt noch Einiges mehr dahinter weshalb wir das machen, was wir da machen.
In erster Linie geht es darum das alle mit so einem Ausweis herum laufen, damit die Herren sehen das es immer mehr werden, die sich zur Sache bekennen, nämlich zu ihren Wurzeln und zu ihrem Land. Früher waren es einige Leute die den Mumm hatten es durch zu ziehen. Dann waren es Hunderte und es wurden immer mehr. Heute weis schon kein Polizist mehr auf der Strasse was ihn erwartet sollte er illegal jemanden belästigen!
Zückt der nun einen Personenausweis oder einen Personalausweis?
Das Ganze erzielt einen besonderen Effekt auch bei diesen illegalen Belästigungen, durch die sogenannten "Ordnungshüter" ob jung oder alt. Doch dies ist eben auch nur ein Nebenschauplatzt der wirklichen Realität, es steckt noch einiges mehr im Detail, die Herren sollen nicht nur darüber nachdenken was diese da machen, sondern es geht noch viel viel tiefer.
Erschreckend ist, das die Meisten immer noch nicht begriffen haben was in diesem Land eigentlich los ist, das sehe ich immer wieder an den Reaktionen Einiger hier im Forum, die noch glauben das es mit Freundlichkeit geht und sie mit Gutmenschen-Komödien zu Ergebnissen kommen und Resultate erlangt werden könnten. Weit gefehlt, die Schwäche die Ihr zeigt sind Wasser auf den Mühlen derer die Anderes wollen und ohne den entsprechenden Widerstand, werden diese Vögel solange weiter machen,bis diese ihre Sachen entsprechenden den Vorgaben durch gezogen haben, was weder mit Freundlichkeit noch mit anderen gleichen Mitteln zu stoppen ist.

Es wäre von Vorteil sich einmal Gedanken zu machen was das sogenannte Verwaltungsrecht eigentlich darstellt. Wenn einer von Euch drauf kommt, kann er es hier ja mal ausbreiten und uns etwas bei bringen, "wir schreiben nämlich Dämlich mit H" und würden gerne noch etwas dazu lernen, wisst Ihr!

Es ist immer eine Sache des Durchsetzungsvermögens mit diesen Ausweis auch zu bekommen was ich will und in der Regel erhalte ich es auch.
Warum?
Ich setze es durch und zwar ohne Freundlichkeit, sondern mit klarer Ausdeutung und klarer Position und gehe auch keinen Schritt dabei zurück.

Ich habe Geld damit bekommen, weil ich es durch gesetzt habe,auch Wertbriefe und andere Dinge habe ich damit bekommen.
Warum?
Weil ich es durch gesetzt habe und zwar konsequent und ohne dabei eine Frage offen zu lassen.

Mit Freundlichkeit hat (M)an mich immer wieder vor die Tür gestellt, mit harter Durchsetzung mir immer gegeben was ich wollte.



Zuletzt bearbeitet: 21.03.09 11:27 von Administrator
JFH

Beiträge: 25

» 21.03.09 11:20 «              Beitrag melden


vonRoit:

...
In erster Linie geht es darum das alle mit so einem Ausweis herum laufen, damit die Herren sehen das es immer mehr werden, die sich zur Sache bekennen, nämlich zu ihren Wurzeln und zu ihrem Land. Früher waren es einige Leute die den Mumm hatten es durch zu ziehen. Dann waren es Hunderte und es wurden immer mehr.
...


Deshalb hab ich das ja auch gemacht!
Aber jetzt komme ich damit anscheinend nicht weiter, muss die "schlacht" als verloren sehen, auch wenn damit der sieg in diesem "krieg" hoffentlich ein stück näher rückt

vonRoit

Beiträge: 2421

» 22.03.09 00:23 «              Beitrag melden


@ JFH

Man nehme den Personenausweis und gehe; zur Bank, zur Post oder sonst wo hin. lege diesen auf den Tisch wenn ein Dokument verlangt wird.
Dann gibt es in der Regel Probleme, und was machen wir nun?

2004 Postamt Hamburg Eppendorf , Einschreiben Wertbrief, Personenausweis zum Postbeamten gegeben, vielmehr Beamtin.

Sie glotzt und ihr fallen die Gucker aus den Augenhöhlen.

Dialog: "Was ist denn das, das Deutsche Reich gibt es doch garnicht mehr!"

Verzweifeltes Umblicken in die Runde, hilfesuchenden Blick zum Kollegen neben sich.

Dialog. "Ich glaube das geht nicht." "....äh mm moment mal.."

Nun ich: " Sie bleiben hier, sie verschwinden nicht mit dem Ausweis , Sie bleiben immer da wo ich Sie sehen kann."

Dialog. "Ich will ja garnicht weg, nur meinen Abteilungsleiter suchen."

Nun ich: " Den Ausweis bitte da ablegen, dann können Sie suchen gehen."

Sie legt den Ausweis auf den Tresen und ich bin beruhigt.

Zwei Minuten später, ein langes Etwas baut sich vor mit auf, sieht mich an und sagt;

"Haben Sie keinen Ausweis?"
Nun ich: "Doch habe ich, hier den da."
Das lange Etwas; " Das ist ein Ausweis?"
Nun ich: " Natürlich, steht doch drauf, Personenausweis, oder etwa nicht?"

Er nimmt den Ausweis und betrachtet ihn lange.

Das lange Etwas: "Deutsches Reich gibt es doch nicht mehr, oder etwa doch noch? ..hähäh."

Irgendwie ist ihm nicht gut habe ich das Gefühl.

Das lange Etwas: " Sind Sie Kunde bei uns?"
Nun ich:"Schon viele Jahre und zwar gezwungener maßen, gibt keine Alternative wissen Sie."

Er wieder: " Ich kann Ihnen auf das Ding hier leider nichts geben, weder Geld noch Wertbrief."

Nun ich: " Ich denke doch, und ich bin mir ganz sicher das Sie mir geben werden was ich will."

Er wieder: " Verstehen Sie doch, ich darf es nicht."

Nun ich: " Doch Sie dürfen und zwar jetzt."
Er wieder ganz gequält: " Es geht doch nicht."

Nun ich: " Doch es geht ganz sicher."

Er wieder" wie wollen Sie mich denn zwingen?"

Nun ich: " Zwingen? Ich denke garnicht daran sie zu zwingen."

"Doch ich weis ein besseres Mittel, ich rufe jetzt um Hilfe und werde die Polizei bitten, mit mir mein Geld von der Bank zu holen, wie finden Sie das?"

Er wieder: " Das machen Sie doch nicht, oder doch?"

Nun ich: " Doch mache ich jetzt sofort!"

Der Laden war voll, meine Stimme kräftig und sehr sonor.

Ich habe mein Konto aufgelöst und das Geld bekommen, ich habe meinen Wertbrief bekommen und die nächsten Jahre dort mit meinen Personenausweis alles bekommen, was ich nur wollte.

Wenn nicht, ich habe eine laute und kräftige Stimme!

Unterschlagung und Betrug, Mandantenverrat und Mandantenbetrug sind immer Zauberworte, die manche Pforten öffnen und auch komischerweise auf einmal Akzeptanz für gewisse Dinge verschaffen.

Dies wird bei jeder Post, bei jeder Bank oder sonstigen Institution immer wirksam sein, mein Wort drauf.

Ach, übrigens habe ich ganz vergessen, das mache ich überall wo (M)an - Frau meinen Personenausweis nicht leiden mag. Ich verschaffe ihm sofort die nötige Aufmerksamkeit und Achtung.

Und noch etwas zur Sache:

Ein abgelaufener Perso ist auch gültig, egal was drauf steht. Wenn er nicht mehr gültig sein sollte, muss das auf diesem vermerkt sein, selbst damit könnt Ihr Euch durchsetzen.





Zuletzt bearbeitet: 22.03.09 02:39 von Administrator
maske

Beiträge: 3

» 22.03.09 11:47 «              Beitrag melden


Hallo zusammen

Ich lese schon lange Zeit in diesem Forum und zum obigen Beitrag hab ich noch einen Tip.

Immer wenn jemand von den Systemdeppen meint das es das Deutsche Reich nicht mehr gibt leg ich ihm folgendes vor:

Vorlage zur Aufklärung.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973. Es heißt dort unter III,1 u.a.:
„Das Grundgesetz - ... - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist... Das Deutsche Reich existiert fort... und ist mangels der Organisation nicht handlungsfähig.“

Auszüge aus dem BBG und NBG.

Bundesbeamtengesetz (BBG), zuletzt geändert durch Art. 19a G vom 19.02.2006

§ 185 BBG: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

Niedersächsisches Beamten-Gesetz (NBG, NI), § 233 NBG – Landesrecht Niedersachsen

§ 233 NBG: Reichsgebiet, öffentlicher Dienst in den eingegliederten Gebieten und im Ausland

(1) Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen Jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
(2) Dem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes stehen gleich
1. Für Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit der bis zum 8 Mai 1945 geleistete gleichartige Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in den Gebieten, die nach dem 31. Dezember 1937 dem Deutschen Reich angegliedert waren,
2. Für Volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler der gleichartige Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Herkunftsland.

Behördenauskunft über den Personalausweis:

Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche darauf hindeuten, dass die Inhaberin / der Inhaber des Pass-/ Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzt. Da jedoch auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ( s. Art. 116 Abs.1 2. Halbsatz des Grundgesetzes ) deutsche Pass- und Ausweisdokumente auszustellen sind, stellt der Besitz dieser Dokumente eben keinen urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dar.

GG Artikel 116

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung,
wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat

RuStag § 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis35) besitzt.
„BGBl“ Teil III (102-1):
„DEUTSCHER ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt.“

- Deutsche haben daher das Recht, sich selbst Behelfsausweise auszustellen! -
Siehe Urteil OLG Stuttgart 4 WS 98/06
Respektive Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich

„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Allgemeine Hinweise
Nur für den Fall, dass Sie sich weiterhin an eine Rechtsgrundlagenlose Rechts- und Gesetzesauffassung festgehalten wird, wird präventiv bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der Artikel 1, 2, 5, 12, 17 und 30 AllgErklMenschenR, den Bestimmungen der Artikel 1, 5, 7, 8, 14, 17 und 18 IPbürgR (BGBl. 1973 II S. 1534), den Bestimmungen der Artikel 1, 5, 11 und 12 IPwirtR (BGBl. 1973 II S. 1570) und den Bestimmungen der Artikel 1 und 2 UN-Folterkonv. (BGBl. 1990 II S. 246) in Verbindung mit Artikel 25 GG jeder persönlich für seine Handlungen verantwortlich ist und dafür auch persönlich zivil- und strafrechtlich belangt werden kann. Dies wird, in den Überlegungen zu beachten sein.

§ 56 Bundesbeamtengesetz (BBG) steht:
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Es wird auch auf §353 und §353a StGB, sowie §336 alt, §339 neu StGB verwiesen.
Rechtsbeugung:
„Ein Beamter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Der Täterkreis beschränkt sich auf Richter und Beamte, die wie ein Richter zu entscheiden haben. BGH NJW. 60, 253“ – Täter kann auch ein weisungsgebundener Beamter sein (Finanzbeamter, Verwaltungsbeamter).
„Die Rechtsordnung verlangt von jedem – auch von den weisungsgebundenen – Beamten, dem die Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache obliegt, dass er dabei ungeachtet etwaiger gegenteiliger Weisungen allein nach Gesetz und Recht verfährt. Das gilt auch für den Richter, dem es an der Unabhängigkeit, die ihm die Verfassung gewährt, in Wahrheit fehlt. Auch ein solcher Richter macht sich, sofern nicht im Einzelfall ein von der Rechtsordnung anerkannter Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgrund vorliegt, der Rechtsbeugung schuldig, wenn er bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst gegen Gesetz oder Recht verstösst, weil die politischen Machthaber

JFH

Beiträge: 25

» 28.03.09 14:19 «              Beitrag melden


@vonRoit

Danke für das Beispiel, werde es das nächste Mal so versuchen!

Ich hatte wohl den psychologischen Faktor ein wenig unterschätzt...
Worauf kann man sich denn bei einem "abgelaufenen" PERSONALausweiss berufen?
Ich tippe mal auf das Reichspassgesetz von 1867!?

@maske

Danke für die Auflistung, das werde ich der guten Frau wohl mal zur Lektüre geben, ein Exemplar des "Deutschland Protokolls" oder von "Das Reicht" würde sie sicher überfordern

Sehr interessant auch, was diese Seite an informationen bietet:

Fakten zur Rechtslage

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 31.03.09 01:20 «              Beitrag melden


Verschoben Krascher als MOD

Baude

Landratsamt Weißeritzkreis Kämmerei ist der Meinung wenn man Sie mit der Rechtlichen Grundlage des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil 1 Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29 November 2007 Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz der Ordnungswidrigkeiten(454-2) Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom Mai 1968 (BGB1. 1S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13 Dezember 2001 (BGB1. 1S. 3574), wird aufgehoben.
u.s.w belehrt, geht man gleich mit Rechtlichen Schritten vor.

Landratsamt Weißeritzkreis
Kämmerei/Kreiskasse Vollstreckungsbehörde

Wir fordern Sie nochmals auf, den ausstehenden Betrag von 78,50 € bis zum 23.05.2008 zu beglei¬chen. Nach Ablauf der Frist wird die Zwangsvollstreckung, die mit weiteren Kosten verbunden ist, einge¬leitet. Für Bußgelder kann beim zuständigen Amtsgericht eine Erzwingungshaft It. §96 OWIG beantragt werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Landratsamt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die Pfändungsankündigung vom 05.05.2008 erhielten Sie von unserem Vollstreckungsbediensten, der im Namen des Landratsamtes Weißeritzkreis auf Weisung der Kämme¬rei/Kreiskasse/Vollstreckungsbehörde handelt.
Wir bitten von weiteren unsachlichen Äußerungen, die u. a. Mitarbeiter unserer Behörde betreffen, ab¬zusehen. Ansonsten behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen

Neubert
_______________________________________

Wolkenschieber

Mein Onkel Willi sagte mir heute, dass das Bundespräsidialamt, Spreeweg 1 in Berlin am 27.09.2007 bestätigt hat, das der Geltungsbereicht des Grundgesetzes Art. 23 GG a.F. in 1990 aufgehoben worden ist.

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 geht hervor;

"Die Bundesrepublik... Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319f); 6, 309 (338,363)).

Und eben dieser Geltungsbereich ist seit 1990 futsch!

Ansonsten behalten wir uns rechtliche Schritte vor

Auf welche Rechtsgrundlage wollen sich Behörden denn nun mit ihren Drohungen noch beziehen? Fakt ist, das ALLES nur noch Rechtsbetrug (Willkür & Rechtsbeugung) ist!

Wie lange wird der MICHEL noch stillhalten?

Liebe Grüße...

heinrich

Beiträge: 46

» 31.03.09 08:01 «              Beitrag melden


@ Baude, @ Wolkenschieber

erlebe gerade das gleiche, habe etwas druck aufgebaut um legitimation und verantwortlichkeit in owig und parallel steuerbescheidessache nachgewiesen zu bekommen.
desweiteren akteneinsicht, gemäß bundesinformationsgesetz bei der stadt forst.
interessant ist, stets schreibt eine(r) und z.t. sachgebietsfremder unterschreibt i. auftrag.
auch dieser nachweis blieb aus, in wessen auftrag.

4 wochen geschieht rein garnichts.
habe nun nachgehakt und eine 1-wochen-nachfrist gesetzt, nun trotzreaktion - owig geht ans gericht, widerspruchsbescheid könne ich mir einklagen.

selbst nach hinweis meinerseits auf verwaltungsgerichtliche schritte, zur durchsetzung meines begehrens, kommt rückweisung meines widerspruchs mit möglichkeit der rechtsbehelfbelehrung, d.h. klage vor dem verwaltungsgericht.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
Heinrich4Me

Beiträge: 7

» 31.03.09 13:23 «              Beitrag melden


Mein Onkel Willi sagte mir heute, dass das Bundespräsidialamt, Spreeweg 1 in Berlin am 27.09.2007 bestätigt hat, das der Geltungsbereicht des Grundgesetzes Art. 23 GG a.F. in 1990 aufgehoben worden ist.


kann man das irgendwo schwarz auf weiß lesen, sehen?

Bin heute im Rahmen meines Ämtertages bezüglich Eintreibung der Nachweise der Verantwortlichkeit ein paar Erfahrungen reicher geworden.
Habe die Verantwortlichen nicht zum Nachweis bekommen, jedoch persönlich gesprochen.
Immerhin gut fürs Auftreten, dann schlottern wenigstens nicht die Knie vor Gericht.

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen.
- Matthias Josef Wölfle -
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