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Thema: Ämter & Behörden
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JFH
Beiträge: 25
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» 17.03.09 09:44 « |
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@Kampfgeist
das wäre natürlich eine Königslösung... aber ich fürchte die würden
sich da rausreden, schliesslich steht ja mittlerweile sogar im DUDEN
unter Staatsangehörigkeit als Beispiel: "Seine Staatsanghörigkeit ist
deutsch"
was da steht muss natürlich stimmen...
Ist auch nur eine 3000 Seelen Gemeinde in Hessen.
Zum Thema Bank (ist ne Sparkasse) wechseln und @heinrich:
Das käme mir gar nicht so ungelegen
ich will nämlich nur ein Aktiendepot aus meiner Konfirmationszeit
auflösen, soll mich dazu aber legitimieren, obwohl ich dort seit meinem
ersten Kindersparbuch Kunde bin... warte schon über ein halbes Jahr auf
eine Lösung bzw das Geld aus dem Depot, das ich dringend gebrauchen
könnte...
Was mich aber wundert, ist, dass selbst nach BrdvD "Gesetzes"lage denen
auch mein Clubführerschein genügen müsste, ich kann jedenfalls aus AO
und GwG nichts anderes herauslesen, sie bestehen aber auf:
PERSONALausweis,
Geburtsurkunde (ob sich die Bearbeiterin da mal nicht vermacht hat!?),
Reisepass
oder
"Meldeausweis"
Danke für eure Ideen!
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Swawa
Beiträge: 245
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» 17.03.09 20:53 « |
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hallo JFH,
das kannst du vergessen! mit einem reisepass läßt sich wohl was machen,
aber ansonsten rücken die keine kohle raus.ich habe das erlebt mit der
postbank, in dem ich mit meinen personenausweiß meinen monatlichen
scheck einlösen wollte. immer nur theater und die damen u. herren
ziehen dich noch durch die schei.. schau mal meinen beitrag unter
dieser rubrik. als wenn die sich alle abgesprochen haben und das denke
ich sogar. eine aufklärung u. beschwerde beim vorstand der postbank
blieb ohne antwort. genau so ist es bei den üblichen banken. die sitzen
alle auf einem zu hohen roß. die sind schlimmer als AIDS, samt
angestellte. in meinen augen hochgradige verbrecher, denen ist es
scheiß egal ob du unter der brücke pennst oder deine kinder nichts zu
essen haben. wir haben viel zu tun auch diese kruppzeug von der bühne
verschwinden zu lassen und dann samt den eidgenossen von politik und
justiz nach BOLiVIEN. da soll es so eine stadt namenes PALMASOLA geben,
von der außenwelt abgeschnitten und eingezäunt. da sitzt und mordet der
größte abschaum, hölle pur. frau merkel darf als erste rein, ohne
keuschheitsgürtel und der rest der bande kriegt da erst einmal eine
arschmassage. so, und da wissen sie dann was es heißt zu überleben.
müßte doch hinzukriegen sein, nicht war
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JFH
Beiträge: 25
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» 20.03.09 19:20 « |
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Gerade hat die frau von der spasskasse hier angerufen, ein paar
stilblüten:
(s=sparkasse,J=ich)
s: Wir bräuchten noch ihre legitimation
j: Sie brauchen die, obwohl ich seit 20 jahren kunde bei ihnen bin?
Soll ich mich denn verändert haben?
s: Der gesetzgeber fordert das so von uns, sie brauchen eine gültige
legitimation, dass, was sie mir vorgelegt haben, ist kein gültiges
dokument (war mein personenausweis, nichtmal selbstgedruckt sondern von
einem altherrenkegelclub halbwegs professionell auf plastik)
...
s: erkundigen sie sich mal, ob das überhaupt ein gültiges dokument ist.
j: reichspassgesetz stammt von 1800irgendwas, ich brauche keinen
personalausweis
s: wir leben aber in der brd und nicht im deutschen reich
j:
...
s: besorgen sie sich eine amtliche meldebescheinigung, "sonst komme ich
da nicht ran"
Kapitulation?
Sind unsere personenausweise also völlig nutzlos?
Es scheint so!
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JFH
Beiträge: 25
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» 21.03.09 10:38 « |
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@Krascher
Versteh mich bitte nicht falsch, die Frage war durchaus bewusst
provokannt formuliert. Jedoch nicht, um die grundlegende frage, wer im
recht ist anzuzweifeln, sondern um meine hilf- und ratlosigkeit
beim versagen in der anwendung im alltag auszudrücken.
Etwas wut und enttäuschung ist vielleicht auch dabei, weil es darauf
hinauszulaufen scheint, dass ich zum meldeamt gehen darf, um mir,
natürlich gegen einen obulus, ein dokument ausstellen zu lassen, das in
dem meine staatsangehörigkeit mit deutsch angegeben ist nur um mir mein
eigentum zugänglich zu machen, das ich zum finanziellen überleben gut
gebrauchen kann.
Natürlich erübrigt sich das mit dem finanziellen wahrscheinlich in
wenigen monaten
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 21.03.09 11:08 « |
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Es
ist nie etwas nutzlos, im Gegenteil, es muss die Provokation her. Da Du
den Ausweis alleine als Mittel zum Zweck nutzen willst wird er Dir auch
nutzlos vorkommen. Doch da steckt noch Einiges mehr dahinter weshalb
wir das machen, was wir da machen.
In erster Linie geht es darum das alle mit so einem Ausweis herum
laufen, damit die Herren sehen das es immer mehr werden, die sich zur
Sache bekennen, nämlich zu ihren Wurzeln und zu ihrem Land. Früher
waren es einige Leute die den Mumm hatten es durch zu ziehen. Dann
waren es Hunderte und es wurden immer mehr. Heute weis schon kein
Polizist mehr auf der Strasse was ihn erwartet sollte er illegal
jemanden belästigen!
Zückt der nun einen Personenausweis oder einen Personalausweis?
Das Ganze erzielt einen besonderen Effekt auch bei diesen illegalen
Belästigungen, durch die sogenannten "Ordnungshüter" ob jung oder alt.
Doch dies ist eben auch nur ein Nebenschauplatzt der wirklichen
Realität, es steckt noch einiges mehr im Detail, die Herren sollen
nicht nur darüber nachdenken was diese da machen, sondern es geht noch
viel viel tiefer.
Erschreckend ist, das die Meisten immer noch nicht begriffen haben was
in diesem Land eigentlich los ist, das sehe ich immer wieder an den
Reaktionen Einiger hier im Forum, die noch glauben das es mit
Freundlichkeit geht und sie mit Gutmenschen-Komödien zu Ergebnissen
kommen und Resultate erlangt werden könnten. Weit gefehlt, die Schwäche
die Ihr zeigt sind Wasser auf den Mühlen derer die Anderes wollen und
ohne den entsprechenden Widerstand, werden diese Vögel solange weiter
machen,bis diese ihre Sachen entsprechenden den Vorgaben durch gezogen
haben, was weder mit Freundlichkeit noch mit anderen gleichen Mitteln
zu stoppen ist.
Es wäre von Vorteil sich einmal Gedanken zu machen was das sogenannte
Verwaltungsrecht eigentlich darstellt. Wenn einer von Euch drauf kommt,
kann er es hier ja mal ausbreiten und uns etwas bei bringen, "wir
schreiben nämlich Dämlich mit H" und würden gerne noch etwas dazu
lernen, wisst Ihr!
Es ist immer eine Sache des Durchsetzungsvermögens mit diesen Ausweis
auch zu bekommen was ich will und in der Regel erhalte ich es auch.
Warum?
Ich setze es durch und zwar ohne Freundlichkeit, sondern mit klarer
Ausdeutung und klarer Position und gehe auch keinen Schritt dabei
zurück.
Ich habe Geld damit bekommen, weil ich es durch gesetzt habe,auch
Wertbriefe und andere Dinge habe ich damit bekommen.
Warum?
Weil ich es durch gesetzt habe und zwar konsequent und ohne dabei eine
Frage offen zu lassen.
Mit Freundlichkeit hat (M)an mich immer wieder vor die Tür gestellt,
mit harter Durchsetzung mir immer gegeben was ich wollte.
Zuletzt bearbeitet: 21.03.09 11:27 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 22.03.09 00:23 « |
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@ JFH
Man nehme den Personenausweis und gehe; zur Bank, zur Post oder sonst
wo hin. lege diesen auf den Tisch wenn ein Dokument verlangt wird.
Dann gibt es in der Regel Probleme, und was machen wir nun?
2004 Postamt Hamburg Eppendorf , Einschreiben Wertbrief,
Personenausweis zum Postbeamten gegeben, vielmehr Beamtin.
Sie glotzt und ihr fallen die Gucker aus den Augenhöhlen.
Dialog: "Was ist denn das, das Deutsche Reich gibt es doch garnicht
mehr!"
Verzweifeltes Umblicken in die Runde, hilfesuchenden Blick zum Kollegen
neben sich.
Dialog. "Ich glaube das geht nicht." "....äh mm moment mal.."
Nun ich: " Sie bleiben hier, sie verschwinden nicht mit dem Ausweis ,
Sie bleiben immer da wo ich Sie sehen kann."
Dialog. "Ich will ja garnicht weg, nur meinen Abteilungsleiter suchen."
Nun ich: " Den Ausweis bitte da ablegen, dann können Sie suchen gehen."
Sie legt den Ausweis auf den Tresen und ich bin beruhigt.
Zwei Minuten später, ein langes Etwas baut sich vor mit auf, sieht mich
an und sagt;
"Haben Sie keinen Ausweis?"
Nun ich: "Doch habe ich, hier den da."
Das lange Etwas; " Das ist ein Ausweis?"
Nun ich: " Natürlich, steht doch drauf, Personenausweis, oder etwa
nicht?"
Er nimmt den Ausweis und betrachtet ihn lange.
Das lange Etwas: "Deutsches Reich gibt es doch nicht mehr, oder etwa
doch noch? ..hähäh."
Irgendwie ist ihm nicht gut habe ich das Gefühl.
Das lange Etwas: " Sind Sie Kunde bei uns?"
Nun ich:"Schon viele Jahre und zwar gezwungener maßen, gibt keine
Alternative wissen Sie."
Er wieder: " Ich kann Ihnen auf das Ding hier leider nichts geben,
weder Geld noch Wertbrief."
Nun ich: " Ich denke doch, und ich bin mir ganz sicher das Sie mir
geben werden was ich will."
Er wieder: " Verstehen Sie doch, ich darf es nicht."
Nun ich: " Doch Sie dürfen und zwar jetzt."
Er wieder ganz gequält: " Es geht doch nicht."
Nun ich: " Doch es geht ganz sicher."
Er wieder" wie wollen Sie mich denn zwingen?"
Nun ich: " Zwingen? Ich denke garnicht daran sie zu zwingen."
"Doch ich weis ein besseres Mittel, ich rufe jetzt um Hilfe und werde
die Polizei bitten, mit mir mein Geld von der Bank zu holen, wie finden
Sie das?"
Er wieder: " Das machen Sie doch nicht, oder doch?"
Nun ich: " Doch mache ich jetzt sofort!"
Der Laden war voll, meine Stimme kräftig und sehr sonor.
Ich habe mein Konto aufgelöst und das Geld bekommen, ich habe meinen
Wertbrief bekommen und die nächsten Jahre dort mit meinen
Personenausweis alles bekommen, was ich nur wollte.
Wenn nicht, ich habe eine laute und kräftige Stimme!
Unterschlagung und Betrug, Mandantenverrat und Mandantenbetrug sind
immer Zauberworte, die manche Pforten öffnen und auch komischerweise
auf einmal Akzeptanz für gewisse Dinge verschaffen.
Dies wird bei jeder Post, bei jeder Bank oder sonstigen Institution
immer wirksam sein, mein Wort drauf.
Ach, übrigens habe ich ganz vergessen, das
mache ich überall wo
(M)an - Frau meinen Personenausweis nicht leiden mag. Ich verschaffe
ihm sofort die nötige Aufmerksamkeit und Achtung.
Und noch etwas zur Sache:
Ein abgelaufener Perso ist auch gültig, egal was drauf steht. Wenn er
nicht mehr gültig sein sollte, muss das auf diesem vermerkt sein,
selbst damit könnt Ihr Euch durchsetzen.
Zuletzt bearbeitet: 22.03.09 02:39 von Administrator
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maske
Beiträge: 3
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» 22.03.09 11:47 « |
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Hallo zusammen
Ich lese schon lange Zeit in diesem Forum und zum obigen Beitrag hab
ich noch einen Tip.
Immer wenn jemand von den Systemdeppen meint das es das Deutsche Reich
nicht mehr gibt leg ich ihm folgendes vor:
Vorlage zur Aufklärung.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973. Es heißt
dort unter III,1 u.a.:
„Das Grundgesetz - ... - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den
Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist... Das Deutsche Reich
existiert fort... und ist mangels der Organisation nicht
handlungsfähig.“
Auszüge aus dem BBG und NBG.
Bundesbeamtengesetz (BBG), zuletzt geändert durch Art. 19a G vom
19.02.2006
§ 185 BBG: Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet
des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen
Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.
Niedersächsisches Beamten-Gesetz (NBG, NI), § 233 NBG – Landesrecht
Niedersachsen
§ 233 NBG: Reichsgebiet, öffentlicher Dienst in den eingegliederten
Gebieten und im Ausland
(1) Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des
Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen Jeweiligen
Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
(2) Dem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im
Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes stehen gleich
1. Für Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit
der bis zum 8 Mai 1945 geleistete gleichartige Dienst bei einem
öffentlich-rechtlichen Dienstherrn in den Gebieten, die nach dem 31.
Dezember 1937 dem Deutschen Reich angegliedert waren,
2. Für Volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler der gleichartige Dienst
bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Herkunftsland.
Behördenauskunft über den Personalausweis:
Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche
darauf hindeuten, dass die Inhaberin / der Inhaber des Pass-/
Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzt.
Da jedoch auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ( s. Art.
116 Abs.1 2. Halbsatz des Grundgesetzes ) deutsche Pass- und
Ausweisdokumente auszustellen sind, stellt der Besitz dieser Dokumente
eben keinen urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit dar.
GG Artikel 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelung,
wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder
Vertriebener deutscher
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem
Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
Aufnahme gefunden hat
RuStag § 1.
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3
bis32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis35) besitzt.
„BGBl“ Teil III (102-1):
„DEUTSCHER ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt.“
- Deutsche haben daher das Recht, sich selbst Behelfsausweise
auszustellen! -
Siehe Urteil OLG Stuttgart 4 WS 98/06
Respektive Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen
läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
Allgemeine Hinweise
Nur für den Fall, dass Sie sich weiterhin an eine Rechtsgrundlagenlose
Rechts- und Gesetzesauffassung festgehalten wird, wird präventiv
bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der
Artikel 1, 2, 5, 12, 17 und 30 AllgErklMenschenR, den Bestimmungen der
Artikel 1, 5, 7, 8, 14, 17 und 18 IPbürgR (BGBl. 1973 II S. 1534), den
Bestimmungen der Artikel 1, 5, 11 und 12 IPwirtR (BGBl. 1973 II S.
1570) und den Bestimmungen der Artikel 1 und 2 UN-Folterkonv. (BGBl.
1990 II S. 246) in Verbindung mit Artikel 25 GG jeder persönlich für
seine Handlungen verantwortlich ist und dafür auch persönlich zivil-
und strafrechtlich belangt werden kann. Dies wird, in den Überlegungen
zu beachten sein.
§ 56 Bundesbeamtengesetz (BBG) steht:
(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen
Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der
Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu
machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte,
wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den
nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung,
so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene
Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder
Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene
Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen
Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen
schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der
Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des
nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann,
so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.
Es wird auch auf §353 und §353a StGB, sowie §336 alt, §339 neu StGB
verwiesen.
Rechtsbeugung:
„Ein Beamter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer
Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren
bestraft. Der Täterkreis beschränkt sich auf Richter und Beamte, die
wie ein Richter zu entscheiden haben. BGH NJW. 60, 253“ – Täter kann
auch ein weisungsgebundener Beamter sein (Finanzbeamter,
Verwaltungsbeamter).
„Die Rechtsordnung verlangt von jedem – auch von den weisungsgebundenen
– Beamten, dem die Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache obliegt,
dass er dabei ungeachtet etwaiger gegenteiliger Weisungen allein nach
Gesetz und Recht verfährt. Das gilt auch für den Richter, dem es an der
Unabhängigkeit, die ihm die Verfassung gewährt, in Wahrheit fehlt. Auch
ein solcher Richter macht sich, sofern nicht im Einzelfall ein von der
Rechtsordnung anerkannter Rechtfertigungs- oder
Schuldausschließungsgrund vorliegt, der Rechtsbeugung schuldig, wenn er
bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst gegen
Gesetz oder Recht verstösst, weil die politischen Machthaber
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Krascher
Beiträge: 1245
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» 31.03.09 01:20 « |
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Verschoben Krascher als MOD
Baude
Landratsamt Weißeritzkreis Kämmerei ist der Meinung wenn man Sie mit
der Rechtlichen Grundlage des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil 1
Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29 November 2007 Artikel 57 Aufhebung des
Einführungsgesetzes zum Gesetz der Ordnungswidrigkeiten(454-2) Das
Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom Mai 1968
(BGB1. 1S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13
Dezember 2001 (BGB1. 1S. 3574), wird aufgehoben.
u.s.w belehrt, geht man gleich mit Rechtlichen Schritten vor.
Landratsamt Weißeritzkreis
Kämmerei/Kreiskasse Vollstreckungsbehörde
Wir fordern Sie nochmals auf, den ausstehenden Betrag von 78,50 € bis
zum 23.05.2008 zu beglei¬chen. Nach Ablauf der Frist wird die
Zwangsvollstreckung, die mit weiteren Kosten verbunden ist,
einge¬leitet. Für Bußgelder kann beim zuständigen Amtsgericht eine
Erzwingungshaft It. §96 OWIG beantragt werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Landratsamt eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist. Die Pfändungsankündigung vom 05.05.2008
erhielten Sie von unserem Vollstreckungsbediensten, der im Namen des
Landratsamtes Weißeritzkreis auf Weisung der
Kämme¬rei/Kreiskasse/Vollstreckungsbehörde handelt.
Wir bitten von weiteren unsachlichen Äußerungen, die u. a. Mitarbeiter
unserer Behörde betreffen, ab¬zusehen. Ansonsten behalten wir uns
rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Neubert
_______________________________________
Wolkenschieber
Mein Onkel Willi sagte mir heute, dass das Bundespräsidialamt, Spreeweg
1 in Berlin am 27.09.2007 bestätigt hat, das der Geltungsbereicht des
Grundgesetzes Art. 23 GG a.F. in 1990 aufgehoben worden ist.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973
geht hervor;
"Die Bundesrepublik... Sie beschränkt staatsrechtlich ihre
Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE
3, 288 (319f); 6, 309 (338,363)).
Und eben dieser Geltungsbereich ist seit 1990 futsch!
Ansonsten behalten wir uns rechtliche Schritte vor
Auf welche Rechtsgrundlage wollen sich Behörden denn nun mit ihren
Drohungen noch beziehen? Fakt ist, das ALLES nur noch Rechtsbetrug
(Willkür & Rechtsbeugung) ist!
Wie lange wird der MICHEL noch stillhalten?
Liebe Grüße...
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heinrich
Beiträge: 46
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» 31.03.09 08:01 « |
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@ Baude, @ Wolkenschieber
erlebe gerade das gleiche, habe etwas druck aufgebaut um legitimation
und verantwortlichkeit in owig und parallel steuerbescheidessache
nachgewiesen zu bekommen.
desweiteren akteneinsicht, gemäß bundesinformationsgesetz bei der stadt
forst.
interessant ist, stets schreibt eine(r) und z.t. sachgebietsfremder
unterschreibt i. auftrag.
auch dieser nachweis blieb aus, in wessen auftrag.
4 wochen geschieht rein garnichts.
habe nun nachgehakt und eine 1-wochen-nachfrist gesetzt, nun
trotzreaktion - owig geht ans gericht, widerspruchsbescheid könne ich
mir einklagen.
selbst nach hinweis meinerseits auf verwaltungsgerichtliche schritte,
zur durchsetzung meines begehrens, kommt rückweisung meines
widerspruchs mit möglichkeit der rechtsbehelfbelehrung, d.h. klage vor
dem verwaltungsgericht.
Gruß Heinrich
Wenn Du für Dein Handeln die volle
Verantwortung übernimmst, und
alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt
niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
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