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Thema: Ämter & Behörden
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Swawa
Beiträge: 245
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» 05.12.08 20:58 « |
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gegen jeden steuerbescheid einreichen, ob pfändungen oder dergleichen.
ja ich bin weiter gekommen.ich habe zeilen von einen sehr klugen mann
übernommen und mir einen brief daraus gebastelt mit zum teil eigenen
einwürfen. bei dieser gelegenheit sage ich schon mal danke D.W.
An das Finanzamt.......
einspruch gegen jegliche zahlungen von steuern, pfändungen und der
gleichen.
das grundgesetzsagt an keiner stelle eine verpflichtung zur zahlung von
steuern.
Nach welchem recht lässt sich jemand durch die bundesrepublik besteuern.
in einem rechtsstaat wird die steuerpflicht in der verfassung
festgelegt. die bundesrepublik hat aber keine verfassung, wie
fälschlicherweise immer behauptet wird. sie hat ein grundgesetz der
siegermächte für die besiegten deutschen. es heißt ja auch nicht
"grundgesetz der bundesrepublik deutschland", sondern für die BRD. das
GG ist keine verfassung. wenn man im artikel 146 GG das wort
grundgesetz durch das wort verfassung austauscht, heißt es dort.
"diese verfassung verliert seine gültigkeit an dem tage....
an dem eine verfassung in kraft tritt, die von dem deutschen volk in
freier entscheidung beschlossen worden ist.
wäre also das GG eine verfassung, wie irreführende bezeichnungen im GG
behaupten, wäre das GG per feststellung nach art: 146 im status des
entstehens gestorben. wie sie wissen erfolgte das ende des
grundgesetzes aber auch später durch die streichuing des art: 23 alter
fassung im bundesgesetzblatt jahrgang 1990 teil II, vom 28.09.1990 mit
den dazugehörigen geltungsbereichen. man regiert aber nach dem GG
lustig weiter, obwohl es nicht mehr existiert.seit spätestens
29.09.1990 üben politker der BRD macht aus ohne dazu berechtigt zu
sein. alle getätigten rechtsgeschäfte und sog. im internet findet man
dazu unwiderlegbar mehr.
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Heinrich4Me
Beiträge: 7
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» 05.12.08 23:34 « |
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Hallo Swawa,
bei mir geht es nicht ums finanzamt!
noch kurioser - eine sogenannte regulierungsbehörde nahm 2000 gebühren
für die vergabe von telefonnummern und berechnete diese nicht.
6 jahre später meldete sich dann eine bundesregulierungsbehörde als
nachfolgerin der regulierunsgbehörde bei einem ehem. geschäftsinhaber
wegen gebühren.
technisch war wohl eine schnellere abrechnung nicht möglich.
widerspruch hat auch nichts genutzt, verlief im nirvana.
ich habe schon 2006 rechtlich aufklärung betrieben, diese 2007
erweitert.
aus distanz ist auch alles hier gut nachvollziehbar, aber der druck
einer wochenfrist bringt eine gewisse enge im blickfeld.
daher auch meine fragen...
mir geht es auch definitiv nicht um irgendwelche "streiche" - nur habe
ich etwas gegen lügen.
wenn mich zwei polizisten anhalten, und drei auf dem protokoll genannt
werden, ist das schon dreist, aber wenn mir nicht einmal eine
leistungsforderung nachgewiesen werden kann, trotz mehrfacher
anforderung, ist das auch ganz schön stark.
will ein handwerker geld - stellt er eine rechnung, erzwingt eine
behörde geld, erstellt sie einen bescheid, aber eine nicht mehr
existierende behörde - kann aufgrund technischer unfähigkeit nach mehr
als 6 jahren auf bescheid und lesitungsnachweis verzichten und mittels
nachfolgebehörde in die vollstreckung gehen.
da mird mir echt übel.
wäre also das GG eine
verfassung, wie irreführende
bezeichnungen im GG behaupten, wäre das GG per feststellung nach art:
146 im status des entstehens gestorben. wie sie wissen erfolgte das
ende des grundgesetzes aber auch später durch die streichuing des art:
23 alter fassung im bundesgesetzblatt jahrgang 1990 teil II, vom
28.09.1990 mit den dazugehörigen geltungsbereichen. man regiert aber
nach dem GG lustig weiter, obwohl es nicht mehr existiert.seit
spätestens 29.09.1990 üben politker der BRD macht aus ohne dazu
berechtigt zu sein. alle getätigten rechtsgeschäfte und sog. im
internet findet man dazu unwiderlegbar mehr.
das klingt ja auch ganz toll, nur nützt das in der konfrontativen
argumentation recht wenig.
Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle
Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand
mehr Sorgen zu machen.
- Matthias Josef Wölfle -
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matu
Beiträge: 32
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» 06.12.08 01:25 « |
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Nochmal:
Die Streichung des Artikel 23 GG hat dem Besatzerkonstrukt BRD die
rechtliche Grundlage entzogen, weil damit der Hoheitsbereich des GG
wegfiel, an den sich die BRD immer gehalten hat.
Es ist jedoch richtig, daß das GG für die BRD (BRdvD Finanzagentur
GmbH) fortgilt und als deren AGB aufgefasst werden können, die ihnen
ihr Brötchengeber schon 1949 vorgegeben hat.
Damit gib´s auch keine Selbstkontrahierung oder so´n Schiet, sondern
nur eine GmbH, die ohne rechtliche Willenszustimmung der deutschen
Bevölkerung als Täuschung im Rechtsverkehr vorgibt, einen Auftrag zu
haben vom Deutschen Volk.
Wie allen bekannt wurde das GG nie ratifiziert, da nach HLKO die
völkerrechtlichen Bedingungen vorgegeben waren und eben diese Regeln
des Völkerrechts Bestandteil des GG waren und sind und somit eine
Ratifizierung ausschlossen haben bzw. unötig machten.
Also: Alles was die BRD macht kann sie als GmbH (Firma mit
Gewinnerzielungabsicht)tun, es kann aber keiner verpflichtet werden
diesen Besatzerdreck als seinen Staat anzuerkennen. Wie schon erwähnt
hat jeder das Recht nach §34 StGB den rechtfertigenden Notstand für
sich zu akklamieren, wenn irgendjemand des BRdvD-Werkschutzes meint ihn
nötigen, bedrohen oder erpressen zu können. Da der deutsche Staat
derzeit noch handlungsunfähig ist und der Deutsche Bürger deshalb
keinen effektiven Schutz und Recht gewährt bekommen kann,ist der
persönliche Notstand als Begründung immer gegeben.
Die Beweise der fortgesetzten Entrechtung Deutscher finden sich in
diesem Forum in jedem Strang.
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Lotte
Beiträge: 354
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» 06.12.08 14:35 « |
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Ist
es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach
ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu
einzufügen?
Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer
Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des
alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23
des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen
vollständig anderen Inhalt einfügen.
Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht - oder etwa doch?
Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt
eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz
anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu
vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt,
beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes
nachvollziehbar.
Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht
eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.
Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am
Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23
alte Fassung bis zum 29.09.1990:
[Geltungsbereich des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden,
Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:
[Europäische Union]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die
Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union
mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen
Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und
einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit
Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung
der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen
Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz
seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen
oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag
und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den
Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen
Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur
Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der
Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die
Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt
ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu
beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme
mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des
Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der
Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung
die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt
Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder
ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung
des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu
berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des
Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder
Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der
Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse
der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der
Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union
zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der
Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter
Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die
gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der
Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Lassen Sie das mal auf sich wirken.
Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf
diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht
mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche
Referenzierung in Artikel 144:
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in
Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder
Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das
Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50
Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Und nun schauen wir nicht nur nach der “Überblendung”, sondern nach dem
Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den
Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen
Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses
dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel
23 alte Fassung:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die
Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit
gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht - aber für wen oder
was gilt dann das Grundgesetz?
http://www.wahrheiten.org/blog/2008/11/02/fuer-wen-gilt-das-grundgesetz-der-brd/print/
Ja, was haben wir doch für nette Früchtchen unter der Berliner
Käseglocke...
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 06.12.08 15:11 « |
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Hallo Lotte
ein guter Ansatz, doch leider nur die Hälfte bzw. ein Prozentchen des
Problems.
Eine Überblendung findet auch statt wenn die BRdvD Gesetze aus dem
dritten Reichskonstrukt mit in die BRdvD übernimmt, also nur die
Nummern der §§§§ austauscht.
Beispiel:
185 StGB Beleidigung , ersetzt aus dem Reichsgesetz bzw. RStGB der dort
unter § 206 zu finden war.
Hier fand nur ein Austausch von Nummern statt, die Gesetzgebung wurde
wortgleich abgeschrieben und grundgesetzwidrig wieder so eingebaut,
ohne zu prüfen ob dies Gesetz GG konform ist, also gegen das GG selbst
verstösst, was es auch tut.
Dies gilt auch für das Rechtsberatungsgesetz , das
Schornsteinfefergesetz, Heilpraktikergesetz , Waffengesetz,
Familiengesetz und und und....
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Lotte
Beiträge: 354
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» 06.12.08 17:12
« |
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Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390
Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag
über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland Vom 8. Oktober 1990
Zu dem Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer
Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1955 II S. 253)
sind in Bonn durch Notenwechsel vom 25. September 1990
a) eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Französischen Republik und
b) eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und den Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des
Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geschlossen
worden. Die Vereinbarungen sind am 25. September 1990 in Kraft
getreten. Die einleitenden deutschen Noten werden nachstehend
veröffentlicht.
Bonn, den 8. Oktober 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 500-330.00/11
Bonn, 25. September 1990
Exzellenz,
ich beehre mich, der Regierung der Französischen Republik im Namen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die
zwischen Vertretern der Regierungen
der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Belgien, der
Französischen Republik, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der
Vereinigten Staaten von Amerika und des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geführten
Gespräche über den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt
ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland (»Aufenthaltsvertrag«) sowie auf den Briefwechsel zwischen
unseren beiden Regierungen vom 21. Dezember 1966 über den Aufenthalt
französischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
(»Briefwechsel«) folgendes vorzuschlagen:
1. Die genannten Übereinkünfte bleiben vorbehaltlich der Nummern 2 und
3 dieser Note nach der Herstellung der Einheit Deutschlands und dem
Abschluß des am 12. September 1990
unterzeichneten Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland in Kraft.
Der derzeitige räumliche Geltungsbereich der
genannten Übereinkünfte
bleibt von der Herstellung der Einheit Deutschlands unberührt.
2. Der Aufenthaltsvertrag und der Briefwechsel werden von den
Vertragsparteien jener Übereinkünfte auf Antrag einer Vertragspartei
überprüft.
3. Wie jede andere stationierende Vertragspartei kann die Französische
Republik durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung
einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten.
Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf
die Französische Republik oder jede andere Vertragspartei durch Anzeige
an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren
beenden. Der Briefwechsel kann von einer Vertragspartei durch Anzeige
an die andere Vertragspartei unter
Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beendet werden.
Falls sich die Regierung der Französischen Republik mit dem Inhalt
dieser Note einverstanden erklärt, werden diese Note und die das
Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine
Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
<sic> <ausgezeichnetesten>
Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter der Französischen Republik
Bonn
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 500-330.00/11
Bonn, 25. September 1990
Exzellenzen,
ich beehre mich, den Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des
Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Namen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die
zwischen Vertretern der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland,
des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, Kanadas, des
Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geführten
Gespräche über den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt
ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
(»Aufenthaltsvertrag«) folgendes vorzuschlagen:
1. Der Aufenthaltsvertrag bleibt vorbehaltlich der Nummern 2 und 3
dieser Note nach der Herstellung der Einheit Deutschlands und dem
Abschluß des am 12. September 1990 unterzeichneten
Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland in
Kraft.
Der derzeitige räumliche Geltungsbereich des Aufenthaltsvertrags bleibt
von der Herstellung
der Einheit Deutschlands unberührt.
2. Der Aufenthaltsvertrag wird von den Vertragsparteien auf Antrag
einer Vertragspartei überprüft.
3. Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen
Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem
Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die
Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf
eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die
Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.
Falls sich die Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des
Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und
des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit dem
Inhalt dieser Note einverstanden erklären, werden diese Note und die
das Einverständnis Ihrer Regierungen zum Ausdruck bringenden
Antwortnoten eine Vereinbarung
zwischen unseren Regierungen bilden.
Der englische und der französische Wortlaut dieser Note sind beigefügt;
alle drei Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich.
Genehmigen Sie, Exzellenzen, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten
<sic> <ausgezeichnetesten>
Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter des Königreichs Belgien
S. E. dem Botschafter Kanadas
S. E. dem Botschafter des Königreichs der Niederlande
S. E. dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. dem Botschafter des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirland
Bonn
http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901390.2.HTML
Kann mir bitte einer erklären, WAS mit dem in Fettdruck Geschriebenen
gemeint ist?
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ull
Beiträge: 125
|
» 07.12.08 21:38 « |
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rentengeschichte - siehe vorherige postings
nun, eine geharnischte email nach rentenversicherung-bund ergab
folgendes .
eine antwort email mit der bitte um tel nr. - es wäre alles tel zu
klären.
nun, auf hinweis der rentnerin, es lägen alle daten vor, wurde wegen
vorherigen falschen formularen nur noch ein 7-seitiges formular
auszufüllen. so weit so gut, nur das war wieder alles schrott, da nur
seite 1 mit bekannten daten zutrafen. egal, per email an bfa gesandt,
mit hinweis, wenn was unklar, rückruf nas es-handy.
anruf kam, es sei alles o.k. geld fließt.
anmerkung: wohl hatte die allererste email mit haftung der typen gut
gewirkt.
also nicht einschüchtern lassen, immer heftig dagegen wenns nicht
rechtmäßig ist.
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edol
Beiträge: 5
|
» 10.12.08 23:17
« |
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Hallo swawa,
mir ist etwas ähnliches mit den Wegelagern passiert. Dabei habe ich
festgestellt, dass es sich im Gegensatz zu dieser Räuberbande bei der
russischen und italienischen Maffia um charitative Einrichtungen
handelt. Seit nunmehr sechs Jahren kämpfe ich um meine Eigenheimzulage.
Kurzfassung der Begründung für die Nichtzahlung: Angeblich habe ich in
den Jahren 2000 - 2003 irgendwelches zu versteuerndes Einkommen gehabt.
Habe ich aber nachweislich nicht! Daraufhin haben die Lumpen ihre
Glaskugel hervorgeholt und geschätzt - und siehe da - die Glaskugel
ermittelte eine Steuerschuld exakt in gleicher Höhe der
Eigenheimzulage. Weder Einsprüche, Widersprüche, Androhung einer
Untätigkeitsklage, etc. halfen nichts - im Gegenteil - Säumniszuschläge
u.ä. schaukelten die Steuerschuld noch weiter hoch. Seit 2007 weigere
ich mich meine Kfz-Steuer zu zahlen und habe dem FA mitgeteilt, sie
sollen diese mit der Eigenheimzul. verrechnen. Als Antwaort erhielt ich
Besuch vom "Vollstrecker", welcher mir den Karren zwangsweise
stilllegte. Habe mir den Burschen sofort gekrallt. Er weigerte sich zu
legitimieren - kein Name, keine Adresse, kein Ausweis.
Selbstverständlich werde ich jetzt erst einmal Strafanzeige stellen -
Hausfriedensbruch (das Fahrzeug befand sich auf meinem Grundstück),
Diebstahl, Sachbeschädigung, verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB)....
Was würde Tante Käthe dazu sagen? Reicht das erst mal aus oder kann man
da noch was drauf packen? Fehlen mir nur noch die entsprechenden
"Vollstreckungsmassnahmen"
gegen die Räuberbande. Aber vielleicht hat da unser "altes Mädel" auch
eine Idee.
Bin gespannt.
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ToLe
Beiträge: 108
|
» 18.12.08 12:07 « |
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Soo ihr lieben *hihi*
Mal wieder was zu nagen
Habe Heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen mit der Anfrage
zum Thema "UStG nichtig?", hier die Abschrift:
Bundesverfassungsgericht
- 2BvR 148/08 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn .......
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ...........
gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, vom 14. Dezember
2007 - 2 Ws 337/2007 -,
b) den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Stuttgart, vom 5. November
2007 - 23 Zs 192/07 -,
c) die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, vom 27. September
2007 - 3 Js 87842/07 -,
hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
durch ....., ....., ......
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473) am 20. Februar 2008
einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Also bleibt vorerst leider das UStG aufrecht erhalten (sie leben ja von
den Steuern).
Gruß ToLe
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Swawa
Beiträge: 245
|
» 18.12.08 15:55 « |
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post vom amtsgericht,
ich habe am 07.08 november einen gelben brief im briefkasten gefunden.
ich konnte den nicht einordnen, weil ich den absender nicht orten
konnte. ich öffnete ihn und mein einspruch gegen einen bußgeldbescheid
vom amtsgericht .....war in diesem angesprochen. wie folgt; in ihrer
busgeldsache hält das gericht eine hauptverhandlung nicht für
erforderlich und beabsichtigt, gemäß § 72 OWIG im schriftlichen
verfahren durch beschluß zu entscheiden. ich habe den gelben brief mit
den vermerk zurück gesendet, das die zustellung nach ZPO usw. nicht
gültig sei, keine persönliche übergabe und von einer justizangestellte
nicht zu unterschreiben ist. ich habe aber keinen weiteren einspruch
eingelegt.nun habe ich am 18.12.08 wieder einen gelben brief im kasten
gefunden, einfach reingefeuert, unterschrieben vom postbeamt. mit
datum. so nun ist folgendes, die haben neue briefumschläge die an der
seite offen sind, und ein jeder den inhalt rausziehen kann. ich ziehe
den natürlich raus und siehe, da ist eine vorladung zum gerichtstermin
15.01.09. drinnen. steht aber nicht vermerkt für was. nur ;
bußgeldsache gegen sie und unser zeichen, unterschrieben natürlich
wieder von eiener justizbeamten. das muß man sich mal vorstellen, da
werden jetzt urkunden verschickt wo jeder ran kann. man kann sich jetzt
nicht mehr rausreden, versehendlich geöffnet. was noch merkwürdig ist,
erst schreiben sie das keine hauptverhandlung erforderlich ist, und 5
wochen später eine aufforderung zum termin einer verhandlung, obwohl
ich auf den ersten keinen einspruch eingelegt habe. ist das rechtens?
und die briefumschläge die neuerdings an der seite offen sind mit
eingriff. wo jeder ran kann. das kann doch nicht nach den gesetzlichen
bestimmungen seine richtigkeit haben, oder liege ich da verkehrt. gruß
swawa.
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Swawa
Beiträge: 245
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» 18.12.08 15:59 « |
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post vom amtsgericht,
ich habe am 07.08 november einen gelben brief im briefkasten gefunden.
ich konnte den nicht einordnen, weil ich den absender nicht orten
konnte. ich öffnete ihn und mein einspruch gegen einen bußgeldbescheid
vom amtsgericht .....war in diesem angesprochen. wie folgt; in ihrer
busgeldsache hält das gericht eine hauptverhandlung nicht für
erforderlich und beabsichtigt, gemäß § 72 OWIG im schriftlichen
verfahren durch beschluß zu entscheiden. ich habe den gelben brief mit
den vermerk zurück gesendet, das die zustellung nach ZPO usw. nicht
gültig sei, keine persönliche übergabe und von einer justizangestellte
nicht zu unterschreiben ist. ich habe aber keinen weiteren einspruch
eingelegt.nun habe ich am 18.12.08 wieder einen gelben brief im kasten
gefunden, einfach reingefeuert, unterschrieben vom postbeamt. mit
datum. so nun ist folgendes, die haben neue briefumschläge die an der
seite offen sind, und ein jeder den inhalt rausziehen kann. ich ziehe
den natürlich raus und siehe, da ist eine vorladung zum gerichtstermin
15.01.09. drinnen. steht aber nicht vermerkt für was. nur ;
bußgeldsache gegen sie und unser zeichen, unterschrieben natürlich
wieder von eiener justizbeamten. das muß man sich mal vorstellen, da
werden jetzt urkunden verschickt wo jeder ran kann. man kann sich jetzt
nicht mehr rausreden, versehendlich geöffnet. was noch merkwürdig ist,
erst schreiben sie das keine hauptverhandlung erforderlich ist, und 5
wochen später eine aufforderung zum termin einer verhandlung, obwohl
ich auf den ersten keinen einspruch eingelegt habe. ist das rechtens?
und die briefumschläge die neuerdings an der seite offen sind mit
eingriff. wo jeder ran kann. das kann doch nicht nach den gesetzlichen
bestimmungen seine richtigkeit haben, oder liege ich da verkehrt. gruß
swawa.
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