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Thema: Ämter & Behörden
Heinrich4Me

Beiträge: 7

» 05.12.08 17:35 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,

wie ging es denn nun mit der "Vollstreckungsankündigung" weiter?

habe gerade eine ähnliche situation und heute die Vollstreckungsankündigung vom zoll im briefkasten.

wie entwickelte es sich bei dir?

widerspruch ist ja offensichtlich zwecklos, da die forderung ungeprüft übernommen wird.

also bleibt ja nur die achtsamkeit auf die unterlagen und die klagefähige form zu legen, mit der gewissheit, dass diese ohnehin nicht gegeben ist.
das heißt also mit argusaugen und wachem verstand beim persönlichen auftritt des zoll-beamten auf klagefähige form achten und entsprechende vorraussetzungen schaffen.

aber wie weit geht der zoll?
sind die willkürlich dann mal eben in der wohnung?


Zuletzt bearbeitet: 05.12.08 18:09 von Heinrich4Me
Swawa

Beiträge: 245

» 05.12.08 20:58 «              Beitrag melden


gegen jeden steuerbescheid einreichen, ob pfändungen oder dergleichen.

ja ich bin weiter gekommen.ich habe zeilen von einen sehr klugen mann übernommen und mir einen brief daraus gebastelt mit zum teil eigenen einwürfen. bei dieser gelegenheit sage ich schon mal danke D.W.

An das Finanzamt.......

einspruch gegen jegliche zahlungen von steuern, pfändungen und der gleichen.

das grundgesetzsagt an keiner stelle eine verpflichtung zur zahlung von steuern.
Nach welchem recht lässt sich jemand durch die bundesrepublik besteuern.
in einem rechtsstaat wird die steuerpflicht in der verfassung festgelegt. die bundesrepublik hat aber keine verfassung, wie fälschlicherweise immer behauptet wird. sie hat ein grundgesetz der siegermächte für die besiegten deutschen. es heißt ja auch nicht "grundgesetz der bundesrepublik deutschland", sondern für die BRD. das GG ist keine verfassung. wenn man im artikel 146 GG das wort grundgesetz durch das wort verfassung austauscht, heißt es dort.

"diese verfassung verliert seine gültigkeit an dem tage....
an dem eine verfassung in kraft tritt, die von dem deutschen volk in freier entscheidung beschlossen worden ist.

wäre also das GG eine verfassung, wie irreführende bezeichnungen im GG behaupten, wäre das GG per feststellung nach art: 146 im status des entstehens gestorben. wie sie wissen erfolgte das ende des grundgesetzes aber auch später durch die streichuing des art: 23 alter fassung im bundesgesetzblatt jahrgang 1990 teil II, vom 28.09.1990 mit den dazugehörigen geltungsbereichen. man regiert aber nach dem GG lustig weiter, obwohl es nicht mehr existiert.seit spätestens 29.09.1990 üben politker der BRD macht aus ohne dazu berechtigt zu sein. alle getätigten rechtsgeschäfte und sog. im internet findet man dazu unwiderlegbar mehr.

Heinrich4Me

Beiträge: 7

» 05.12.08 23:34 «              Beitrag melden


Hallo Swawa,

bei mir geht es nicht ums finanzamt!
noch kurioser - eine sogenannte regulierungsbehörde nahm 2000 gebühren für die vergabe von telefonnummern und berechnete diese nicht.
6 jahre später meldete sich dann eine bundesregulierungsbehörde als nachfolgerin der regulierunsgbehörde bei einem ehem. geschäftsinhaber wegen gebühren.
technisch war wohl eine schnellere abrechnung nicht möglich.
widerspruch hat auch nichts genutzt, verlief im nirvana.
ich habe schon 2006 rechtlich aufklärung betrieben, diese 2007 erweitert.

aus distanz ist auch alles hier gut nachvollziehbar, aber der druck einer wochenfrist bringt eine gewisse enge im blickfeld.
daher auch meine fragen...

mir geht es auch definitiv nicht um irgendwelche "streiche" - nur habe ich etwas gegen lügen.
wenn mich zwei polizisten anhalten, und drei auf dem protokoll genannt werden, ist das schon dreist, aber wenn mir nicht einmal eine leistungsforderung nachgewiesen werden kann, trotz mehrfacher anforderung, ist das auch ganz schön stark.
will ein handwerker geld - stellt er eine rechnung, erzwingt eine behörde geld, erstellt sie einen bescheid, aber eine nicht mehr existierende behörde - kann aufgrund technischer unfähigkeit nach mehr als 6 jahren auf bescheid und lesitungsnachweis verzichten und mittels nachfolgebehörde in die vollstreckung gehen.
da mird mir echt übel.

wäre also das GG eine verfassung, wie irreführende bezeichnungen im GG behaupten, wäre das GG per feststellung nach art: 146 im status des entstehens gestorben. wie sie wissen erfolgte das ende des grundgesetzes aber auch später durch die streichuing des art: 23 alter fassung im bundesgesetzblatt jahrgang 1990 teil II, vom 28.09.1990 mit den dazugehörigen geltungsbereichen. man regiert aber nach dem GG lustig weiter, obwohl es nicht mehr existiert.seit spätestens 29.09.1990 üben politker der BRD macht aus ohne dazu berechtigt zu sein. alle getätigten rechtsgeschäfte und sog. im internet findet man dazu unwiderlegbar mehr.


das klingt ja auch ganz toll, nur nützt das in der konfrontativen argumentation recht wenig.

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen.
- Matthias Josef Wölfle -
matu

Beiträge: 32

gabapento
» 06.12.08 01:25 «              Beitrag melden


Nochmal:
Die Streichung des Artikel 23 GG hat dem Besatzerkonstrukt BRD die rechtliche Grundlage entzogen, weil damit der Hoheitsbereich des GG wegfiel, an den sich die BRD immer gehalten hat.

Es ist jedoch richtig, daß das GG für die BRD (BRdvD Finanzagentur GmbH) fortgilt und als deren AGB aufgefasst werden können, die ihnen ihr Brötchengeber schon 1949 vorgegeben hat.

Damit gib´s auch keine Selbstkontrahierung oder so´n Schiet, sondern nur eine GmbH, die ohne rechtliche Willenszustimmung der deutschen Bevölkerung als Täuschung im Rechtsverkehr vorgibt, einen Auftrag zu haben vom Deutschen Volk.

Wie allen bekannt wurde das GG nie ratifiziert, da nach HLKO die völkerrechtlichen Bedingungen vorgegeben waren und eben diese Regeln des Völkerrechts Bestandteil des GG waren und sind und somit eine Ratifizierung ausschlossen haben bzw. unötig machten.

Also: Alles was die BRD macht kann sie als GmbH (Firma mit Gewinnerzielungabsicht)tun, es kann aber keiner verpflichtet werden diesen Besatzerdreck als seinen Staat anzuerkennen. Wie schon erwähnt hat jeder das Recht nach §34 StGB den rechtfertigenden Notstand für sich zu akklamieren, wenn irgendjemand des BRdvD-Werkschutzes meint ihn nötigen, bedrohen oder erpressen zu können. Da der deutsche Staat derzeit noch handlungsunfähig ist und der Deutsche Bürger deshalb keinen effektiven Schutz und Recht gewährt bekommen kann,ist der persönliche Notstand als Begründung immer gegeben.

Die Beweise der fortgesetzten Entrechtung Deutscher finden sich in diesem Forum in jedem Strang.



Lotte

Beiträge: 354

» 06.12.08 14:35 «              Beitrag melden


Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?

Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.

Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.

Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht - oder etwa doch?

Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.

Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.

Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:

[Geltungsbereich des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:

[Europäische Union]

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Lassen Sie das mal auf sich wirken.

Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche Referenzierung in Artikel 144:

(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

Und nun schauen wir nicht nur nach der “Überblendung”, sondern nach dem Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.

In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel 23 alte Fassung:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht - aber für wen oder was gilt dann das Grundgesetz?

http://www.wahrheiten.org/blog/2008/11/02/fuer-wen-gilt-das-grundgesetz-der-brd/print/

Ja, was haben wir doch für nette Früchtchen unter der Berliner Käseglocke...


vonRoit

Beiträge: 2421

» 06.12.08 15:11 «              Beitrag melden


Hallo Lotte
ein guter Ansatz, doch leider nur die Hälfte bzw. ein Prozentchen des Problems.

Eine Überblendung findet auch statt wenn die BRdvD Gesetze aus dem dritten Reichskonstrukt mit in die BRdvD übernimmt, also nur die Nummern der §§§§ austauscht.
Beispiel:
185 StGB Beleidigung , ersetzt aus dem Reichsgesetz bzw. RStGB der dort unter § 206 zu finden war.
Hier fand nur ein Austausch von Nummern statt, die Gesetzgebung wurde wortgleich abgeschrieben und grundgesetzwidrig wieder so eingebaut, ohne zu prüfen ob dies Gesetz GG konform ist, also gegen das GG selbst verstösst, was es auch tut.
Dies gilt auch für das Rechtsberatungsgesetz , das Schornsteinfefergesetz, Heilpraktikergesetz , Waffengesetz, Familiengesetz und und und....

Lotte

Beiträge: 354

» 06.12.08 16:22 «              Beitrag melden


Mag ja sein - aber sie IST nun mal nicht zulässig! Und genau DAS wissen eben die meisten nicht!

WENN sie es aber erfahren - werden sie hoffentlich sich endlich einmal Gedanken darüber machen, WARUM diese ReGIERung so etwas tut...

Lotte

Lotte

Beiträge: 354

» 06.12.08 17:12 «              Beitrag melden


Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1390
Bekanntmachung der Vereinbarungen vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland Vom 8. Oktober 1990
Zu dem Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1955 II S. 253) sind in Bonn durch Notenwechsel vom 25. September 1990
a) eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik und
b) eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geschlossen worden. Die Vereinbarungen sind am 25. September 1990 in Kraft getreten. Die einleitenden deutschen Noten werden nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 8. Oktober 1990
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 500-330.00/11
Bonn, 25. September 1990
Exzellenz,
ich beehre mich, der Regierung der Französischen Republik im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die zwischen Vertretern der Regierungen
der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geführten Gespräche über den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik
Deutschland (»Aufenthaltsvertrag«) sowie auf den Briefwechsel zwischen unseren beiden Regierungen vom 21. Dezember 1966 über den Aufenthalt französischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (»Briefwechsel«) folgendes vorzuschlagen:
1. Die genannten Übereinkünfte bleiben vorbehaltlich der Nummern 2 und 3 dieser Note nach der Herstellung der Einheit Deutschlands und dem Abschluß des am 12. September 1990
unterzeichneten Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland in Kraft.
Der derzeitige räumliche Geltungsbereich der genannten Übereinkünfte bleibt von der Herstellung der Einheit Deutschlands unberührt.
2. Der Aufenthaltsvertrag und der Briefwechsel werden von den Vertragsparteien jener Übereinkünfte auf Antrag einer Vertragspartei überprüft.
3. Wie jede andere stationierende Vertragspartei kann die Französische Republik durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf die Französische Republik oder jede andere Vertragspartei durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Der Briefwechsel kann von einer Vertragspartei durch Anzeige an die andere Vertragspartei unter
Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beendet werden.
Falls sich die Regierung der Französischen Republik mit dem Inhalt dieser Note einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierung zum Ausdruck bringende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten <sic> <ausgezeichnetesten>
Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter der Französischen Republik
Bonn
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 500-330.00/11
Bonn, 25. September 1990
Exzellenzen,
ich beehre mich, den Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unter Bezugnahme auf die zwischen Vertretern der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland,
des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geführten Gespräche über den Vertrag vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (»Aufenthaltsvertrag«) folgendes vorzuschlagen:
1. Der Aufenthaltsvertrag bleibt vorbehaltlich der Nummern 2 und 3 dieser Note nach der Herstellung der Einheit Deutschlands und dem Abschluß des am 12. September 1990 unterzeichneten
Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland in Kraft.
Der derzeitige räumliche Geltungsbereich des Aufenthaltsvertrags bleibt von der Herstellung
der Einheit Deutschlands unberührt.
2. Der Aufenthaltsvertrag wird von den Vertragsparteien auf Antrag einer Vertragspartei überprüft.
3. Jede stationierende Vertragspartei kann durch Anzeige an die anderen Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von dem Aufenthaltsvertrag zurücktreten. Die
Bundesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch Anzeige an die Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.
Falls sich die Regierungen des Königreichs Belgien, Kanadas, des Königreichs der Niederlande, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit dem Inhalt dieser Note einverstanden erklären, werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierungen zum Ausdruck bringenden Antwortnoten eine Vereinbarung
zwischen unseren Regierungen bilden.
Der englische und der französische Wortlaut dieser Note sind beigefügt; alle drei Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich.
Genehmigen Sie, Exzellenzen, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten <sic> <ausgezeichnetesten>
Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter des Königreichs Belgien
S. E. dem Botschafter Kanadas
S. E. dem Botschafter des Königreichs der Niederlande
S. E. dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. dem Botschafter des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Bonn

http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1990/19901390.2.HTML

Kann mir bitte einer erklären, WAS mit dem in Fettdruck Geschriebenen gemeint ist?

Swawa

Beiträge: 245

» 07.12.08 11:10 «              Beitrag melden


hallo heinrich 4ME,

gehe mal oben auf 3 monate zurück, dann gerichtsvollzieher und tante käthe. da kannst du dir etwas zusammen zimmern.

ull

Beiträge: 125

» 07.12.08 21:38 «              Beitrag melden


rentengeschichte - siehe vorherige postings

nun, eine geharnischte email nach rentenversicherung-bund ergab folgendes .

eine antwort email mit der bitte um tel nr. - es wäre alles tel zu klären.
nun, auf hinweis der rentnerin, es lägen alle daten vor, wurde wegen vorherigen falschen formularen nur noch ein 7-seitiges formular auszufüllen. so weit so gut, nur das war wieder alles schrott, da nur seite 1 mit bekannten daten zutrafen. egal, per email an bfa gesandt, mit hinweis, wenn was unklar, rückruf nas es-handy.
anruf kam, es sei alles o.k. geld fließt.

anmerkung: wohl hatte die allererste email mit haftung der typen gut gewirkt.
also nicht einschüchtern lassen, immer heftig dagegen wenns nicht rechtmäßig ist.

edol

Beiträge: 5

» 10.12.08 23:17 «              Beitrag melden


Hallo swawa,
mir ist etwas ähnliches mit den Wegelagern passiert. Dabei habe ich festgestellt, dass es sich im Gegensatz zu dieser Räuberbande bei der russischen und italienischen Maffia um charitative Einrichtungen handelt. Seit nunmehr sechs Jahren kämpfe ich um meine Eigenheimzulage. Kurzfassung der Begründung für die Nichtzahlung: Angeblich habe ich in den Jahren 2000 - 2003 irgendwelches zu versteuerndes Einkommen gehabt. Habe ich aber nachweislich nicht! Daraufhin haben die Lumpen ihre Glaskugel hervorgeholt und geschätzt - und siehe da - die Glaskugel ermittelte eine Steuerschuld exakt in gleicher Höhe der Eigenheimzulage. Weder Einsprüche, Widersprüche, Androhung einer Untätigkeitsklage, etc. halfen nichts - im Gegenteil - Säumniszuschläge u.ä. schaukelten die Steuerschuld noch weiter hoch. Seit 2007 weigere ich mich meine Kfz-Steuer zu zahlen und habe dem FA mitgeteilt, sie sollen diese mit der Eigenheimzul. verrechnen. Als Antwaort erhielt ich Besuch vom "Vollstrecker", welcher mir den Karren zwangsweise stilllegte. Habe mir den Burschen sofort gekrallt. Er weigerte sich zu legitimieren - kein Name, keine Adresse, kein Ausweis.

Selbstverständlich werde ich jetzt erst einmal Strafanzeige stellen - Hausfriedensbruch (das Fahrzeug befand sich auf meinem Grundstück), Diebstahl, Sachbeschädigung, verbotene Eigenmacht (§ 859 BGB)....

Was würde Tante Käthe dazu sagen? Reicht das erst mal aus oder kann man da noch was drauf packen? Fehlen mir nur noch die entsprechenden "Vollstreckungsmassnahmen" gegen die Räuberbande. Aber vielleicht hat da unser "altes Mädel" auch eine Idee.

Bin gespannt.

ToLe

Beiträge: 108

» 18.12.08 12:07 «              Beitrag melden


Soo ihr lieben *hihi*
Mal wieder was zu nagen

Habe Heute Post vom Bundesverfassungsgericht bekommen mit der Anfrage zum Thema "UStG nichtig?", hier die Abschrift:

Bundesverfassungsgericht
- 2BvR 148/08 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

der vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn .......

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte ...........

gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, vom 14. Dezember 2007 - 2 Ws 337/2007 -,

b) den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Stuttgart, vom 5. November 2007 - 23 Zs 192/07 -,

c) die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, vom 27. September 2007 - 3 Js 87842/07 -,

hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch ....., ....., ......
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473) am 20. Februar 2008 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Also bleibt vorerst leider das UStG aufrecht erhalten (sie leben ja von den Steuern).

Gruß ToLe

schlesier

Beiträge: 136

» 18.12.08 12:27 «              Beitrag melden


@ToLe
Wie schon im Strang "Inkassobüro" vorrausgesagt, wo kein gesetzlicher Richter nach Art. 101 ist kann man sich die Mühe sparen.
Warum müssen alle Leute immer wieder Ihre kostbare Zeit für Nebenkriegsschauplätze vergeuden.
Bildet Masse und sucht den direkten Weg, als zu "Schreibtischtätern" zu mutieren.



gruß schlesier
Swawa

Beiträge: 245

» 18.12.08 15:55 «              Beitrag melden


post vom amtsgericht,

ich habe am 07.08 november einen gelben brief im briefkasten gefunden. ich konnte den nicht einordnen, weil ich den absender nicht orten konnte. ich öffnete ihn und mein einspruch gegen einen bußgeldbescheid vom amtsgericht .....war in diesem angesprochen. wie folgt; in ihrer busgeldsache hält das gericht eine hauptverhandlung nicht für erforderlich und beabsichtigt, gemäß § 72 OWIG im schriftlichen verfahren durch beschluß zu entscheiden. ich habe den gelben brief mit den vermerk zurück gesendet, das die zustellung nach ZPO usw. nicht gültig sei, keine persönliche übergabe und von einer justizangestellte nicht zu unterschreiben ist. ich habe aber keinen weiteren einspruch eingelegt.nun habe ich am 18.12.08 wieder einen gelben brief im kasten gefunden, einfach reingefeuert, unterschrieben vom postbeamt. mit datum. so nun ist folgendes, die haben neue briefumschläge die an der seite offen sind, und ein jeder den inhalt rausziehen kann. ich ziehe den natürlich raus und siehe, da ist eine vorladung zum gerichtstermin 15.01.09. drinnen. steht aber nicht vermerkt für was. nur ; bußgeldsache gegen sie und unser zeichen, unterschrieben natürlich wieder von eiener justizbeamten. das muß man sich mal vorstellen, da werden jetzt urkunden verschickt wo jeder ran kann. man kann sich jetzt nicht mehr rausreden, versehendlich geöffnet. was noch merkwürdig ist, erst schreiben sie das keine hauptverhandlung erforderlich ist, und 5 wochen später eine aufforderung zum termin einer verhandlung, obwohl ich auf den ersten keinen einspruch eingelegt habe. ist das rechtens? und die briefumschläge die neuerdings an der seite offen sind mit eingriff. wo jeder ran kann. das kann doch nicht nach den gesetzlichen bestimmungen seine richtigkeit haben, oder liege ich da verkehrt. gruß swawa.

Swawa

Beiträge: 245

» 18.12.08 15:59 «              Beitrag melden


post vom amtsgericht,

ich habe am 07.08 november einen gelben brief im briefkasten gefunden. ich konnte den nicht einordnen, weil ich den absender nicht orten konnte. ich öffnete ihn und mein einspruch gegen einen bußgeldbescheid vom amtsgericht .....war in diesem angesprochen. wie folgt; in ihrer busgeldsache hält das gericht eine hauptverhandlung nicht für erforderlich und beabsichtigt, gemäß § 72 OWIG im schriftlichen verfahren durch beschluß zu entscheiden. ich habe den gelben brief mit den vermerk zurück gesendet, das die zustellung nach ZPO usw. nicht gültig sei, keine persönliche übergabe und von einer justizangestellte nicht zu unterschreiben ist. ich habe aber keinen weiteren einspruch eingelegt.nun habe ich am 18.12.08 wieder einen gelben brief im kasten gefunden, einfach reingefeuert, unterschrieben vom postbeamt. mit datum. so nun ist folgendes, die haben neue briefumschläge die an der seite offen sind, und ein jeder den inhalt rausziehen kann. ich ziehe den natürlich raus und siehe, da ist eine vorladung zum gerichtstermin 15.01.09. drinnen. steht aber nicht vermerkt für was. nur ; bußgeldsache gegen sie und unser zeichen, unterschrieben natürlich wieder von eiener justizbeamten. das muß man sich mal vorstellen, da werden jetzt urkunden verschickt wo jeder ran kann. man kann sich jetzt nicht mehr rausreden, versehendlich geöffnet. was noch merkwürdig ist, erst schreiben sie das keine hauptverhandlung erforderlich ist, und 5 wochen später eine aufforderung zum termin einer verhandlung, obwohl ich auf den ersten keinen einspruch eingelegt habe. ist das rechtens? und die briefumschläge die neuerdings an der seite offen sind mit eingriff. wo jeder ran kann. das kann doch nicht nach den gesetzlichen bestimmungen seine richtigkeit haben, oder liege ich da verkehrt. gruß swawa.

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