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Thema: Ämter & Behörden
3Fragezeichen
» 26.08.08 09:25 «              Beitrag melden


Hallo,

wichtig ist, dass Ihr gegen jede öffentliche Person (jeden BRdvD-Beamten) die das Recht beugt und ignoriert, Strafanzeige/Strafantrag stellt.

Klar.
Gesetzlicher Richter, rechtliches Gehör, Rechtsbeugung etc. dürfte ja fast immer mit involviert sein.
Gibt es dafür eine "Vorlage" mit den wichtigsten §§ und Gesetzen, damit man nichts vergisst und die das nicht schon aufgrund von "Formmängeln" canceln?
Und wo macht man die Anzeige am effektivsten?
Gleich im Gericht bei der Staatsanwaltschaft oder besser "ausserhalb" (z.B. Polizeiposten, damit die Grünkittel auch aufwachen), damit sie noch ein Stück Dienstweg zurück legt und die unter einem Dach steckenden Schwarzkittel es nicht nur ganz intern abhandeln können?



Eugen

Beiträge: 35

» 26.08.08 09:55 «              Beitrag melden


@ Krascher
Vielen Dank für die Antwort.
Habe das richtig verstanden. Da wissen die ..-angestellten nicht, wie weit sie sich aus dem Fenster lehnen.


Swawa

Beiträge: 245

» 30.08.08 18:26 «              Beitrag melden


Neues vom Amt.
Es geht um meine OWIG, ich habe berichtet. So, ich habe mal das Innenministerium angeschrieben ob das OWIG und das Verwaltungsgesetz von SH. aufgehoben worden ist. Man teilte mir mit, dass es unzutreffend ist, dass das gesammte Verwaltungsgesetz von 1946-2007 aufgehoben wurde. In Klammern ( Landesverwaltungsgesetz - LVwG) mit seinen polizeirechtlichen Bestimmungen nach wie vor in Kraft ist. Ebenso wenig ist auf Bundesebene das Ordnungswidrigkeiteinsgesetz augehoben worden.

So, nun kommt das ( OLG SH )Herr Richter so und so antwortet.
Es gilt nach wie vor das OWIG und zwar in der Fassung vom 7. August 2008. Nachzulesen ist der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt 1 von 2007, Seite 1786. So der heutige Stand. Eine Aufhebung des OWIG ist hier nicht bekannt.
Weiterhin gilt das allgemeine Verwaltungsrecht von SH. in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.Juni 1992 auch noch heute.

Ich habe dann zurück gemailt dass das OWIG am 11.10.2007 aufgehoben worden ist. BGB 1 59 Bundesreinigungsgesetz.

Seite 2622 Art: 57 (454-2. Ich habe bis heute noch keine Antwort bekommen. Das ist der neuste Stand. Und den BM mache ich hier Feuer unterm Arsch sammt seiner Ord. Behörde.

Heinz

Beiträge: 30

» 31.08.08 21:31 «              Beitrag melden


Weiter so Swawa. Ich freue mich schon auf Deinen nächsten Beitrag.

Halbgott

Beiträge: 49

» 01.09.08 21:35 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
kann mir bitte jemand weiter helfen? Eigentlich liegt diese Sache beim OLG Naumburg. Mit denen streite ich mich noch herum. Nun kam dieses Schreiben vom AG bzw. der SA.
Eine meiner Fragen:
Z.B. fehlt die Unterschrift der Urkundenbeamtin. Geht das?

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Swawa

Beiträge: 245

» 04.09.08 21:10 «              Beitrag melden


Neues vom Amt.

Ich habe am 01-09-08 vom (OLG-SH) doch noch eine Erwiderung von Richter so und so bekommen.Ich hatte ihn darauf aufmerksam gemacht,dass das OWIG außer Kraft gesetzt worden ist.Er antwortet wie folgt: Mit dem Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitsgesetz aus dem Jahre 1968 sind damalige Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch geändert worden. So wurde § 50 Abs.2 StGB neu gefasst und es haben sich damit Auswirkungen auf Verfolgungsverjährungsfragen ergeben, die später wiederum geändert wurden.

Mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes in der von Ihnen richtig genannten Gesetzesänderung geht nicht die AUFHEBUNG DES ORDNUNGSWIDRIGKEITSGESETZES SELBST EINHER. Die gilt nach wie vor. NICHT BEI JEDEM GESETZ IST GESONDERT EIN EINFÜHRUNGSGESETZ VORGESCHALTET. Nun hat man die Sogenannte Obrigkeit direkt mit der Nase auf die Aufhebung gestoßen, und da steht klar u. deutlich, Aufhebung des Einführungsgesetzes.Deutlicher geht es wohl nicht. Als Antwort bekommt man dann: Nicht bei jedem Gesetz.... Ihr habt es ja gelesen.Ich meine gehört und gelernt zu haben, dass bei jedem Gesetz ein Einführungsgesetz vorgeschaltet ist. Was ist nun absolut richtig? Es grüßt Euch swawa.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 04.09.08 23:32 «              Beitrag melden


@Halbgott

geht nicht, die Ladung würde ich selbst sofort rügen.
Dann fragen wer mich lädt.
Welche Legitimation hat der Ladende?
Wer ist der direkte Vorgesetzte des Ladenden?
Unterschrift fehlt, würde ich rügen?
Feststellen das es sich nicht um eine Ladung sondern nur um einen Entwurf handelt, aus dem keinerlei Rechtskraft erwächst.
Um eine Ladung bitten, die vom Verantwortlichen unterzeichnet ist, würde ich auch noch erbitten, sowie als auch um eine Neue rechtsfähige Ladung ansuchen.
Ich fühle mich durch eine Kladde nicht geladen, meine ich.


Zuletzt bearbeitet: 04.09.08 23:34 von Administrator
3Fragezeichen
» 05.09.08 09:36 «              Beitrag melden


Gibt es auch noch eine Antwort auf die Frage von Swawa?
Würde mich auch interessieren.

Ich meine gehört und gelernt zu haben, dass bei jedem Gesetz ein Einführungsgesetz vorgeschaltet ist. Was ist nun absolut richtig?


Und wie müsste danach ggf. die Strafanzeige gegen den Richter aussehen?

vonRoit

Beiträge: 2421

» 05.09.08 10:07 «              Beitrag melden


Ein Gesetz benötigt immer einen territorialen Geltungsbereich, das ist und wird immer im Einführungsgesetz genannt, oder auch in den ersten Artikeln des Gesetzes.
Ein Gesetz muss seinen Geltungsbereich haben, also immer die Grenzen des Landes sowie des Staates in dem dieses gelten soll.
Auch muss es mit der "Verfassung" des Landes konform gehen, hierzu ist zum Beispiel der Artikel 79. Abs. 1 - 3 erforderlich, wenn dieses Gesetz die Grundrechte verletzen sollte.
Steht schon alles in diesem Forum, oder nicht?
Wo sonst soll das Gesetz denn gelten?
In Ghana , Kenia, Madagaskar, Dhubai, im Shad ?
Fehlt dieser Geltungsbereich im EG oder im Gesetz selbst, ist dieses Gesetz wegen der unklaren Deutung und Definition nichtig.
Ein Beispiel für dieses Unding ist gerade in einer anderen Rubrik ,( Bitte an Alle weiter geben),wegen der Beleidigung von Juristen ein gestellt worden.
Also eine Definition nur mit einer anderen Farbe.
Gesetze die Strafen, aber nicht die Tat definieren ist ein anderes perverses aber gleichgelagertes Unding.

Was ich dagegen tun würde?

Ich stelle Strafanträge wegen der Anwendung nichtgültigen Rechts, was eine Rechtsbeugung darstellt nach $ 339 StGB sowie nach § 336 StGB ( Rechtsbeugung und Vorteilsgewährung).

Was Du machst weis ich nicht, aber ich mache es so.

Kampfgeist

Beiträge: 152

» 05.09.08 10:13 «              Beitrag melden


Ja, die Antwort auf die Frage nach dem Einführungsgesetz finde ich auch spannend. Es ist wichtig, den Versuch der BRdvD-Schergen, durch solche Äußerungen Verunsicherung zu produzieren, zu eliminieren!

Auch die Formulierung einer Strafanzeige als "Grob"-Vorlage mit den selbstverständlich notwendigen, individuellen Anpassungen, die jeder vornehmen muss, ist interessant.

Hallo Forum > wer hat schon ´mal ´ne Strafanzeige gegen Richter und andere Beteiligte gestellt und könnte ein neutralisiertes Musterschreiben zur Diskussion stellen?


Respectfully
Kampfgeist
3Fragezeichen
» 05.09.08 11:00 «              Beitrag melden


Danke für die schnelle Antwort.

Einführungsgesetz wegen Geltungsbereich, sofern nicht im Gesetz selbst geregelt (wie bei OWiG im §5 - auf Schiffen und in Flugzeuge mit Bundesflagge)war soweit klar.
Dachte, dass es evtl. noch einen anderen Grund dafür gibt.

Gibt es im Internet irgend wo eine Möglichkeit, die alten Gesetzesstände (und damit z.B. die gelöschten Passagen) einzusehen?

Bzgl. Strafantrag nehme ich (habe nächste Woche am Mittwoch Termin in Kassel) noch das Thema "gesetzlicher Richter / Ausnahmegericht" mit rein. Als solchen hat er sich im ersten Termin nämlich (trotz Hinweis auf den ungültigen GVP) zwei mal vor Zeugen bezeichnet.
Bin aber am überlegen, die Anzeige nicht bei der Staatsanwaltschaft Kassel zu stellen, da die im selben Gebäude sitzen und es laut Aussage eines Anwaltes dort gewisse "kurze Dienstwege" geben soll und auch besonders sumpfig sein soll.
Und je mehr es lesen (müssen), desto mehr haben was davon ;-)



Kampfgeist

Beiträge: 152

» 05.09.08 12:30 «              Beitrag melden


@ 3Fragezeichen

die kurzen "Dienstwege" gibt es so oder so > ob im gleichen Gebäude oder einen Stadtteil weiter. Welche Befürchtungen hast Du?


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2421

» 05.09.08 13:17 «              Beitrag melden


Immer die "Polizei" damit belästigen!
Warum?
Die haben in einigen "Bundesländern", immer eine Abteilung für Korruption und bei der bitte vorstellig werden.
Nicht abwimmeln lassen, sondern auf Aufnahme des Strafantrages und der Strafanzeige bestehen.
Da die Herren keine Glaskugel haben, muss ja wohl erst einmal der Vorwurf der Korruption geprüft werden, oder etwa nicht?

joku

Beiträge: 144

» 05.09.08 15:21 «              Beitrag melden


Hallo Kampfgeist,

für eine Strafanzeige und Strafantrag habe ich einen Entwurf gefertigt, der noch nicht ganz fertig ist, den ich aber wohl in nächster Zeit in meiner OWi-Sache einsetzen werde. Könnte ich Dir anonymisiert zur Verfügung stellen. Pflicht ist aber, dass Du Dir jeden einzelnen der genannten §§ selber reinziehst, damit Du sattelfest wirst.

Respektvoll
joku


deutschesreich

Beiträge: 61

» 06.09.08 14:50 «              Beitrag melden


Hallo joku,

der Entwurf würde mich auch interessieren?!

Gruß dr

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