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Thema: Ämter & Behörden
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 05.09.08 10:07 « |
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Ein
Gesetz benötigt immer einen territorialen Geltungsbereich, das ist und
wird immer im Einführungsgesetz genannt, oder auch in den ersten
Artikeln des Gesetzes.
Ein Gesetz muss seinen Geltungsbereich haben, also immer die Grenzen
des Landes sowie des Staates in dem dieses gelten soll.
Auch muss es mit der "Verfassung" des Landes konform gehen, hierzu ist
zum Beispiel der Artikel 79. Abs. 1 - 3 erforderlich, wenn dieses
Gesetz die Grundrechte verletzen sollte.
Steht schon alles in diesem Forum, oder nicht?
Wo sonst soll das Gesetz denn gelten?
In Ghana , Kenia, Madagaskar, Dhubai, im Shad ?
Fehlt dieser Geltungsbereich im EG oder im Gesetz selbst, ist dieses
Gesetz wegen der unklaren Deutung und Definition nichtig.
Ein Beispiel für dieses Unding ist gerade in einer anderen Rubrik ,(
Bitte an Alle weiter geben),wegen der Beleidigung von Juristen ein
gestellt worden.
Also eine Definition nur mit einer anderen Farbe.
Gesetze die Strafen, aber nicht die Tat definieren ist ein anderes
perverses aber gleichgelagertes Unding.
Was ich dagegen tun würde?
Ich stelle Strafanträge wegen der Anwendung nichtgültigen Rechts, was
eine Rechtsbeugung darstellt nach $ 339 StGB sowie nach § 336 StGB (
Rechtsbeugung und Vorteilsgewährung).
Was Du machst weis ich nicht, aber ich mache es so.
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3Fragezeichen
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» 05.09.08 11:00 « |
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Danke für die schnelle Antwort.
Einführungsgesetz wegen Geltungsbereich, sofern nicht im Gesetz selbst
geregelt (wie bei OWiG im §5 - auf Schiffen und in Flugzeuge mit
Bundesflagge)war soweit klar.
Dachte, dass es evtl. noch einen anderen Grund dafür gibt.
Gibt es im Internet irgend wo eine Möglichkeit, die alten
Gesetzesstände (und damit z.B. die gelöschten Passagen) einzusehen?
Bzgl. Strafantrag nehme ich (habe nächste Woche am Mittwoch Termin in
Kassel) noch das Thema "gesetzlicher Richter / Ausnahmegericht" mit
rein. Als solchen hat er sich im ersten Termin nämlich (trotz Hinweis
auf den ungültigen GVP) zwei mal vor Zeugen bezeichnet.
Bin aber am überlegen, die Anzeige nicht bei der Staatsanwaltschaft
Kassel zu stellen, da die im selben Gebäude sitzen und es laut Aussage
eines Anwaltes dort gewisse "kurze Dienstwege" geben soll und auch
besonders sumpfig sein soll.
Und je mehr es lesen (müssen), desto mehr haben was davon ;-)
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