zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 5 ·  Suchen
Views (Heute): 1345855 (424)
Beiträge heute: 1

Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Ämter & Behörden
luju

Beiträge: 87

» 22.08.08 06:53 «              Beitrag melden


Moin,
ein Verwaltungsakt ist ja auch nicht schon nichtig weil er keine Gesetzesgrundlage hat. z. B. BFH-Urteil vom 27. April 1978 IV R 187/74, BFHE 126, 114, BStBl II 1979, 89. HÄÄÄÄÄHHHHH????

Gruß luju

PS: Das Urteil des BFH ist heute als fehlgehend zu betrachten, da es nicht den grundgesetzlichen Anforderungen an die Übernahme von „vorkonstitutionellem Recht“ genügt.

joku

Beiträge: 144

» 22.08.08 11:51 «              Beitrag melden


Hallo swawa,

das kommt noch viel toller:

10,-- Euro Bußgeld - vom Bescheid bis zum rechtsbeugenden AG alles durch: Beschluß über 1 Tag Erzwingungshaft. Dagegen habe ich sofortige Beschwerde eingelegt am 4./5. Juli. Nichts mehr gehört bis am 9.8. (Poststempel) die Ladung zum Einsitzen von der Staatsanwaltschaft kam. Dem schrieb ich, dass das wohl nicht sein kann, da über meine sofortige Beschwerde nicht entschieden sei. Die Antwort kam mit Datum 15.8. dass der Beschluß des Landgerichts sehr wohl am 11.8. förmlich zugestellt worden sei. Ein Nachweis hierüber läge vor. Zur Zeit bastel ich gerade ein Antwortschreiben. Es ist noch nicht ganz fertig. Trotzdem gebe ich es hier schon mal zum Besten:

Vielen Dank für Ihr Schreiben mit Anhang vom 15.08.08.

Ohne Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die deutsche Willkürjustiz nichts auslässt, um ihrem Ruf gerecht zu werden. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass ich den fehlenden Entscheid der sofortigen Beschwerde bemängele, wenn er mir vorgelegen hätte? Mitnichten.

Nein, so verkommen wie die deutsche Willkürjustiz bin ich Gott sei Dank noch nicht.

Aber Ihnen liegt der Nachweis der förmlichen Zustellung vor. Sauber und glatt gelogen. Sie wissen so gut wie ich, dass man einen Nachweis auch nachträglich und außerhalb jeder Rechtsnorm fabrizieren kann. Ich fordere aber den Beweis, so wie es die Norm vorschreibt.

Allein in diesem Verfahren 92 VRs 92 Js 15651/08 bzw. 2 Qs 111/08 OWi oder wie auch immer, sind reihenweise Verstöße gegen Recht und Gesetz zu beklagen und das von ausgebildeten Juristen und Beamten, nunmehr angeführt vom Vorsitzenden Richter Hutter des Landgerichts.

Nachprüfbare und offenkundige Tatsachen werden einfach übergangen, das heißt es wird Unrecht zu Recht umgedeutet. Im Klartext bedeutet dies Rechtsbeugung. Des Beamten Pflicht ist die Remonstration. Alle Beteiligten (mich ausgenommen)an diesem Verfahren, sind Beamte, die ihren Pflichten nicht nachkommen, wie es ihnen das Beamtengesetz vorschreibt. Keine dieser Personen beachtet Artikel 20, Abs. 3 GG. Menschenrechte und die Gesetzgebung der Alliierten werden sowieso nicht beachtet. Lächerlich, dass eine Bundeskanzlerin in aller Welt die Menschenrechte einfordert, statt vor der eigenen Türe zu kehren. Der Gipfel der Ironie: Alle von mir Genannten werden von mir (Souverän und Steuerzahler)bezahlt.

Im Einzelen beklagt dieses Verfahren folgende Punkte:

· Planmäßiger Entzug des gesetzlichen Richters
· Ein rechtskonformer Geschäftsverteilungsplan liegt der Öffentlichkeit beim AG Ravensburg nicht aus
· Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmissbrauch
· Missbrauch des Richterprivilegs
· Planmäßige Verweigerung des rechtlichen Gehörs
· Verweigerung des Legitimationsnachweises als gesetzliche Richter
· Fehlerhafte, nachträgliche oder unterlassene Zustellungen
· Ignorierung von Sachverhalten
· Planmäßige Gestaltung unfairer Verfahren
· Höchstrichterlicher Schutz selbst für rechtsbeugende Richter
· Schutz der Juristen"kollegen" durch Standesrecht und Standesordnung
· Beschneidung des Beschwerderechtes
· Allgemeine regelmäßige Missachtung von Recht und Gesetz

Am passenden Schluß wird noch gearbeitet

Herzliche Grüße
joku

P.S.: Aus der Begründung des Landgerichts: Der Betroffene wendet sich ausschließlich gegen die Legitimation der mit der Sache befaßten staatlichen Organe. Seine dazu gemachten Ausführungen liegen jedoch völlig neben der Sache.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.


Swawa

Beiträge: 245

» 22.08.08 14:37 «              Beitrag melden


Hallo Joku!
Danke für die Reaktion.Eigentlich wollte ich noch bevor es gerichtlich weiter geht, unseren Bürgermeister und die Ordnungsbehörde in die Verantwortung ziehen. Denn das BA-Gesetz schreibt vor, das man als Beamter verpflichtet ist seinen Bürger warheitsgemäß zu Antworten. Ich habe wie Du auch genaustens darauf hingewiesen.Ich möchte den BM eins Verpassen. Denn wer so reagiert, hat sein Vertrauensverhältnis beim Bürger verspielt. Man hat mir geraten an das Innenministerium zu schreiben. Das soll den BM Bestätigen, dass das OWIG außer Kraft gesetzt worden ist.Was meinst du dazu? Schon mal versucht. Mein sofortiger nächster Schritt wird sein,dass ich unseren Polizei-Chef anschreibe. Eigentlich sollte der wissen was gesetzesmäßig am laufen ist. Ich kenne ihn. Mal sehen ob der auch lügt, oder wie er sich rauswindet. Gruß swawa

diesonne

Beiträge: 9

» 22.08.08 17:11 «              Beitrag melden


hallo

auch hier wirst du enttäuscht werden, denn auch sie lügen wie gedruckt. die wollen einfach nicht gerecht handeln.

gruß die sonne

joku

Beiträge: 144

» 22.08.08 17:12 «              Beitrag melden


Hallo swawa,

mach das so, denn viele Wege führen nach Rom (§ 146 GG). Über den Fortgang wirst Du ja im Forum berichten. Ich bin gespannt.

Herzliche Grüße

joku


sucher

Beiträge: 18

» 22.08.08 17:28 «              Beitrag melden


Hallo Swawa, joku

bei "Erlebnisse im Gerichtssaal" stehen doch die offiziellen BRD Antworten, was anderes werdet Ihr wohl nicht bekommen.

Wie soll man von denen, die einem Unrecht (Standesrecht) zufügen bei Beschwerde auf einmal Recht bekommen?
Habe alles hinter mir und gerade vor mir, ich kann Unrecht einfach einfach nicht wegstecken.
Ein Urteil (noch dazu politsch) wird von keiner Macht der Welt revidiert, da lieber vernichten die sich selber!

Petitionen, Anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Landtagsabgeordnete angeschrieben, Presse usw. usw., nur um eine Bestätigung des absolut durchorganisierten Unrechtsystem zu bekommen, glaubt mir, ich habe sie.

Bei den wohl aussichtslosen Fällen (scheinbar mir) hat man nach schwersten Bedrohungen dann doch die "bequeme Lohnpfändung" bzw. Kontenpfändung vorgezogen, da dürfen sich wieder andere "beschmutzen", und die haben es gemacht.
Ganz geil ist das Landratsamt Friedrichshafen, satt Fragen zu beantworten, wird mit Kadavergehorsam gepfändet - einfach Klasse was die drauf haben, selbst ein feiger BRD Anwalt hat dieses Unrecht im Verborgenen zugegeben und kam dann mit der Gewalteneinteilung in der Gesellschaft, na feine Gesellschaft, hat man eben Pech gehabt.
Nur wir können uns gegenseitig unterstützen und stärken, ich habs schon mal geschrieben, Hilfe von aussen - absolut zu vergessen.

Gruß vom sucher

schlesier

Beiträge: 136

» 22.08.08 18:08 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
bitte verbraucht Euch nicht an Briefeschreiben und Hoffen auf der Norm entsprechenden Antworten.
Sammelt Leute und überzeugt Sie.
Wir haben als einzige Basis nur noch die 146 Normen des GG und die Aufgabe den Art. 146 umzusetzen.
Der kann durch Brtiefeschreiben nicht umgesetzt werden.
Organisiert Aufklärungsabende für interessierte Menschen und gewinnt Sie für unsere Sache.
Spart euch das Porto und die Aufregung und kommt weg von Eurem Klassenkampf am Rechner.


gruß schlesier
Swawa

Beiträge: 245

» 22.08.08 19:40 «              Beitrag melden


Hallo Schlesier!
Was ist dagegen einzuwenden wenn man sich gegenseitig informiert und Fragen stellt. Wir wissen alle das der Art. 146 im Vordergrun steht. Vor allem sind wir alle über 18 Jahre und sind überflüssigen Kommentaren wie deiner überdrüssig. Ich habe sehr wohl die ersten Treffen nach dem Umzug der Ahrensburger mit dem Landesvorsitzeden von SH. wieder neu organisiert. Nach Art. 146 steht für mich auch im Vordergrund der Zusammenhalt der Mitglieder und der Partei.Ich bin auch jeden Tag an der Front und verteile Info-Material.Z.B.Der jetzige Zustand der BRD, nach meinen Wissensstand Recht und Gesetz. Ansonsten Kopiere ich Seiten und verteile sie. Ich möchte Sie nicht Zählen. So geht es schon Monate lang. Meine täglichen Auseinandersetzungen mit ethablierten Politikern sind nerven aufreibend.Von den Anderen Kapeiken ganz zu schweigen.Mich haben sie schon deswegen unter Wind.Der OV der CDU warnt schon seine Mitglieder vor dem Verfassungsschutz, falls ich sie mit zum Treffen der IPD bringe.Ich war vorher in der Schill Partei im Vorstand tätig. Ich weiß wie das alles läuft mit dem hinterhältigen Pack. Von der Presse bis zum Rathaus und weiter. Ich bin ein Terrier, ich beiß mich fest. Da ich zur Zeit H4 Empfänger bin, bedauere ich ,dass ich nicht mehr für uns machen kann. Also Schlesier, laß deine Klugscheißerei und erinnere uns nicht andauernd mit Art. 146. Ich denke es leidet noch niemand von uns an Demenz. Gruß swawa

schlesier

Beiträge: 136

» 22.08.08 20:54 «              Beitrag melden


@swawa
Na endlich einer mit Biss.
Das nennt man deutsche Streitkultur.


gruß schlesier
3Fragezeichen
» 22.08.08 20:54 «              Beitrag melden


Heute hat mich ein "gelber Brief" vom Amtsgericht im Briefkasten überrascht. Nicht weil es keine persönliche "Übergabe" gab und die Teile einfach eingeworfen werden, sondern weil erkennbar war, dass der Brief noch mal geöffnet und dann wieder zugeklebt wurde. Ist bei den Selbstklebeteilen ja problemlos möglich, aber halt erkennbar.
Vermutlich vom Postboten, denn ausser der Ladung hat sich darin auch die nicht ausgefüllte und zu einer Zieharmonika zusammengefaltete Zustellungsurkunde befunden.
Bisher dachte ich immer, dass dies vom Postboten ans Gericth zurück geschickt wird. Oder ist das jetzt eine neue Variante (um das Sommerloch zu überbrücken) und die legen einem ein Doppel rein?
Erwarten, dass man ihnen die Urkunde auch noch selbst zurück schickt, werden sie ja nicht (oder sind die wirklich so bekloppt?)



vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.08.08 10:25 «              Beitrag melden


Warum Schreiben und denen Antworten ?

Hier müsst Ihr einfach einmal folgendes bedenken und Euch zu Herzen nehmen Freunde.

Es sieht sinnlos aus zu schreiben und immer wieder diese Antworten zu erhalten, obwohl (M)an / Frau auch immer die Antworen und Handlungsweisen zu sehen und zu spüren bekommt.
Wichtig ist das Ihr wißt das Ihr niemals von denen ein Recht bekommen werdet, egal was Ihr auch machen solltet.

Der Hintergrund Euer Bemühungen ist aber viel wichtiger als Ihr selbst jetzt gerade erfassen könnt.

Ein diktatorisches System wie die BRdvD ist nur mit Masse von Widerstand durch Schreiben, durch Sachvortrag , durch Beweislast, durch das kreiieren von Widerstand jeglicher Art zu brechen.
Die Akten der Schwarzkittel sind voll von Sachvortrag Ihrer Straftaten und Verbrechen und können am Tag der Wahrheit für alle nicht mehr unter Teppiche und Schränke versteckt werden.

Die Aufklärung der Massen wird Ihr Übriges tun, verlasst Euch drauf, es wird für diese Bande nach Hinten los gehen, das ist nur eine Frage der Zeit.

Es ist immer wichtig zu wissen das Ihr auf der Norm steht und im Recht seit, dies auch durch zu setzen beabsichtigt, egal was da auch kiommen wird.

Genau daran werden sie scheitern, der Dieb ist immer Verzug !

joku

Beiträge: 144

» 23.08.08 13:13 «              Beitrag melden


vonRoit,

das sind genau die Worte auf die ich gewartet und auch erwartet habe. Danke

Herzliche Grüße

Joku


Wolkenschieber

Beiträge: 679

» 24.08.08 02:31 «              Beitrag melden


Es ist immer wichtig zu wissen das Ihr auf der Norm steht und im Recht seit, dies auch durch zu setzen beabsichtigt, egal was da auch kiommen wird.

Genau daran werden sie scheitern, der Dieb ist immer Verzug !


@ Alle,

wichtig ist, dass Ihr gegen jede öffentliche Person (jeden BRdvD-Beamten) die das Recht beugt und ignoriert, Strafanzeige/Strafantrag stellt.

Es ist dabei auch völlig unerheblich, wenn das Emittlungsverfahren dann kurze Zeit später, durch den BRdvD - "Staatsanwalt" wieder eingestellt wird.

WICHTIG ist einfach nur, das die "Tat" Aktenkundig ist.

Für den Fall, das an deutschen Gerichten später mal wieder Urteile durch ges. Richter nach Art. 101 GG gesprochen werden, so besteht für Euch dann die Möglichkeit diesen "korrupten" Beamten erneut vor Gericht zu stellen.

Bekanntlich haftet jeder BRdvD-Beamte mit seinem Privatvermögen für seine Dienstvergehen.

Liebe Grüße...




::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Eugen

Beiträge: 35

» 25.08.08 14:45 «              Beitrag melden


Hallo,
Ich habe vor ein paar Tagen eine Frage bezüglich Justizangestellte als Urkundsbeamte gestellt:
Zu meinem besseren Verständnis wollte ich nachfragen:
Eine Justiz-"angestellte" und Urkunds-"beamtin" kann nicht gemeinsam sein, da entweder Angestellte oder Beamte?
Stimmt das so? Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden.

Da die Frage vielleicht übersehen wurde, wollte ich darum bitten, mir diese zu beantworten.
Danke im voraus

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 25.08.08 23:06 «              Beitrag melden


Hallo.

Eine Angestellte kann keine Beamtin sein.

Ein Urkundsbeamter ist ein Beamter mit einer Zusatzausbildung. Dieser kann sich dann mittels Bestallungsurkunde ausweisen (bestallt). Ein/e Angestellte/r kann das offenkundig nicht.

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht
Aktuell lesen 2 Mitglieder dieses Thema: Bulli, norre


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.