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Thema: Ämter & Behörden
3Fragezeichen
» 21.07.08 20:09 «              Beitrag melden


Gibt es von dem EG zum OwiG von vor der Aufhebung irgend wo noch einen Text?
Würde den demnächst dem "schwarzen Mann" nämlich gerne mal um die Ohren hauen ;-)
Habe nämlich demnächst meinen zweiten Termin (Samstag kam die Einladung, natürlich nicht ordnungsgemäß).
Weder die Verwaltungsbehörde noch der angebliche Richter (hat sich vor Zeugen trotz fehlendem GV sogar zweimal als "gesetzlichen Richter" ausgegeben) hat es trotz jeweils detaillierter schriftlicher Ausführung kapiert - und "beim Termin" war er dann so baff, dass er gleich vertagt hat - wegen was anderem natürlich, für das er noch einen Zeugen braucht (obwohl ich ihm in der Sache sogar zustimmte). Scheinen ziemlich konfus zu sein, die - nein, das schreibe ich jetzt nicht ;-)
Ja, steter Tropfen höhlt den Stein.


Anegger

Beiträge: 22

» 21.07.08 22:38 «              Beitrag melden


Tja da hat das Amtsgericht Sinsheim (Tiefste Provinz)
eine andere Meinung: Zitat:
Soweit der Vortrag des Betroffenen verstanden wird, meint er...oooohhhh....--- dass das OWIG nicht gültig sei bzw. für ungültig zu erklären sei. Das OWIG ist ein gültiges, nach Rechtstaatsprinzipien zustande gekommenes Gesetz, das gilt ebenso für das StVG und das LandesOWIG Baden Württemberg.

Nur hat die Direktorin KRETZ nicht den Mut diesen Beschluss auch selbst zu unterschreiben -hier muss wieder ne Gerichtstipse Ihren Finzenz drunter setzen.

FAZIT und FOLGE: Die Stadt Sinsheim (in Ihrer unermesslichen Rechtswissenheit unschlagbar) hat nun heute wieder einen KOSTENBESCHEID geschickt.

Gibt noch einen längeren Spass - denn jetzt werden die Standthenker mit dem großen Strick kommen.....uuuuuhhhhhh hab ja richtig Spass dabei.

Baude

Beiträge: 39

» 22.07.08 08:52 «              Beitrag melden


Die aufgehobenen und erlassenen Gesetze sind klar Definiert, das Problem sind die Sachbearbeiter des jeweiligen Bereiches. Die Anatomischen Menschen in Birnenform behandeln die Einführungsgesetze wie Zäpfchen, man denkt sich was einmal Eingeführt ist hat seinen Zweck erfüllt.
Das übel der Sache ist wie kann so einer Birne das in Zwei Sätzen begreiflich gemacht werden.
Ich hab’s versucht bin Gescheitert.

Gruß Baude


vonRoit

Beiträge: 2421

» 22.07.08 10:20 «              Beitrag melden


In Ansbach Baden Württemberg wurde ein Mann regelrecht von der Gemeinde zu Tode gehetzt.

Gestern früh machte Herr Erich Horn aus der Gemeinde Ansbach, ein (IPD Anhänger) Selbstmord, weil dieser den Druck der Behörden in Ansbach nicht mehr aushielt.
Eine regelrechte Jagd wurde auf Herrn Horn veranstaltet.
Wir und die Presse werden uns drum kümmern.

Wir werden alle Verantwortlichen an dieser Sache ans Licht der Öffentlichkeit zerren !


Zuletzt bearbeitet: 22.07.08 10:23 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 22.07.08 10:30 «              Beitrag melden


@ Anegger

Der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland ist und war seit 1956 ein illegales Staatsorgan, weil durch Wahlbetrug,Wahlmanipulation, Wähltertäuschng und der Fälschung von Wahlunterlagen, zustande gekommen.

Gesetze die unter diesen Voraussetzungen zustande gekommen sind , sind nichtig, dies gilt daher auch für das OWiG von 1956.

Der ungebildete Schwarzkittel braucht etwas Rechtsunterricht!

Swawa

Beiträge: 245

» 22.07.08 14:34 «              Beitrag melden


Hallo vonRoit!
Dein Beitrag vom 21-07 macht Mut und Zuversicht, sich für die Freiheit und Wahrheit noch mehr einzusetzen. Ein großer Streif am Horizont, der Jahre unerreichbar schien ist in Sicht.Dank Eurer unermütlichen Aufklärungsarbeit für Volk u. Vaterland, hat man wieder Hoffnung aus der gebückten Haltung als ewig bestrafter Deutscher, wieder aufrecht gehen zu können. Obwohl es knallharte Arbeit ist,die versklavten Gehirne unserer lieben deutschen wieder bewußt zu machen,dass sie über 60 Jahre belogen, betrogen und Gehirngewaschen worden sind. Dann sind solche Worte in deinen Beitrag wahrer Balsam. Gruß swawa

luju

Beiträge: 87

» 22.07.08 16:26 «              Beitrag melden


Hallo,
fassungslos habe ich den Bericht aus Ansbach gelesen, nur zu Gut kann ich die Hilflosigkeit nachvollziehen mit der man der Willkür der Ämter ausgeliefert ist.

Das Märchen vom Rechtsstaat ist die größte Lebenslüge dieses Landes…

Die Beamten nehmen scheinbar teilnahmslos den Freitod eines Bürgers in Kauf, um rechtswidrige Verordnungen oder Gesetze durch zu setzen, wenn es sein muss mit der Flinte.
Ich möchte hier einmal an die Vorreiter dieser Gemeinschaft appellieren, nicht müde zu werden und
immer wieder nach euren Möglichkeiten zu helfen und wenn das nur mit Onkel Fritz und Tante Käthe geht, soll es eben so sein.
Geschlossenheit muss das Motto heißen, keiner darf glauben allein zu sein. Es muss diesen Halunken friedlich das Handwerk gelegt und wenn es zu Eng wird meldet Euch. Dieses Forum scheint voll zu sein mit hochintelligenten Leuten die auch sicher in der Lage sind, jemanden aus der Schusslinie zu holen.
Aber auch alle Neueinsteiger sollten ihr Wissen nicht wegen dem manchmal rauen Ton in diesem Forum hinter dem Berg halten, lest und macht euch schlauer, wofür gibt es die Karte im Forum wenn sich keiner einträgt. Wir wohnen Tür an Tür und wissen es nicht!!!!!

Mein aller herzlichstes Beileid an die Angehörigen, diese Tat darf nicht ungestraft bleiben.


sweetsina

Beiträge: 102

karimiboy
» 22.07.08 17:41 «              Beitrag melden


Ja, die Willkür der Ämter wird immer größer und die Aggressionen immer stärker.
Als ich heute einem Mitarbeiter des bayr. Rundfunks erzählte dass unser Widerstand völlig ohne Gewalt und Aggression stattfindet und uns der Art. 146 GG zu unserer Arbeit bewegt, und wir uns streng auf dem Boden der Rechtsnormen bewegen, befragte er mich wegen des Tumults vor ca. 7 Wochen beim AG Neu-Ulm. Ich musste ihn dann darüber informieren, dass mir einige Beteiligte erzählten, dass diese Aggressionen von Mitarbeitern des Gerichts und dazugerufenen Polizisten ausgingen. Aufklärung ist auch hier angesagt!!

Ich habe ihn auch gleich zum nächsten Vortrag eingeladen.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 22.07.08 19:27 «              Beitrag melden


Hallo @ All

Ich sehe immer wieder das schwere Fehler gemacht werden, auch wenn es um Erklärungen in der Öffentlichkeit geht, niemals für Alle sprechen, nur für sich.

Warum ?

Alles was Ihr in der Öffentlichkeit vor wortgewandten Journalisten erzählt, wird Euch negativ ausgelegt, sowie wir auch keinerlei Krumm-Deuter einladen werden, dies ist nicht nur in der Vergangenheit immer wieder in die Hose gegangen, sondern wurde mit Bravour falsch ausgelegt, egal was (M)an / Frau von sich gibt.
Die Presse ist abhängig und nicht unabhängig und frei, sondern ist ein bezahltes und in der Abhängigkeit des "Staates" ein Organ von Lügengespinnern und Illusionsverkäufern, denen seit Ihr nicht gewachsen.

Die verdrehen die Aussagen, das Wort und den Sinn jedweder ihnen nicht in den Kramm passenden und unerwünschten Deutung.

Das sind schlechte Polit - Clown s, durchschaubar und ohne jedwede Hemmung auf Euren Leichen zu tanzend, hauptsache es bringt einen Artikel mit deren Namen, was ihnen Geld bringt und Beförderung, je systemnäher desto besser, dann gibt es nämlich Leckerli als Belohnung.

Last den Mist also sein, es wird sich kein Journalist um die Karriere bringen, extra für Euch, begriffen ?

Die Meinung kommt vom Chef, also von oben, nicht von denen ,Kapische ?


Zuletzt bearbeitet: 22.07.08 19:34 von Administrator
Delphin8

Beiträge: 108

» 23.07.08 00:12 «              Beitrag melden


In Ansbach Baden Württemberg wurde ein Mann regelrecht von der Gemeinde zu Tode gehetzt.


Man kann nur hoffen, dass dieses Beispiel jetzt nicht zum neuen Hobby dieser Saubande wird.

Heute abend war in der ARD die Sendung "Plusminus". Es ging darum, dass jetzt bei älteren Menschen die notwendigen REHA-Kuren einfach mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt werden. In meinem Bekanntenkreis hat es vor ein paar Tagen auch jemand am eigenen Leib spüren müssen. Ich hab mich an den zuständigen Arzt gewandt und der tut sein bestes, um diese REHA duchzukriegen. Falls das auch nicht klappt, gibt es von mir einen saftigen Brief an die Krankenkasse, woll`n doch mal sehen, ob Personen, die noch nie im Leben zur Kur waren und denen alle 4 Jahre eine zusteht darauf verzichten müssen, weil die Krankenkassen glauben das Ablaufdatum ist bald erreicht. Die sollen mich kennenlernen.

liebe Grüße

Hat sich heute gerade erledigt, der zuständige Arzt war gut, ich brauche keinen bösen Brief schreiben


Zuletzt bearbeitet: 24.07.08 03:07 von Delphin8
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 166

» 23.07.08 08:44 «              Beitrag melden


Muss eine kleine Korrektur anbringen, ANSBACH liegt nicht in Baden Württemberg, sondern in unserem "geliebten" BAYERN!!!

Ein Schelm, der dabei böses denkt!

vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.07.08 10:12 «              Beitrag melden


Hallo Dipl. Ing.

macht das einen Unterschied ?

Beide sogenannten Bundesländer sind in Ihren Rechtsbeugungen gleich , auch was die Korruption angeht.
Die hetzen auch Beide Bürger in den Freitot , also was soll s.
Die nehmen sich nichts, also machen wir daraus Ansbach Bayern.

Das Speckschwei... und die Speckschwei... sind überall .

Der_Student

Beiträge: 12

» 19.08.08 20:32 «              Beitrag melden


Neues vom AG Konstanz!

Nach meiner Verhandlug im Juni und dem darauf erfolgten Abwesenheitsurteil habe ich nun nen erneuten Beschluss über die Ablehnung meiner eigelegten Rechtsmittel erhalten.
Es fehlt auch hier die Unterschrift der Richterin, ein Justizangestellter hat mit Handzeichen unterschrieben, Siegel ist drauf.
In der Begründung warum meine Rechtsmittel abgelehnt/verworfen worden sind heißt es wörtlich:
Bezüglich des Antrags des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ergibt sich, dass dieser zurückzuweisen war. Der Betroffene hat nicht glaubhaft gemacht, dass er unverschuldet nicht weiter an der Verhandlung teilnehmen konnte. Ein nach Meinung der Betroffenen fehlerhaftes Verhalten des Gerichts rechtfertigt nicht das eigenmächtige Verlassen der Hauptverhandlung. "Ja hätte ich mich etwa noch weiter für dumm verkaufen lassen sollen"?!!In einem solchen Fall hat ein Betroffener vielmehr der Verhandlung beizuwohnen. Der ergehende Urteil kann sodann mit Hilfe von Rechtsmittel überprüft werden "Sieht man ja was Rechtsmittel einem normalen Bürger bringen, nen scheiss!" Ein vorzeitiges Verlassen der Hauptverhandlung ist jedoch gerade nicht zulässig.

Der Antrag war daher mangels des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 74, 76 OWIG i.V.m § 44 StPO zurückzuweisen

Die vom Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde war zunächst als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auszulegen. Der Bußgeldbescheid, gegen den der Betroffene Einspruch eingelegt hat, der letztlich verworfen wurde, sah nämlich lediglich eine Geldbuße von 25 euro vor "und?"
Der Antrag ist unzulässig, da er nicht wie § 345 StPO vorgesehen, von einem Veteidiger oder einem Rechtsanwalt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle verfasst wurde, sondern die Begründung des Antrags schriftlich durch den Betroffenen persönlich erfolgte. Die Stellt einen Verstoß gegen die Formvorschriften dar, welcher zur Unzulässigkeit des Antrages führt. Der Betroffene war zuvor über die entsprechenden Formerfordernisser belehrt worden. Somit war der Antrag gemäß § 346 StPO i.V.m § 80 III OWiG der Antrag des Betroffenen als... unlässig zu verwerfen.

In dem Beschluss steht auch noch, dass ich also zuerst den Antrag auf Rechtsbeschwerde hätte stellen müssen und danach noch die Begründung innerhalb von 4 Wochen hätte nachreichen müssen, bla bla.
Ne Rechtsmittelbelehrung ist auch hier mit dabei. Wegen der Rechtsbeschwerde kann ich n Antrag auf Entscheidung des Beschwerdegerichts beim AG Konstanz stellen.
Gegen die Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrags ist die sofortige Beschwerde zulässig.

Tja Becker und Konsorten halten schön den Formweg ein ungeachtet der Tatsachen, dass sie eigentlich nichts weiter sind als Privatpersonen und trotzdem ihre Mitbürger verknacken!
Aber aufgeben werde ich hier an dieser Stelle des Verfahrens noch nicht!!


Der_Student

Beiträge: 12

» 21.08.08 13:02 «              Beitrag melden


Soll ich nun wieder das Spiel mitspielen und meine Rechtsmittel nach "Form" einlegen oder eher die Behörde und das ganze Verfahren generell nicht anerkennen, also so argumentieren wie es in den Fällen der " Erlebnisse im Gerichtssaal" immer gemacht worden ist? Aber vielleicht hat die olle Tante Käthe noch was auf Lager oder macht die grade Urlaub und lässt sichs auch mal gut gehn, denn so oft wie sie ihre hilfreichen geistigen Ergüsse von sich lässt, tut ihr sicher schon das Gebiß weh

Swawa

Beiträge: 245

» 21.08.08 20:10 «              Beitrag melden


Hallo liebe Mitstreiter!
Ich habe am 19.06.08 ein Verwarngeld von 15,Euro erhalten. Widerspruch eingelegt nach unseren bekannten gsetzlichen Normen. Neuer Bescheid kam zurück mit der Antwort: "Die Ausführungen ihres Schreiben sind sicherlich sehr interessant, ä#ndert jedoch nichts an dem erfüllten Tatbestand der vorgeworfenen Vekehrsordnungswidrigkeit.Das Verfahren bleibt bestehen und nun durfte ich 38,50 Euro berappen. Von meiner Seite Widerspruch und nochmals detalierte Hinweise zur lage der BRD-GmbH. Die rückwirkende Aufhebung des OWIG,die Beilage Rechtsunsicherheit von Wolkenschieber und BA Gesetz. Das die Herren u. Damen sich nach BA Gesetz strafbar machen können schien Sie nicht zu interessieren. Ich muß dabei sagen, dass ich beim 2ten Widerspruch gleichzeitig den zuständigen Bürgemeister angeschrieben habe mit den gleichen Aussagen meinerseits. So, und nun wird es für mich sehr sehr interessant. Antwort vom Bürgermeister ( habe ich drauf bestanden ) " Ich habe Ihre Ausfürungen zum Status der BRD zur Kenntnis genommen, bin dennoch weiterhin der Auffassung, dass es sich bei dem Orednungswidrigkeitsgesetz um eine rechtmäßige Gesetzesnorm handelt auf dessen Grundlage das eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren weiterverfolgt wird. Unterschrift Bürgermeister.Das muß man sich mal reinziehen Das kann es doch nicht sein. Die ziehen wissend mit der Rechtsbeuge-Mafia an einem Strang. Der BM hat alles ingnoriert, mit dem Wissen das er sich strafbar macht. Was weiter tun? mit so dummerhaftigen Äußerungen laß ich mich nicht abspeisen.

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