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Thema: Ämter & Behörden
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3Fragezeichen
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» 21.07.08 20:09 « |
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Gibt es von dem EG zum OwiG von vor der Aufhebung irgend wo noch einen
Text?
Würde den demnächst dem "schwarzen Mann" nämlich gerne mal um die Ohren
hauen ;-)
Habe nämlich demnächst meinen zweiten Termin (Samstag kam die
Einladung, natürlich nicht ordnungsgemäß).
Weder die Verwaltungsbehörde noch der angebliche Richter (hat sich vor
Zeugen trotz fehlendem GV sogar zweimal als "gesetzlichen Richter"
ausgegeben) hat es trotz jeweils detaillierter schriftlicher Ausführung
kapiert - und "beim Termin" war er dann so baff, dass er gleich vertagt
hat - wegen was anderem natürlich, für das er noch einen Zeugen braucht
(obwohl ich ihm in der Sache sogar zustimmte). Scheinen ziemlich konfus
zu sein, die - nein, das schreibe ich jetzt nicht ;-)
Ja, steter Tropfen höhlt den Stein.
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luju
Beiträge: 87
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» 22.07.08 16:26 « |
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Hallo,
fassungslos habe ich den Bericht aus Ansbach gelesen, nur zu Gut kann
ich die Hilflosigkeit nachvollziehen mit der man der Willkür der Ämter
ausgeliefert ist.
Das Märchen vom Rechtsstaat ist die größte Lebenslüge dieses Landes…
Die Beamten nehmen scheinbar teilnahmslos den Freitod eines Bürgers in
Kauf, um rechtswidrige Verordnungen oder Gesetze durch zu setzen, wenn
es sein muss mit der Flinte.
Ich möchte hier einmal an die Vorreiter dieser Gemeinschaft
appellieren, nicht müde zu werden und
immer wieder nach euren Möglichkeiten zu helfen und wenn das nur mit
Onkel Fritz und Tante Käthe geht, soll es eben so sein.
Geschlossenheit muss das Motto heißen, keiner darf glauben allein zu
sein. Es muss diesen Halunken friedlich das Handwerk gelegt und wenn es
zu Eng wird meldet Euch. Dieses Forum scheint voll zu sein mit
hochintelligenten Leuten die auch sicher in der Lage sind, jemanden aus
der Schusslinie zu holen.
Aber auch alle Neueinsteiger sollten ihr Wissen nicht wegen dem
manchmal rauen Ton in diesem Forum hinter dem Berg halten, lest und
macht euch schlauer, wofür gibt es die Karte im Forum wenn sich keiner
einträgt. Wir wohnen Tür an Tür und wissen es nicht!!!!!
Mein aller herzlichstes Beileid an die Angehörigen, diese Tat darf
nicht ungestraft bleiben.
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 22.07.08 19:27 « |
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Hallo @ All
Ich sehe immer wieder das schwere Fehler gemacht werden, auch wenn es
um Erklärungen in der Öffentlichkeit geht, niemals für Alle sprechen,
nur für sich.
Warum ?
Alles was Ihr in der Öffentlichkeit vor wortgewandten Journalisten
erzählt, wird Euch negativ ausgelegt, sowie wir auch keinerlei
Krumm-Deuter einladen werden, dies ist nicht nur in der Vergangenheit
immer wieder in die Hose gegangen, sondern wurde mit Bravour falsch
ausgelegt, egal was (M)an / Frau von sich gibt.
Die Presse ist abhängig und nicht unabhängig und frei, sondern ist ein
bezahltes und in der Abhängigkeit des "Staates" ein Organ von
Lügengespinnern und Illusionsverkäufern, denen seit Ihr nicht gewachsen.
Die verdrehen die Aussagen, das Wort und den Sinn jedweder ihnen nicht
in den Kramm passenden und unerwünschten Deutung.
Das sind schlechte Polit - Clown s, durchschaubar und ohne jedwede
Hemmung auf Euren Leichen zu tanzend, hauptsache es bringt einen
Artikel mit deren Namen, was ihnen Geld bringt und Beförderung, je
systemnäher desto besser, dann gibt es nämlich Leckerli als Belohnung.
Last den Mist also sein, es wird sich kein Journalist um die Karriere
bringen, extra für Euch, begriffen ?
Die Meinung kommt vom Chef, also von oben, nicht von denen ,Kapische ?
Zuletzt bearbeitet: 22.07.08 19:34 von Administrator
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Delphin8
Beiträge: 108
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» 23.07.08 00:12 « |
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In Ansbach Baden
Württemberg wurde ein Mann regelrecht von der Gemeinde zu Tode gehetzt.
Man kann nur hoffen, dass dieses Beispiel
jetzt nicht zum neuen Hobby dieser Saubande wird.
Heute abend war in der ARD die Sendung "Plusminus". Es ging darum, dass
jetzt bei älteren Menschen die notwendigen REHA-Kuren einfach mit
fadenscheinigen Begründungen abgelehnt werden. In meinem Bekanntenkreis
hat es vor ein paar Tagen auch jemand am eigenen Leib spüren müssen.
Ich hab mich an den zuständigen Arzt gewandt und der tut sein bestes,
um diese REHA duchzukriegen. Falls das auch nicht klappt, gibt es von
mir einen saftigen Brief an die Krankenkasse, woll`n doch mal sehen, ob
Personen, die noch nie im Leben zur Kur waren und denen alle 4 Jahre
eine zusteht darauf verzichten müssen, weil die Krankenkassen glauben
das Ablaufdatum ist bald erreicht. Die sollen mich kennenlernen.
liebe Grüße
Hat sich heute gerade erledigt, der
zuständige Arzt war gut, ich brauche keinen bösen Brief schreiben
Zuletzt bearbeitet: 24.07.08 03:07 von Delphin8
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Der_Student
Beiträge: 12
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» 19.08.08 20:32 « |
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Neues vom AG Konstanz!
Nach meiner Verhandlug im Juni und dem darauf erfolgten
Abwesenheitsurteil habe ich nun nen erneuten Beschluss über die
Ablehnung meiner eigelegten Rechtsmittel erhalten.
Es fehlt auch hier die Unterschrift der Richterin, ein
Justizangestellter hat mit Handzeichen unterschrieben, Siegel ist drauf.
In der Begründung warum meine Rechtsmittel abgelehnt/verworfen worden
sind heißt es wörtlich:
Bezüglich des Antrags des Betroffenen auf Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand ergibt sich, dass dieser zurückzuweisen war. Der
Betroffene hat nicht glaubhaft gemacht, dass er unverschuldet nicht
weiter an der Verhandlung teilnehmen konnte. Ein nach Meinung der
Betroffenen fehlerhaftes Verhalten des Gerichts rechtfertigt nicht das
eigenmächtige Verlassen der Hauptverhandlung. "Ja hätte ich mich etwa
noch weiter für dumm verkaufen lassen sollen"?!!In einem solchen Fall
hat ein Betroffener vielmehr der Verhandlung beizuwohnen. Der ergehende
Urteil kann sodann mit Hilfe von Rechtsmittel überprüft werden "Sieht
man ja was Rechtsmittel einem normalen Bürger bringen, nen scheiss!"
Ein vorzeitiges Verlassen der Hauptverhandlung ist jedoch gerade nicht
zulässig.
Der Antrag war daher mangels des Vorliegens der Voraussetzungen der §§
74, 76 OWIG i.V.m § 44 StPO zurückzuweisen
Die vom Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde war zunächst als Antrag
auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auszulegen. Der Bußgeldbescheid,
gegen den der Betroffene Einspruch eingelegt hat, der letztlich
verworfen wurde, sah nämlich lediglich eine Geldbuße von 25 euro vor
"und?"
Der Antrag ist unzulässig, da er nicht wie § 345 StPO vorgesehen, von
einem Veteidiger oder einem Rechtsanwalt oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle verfasst wurde, sondern die Begründung des Antrags
schriftlich durch den Betroffenen persönlich erfolgte. Die Stellt einen
Verstoß gegen die Formvorschriften dar, welcher zur Unzulässigkeit des
Antrages führt. Der Betroffene war zuvor über die entsprechenden
Formerfordernisser belehrt worden. Somit war der Antrag gemäß § 346
StPO i.V.m § 80 III OWiG der Antrag des Betroffenen als... unlässig zu
verwerfen.
In dem Beschluss steht auch noch, dass ich also zuerst den Antrag auf
Rechtsbeschwerde hätte stellen müssen und danach noch die Begründung
innerhalb von 4 Wochen hätte nachreichen müssen, bla bla.
Ne Rechtsmittelbelehrung ist auch hier mit dabei. Wegen der
Rechtsbeschwerde kann ich n Antrag auf Entscheidung des
Beschwerdegerichts beim AG Konstanz stellen.
Gegen die Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrags ist die sofortige
Beschwerde zulässig.
Tja Becker und Konsorten halten schön den Formweg ein ungeachtet der
Tatsachen, dass sie eigentlich nichts weiter sind als Privatpersonen
und trotzdem ihre Mitbürger verknacken!
Aber aufgeben werde ich hier an dieser Stelle des Verfahrens noch
nicht!!
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