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Thema: Ämter & Behörden
Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 12.06.08 11:21 «              Beitrag melden


Hier kann künftig alles zusammen kommen, was Ämterwillkür anbelangt, in die anderen Strängen nicht hineinpaßt.

1. Tatort: Kreis Plön; Verwaltungschef ist der Jurist, Dr. Volkram Gebel.

In einer Angelegenheit - Entzug des Führerscheins - wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Mitarbeiter Kaufmann per 4.10.07 beantragt.

Da dieser Vorgang "mittlerweile" beim Verwaltungsgericht Schleswig schlummert, AZ 3 B 39 / 08 und bis Juni (!) 08 vom Landrat (diszipl. Vorgesetzter) immer noch der gleiche) nichts zu hören war, ist mittels Akteneinsicht beim VG folgendes "aktenkundig" geworden:

1. der Bürger ist nicht direkt angeschrieben worden, sondern hat die Post zur privaten Postagentur beim 1,5 KM entfernten Supermarkt hinterlegt bekommen.
2. über diesen "Weg" hat man angebl. die Fahrerlaubnis entzogen, Zwangsgeld eingefordert und neben eine Hausdurchsuchung (hier sogar mit falschen Namen und Vorgangsnummer !) beantragt und von einer - selbst nach GVP des AG Kiel !) nicht zuständigen "Richterin" Veit bewilligt bekommen.

Frau Veit war schon in anderen Angelegenheiten gegen die IPD politisch tätig. Man kennt die "Dame".
3. auf der Kopie des Disziplinarverfahrenantrages sind div. "Zettelchen", die nicht für den Bürger bestimmt waren, gefunden worden:
a) "Habe L. informiert Er bittet darum, das Schreiben liegen zu lassen und zunächst nicht zu beantworten. Zi 11/10.07"
oder
b) "Pedant [?] bereits (als Querulant) bekannt ? Um welchen Bereich handelt es sich ? P. mal ....information."

L. dürfte hierbei der Landrat sein und unter Punkt b) könnte eine Abteilung angesprochen werden, die sich u.a. mit der "Betreuung" beschäftigt.

Aufklärung der dubiosen Zettelschreiber bis 25.06.2008 gefordert, ansonsten erfolgen Strafanzeige und Strafantrag und jedesmal eine einstweilige Anordnung übers Verwaltungsgericht zwecks Erzwingung von Arbeit beim Kreis Plön.

Mal sehen, wann wir diese Behörde dort entmottet bekommen !



Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 11:24 von Krascher
joku

Beiträge: 144

» 29.06.08 14:20 «              Beitrag melden


Landratsamt Ravensburg
Rechts- und Ordnungsamt
-Bußgeldstelle-

Bußgeldbescheid vom 17.03.2008
Ihr Schreiben vom 24.03.2008

Sehr geehrter Herr (joku)

Ihr Schreiben vom 24.03.2008 wird als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 17.03.2008 gewertet. Die Akten werden heute (Datum 16.04.08) über die Staatsanwaltschaft Ravensburg dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung übersandt.
Sind die Akten bei der Staatsanwaltschaft oder bei dem nach
§ 68 WWiG zustädigen Gericht eingegangen, sind diese Stellen zuständig für die Entgegennahme einer Einspruchsrücknahme-
Erklärung.
Mit freundlichen Grüßen
Reisdorf (Unterschrift)


joku

Beiträge: 144

» 30.06.08 01:24 «              Beitrag melden


Meine Antwort darauf:

Sehr geehrte Frau Reisdorf,

in meinem Briefkasten befand sich ein Schriftstück von Ihnen. Der Brief wurde versehentlich geöffnet.

Von einem Bussgeldbescheid habe ich keine Kenntnis erlangt.

Mein Schreiben vom 24.03.2008 haben Sie zur Kenntnis genommen und damit sind Sie über die Rechtslage ausführlich informiert. Nach dem Sie offensichtlich weitestgehend den Inhalt ignorieren, gehe ich davon aus, dass Sie das Grundgesetz als Ihre „Verfassung“ akzeptieren und zur Grundlage Ihres Handelns machen.

Nach Artikel 20, Absatz 3 Ihres Grundgesetzes sind Sie an Gesetz und Recht gebunden.

Dann erklären Sie mir bitte

1. warum Sie nicht nach Gesetz und Recht handeln.
2. Wer hat Sie ermächtigt, für mich Willenserklärungen
abzugeben?
3. Welche Rechtsnormen bzw. Gesetze sind die Grundlagen
Ihres Handelns?
Beachten Sie auch Art. 20, Abs.4 GG.

Ihre Antwort erwarte ich innerhalb der üblichen Fristen als substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen durch einen entsprechenden Kompetenzträger in entsprechender klagefähiger Form.

Bis heute keine Antwort
Joku


mettwurstbaron

Beiträge: 11

» 18.07.08 13:55 «              Beitrag melden


hallo,ihr lieben alle

Habe heute von der Vollstreckungsbehörde des Landkreises eine Mahnung über einen Gebührenbescheid bekommen.Wie würde unsere
liebe Tante Käthe dort nach der Legitimation und rechtlichen
Grundlage dieser Zahlungsaufforderung fragen?

mit herzlichsten Grüßen

vonRoit

Beiträge: 2421

» 18.07.08 23:28 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt da gibt es in der Regel zwei Wege, oder auch gar Drei !

1. (M)an - Frau prüfe wo (M)an - Frau wohnt !

2. Sind es die sogenannten neuen Bundesländer ?

3. Sind es die sogenannten alten Bundesländer ?

4. Um welche Art der Vollstreckung geht es denn überhaupt ?

Wenn wir das wissen, sagt Tante Käthe, könnte (M)an - Frau argumentieren , woher ist es nur UP in the Blue !

mettwurstbaron

Beiträge: 11

» 19.07.08 13:51 «              Beitrag melden


Es geht um einen Gebührenbescheid einer amtstierärztlichen
Überwachung des Lebensmittel-Hygiene-Gesetzes,welche am 13.3.08
stattgefunden hat.Die Dame konnte sich damals auch schon nicht
richtig ausweisen.Begründet hat sie die Kontrolle mit irgendwelchen Paragraphen,Zahlen und Buchstaben welche mir jetzt aber nicht mehr einfallen.Fragend ob sich dies alles auf unser GG bezieht,antwortete sie mir mit ja,worauf ich ihr dann aber erklärt habe,daß jenes GG gar nicht mehr gelte.Kurzum,ich habe sie dann doch,weil ich ein höflicher Mensch bin,trotzdem rein gelassen.Eine Mängelliste,waren nur ein paar Kleinigkeiten,habe ich bis heute nicht erhalten.

Gruß an alle

luju

Beiträge: 87

» 20.07.08 09:33 «              Beitrag melden


Hallo,
wird denn in dem Gesetz die Einschränkung Art.13 GG zitiert?
Das Amt für Arbeitschutz weis bei mir auch nicht warum ich sie überhaupt rein lassen muß.
Wo ist die Gefahr für Leib und Leben oder der öffentlichen Sicherheit.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 20.07.08 10:00 «              Beitrag melden


Ein Gesetz was irgendwo gelten soll , muss einen territorialen Geltenungsbereich aufweisen, sowie , wenn es Grundrechte einschränkt das Zetiergebot nach Artikel 19. Abs 1-3. beinhalten.

Fehlt eines dieser Merkmale oder gar Beide, ist es nichtig.

Eine Bestimmung, Satzung, oder ähnlicher Humbug ist kein Gesetz sondern eben ein Schein-Gesetz was keinerlei rechtlichen Charakter aufzuweisen in der Lage ist und somit Nebelgranaten sind.

Gesetze , Verordnungen, Satzungen oder Bestimmungen , die die freiheitlich demokratische Selbstbestimmung einschränken, egal in welcher Form sind dem Zetiergebot unterworfen und müssen klar und deutlich erklären welche Grundrechte eingeschränkt werden und warum dies so sein soll.

Natürlich mangelt es hierbei immer an einer wirklichen Begründung, außer Geld - Rock n Roll !


Zuletzt bearbeitet: 20.07.08 10:07 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 20.07.08 10:11 «              Beitrag melden


@ Mettwurstbaron

Tante Käthes Fragen wurden immer noch nicht beantwortet !
Tante kann leider mit halben Informationen nichts anfangen .

mettwurstbaron

Beiträge: 11

» 20.07.08 11:26 «              Beitrag melden


Hallo
@ von Roit u. Tante Käthe

Man wohnt in den alten Ländern und es handelt sich um die Vollstreckungsankündigung des Geb.Bescheids auf Grund der
amtstierärztlichen Überwachung.

Toll,ich habe immer gelernt,daß derjenige die Musik bezahlt,
der sie bestellt hat.Ich habe dieses "Gesockse" nicht bestellt.
Aber wir haben ja schon seeeehhhhr viel gelernt über diese
sch.... BrdvD.

Gruß an alle

vonRoit

Beiträge: 2421

» 21.07.08 10:16 «              Beitrag melden


An allen Ecken in der BRdvD kommt so langsam der Widerstand aus allen Gesellschaftsschichten.
Interessant hierbei ist der Fakt, das hier die Argumentation angeblicher Widerstandgruppen sich genau auf die Argumente und Vorträge des Vorsitzenden der IPD beziehen, das Volk wird nun endlich wach !
Unsere Arbeit trägt Früchte , sowie die Menschen anfangen zu verstehen.
Deutschland hat also noch genug Potenzial für die Wahrheit !

Leistet friedlichen Widerstand Freunde, wo immer Ihr nur könnt, bei Behörden und Polizei, bei Politikern und Gerichten dieses perfieden Konstruktes des Sklavenmarktes EU.

Wir, die IPD zeigen Euch wie und Ihr werdet gewinnen.

Erobert Euer Volk, Eure Kultur , Eure Freiheit und Euer Leben zurück.

Für ein freies und souveränes Deutschland.
Einigkeit und Recht und Freiheit für alle Deutschen, die Deutsche sind nach Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz.

Wundert Euch nicht liebe Freunde, in naher Zukunft werdet Ihr sehr viel Aktionen in der öffentlichkeit mit bekommen, die IPD wird zum friedfertigem Widerstand übergehen , alles nach Recht und Gesetz , keine Gewalt und Gewalt gegen "Menschen"!


Zuletzt bearbeitet: 21.07.08 10:20 von Administrator
Jensen

Beiträge: 100

» 21.07.08 10:38 «              Beitrag melden


Wichtig und hervorzuheben !

Leistet NUR friedlichen Widerstand !!
Denkt an den Schießbefehl im EU Vertrag, der für Regimkritiker gelten soll.
Tot nützt "Du" dem Land gar nichts !

Jensen

joku

Beiträge: 144

» 21.07.08 10:47 «              Beitrag melden


Hallo vonRoit und alle Mitleser,

das begeistert mich noch mehr. Die Zahl der Mutigen wächst.

Denkt immer daran:

"Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist ein Dummkopf.
Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!" (Berthold Brecht)

Herzliche Grüße an alle

joku


Delphin8

Beiträge: 108

» 21.07.08 13:41 «              Beitrag melden


Wichtig und hervorzuheben !

Leistet NUR friedlichen Widerstand !!
Denkt an den Schießbefehl im EU Vertrag, der für Regimkritiker gelten soll.
Tot nützt "Du" dem Land gar nichts !


Dem kann ich mich nur anschließen

Liebe Grüße an alle, die mit uns sind


vonRoit

Beiträge: 2421

» 21.07.08 18:39 «              Beitrag melden


Hallo @ Mettwurstbaron

so langsam kostet es schon mehr Mettwürste, doch wie Du siehst steht es alles schon hier .

EG OWiG wurde durch das Zweite Bundesbereinigungsgesetz des Bundes mit der Wirkung zum 27.11.2008 für erloschen erklärt.
Worauf bezieht sich der Clown nun ?

Auf Ordnungswidrigkeiten natürlich !

Sagt doch ALLES !

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