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Autor
Thema: AKTION Krascher
Bewertung:
Frischling

Beiträge: 216

» 01.03.09 16:57 «              Beitrag melden


Hallo zusammen,

ich möchte hiermit offiziell zur Hilfe und Unterstützung von unserem einzigartigen Krascher aufrufen !!!

Ich gehe davon aus, dass er nicht nur vorsätzlich und gesetzwidrig von den kriminellen BRD-Rechtsbeugern in Geiselhaft genommen wurde, sondern dadurch dann schlußendlich evtl. auch in finanzielle Engpässe kommen könnte bzw. kann !!!

Das muß nicht auch noch sein !!!

Ich rege daher an, dass die lieben Freunde und Kollegen, insbesondere alle Leser von hier, alles unternehmen und veranlassen werden, so dass jeder Einzelne mit einer kleinen oder größeren Geld- oder Sach-Spende, unserem lieben Krascher behilflich sein kann.!

Des weiteren wäre evtl. anzuregen, ihm Kaffee, Zigaretten, Tabak, Briefmarken, Schokolade, ... usw. zuzuschicken !!!

Wo kann man das hinschicken ?

Macht Euch bitte mal zügig Gedanken, was und wie man das organisieren kann !!!

Liebe Grüße Frischling

PS.: Mich persönlich würden die Namen aller Beteiligten, kriminellen BRD-Rechtsbeugern interessieren, um evtl. einige Recherchen einleiten zu können, damit wir am BRD-Untergangstag wissen, wo diese Dreckschweine (als Frischling darf ich das so schreiben) wohnen und zu finden sind, damit sie dann vor ein ordentliches Staatsgericht kommen und abgeurteilt werden !!!



vonRoit

Beiträge: 2421

» 01.03.09 17:24 «              Beitrag melden


Hallo Leute
Danke für die rege Teilnahme an Kraschers Problem, doch ist es momentan nicht angebracht mit sinnlosen Aktionen etwas zu erzwingen was die Bayern nicht erfüllen wollen.

Natürlich ist es kein Nein wenn Jemand finanzielle Engpässe mit tragen will, doch ihm etwas zu senden, hat keinen Sinn, weil die Bayern wollen nichts annehmen!
Ich habe gerade erst nach 14. Tagen die Vollmacht erhalten, die wurde über 14. Tage durch die Bayern bewusst zurück gehalten, auch der Erste Brief kamm erst gerade an, mit diesem die Handlungsvollmacht. Besuchsanträge wurden bisher abgelehnt und nur der Familie zu gestanden und zwar 1 X 30. Minuten im Monat.
Ich warte noch bis das vorbei ist und dann geht es rund!
Unterstützung an die Geschäftstelle der IPD, vielen Dank, wir müssen da Einiges aufbringen was da so aufläuft.
Ab Dienstag bzw. Mittwoch bekommen die Bayern ihren Krieg den diese angezettelt haben, versprochen.
Doch aus taktischen Erwägungen bleiben alle Infos erst einmal hier bei mir, immer an unsere U-Boote denken !

heinrich

Beiträge: 46

» 01.03.09 17:26 «              Beitrag melden


kläre uns bitte mal kurz zur sachlage auf, bzw. was denn konkret vorgefallen ist

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
vonRoit

Beiträge: 2421

» 01.03.09 18:32 «              Beitrag melden


Nochmals!
Daten gibt es erst ab Dienstag - Mittwoch.
Montag kommt vor Dienstag und Dienstag nach Montag!

Die Anklage ist keine Anklage sondern eine an den Haaren herbei gezogene Begründung, zur Vorführung.
Hätten wir einen Haftbefehl könnten wir etwas machen, bei einem Vorführungsbefehl kommt es darauf an , wann vorgeführt wird !

Dies ist alles nur um uns vorzuführen!

In Fachkreisen nennt (M)an - Frau das Willkür der bayrischen Justiz !


Bulli

Beiträge: 123

» 01.03.09 19:21 «              Beitrag melden


Trotzdem möchte ich irgendwie helfen.

VonRoit Schick mir doch bitte mal eine Bankverbindung, evtl. die vom RNSV zu (entweder hier oder PN), ich möchte eine kleine Spende oder einen "erhöhten Mitgliedsbeitrag" leisten.
Bin zwar selber gerade etwas klamm und hab den GVZ im Nacken aber hier muß geholfen werden.


Wende

Beiträge: 39

» 01.03.09 19:37 «              Beitrag melden


Besuchsanträge abgelehnt und nur der Familie zu gestanden und zwar 1 X 30 Minuten im Monat.... hört sich nach Stasi-Methoden an. Möglicherweise bekommt er auch kein Schreibzeug, keine Gesetzbücher usw., dafür aber sogenannte "Vernehmer", die rumschreien.....



vonRoit

Beiträge: 2421

» 01.03.09 19:58 «              Beitrag melden


Bitte nur an die IPD Bundesgeschäftstelle mit dem Vermerk ; für Krascher, ich lege auch ein paar Hunderter dazu.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 01.03.09 20:01 «              Beitrag melden


Die Strafvollzugsornung und Anderes wurde abgelehnt und mit den Worten: ( natürlich eine Lüge) "so was haben wir nicht" ab getan.

In Bayern braucht man keine Gesetzbücher, nur Rechtsbeuger!

Alleine das bayrische Justizsystem ist zum gröhlen.

Staatsanwälte und Richter wechseln sich ab, mal ist er/sie "Richterin" / "Richter" mal "StA", ein Witz in einer Demokratie!



Zuletzt bearbeitet: 01.03.09 20:07 von Administrator
Bulli

Beiträge: 123

» 01.03.09 20:07 «              Beitrag melden


Ist wie einst GESTAPO oder STASI in der ddr.

Die konnten einen auch einfach abholen und im Knast oder im KZ verrotten lassen.

Hat da einer was von demokratischen Rechtsstaat gesagt ?

Baf

Beiträge: 12

baschuma
» 01.03.09 20:29 «              Beitrag melden


Hallo,

ich finde den Aufruf zur Hilfe auch sehr gut.
Ich werde einfach Geld auf das Konto überweisen,auf dem ich auch meinen Mitgliedsbeitrag eingezahlt habe.
Mit dem Betreff "Krascher"

Ich denke damit ist am meisten geholfen und ich hoffe das ist so in Ordnung!

Baf


ull

Beiträge: 125

» 01.03.09 20:38 «              Beitrag melden


sauerei sowas da in bayern ! ich setze mich persönlich ein um mindestens einem von denen die ohren und anderes langzuziehen, natürlich auf privater basis und rein persönlich, denn sowas könnte jedem passieren.
grüße aus panien ! auch von hier aus wird gekämpft !

stromer

Beiträge: 106

» 01.03.09 21:50 «              Beitrag melden


Das "Problem" ist die Untersuchungshaft.

Krascher kann bis zu einem halben Jahr festgesetzt werden, wenn die Justiz es will..!!!

Daran unterscheidet sich nach meiner Kenntnis die normale Haftprüfung innerhalb von 24 Stunden oder der hier an den Haaren herbeigezogene Sachverhalt.

Das wird nicht wegen einer "Beleidigung" veranstaltet, sondern man will den unbeugsamen Krascher brechen, weil er recht hat und die Wahrheit verbreitet.

Wer hier im Lande die Wahrheit verbreitet, benötigt ein ganz schnelles Pferd.

Noch!!!

st.

Frischling

Beiträge: 216

» 02.03.09 08:22 «              Beitrag melden


Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es nicht um eine "Untersuchungshaft" sondern um einen "Vorführungsbefehl" !

Zur zwangsweisen Vorführung (§§ 134, 230, 236, 329 und 387 StPO)!!!


§ 134

(1) Die sofortige Vorführung des Beschuldigten kann verfügt werden, wenn Gründe vorliegen, die den Erlaß eines Haftbefehls rechtfertigen würden.

(2) In dem Vorführungsbefehl ist der Beschuldigte genau zu bezeichnen und die ihm zur Last gelegte Straftat sowie der Grund der Vorführung anzugeben.

§ 230

(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.

(2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen.

§ 236

Das Gericht ist stets befugt, das persönliche Erscheinen des Angeklagten anzuordnen und durch einen Vorführungsbefehl oder Haftbefehl zu erzwingen.

§ 329

(1) Ist bei Beginn einer Hauptverhandlung weder der Angeklagte noch in den Fällen, in denen dies zulässig ist, ein Vertreter des Angeklagten erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist. Ist die Verurteilung wegen einzelner von mehreren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe zurückgeführt werden.

(2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 kann auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft auch ohne den Angeklagten verhandelt werden. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in diesen Fällen auch ohne Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen werden, es sei denn, daß die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen.

(3) Der Angeklagte kann binnen einer Woche nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44 und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspruchen.

(4) Sofern nicht nach Absatz 1 oder 2 verfahren wird, ist die Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten anzuordnen.


Hiervon ist abzusehen, wenn zu erwarten ist, daß er in der neu anzuberaumenden Hauptverhandlung ohne Zwangsmaßnahmen erscheinen wird.

§ 387

(1) In der Hauptverhandlung kann auch der Angeklagte im Beistand eines Rechtsanwalts erscheinen oder sich auf Grund einer schriftlichen Vollmacht durch einen solchen vertreten lassen.

(2) Die Vorschrift des § 139 gilt für den Anwalt des Klägers und für den des Angeklagten.

(3) Das Gericht ist befugt, das persönliche Erscheinen des Klägers sowie des Angeklagten anzuordnen, auch den Angeklagten vorführen zu lassen.


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In welcher "Phase" sich die Sache befand bzw. befindet, weiß ich leider nicht, aber § 329 Abs. 4 Satz 2 StPO ist offenkundig grundsätzlich unmißverständlich !!!

Gruß Frischling

Frischling

Beiträge: 216

» 02.03.09 08:47 «              Beitrag melden


Die Bayern
(RiinOLG Weinland / RiOLG Sauer
Verwendete Literatur / Skripten „Die Revision in Strafsachen“, überarbeitet von RiAG Fleindl „Strafprozessuale Revision“, RiOLG Norbert Mutzbauer ) liefern:

KLICK ---> Rechtsmittel in Strafsachen

Gruß Frischling


Bulli

Beiträge: 123

» 02.03.09 09:42 «              Beitrag melden


Gibt es da denn keine Möglichkeit das zu verkürzen ?

Ist das nicht Prozeßverschleppung ?

Kann man den zuständigen Richter (der muß ja den Auftrag dazu unterschrieben haben) anzeigen ?

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