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Autor
Thema: Sieg auf der ganzen Linie !!!!
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Username
» 04.10.08 21:34 «              Beitrag melden


Wie geht man eigentlich vor, wenn das Gericht den Revisionsantrag nicht bearbeitet?

Hat da jemand eine Idee?

Kampfgeist

Beiträge: 152

» 05.10.08 13:30 «              Beitrag melden


bingo, Username! Diese Frage beschäftigt mich zur Zeit ebenfalls!


Respectfully
Kampfgeist
vonRoit

Beiträge: 2421

» 05.10.08 17:23 «              Beitrag melden


Hier hilft in der Regel die "Erinnerung" und die Rüge mit dem Hinweis auf die Justizgewährleistungspflicht der BRdvD, sowie eine weitere Rüge mit dem Vorwurf der Prozeßverschleppung und des im Raume stehenden Prozeßbetruges.

Username
» 14.11.08 10:02 «              Beitrag melden


Hab mal wieder was von meinem speziellen Freund vom Strassenverkehrsamt bekommen.

Hier meine Antwort auf sein letztes Schreiben:

Ihre Feststellung, dass ich „im Kern […] die Rechtmäßigkeit, in Besonderheit die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens“ bestreite, ist so nicht ganz richtig. Denn Verfassungsgemäß kann das Verfahren schon aufgrund der fehlenden Verfassung nicht sein. Ich bemängele die Nichteinhaltung der im GG festgelegten Rechtsnormen. Das GG ist keine Verfassung, was der Art. 146 GG auch unschwer erkennen lässt.

Zu Ihren Ausführungen bzgl. der angeblichen rechtmäßigen Zustellungsart PZU:
Art. 103 (1) GG Rn 31 besagt ausdrücklich „Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellungen nach § 181 ff ZPO, § 37 StPO, etc und die öffentliche Zustellung nach § 203 ff ZPO, § 40 StPO, etc enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg nicht sicherstellen.
Mein Briefkasten ist keine Persönlichkeit, meine Personalien wurden nie festgehalten. Der Informationserfolg konnte nicht sichergestellt werden. Somit handelt es sich um eine Fiktion der Zustellung.
Abgesehen davon war/en bisher immer eine/mehrere zur Entgegennahme angeblich berechtigte Person/en anwesend. Diese können auch bezeugen, dass trotz Anwesenheit noch nie die persönliche Zustellung durch den Postboten versucht wurde, sondern die Schreiben immer direkt im Briefkasten abgelegt wurden.
Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass amtliche Bescheide, von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG würde diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Das sich meine „kritische Auseinandersetzung“ mit der Justiz Ihrer Bewertungsverpflichtung entziehen, bezweifle ich doch sehr.
Wie ich schon einmal ausgeführt hatte, haben Sie sich nach Art. 20 (3) GG an Recht und Gesetz zu halten. Als Beamter müssen Sie nach Vorschrift des Beamtenrechts Ihre dienstlichen Handlungen auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Dies haben Sie offenkundig unterlassen. Denn schon seit Ihrem Einblick in die Strafakte Anfang August 2008 und spätestens seit meinen Ausführungen in meinem Schreiben vom 12.09.2008, hätten Ihrerseits gegen die Rechtmäßigkeit Ihrer Anordnung Bedenken bestehen müssen. Bei Herrn xxx bestanden diese offenbar, weshalb er remonstriert (§ 56 BBG, § 38 BRRG) hat und mein Schreiben nun von Ihnen beantwortet wurde.
Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25 StGB. Nach § 138 StGB ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des Hochverrates, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht.

[…]
Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Jedermann muß in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichen verstehen. (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363))

Im Schreiben vom 12.09.2008 setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass ich mich zurzeit in einer Rechtsunsicherheit befinde, die einer Klärung durch Ihre Person bedarf. Ich hatte Sie gebeten, mir meine bestehende Rechtsunsicherheit zu nehmen und mir darüber Mitteilung zu machen, auf welcher Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese “Nötigung“ meiner Person vorgenommen wird. Außerdem erklärte ich mich bereit, die Einverständniserklärung zur MPU einzureichen, wenn Sie mir die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlung in einem substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen nachweisen und mir Ihr Schreiben gem. Art. 103 GG zukommen lassen.
Dem wurde bisher nicht nachgekommen.

Ich fordere Sie deshalb erneut auf:

1. mir den Geltungsbereich des OwiG nachzuweisen
2. mir den Geltungsbereich des GVG nachzuweisen
3. mir den Geltungsbereich der ZPO nachzuweisen
4. mir den Geltungsbereich der StPO nachzuweisen
5. mir nachzuweisen, wie ein Strafbefehl am 10.06.2008 Rechtskraft entwickeln kann, obwohl ich von diesem nachweislich am 10.06.2008 noch keine Kenntnis hatte
6. mir zu erklären, wie Sie nachweisen wollen, wann ich diesen Strafbefehl erhalten habe ,wenn er nicht per PZU versendet wurde
7. mir zu erklären, wie Sie nachweisen wollen, dass ich Ihr Schreiben vom 30.09.2008 erhalten habe, wenn es nicht per PZU versendet wurde
8. mir nachzuweisen, wie der Staat heißt, für den Sie tätig sind
9. mir nachzuweisen, wie der Staat heißt, auf den Sie Ihren Beamteneid abgelegt haben
10. mir den Namen Ihres disziplinarischen Vorgesetzten nebst klagefähiger Anschrift zu nennen
11. mir die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlung in einem substantiierten Sachvortrag mit dezidierten Begründungen nachzuweisen
12. mir bis spätestens 09.10.2008 Ihr Schreiben gem. Art. 103 GG durch einen Beamten zukommen zu lassen, damit ich die Frist zur Vorlage der Einverständniserklärung einhalten kann, falls Sie meine Bedenken bzgl. der Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen ausräumen
13. mir mitzuteilen, wer die Person ist, die das Schreiben vom 30.09.2008 „im Auftrag“ unterschrieben hat
14. Ihr Schreiben persönlich zu Unterschreiben


Sollte ich bis zum 09.10.2008 keine Nachricht von Ihnen erhalten haben, muss ich davon ausgehen, dass Ihre Anordnung zur MPU aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nichtig ist.


Und hier nun seine Antwort:


Dass er sich provoziert fühlt, find ich doch recht amüsant. Wahrscheinlich hab ich ihm noch dankbar zu sein, dass er nicht direkt das mobile Erschiessungskomando vorbei schickt.

Robinhood

Beiträge: 26

» 09.12.08 13:17 «              Beitrag melden


An Alle u. wo im Kopf von Waschvorgängen über 60 Jahre noch Erneuerungen möglich sind.

wer es bis jetzt noch schwer hat, mit Rechtsbeugern etc. etc., oder wie USERNAME vom 14.11.2008 versucht das Straßenverkehrsamt aufzuklären, obwohl es die meisten tatsächlich nicht wissen, ja gar nicht glauben wollen/können, oder es falsch gelehrt bekommen haben.

Geht bitte auf GOOGLE und klickt dort `mal < Gesamtstaatliche Aspekte der Rittersturzkonferenz von 1948 > an.

[B]<< 2008 Deutscher Bundestag WD 1 3010 - 038/08 >> << Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages >> Dort findet ihr (noch) den Beweis des Provisoriums BRD, bestätigt am 14. April 2008 durch den Bundestag. Es ist Alles nur provisorisch! Gesetze ?? Geltungsbereich..............?? hm, was solls? Es gilt praktisch nichts!

Deswegen kann auch kein GVP gültig sein.

Fragt doch jeden Rechtsbeuger oder Besserwisser in den BRD-Geschäftsbehörden, ob denn z.B. die Majestät von England sich nicht mehr im Kriegszustand mit Deutschland befindet, wann denn dieser Zustand aufgehoben worden ist und wo denn was darüber zu finden sei? Da müsste es doch einen Friedensvertrag geben?? Folglich eine Verfassung in freier Wahl des Deutschen Volkes, mit der Staatszugehörigkeit von 1913 laut Art. 146 GG. Doch siehe oben: eine Verfassung war nicht erwünscht und gewollt. (Siehe auch Koblenzer Konferenz)

Das GG ist/war nur ein Provisorium für, für, für, für………die BRD, damit Ruhe und Ordnung einkehrt.

Ich möchte nicht überheblich sein, doch ich habe schon einen Richter vom LG-Stade einen Rechtskursus bei der Akademie für Rechtsphilosophie empfohlen.

mfG. RobinHood



ull

Beiträge: 125

» 09.12.08 14:11 «              Beitrag melden


sehr guter Fund robin hood
dazu paßt d a s h i e r klick und download als free user
wie die faust aufs auge. er wird nie eine belohnung zahlen müssen ! ganz schön clever.

JFH

Beiträge: 25

» 20.02.09 10:13 «              Beitrag melden


Haber gerade einen Anruf von meiner Spaßkasse erhalten:

Nachdem ich dort zur "Legitimation" in einem für mich wichtigen Geschäft meinen Personenausweis vorlegte, sagte man mir sowas hätte man noch nie gehabt, das müsse man prüfen.

Die "Prüfung" ergab, dass es ihnen "nicht reicht", ich solle mir doch bitte einen Personalausweis beantragen (um an mein Eigentum zu kommen, auf das ich sonst zugreifen kann).

Auf meine Frage, was denn die Rechtsgrundlage für diese "Legitimation" sei, konnte man mir keine Antwort geben...

Hat jemand eine Idee, wie ich nun an mein Geld kommen kann, ohne einen Clubausweis brantragen zu müssen?

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 26.04.09 22:15 «              Beitrag melden


JFH:
Haber gerade einen Anruf von meiner Spaßkasse erhalten:

Nachdem ich dort zur "Legitimation" in einem für mich wichtigen Geschäft meinen Personenausweis vorlegte, sagte man mir sowas hätte man noch nie gehabt, das müsse man prüfen.

Die "Prüfung" ergab, dass es ihnen "nicht reicht", ich solle mir doch bitte einen Personalausweis beantragen (um an mein Eigentum zu kommen, auf das ich sonst zugreifen kann).

Auf meine Frage, was denn die Rechtsgrundlage für diese "Legitimation" sei, konnte man mir keine Antwort geben...

Hat jemand eine Idee, wie ich nun an mein Geld kommen kann, ohne einen Clubausweis brantragen zu müssen?


Wahrscheinlich kommst du um eine "Behelfs-Clubkarte" nicht herum. - Wir sind hier wieder im Bereich der Willkür.

Andererseits hast du bei der Spaßkatze ja auch irgendwann mal ein Konto eröffnet bekommen, dafür wollte man sicherlich den Perso der BRD haben.

Fazit: das häufige Vorzeigen der richtigen Identifikationspapiere hilft sicherlich auf dem Weg zur Rechtstaatlichkeit, jedoch müssen die Pioniere sich darauf einstellen, dass ihnen der Wind gelegentlich heftig ins Gesicht bläst.
Wer also dringend von Pkt.A nach B reisen muss, sollte, wenn Gefahr des Flugverbotes (bsw.) droht, auf einen Perso zurückgreifen können.

Vale

Beiträge: 3

» 18.05.09 04:40 «              Beitrag melden


ull:
sehr guter Fund robin hood
dazu paßt d a s h i e r klick und download als free user
wie die faust aufs auge. er wird nie eine belohnung zahlen müssen ! ganz schön clever.

Schade, die Datei ist leider nicht mehr verfügbar. Es wäre schön, wenn sie jemand nochmal bereitstellen könnte.
Besten Dank.
Gruß Vale

ull

Beiträge: 125

» 18.05.09 22:52 «              Beitrag melden


@ vale,
schau mal hier

da ist das noch
und hier auch dasselbe

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 18.05.09 23:48 «              Beitrag melden


ull:
@ vale,
schau mal hier

da ist das noch
und hier auch dasselbe


Man kann auch € 10.000,-- oder mehr für "nen" gesetzlichen Richter nach Art.101 GG ausloben ...

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 166

» 25.05.09 15:05 «              Beitrag melden


Der Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz auf Erlass eines Strafbefehls wird vom Amtsgericht Altenkirchen abgelehnt!

Ermittelt wurde durch die Staatsanwaltschaft - der Rechtspfleger wußte scheinbar nichts davon - eine angebliche "Beleidigung" des Rechtspflegers durch nachstehende Formulierung:

"Bekanntermaßen füttern Kreditinstitute die mit den Zwangversteigerungsverfahren beauftragten Rechtspfleger auch ungefragt mit günstigen Krediten – auch über die Bonitätslinie hinaus – oder mit erhöhten Einlagenkonditionen an, um Vorteile bei den Verfahren, i.d.R. gegen den Schuldner, zu erhalten."

Nach einem juristischen Sachvortrag des Beschuldigten musste sich das Amtsgericht damit befassen.

Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft den Antrag nur auszugsweise wiedergegen hatte.

Der komplette Antrag lautete:

"Ich stelle den Antrag auf Klärung, inwieweit eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Rechtspfleger S. und der Westerwaldbank Hachenburg oder Dritte Banken/Partnerbanken in diesem Zwangsversteigerungsverfahren bestehen.
Bekanntermaßen füttern Kreditinstitute die mit den Zwangversteigerungsverfahren beauftragten Rechtspfleger auch ungefragt mit günstigen Krediten – auch über die Bonitätslinie hinaus – oder mit erhöhten Einlagenkonditionen an, um Vorteile bei den Verfahren, i.d.R. gegen den Schuldner, zu erhalten."


Das Gericht begründete wie folgt (Auszug):

"Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Frage für einen Schuldner aus dessen subjektiver Sicht von Belang sein kann.
Der zur Begründung des Antrags gewählte Satz kann damit zunächst nicht isoliert betrachtet werden. Er ist in einem Gesamtzusammenhang zu sehen...

... Die in dem Antrag aufgestellte und von der Staatsanwaltschaft für strafbar erachtete Behauptung ist darüber hinaus - wie von dem zuständigen Rechtspfleger im Ablehnungsbeschluss erkannt - völlig lebensfremd und auch deshalb nicht geeignet, eine Straftat zu begründen.

Für den objektiven Zuhörer war dieser Antrag - insbesondere im Zusammenhang mit den 11 weiteren gestellten Anträgen - als offensichtlich völlig unbegründet - ggfls. querulatorisch - einzustufen, sodass auch aus diesem Gesichtspunkt ein strafbares Verhalten nicht in Betracht kommt.


Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass gerade bezogen auf Rechtspfleger S. nach dem Inhalt des Antrages nicht konkret behauptet wird, dass die Unabhängigkeit beeinträchtigende Geschäftsbeziehung mit der betreibenden Gläubigerin bestehen.
Mit dem Antrag sollte dies gerade geklärt werden
...

... Insgesamt kann und wird der Rechtsstaat damit leben, dass solche und ähnliche, auf den ersten Blick querulatorische Anträge gestellt werden."

Zitat Ende.

Endlich einmal wieder ein Richter, der sich von der Exekutive nichts vorschreiben lässt -Danke!




Zuletzt bearbeitet: 25.05.09 15:24 von Der_Dipl_Ing
Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 25.05.09 22:01 «              Beitrag melden


Mal so, mal so ...

Hier sollte sich das AG München mal "schlau lesen" ...

Falk001

Beiträge: 2

falk.chenaux
» 27.08.09 23:24 «              Beitrag melden


wo bekomme ich denn jetzt eigentlich so einen reichsausweiss???

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 28.08.09 09:02 «              Beitrag melden


Falk001:
wo bekomme ich denn jetzt eigentlich so einen reichsausweiss???


Nie bei der IPD.

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