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Thema: Sieg auf der ganzen Linie !!!!
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Username
» 23.06.08 18:45 «              Beitrag melden


Dann werd ich die Beamten mal fragen, ob sie über das aufgehobene OWiG bescheid Wissen.
Wenn ich richtig Informiert bin, müssen die Beamten soetwas wie ein Messprotokoll führen. Wie sieht denn sowas aus, bzw. was muß da alles drinstehen. Und muß dieses Protokoll auch in der Gerichtsakte liegen?

vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.06.08 20:55 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt; " Der merkwürdige Typ der sich als Wachtel ausgibt, muss einen Befähigungnachweis zum Protollführen von und auch für besondere Messanlagen vorweisen."

Tantchen verlangt das immer, nur niemand konnte das bis heute nachweisen, daher ist Tantchen immer noch ganz vergrätzt !

Dann möchte Tante Käthe auch sicher gehen das daß Messgerät immer schön und gut gewartet wurde, möchte hierzu ein Eichprotokoll des Messgerätes sehen, Tantchen ist immer ganz schön komisch in solchen Sachen!

Dann möchte Tante Käthe auch den genauen Ort wissen, wo, wie und wann denn geblitzt wurde, sowie auch wo das Gerät genau gestanden Hat, welchen Abstand und welchen Winkel es bei der Aufnahme zur Strasse hatte und viele Dinge mehr.

Tantchen kann schon mal ein Biest sein, daß SAG ICH Euch.

Dann will Tantchen auch immer die Akte sehen wo das alles drinnen sein soll , man bekommt sie einfach nicht in den Griff das alte Mädchen, wenn sie schon mal solche Dinge anpackt !



Zuletzt bearbeitet: 23.06.08 21:03 von Administrator
sweetsina

Beiträge: 102

karimiboy
» 23.06.08 21:33 «              Beitrag melden


Hallo von Roit,
laß mal Tante Käthe ganz so sein wie sie ist. Ich finde sie wundervoll. Sie ist immer gut drauf und hat die besten Erfahrungen die man sich vorstellen kann. Sag ihr bitte sie soll so weitermachen.

Username
» 27.06.08 13:40 «              Beitrag melden


Schade, jetzt haben die den Prozeß doch glatt ohne mich geführt.

Kurz zur Vorgeschichte: Gelber Brief kam am 24.05.08, wurde ungeöffnet per Einschreiben zurückgeschickt mit der Bitte um "Verfassungsgemäße" zustellung nach Art. 103. Dann kam ein zweiter Brief (diesmal in grau)an, in dem ich von einer Justizbeschäftigten gefragt wurde, ob es sich bei meinem Schreiben um einen Einspruch handelt. Hab Ihr geantwortet, daß ich der Zustellung widerspreche, und nicht dem Inhalt, den ich ja garnicht kenne.
Jetzt hab ich gestern wieder einen grauen Brief bekommen.

Das erste Blatt ist von der Staatsanwaltschaft Bonn:

Aktenzeichen:xxxxx

Strafverfahren gegen Sie

Anlage/n
Entscheidung mit Rechtskraftvermerk

Sehr geehrter Herr XXXXX,

die Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.

Die Rechtskraft ist am 10.06.2008 eingetreten.

Über die Höhe des zu zahlenden Gesamtbetrages an Geldstarfe und Kosten erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Kostenrechnung.

Hochachtungsvoll

XXXXX
Rechtspflegerin

Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!

Das zweite Blatt ist ein Strafbefehl vom Amtsgericht Euskirchen.

Vorderseite:

Geschäfts-Nr.: XXXXX

Ort und Tag: Euskirchen, 15.5.08

Anschrift und Fernruf: XXXXX

Rechtskräftig seit 10.06.08
Euskirchen den 16. Juni 2008
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (krakelige und unleserliche Unterschrift)

Strafbefehl

gegen XXXXX
geboren XXXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch (hatte bei der Polizei zur Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" angegeben)
wohnhaft XXXXX

Verteidiger/in:
Nebenbeteiligte:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn wird gegen Sie
wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

- Vergehen nach § 21 abs. 1 Nr. 1 StVG -

eine Geldstrafe von 30 tagessätzen zu je 50,00 Euro (=1500,00 Euro) festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die kosten des Verfahrens auferlegt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,

am XXXXX in XXXXX vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatten.

Ihnen wird folgendes zur last gelegt:
Sie befuhren am XXXXX mit einem fahrerlaubnispflichtigen Personenkraftwagen der Marke X (Kennzeichen: XXXXX) u.a. die L163.
Dazu waren Sie - wie Ihnen bekannt war - nicht berechtigt, weil Sie zum Zeitpunkt der Tat keien Fahrerlaubnis besaßen.

Rückseite:

Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:

Zeugen:
a) Nachname des 1.Beamten, zu laden über Kreispolizeibehörde Euskirchen
b) Nachname des 2. Beamten, zu laden wie zuvor

Rechtsbehelfbelehrung

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen... blabla

gez.: Feyerabend (das ist ein Stempel des "Richters", keine Unterschrift)
Richter/in am Amtsgericht

Ausgefertigt (mit Stempel Amtsgericht Euskirchen)

(Jetzt kommt wieder eine krakelige Unterschrift, eine andere als die krakelige von der Vorderseite)
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung.
Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen nach Rechtskraft eine Zahlungsaufforderung übersenden, in der auch die Verfahrenskosten berechnet werden.

Hinweis zu den Verfahrenskosten (Stand 01.07.2004):
Für das Strafbefehlsverfahren werden Kosten nach dem Gerichtskostengesetzt erhoben, und zwar: blabla

Hab dann gestern bei der Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft Bonn angerufen, weil ich den Namen des beteiligten Staatsanwalt wissen wollte. Konnte sie mir nicht sagen, da die Akte nicht zu Verfügung stand. Aber da sie mir ja behilflich sein wollte, nannte sie mir den Namen des Dezernenten. (Was bringt mir das?).

Jetzt hätte ich da mal ein paar Fragen:
Muß nicht irgendwo der Name des beteiligten Staatsanwalt auftauchen? Was hat überhaupt die Staatsanwaltschaft aus Bonn damit zu tun? Gibts in Euskirchen keine?

Sollten die Unterschriften der Urkundsbeamten auf Vor- und Rückseite nicht identisch sein und mit einem Stempel ähnlich wie der vom "Richter" versehen sein? Die Sauklaue kann kein Mensch lesen.

Kann das Datum 15.05.08 richtig sein, wenn ich den gelben Brief erst am 24.5. im Briefkasten hatte?

Ist die Person mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" eine andere, als ich? Hatte ja "Deutsches Reich" bei den Cops angegeben.

Können die mich einfach so verurteilen? Vielleicht ist ja auch mein Bruder gefahren. Der Fahrer des PKW konnte nur einen Fahrzeugschein vorweisen.

Wenn ich jetzt Einspruch einlege, tappe ich dann in die Falle, in der sie mich haben möchten(hatte vom Inhalt des gelben Briefs ja keine Kenntnis) oder sollte ich die Damen und Herren darauf hinweisen, daß sie, wie ihnen bekannt ist, ohne Gesetzliche Grundlage agieren und meine Grundrechte vorsätzlich verletzen?

Und als letzte Frage (etwas OT): Wo und wann gibts in NRW Seminare, bzw. wo kann man sich genauer darüber informieren?

vonRoit

Beiträge: 2421

» 27.06.08 14:29 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt das geht ALLES überhaupt nicht !

Und weil das ALLES nicht geht, sagt Tante Käthe folgendes ;

Eine Verhandlung ohne Angeklagten wird als ein schwerer Rechtsbruch angesehen.

Der Rechtsstaat garantiert mindestens eine persönliche Verhandlung im Beisein der Beklagten, lt. BGH, ein MUSS.

Hierzu bedarf es erst einmal der Erfüllung des Formrechtes , sowie aller Arten von rechtlichen Gehörs , lt. GG, wobei die Art der Zustellung ebenfalls dazu gehörig ist.

Tante Käthe sagt; Jetzt aber einen Revisionsantrag stellen, wegen Verletzungen des Formrechtes nach § 125 BGB .

Wenn Tante Käthe nicht schon so betagt wäre, würde sie Richterin werden, sagt sie , das alte Mädchen.



Zuletzt bearbeitet: 27.06.08 14:34 von Administrator
Ursula
» 27.06.08 15:19 «              Beitrag melden


Tante Kätchen ist schon etwas älter und ein seniles Mütterchen, die § 408 a STPO doch einmal zwischen dem gebiss einwerfen mit der Lupe suchen sollte...Ggf. wäre doch Mars Recht anwendbarer, nach ALG-MarsGR § III 2 b der allgemeinen Flottenstatuten...

StPO 408a Strafbefehlsantrag nach eröffnung des Hauptverfahrens steht dort ganz genau !

Es ist aber kein Hauptverfahren eröffnet, Tante Käthe scheint doch nicht so senil zu sein, oder ?

Dazu bedarf es einer Ladung, einer Anklageschrift und einer Akteneinsicht !

Nach wie vor bleibt Tante Käthe die Senile bei § 125 BGB !

Tante Käthe reitet auf dem Pferd immer dort wo der Kopf vorne ist , setzt sich also nicht so auf das Perd,dass der Pferdekopf hinter ihr auftaucht.



Zuletzt bearbeitet: 27.06.08 16:01 von Administrator
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» 30.06.08 03:28 «              Beitrag melden


Ursula schrieb:
guck doch mal bei wikipedia nach. das macht mehr sinn als die laienschauspieler hier, die dich nur ins verderben stürzen und dich ausnehmen möchten, zu fragen.

Ich bitte um eine Erklärung, wie Sie zu der Erkenntnis gelangt sind, daß es sich hier um Laienschauspieler handelt, die mich ins Verderben stürzen und ausnehmen(kenn ich bisher nur von der BRD) möchten. Wenn ich Wiki richtig verstanden habe, wäre die Revision und nicht der Einspruch der korrekte Weg, diesen angeblichen Strafbefehl anzufechten.

Ursula schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl

Der Erlass eines Strafbefehls ist auch nach Erhebung einer Anklage möglich. Diese Verfahrensweise (§408a StPO) ist zulässig, wenn der Beschuldigte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint und die Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls (siehe oben) vorliegen.

Ich hab aber nie eine Ladung zu Gesicht bekommen. Ich hab einen gelben Brief im Briefkasten gefunden, den ich zwei Tage später, ungeöffnet zurückgeschickt habe.

Wenn ich mich nicht täusche, ist der Strafantrag:
1. nach §125 BGB nichtig, weil die Zustellung mein Rechtliches Gehör nach Art. 103,1 GG verletzt.
2. nicht gemäß §126 BGB vom Aussteller persönlich und vollständig unterschrieben.
Also werde ich Revision beantragen.

Ursula schrieb:
du kannst jetzt natürlich bei der Ansicht bleiben,

Ich find es nett von Ihnen, daß Sie mir eine eigene Meinung zugestehen, im freiesten Deutschland...

Ursula schrieb:
dass Mars-Recht, Mondrecht oder IPD-Recht doch gerechter wäre,

Gerechter als was? Soweit ich weiß, sind Mond und Mars Rechtsfreie Gebiete.

Ursula schrieb:
viel erreichen wirst Du damit aber nicht.

Hier bitte ich um eine Erklärung, wie Sie zu dieser Ansicht kommen. Soll das eine unterschwellige Drohung sein, oder wollen Sie mich entmutigen?

Wahrscheinlich ist URSULA ein guter bekannter der IPD, mit dem Namen Willy ?

Willy, klein, fett , unansehnlich , zirka ein lfd. Meter mit Stirnglatze hat sich auf die Fahne geschrieben, die Deutschen zu vernichten , egal was da komme. Der Kintergarten war nicht gut zu ihm , die Vorschule , die Schule und alles was danach kamm hat Willy in seiner "Meinung" nur gefestigt, zumal er auch nicht mit dem Rest von sich selber klar kommt !



Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 13:03 von Administrator
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» 30.06.08 03:56 «              Beitrag melden


So soll mein Revisionsantrag aussehen:

Hiermit lege ich sofortige Rechtsbeschwerde gegen Ihren "Strafbefehl" vom XXXXX (nehm ich das Datum des Strafbefehls oder das Datum der Rechtskraft?).

Der Strafantrag ist nach §125 BGB nichtig, weil die Zustellung mein Rechtliches Gehör nach Art. 103,1 GG verletzt und der Antrag nicht gemäß §126 BGB vom Aussteller persönlich und vollständig unterschrieben wurde.

Ich rüge die Verstöße und beantrage Revision.


Reicht die Begründung aus oder muß das noch detailierter geschehen?

Kann ich das so per einschreiben ans Gericht schicken? Die Begründung muß ja vom Anwalt bzw. Verteidiger unterzeichnet sein. Oder muß/sollte ich den Antrag im Geschäftszimmer zu Protokoll geben?

Dann könnte ich die GVP-Einsicht gleich mit erledigen und evtl. den fehlenden gesetzlicher Richter nach § 16 GVG und Art. 101 GG mit in die Begründung aufnehmen. Oder sollte ich das sowieso, mit Hinweis auf Art. 101 (1) GG Rn 52 - 56?

Bei einem Einspruch würde der Strafbefehl die Anklageschrift ersetzen. Ist damit der Richter schon akzeptiert?

Lotte

Beiträge: 354

» 30.06.08 13:02 «              Beitrag melden


Wikipedia wird von den BRD-Vasallen zensiert und manipuliert. Scheint Ursula aber nicht zu wissen.

Lotte

vonRoit

Beiträge: 2421

» 30.06.08 13:40 «              Beitrag melden


Unser Recke Willy bezieht sich immer auf Wikipedia , ist einfach und schlicht, simpel wie sein Geist.
Wahrscheinlich kommt das vom Sterne kucken. Das verwirrt natürlich immer in schwarze Löcher zu glotzen, zumal wenn man nicht weis ob das Vakuum nun seine Hirnmasse ist oder gar möglicherweise andere schwarze Blasen.

Der User Ursula Meier, ( alias Willy Meier) wurde gelöscht , aus Gründen des psychiatrischen Standesrechts, sind wir verpflichtet die Behandlung den Ärzten zu überlassen !

An @ All,

Willy hat sich einmal wieder ins Forum geschlichen und mailt die User an um diese zu verwirren, also gebt acht auf diesen Vogel !



Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 14:20 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 30.06.08 14:44 «              Beitrag melden


Hallo User

Wir können Dir aus Gründen die hier schon oft und immer wiederholt wurden keinerlei Rechtsauskunft erteilen, das ist nach dem NAZI - Rechtsberatungsgesetz von 1935 streng verboten und wenn auch gegen die MRK , halten wir uns daran solange dieser Pseudo-Staat noch Macht über die Bürger ausübt, sei es durch Waffen, Repressalien, Repression und/oder auch anderweitig.

Jeder der sich aus diesem Forum informiert muss abschätzen in wie weit er die Erfahrungen der Mitglieder zu nutzen imstande ist, diese möglicherweise für sich umsetzt oder gar auch nutzt, um seine eigenen Interessen wahr zu nehmen.

In einem diktatorischen Parteienstaat , wie DDR, Stalins UDSSR , das Dritte Reich oder auch gar die BRdvD , ist nichts garantiert, schon gar nicht die Grundrechte der MRK, geschweige des Grundgesetzes , weil dies alles Luftblasen sind !

"Hilf Dir selbst , dann hilft Dir Gott", ist die Devise , nichts Anderes wird hier gesagt, schon garnicht mach es oder lass es, das steht bei einem Jeden selbst.

Die OMF - BRD lt. Prof. Carlo Schmidt, bzw .die jetzige BRdvD, ist nach Völkerrecht verpflichtet ihre eigene Legitimation zu prüfen, was natürlich i.A. unterlassen wird.

Zum Beispiel das Doppelbesteuerabkommen mit verschiedenen Staaten auf diesem Globus, ist ein schwerer Betrug gegen diese Staaten, siehe hier Steuerpflicht für einen Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 GG.

Und noch Etwas:

Wir geben nur die Vorlagen beim Torschuss, dass Tor treffen müsst Ihr schon selbst.



Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 16:07 von Administrator
Username
» 30.06.08 15:18 «              Beitrag melden


Kein Problem! Hab mal ein paar ältere Beiträge durchgelesen und ein Teil meiner Fragen hat sich schon beantwortet.

Daß ich mir eine blutige Nase beim Umgang mit Kriminellen holen kann, ist mir auch klar. Nur wird mich das nicht abhalten, immer wieder meine Rechte einzufordern.

Wenn ich erstmal Blut geleckt habe, dann kann ich ganz schön lästig werden.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 30.06.08 16:59 «              Beitrag melden


Hier kommt Willy , unser kleiner aber abartiger Querulant !

Eine Sicht der verdrehten , haltlosen und kranken Seelen in diesem Land.

Ich hab mich wieder mal in dein Forum geschlichen, aber du
hast mich erkannt und gelöscht.
Gratuliere.
Die Sache hat nur einen Haken.
Ich bin schon seit über einem Jahr nicht mehr in deinem
Idiotenforum registriert und ich habe es auch nicht wieder
versucht. Mit dieser Ursula habe ich rein gar nichts zu tun.
Es ehrt mich aber trotzdem, dass du ausschließlich mir
zugestehst, auf deine Lügenberichte nicht hereinzufallen.
Aber ich darf dich trösten, es sind weitaus mehr, die
erkannt haben, dass du in Wahrheit eine geisteskranke Kröte
bist, die man in den USA nicht mehr haben wollte.

Übrigens, dein Sieg auf der ganzen Linie ist nichts anderes
als eine Blamage auf der ganzen Linie. Kein Gericht hat
festgestellt, dass die selbst angefertigten Reichsausweise,
Personalausweise als auch Reisepässe, irgendeine Rechtsgeltung
haben. Es wurde lediglich festgestellt, dass es sich dabei
nicht um Urkundenfälschung handelt, weil sie mit keinen
echten Dokumenten verwechselt werden können.
Sie haben den rechtlichen Charakter der vor vielen Jahren
einigen Comiczeitschriften beiliegenden "Agentenausweisen"
zum Selbstausfüllen. Mit anderen Worten, diese Ausweise
werden von den Gerichten als Kinderspielzeug angesehen.
Ist das dein Sieg auf der ganzen Linie?
Übrigens, hast du in der IPD nichts mehr zu bestellen? Die
meisten deiner Beiträge werden vom Administrator nachträglich
gändert. Das erweckt den Eindruck, dass du nur noch Strohmann
bist und die wahren Hintermänner deiner Betrügerorganisation
sich nicht öffentlich zeigen wollen.
Auch ist mir aufgefallen, dass der eine oder andere Beitrag
von dir von Kraschinsky geschrieben worden ist.
Kannst du überhaupt noch was ausrichten?
Du bist doch schon lange eine lame duck.

Und noch was. Wenn du nochmals meinen Namen im Forum
schreiben willst, dann schreib ihn wenigstens richtig und
nicht mit zwei Fehlern, du geisteskranker Idiot.lbstdarstellung :

Eine alias mail von Willy, also eine ganz geheime Nachricht von unserem Psychopathen der nicht einmal Schwarz von Grau zu unterscheiden in der Lage ist.
Natürlich war das Willy der Falschgeschriebene , Missverstandende , einsame Kämpfer für die BRdvD - Sache.

Willy, wir wissen schon lange das Du nicht in der Lage bist die vier Stimmen, die Dich des Nachts vor dem Einschlafen belästigen auseinder zu halten.
Wer/ oder Welche, von den vier Stimmen in Deinem Kopft sagt nun das Richtige ?

HIER KOMMT WILLY(I)(IE)????
Und nun schnell zurück in Deine Krabbelgruppe und belästige keine erwachsenen Menschen .



Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 17:59 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 30.06.08 17:53 «              Beitrag melden


Umkehrschluss

ZPO § 293 Rn 1. (Fremdes Recht , Gewohnheitsrecht, Statuten).

Das in einem anderen Staate geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und Statuten bedürfen des Beweises nur in sofern, als sie dem Gericht unbekannt sind. Bei der Ermittlung dieser Rechtsnormen ist das Gericht auf die von den Parteien beigebrachten Nachweise nicht beschränkt; es ist befugt , auch andere Erkenntnisquellen zu benutzen und zum Zwecke einer solchen Benutzung das erforderliche anzuordnen.

Hier in Absatz Rn. 1 wird deutlich , der Richter braucht in keiner Weise ausländisches Recht zu kennen, doch gilt die Norm( der Grundsatz) ; lt. Rn. 1 .

Iura novit curia

1. er muss deutsches Recht kennen,
2. er muss EG - Recht kennen,
3. er muss das Völkerrecht kennen .

Was sagt uns das zu den Urteilen von Göttingen ?

Und nun wollen wir Willy (i)(ie) , Willy(i)(ie), sein lassen und uns den Problemen der Erwachsenen zu wenden !

Baude

Beiträge: 39

» 25.08.08 19:00 «              Beitrag melden


Geht doch oder???? Der Sieg auf der ganzen Linie trägt Früchte?!

Hatte heute Vorladung auf dem VPKA Freital
Wortlaut:
Ich: Moin/ Antwort Bundesdödel H. ahh Guten Morgen Herr Baude schön das Sie unserer Vorladung zum Termin folge geleistet haben. Da haben wir uns eine Menge Ärger und Stress erspart, wegen Zuführung mit Polizei und so. Ich: Herr H. das sehe ich doch Sportlich.
Herr H. wir müssen erst mal Ihre Personalien aufnehmen. Ich: Herr H. wollen Sie meinen Gültigen Ausweis oder den Ungültigen?? Hääää kam es aus der anderen Ecke da war ein Glatter (Frischling Medien verseuchter) Ich legte meinen Reichsausweis zur Einsicht auf den Tisch, und der Frischling Notierte ohne Murren meine Daten auf Anweisung des Herrn H. Herr H. sagte das die Ausweise nun doch Rechtskraft besäßen.

Gruß V.Baude


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