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Thema: Sieg auf der ganzen Linie
!!!!
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» 23.06.08 18:45 « |
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Dann werd ich die Beamten mal fragen, ob sie über das aufgehobene OWiG
bescheid Wissen.
Wenn ich richtig Informiert bin, müssen die Beamten soetwas wie ein
Messprotokoll führen. Wie sieht denn sowas aus, bzw. was muß da alles
drinstehen. Und muß dieses Protokoll auch in der Gerichtsakte liegen?
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 23.06.08 20:55 « |
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Tante
Käthe sagt; " Der merkwürdige Typ der sich als Wachtel ausgibt, muss
einen Befähigungnachweis zum Protollführen von und auch für besondere
Messanlagen vorweisen."
Tantchen verlangt das immer, nur niemand konnte das bis heute
nachweisen, daher ist Tantchen immer noch ganz vergrätzt !
Dann möchte Tante Käthe auch sicher gehen das daß Messgerät immer schön
und gut gewartet wurde, möchte hierzu ein Eichprotokoll des Messgerätes
sehen, Tantchen ist immer ganz schön komisch in solchen Sachen!
Dann möchte Tante Käthe auch den genauen Ort wissen, wo, wie und wann
denn geblitzt wurde, sowie auch wo das Gerät genau gestanden Hat,
welchen Abstand und welchen Winkel es bei der Aufnahme zur Strasse
hatte und viele Dinge mehr.
Tantchen kann schon mal ein Biest sein, daß SAG ICH Euch.
Dann will Tantchen auch immer die Akte sehen wo das alles drinnen sein
soll , man bekommt sie einfach nicht in den Griff das alte Mädchen,
wenn sie schon mal solche Dinge anpackt !
Zuletzt bearbeitet: 23.06.08 21:03 von Administrator
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» 27.06.08 13:40 « |
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Schade, jetzt haben die den Prozeß doch glatt ohne mich geführt.
Kurz zur Vorgeschichte: Gelber Brief kam am 24.05.08, wurde ungeöffnet
per Einschreiben zurückgeschickt mit der Bitte um "Verfassungsgemäße"
zustellung nach Art. 103. Dann kam ein zweiter Brief (diesmal in
grau)an, in dem ich von einer Justizbeschäftigten gefragt wurde, ob es
sich bei meinem Schreiben um einen Einspruch handelt. Hab Ihr
geantwortet, daß ich der Zustellung widerspreche, und nicht dem Inhalt,
den ich ja garnicht kenne.
Jetzt hab ich gestern wieder einen grauen Brief bekommen.
Das erste Blatt ist von der Staatsanwaltschaft Bonn:
Aktenzeichen:xxxxx
Strafverfahren gegen Sie
Anlage/n
Entscheidung mit Rechtskraftvermerk
Sehr geehrter Herr XXXXX,
die Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt.
Die Rechtskraft ist am 10.06.2008 eingetreten.
Über die Höhe des zu zahlenden Gesamtbetrages an Geldstarfe und Kosten
erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Kostenrechnung.
Hochachtungsvoll
XXXXX
Rechtspflegerin
Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift
gültig!
Das zweite Blatt ist ein Strafbefehl vom Amtsgericht Euskirchen.
Vorderseite:
Geschäfts-Nr.: XXXXX
Ort und Tag: Euskirchen, 15.5.08
Anschrift und Fernruf: XXXXX
Rechtskräftig seit 10.06.08
Euskirchen den 16. Juni 2008
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle (krakelige und
unleserliche Unterschrift)
Strafbefehl
gegen XXXXX
geboren XXXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch (hatte bei der Polizei zur
Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" angegeben)
wohnhaft XXXXX
Verteidiger/in:
Nebenbeteiligte:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn wird gegen Sie
wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Vergehen nach § 21 abs. 1 Nr. 1 StVG -
eine Geldstrafe von 30 tagessätzen zu je 50,00 Euro (=1500,00 Euro)
festgesetzt.
Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
am XXXXX in XXXXX vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben,
obwohl Sie die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatten.
Ihnen wird folgendes zur last gelegt:
Sie befuhren am XXXXX mit einem fahrerlaubnispflichtigen
Personenkraftwagen der Marke X (Kennzeichen: XXXXX) u.a. die L163.
Dazu waren Sie - wie Ihnen bekannt war - nicht berechtigt, weil Sie zum
Zeitpunkt der Tat keien Fahrerlaubnis besaßen.
Rückseite:
Als Beweismittel hat die Staatsanwaltschaft bezeichnet:
Zeugen:
a) Nachname des 1.Beamten, zu laden über Kreispolizeibehörde Euskirchen
b) Nachname des 2. Beamten, zu laden wie zuvor
Rechtsbehelfbelehrung
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn sie nicht
innerhalb von zwei Wochen... blabla
gez.: Feyerabend (das ist ein Stempel des "Richters", keine
Unterschrift)
Richter/in am Amtsgericht
Ausgefertigt (mit Stempel Amtsgericht Euskirchen)
(Jetzt kommt wieder eine krakelige Unterschrift, eine andere als die
krakelige von der Vorderseite)
als Urkundsbeamtin/Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Zahlen Sie bitte nur nach schriftlicher Aufforderung.
Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen nach Rechtskraft eine
Zahlungsaufforderung übersenden, in der auch die Verfahrenskosten
berechnet werden.
Hinweis zu den Verfahrenskosten (Stand 01.07.2004):
Für das Strafbefehlsverfahren werden Kosten nach dem
Gerichtskostengesetzt erhoben, und zwar: blabla
Hab dann gestern bei der Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft Bonn
angerufen, weil ich den Namen des beteiligten Staatsanwalt wissen
wollte. Konnte sie mir nicht sagen, da die Akte nicht zu Verfügung
stand. Aber da sie mir ja behilflich sein wollte, nannte sie mir den
Namen des Dezernenten. (Was bringt mir das?).
Jetzt hätte ich da mal ein paar Fragen:
Muß nicht irgendwo der Name des beteiligten Staatsanwalt auftauchen?
Was hat überhaupt die Staatsanwaltschaft aus Bonn damit zu tun? Gibts
in Euskirchen keine?
Sollten die Unterschriften der Urkundsbeamten auf Vor- und Rückseite
nicht identisch sein und mit einem Stempel ähnlich wie der vom
"Richter" versehen sein? Die Sauklaue kann kein Mensch lesen.
Kann das Datum 15.05.08 richtig sein, wenn ich den gelben Brief erst am
24.5. im Briefkasten hatte?
Ist die Person mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" eine andere, als
ich? Hatte ja "Deutsches Reich" bei den Cops angegeben.
Können die mich einfach so verurteilen? Vielleicht ist ja auch mein
Bruder gefahren. Der Fahrer des PKW konnte nur einen Fahrzeugschein
vorweisen.
Wenn ich jetzt Einspruch einlege, tappe ich dann in die Falle, in der
sie mich haben möchten(hatte vom Inhalt des gelben Briefs ja keine
Kenntnis) oder sollte ich die Damen und Herren darauf hinweisen, daß
sie, wie ihnen bekannt ist, ohne Gesetzliche Grundlage agieren und
meine Grundrechte vorsätzlich verletzen?
Und als letzte Frage (etwas OT): Wo und wann gibts in NRW Seminare,
bzw. wo kann man sich genauer darüber informieren?
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 27.06.08 14:29 « |
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Tante Käthe sagt das geht ALLES überhaupt
nicht !
Und weil das ALLES nicht geht, sagt Tante Käthe folgendes ;
Eine Verhandlung ohne Angeklagten wird als ein schwerer Rechtsbruch
angesehen.
Der Rechtsstaat garantiert mindestens eine persönliche Verhandlung im
Beisein der Beklagten, lt. BGH, ein MUSS.
Hierzu bedarf es erst einmal der Erfüllung des Formrechtes , sowie
aller Arten von rechtlichen Gehörs , lt. GG, wobei die Art der
Zustellung ebenfalls dazu gehörig ist.
Tante Käthe sagt; Jetzt aber einen Revisionsantrag stellen, wegen
Verletzungen des Formrechtes nach § 125 BGB .
Wenn Tante Käthe nicht schon so betagt wäre, würde sie Richterin
werden, sagt sie , das alte Mädchen.
Zuletzt bearbeitet: 27.06.08 14:34 von Administrator
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» 30.06.08 03:28 « |
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Ursula schrieb:
guck doch mal bei wikipedia
nach. das macht mehr
sinn als die laienschauspieler hier, die dich nur ins verderben stürzen
und dich ausnehmen möchten, zu fragen.
Ich bitte um eine Erklärung, wie Sie zu der Erkenntnis gelangt sind,
daß es sich hier um Laienschauspieler handelt, die mich ins Verderben
stürzen und ausnehmen(kenn ich bisher nur von der BRD) möchten. Wenn
ich Wiki richtig verstanden habe, wäre die Revision und nicht der
Einspruch der korrekte Weg, diesen angeblichen Strafbefehl anzufechten.
Ursula schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl
Der Erlass eines Strafbefehls ist auch nach Erhebung einer Anklage
möglich. Diese Verfahrensweise (§408a StPO) ist zulässig, wenn der
Beschuldigte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint und die
Voraussetzungen für den Erlass eines Strafbefehls (siehe oben)
vorliegen.
Ich hab aber nie eine Ladung zu Gesicht bekommen. Ich hab einen gelben
Brief im Briefkasten gefunden, den ich zwei Tage später, ungeöffnet
zurückgeschickt habe.
Wenn ich mich nicht täusche, ist der Strafantrag:
1. nach §125 BGB nichtig, weil die Zustellung mein Rechtliches Gehör
nach Art. 103,1 GG verletzt.
2. nicht gemäß §126 BGB vom Aussteller persönlich und vollständig
unterschrieben.
Also werde ich Revision beantragen.
Ursula schrieb:
du kannst jetzt natürlich
bei der Ansicht bleiben,
Ich find es nett von Ihnen, daß Sie mir eine eigene Meinung zugestehen,
im freiesten Deutschland...
Ursula schrieb:
dass Mars-Recht, Mondrecht
oder IPD-Recht doch gerechter wäre,
Gerechter als was? Soweit ich weiß, sind Mond und Mars Rechtsfreie
Gebiete.
Ursula schrieb:
viel erreichen wirst Du
damit aber nicht.
Hier bitte ich um eine Erklärung, wie Sie zu dieser Ansicht kommen.
Soll das eine unterschwellige Drohung sein, oder wollen Sie mich
entmutigen?
Wahrscheinlich ist URSULA ein guter
bekannter der IPD, mit dem Namen Willy ?
Willy, klein, fett , unansehnlich , zirka ein lfd. Meter mit
Stirnglatze hat sich auf die Fahne geschrieben, die Deutschen zu
vernichten , egal was da komme. Der Kintergarten war nicht gut zu ihm ,
die Vorschule , die Schule und alles was danach kamm hat Willy in
seiner "Meinung" nur gefestigt, zumal er auch nicht mit dem Rest von
sich selber klar kommt !
Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 13:03 von Administrator
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Username
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» 30.06.08 03:56 « |
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So soll mein Revisionsantrag aussehen:
Hiermit lege ich sofortige Rechtsbeschwerde
gegen Ihren "Strafbefehl" vom XXXXX (nehm ich das Datum des
Strafbefehls oder das Datum der Rechtskraft?).
Der Strafantrag ist nach §125 BGB nichtig,
weil die Zustellung mein
Rechtliches Gehör nach Art. 103,1 GG verletzt und der Antrag nicht
gemäß §126 BGB vom Aussteller persönlich und vollständig unterschrieben
wurde.
Ich rüge die Verstöße und beantrage Revision.
Reicht die Begründung aus oder muß das noch detailierter geschehen?
Kann ich das so per einschreiben ans Gericht schicken? Die Begründung
muß ja vom Anwalt bzw. Verteidiger unterzeichnet sein. Oder muß/sollte
ich den Antrag im Geschäftszimmer zu Protokoll geben?
Dann könnte ich die GVP-Einsicht gleich mit erledigen und evtl. den
fehlenden gesetzlicher Richter nach § 16 GVG und Art. 101 GG mit in die
Begründung aufnehmen. Oder sollte ich das sowieso, mit Hinweis auf Art.
101 (1) GG Rn 52 - 56?
Bei einem Einspruch würde der Strafbefehl die Anklageschrift ersetzen.
Ist damit der Richter schon akzeptiert?
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 30.06.08 14:44 « |
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Hallo User
Wir können Dir aus Gründen die hier schon oft und immer wiederholt
wurden keinerlei Rechtsauskunft erteilen, das ist nach dem NAZI -
Rechtsberatungsgesetz von 1935 streng verboten und wenn auch gegen die
MRK , halten wir uns daran solange dieser Pseudo-Staat noch Macht über
die Bürger ausübt, sei es durch Waffen, Repressalien, Repression
und/oder auch anderweitig.
Jeder der sich aus diesem Forum informiert muss abschätzen in wie weit
er die Erfahrungen der Mitglieder zu nutzen imstande ist, diese
möglicherweise für sich umsetzt oder gar auch nutzt, um seine eigenen
Interessen wahr zu nehmen.
In einem diktatorischen Parteienstaat , wie DDR, Stalins UDSSR , das
Dritte Reich oder auch gar die BRdvD , ist nichts garantiert, schon gar
nicht die Grundrechte der MRK, geschweige des Grundgesetzes , weil dies
alles Luftblasen sind !
"Hilf Dir selbst , dann hilft Dir Gott", ist die Devise , nichts
Anderes wird hier gesagt, schon garnicht mach es oder lass es, das
steht bei einem Jeden selbst.
Die OMF - BRD lt. Prof. Carlo Schmidt, bzw
.die jetzige BRdvD, ist
nach Völkerrecht verpflichtet ihre eigene Legitimation zu prüfen, was
natürlich i.A. unterlassen wird.
Zum Beispiel das Doppelbesteuerabkommen mit verschiedenen Staaten auf
diesem Globus, ist ein schwerer Betrug gegen diese Staaten, siehe hier
Steuerpflicht für einen Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 GG.
Und noch Etwas:
Wir geben nur die Vorlagen beim Torschuss, dass Tor treffen müsst Ihr
schon selbst.
Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 16:07 von Administrator
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Username
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» 30.06.08 15:18 « |
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Kein Problem! Hab mal ein paar ältere Beiträge durchgelesen und ein
Teil meiner Fragen hat sich schon beantwortet.
Daß ich mir eine blutige Nase beim Umgang mit Kriminellen holen kann,
ist mir auch klar. Nur wird mich das nicht abhalten, immer wieder meine
Rechte einzufordern.
Wenn ich erstmal Blut geleckt habe, dann kann ich ganz schön lästig
werden.
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 30.06.08 16:59 « |
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Hier kommt Willy , unser kleiner aber abartiger Querulant !
Eine Sicht der verdrehten , haltlosen und kranken Seelen in diesem Land.
Ich hab mich wieder mal in dein Forum geschlichen, aber du
hast mich erkannt und gelöscht.
Gratuliere.
Die Sache hat nur einen Haken.
Ich bin schon seit über einem Jahr nicht mehr in deinem
Idiotenforum registriert und ich habe es auch nicht wieder
versucht. Mit dieser Ursula habe ich rein gar nichts zu tun.
Es ehrt mich aber trotzdem, dass du ausschließlich mir
zugestehst, auf deine Lügenberichte nicht hereinzufallen.
Aber ich darf dich trösten, es sind weitaus mehr, die
erkannt haben, dass du in Wahrheit eine geisteskranke Kröte
bist, die man in den USA nicht mehr haben wollte.
Übrigens, dein Sieg auf der ganzen Linie ist nichts anderes
als eine Blamage auf der ganzen Linie. Kein Gericht hat
festgestellt, dass die selbst angefertigten Reichsausweise,
Personalausweise als auch Reisepässe, irgendeine Rechtsgeltung
haben. Es wurde lediglich festgestellt, dass es sich dabei
nicht um Urkundenfälschung handelt, weil sie mit keinen
echten Dokumenten verwechselt werden können.
Sie haben den rechtlichen Charakter der vor vielen Jahren
einigen Comiczeitschriften beiliegenden "Agentenausweisen"
zum Selbstausfüllen. Mit anderen Worten, diese Ausweise
werden von den Gerichten als Kinderspielzeug angesehen.
Ist das dein Sieg auf der ganzen Linie?
Übrigens, hast du in der IPD nichts mehr zu bestellen? Die
meisten deiner Beiträge werden vom Administrator nachträglich
gändert. Das erweckt den Eindruck, dass du nur noch Strohmann
bist und die wahren Hintermänner deiner Betrügerorganisation
sich nicht öffentlich zeigen wollen.
Auch ist mir aufgefallen, dass der eine oder andere Beitrag
von dir von Kraschinsky geschrieben worden ist.
Kannst du überhaupt noch was ausrichten?
Du bist doch schon lange eine lame duck.
Und noch was. Wenn du nochmals meinen Namen im Forum
schreiben willst, dann schreib ihn wenigstens richtig und
nicht mit zwei Fehlern, du geisteskranker Idiot.lbstdarstellung :
Eine alias mail von Willy, also eine ganz
geheime Nachricht von
unserem Psychopathen der nicht einmal Schwarz von Grau zu unterscheiden
in der Lage ist.
Natürlich war das Willy der Falschgeschriebene , Missverstandende ,
einsame Kämpfer für die BRdvD - Sache.
Willy, wir wissen schon lange das Du nicht in der Lage bist die vier
Stimmen, die Dich des Nachts vor dem Einschlafen belästigen auseinder
zu halten.
Wer/ oder Welche, von den vier Stimmen in Deinem Kopft sagt nun das
Richtige ?
HIER KOMMT WILLY(I)(IE)????
Und nun schnell zurück in Deine Krabbelgruppe und belästige keine
erwachsenen Menschen .
Zuletzt bearbeitet: 30.06.08 17:59 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 30.06.08 17:53 « |
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Umkehrschluss
ZPO § 293 Rn 1. (Fremdes Recht , Gewohnheitsrecht, Statuten).
Das in einem anderen Staate geltende Recht, die Gewohnheitsrechte und
Statuten bedürfen des Beweises nur in sofern, als sie dem Gericht
unbekannt sind. Bei der Ermittlung dieser Rechtsnormen ist das Gericht
auf die von den Parteien beigebrachten Nachweise nicht beschränkt; es
ist befugt , auch andere Erkenntnisquellen zu benutzen und zum Zwecke
einer solchen Benutzung das erforderliche anzuordnen.
Hier in Absatz Rn. 1 wird deutlich , der Richter braucht in keiner
Weise ausländisches Recht zu kennen, doch gilt die Norm( der Grundsatz)
; lt. Rn. 1 .
Iura novit curia
1. er muss deutsches Recht kennen,
2. er muss EG - Recht kennen,
3. er muss das Völkerrecht kennen .
Was sagt uns das zu den Urteilen von Göttingen ?
Und nun wollen wir Willy (i)(ie) , Willy(i)(ie), sein lassen und uns
den Problemen der Erwachsenen zu wenden !
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