zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 6 ·  Suchen
Views (Heute): 1344136 (999)
Beiträge heute: 8

Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Sieg auf der ganzen Linie !!!!
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 15.04.08 20:11 «              Beitrag melden


Danke Krascher für dieses Beispiel! Ist einleuchtend. (Hat geschnackelt.)
Ohne jetzt die Wichtigkeit eures Sieges geringschätzen zu wollen, aber ich hätte einen Hinweis an vonRoit:


Kurze Anmerkung zum Terminus:
Uns geht es um die Rechtsicherheit für 80 Mio Deutsche. Also auch für deine...!


Meinst du nicht es wäre sinnvoller euren Sieg gegen die besetzte BRD unter den Otto-Normal-Verbrauchern publik zu machen und Fragen so gut es geht zu beantworten und zwar auf eine allgemein verständliche Art, damit sich vielleicht mehrere in dieser Richtung engagieren, anstatt sich bei einer Frage auf den Schlips getreten zu fühlen?


Meinst du nicht, eine "freie" Pressen hätte bereits in den 1950er über ein Besatzerkonstrukt OMF-BRD umfassend berichtet, so dass dieses Lügengebäude nicht bis 2008 bestanden hätte ?

Woher sollte plötzlich der Hang zur Ehrlichkeit rühren ?


Ich habe kaum Dunst von der Materie hier, aber deshalb frage ich, um auch auf anderen Gebieten Widerstand zu leisten, als auf denen auf welchen ich es zur Zeit mache.
MfG


Unser Weg ist klar. Das Ziel auch: Art. 146 GG

Rabenschwarz

Beiträge: 87

» 30.04.08 14:52 «              Beitrag melden


Hallo,
das hier finde ich ganz klasse, schönes Beispiel mit allem drum und dran, es fehlen noch die gesammelten Varianten, die dann anschließend geschehen können, wenn sie einen nicht weiterfahren lassen, sondern z.B. aufs Revier mitnehmen, dann muß man auch das weitere Vorgehen kennen.
Gruss Rabenschwarz


Heinz

Beiträge: 30

» 29.05.08 11:03 «              Beitrag melden


Sind die Aktenzeichen der OLG schon bekannt?

vonRoit

Beiträge: 2421

» 02.06.08 14:13 «              Beitrag melden




Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!



Sie erhalten heute den aufgrund mehrerer Vorstellungen endlich am 25.05.2008 eingetroffenen Freispruch erster Klasse - wegen Auslagenerstattung - zur Benutzung von Personenidentitätsausweisen mit der richtigen Staatsangehörigkeitsbezeichnung "Deutsches Reich" für Deutsche nach dem GG Art. 116 (1). Damit steht die weitere Ausgabe von Personenidentitätsausweisen für Deutsche in rechtfertigendem Notstand auf sicheren Füßen und der Ausweiskrieg ist gegen die Bundesrepublik entschieden!



Abgesehen von den teilweise dubiosen Begründungen, welche die grundsätzliche Hilflosigkeit der BRdvD-Juristen im Umgang mit tatsächlichem Recht sehr deutlich zeigen, ist doch zu beweisen, dass sich nur über einen kenntnisreichen, hartnäckigen Schlagabtausch das kriminelle Geflecht in der Rechtsprechung einbeulen lässt. Langsam aber sicher dämmert den Verbrechern und Hochverrätern am Deutschen Volk, dass sich immer mehr Deutsche gegen das permanente Unrecht an bundesrepublikanischen Gerichten und den betriebenen Völkermord an ihrem eigenen Volk wenden.



Im Adlerkrieg wird am 13.06.2008, 10.15 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoß, eine Schadensersatzklage, die in der BRdvD zur Rechtswegsperre normalerweise nur mit Anwaltszwang an einem LG stattfinden darf, in Höhe von 50 € gegen das BVA Köln, Az. 25 K 7290/05 geführt. Schwere Eingangskontrollen und Vorlagezwang von Personenidentitätsausweisen zu unserer eigenen Sicherheit sind angekündigt. Da wird u. a. das OWiG § 111 eine starke Rolle spielen müssen und die Veranstaltung eventuell gleich platzen. Insoweit sind mehr die näher um Köln herum Lebenden eingeladen.



In einem anderen Fall hat sich gerade ein Jurist geweigert, einen Strafbefehl gegen einen Interim-Reichsgerichtsrichter zu erlassen. Die einen solchen beantragende StA BS hat auch die Anklageschrift für die S T A A T S G E R I C H T S KA M M E R am LG Braunschweig gegen den Unterzeichner zusammengefaselt, was aber sehr hilfreich sein kann, wenn es um das Recht zur Notwehr, Rechtfertigendem Notstand und das Widerstandsrecht geht, das übrigens kein Gericht der Bundesrepublik gewähren oder absprechen kann und darf. Die angekündigte Bestellung eines Pflichtverteidigers(!) und die Anklagezulassung sind aber nach mehrmonatigem Schweigen des LG BS auf eine erste, mit nicht zu übersehenden Rechtstatsachen begründete Entgegnung noch nicht bekannt.



Am Nds. FG konnten am 28.05.2008 alle die Prozessstrategie unterstützenden Anträge in das HV-Protokoll gebracht werden, weil der 9. Senat erwartungsgemäß wieder die ungültigen GVP trotz schriftlich eingereichter Erklärungen zu Protokoll ignorierte. Auch die Vorgreiflichkeit dazu bereits eingereichter Nichtzulassungsbeschwerden am BFH München störte da nicht mehr à vorerst! Diesmal wurde das Verlesen schriftlich vorbereiteter Anträge verhindert und mündlicher Vortrag gefordert. Dagegen wird sich das nächste Mal mit einer Kurzversion auf Spickzettel gewehrt, es hat aber mit dem Vortrag auch so natürlich gut geklappt. Prozesstechnisch gelten aber die schriftlich eingereichten Unterlagen als vollständig vorgetragen, weshalb die angefochtene Gerichtsbesetzung selbst nicht mehr mitbekam, was sie zu beachten hätte, wenn sie gesetzliche Richter sein wollen. Die beigefügte Anlage zeigt, dass man auch Erklärungen zu Protokoll geben kann, wenn die Herrschaften dort nichts hören wollen. Übrigens war das beklagte FA GS abwesend, was alle Vorträge nach der ZPO als unwidersprochen werten müsste.



Die beigefügte Ablehnung der Juristin Hausmann-Lucke haben die Scheinrichter - vorerst - selbst erledigt, aber der Inhalt des Ablehnungsgesuchs zeigt der deutschen Öffentlichkeit, dass den Straftätern am Nds FG auch schon erklärt wurde, dass längst gegen sie verdeckt wegen Verfassungshochverrat ermittelt wird. Die Gesichter beim Vortrag dazu waren goldig.



Eine Entscheidung sollte am Schluss der Verhandlung erfolgen, aber eine Uhrzeit zum Zuwarten wollte man wieder nicht angeben, obwohl die nicht komplett vorzutragenden Anträge bis Nummer 39 ja im Selbstleseverfahren aller befassten Scheinrichter jedenfalls Stunden hätten dauern müssen. Das wird diesmal nach Kissel, GVG, 5. Auflage 2008, Rn. 115, ebenfalls angefochten werden.



Da auch der Rechtsschutznormenverein inzwischen über weitere, juristisch immer besser ausgebildete Deutsche als Senatoren und Rechtsbeistände verfügt, kann man unschwer erkennen, dass an BRdvD-Gerichten grundsätzlich ohne Rechtsbeugung nichts mehr läuft. Das sollten bundesrepublikanische Juristen nicht auf die leichte Schulter nehmen, weil es keine Verjährung geben wird.



Mit freundlichen Grüßen



vonRoit

Beiträge: 2421

» 02.06.08 15:52 «              Beitrag melden




Aktenzeichen AG Osterode 3c DS 34Js34999/05 ( 128/06)

LG Göttingen 3 Ns 85/07 sind die Aktenzeichen des Freispruches !

Wir werden diese Bande von Kriminellen stück für Stück aufrollen und Ihnen das Fürchten lehren, versprochen !



Zuletzt bearbeitet: 02.06.08 15:55 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 09.06.08 23:33 «              Beitrag melden


und nun wird es Zeit das Millionen von Reichsausweisen auf die Strasse kommen, liebe Freunde eines souveränen Deutschlands und eines Rechtsstaates mit wirklicher Freiheit und Selbstbestimmung, nicht mit Fremdbestimmung !

Lotte

Beiträge: 354

» 09.06.08 23:39 «              Beitrag melden


Hui!!! Heißt das, dass der jetzt richtig anerkannt werden muss? Ich kann ihn also ausdrucken, schön in Farbe natürlich - und den ollen Plastedreck mit dem Bhapomet drauf in die Tonne kloppen?

Heinz

Beiträge: 30

» 10.06.08 00:09 «              Beitrag melden


Auch der Reichs-Führerschein macht sich sehr gut!

vonRoit

Beiträge: 2421

» 10.06.08 13:23 «              Beitrag melden


Leute, noch einmal damit es hinein geht !

Passgesetz von 1867 für das Deutsche Reich , immer noch mit Rechtskraft versehen, es gilt kein Anderes als dies.

Kein Deutscher ist verpflichtet einen Ausweis zu besitzen oder diesen mit sich zu führen, wer das behauptet lügt ganz simpel.

Es gibt ja auch kein Gesetz was "Allgemeine Verkehrskontrolle heißt", völliger Blödsinn aber wirksam um Rechtsbruch und auch Rechtsmissbrauch , bzw. Täuschung zu verdecken !

BPolG ( Bundespolizeigesetz ) großer Kommentar v. 2007 § 23 , oder auch PAG Thüringen( Polizeigesetz Thür.)§ 14 bezieht sich auf das Passgesetz von 1867, sowie andere Polizeigesetze auch.

Darauf wird natürlich in den Urteilen keinerlei Bezug genommen, weil es dann ein Erwachen gibt in diesem Lande des Besatzer - Paradieses BRdvD .

Die Lügen und Betrugs- Pseudo - Republik täuscht, betrügt, stiehlt und raubt was das Herz begehrt !

Zur ID genügt ein Ausweis, zB. einer von "Denen" um die es da in der Gerichtsverhandl. ging , sagt Tante Käthe, die sind rechtskräftig und auch rechtsgültig.

Für Führerscheine gilt das nicht, die müssen überall auf der Welt erst gemacht werden, somit bedarf es eines anderen vorher und egal wo gemachten Führerscheins, den Die dann übertragen können auf die , Die es möchten.

Bei Bedarf, bzw. bei Anfrage ist ein Pass oder auch Ausweis auszustellen, mehr nicht, der Rest liegt unter Täuschung und Betrug durch die OMF - BRD , bzw. BRdvD ( Betrugs Republik der vereinten Diebe).

Ansonsten , siehe Kommetar über die Gerichtsverhandlung vom 02.06.2008 in diesem Strang!

Satz 1.

Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!

Sie erhalten heute den aufgrund mehrerer Vorstellungen endlich am 25.05.2008 eingetroffenen Freispruch erster Klasse - wegen Auslagenerstattung - zur Benutzung von Personenidentitätsausweisen mit der richtigen Staatsangehörigkeitsbezeichnung "Deutsches Reich" für Deutsche nach dem GG Art. 116 (1). Damit steht die weitere Ausgabe von Personenidentitätsausweisen für Deutsche in rechtfertigendem Notstand auf sicheren Füßen und der Ausweiskrieg ist gegen die Bundesrepublik entschieden!

Können wir lesen ?



Zuletzt bearbeitet: 10.06.08 13:34 von Administrator
Lotte

Beiträge: 354

» 15.06.08 18:56 «              Beitrag melden


Hallöle,

hat irgend einer von euch vielleicht einen Link, wo man sich eine schöne Druckvorlage für den PERSONENAUSWEIS runterladen kann?

fragt Lotte - und hofft...

joku

Beiträge: 144

» 15.06.08 20:28 «              Beitrag melden


Hallo Lotte,
versuch´s mal unter
http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/Identcard_Druckvorlage.pdf
Herzliche Grüße
joku


Lotte

Beiträge: 354

» 21.06.08 13:40 «              Beitrag melden


Hallo joku,

vielen Dank! Hab ihn mir ausgedruckt. Nun muss ich sehen, wo ich ihn laminieren lassen kann.

Schönes WE euch allen wünscht
Lotte

vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.06.08 15:06 «              Beitrag melden


An Rabenschwarz

lt. Polizeigesetz darf nur eine Person mit auf das Revier genommen werden um die ID zu prüfen, was aber in diesem Fall nicht ansteht, dies ist nur dann erlaubt wenn die Person keinerlei Möglichkeiten hat sich auszuweisen.

Habe ich eine Bade - Karte mit Lichtbild, oder einen Firmenausweis mit Lichtbild bzw. Geburtsdatum, Wohnort oder auch eine Bücherkarte, gilt dies als ID , so ist das Gesetz und so hat es seinen Rechtsraum und hat auch keinen weiteren Spielraum für die Herren von der Trachtengruppe, Nord, West oder auch Süd .

Kontrollen von Personen dürfen auch nur bei einem berechtigten Verdacht oder bei der offenkundigen Annahme das Vergehen oder Straftaten zu erwarten oder auch im Prozess sind, gemacht werden. Jedwede anderweitige Auslegung wird unter Belästigung,
bei Zwang ( Nötigung), bei Spazierfahrten auf Revier (Entführung, Freiheitsberaubung, und oder auch, Geiselnahme), gewertet.


Zuletzt bearbeitet: 23.06.08 15:09 von Administrator
Username
» 23.06.08 16:40 «              Beitrag melden


Gibts denn auch soetwas wie eine Pflicht, jemanden ohne Ausweis mit aufs Revier nehmen zu müssen?

Z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Fahrer hat weder Ausweis noch FE, und weist sich nur mit dem Fahrzeugschein aus.
Der Beamte fragt den Fahrer, ob er derjenige ist, der im Fahrzeugschein steht.
Der Fahrer sagt ja, der Beamte kontrolliert über Funk die Personalien und teilt darauf dem Fahrer mit, dass er über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt.
Der Fahrer muß das Auto stehen lassen und bekommt vom Beamten mit hämischen Grinsen im Gesicht noch zu hören, dass man sich bestimmt bald wieder sehen würde.
Der Fahrer wurde wärend einer Geschwindigkeitmessung mit 100km/h bei erlaubten 70 auf der Landstraße angehalten, der Fahrzeughalter bekommt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Ach ja, es handelt sich um Beamte aus dem Kreis EU, näheres dazu gibts noch in folgendem Link (soll keine Parteiwerbung sein): http://www.dielinke-nrw.de/946.98.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5292&tx_ttnews%5BbackPid%5D=939&cHash=e8b0995fff

Würde gern sehen, wie dem Schnittlauch das dämliche Grinsen vergeht.

vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.06.08 18:02 «              Beitrag melden


Das sind alles kann Bestimmungen, muss nicht, kann aber ganz nach Nase, obwohl hier auch wieder die Bestimmungen aufgeweicht und verwässert wurden, zum Nachteil des Souverän s.

Was heute angeblich kriminell ist, war früher eigendlich nur eine Bagatelle die aber jetzt Geld einbringt !

Unter dieser Perspektive sind viele Bestimmungen zu sehen !


Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.