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Thema: Sieg auf der ganzen Linie
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Krascher
Beiträge: 1243
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» 15.04.08 20:11 « |
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Danke Krascher für dieses
Beispiel! Ist einleuchtend. (Hat geschnackelt.)
Ohne jetzt die Wichtigkeit eures Sieges geringschätzen zu wollen, aber
ich hätte einen Hinweis an vonRoit:
Kurze Anmerkung zum Terminus:
Uns geht es um die Rechtsicherheit für 80 Mio Deutsche. Also auch für
deine...!
Meinst du nicht es wäre sinnvoller euren Sieg gegen die besetzte BRD
unter den Otto-Normal-Verbrauchern publik zu machen und Fragen so gut
es geht zu beantworten und zwar auf eine allgemein verständliche Art,
damit sich vielleicht mehrere in dieser Richtung engagieren, anstatt
sich bei einer Frage auf den Schlips getreten zu fühlen?
Meinst du nicht, eine "freie" Pressen hätte bereits in den 1950er über
ein Besatzerkonstrukt OMF-BRD umfassend berichtet, so dass dieses
Lügengebäude nicht bis 2008 bestanden hätte ?
Woher sollte plötzlich der Hang zur Ehrlichkeit rühren ?
Ich habe kaum Dunst von der Materie hier, aber deshalb frage ich, um
auch auf anderen Gebieten Widerstand zu leisten, als auf denen auf
welchen ich es zur Zeit mache.
MfG
Unser Weg ist klar. Das Ziel auch: Art. 146 GG
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 02.06.08 14:13 « |
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Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!
Sie erhalten heute den aufgrund mehrerer Vorstellungen endlich am
25.05.2008 eingetroffenen Freispruch erster Klasse - wegen
Auslagenerstattung - zur Benutzung von Personenidentitätsausweisen mit
der richtigen Staatsangehörigkeitsbezeichnung "Deutsches Reich" für
Deutsche nach dem GG Art. 116 (1). Damit steht die weitere Ausgabe von
Personenidentitätsausweisen für Deutsche in rechtfertigendem Notstand
auf sicheren Füßen und der Ausweiskrieg ist gegen die Bundesrepublik
entschieden!
Abgesehen von den teilweise dubiosen Begründungen, welche die
grundsätzliche Hilflosigkeit der BRdvD-Juristen im Umgang mit
tatsächlichem Recht sehr deutlich zeigen, ist doch zu beweisen, dass
sich nur über einen kenntnisreichen, hartnäckigen Schlagabtausch das
kriminelle Geflecht in der Rechtsprechung einbeulen lässt. Langsam aber
sicher dämmert den Verbrechern und Hochverrätern am Deutschen Volk,
dass sich immer mehr Deutsche gegen das permanente Unrecht an
bundesrepublikanischen Gerichten und den betriebenen Völkermord an
ihrem eigenen Volk wenden.
Im Adlerkrieg wird am 13.06.2008, 10.15 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht
Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoß, eine
Schadensersatzklage, die in der BRdvD zur Rechtswegsperre normalerweise
nur mit Anwaltszwang an einem LG stattfinden darf, in Höhe von 50 €
gegen das BVA Köln, Az. 25 K 7290/05 geführt. Schwere
Eingangskontrollen und Vorlagezwang von Personenidentitätsausweisen zu
unserer eigenen Sicherheit sind angekündigt. Da wird u. a. das OWiG §
111 eine starke Rolle spielen müssen und die Veranstaltung eventuell
gleich platzen. Insoweit sind mehr die näher um Köln herum Lebenden
eingeladen.
In einem anderen Fall hat sich gerade ein Jurist geweigert, einen
Strafbefehl gegen einen Interim-Reichsgerichtsrichter zu erlassen. Die
einen solchen beantragende StA BS hat auch die Anklageschrift für die S
T A A T S G E R I C H T S KA M M E R am LG Braunschweig gegen den
Unterzeichner zusammengefaselt, was aber sehr hilfreich sein kann, wenn
es um das Recht zur Notwehr, Rechtfertigendem Notstand und das
Widerstandsrecht geht, das übrigens kein Gericht der Bundesrepublik
gewähren oder absprechen kann und darf. Die angekündigte Bestellung
eines Pflichtverteidigers(!) und die Anklagezulassung sind aber nach
mehrmonatigem Schweigen des LG BS auf eine erste, mit nicht zu
übersehenden Rechtstatsachen begründete Entgegnung noch nicht bekannt.
Am Nds. FG konnten am 28.05.2008 alle die Prozessstrategie
unterstützenden Anträge in das HV-Protokoll gebracht werden, weil der
9. Senat erwartungsgemäß wieder die ungültigen GVP trotz schriftlich
eingereichter Erklärungen zu Protokoll ignorierte. Auch die
Vorgreiflichkeit dazu bereits eingereichter Nichtzulassungsbeschwerden
am BFH München störte da nicht mehr à vorerst! Diesmal wurde das
Verlesen schriftlich vorbereiteter Anträge verhindert und mündlicher
Vortrag gefordert. Dagegen wird sich das nächste Mal mit einer
Kurzversion auf Spickzettel gewehrt, es hat aber mit dem Vortrag auch
so natürlich gut geklappt. Prozesstechnisch gelten aber die schriftlich
eingereichten Unterlagen als vollständig vorgetragen, weshalb die
angefochtene Gerichtsbesetzung selbst nicht mehr mitbekam, was sie zu
beachten hätte, wenn sie gesetzliche Richter sein wollen. Die
beigefügte Anlage zeigt, dass man auch Erklärungen zu Protokoll geben
kann, wenn die Herrschaften dort nichts hören wollen. Übrigens war das
beklagte FA GS abwesend, was alle Vorträge nach der ZPO als
unwidersprochen werten müsste.
Die beigefügte Ablehnung der Juristin Hausmann-Lucke haben die
Scheinrichter - vorerst - selbst erledigt, aber der Inhalt des
Ablehnungsgesuchs zeigt der deutschen Öffentlichkeit, dass den
Straftätern am Nds FG auch schon erklärt wurde, dass längst gegen sie
verdeckt wegen Verfassungshochverrat ermittelt wird. Die Gesichter beim
Vortrag dazu waren goldig.
Eine Entscheidung sollte am Schluss der Verhandlung erfolgen, aber eine
Uhrzeit zum Zuwarten wollte man wieder nicht angeben, obwohl die nicht
komplett vorzutragenden Anträge bis Nummer 39 ja im Selbstleseverfahren
aller befassten Scheinrichter jedenfalls Stunden hätten dauern müssen.
Das wird diesmal nach Kissel, GVG, 5. Auflage 2008, Rn. 115, ebenfalls
angefochten werden.
Da auch der Rechtsschutznormenverein inzwischen über weitere,
juristisch immer besser ausgebildete Deutsche als Senatoren und
Rechtsbeistände verfügt, kann man unschwer erkennen, dass an
BRdvD-Gerichten grundsätzlich ohne Rechtsbeugung nichts mehr läuft. Das
sollten bundesrepublikanische Juristen nicht auf die leichte Schulter
nehmen, weil es keine Verjährung geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 10.06.08 13:23 « |
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Leute, noch einmal damit es hinein geht !
Passgesetz von 1867 für das Deutsche Reich , immer noch mit Rechtskraft
versehen, es gilt kein Anderes als dies.
Kein Deutscher ist verpflichtet einen Ausweis zu besitzen oder diesen
mit sich zu führen, wer das behauptet lügt ganz simpel.
Es gibt ja auch kein Gesetz was "Allgemeine Verkehrskontrolle heißt",
völliger Blödsinn aber wirksam um Rechtsbruch und auch Rechtsmissbrauch
, bzw. Täuschung zu verdecken !
BPolG ( Bundespolizeigesetz ) großer Kommentar v. 2007 § 23 , oder auch
PAG Thüringen( Polizeigesetz Thür.)§ 14 bezieht sich auf das Passgesetz
von 1867, sowie andere Polizeigesetze auch.
Darauf wird natürlich in den Urteilen keinerlei Bezug genommen, weil es
dann ein Erwachen gibt in diesem Lande des Besatzer - Paradieses BRdvD .
Die Lügen und Betrugs- Pseudo - Republik täuscht, betrügt, stiehlt und
raubt was das Herz begehrt !
Zur ID genügt ein Ausweis, zB. einer von "Denen" um die es da in der
Gerichtsverhandl. ging , sagt Tante Käthe, die sind rechtskräftig und
auch rechtsgültig.
Für Führerscheine gilt das nicht, die müssen überall auf der Welt erst
gemacht werden, somit bedarf es eines anderen vorher und egal wo
gemachten Führerscheins, den Die dann übertragen können auf die , Die
es möchten.
Bei Bedarf, bzw. bei Anfrage ist ein Pass oder auch Ausweis
auszustellen, mehr nicht, der Rest liegt unter Täuschung und Betrug
durch die OMF - BRD , bzw. BRdvD ( Betrugs Republik der vereinten
Diebe).
Ansonsten , siehe Kommetar über die Gerichtsverhandlung vom 02.06.2008
in diesem Strang!
Satz 1.
Guten Tag, Mitstreiter für einen Deutschen Rechtsstaat!
Sie erhalten heute den aufgrund mehrerer Vorstellungen endlich am
25.05.2008 eingetroffenen Freispruch erster Klasse - wegen
Auslagenerstattung - zur Benutzung von Personenidentitätsausweisen mit
der richtigen Staatsangehörigkeitsbezeichnung "Deutsches Reich" für
Deutsche nach dem GG Art. 116 (1). Damit steht die weitere Ausgabe von
Personenidentitätsausweisen für Deutsche in rechtfertigendem Notstand
auf sicheren Füßen und der Ausweiskrieg ist gegen die Bundesrepublik
entschieden!
Können wir lesen ?
Zuletzt bearbeitet: 10.06.08 13:34 von Administrator
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 23.06.08 15:06
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An Rabenschwarz
lt. Polizeigesetz darf nur eine Person mit auf das Revier genommen
werden um die ID zu prüfen, was aber in diesem Fall nicht ansteht, dies
ist nur dann erlaubt wenn die Person keinerlei Möglichkeiten hat sich
auszuweisen.
Habe ich eine Bade - Karte mit Lichtbild, oder einen Firmenausweis mit
Lichtbild bzw. Geburtsdatum, Wohnort oder auch eine Bücherkarte, gilt
dies als ID , so ist das Gesetz und so hat es seinen Rechtsraum und hat
auch keinen weiteren Spielraum für die Herren von der Trachtengruppe,
Nord, West oder auch Süd .
Kontrollen von Personen dürfen auch nur bei einem berechtigten Verdacht
oder bei der offenkundigen Annahme das Vergehen oder Straftaten zu
erwarten oder auch im Prozess sind, gemacht werden. Jedwede
anderweitige Auslegung wird unter Belästigung,
bei Zwang ( Nötigung), bei Spazierfahrten auf Revier (Entführung,
Freiheitsberaubung, und oder auch, Geiselnahme), gewertet.
Zuletzt bearbeitet: 23.06.08 15:09 von Administrator
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Username
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» 23.06.08 16:40 « |
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Gibts denn auch soetwas wie eine Pflicht, jemanden ohne Ausweis mit
aufs Revier nehmen zu müssen?
Z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, der Fahrer hat weder Ausweis noch FE,
und weist sich nur mit dem Fahrzeugschein aus.
Der Beamte fragt den Fahrer, ob er derjenige ist, der im Fahrzeugschein
steht.
Der Fahrer sagt ja, der Beamte kontrolliert über Funk die Personalien
und teilt darauf dem Fahrer mit, dass er über keine gültige
Fahrerlaubnis verfügt.
Der Fahrer muß das Auto stehen lassen und bekommt vom Beamten mit
hämischen Grinsen im Gesicht noch zu hören, dass man sich bestimmt bald
wieder sehen würde.
Der Fahrer wurde wärend einer Geschwindigkeitmessung mit 100km/h bei
erlaubten 70 auf der Landstraße angehalten, der Fahrzeughalter bekommt
eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Ach ja, es handelt sich um Beamte aus dem Kreis EU, näheres dazu gibts
noch in folgendem Link (soll keine Parteiwerbung sein):
http://www.dielinke-nrw.de/946.98.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5292&tx_ttnews%5BbackPid%5D=939&cHash=e8b0995fff
Würde gern sehen, wie dem Schnittlauch das dämliche Grinsen vergeht.
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