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Thema: Sieg auf der ganzen Linie
!!!!
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Krascher
Beiträge: 1243
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» 05.04.08 19:04 « |
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Klare Antwort:
solange du nicht "sicher" bist, einfach die Finger davon lassen.
Man muß "es" auch argumentieren können.
Dazu gehört
1. die nichtige (!) Fahrzeugkontrolle
2. die Ausweis- und Remonstrationspflicht von Beamten
3. der Geltungsbereich des BBG (§ 185 !!)
4. das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
5. die UN Resolution A/56/83
6. die aus 4 & 5 resultierende Berechtigung eines jeden Deutschen,
sich aufgrund des rechtfertigenden Notstandes in Geschäftsbesorgung
ohne Auftrag ein solches Ding zu basteln !
Ich gebe mal das Beispiel einer Verkehrskontrolle in Leipzig in
klassischer und aufgeklärter Manier (Leipzig, weil in den sog.5 neuen
Bundesländern das ges. Verwaltungsrecht vergessen worden ist per 1990,
ist noch verdrehter !)
Version I (unaufgeklärt)
Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkontrolle, die
Fahrzeugpapiere/Personalausweis bitte. Sie haben an dem Stop-Schild
nicht ordnungsgemäß gehalten. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen
wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. (so in etwa)."
Fahrer: "Tut mir leid. Wird das sehr teuer ?"
Version II (aufgeklärt)
Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkont ..."
Fahrer (unterbricht)
"Wie bitte ? Zeigen sie mir mal das Gesetz "allgemeine
Fahrzeugkontrolle ! Wo steht das denn ? Kenn ich nicht !
Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt ?
Polizist: "Das sieht man doch."
Fahrer: "Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind
! Sie sind Beamter und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend
immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
1) Personalausweis
2) Dienstausweis
3) disziplinarischen Vorgesetzen
4) klagefähige Anschrift
5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim
zust. LKA
in genau der Reihenfolge.
Polizist: "Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild
übersehen haben. Das ist ein Ordnungswidrigkeit."
Fahrer: "Sagt wer ? Sie ? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja,
wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren
gehen soll.
Polizist: "Welche Strafanzeige ?"
Fahrer: "Ganz einfach:
1. sie weisen sich nicht aus
2. sie halten mich an, mit dem Hinweise "allg. Fahrzeugkontrolle",
wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
3. dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen,
obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht
gibt, das ist nämlich bei der sog. "Einheit" für alle "neuen
Bundesländer" vergessen worden.
4. mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre
Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr.
Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von
Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007
ganz gestrichen wurde.
Das "ganze" ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis, über die sie so
überhaupt nix zu wissen scheinen.
Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich
abgelegt und fungieren hier nun als brdvD-Wegelagerer ohne eine
rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür
begehen:
Nötigung
Erpressung
Amtsanmaßung
Bewaffneter Raubüberfall
Hochverrat
Verfassungshochverrat
....
Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht,
sofern es denn gilt. Nach dt. Recht stellt Hochverrat &
Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar, was ganz böse geahndet
wird !
Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche Ordnungswidrigkeit
unterhalten oder soll ich weiterfahren ?"
Das meine ich damit; man muß sein "Rüstzeug" schon ein wenig
beherrschen; mit stottern wäre das äußerst kontraproduktiv !
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 05.04.08 21:54
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Die
Anlehnung an das Urteil des Herrn Hauck s hat mit dem Inhalt unseres
Urteils nur gemein, das der Freispruch als letzter Strohholm für die
Juristen greifen konnte, ohne das Jene dem Gesamtvortrag öffentlich
folgen mußten.
Dem Vortrag von uns wurde in der ganzen Linie gefolgt, dies wird mit
dem Freispruch klar und deutlich als erwiesen angesehen.
Doch das kann durch die Schwarzkittel natürlich nicht offenkundig
publiziert werden, dass könnte das Zündlein an der Waage bedeuten,
begriffen.
Hier ein juristisches Beispiel aus dem Leben, damit auch der letzte
Knallkopf ein wenig Durchblick zu erheischen in der Lage ist, wenn s
dann aber noch nicht schnackelt, schnackelt es wohl scheinbar nie !
Ein Anwalt hat im Namen eines Klienten eine Forderung und soll diese so
kostengünstig und ohne weiteren Aufwand an Kosten, Nebenkosten und
ziemlich stressfrei bewältigen, wozu der Schwarzkittel generell neigt,
weil mit Arbeit kann man diesen Vögeln den ganzen Tag versauen und wenn
er Arbeiten wollte, hätte er sich auch einen anständigen Beruf
ausgesucht, ohne Frage, oder ?
Schwarzkittel lassen arbeiten, sie selbst drücken sich wo sie nur
können, das ist aus langer Erfahrung bekannt.
€ 100.000,00 soll er einbringen der Schwarzkittel, doch wie macht er es
ohne die Kosten und die Folgekosten tragen zu müssen ?
Er nimmt den Schuldner für entweder ;
1. Rate von € 500,00
oder ,
2. erst für seine Kosten von Summe X , oder einen Teil hierfür, zum
Beispiel € 24,00 für den Mahnbescheid, plus Porto für Briefpapier,
Schreiben der Manhung, also zirka € 185,00 in die Beschwer ( er fordert
diese Summe, als freie Übersetzung).
In der Regel protestiert der Schuldner bei dieser kleinen Summe nicht,
sondern lässt alles so laufen wie bisher.
Die kleine Forderung hat also einen sehr geringen Kostenaufwand
gebracht und war mit 95 - 100 % als stressfrei durchgegengen.
Dies läuft in der Regel bei 99% aller Fälle so durch.
Doch der Schuldner ist sich in der Regel garnicht über die weit
reichenden Konsequenzen bewusst sowie dem Rattenschwanz der nun noch
diese Angelegenheit hinter sich herzieht.
Die Juristen haben im Widerspruch ebenfalls schon Fallen aufgebaut,
wodurch der Schuldner nur drei Möglichkeiten hat, zu widersprechen.
Der Gesamtforderung,
einer Teilforderung,
den Zinsen oder Gebühren,
Doch wir wollen es nicht zu kompliziert machen, alle drei Möglichkeiten
sind Fallen und täuschen die Möglichkeit des Widerspruches nur vor,
geben diese Möglichkeit aber nicht.
Doch der glatte Durchganz von ein paar Pfennigen, entmündigt nun den
Schuldner für weitere Rechtsbehelfe.
Die Anerkenntnis von einen der Punkte lassen ihn nun nie wieder von der
Leine dieser Schuldenfalle, weil egal was er auch unternimmt, erbleibt
der ewige Verlierer, jeder Verhandlung , jeder Einspruch wird nicht
mehr greifen, jagd ihn weiter ins wirtschaftliche Verderben.
Ein Karrussel und eine Wonne für jedweden Schwarzkittel in diesem Land,
Money, Moneten, Pisselotten, Geld, Dollar, etc... ......
Unser Schwarzkittel hat jedweden Prozeß im Voraus gewonnen, denn die
Anerkenntnis eines Pfennigs, greift nun für die ganzen € 100.000,00
plus Zinsen, Zinsiszinsen, Gebühren, Gerichtsgebühren und, und, und,
und........
Dies kann (M)an auch umdrehen, im Zivilprozess oder auch im
Strafprozess zu seinem Vorteil.
Woher kennst Du den Inhalt unserer Antwort im Verfahren ?
Woher kennst Du unsere Vorträge im Verfahren ?
Warst Du der Richter Twe4K ?
Kennst Du die Akten und deren Inhalt ?
Komisch, nur der Gesamtvortrag kommt zur Würdigung und somit zum
Freispruch, oder keine Ahnung von der Materie ?
Was soll die BRdvD sagen ohne sich selbst in die viel gerühmte und
immer wieder erwähnte braune Masse zu setzen ?
Unser Vortrag hat zum Freispruch geführt, die Anklage war das führen
gefälschter Ausweise, sowie die Gesetze sagen jeder kann und der auch
will , sich selbst einen basteln.
So schwer ?
Dazu bedarf es nicht einmal der Rechtslage, weil bei beiden Rechtslagen
wird dies zugelassen , bisher nur bei der BRdvD aus Willkürmaßnahmen
nicht, weil der große Gedanke hinter dieser Geschichte könnte ein Volk
aus seinen Schlaf erwecken und dann gibt es Saures für die Herren, dies
muss natürlich ohne großes Aufsehen unterdrückt werden.
Auch zu einfach ?
Wie hätten wir es denn sonst noch gern ?
Ach ja, die Schwarzkittel stellen sich freiwillig auf den Marktplatz
eines jeden Dorfes an den Pranger in der BRdvD und rufen " bewirft uns
wie früher mit Kot , wir haben Euch doch so lange beschissen wie es nur
ging, doch hier sind wir reuigen Sünder , MIA CULPA, MIA CULPA !"
Der verblödete Satz , obig gemarkt , gilt für die BRdvD nicht für die
Rechtslage aller Deutschen und schon garnicht im Sinne des Völkerrechts
!
Keine Verwechslung mit der BRdvD, Gott sei dank , oder nicht ?
Behörde BRdvD = gleich Besatzer - Amt, kein deutsches Amt und selbst in
den USA völlig legal sich in jedem Copy - Shop einen Ausweis zu machen !
Haben wir es ?
Übrigens, ich habe hier vor mir auf meinem Schreibtisch ein Schild von
der BRdvD Firma X, das auf gelben Untergrund in schwarzer Schrift
sonstig Zutritt verboten und Eltern haften für ihre unerziehbaren Gören
stehen hat, mit folgenden Wortlaut :
"Wenn (M)an / Frau keine Ahnung hat, erst einmal die Fresse halten !"
Wir können es auch einmal mit dem berühmten Niehilismus probieren !
Wir suchen dauernd die Lücken und nicht die Tatsachen, da es 100 %
tiges nun einmal nicht gibt.
Bohren solange bis wir uns eingeredet haben das es auch anders sein
könnte, auch wenn es nicht so ist, stellen dadurch natürlich alles in
Frage und verunsichern normale Bürger durch schlüssigen Schwachsinn,
damit dieser vor lauter Nebel nicht die Tatsachen zu erkennen in der
Lage ist.
Freuen uns ein großes Loch in den Hintern, weil es mal wieder geklappt
hat, fühlen uns auch noch bestätigt wie überwältigend toll und
überheblich verdummt man ist , um seine eigene Verdummung zu verstecken
und das ist mal wieder gut gelungen.
Hiernach lege man sich hin und erfreue sich seines kurzen Erfolges und
Pflege die Geisteskrankheit der Mania Depressive weiterhin, natürlich
auch mit Erfolg.
Und wenn ich sage das es ein Sieg auf der ganzen Linie ist, dann ist es
einer, auch ohne Kommentar, denn den brauchen wir nicht weil geprüft
haben wir das Ganze schon sonst würden wir es nicht veröffentlichen ,
begriffen !
Und im Gegensatz zu vielen anderen Vögeln, auch Solche die sich hier in
Zuletzt bearbeitet: 14.04.08 16:46 von Administrator
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kfklaus
Beiträge: 1
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» 12.04.08 20:48 « |
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Wie durch Zufall hat auch die Presse fast zeitgleich das Thema
aufgegriffen.
Mit Datum 10.04.2008 veröffentlichte die Südwest-Presse - für meine
Begriffe nicht übersehbar - folgenden Artikel:
Zitat Anfang:
Reichs-Anhänger verkauft Ausweise
"Staatssekretär" wegen Betrugs verurteilt
Das Amtsgericht Tübingen hat einen Physiker wegen Betrugs verurteilt.
Er hatte Führerscheine, ausgestellt vom "Deutschen Reich", verkauft.
Tübingen. Die Bundesrepublik Deutschland ist erloschen, das Deutsche
Reich existiert weiter, selbstverständlich in den Grenzen vom 31.
Dezember 1937, und die Amerikaner sind nach wie vor Besatzungsmacht. So
sehen es die Vertreter der "kommissarischen Reichsregierung des
Deutschen Reiches", und als solche fühlen sie sich berechtigt,
Personalausweise und Führerscheine herauszugeben.
Dies hat auch Matthes Peter Haug getan, der sich Präsident der
"Nationalversammlung des Deutschen Reiches" ausgibt, aber auch als
Staatssekretär im Reichs-Innenministerium. Für 50 Euro verkaufte seine
"Zentrale Meldestelle Tübingen des Deutschen Reiches" Personalausweise
und wer noch einmal 50 Euro drauflegte, bekam einen Führerschein dazu.
Weil er acht solcher Fahrerlaubnisse an den Mann gebracht hatte, stand
der gelernte Physiker nun vor dem Amtsgericht Tübingen. Das stellte
zwei Fälle ein, in weiteren zwei Fällen entschied es auf Freispruch,
wegen vier Delikten jedoch verurteilte Richter Gerd Dähn den
Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen.
Einer der Kunden der "zentralen Meldestelle" war ein Bürger, dem der
Führerschein behördlich entzogen worden war und der nun einen neuen
benötigte. Er griff auf das Angebot Haugs dankbar zurück, verlangte der
"Staatssekretär" doch wesentlich weniger als gemeine Ganoven, die
deutsche Führerscheine fälschen.
Die Reichs-Papiere sorgten indes bei Landratsämtern und Polizisten für
Irritationen. Sie meldeten die Sache der Staatsanwaltschaft Tübingen.
Die Strafverfolger wollten dem Unfug ein Ende bereiten und erhoben
gegen Haug Anklage wegen Amtsanmaßung und Betrug. Sie kamen damit
zunächst aber nicht durch, weil, wie schließlich der 4. Senat des
Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart entschied, Haug sich keine
hoheitlichen Befugnisse angemaßt habe. Was die ausgestellten Papiere
angeht, erkennt der unbefangene Betrachter laut OHG "sogleich
unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter".
Das war vor zwei Jahren. Inzwischen gelang der Staatsanwaltschaft
jedoch der Nachweis, dass Haug wirklich Leute geschädigt hat. Dieser
Rechtsauffassung folgte das Amtsgericht und verurteilte wegen Betrugs.
Zitat Ende.
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 14.04.08 01:03
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Die Presse schmiert dummes Zeug und ein
Jeder trägt den Mist durch die Gegend.
(M)an(n) / Frau sollte die gekaufte, abhängige nicht freie Presse der
BRdvD nur im Sinne der allgemeinen Volksverdummung verstehen, nicht
aber ernst nehmen was die so vor sich hinschmieren, denn die Zensur
Gestapo und Zensur STASI, wird dieser keinerlei andere Möglichkeiten
einräumen .
Heute erhielten wir eine e-mail mit der empörten Aussage eines
Kamaraden , einer Kamaradschaft also, mit folgendem Zitat;
" Was soll die Beleidigung indem die IPD die BRdvD - Schergen mit der
Gestapo vergleicht ? "
Hierzu folgendes :
(Und ich bitte nach dieser Informationen von diesen Kamaradschaften
nichts mehr zu hören, diese sind nicht unsere Wellenlänge, weder so
noch so, ich hoffe das das klar ist !)
Vor zirka drei Monaten war in der Zeitung, ( Abendblatt ) folgender
Artikel zu lesen und mit Daten , Namen und weiteren Informationen
bestück, das das BKA nun endlich versucht seine Vergangenheit
aufzuarbeiten !
Vergangenheit ?
Naiver Bürger : Vergangenheit , wieso ?
Na, nach 1950 wurde das gesamte BKA mit Gestapo - Leuten besetzt,
genauso wie heute die gesamte Riege der Stasi noch in den alten Ämtern
verharrt, weder entsorgt noch anderweitig zur Verantwortung gezogen
worden ist.
Aussage eines STASI , direkt vor meinem Angesicht, nachdem ich die
Frage gestellt habe wo diese denn nun abgeblieben wären !
Na, sagte mein Gegenüber ; " die haben uns so übernommen wie wir waren,
ohne das einer von uns auch nur angekratzt wurde !
Nanu ?
Nicht nanu , die schwersten Nazis wurden nach dem Krieg in der OMF -
BRD genauso integriert wie die STASI 1990,in den Richternämtern,
Polizeiämtern und als Beamte wieder verwendet , was auch in der DDR
geschah, wer will hier wem verdummen ?
Brauner Faschismus sowie auch roter Faschismus ekeln uns genauso an,
wie der BRdvD - Faschismus, ist das klar ?
Wir wollen überhaupt nichts mit Nazis, Faschisten jedweder Farbe oder
sonstigen ähnlichen Gruppierungen zu tun haben.
Ob Rote, Braune, Schwarze , Gelbe oder auch gestreifte Nazi s ,denn
Nazi s sind sie Alle, und wir haben nichts damit und mit denen , zu tun
!
AMEN !
Zuletzt bearbeitet: 14.04.08 16:57 von Administrator
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