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Autor
Thema: Sieg auf der ganzen Linie !!!!
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Twe4k

Beiträge: 2

» 05.04.08 18:51 «              Beitrag melden


Hallo Leute,
ich häte mal eine Frage zu diesem Personenausweis. Wenn ich in eine Kontrolle der nicht autorisierten Staatsmacht der BRD komme (Polizei) und die mich nach meinem Ausweis fragen, auf welche Passage in diesem Gerichtsentscheid sollte ich hinweisen, während ich meinen behelfsmäßig gedruckten Personenausweis vorlege?

Wenn es dieser hier ist
2. Nach § 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des "Deutschen
Reiches" Personalausweise oder Führerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein
amtlicher Dokumente erwecken.

verstehe ich die Euphorie nicht. Im weiteren Text wird das Deutsche Reich und diese Auweise als Phantasiekonstrukte diffamiert. Wie sollte ich mich da verhalten?

MfG

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 05.04.08 19:04 «              Beitrag melden


Klare Antwort:

solange du nicht "sicher" bist, einfach die Finger davon lassen.

Man muß "es" auch argumentieren können.

Dazu gehört
1. die nichtige (!) Fahrzeugkontrolle
2. die Ausweis- und Remonstrationspflicht von Beamten
3. der Geltungsbereich des BBG (§ 185 !!)
4. das BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73
5. die UN Resolution A/56/83
6. die aus 4 & 5 resultierende Berechtigung eines jeden Deutschen, sich aufgrund des rechtfertigenden Notstandes in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag ein solches Ding zu basteln !

Ich gebe mal das Beispiel einer Verkehrskontrolle in Leipzig in klassischer und aufgeklärter Manier (Leipzig, weil in den sog.5 neuen Bundesländern das ges. Verwaltungsrecht vergessen worden ist per 1990, ist noch verdrehter !)

Version I (unaufgeklärt)

Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkontrolle, die Fahrzeugpapiere/Personalausweis bitte. Sie haben an dem Stop-Schild nicht ordnungsgemäß gehalten. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ihnen wird ein Bußgeldbescheid zugestellt. (so in etwa)."

Fahrer: "Tut mir leid. Wird das sehr teuer ?"

Version II (aufgeklärt)

Polizist: "Guten Abend. Allgemeine Fahrzeugkont ..."

Fahrer (unterbricht)
"Wie bitte ? Zeigen sie mir mal das Gesetz "allgemeine Fahrzeugkontrolle ! Wo steht das denn ? Kenn ich nicht !

Und bevor sie überlegen: wer sind sie überhaupt ?

Polizist: "Das sieht man doch."

Fahrer: "Ich habe sie nicht gefragt, was ich sehe, sondern wer sie sind ! Sie sind Beamter und somit ausweispflichtig. Da sie das anscheinend immer so machen, hätte ich von ihnen zunächst:
1) Personalausweis
2) Dienstausweis
3) disziplinarischen Vorgesetzen
4) klagefähige Anschrift
5) Anschrift der Abteilung Korruption & interne Ermittlung beim zust. LKA

in genau der Reihenfolge.

Polizist: "Äh, wir haben Sie nur angehalten, weil Sie ein Stopschild übersehen haben. Das ist ein Ordnungswidrigkeit."

Fahrer: "Sagt wer ? Sie ? Also wenn Sie sich ausweisen, weiß ich ja, wohin die Strafanzeige & Stafantrag und das Disziplinarverfahren gehen soll.

Polizist: "Welche Strafanzeige ?"

Fahrer: "Ganz einfach:
1. sie weisen sich nicht aus
2. sie halten mich an, mit dem Hinweise "allg. Fahrzeugkontrolle", wofür es keine gesetzliche Grundlage gibt.
3. dann korrigieren sie, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, obwohl es in den 5 neuen Bundesländern überhaupt kein Verwaltungsrecht gibt, das ist nämlich bei der sog. "Einheit" für alle "neuen Bundesländer" vergessen worden.
4. mit dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz haben sie auch ihre Schwierigkeiten, weil es keinen unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich aufweist und nur auf Schiffen und an Bord von Flugzeugen galt und mit den 2. Bundesbereinigungsgesetz per Ende 2007 ganz gestrichen wurde.

Das "ganze" ist aber ihr rechtl. Rüstzeug, ihre Basis, über die sie so überhaupt nix zu wissen scheinen.

Fangen wir doch mal an:
a) nach Art. 20 (3) GG haben sie sich an Recht und Gesetz zu halten
b) nach § 185 BBG haben sie ihren Eid sogar auf das Deutsche Reich abgelegt und fungieren hier nun als brdvD-Wegelagerer ohne eine rechtliche Grundlage.
c) Hieraus folgt, dass sie folgende Straftaten, u.a. wegen Willkür begehen:
Nötigung
Erpressung
Amtsanmaßung
Bewaffneter Raubüberfall
Hochverrat
Verfassungshochverrat
....

Hiernach wären sie schon für 25 Jahre im Gefängnis, nach brD-Recht, sofern es denn gilt. Nach dt. Recht stellt Hochverrat & Verfassungshochverrat ein Kapitalverbrechen dar, was ganz böse geahndet wird !

Wollen wir uns jetzt noch über eine angebliche Ordnungswidrigkeit unterhalten oder soll ich weiterfahren ?"


Das meine ich damit; man muß sein "Rüstzeug" schon ein wenig beherrschen; mit stottern wäre das äußerst kontraproduktiv !



schlesier

Beiträge: 136

» 05.04.08 20:51 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
wieder einmal glashart auf den Punkt gebracht.
Ich möchte nicht in so einer Uniform stecken, wenn das jeder angehaltene so raushaut.
Jetzt mal was anderes:
Kann man eigentlich mit diesen Urteilen auch eingezogene Ausweise wieder zurückverlangen?
Gruß Schlesier

gruß schlesier
vonRoit

Beiträge: 2421

» 05.04.08 21:54 «              Beitrag melden


Die Anlehnung an das Urteil des Herrn Hauck s hat mit dem Inhalt unseres Urteils nur gemein, das der Freispruch als letzter Strohholm für die Juristen greifen konnte, ohne das Jene dem Gesamtvortrag öffentlich folgen mußten.
Dem Vortrag von uns wurde in der ganzen Linie gefolgt, dies wird mit dem Freispruch klar und deutlich als erwiesen angesehen.
Doch das kann durch die Schwarzkittel natürlich nicht offenkundig publiziert werden, dass könnte das Zündlein an der Waage bedeuten, begriffen.

Hier ein juristisches Beispiel aus dem Leben, damit auch der letzte Knallkopf ein wenig Durchblick zu erheischen in der Lage ist, wenn s dann aber noch nicht schnackelt, schnackelt es wohl scheinbar nie !

Ein Anwalt hat im Namen eines Klienten eine Forderung und soll diese so kostengünstig und ohne weiteren Aufwand an Kosten, Nebenkosten und ziemlich stressfrei bewältigen, wozu der Schwarzkittel generell neigt, weil mit Arbeit kann man diesen Vögeln den ganzen Tag versauen und wenn er Arbeiten wollte, hätte er sich auch einen anständigen Beruf ausgesucht, ohne Frage, oder ?

Schwarzkittel lassen arbeiten, sie selbst drücken sich wo sie nur können, das ist aus langer Erfahrung bekannt.

€ 100.000,00 soll er einbringen der Schwarzkittel, doch wie macht er es ohne die Kosten und die Folgekosten tragen zu müssen ?

Er nimmt den Schuldner für entweder ;

1. Rate von € 500,00

oder ,

2. erst für seine Kosten von Summe X , oder einen Teil hierfür, zum Beispiel € 24,00 für den Mahnbescheid, plus Porto für Briefpapier, Schreiben der Manhung, also zirka € 185,00 in die Beschwer ( er fordert diese Summe, als freie Übersetzung).

In der Regel protestiert der Schuldner bei dieser kleinen Summe nicht, sondern lässt alles so laufen wie bisher.

Die kleine Forderung hat also einen sehr geringen Kostenaufwand gebracht und war mit 95 - 100 % als stressfrei durchgegengen.

Dies läuft in der Regel bei 99% aller Fälle so durch.

Doch der Schuldner ist sich in der Regel garnicht über die weit reichenden Konsequenzen bewusst sowie dem Rattenschwanz der nun noch diese Angelegenheit hinter sich herzieht.

Die Juristen haben im Widerspruch ebenfalls schon Fallen aufgebaut, wodurch der Schuldner nur drei Möglichkeiten hat, zu widersprechen.

Der Gesamtforderung,

einer Teilforderung,

den Zinsen oder Gebühren,

Doch wir wollen es nicht zu kompliziert machen, alle drei Möglichkeiten sind Fallen und täuschen die Möglichkeit des Widerspruches nur vor, geben diese Möglichkeit aber nicht.

Doch der glatte Durchganz von ein paar Pfennigen, entmündigt nun den Schuldner für weitere Rechtsbehelfe.

Die Anerkenntnis von einen der Punkte lassen ihn nun nie wieder von der Leine dieser Schuldenfalle, weil egal was er auch unternimmt, erbleibt der ewige Verlierer, jeder Verhandlung , jeder Einspruch wird nicht mehr greifen, jagd ihn weiter ins wirtschaftliche Verderben.

Ein Karrussel und eine Wonne für jedweden Schwarzkittel in diesem Land, Money, Moneten, Pisselotten, Geld, Dollar, etc... ......

Unser Schwarzkittel hat jedweden Prozeß im Voraus gewonnen, denn die Anerkenntnis eines Pfennigs, greift nun für die ganzen € 100.000,00 plus Zinsen, Zinsiszinsen, Gebühren, Gerichtsgebühren und, und, und, und........

Dies kann (M)an auch umdrehen, im Zivilprozess oder auch im Strafprozess zu seinem Vorteil.

Woher kennst Du den Inhalt unserer Antwort im Verfahren ?
Woher kennst Du unsere Vorträge im Verfahren ?

Warst Du der Richter Twe4K ?

Kennst Du die Akten und deren Inhalt ?

Komisch, nur der Gesamtvortrag kommt zur Würdigung und somit zum Freispruch, oder keine Ahnung von der Materie ?

Was soll die BRdvD sagen ohne sich selbst in die viel gerühmte und immer wieder erwähnte braune Masse zu setzen ?

Unser Vortrag hat zum Freispruch geführt, die Anklage war das führen gefälschter Ausweise, sowie die Gesetze sagen jeder kann und der auch will , sich selbst einen basteln.

So schwer ?

Dazu bedarf es nicht einmal der Rechtslage, weil bei beiden Rechtslagen wird dies zugelassen , bisher nur bei der BRdvD aus Willkürmaßnahmen nicht, weil der große Gedanke hinter dieser Geschichte könnte ein Volk aus seinen Schlaf erwecken und dann gibt es Saures für die Herren, dies muss natürlich ohne großes Aufsehen unterdrückt werden.

Auch zu einfach ?

Wie hätten wir es denn sonst noch gern ?

Ach ja, die Schwarzkittel stellen sich freiwillig auf den Marktplatz eines jeden Dorfes an den Pranger in der BRdvD und rufen " bewirft uns wie früher mit Kot , wir haben Euch doch so lange beschissen wie es nur ging, doch hier sind wir reuigen Sünder , MIA CULPA, MIA CULPA !"

Der verblödete Satz , obig gemarkt , gilt für die BRdvD nicht für die Rechtslage aller Deutschen und schon garnicht im Sinne des Völkerrechts !

Keine Verwechslung mit der BRdvD, Gott sei dank , oder nicht ?

Behörde BRdvD = gleich Besatzer - Amt, kein deutsches Amt und selbst in den USA völlig legal sich in jedem Copy - Shop einen Ausweis zu machen !

Haben wir es ?

Übrigens, ich habe hier vor mir auf meinem Schreibtisch ein Schild von der BRdvD Firma X, das auf gelben Untergrund in schwarzer Schrift sonstig Zutritt verboten und Eltern haften für ihre unerziehbaren Gören stehen hat, mit folgenden Wortlaut :

"Wenn (M)an / Frau keine Ahnung hat, erst einmal die Fresse halten !"

Wir können es auch einmal mit dem berühmten Niehilismus probieren !

Wir suchen dauernd die Lücken und nicht die Tatsachen, da es 100 % tiges nun einmal nicht gibt.
Bohren solange bis wir uns eingeredet haben das es auch anders sein könnte, auch wenn es nicht so ist, stellen dadurch natürlich alles in Frage und verunsichern normale Bürger durch schlüssigen Schwachsinn, damit dieser vor lauter Nebel nicht die Tatsachen zu erkennen in der Lage ist.

Freuen uns ein großes Loch in den Hintern, weil es mal wieder geklappt hat, fühlen uns auch noch bestätigt wie überwältigend toll und überheblich verdummt man ist , um seine eigene Verdummung zu verstecken und das ist mal wieder gut gelungen.

Hiernach lege man sich hin und erfreue sich seines kurzen Erfolges und Pflege die Geisteskrankheit der Mania Depressive weiterhin, natürlich auch mit Erfolg.

Und wenn ich sage das es ein Sieg auf der ganzen Linie ist, dann ist es einer, auch ohne Kommentar, denn den brauchen wir nicht weil geprüft haben wir das Ganze schon sonst würden wir es nicht veröffentlichen , begriffen !

Und im Gegensatz zu vielen anderen Vögeln, auch Solche die sich hier in


Zuletzt bearbeitet: 14.04.08 16:46 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 06.04.08 00:55 «              Beitrag melden


wissen wir sehr genau was wir wollen und wie es zu bewerkstelligen ist !

Übrigens, jeder Pieps der hier gegen einen unserer Mitglieder gemacht wird die uns fast alle sehr gut bekannt sind, wird sofort geahndet , ohne Verzug, wir haben die Schnauze von Antifa - Drohnen voll , ist das klar !


Delphin8

Beiträge: 108

» 06.04.08 02:00 «              Beitrag melden


Ich wußte doch, dass dieses kleine gelbe Schild mit der schwarzen Aufschrift von Dir gut und an der richtigen Stelle zum Einsatz kommt.

Bravo und weiter so!!!


Schönes Wochenende

Sautot00

Beiträge: 2

» 06.04.08 09:27 «              Beitrag melden


Hallo
Und DankeW
Für ihren Bericht.
Wo bekomm ich den den Ausweis für mich!??
und wo findet man das Urteil!

Twe4k

Beiträge: 2

» 06.04.08 11:44 «              Beitrag melden


Danke Krascher für dieses Beispiel! Ist einleuchtend. (Hat geschnackelt.)

Ohne jetzt die Wichtigkeit eures Sieges geringschätzen zu wollen, aber ich hätte einen Hinweis an vonRoit: Meinst du nicht es wäre sinnvoller euren Sieg gegen die besetzte BRD unter den Otto-Normal-Verbrauchern publik zu machen und Fragen so gut es geht zu beantworten und zwar auf eine allgemein verständliche Art, damit sich vielleicht mehrere in dieser Richtung engagieren, anstatt sich bei einer Frage auf den Schlips getreten zu fühlen?

Ich habe kaum Dunst von der Materie hier, aber deshalb frage ich, um auch auf anderen Gebieten Widerstand zu leisten, als auf denen auf welchen ich es zur Zeit mache.

MfG

stromer

Beiträge: 104

» 07.04.08 02:06 «              Beitrag melden


Habe die letzten vier Stunden mit einem IPD - Mitglied in angeregter Unterhaltung verbracht.

Bezüglich des Az. in der Passangelegenheit erbitte ich das Einstellen des Az., um es weiter zu verbreiten.

Auf den Seiten des Herrn W. fand ich es bisher noch nicht.

Vielen Dank im Voraus.

st.

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 07.04.08 11:50 «              Beitrag melden


Wie schon gesagt. Wenn Näheres bekannt, wird alles reingestellt.
Danke für die Geduld.

schlesier

Beiträge: 136

» 11.04.08 10:11 «              Beitrag melden


Hallo Krascher,
bitte kannst Du mir noch einmal diesen Satz mit dem Verwaltungsrecht näher erläutern.

"Ich gebe mal das Beispiel einer Verkehrskontrolle in Leipzig in klassischer und aufgeklärter Manier (Leipzig, weil in den sog.5 neuen Bundesländern das ges. Verwaltungsrecht vergessen worden ist per 1990, ist noch verdrehter !)"

Hängt es mit der Gründung der Länder erst im Oktober 1990 zusammen?
Vielen Dank im vorraus.
Gruß schlesier

gruß schlesier
vonRoit

Beiträge: 2421

» 11.04.08 11:07 «              Beitrag melden


Das Aktenzeichen gibt es erst wenn das Urteil vor uns liegt, wir haben schon Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen !

Wird einfach vergesssen, die Akte verschwindet, das Protokoll verschwindet und viele schöne Spässe, die die drauf haben.

Inzwischen sind die so skrupelos und voller Heimtücke weil Ihnen keinerlei andere Möglichkeiten mehr einfallen als kriminell zu handeln.



Zuletzt bearbeitet: 02.06.08 16:03 von Administrator
kfklaus

Beiträge: 1

» 12.04.08 20:48 «              Beitrag melden


Wie durch Zufall hat auch die Presse fast zeitgleich das Thema aufgegriffen.
Mit Datum 10.04.2008 veröffentlichte die Südwest-Presse - für meine Begriffe nicht übersehbar - folgenden Artikel:

Zitat Anfang:
Reichs-Anhänger verkauft Ausweise
"Staatssekretär" wegen Betrugs verurteilt

Das Amtsgericht Tübingen hat einen Physiker wegen Betrugs verurteilt. Er hatte Führerscheine, ausgestellt vom "Deutschen Reich", verkauft.

Tübingen. Die Bundesrepublik Deutschland ist erloschen, das Deutsche Reich existiert weiter, selbstverständlich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, und die Amerikaner sind nach wie vor Besatzungsmacht. So sehen es die Vertreter der "kommissarischen Reichsregierung des Deutschen Reiches", und als solche fühlen sie sich berechtigt, Personalausweise und Führerscheine herauszugeben.
Dies hat auch Matthes Peter Haug getan, der sich Präsident der "Nationalversammlung des Deutschen Reiches" ausgibt, aber auch als Staatssekretär im Reichs-Innenministerium. Für 50 Euro verkaufte seine "Zentrale Meldestelle Tübingen des Deutschen Reiches" Personalausweise und wer noch einmal 50 Euro drauflegte, bekam einen Führerschein dazu. Weil er acht solcher Fahrerlaubnisse an den Mann gebracht hatte, stand der gelernte Physiker nun vor dem Amtsgericht Tübingen. Das stellte zwei Fälle ein, in weiteren zwei Fällen entschied es auf Freispruch, wegen vier Delikten jedoch verurteilte Richter Gerd Dähn den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen.
Einer der Kunden der "zentralen Meldestelle" war ein Bürger, dem der Führerschein behördlich entzogen worden war und der nun einen neuen benötigte. Er griff auf das Angebot Haugs dankbar zurück, verlangte der "Staatssekretär" doch wesentlich weniger als gemeine Ganoven, die deutsche Führerscheine fälschen.
Die Reichs-Papiere sorgten indes bei Landratsämtern und Polizisten für Irritationen. Sie meldeten die Sache der Staatsanwaltschaft Tübingen. Die Strafverfolger wollten dem Unfug ein Ende bereiten und erhoben gegen Haug Anklage wegen Amtsanmaßung und Betrug. Sie kamen damit zunächst aber nicht durch, weil, wie schließlich der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart entschied, Haug sich keine hoheitlichen Befugnisse angemaßt habe. Was die ausgestellten Papiere angeht, erkennt der unbefangene Betrachter laut OHG "sogleich unzweifelhaft ihren nichtamtlichen Charakter".
Das war vor zwei Jahren. Inzwischen gelang der Staatsanwaltschaft jedoch der Nachweis, dass Haug wirklich Leute geschädigt hat. Dieser Rechtsauffassung folgte das Amtsgericht und verurteilte wegen Betrugs.
Zitat Ende.


Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 12.04.08 23:14 «              Beitrag melden


1. Regierungen, welcher Art auch immer, werden vom Volke gewählt
2. nach der UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 kann jeder Deutsche in Geschäftsbesorgung o. Auftrag sich selbst "Dokumente" für das handlungsunfähige Völkerrechtssubjekt (2 BvF 1 /73) erstellen.
3. die KRR können das natürlich nur ignorieren, ansonsten würden sich die Altherren-Kegel-Clubs selbst auflösen müssen
4. ein Gericht hat gar nix zu folgen, sondern ein Recht zu GEBEN !

vonRoit

Beiträge: 2421

» 14.04.08 01:03 «              Beitrag melden


Die Presse schmiert dummes Zeug und ein Jeder trägt den Mist durch die Gegend.
(M)an(n) / Frau sollte die gekaufte, abhängige nicht freie Presse der BRdvD nur im Sinne der allgemeinen Volksverdummung verstehen, nicht aber ernst nehmen was die so vor sich hinschmieren, denn die Zensur Gestapo und Zensur STASI, wird dieser keinerlei andere Möglichkeiten einräumen .

Heute erhielten wir eine e-mail mit der empörten Aussage eines Kamaraden , einer Kamaradschaft also, mit folgendem Zitat;

" Was soll die Beleidigung indem die IPD die BRdvD - Schergen mit der Gestapo vergleicht ? "

Hierzu folgendes :

(Und ich bitte nach dieser Informationen von diesen Kamaradschaften nichts mehr zu hören, diese sind nicht unsere Wellenlänge, weder so noch so, ich hoffe das das klar ist !)

Vor zirka drei Monaten war in der Zeitung, ( Abendblatt ) folgender Artikel zu lesen und mit Daten , Namen und weiteren Informationen bestück, das das BKA nun endlich versucht seine Vergangenheit aufzuarbeiten !

Vergangenheit ?

Naiver Bürger : Vergangenheit , wieso ?

Na, nach 1950 wurde das gesamte BKA mit Gestapo - Leuten besetzt, genauso wie heute die gesamte Riege der Stasi noch in den alten Ämtern verharrt, weder entsorgt noch anderweitig zur Verantwortung gezogen worden ist.

Aussage eines STASI , direkt vor meinem Angesicht, nachdem ich die Frage gestellt habe wo diese denn nun abgeblieben wären !

Na, sagte mein Gegenüber ; " die haben uns so übernommen wie wir waren, ohne das einer von uns auch nur angekratzt wurde !

Nanu ?

Nicht nanu , die schwersten Nazis wurden nach dem Krieg in der OMF - BRD genauso integriert wie die STASI 1990,in den Richternämtern, Polizeiämtern und als Beamte wieder verwendet , was auch in der DDR geschah, wer will hier wem verdummen ?

Brauner Faschismus sowie auch roter Faschismus ekeln uns genauso an, wie der BRdvD - Faschismus, ist das klar ?

Wir wollen überhaupt nichts mit Nazis, Faschisten jedweder Farbe oder sonstigen ähnlichen Gruppierungen zu tun haben.

Ob Rote, Braune, Schwarze , Gelbe oder auch gestreifte Nazi s ,denn Nazi s sind sie Alle, und wir haben nichts damit und mit denen , zu tun !

AMEN !



Zuletzt bearbeitet: 14.04.08 16:57 von Administrator
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Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.