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Thema: Sieg auf der ganzen Linie
!!!!
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 28.03.08 21:18
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Der
Erste wirkliche Erfolg der Deutschen Staatsangehörigen des Staates
Deutsches Reich mit der Unmittelbaren Reichszugehörigkeit.
OLG Braunschweig und OLG Stuttgart erklärten die Ausweise des Deutschen
Reiches für rechtskräftig und gültig.
Unsere Papiere haben nun von Jedermann voll anerkannt zu werden.
Der Post,
der Polizei,
der Bank,
den Behörden,
eben überall !
Die Rechtsbeuger - Mafia wurde von unserem Dr. Wenzel so in die Ecke
gedrängt das keinerlei andere Entscheidung mehr möglich war.
Sagt Es Allen und Jeden , wir haben nach langen Ringen endlich so etwas
wie Recht bekommen.
Die Aktenzeichen folgen schnellstens !
Übrigens für unsere Freunde vom Verfassungsschutz ohne Verfassung,(
entschuldigung von der Gestapo meine ich ), wir haben noch viel viel
mehr für Euch !
Keinen Prozess könnt Ihr mehr gewinnen, nur noch mit Rechtsbeugung und
Verweigerung, doch wie lange wohl noch ?
Ein Volk kann man eine zeitlang betrügen und belügen, doch es ist noch
nie lange gut ausgegangen für Lügner und Betrüger!
Zuletzt bearbeitet: 29.03.08 02:07 von Administrator
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Jensen
Beiträge: 100
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» 29.03.08 13:29
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Teredo teilt mit:
Ausweiskrieg ist gewonnen!
Guten Tag, Mitstreiter für einen verläßlichen Rechtsstaat Deutschland!
Der durch das AG OHA gegen jegliches Rechtsverständnis wegen Benutzung
eines Reichspersonenausweises als Mittäter an Amtsanmaßung verurteilte
G. G. wurde am 26.03.2008 aufgrund einer hartnäckigen
Verteidigungsstrategie mit unzähligen, schriftlich vorbereiteten
Anträgen, Dienstaufsichtbeschwerden und Strafanzeigen in einer
Zermürbungsschlacht freigekämpft, auch wenn die DA-Beschwerden und
Strafanzeigen natürlich nicht wirklich bearbeitet wurden, was bei
BRdvD-Juristen nicht mehr überrascht.
Der Jurist Niebur am LG Göttingen hat jegliches Verfahrensrecht erneut
verweigert, weil er ja aufgrund der zunehmenden Brisanz vorangekündigt
nun einen Freispruch beabsichtigte. Hierzu wurde ihm erläutert, dass er
den Freispruch noch im Dezember machen könne, weil jetzt erst einmal
Akteneinsicht benötigt wird, um den Ablauf der begangenen
Justizverbrechen erst einmal vollständig erfassen zu können.
Er ließ wiederum dem unschuldig Verurteilten und Verfolgten keine
Chance auf ein geordnetes mündliches Vorbringen, weshalb sich im
Zuschauerraum der zu beantragende Wahlverteidiger meldete und die
anwesenden Schöffen anfuhr, wieso sie die Rechtsbeugung des
Volljuristen Niebur einfach stillschweigend duldeten? Auch die
Staatsanwältin wurde an ihre Pflicht erinnert, gegen den als nur
vorgeblich gesetzlichen Richter agierenden Straftäter vorzugehen. Das
tat sie natürlich nicht!
Als der Jurist daraufhin mit einem Ordnungsgeld drohte, bekam er die
Antwort, dass er diese Absicht einmal versuchen solle, obwohl er schon
für den ersten Gang eine Eingabe am BVerfG erreicht hat. Es blieb also
lediglich bei der Drohung, aber er nahm keinen einzigen
Verteidigungsantrag an. Diese erhielt er deshalb gebündelt auf den
Tisch, der letzte war der Ablehnungsantrag nach StPO § 25!
Daraufhin verließ er ohne Bescheidung mit den beiden Schöffen den
Gerichtssaal, kam nach 5 Minuten zurück und verkündete das Urteil:
Freispruch und volle Erstattung der
Verteidigungsaufwendungen!
So geht das aber doch nicht in einem Rechtsstaat, oder? Da zieht
bestimmt ein weiteres Gewitter auf.
Wichtig für alle Aussteller und Inhaber von Reichspersonenausweisen ist
aber:
Das LG Göttingen hat sich beim OLG
Braunschweig rückversichert und
von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass
das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für
Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere
tatsächliche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" durch Ersatzausweise
nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum
Wahlbetrug ausgibt.
Insoweit ist ein weiteres Befreiungsprojekt juristisch korrekt
abgeschlossen worden, dass für alle Vorwürfe der Amtsanmaßung durch
Reichstitel in der BRdvD eine absolute Sperre bedeutet.
i.A. Jensen
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 03.04.08 04:40
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Welche Farbe hat der BRdvD Pass ?
Erst war jener grün, dann war rot für die BRdvd angesagt , oder ?
Ich sah die Reichspässe, die waren aber dunkelblau mit einem goldenen
Reichsadler und zwar der Reichsadler der Weimarer Republik von 1919
Jhrh. bis 1935 Jhrh. Und klar und deutlich in großen goldenen Lettern
auf dunkelblauen Untergrund Deutsches Reich , oder etwa nicht ?
Wer diesen Pass also gesehen hat, kann ihn niemals mit der Club-Karte
der BRdvD verwechseln, oder er kann nicht unterscheiden zwischen einer
Kuh und einem Baum , unterschiedlicher geht es nur wirklich nicht !
Erinnert mich sehr an BRdvD - Juristen , die können Recht von Unrecht
überhaupt nicht trennen, für die ist das Dunkelblau auch Rot , sowie
die echte Lederhülle in Dunkelblau das Gummizeug des roten BRdvD -
Scheindokuments ist !
Ich weis, in Bayern trinkt man gerne mal auf Veranstaltungen zuviel
Bier, da kann natürlich nach dem Dritten oder Vierten schon mal was
verrutschen, zum Beispiel die Farben, das Aussehen , der
Reichskriegsmarineadler den die BRdvD illegal als angeblichen
Bundesadler benutzt, wird zum originalen Reichsadler in Gold von 1919 -
1935, da passieren schon eine menge Sachen !
Weder innen noch außen gibt es eine Verwechslung , das muss eindeutig
am Bier liegen !
"Amtliche Dokumente " ist so gemeint ; keinerlei Verwechslung möglich
mit Besatzer - Papieren, was die als "amtlich " bezeichen , begriffen ?
UNO RESULOTION A/56/83 vom 12. Dezember 2001
Abs. Nr. 9, handelt der
in Geschäftsführung ohne Auftrag, dessen Staat momentan nicht
handlungsfähig ist, oder der Staat zeitweilig in Abwesendheit glänzt.
Was gemacht, verhindert oder anderweitig durch Dritte manipuliert sein
kann , in Geschäftsführung ohne Auftrag für diesen Staat und das ist
Völkerrechtsverbindlich und gesetzlich !
Der Besatzer hat keine Papiere, sondern nur Scheindokumente !
Der Staat, somit der Souverän (Das Deutsche Volk )hat welche und die
sind echt und gültig !
Zuletzt bearbeitet: 03.04.08 12:30 von Administrator
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Jensen
Beiträge: 100
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» 04.04.08 11:07 « |
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Wollte vor drei Wochen ein Paket bei der Post holen.
Sagt die Dame am Thresen. Ihren Perso bitte.
Was ist ein Perso ? Na, Personalausweis.
Ich gebe Ihr meinen Personenausweis des DR - und schon geht die
Diskussion los.
Damit kriegen Sie Ihr Paket nicht.
Ich erzähle Ihr von meiner / Ihrer Staatszugehörigkeit und werfe Ihr
danach die Unterschlagung von fremdem Eigentum vor.
Ich verlange den Vorgesetzten.
Der erscheint nach kurzer Wartezeit, murrt aber auch rum.
Ich verlange von dem Herrn die Personalnummer, seinen Namen, den Namen
seines Vorgesetzten und die dazugehörige ladungsfähige Anschrift.
Wieder von mir der Hinweis, dass mein Eigentum unterschlagen wird, wenn
es mir nicht ausgehändigt werden würde.
Plötzlich - Ein Wunder, Anweisung an die Dame am Schalter:
Geben Sie bitte dem Herrn sein Paket.
Ich wünschte einen schönen Tag, mit der Bemerkung - Der Tag war nicht
umsonst - und ging mit Paket fröhlich nach Hause.
Nicht jeder kann das so, oder so ähnlich
durchführen.
Daher eine Bitte an Krascher
Ich würde es gut finden, wenn für die vielen Inhaber von
Identitätsausweisen, die nicht von der BRdvD ausgestellt
wurden, einmal eine Argumentationsreihe eingestellt würde.
Also:
Da kommen die Wachtel und sagen: Sie brauchen einen Personalausweis.
Oder:
Das ist Urkundenfälschung, wenn Sie mir diesen Ausweis vorlegen.
Oder:
Ich bestehe darauf, daß Sie einen gültigen Personalausweis mitführen !
Sie haben die Pflicht den Personalausweis mitzuführen.
u.s.w.
Danke
Jensen
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Krascher
Beiträge: 1243
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» 04.04.08 11:47 « |
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Erstmal: Glückwunsch Jensen, alter "Kämpfer" !
Schon toll, sowas durchzuziehen. Aber man sieht, wenn man seine
Position, bzw. seine Rechtsnormen vertritt, kann einen nur
noch Willkür stoppen, sonst nix !
Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare
Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar
und kann mit € 1.000,-- geahndet werden. Nach dem Gesetz !
In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der
"uns" wegen der sog. "Personalausweise" der brdvD angeht. Das Konstrukt
könnte sonst "morgen" nach Hause gehen.
Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht "deutsch".
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand
in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit "richtigen"
Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen
Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und somit streng nach Recht und
Gesetz, insbesondere auch dem "brD-Recht".
Kurze Kausalkette:
- nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich
völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein
alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller
Deutschen "Staat" spielen will.
- nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine
Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates "macht",
völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
- somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente
wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt
die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG,
Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich
als solche wieder in einer "amtlichen" Form zu erkennen geben und geben
können, wenn sie es wollen.
- diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen.
Wenn genaues vorliegt, kann man dazu sicherlich mehr sagen.
Kurzform:
Mein PA ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr und kann
mit € 1.000,-- Strafe geahndet werden, weil die Staatsangehörigkeit
"deutsch" falsch ist.
Die Richtigkeit meines Reichs-Personenausweises
/ Führerscheins / Reichsreisepasses wird durch die OLG Beschlüsse/
Urteile (AZ, am besten kurzen Ausdruck dabei haben/mit rausgeben, wenns
soweit ist !) bestätigt !
Zus. Anmerkung:
selbst die Mitgliedskarte vom örtl. Freibad ist, wenn Bild, Name und
Geburtsdatum vorhanden ist, ein ges. Legitimationsmittel !
Hinsichtlich der Notwendigkeit von Personenausweisen wird von Roit aber
sicherlich noch Fundiertes liefern können, denn es besteht keinerlei
Verpflichtung für auch nur irgendeinen Deutschen sich auszuweisen !
Auch wenn die Polizisten diesbezüglich selbt mit nur "dummen Zeug"
gefüttert werden.
Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 11:54 von Krascher
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 04.04.08 16:20
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Hier zwei Beispiele der Gesetzeslage, bzw. Drei !
Die BRdvD hat angeblich ein Gesetz für die Ausweise, doch wie bei der
Steuer, nur wie wenn die dann echt wären, auszusehen haben !
der Wachtel lügt immer, weil er sonst sein Polizei- und Ordnungsgesetz
nicht kennt, doch das wird er wohl, hat schließlich angeblich eine
dreijährige Ausbildung.
Doch Rechtskraft hat nur das Reichspassgesetz von 1867 in diesem Land
und dort steht klar und deutlich folgendes :
Kein Deutscher mit Unmittelbarer Reichszugehörigkeit bedarf eines
Passes oder Ausweises um das Land zu verlassen oder auch wenn er es
betreten möchte.
Er kann frei das Land verlassen und betreten wie es ihm beliebt.
Es ist ihm nur auf Verlangen ein Ausweisdokument auszustellen, was die
Behörde dann auch zu tun hat.
Das steht dort unwiderruflich geschrieben und ist auch Recht und Gesetz
für jeden Deutschen mit der Unmittelbaren Reichzugehörigkeit !
Simpel und ganz einfach , nicht ?
Das bestätigt auch das heutige Bundespolizeigesetz der BRdvD und zwar
ganz klar und deutlich !
Großer Kommentar BPG 2007 § 29 Rn 49
Kein Deutscher ist verpflichtet einen Personalausweis zu haben oder mit
sich zu führen. Um seine Identität festzustellen genügt es einen
Firmenausweis, Club-Ausweis , oder auch ein anderes Papier das er mit
sich führt vorzuweisen, was drei Dinge beinhalten sollte;
1. Bild
2. Geburtsdatum
3. Anschrift
Das war es liebe Freunde eines freien und souveränen Deutschland s.
Ach ja, jedes Landespolizeigesetz hat unter verschiedenen § die
gleichen Bestimmungen, z.B. Sachsen ( Sächsisches Polizeigesetz 2007
Großer Kommentar ) § 14 Rn 21, sowie Hamburg, Bremen und so weiter und
so fort.
Wer will hier wem verscheißern ?
Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 22:29 von Administrator
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Der_Dipl_Ing
Beiträge: 166
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» 05.04.08 15:14
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Noch ein Sieg auf der ganzen Linie!
Vor 2 1/2 Jahren wurde ein Freund von mir - ein Ebel Geschädigter - vom
AG Landsberg (Bayern) wegen "Amtsanmaßung" zu einer Geldstrafe von
3.000,- €, bzw. einer 75-tägigen Ersatzhaftstrafe verurteilt.
Bisher konnte er sich einer Verhaftung geschickt entziehen.
Am 5.2.08 hatte ich beim AG Landsberg Rechtsbeschwerde gegen
den Beschluss eingelegt (§§ 123, 125, 126, 127 BGB, §§ 181-189 ZPO,
Art. 103, (1) GG RN 31, § 21e GVG, § 16 GVG, Art. 101 GG und § 139 ZPO)
- mit Antrag auf Revision.
Am 18.03.2008 erfolgte "Beschluss" vom AG Landsberg, dass das Verfahren
eingestellt wird und die Kosten zu Lasten der Staatskasse
gehen!
Die Begründung ist rabulistisches Geschwätz, das ein Normalbürger nicht
versteht, aber das ist mir jetzt grad egal! - ich muss ja nicht alles
verstehen
Zuletzt bearbeitet: 05.04.08 18:33 von Der_Dipl_Ing
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