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Thema: Sieg auf der ganzen Linie !!!!
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vonRoit

Beiträge: 2421

» 28.03.08 21:18 «              Beitrag melden


Der Erste wirkliche Erfolg der Deutschen Staatsangehörigen des Staates Deutsches Reich mit der Unmittelbaren Reichszugehörigkeit.

OLG Braunschweig und OLG Stuttgart erklärten die Ausweise des Deutschen Reiches für rechtskräftig und gültig.

Unsere Papiere haben nun von Jedermann voll anerkannt zu werden.
Der Post,
der Polizei,
der Bank,
den Behörden,

eben überall !

Die Rechtsbeuger - Mafia wurde von unserem Dr. Wenzel so in die Ecke gedrängt das keinerlei andere Entscheidung mehr möglich war.

Sagt Es Allen und Jeden , wir haben nach langen Ringen endlich so etwas wie Recht bekommen.

Die Aktenzeichen folgen schnellstens !

Übrigens für unsere Freunde vom Verfassungsschutz ohne Verfassung,( entschuldigung von der Gestapo meine ich ), wir haben noch viel viel mehr für Euch !

Keinen Prozess könnt Ihr mehr gewinnen, nur noch mit Rechtsbeugung und Verweigerung, doch wie lange wohl noch ?

Ein Volk kann man eine zeitlang betrügen und belügen, doch es ist noch nie lange gut ausgegangen für Lügner und Betrüger!



Zuletzt bearbeitet: 29.03.08 02:07 von Administrator
Delphin8

Beiträge: 108

» 29.03.08 00:42 «              Beitrag melden


Das ist ja mal eine gute und sehr erfreuliche Nachricht.
Super!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Liebe Grüße
Delphin8

Jensen

Beiträge: 100

» 29.03.08 13:29 «              Beitrag melden


Teredo teilt mit:
Ausweiskrieg ist gewonnen!

Guten Tag, Mitstreiter für einen verläßlichen Rechtsstaat Deutschland!

Der durch das AG OHA gegen jegliches Rechtsverständnis wegen Benutzung eines Reichspersonenausweises als Mittäter an Amtsanmaßung verurteilte G. G. wurde am 26.03.2008 aufgrund einer hartnäckigen Verteidigungsstrategie mit unzähligen, schriftlich vorbereiteten Anträgen, Dienstaufsichtbeschwerden und Strafanzeigen in einer Zermürbungsschlacht freigekämpft, auch wenn die DA-Beschwerden und Strafanzeigen natürlich nicht wirklich bearbeitet wurden, was bei BRdvD-Juristen nicht mehr überrascht.

Der Jurist Niebur am LG Göttingen hat jegliches Verfahrensrecht erneut verweigert, weil er ja aufgrund der zunehmenden Brisanz vorangekündigt nun einen Freispruch beabsichtigte. Hierzu wurde ihm erläutert, dass er den Freispruch noch im Dezember machen könne, weil jetzt erst einmal Akteneinsicht benötigt wird, um den Ablauf der begangenen Justizverbrechen erst einmal vollständig erfassen zu können.

Er ließ wiederum dem unschuldig Verurteilten und Verfolgten keine Chance auf ein geordnetes mündliches Vorbringen, weshalb sich im Zuschauerraum der zu beantragende Wahlverteidiger meldete und die anwesenden Schöffen anfuhr, wieso sie die Rechtsbeugung des Volljuristen Niebur einfach stillschweigend duldeten? Auch die Staatsanwältin wurde an ihre Pflicht erinnert, gegen den als nur vorgeblich gesetzlichen Richter agierenden Straftäter vorzugehen. Das tat sie natürlich nicht!

Als der Jurist daraufhin mit einem Ordnungsgeld drohte, bekam er die Antwort, dass er diese Absicht einmal versuchen solle, obwohl er schon für den ersten Gang eine Eingabe am BVerfG erreicht hat. Es blieb also lediglich bei der Drohung, aber er nahm keinen einzigen Verteidigungsantrag an. Diese erhielt er deshalb gebündelt auf den Tisch, der letzte war der Ablehnungsantrag nach StPO § 25!

Daraufhin verließ er ohne Bescheidung mit den beiden Schöffen den Gerichtssaal, kam nach 5 Minuten zurück und verkündete das Urteil:

Freispruch und volle Erstattung der Verteidigungsaufwendungen!

So geht das aber doch nicht in einem Rechtsstaat, oder? Da zieht bestimmt ein weiteres Gewitter auf.

Wichtig für alle Aussteller und Inhaber von Reichspersonenausweisen ist aber:

Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.

Insoweit ist ein weiteres Befreiungsprojekt juristisch korrekt abgeschlossen worden, dass für alle Vorwürfe der Amtsanmaßung durch Reichstitel in der BRdvD eine absolute Sperre bedeutet.

i.A. Jensen



vonRoit

Beiträge: 2421

» 29.03.08 14:11 «              Beitrag melden


Ein großes Lob auf den von vielen tausend Reichsbürgern mit der Unmittelbaren Reichszugehörigkeit, einstimmig gewählten Ober - Reichsanwalt, dem einzigen legitimen Staatsanwalt auf deutschen Boden !

Denn er wurde vom Volk gewählt, als Souverän dieses Landes !

Ihr seht liebe Freunde; fur sempa in mora " DER DIEB IST IMMER IM VERZUG " !



Zuletzt bearbeitet: 30.03.08 11:31 von Administrator
Der_Student

Beiträge: 12

» 02.04.08 18:31 «              Beitrag melden


Hätte da noch eine frage bezüglich des Urteils vom OLG Stuttgart.
Es heißt in den Leitsätzen dieses Urteils unter 2.:

1. Die "Ämter" eines "Reichspräsidenten", eines "Präsidenten der Nationalversammlung" oder "Präsidenten des Deutschen Reiches" stellen keine öffentlichen Ämter iSd § 132 1. Altern. StGB dar.

2. Nach § 132 2. Altern. StGB macht sich nicht schuldig, wer im Namen des "Deutschen Reiches" Personalausweise oder Führerscheine herstellt, die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken

"..die in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken."

Soweit ich weiß sieht aber der Reisepass, der über die IPD zu
(über die IPD sind K E I N E irgendwelchen Ausweispapiere oder Reichsdokumente zu bekommen !!! Krascher als MOD) bekommen ist, dem der sog. BRD zum verwechseln ähnlich oder? Sie unterscheiden sich ja "nur" in der Staatangehörigkeit. Somit würde der Reisepass mit Staasangehörigkeit auf Deutsches Reich lautend ja eben diesen Anschein erwecken!?

Würde ich jetzt also trotzdem mit einem Deutschen Reich Reisepass Ärger bekommen bzw. wurde durch den beschluss des LG Göttingen in der Hinsicht noch etwas zusätzlich festgestellt, so dass die D.R.Reisepässe auch anerkannt werden?

Kann mir jemand helfen?

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=7047



Zuletzt bearbeitet: 03.04.08 02:55 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2421

» 03.04.08 04:40 «              Beitrag melden


Welche Farbe hat der BRdvD Pass ?

Erst war jener grün, dann war rot für die BRdvd angesagt , oder ?

Ich sah die Reichspässe, die waren aber dunkelblau mit einem goldenen Reichsadler und zwar der Reichsadler der Weimarer Republik von 1919 Jhrh. bis 1935 Jhrh. Und klar und deutlich in großen goldenen Lettern auf dunkelblauen Untergrund Deutsches Reich , oder etwa nicht ?

Wer diesen Pass also gesehen hat, kann ihn niemals mit der Club-Karte der BRdvD verwechseln, oder er kann nicht unterscheiden zwischen einer Kuh und einem Baum , unterschiedlicher geht es nur wirklich nicht !

Erinnert mich sehr an BRdvD - Juristen , die können Recht von Unrecht überhaupt nicht trennen, für die ist das Dunkelblau auch Rot , sowie die echte Lederhülle in Dunkelblau das Gummizeug des roten BRdvD - Scheindokuments ist !

Ich weis, in Bayern trinkt man gerne mal auf Veranstaltungen zuviel Bier, da kann natürlich nach dem Dritten oder Vierten schon mal was verrutschen, zum Beispiel die Farben, das Aussehen , der Reichskriegsmarineadler den die BRdvD illegal als angeblichen Bundesadler benutzt, wird zum originalen Reichsadler in Gold von 1919 - 1935, da passieren schon eine menge Sachen !

Weder innen noch außen gibt es eine Verwechslung , das muss eindeutig am Bier liegen !

"Amtliche Dokumente " ist so gemeint ; keinerlei Verwechslung möglich mit Besatzer - Papieren, was die als "amtlich " bezeichen , begriffen ?

UNO RESULOTION A/56/83 vom 12. Dezember 2001 Abs. Nr. 9, handelt der in Geschäftsführung ohne Auftrag, dessen Staat momentan nicht handlungsfähig ist, oder der Staat zeitweilig in Abwesendheit glänzt. Was gemacht, verhindert oder anderweitig durch Dritte manipuliert sein kann , in Geschäftsführung ohne Auftrag für diesen Staat und das ist Völkerrechtsverbindlich und gesetzlich !

Der Besatzer hat keine Papiere, sondern nur Scheindokumente !

Der Staat, somit der Souverän (Das Deutsche Volk )hat welche und die sind echt und gültig !



Zuletzt bearbeitet: 03.04.08 12:30 von Administrator
Heinz

Beiträge: 30

» 03.04.08 10:51 «              Beitrag melden


Sind die Aktenzeichen des OLG Braunschweig und Stuttgart schon bekannt?

Jensen

Beiträge: 100

» 04.04.08 11:07 «              Beitrag melden


Wollte vor drei Wochen ein Paket bei der Post holen.
Sagt die Dame am Thresen. Ihren Perso bitte.
Was ist ein Perso ? Na, Personalausweis.
Ich gebe Ihr meinen Personenausweis des DR - und schon geht die Diskussion los.
Damit kriegen Sie Ihr Paket nicht.
Ich erzähle Ihr von meiner / Ihrer Staatszugehörigkeit und werfe Ihr danach die Unterschlagung von fremdem Eigentum vor.
Ich verlange den Vorgesetzten.
Der erscheint nach kurzer Wartezeit, murrt aber auch rum.
Ich verlange von dem Herrn die Personalnummer, seinen Namen, den Namen seines Vorgesetzten und die dazugehörige ladungsfähige Anschrift.
Wieder von mir der Hinweis, dass mein Eigentum unterschlagen wird, wenn es mir nicht ausgehändigt werden würde.
Plötzlich - Ein Wunder, Anweisung an die Dame am Schalter:
Geben Sie bitte dem Herrn sein Paket.
Ich wünschte einen schönen Tag, mit der Bemerkung - Der Tag war nicht umsonst - und ging mit Paket fröhlich nach Hause.

Nicht jeder kann das so, oder so ähnlich durchführen.
Daher eine Bitte an Krascher


Ich würde es gut finden, wenn für die vielen Inhaber von Identitätsausweisen, die nicht von der BRdvD ausgestellt wurden, einmal eine Argumentationsreihe eingestellt würde.
Also:
Da kommen die Wachtel und sagen: Sie brauchen einen Personalausweis.
Oder:
Das ist Urkundenfälschung, wenn Sie mir diesen Ausweis vorlegen.
Oder:
Ich bestehe darauf, daß Sie einen gültigen Personalausweis mitführen ! Sie haben die Pflicht den Personalausweis mitzuführen.
u.s.w.

Danke
Jensen

Heinz

Beiträge: 30

» 04.04.08 11:43 «              Beitrag melden


Je öfter wir den Personenausweis vorzeigen, je besser!
Ich habe ihn auch im Ausland bei Banken und der Post benutzt. Einige kleine Erläuterungen waren zwar manchmal notwendig aber es hat immer geklappt.

Sehr schön ! Wenn die Banken im Ausland das können, dann können das inländische Banken wahrscheinlich auch.... ! Krascher als MOD


Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 11:56 von Krascher
Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 04.04.08 11:47 «              Beitrag melden


Erstmal: Glückwunsch Jensen, alter "Kämpfer" !
Schon toll, sowas durchzuziehen. Aber man sieht, wenn man seine Position, bzw. seine Rechtsnormen vertritt, kann einen nur noch Willkür stoppen, sonst nix !

Zum Personalausweis: der stellt ja bekanntlich eine mittelbare Falschbeurkundung und Täuschung im Rechtsverkehr nach § 111 OWiG dar und kann mit € 1.000,-- geahndet werden. Nach dem Gesetz !

In der Realität werden wir natürlich keinen Polizisten erleben, der "uns" wegen der sog. "Personalausweise" der brdvD angeht. Das Konstrukt könnte sonst "morgen" nach Hause gehen.

Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht "deutsch".
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit "richtigen" Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem "brD-Recht".

Kurze Kausalkette:
- nach 2 BvF 1/73 (BVerfG-Urteil) ist das Deutche Reich völkerrechtssubjekt, aber nicht handlungsfähig, da ein alliiertes Besatzerkonstrukt selbst völkerrechtswidrig zu Lasten aller Deutschen "Staat" spielen will.
- nach UN Resolution A/56/83 v. 12. Dez. 2001 ist aber alles, was eine Gruppe von Menschen in Namen eines handlungsunfähigen Staates "macht", völkerrechtlich verbindlich, über Art. 25 GG selbst für die brdvD !
- somit wird das Deutsche Reich mit Erstellung der sog. Reichsdokumente wieder teilhandlungsfähig, da als ersten Schritt die Reichsdeutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (§ 1 RuStAG, Art. 116 GG, § 185 BBG, SHAEF-Gesetz Nr.52,VII, 9(e), HLKO, etc.) sich als solche wieder in einer "amtlichen" Form zu erkennen geben und geben können, wenn sie es wollen.
- diesem Umstand mußten auch die o.a. OLG Verfahren Rechnung tragen. Wenn genaues vorliegt, kann man dazu sicherlich mehr sagen.

Kurzform:

Mein PA ist nach § 111 OWiG eine Täuschung im Rechtsverkehr und kann mit € 1.000,-- Strafe geahndet werden, weil die Staatsangehörigkeit "deutsch" falsch ist.
Die Richtigkeit meines Reichs-Personenausweises / Führerscheins / Reichsreisepasses wird durch die OLG Beschlüsse/ Urteile (AZ, am besten kurzen Ausdruck dabei haben/mit rausgeben, wenns soweit ist !) bestätigt !

Zus. Anmerkung:
selbst die Mitgliedskarte vom örtl. Freibad ist, wenn Bild, Name und Geburtsdatum vorhanden ist, ein ges. Legitimationsmittel !

Hinsichtlich der Notwendigkeit von Personenausweisen wird von Roit aber sicherlich noch Fundiertes liefern können, denn es besteht keinerlei Verpflichtung für auch nur irgendeinen Deutschen sich auszuweisen ! Auch wenn die Polizisten diesbezüglich selbt mit nur "dummen Zeug" gefüttert werden.


Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 11:54 von Krascher
Bulli

Beiträge: 123

» 04.04.08 13:21 «              Beitrag melden


Hallo,

das ist ja mal eine gute Nachricht.
Darf ich das auch im Deutschlandforum veröffentlchen ?

Dann noch was hierzu:
Die angegebene Staatsangehörigkeit ist nicht "deutsch".
Deshalb hat jeder Deutsche das Recht, sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit "richtigen" Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem "brD-Recht".


Wie bewerkstellige ich das ?
Habe nämlich keine Lust mir einen Ausweis von der KRR zu kaufen und selbermachen kann ich nicht.

Gruß
Bulli

Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 04.04.08 13:37 «              Beitrag melden


Das kannst du veröffentlichen !

Ich habe dir bezüglich der Ausweise schon eine PN zukommen lassen.

"Gelegentlich" ist auf den IPD-Veranstaltungen auch jemand dabei, der das Interesse für diese Ausweise entgegen nimmt und diesbezüglich "Anträge" entgegen nehmen könnte.

Anhand meiner vorsichtigen Formulierung möchte ich nocheinmal deutlich machen, dass die IPD KEINE solchen Dokumente erstellt, herausgibt o.ä. !

vonRoit

Beiträge: 2421

» 04.04.08 16:20 «              Beitrag melden


Hier zwei Beispiele der Gesetzeslage, bzw. Drei !

Die BRdvD hat angeblich ein Gesetz für die Ausweise, doch wie bei der Steuer, nur wie wenn die dann echt wären, auszusehen haben !

der Wachtel lügt immer, weil er sonst sein Polizei- und Ordnungsgesetz nicht kennt, doch das wird er wohl, hat schließlich angeblich eine dreijährige Ausbildung.

Doch Rechtskraft hat nur das Reichspassgesetz von 1867 in diesem Land und dort steht klar und deutlich folgendes :

Kein Deutscher mit Unmittelbarer Reichszugehörigkeit bedarf eines Passes oder Ausweises um das Land zu verlassen oder auch wenn er es betreten möchte.
Er kann frei das Land verlassen und betreten wie es ihm beliebt.

Es ist ihm nur auf Verlangen ein Ausweisdokument auszustellen, was die Behörde dann auch zu tun hat.

Das steht dort unwiderruflich geschrieben und ist auch Recht und Gesetz für jeden Deutschen mit der Unmittelbaren Reichzugehörigkeit !

Simpel und ganz einfach , nicht ?

Das bestätigt auch das heutige Bundespolizeigesetz der BRdvD und zwar ganz klar und deutlich !

Großer Kommentar BPG 2007 § 29 Rn 49

Kein Deutscher ist verpflichtet einen Personalausweis zu haben oder mit sich zu führen. Um seine Identität festzustellen genügt es einen Firmenausweis, Club-Ausweis , oder auch ein anderes Papier das er mit sich führt vorzuweisen, was drei Dinge beinhalten sollte;

1. Bild
2. Geburtsdatum
3. Anschrift

Das war es liebe Freunde eines freien und souveränen Deutschland s.

Ach ja, jedes Landespolizeigesetz hat unter verschiedenen § die gleichen Bestimmungen, z.B. Sachsen ( Sächsisches Polizeigesetz 2007 Großer Kommentar ) § 14 Rn 21, sowie Hamburg, Bremen und so weiter und so fort.

Wer will hier wem verscheißern ?


Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 22:29 von Administrator
Der_Dipl_Ing

Beiträge: 166

» 05.04.08 15:14 «              Beitrag melden


Noch ein Sieg auf der ganzen Linie!

Vor 2 1/2 Jahren wurde ein Freund von mir - ein Ebel Geschädigter - vom AG Landsberg (Bayern) wegen "Amtsanmaßung" zu einer Geldstrafe von 3.000,- €, bzw. einer 75-tägigen Ersatzhaftstrafe verurteilt.
Bisher konnte er sich einer Verhaftung geschickt entziehen.

Am 5.2.08 hatte ich beim AG Landsberg Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss eingelegt (§§ 123, 125, 126, 127 BGB, §§ 181-189 ZPO, Art. 103, (1) GG RN 31, § 21e GVG, § 16 GVG, Art. 101 GG und § 139 ZPO) - mit Antrag auf Revision.

Am 18.03.2008 erfolgte "Beschluss" vom AG Landsberg, dass das Verfahren eingestellt wird und die Kosten zu Lasten der Staatskasse gehen!

Die Begründung ist rabulistisches Geschwätz, das ein Normalbürger nicht versteht, aber das ist mir jetzt grad egal! - ich muss ja nicht alles verstehen


Zuletzt bearbeitet: 05.04.08 18:33 von Der_Dipl_Ing
Krascher

Beiträge: 1243

maahks
» 05.04.08 18:34 «              Beitrag melden


Glückwunsch Dieppel !

Du siehst, trotz Willkür passiert was, wenn man richtig aufgestellt ist.

Und keine Bange: die nächste Rechtsphilosophen-Generation ist derzeit in der "Kadern-Schmiede" !

Was die Ost-CDU für die Stasi machen konnte, können wir schon lange ! ABER diesmal FÜR das Volk !

Es gibt immer mehr Backenfutter für die Schwarzkittel !

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