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Thema: Bundestagswahl 2009
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Frischling
Beiträge: 235
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» 28.09.09 19:17 « |
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Krascher:
NEIN ! - Es wurde KEIN Ausweis verlangt. Mir ist kein Fall
bekannt.
Insofern ist mal zu fragen, inwieweit bei Altenpflegeheimen die Karten
eingesammelt worden sind. Oder bei Gefängnisinsassen...
WER hat da gewählt ??
Im Altenpflegeheim wird wohl der
Betreuer/Vormund wählen oder mit Briefwahl.
Im Gefängnis ebenfalls per Briefwahl ... lach ... die dann wohl
geöffnet werden sollte/muss !
http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1179263/Kann_man_auch_ohne_Ausweis_waehlen.html
ZITAT:
Was geschieht, wenn die Wahlbenachrichtigung
nicht mehr aufzufinden ist? Kann man überall wählen?
Nein. Jeder Berliner muss in seinem, ihm zugeteilten Wahllokal wählen.
Wo man wählen soll, steht im Wählerverzeichnis und müsste in jedem
Wahllokal des Bezirks, in dem man wohnt, zu erfahren sein. Wenn man
unsicher ist, kann man das zuständige Wahllokal auch beim
Landeswahlleiter erfragen. Die Telefonnummer lautet 90 21 36 31 und ist
heute von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Wichtig ist aber:
Zur Wahl muss man einen Personalausweis oder
einen amtlichen Ausweis, der mit einem Lichtbild versehenen ist,
mitbringen.
Darf man auch wählen, wenn Personalausweis
und Reisepass verlegt wurden?
Es genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, mit dem die Identität des
Wählers eindeutig zu erkennen ist. Das könnte beispielsweise ein
Führerschein mit Foto sein. Es gilt auch ein Behindertenausweis. Ein
BVG-Ausweis allerdings reicht nicht aus. Allerdings sollte man darauf
achten, dass der vorgelegte Ausweis auch noch gültig ist.
Was geschieht, wenn man nicht im Wählerverzeichnis steht?
Dann kann es sich eigentlich nur um ein Versehen der Behörde handeln.
Es entscheidet der Vorsitzende des Wahlvorstands. Wer einen amtlichen
Ausweis, also einen Personalausweis oder Reisepass, eventuell auch
andere Beweismittel über Name, Adresse und Geburtstag vorlegen kann,
darf auch wählen.
Darf man auch für seine erkrankte Ehefrau
wählen gehen?
Das geht. Die Ehefrau muss dazu allerdings eine Vollmacht ausstellen,
in der die helfende Person bevollmächtigt wird. Damit und mit dem
Personalausweis muss der Ehemann dann bis 15 Uhr zum Bezirkswahlamt und
dort die Briefwahlunterlagen beantragen und abholen. Die Frau muss dazu
die Rückseite des Wahlscheins ausfüllen. Diese Unterlagen sind dann bis
18 Uhr wieder ins Wahlamt zu bringen.
...
Zuletzt bearbeitet: 28.09.09 19:23 von Frischling
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Delphin8
Beiträge: 118
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» 29.09.09 00:38 « |
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an alle,
wir waren gestern auch mit 4 Personen zur Bundestagswahl. Wir sind
jeweils zu zweit reingegangen.
Die ersten beiden wollten unbedingt den Personalausweis vorlegen,
wußten ja, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist. Das wurde
abgelehnt, auch auf nachfrage, wollten die den Perso nicht sehen.
Bei allen anwesenden also kein Perso. Wieso steht es denn extra in
den Wahlunterlagen, dass dieser mitzubringen ist???
In den Wahlkabinen lagen tatsächlich angebundene Kugelschreiber, wir
fanden unseren Edding aber viel besser.
Als wir darauf wartete, dass die Wahlkabinen frei wurden, kamen zwei
hübsche junge Frauen hinein, sahen sehr ausländisch aus, kann aber
nicht sagen aus welchem Land. Jedenfalls waren sie hier falsch, sie
sollten nach nebenan gehen zum Wählen. Ob die wohl einen
Personenausweis hatten? Na wäre eh egal gewesen, diesen durfte man
sowieso nicht vorzeigen.
Liebe Grüße
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