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Thema: Bundestagswahl 2009
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Wende
Beiträge: 39
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» 30.05.09 20:47 « |
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Nach
meinen Erfahrungen und auch nach Internetrecherchen läuft in
Deutschland (und sicher überall) alles darauf hinaus, den Staat (die
BRdvD) von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen.
(vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Dieses einheitliche Verhalten erinnert mich an die ehemalige, angeblich
volksnahe bzw. demokratische DDR, bei der auch eine Kluft zwischen
Obrigkeit und Untertanen bestand, wovon die Obrigkeit nichts gemerkt
hat, weil sie nur sich gesehen hat und die Massen das weitestgehend
hingenommen haben.
Äußern kann man sich im derzeitigen Deutschland zwar, aber man darf
trotzdem nicht den obrigkeitsstaatlichen Ablauf stören und muss sich
alles gefallen lassen.
Man kann zwar unendlich viele Rechtsmittel einlegen, macht allerdings
immer wieder die Erfahrung, dass dieser Aufwand zwecklos ist und meist
nur hohe Kosten verursacht.
So werden z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem allgemein bekannten
Prinzip: “fristlos, formlos, fruchtlos“ erledigt (vgl. Brell, Abfassung
Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006, http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3988.html).
Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682,
Rechtsstaat nur Fiktion: „Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG
Köln, führt experimentellen Nachweis“ kann man z.B. lesen: Welche
Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein
Tadel. Alles wird „kollegialiter“ unter den Teppich des “Kernbereichs
der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Auch weitere Beschwerdemöglichkeiten einschließlich der Verfassungs-
bzw. Menschenrechtsbeschwerden kann man vergessen. Sie werden in der
Regel ohne jegliche Begründung nicht angenommen. Die Erfolgsquote der
Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich
z.B. mit nur 0,46% berechnet (vgl. http://www.bmj.de/files/-/1257/EGMR_Rechtsprechungs%C3%BCbersicht_2005_anonymisiert.pdf).
Die tatsächliche Erfolgsquote geht noch mehr gegen Null, denn deutsche
Gerichte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVG) nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte gebunden (vgl. http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/egmr.html,
http://www.beschwerdezentrum.org/_kommentar/Briody/).
Neben einem Abbau der Bürgerrechte durch Behördenangestellte und
Richter wird offenbar auch das parlamentarische System ausgehöhlt. Wir
befänden uns gem. Zeugnis Wassermann - Kommentar zum GG,
Luchterhand-Verlag - in einem schleichenden Übergang von einer
parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der
Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich
und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
Das Mehrparteiensystem scheint wie das Einparteiensystem kaum brauchbar
zu sein, denn es herrschen in beiden Konstruktionen weitestgehend
unabhängig von politischen Parteien obrigkeitsstaatliche Verhältnisse,
so lange sich nur Herrschende gegenseitig kontrollieren dürfen. Es
fehlt eine Kontrolle der Mächtigen durch Machtlose, die keine
Funktionen im Staatsapparat und in der Wirtschaft haben und meist in
Nichtregierungsorganisationen organisiert sind. Die Kontrolle könnte
z.B. durch Mitspracherechte der Machtlosen bei Beschwerden und
Rechtsmitteln aller Art sowie durch Erfassung und Publikation von
Machtmissbrauch durch Machtlose erfolgen.
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Krascher
Beiträge: 1245
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» 30.05.09 22:30 « |
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Wende:
Nach
meinen Erfahrungen und auch nach Internetrecherchen läuft in
Deutschland (und sicher überall) alles darauf hinaus, den Staat (die
BRdvD) von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen.
(vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Dieses einheitliche Verhalten erinnert mich an die ehemalige, angeblich
volksnahe bzw. demokratische DDR, bei der auch eine Kluft zwischen
Obrigkeit und Untertanen bestand, wovon die Obrigkeit nichts gemerkt
hat, weil sie nur sich gesehen hat und die Massen das weitestgehend
hingenommen haben.
Äußern kann man sich im derzeitigen Deutschland zwar, aber man darf
trotzdem nicht den obrigkeitsstaatlichen Ablauf stören und muss sich
alles gefallen lassen.
Man kann zwar unendlich viele Rechtsmittel einlegen, macht allerdings
immer wieder die Erfahrung, dass dieser Aufwand zwecklos ist und meist
nur hohe Kosten verursacht.
So werden z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem allgemein bekannten
Prinzip: “fristlos, formlos, fruchtlos“ erledigt (vgl. Brell, Abfassung
Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006, http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3988.html).
Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682,
Rechtsstaat nur Fiktion: „Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG
Köln, führt experimentellen Nachweis“ kann man z.B. lesen: Welche
Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein
Tadel. Alles wird „kollegialiter“ unter den Teppich des “Kernbereichs
der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Auch weitere Beschwerdemöglichkeiten einschließlich der Verfassungs-
bzw. Menschenrechtsbeschwerden kann man vergessen. Sie werden in der
Regel ohne jegliche Begründung nicht angenommen. Die Erfolgsquote der
Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich
z.B. mit nur 0,46% berechnet (vgl. http://www.bmj.de/files/-/1257/EGMR_Rechtsprechungs%C3%BCbersicht_2005_anonymisiert.pdf).
Die tatsächliche Erfolgsquote geht noch mehr gegen Null, denn deutsche
Gerichte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(BVG) nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte gebunden (vgl. http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/egmr.html,
http://www.beschwerdezentrum.org/_kommentar/Briody/).
Neben einem Abbau der Bürgerrechte durch Behördenangestellte und
Richter wird offenbar auch das parlamentarische System ausgehöhlt. Wir
befänden uns gem. Zeugnis Wassermann - Kommentar zum GG,
Luchterhand-Verlag - in einem schleichenden Übergang von einer
parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der
Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich
und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
Das Mehrparteiensystem scheint wie das Einparteiensystem kaum brauchbar
zu sein, denn es herrschen in beiden Konstruktionen weitestgehend
unabhängig von politischen Parteien obrigkeitsstaatliche Verhältnisse,
so lange sich nur Herrschende gegenseitig kontrollieren dürfen. Es
fehlt eine Kontrolle der Mächtigen durch Machtlose, die keine
Funktionen im Staatsapparat und in der Wirtschaft haben und meist in
Nichtregierungsorganisationen organisiert sind. Die Kontrolle könnte
z.B. durch Mitspracherechte der Machtlosen bei Beschwerden und
Rechtsmitteln aller Art sowie durch Erfassung und Publikation von
Machtmissbrauch durch Machtlose erfolgen.
Genau so stehts im Zöller, Kommentar zu ZPO, hier im Forum:
19. Oktober 2004
Grundgesetz schlägt Menschenrechte
Karlsruhe: Urteile des EGMR nicht bindend
Deutsche Gerichte sind nach einer
Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht zwingend an die Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Die Urteile
des Straßburger Gerichts seien "Auslegungshilfen", heißt es in
einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Sie
müssten berücksichtigt aber nicht strikt befolgt werden, wenn sie etwa
im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.
Das BVG begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz
höherrangig zu bewerten sei als die völkerrechtlich vereinbarte
Menschenrechtskonvention, die im deutschen Rechtssystem auf der Stufe
eines einfachen Bundesgesetzes stehe. (AZ: 2 BvR 1481/04)
Völkerrecht kann demzufolge nicht mit den EMRK gemeint sein.
Artikel 25 Grund-Gesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und
Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Zuletzt bearbeitet: 30.05.09 22:39 von Krascher
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Swawa
Beiträge: 245
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» 07.06.09 10:34 « |
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lustiger urnengang.
ich war heute zur EU.Wahl, natürlich den stimmzettel, na ihr wisst
schon. nun hat sich folgendes abgespielt.ich stehe in der wahlkabine
und siehe da, es liegen dort angbundene bleistifte. ich sofort in den
raum und etwas lauter an die wahlhelfer: bitte stoppen sie sofort die
wahl, es dürfen keine stimmen mit bleistift abgegeben werden.die leute
um mich herum glotzten mich an, als wäre ich geisteskrank. die
wahlhelferin meinet es ist erlaubt. ich sagte nein, den es könne im
nachhinein manipulationen an den wahlscheinen durch ausradieren der
angekreutzten stimme, eine andere ersetzt werden.ich weiter: wenn sie
die anwesenden wähler nicht zurückhalten bevor nachweisbar ist das der
stift nicht ausradierbar ist rufe ich die polizei. sofort wurde die
verantwortliche wahleiterin angerufen, die bestätigt das mit bleistift
gewählt werden darf. ich sagte nein und hier geht keiner mehr in die
wahlkabine. dann meldete sich ein alter mann zu wort und meinte: son
bleudsinn hef ick noch nie hört, ick hef ümmer mit blistift krüze mokt.
er in die kabine. ich seg di wat du dummbrassen, ik hef ümmer SPD wählt
und dat mok ich ok hüt. hir , ik nüm jetzt dann blistift un mok min
krüz. hie, kannst kieken, so wat dusseliges und haut ab.
zwischenzeitlich ein rückruf der wahlleiterin, bitte den bleistift auf
transparenz überprüfen, denn diese zählen nicht zu den ausradierbaren
bleistiften. wir haben das getestet und es war so an dem.die probe
ergab, das die kreuze nicht ausradiert werden konnten.meine damen und
herren sie dürfen jetzt weiter wählen. die sind sowieso stinkig auf
mich, derweil ich am freitag noch die wahlanfechtung eingereicht habe
und am gestrigen tag die parteistände damit beglückte. großes
ungläubiges glotzen war angesagt und und meidung meiner person,
klugscheistern aber weiter und machten den wichtigen. die leiden alle
an profilierneurose. war lustig. es grüßt euch swawa.
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