zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 12 ·  Suchen
Views (Heute): 1344507 (1370)
Beiträge heute: 13

Seiten: Anfang ... 3 4 5 6 7 Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Bundestagswahl 2009
Bewertung:
rosentor

Beiträge: 8

» 21.05.09 22:08 «              Beitrag melden


Ich hab's gefunden: bei Dr. Wenzel

SG OHZ heißt : Samtgemeinde Oberharz

(Im Harz bin ich geboren)

Aber was heißt: ASG OHZ ?

Frischling

Beiträge: 215

» 22.05.09 12:45 «              Beitrag melden



WICHTIG !!!

Hier gibt es den Text mit Bildern in PDF

Gruß Frischling



joku

Beiträge: 144

» 22.05.09 16:21 «              Beitrag melden


Beigefügt ist der erweiterte und korrigierte Entwurf zur Anfechtung eines Wählerverzeichnisses zur Wahl des Europäischen Parlamentes 2009!

Der beigefügte Entwurf wird am Freitag, den 22.05.2009, beim Wahlbüro eingereicht werden.


@vonRoit,

wie blöd suche ich immer die Beifügungen und finde sie nicht. Wo sind denn die Beifügungen?

Herzliche Grüße

Der suchende joku


vonRoit

Beiträge: 2421

» 22.05.09 16:38 «              Beitrag melden


Einmal zurück zu Frischling schauen, dort in der PDF.

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 23.05.09 00:25 «              Beitrag melden


Immerhin bis 18.00 Uhr !

Die Gemeinde Klausdorf Schwentine hat Freitags nur bis 12.30 Uhr Einsprüche anzunehmen ...

Swawa

Beiträge: 245

» 23.05.09 18:16 «              Beitrag melden


Frage: kann man zu jeder Zeit ins Wählerverzeichnis schauen, oder nur durch genehmigte Zeiten. 2tens: kann man ohne das man im Wählerverzeichnis Einblick genommen hat und nur auf Grund seines Wissens und Fakten die der gesetzlichen Norm entsprechen die Wahlen anfechten, und gibt es da auch grundsätzlich eine Frist Einhaltung. 3tens: kann ich an dem Tag der Wahl an der Wahlurne auch noch die Wahl anfechten.Ich muß diese Fragen stellen, da ich mich noch nicht so recht mit diesen Thema Wahlanfechtung beschäftigt habe. Gruß swaw

vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.05.09 21:09 «              Beitrag melden


Hurra Köhler ist für 5. Jahre Bundespräsident der Besatzer geworden.

Herr Köhler ist Pole und auch dort geboren liebe IPD-ler, daher kommen seine netten Abschlußworte auch voll zur Geltung.

"Liebe Landsleute, ich freue mich auf die nächsten 5. Jahre und werde noch einmal das Beste für Euch tun!"

Da Köhler kein Landsmann aus Deutschland ist, weder berechtigt Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG s, sein kann, frage ich mich da, welche Landsleute er da angesprochen hat?

Er sprach nicht von Deutschland, auch nicht von Deutschen Bürgern, sondern von irgendwelchen Landsleuten!



Zuletzt bearbeitet: 23.05.09 21:26 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2421

» 23.05.09 21:13 «              Beitrag melden


Die zeiten sind extra kurz gehalten, damit niemand überhaupt auf die Idee kommt nachsehen zu wollen. Sollte dies doch Jemand tun, wird es ihm unter fadenscheinigen Gründen verweigert.
Doch der Wahlbetrug bleibt und dieser ist an zu zeigen, mittels Strafanzeige und Strafantrag.



Zuletzt bearbeitet: 23.05.09 21:27 von Administrator
schlesier

Beiträge: 136

» 24.05.09 12:09 «              Beitrag melden


@alle
Wen hätte das deutsche Volk wohl gewählt, wenn Sie, wie den Reichspräsidenten, in direkter Wahl über Volksentscheid hätten wählen dürfen.
Sicher nicht Horst. Aber wo soll Horst denn hin, überall wo er in der Welt (vor allem Südamerika) auftaucht gibt es Massenproteste. Dieses Ansehen rührt noch aus seiner pflichtbewußten Zeit als Geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF).
her.
Zumindest ist jetzt auch eins klar, wer durch Wahlbetrug weiter an der Macht bleiben und das deutsche Volk ausbeuten wird.
Auf jeden Fall einer auf den sich seine "Landsleute" und die Besatzer verlassen können.

gruß schlesier
Wende

Beiträge: 39

» 30.05.09 20:47 «              Beitrag melden


Nach meinen Erfahrungen und auch nach Internetrecherchen läuft in Deutschland (und sicher überall) alles darauf hinaus, den Staat (die BRdvD) von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. (vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Dieses einheitliche Verhalten erinnert mich an die ehemalige, angeblich volksnahe bzw. demokratische DDR, bei der auch eine Kluft zwischen Obrigkeit und Untertanen bestand, wovon die Obrigkeit nichts gemerkt hat, weil sie nur sich gesehen hat und die Massen das weitestgehend hingenommen haben.
Äußern kann man sich im derzeitigen Deutschland zwar, aber man darf trotzdem nicht den obrigkeitsstaatlichen Ablauf stören und muss sich alles gefallen lassen.
Man kann zwar unendlich viele Rechtsmittel einlegen, macht allerdings immer wieder die Erfahrung, dass dieser Aufwand zwecklos ist und meist nur hohe Kosten verursacht.
So werden z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem allgemein bekannten Prinzip: “fristlos, formlos, fruchtlos“ erledigt (vgl. Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006, http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3988.html).
Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, Rechtsstaat nur Fiktion: „Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt experimentellen Nachweis“ kann man z.B. lesen: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird „kollegialiter“ unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Auch weitere Beschwerdemöglichkeiten einschließlich der Verfassungs- bzw. Menschenrechtsbeschwerden kann man vergessen. Sie werden in der Regel ohne jegliche Begründung nicht angenommen. Die Erfolgsquote der Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich z.B. mit nur 0,46% berechnet (vgl. http://www.bmj.de/files/-/1257/EGMR_Rechtsprechungs%C3%BCbersicht_2005_anonymisiert.pdf). Die tatsächliche Erfolgsquote geht noch mehr gegen Null, denn deutsche Gerichte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden (vgl. http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/egmr.html, http://www.beschwerdezentrum.org/_kommentar/Briody/).
Neben einem Abbau der Bürgerrechte durch Behördenangestellte und Richter wird offenbar auch das parlamentarische System ausgehöhlt. Wir befänden uns gem. Zeugnis Wassermann - Kommentar zum GG, Luchterhand-Verlag - in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
Das Mehrparteiensystem scheint wie das Einparteiensystem kaum brauchbar zu sein, denn es herrschen in beiden Konstruktionen weitestgehend unabhängig von politischen Parteien obrigkeitsstaatliche Verhältnisse, so lange sich nur Herrschende gegenseitig kontrollieren dürfen. Es fehlt eine Kontrolle der Mächtigen durch Machtlose, die keine Funktionen im Staatsapparat und in der Wirtschaft haben und meist in Nichtregierungsorganisationen organisiert sind. Die Kontrolle könnte z.B. durch Mitspracherechte der Machtlosen bei Beschwerden und Rechtsmitteln aller Art sowie durch Erfassung und Publikation von Machtmissbrauch durch Machtlose erfolgen.


Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 30.05.09 22:30 «              Beitrag melden


Wende:
Nach meinen Erfahrungen und auch nach Internetrecherchen läuft in Deutschland (und sicher überall) alles darauf hinaus, den Staat (die BRdvD) von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. (vgl. z.B. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134).
Dieses einheitliche Verhalten erinnert mich an die ehemalige, angeblich volksnahe bzw. demokratische DDR, bei der auch eine Kluft zwischen Obrigkeit und Untertanen bestand, wovon die Obrigkeit nichts gemerkt hat, weil sie nur sich gesehen hat und die Massen das weitestgehend hingenommen haben.
Äußern kann man sich im derzeitigen Deutschland zwar, aber man darf trotzdem nicht den obrigkeitsstaatlichen Ablauf stören und muss sich alles gefallen lassen.
Man kann zwar unendlich viele Rechtsmittel einlegen, macht allerdings immer wieder die Erfahrung, dass dieser Aufwand zwecklos ist und meist nur hohe Kosten verursacht.
So werden z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden nach dem allgemein bekannten Prinzip: “fristlos, formlos, fruchtlos“ erledigt (vgl. Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006, http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3988.html).
Unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, Rechtsstaat nur Fiktion: „Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln, führt experimentellen Nachweis“ kann man z.B. lesen: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird „kollegialiter“ unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Auch weitere Beschwerdemöglichkeiten einschließlich der Verfassungs- bzw. Menschenrechtsbeschwerden kann man vergessen. Sie werden in der Regel ohne jegliche Begründung nicht angenommen. Die Erfolgsquote der Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte habe ich z.B. mit nur 0,46% berechnet (vgl. http://www.bmj.de/files/-/1257/EGMR_Rechtsprechungs%C3%BCbersicht_2005_anonymisiert.pdf). Die tatsächliche Erfolgsquote geht noch mehr gegen Null, denn deutsche Gerichte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden (vgl. http://homepage.hamburg.de/menschenrechtsbund/egmr.html, http://www.beschwerdezentrum.org/_kommentar/Briody/).
Neben einem Abbau der Bürgerrechte durch Behördenangestellte und Richter wird offenbar auch das parlamentarische System ausgehöhlt. Wir befänden uns gem. Zeugnis Wassermann - Kommentar zum GG, Luchterhand-Verlag - in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert seien. (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html).
Das Mehrparteiensystem scheint wie das Einparteiensystem kaum brauchbar zu sein, denn es herrschen in beiden Konstruktionen weitestgehend unabhängig von politischen Parteien obrigkeitsstaatliche Verhältnisse, so lange sich nur Herrschende gegenseitig kontrollieren dürfen. Es fehlt eine Kontrolle der Mächtigen durch Machtlose, die keine Funktionen im Staatsapparat und in der Wirtschaft haben und meist in Nichtregierungsorganisationen organisiert sind. Die Kontrolle könnte z.B. durch Mitspracherechte der Machtlosen bei Beschwerden und Rechtsmitteln aller Art sowie durch Erfassung und Publikation von Machtmissbrauch durch Machtlose erfolgen.


Genau so stehts im Zöller, Kommentar zu ZPO, hier im Forum:



19. Oktober 2004

Grundgesetz schlägt Menschenrechte

Karlsruhe: Urteile des EGMR nicht bindend

Deutsche Gerichte sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Die Urteile des Straßburger Gerichts seien "Auslegungshilfen", heißt es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Sie müssten berücksichtigt aber nicht strikt befolgt werden, wenn sie etwa im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das BVG begründete seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz höherrangig zu bewerten sei als die völkerrechtlich vereinbarte Menschenrechtskonvention, die im deutschen Rechtssystem auf der Stufe eines einfachen Bundesgesetzes stehe. (AZ: 2 BvR 1481/04)

Völkerrecht kann demzufolge nicht mit den EMRK gemeint sein.

Artikel 25 Grund-Gesetz

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.


Zuletzt bearbeitet: 30.05.09 22:39 von Krascher
Wolkenschieber

Beiträge: 679

» 02.06.09 14:08 «              Beitrag melden


Geh Denken!

Ausschließlich die "Altparteien" tragen die Verantwortung an dem Zustand
in dem sich unser Land heute befindet. Bitte stellen Sie zum Wohl Ihrer
Kinder und Enkelkinder "Strafanzeige/Strafantrag" bei der Staatsanwaltschaft
in Ihrem Kreis gegen alle Wahlleiter, Wahlorganisatoren und deren Gehilfen.

(siehe Anlage - über den LINK - dort im Ordner "Geh Denken"!)

Hier klicken!

ICH DER WOLKENSCHIEBER HABE DIESEN STRAFANTRAG HEUTE
PER EINSCHREIBEN BEI DER STAATSANWALTSCHAFT BIELEFELD
GESTELLT
.

Und Sie sollten das zum Wohl Ihrer Kinder und Enkelkinder jetzt auch sofort tun.
Das jedenfalls ist meine persönliche Meinung!!!



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Swawa

Beiträge: 245

» 07.06.09 10:34 «              Beitrag melden


lustiger urnengang.

ich war heute zur EU.Wahl, natürlich den stimmzettel, na ihr wisst schon. nun hat sich folgendes abgespielt.ich stehe in der wahlkabine und siehe da, es liegen dort angbundene bleistifte. ich sofort in den raum und etwas lauter an die wahlhelfer: bitte stoppen sie sofort die wahl, es dürfen keine stimmen mit bleistift abgegeben werden.die leute um mich herum glotzten mich an, als wäre ich geisteskrank. die wahlhelferin meinet es ist erlaubt. ich sagte nein, den es könne im nachhinein manipulationen an den wahlscheinen durch ausradieren der angekreutzten stimme, eine andere ersetzt werden.ich weiter: wenn sie die anwesenden wähler nicht zurückhalten bevor nachweisbar ist das der stift nicht ausradierbar ist rufe ich die polizei. sofort wurde die verantwortliche wahleiterin angerufen, die bestätigt das mit bleistift gewählt werden darf. ich sagte nein und hier geht keiner mehr in die wahlkabine. dann meldete sich ein alter mann zu wort und meinte: son bleudsinn hef ick noch nie hört, ick hef ümmer mit blistift krüze mokt. er in die kabine. ich seg di wat du dummbrassen, ik hef ümmer SPD wählt und dat mok ich ok hüt. hir , ik nüm jetzt dann blistift un mok min krüz. hie, kannst kieken, so wat dusseliges und haut ab. zwischenzeitlich ein rückruf der wahlleiterin, bitte den bleistift auf transparenz überprüfen, denn diese zählen nicht zu den ausradierbaren bleistiften. wir haben das getestet und es war so an dem.die probe ergab, das die kreuze nicht ausradiert werden konnten.meine damen und herren sie dürfen jetzt weiter wählen. die sind sowieso stinkig auf mich, derweil ich am freitag noch die wahlanfechtung eingereicht habe und am gestrigen tag die parteistände damit beglückte. großes ungläubiges glotzen war angesagt und und meidung meiner person, klugscheistern aber weiter und machten den wichtigen. die leiden alle an profilierneurose. war lustig. es grüßt euch swawa.

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 166

» 07.06.09 12:35 «              Beitrag melden


Nach dem Einwurf meiner Nein-Wahl fragte ich den Herrn an der Wahlurne (Urne - ist da nicht normale die Asche eines Verstorbenen drinnen?), also ich fragte diesen Herrn:

"woher wissen Sie eigentlich, dass ich der Herr auf der Wahlbenachrichtigung bin?! Ohne Legitimationsprüfung?"


Erstaunen, dann die übliche Antwort (natürlich ohne Hirn):
"Das ist schon richtig so, es reicht die Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte!"

Ist das nicht wieder Wahlbetrug, denn ich kann mir ja viele Wahlkarten von faulen Mitbürgern ausleihen und dann x-mal "wählen" gehen!

camper

Beiträge: 12

» 07.06.09 14:33 «              Beitrag melden


Habe gerade gelesen, was Swawa geschrieben hat.

Ab in Wahllokal und da habe ich einfach einen Buntstift aus der Wahlkabine genommen und schriftproben gemacht. Also mit einem Radiergummi geht das weg, es bleiben aber Spuren übrig. Alle Stifte waren von Faber Castell. hmm....

Habe auch alles auf Audio aufgenommen, weils mir keiner meiner Bekannten abnimmt. die Wahlhelfer haben mich nur ausgelacht.

Wo steht egentlich das man Buntstifte nutzen darf?

camper


Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 3 4 5 6 7 Zurück zur Übersicht
Aktuell lesen 2 Mitglieder dieses Thema: tanker, Weltenbummler


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.