zur IPD Homepage!
Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: Bundestagswahl 2009
Bewertung:
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 21.04.09 15:36 « |
|
Nun sehen wir uns einmal den Deutschen
Bundestag an!
Wer von Denen ist wirklich Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
GG ?
Vieleicht Horst Köhler?
Unser Horst wurde geboren in heutigem Ostpolen, damalig noch Westpolen.
da die Grenze sich verschob durch die Einnahme bzw. illegale Besetzung
Russlands von Ostpolen, verschob sich geographisch auch das polnische
Gebiet und Ostpolen wurde russisch, Westpolen wurde zu Ostpolen und die
Deutschen Gebiete zu Westpolen, jedenfalls so wie (M)an es gerne hätte.
Völkerrechtswidrig aber brauchbar um folgenden Sachverhalt zu
verdeutlichen;
Der angebliche Ostpole, der aber ein wirklicher Westpole im Original
ist, wird als Kind als angeblicher Zwangsangepasster in damaligen
Westpolen geboren, was ihm zum Polen macht und zwar gebürtig. Der Pole
Horst Köhler, Kind zweier rumänischer Eltern, deren Deportation nach
Westpolen, dem damaligem Ostpolen, egal wie wir es auch hindrehen, er
bleibt Pole und ist ganz sicher alles Andere nur kein Deutscher im
Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG, wird in Deutschland Staatssekretär
unter Waigel und Kohl, also einer der höchsten Beamten in der BRdvD.
1. Gewählt kann nur werden, der Deutscher im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 GG ist, oder nicht?
2. Wählen kann nur wer Deutscher nach Artikel 116 Abs. 1 GG ist, oder
nicht?
3. Beamter kann nur sein, wer im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
Deutscher ist, oder nicht?
4. Richter kann nur sein, wer Deutscher nach Artikel 116 Abs. 1 GG ist,
oder nicht?
5. StA kann nur sein, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
ist, oder nicht?
Dies können wir verlängern bis in die Steinzeit und drei Steine
weiter.....
Also, wer ist von den Clown s im Bundestag Deutscher nach Artikel 116
Abs. 1 GG, und wer nicht?
Forschung ist die halbe Arbeit die gemacht werden muss und nicht das
Wiederholen irgendwelcher verblödeten Parolen, klar?
|
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:19 « |
|
Absender:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Gemeinde
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Betreff: Anfechtung der Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses zur
EU-Wahl 2009
Bezug: Prüfung des Wählerverzeichnisses zur EU-Wahl am 22.05.2009
Hiermit fechte ich wegen im Nachfolgenden nachgewiesener Unrichtigkeit
das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament am
07.06.2009 an
und verlange die Aussetzung der Wahl bis zur Berichtigung durch die
nachgewiesene Staatsangehörigkeit für jeden mit einem Wahlschein durch
die ASG OHZ beglückten Wahlberechtigten!
Begründung:
1. Rechtliche Einleitung zur Begründung zur Anfechtung des o. a.
Wählerverzeichnisses
In der Goslar´schen Zeitung vom 09.05.2009 wurde auf Seite 29 unter
Bekanntmachungen der Samtgemeinde Oberharz (SG OHZ) unter Beifügung
ausführlicher Rechtsbehelfe mitgeteilt, dass das Wählerverzeichnis zur
Wahl zum Europäischen Parlament am 07.06.2009 in der Zeit vom
18.05.2009 bis zum 22.05.2009 zur Prüfung im Rathaus ausliegt.
Dazu ist zunächst festzuhalten, dass eine absichtlich durch den
Feiertag am 21.05.2009 verkürzte Auslage, welcher häufig durch die
Wahlberechtigten zu einem verlängerten Wochenendurlaub genutzt wird,
kaum der ordentlichen Auslagepflicht entsprechen dürfte, was schon
einmal vorsorglich bis zur entgültigen Klärung gerügt und angefochten
wird.
In Abschnitt 1 der Bekanntmachung heißt es, Zitat Anfang:
"Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen
überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich
eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses
ergeben kann."
Zitat Ende!
Ausweislich der nachfolgenden Abbildung ist der Anfechtende nach
Ansicht der SG OHZ wahlberechtigt:
Hier nun Eure Wahlkarte, bzw. Benachrichtung in Kopie einfügen.
Der also Wahlberechtigte hat zur Überprüfung des Wählerverzeichnisses
alle Daten von anderen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund
überprüfen wollen, was ihm am 22.05.2009 verwehrt wurde. Dabei hat er
glaubhaft gemacht, dass die SG OHZ Wahlscheine auch an zahlreiche
Personen ausgegeben hat, die schon aufgrund ihres Namens nach
ausländischer Abstammung sind und keine Deutschen im Sinne des Art. 116
(1) GG!
Insoweit nutzt er deshalb sein Recht nach Abschnitt 2. der
Wahlbekanntmachung vom 09.05.2009, Zitat Anfang:
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann
während der Einsichtnahmefrist, spätestens am 22. Mai 2009 bis 18:00
Uhr, bei der GemeindeXXXXX, Bürgerbüro, Am XXXXX l, XXXXXXXXXXXXX
Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden.
Zitat Ende!
Insoweit wirft der das Wählerverzeichnis Anfechtende der SG OHZ hiermit
vor, dass sie ihre Pflichten nach der Europawahlordnung EUWO gröblichst
und schwerwiegend verletzt hat. Laut § 15 (7) EUWO gilt folgendes,
Zitat Anfang:
Bevor eine Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wird, ist zu
prüfen, ob sie die Wahlvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 des
EU-Wahlgesetzes oder des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes in
Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllt oder ob sie
vom Wahlrecht nach 3 6 a Abs. 1 Europawahlgesetz ausgeschlossen ist.
Zitat Ende!
§ 6 Abs. 1 des EU-Wahlgesetzes (EuWG) lautet, Zitat Anfang:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes, die am Wahltage
1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
................
Zitat Ende!
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:28 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:30 « |
|
Der
das Wählerverzeichnis Anfechtende hat bereits mit ca. 300
Wahlberechtigten die Wahlen zum Deutschen Bundestag 2005 angefochten
und Wahlanfechtungen der Landtags- Kommunalwahlen in Niedersachsen 2006
begleitet. Dabei hat er sowohl Stellungsnahmen von u. a. nds. Kommunen,
dem Nds. Landtag, dem Bundestag und dem Bundesverfassungsgericht zur
Kenntnis genommen, in denen grundsätzlich das rechtliche Gehör nicht
gewährt wurde, indem absolutes Unverständnis zur Anfechtungsbegründung
vorgetäuscht wurde, um den ständigen Wahlbetrug, die Wählertäuschungen
und die Fälschung von Wahlunterlagen in der Bundesrepublik Deutschland
abzusichern.
Diese beruhen durchweg darauf, dass die Bundesrepublik den Deutschen
nach Art. 116 (1) ihre Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich", d. h.
also, zu welchem Staat sie gehören, in allen Ausweispapieren
verweigert. Statt dessen bescheinigt die Bundesrepublik den Deutschen
nach Art. 116 (1) GG in den Personenidentitätspapieren nur die
Nationalität "Deutsch" als Ersatz für den unbekannten Staat "Deutsch"
zur umfassenden Täuschung mit erheblichen rechtlichen Folgen im
nationalen und internationalen Rechtsverkehr zum Zwecke der sukzessiven
Ausschaltung des Selbstbestimmungsrechtes der tatsächlichen Deutschen
in Wahlen durch gezielte Überfremdung. Die vorbereitenden und
entsprechenden Gesetze hat der bundesrepublikanische Bundestag bewusst
und vorsätzlich, aber grundsätzlich völkerrechtswidrig und deshalb
rechtskraftunfähig dazu erlassen.
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Drucksache 16/914 aufgrund
einer von ihm abgewehrten Wahlanfechtung nunmehr erheblich zur
Ausweitung von Wahlprüfungsverfahren beigetragen, indem er folgendes
erklärte, Zitat Anfang:
Zur Feststellung der Wahlberechtigung legt die Gemeinde vor jeder Wahl
gemäß § 11 ff. der Niedersächsischen Landeswahlordnung (NLWO) vom 1.
November 1997 {Nds. GVBI S. 437, 1998 S 14), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vorn 25. November 2007 (Nds, GVBI. S. 651}, für
jeden Wahlbezirk von Amts wegen ein Verzeichnis der Wahlberechtigten
(das sog. „Wäh¬lerverzeichnis") nach den bei der Gemeinde befindlichen
Unterlagen, vor allem nach dem Meldere¬gister, an. Aus dem
Melderegister ergibt sich u. a. auch die jeweilige Staatsangehörigkeit.
Die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten vor
der Wahl eine „Wahlbenachrichtigung*. die Auskunft darüber gibt, in
welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann.
Zitat Ende!
Mit der unhaltbaren und hiermit widerlegten Lüge, dass sich die
Staatsangehörigkeit der Deutschen aus dem Melderegister der Kommunen
ergeben soll, werden also bis heute alle Wahlbetrügereien in der
Bundesrepublik zum Zwecke des Völkermordes am Deutschen Volk durch
sogar aus diesem Volk stammenden, aber auch schon vielfach als
Nichtdeutsche gar nicht aktiv und passiv Wahlberechtigte in
bundesrepublikanischen Gesetzgebungsorganen gegen jeden logischen
Verstand gedeckt.
Die Melderegister werden durch Vorlage von bundesrepublikanischen
Personalausweisen, in denen für die Staatsangehörigkeit falsch und
irreführend "Deutsch" steht, in der Rubrik für Staatsangehörigkeit auch
mit "Deutsch" geführt!
Wenn man dazu einmal im Internet recherchiert, was von jedem
Behördenmitarbeiter und Wahlbeteiligten erwartet werden kann und muss,
so muss auch die SG OHZ dadurch wissen, dass der Besitz
bundesrepublikanischer Personalausweise und Reisepässe nicht beweist,
dass der Inhaber Deutscher ist.
So gibt der Rhein-Sieg-Kreis folgendes richtig im Internet bekannt:
Staatsangehörigkeitsausweis
Urkundlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
Wichtige Fragen und Informationen
• Was versteht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ ?
Mit Staatsangehörigkeit wird das rechtliche Band bezeichnet, das eine
Person mit einem bestimmten Staat verbindet.. Aus dieser Verbindung
ergeben sich wechselseitige Rechte und Pflichten zwischen den Bürgern
und „ihrem“ Staat.
Die Staatsangehörigkeit bildet die Grundlage zur Bestimmung des
Staatsvolkes, des Staatsgebietes und der Staatsgewalt. Ihre rechtliche
Bedeutung bezieht die Staatsangehörigkeit daraus, dass die Rechtsfolgen
von Gesetzes ( innerstaatliche Rechtsnormen; Normen des Völkerrechts;
supranationales Recht der EU ) an die Staatsangehörigkeit von Menschen
„anknüpfen“, d.h. nur auf Personen anzuwenden sind, welche eine ganz
bestimmte Staatsangehörigkeit besitzen.
Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit stellt die Kreisordnungsbehörde auf Antrag einen
Staatsangehörigkeitsausweis aus.
• Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis ?
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde im
Format DIN A4 (Farbe: gelb), welche den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert.
Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, welche
darauf hindeuten, dass die Inhaberin / der Inhaber des Pass-/
Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzt.
Da jedoch auch Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ( s. Art.
116 Abs.1 2. Halbsatz des Grundgesetzes ) deutsche Pass- und
Ausweisdokumente auszustellen sind, stellt der Besitz dieser Dokumente
eben keinen urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen
Staatsangehörigkeit dar.
Fax: ( für alle Sachbearbeiterinnen ) 02241-13 2439
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Abt. 32.33
53721 Siegburg ©2005 Rhein-Sieg-Kreis.
________________________________________
… Sprechzeiten
Montags
von 8.30 - 12.00 Uhr
von 14.00 - 16.30 Uhr
sowie zusätzlich nach
vorheriger tel. Absprache
… Antragsformulare
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:33 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:34 « |
|
Auf
einer Internetseite des Bayrischen Innenministeriums konnte man bis zur
Löschung der Seite wegen zu großer Aufmerksamkeit folgendes lesen:
Hier das Schreiben des bayrischen Staatsministeriums in Kopie
einsetzen.
Das heißt:
Weder das Melderegister noch der Besitz von bundesrepublikanischen
Ausweispapieren beweist, dass der Inhaber Deutscher ist. Nicht einmal
die Vermutung dafür, dass der Inhaber solcher Ausweispapiere die
Deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist juristisch zulässig, nachdem
durch den Kölner Stadtanzeiger über die taz vom 16.01.2006 bekannt
wurde, dass der israelische Mossad und andere ausländische
Geheimdienste mit Unterstützung der Bundesregierung
bundesrepublikanische Personalpapiere benutzen, um gleichzeitig die
Deutschen zu desavouieren und Auslandaufklärung unter dem Schutze des
Ansehens von tatsächlichen Deutschen in der arabischen Welt zu
betreiben.
Der das Wählerverzeichnis Anfechtende weiß aus seiner eigenen durch den
zweiten Bürgermeister Taube als Nutznießer von Wahlbetrug,
Wahlfälschung und Fälschung von Wahlunterlagen in einem Prozessbetrug
am AG CLZ erzwungenen Anmeldung zum Melderegister, dass tatsächlich
auch in der SG OHZ die Staatsangehörigkeit bei Vorlage eines
bundesrepublikanischen Personalausweises nicht geprüft wird, sondern in
das Melderegister nur "deutsch" eingetragen wird!
Der Nds. Landtag hat in eigener Sache mit seinen ausschließlich aus
Wahlbetrügern besetztem Gremium in seiner rechtsmissbräuchlichen
Abweisung der Wahlprüfung zur Wahl des Niedersächsischen Landtages noch
folgendes behauptet, Zitat Anfang:
Der Einspruch sei allerdings auch nicht begründet. Denn weder dem
Niedersächsischen Ministeri¬um für Inneres, Sport und Integration noch
dem Landeswahlleiter lägen Hinweise vor, die die An¬nahme rechtfertigen
könnten, dass auch Personen, die nicht Deutsche i. S. d. Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes seien, aktiv oder passiv an der Wahl zum
Niedersächsischen Landtag am 27, Januar 2008 teilgenommen hätten. Den
umfangreichen Behauptungen der Einspruchsführer hierzu könne nicht
gefolgt werden.
Zitat Ende!
Mit der gleichen vorgetäuschten Unwissenheit bezüglich schwerer
Straftaten nach dem StGB hat die Volljuristin Schneider am VWG
Göttingen im Verfahren 1 A 467/06 noch weit schlimmer folgendes dazu
geäußert, Zitat Anfang:
Weder der Beklagte - noch der Landkreis Oster¬ode - sind im Besitz von
Unterlagen, die danach differenzieren, ob die Wähler/innen der
Kommunalwahl 2006 "die deutsche Reichszugehörigkeit besaßen". Hierauf
kommt es nach geltendem Recht bei der Frage der Wahlberechtigung nicht
an. Insofern bestand für den Beklagten auch keine Verpflichtung
entsprechende Unterlagen vorzuhalten.
Zitat Ende!
Nach geltendem Recht sind aber Deutsche im Sinne des Art. 116 (1) GG
nur Staatsangehörige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer
Reichsangehörigkeit. Auch diese furchtbare Juristin Schneider hat zur
Absicherung des flächendeckenden Wahlbetruges in der Bundesrepublik
Deutschland bei allen Wahlen prozessbetrügerisch falsche Begründungen
verwendet. Dazu gehört auch die Halbwahrheit im Verstoß gegen § 138
ZPO, dass Kommunen und Landkreise keine Unterlagen haben, die danach
differenzieren, ob die Wähler/Innen der Kommunalwahl 2006 die deutsche
Reichsangehörigkeit besaßen.
Für die Anfechtung des Wählerverzeichnisses der SG OHZ wird diese
weitere überraschende Einlassung zur Deckung von Wahlbetrug,
Wählertäuschung und die Fälschung von Wahlunterlagen nicht mehr möglich
sein.
Kommunen und Landkreise ernennen jährlich Ausländer und Staatenlose zu
Scheindeutschen, weil sie solchen nicht die Reichsangehörigkeit
verleihen konnten und verliehen haben. Mit diesen
Scheinein"deutsch"ungen werden solchen Nichtdeutschen
bundesrepublikanische Personalpapiere ausgegeben, in denen auch diesen
die Staatsangehörigkeiten mit "deutsch" bescheinigt werden. Aber auch
dann sind das keine Personen mit der Wahlberechtigung nach Art. 116 (1)
Grundgesetz.
Dem Landkreis Goslar und auch der SG OHZ stehen also zuerst einmal die
jährlichen Scheineinbürgerungslisten zur Verfügung. Eine aktuelle
Auskunft für den LK GS hat für 2007 101 Scheineindeutschungen und für
2008 74 Scheineindeutschungen ergeben. Es ist davon auszugehen, dass
die überwiegende Zahl dieser Scheindeutschen über 18 Jahre jetzt in den
Wählerlisten des LK GS auftauchen und auch Wahlbenachrichtigungen
erhalten haben. Einige davon sind in auch der SG OHZ zur Wahl
zugelassen, wie diese unschwer selbst feststellen kann.
Soweit aber die SG OHZ bis heute unterlassen hat, sich vor der
Aufstellung von Wählerverzeichnissen dazu die geeigneten Unterlagen zur
sicheren Feststellung der Staatsangehörigkeiten für die von ihr
benannten Wahlberechtigten zu beschaffen, verstößt sie mit den
Wahlbenachrichtigungen zur EU-Wahl 2009 vorsätzlich schwerwiegend gegen
§ 15 (7) EuWO. Jeder z. B. türkisch klingende Name im Wählerverzeichnis
begründet fast sicher die Vermutung, dass der Namensträger nicht im
Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit ist. Diese konnte seit dem
Waffenstillstand am 09. Mai 1945 wegen Stillstandes der Rechtspflege
nach § 245 ZPO im Deutschen Reich nicht mehr verliehen werden. Sind
solche ausländischen Namensträger besonders aus Asien, Afrika und
Südamerika älter als 64 Jahre seit Kriegsende plus 18 Jahre für das
Wahlalter, also über 82 Jahre, so könnten sie noch Deutsche durch
Staatsangehörigkeitsverleihung durch das Deutsche Reich sein. Aber auch
zu diesem Nachweis wäre eine Staatsangehörigkeitsurkunde erforderlich.
Allerdings verweigert jede Kommune in der Bundesrepublik bisher jedem
Deutschen die Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises mit der
Bezeichnung des Staates, zu dem der deutsche Antragsteller tatsächlich
gehört, nämlich dem Deutschen Reich.
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:39 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:40 « |
|
2. Die Deutsche Staatsangehörigkeit heißt
weiterhin: Deutsches Reich!
Die Bundesrepublik des vorgeblich wiedervereinigten und nicht
souveränen Deutschlands als Organisationsform der Modalität einer
Fremdherrschaft nach Prof. Carlo Schmid (OMF-BRdvD) seit dem 03.10.1990
- OMF-BRD von 1949 bis 1990 - versucht seit Beginn ihrer Existenz,
schrittweise und zunehmend vorzutäuschen, dass sie identisch mit dem
Deutschen Reich – allerdings ohne Rechtsnachfolgerschaft - ist, obwohl
ihre gesamte Gründungsgeschichte diese Camouflage nicht zulässt. Dazu
verändert sie mit dem kraft Besatzungsrecht geschaffenen Grundgesetz
und dem Bundestag auch zusätzlich fortwährend das von ihr zunächst
selbst anerkannte Fortbestehen und Fortgelten des Reichs- und
Staatsangehörigengesetz (RuStAG), um den Anschein einer eigenständigen
Staatsangehörigkeit zur BRdvD vorzutäuschen. Bis in die jüngste Zeit
hinein unterliefen ihr dabei aber juristische Nachlässigkeiten, die aus
dem Bundeskanzler einen Reichskanzler oder aus den Bundesministern
Reichsminister werden lassen sollten. Obwohl inzwischen diese
gravierenden Unstimmigkeiten mit einer völkerrechtlich illegalen
Gesetzgebung beseitigt werden sollten, ist das Gedächtnis eines Volkes
aber so nicht auszulöschen. Es wird hier für die zukünftigen
Rechtsbehelfe und Befreiungsaktionen festgehalten:
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz(RuStAG)
So noch im Bundesgesetzblatt von 1997!
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
vom 22.7.1913, RGBl. I S. 583, BGBl. III 102-1
Zuletzt geändert durch Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des
Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und
Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
vom 3.12.2001, BGBl. I S. 3306, 3308.
Änderungen seit dem 1.10.2000:
geändert durch Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung
gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom
16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Betroffene Artikel/Paragraphen: 9
geändert durch Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-,
allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und
Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
vom 3.12.2001(BGBl. I S. 3306). Betroffene Artikel/Paragraphen: 38
§ 15 [Einbürgerung durch Anstellung eines Ausländers im Reichsdienst]
(1) 1Die im Reichsdienst erfolgte Anstellung eines Ausländers, der
seinen dienstlichen Wohnsitz in einem Bundesstaat hat, gilt als
Einbürgerung in diesen Bundesstaat, sofern nicht in der
Anstellungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
(2) 1Hat der Angestellte seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und
bezieht er ein Diensteinkom¬men aus der Reichskasse, so muß er von dem
Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingebürgert werden;
bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit
Zustimmung des Reichskanzlers eingebürgert werden.
Die BRdvD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich
einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches.
Sie hat auch vorsätzlich keine eigene Staatsangehörigkeit geschaffen.
Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146
von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangehörigen,
und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangehörigen der
Bundesrepublik Deutschland!
Immer dann aber, wenn vom Volk die Rede ist, bedarf es einer genauen
Analyse, welcher Sinn diesem Begriff gerade zur Täuschung im
Rechtsverkehr beigelegt wird.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG),
welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat und bis zu einer Scheinreform
in der BRdvD im Jahre 1999 jedenfalls sicher galt, bildete die
Hauptquelle des Staatsangehörigenrechts in der BRdvD und deshalb nicht
der BRdvD!
Dabei wurde über das besatzerdiktierte Grundgesetz im Artikel 116 die
1934 erstmalig eindeutige Feststellung der Staatsangehörigkeit wieder
absichtlich auflösend mehrdeutig umgedeutet. So hieß es in der
Verordnung vom 05.02.1934, § 1 Abs. 2:
"Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit
(Reichsangehörigkeit)"
So musste bis 1999 z.B. jeder, der in Hannover Schöffe werden wollte,
eine Erklärung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 heißt:
"Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes."
GG Artikel 116 [Staatsangehörigkeit] lautet unter Bezug auf die
Deutschen Reichsgrenzen folgerichtig ohne eine zunächst westdeutsche
oder BRD-Staatsangehörigkeit zu definieren:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener
deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling
in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember
1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar
1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen,
rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre
Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht
ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in
Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum
Ausdruck gebracht haben.
Der Grundgesetz Art. 116 erklärt deshalb völlig widersinnig lediglich,
dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon hat,
vermeidet aber jede Bezeichnung, zu welchem Staat der Deutsche nun
eigentlich gehört, weil die OMF-BRdvD nicht die alleinige Zugehörigkeit
zum Deutschen Reich einräumen wollte. Warum?
Die Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F. D.
Roosevelt und Marschall Stalin anlässlich der Teheraner Konferenz vom
28. November bis zum 01. Dezember 1943 enthalten folgende Eintragung
für das Thema zur zukünftigen Behandlung Deutschlands:
"Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, dass das
Konzept des Reiches nicht im Bewusstsein der Deutschen gelassen werde
und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte."
Es handelt sich also auch bei der Nichtbeantwortung der Frage, welche
Staatsangehörigkeit nicht von der BRdvD scheineingebürgerte Deutsche
haben, bis heute um die Fortsetzung der Geschichtsfälschung und
Umerziehung durch die Besatzungsmächte, die dafür zahlreiche Un- und
Halbgebildete, bzw. eiskalte Volksverräter zum Mittun bewogen.
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:41 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:42 « |
|
Und
damit wurde ein Knackpunkt aufgebaut und stetig vergrößert, der das
Wahngebilde eines völkerrechtlich legitimierten, souveränen Staates
namens BRdvD letztlich zum Untergang zwingen wird, weil eine
freiwillige Wiedervereinigung nur durch die Staatsangehörigen des
Deutschen Reiches im Deutschen Reich bewirkt werden könnte - und nicht
durch Besatzermanipulationen mit Marionetten und deutschen Quislingen.
Das Grundgesetz stützte sich auch in zahlreichen Aspekten auf die
Fortgeltung von Reichsgesetzen vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes.
Besonders makaber ist dabei folgendes, s. DER SPIEGEL, 41/2003, S. 44
und 45:
"Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat
im September 1945 zwar neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz
aufgehoben, das Hitlers Machtfülle erst garantiert hatte - das so
genannte Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, das eigentlich "Gesetz
zur Behebung der Not von Volk und Reich" hieß.
Mit dem Ermächtigungsgesetz im Rücken konnte Hitler schalten und
walten, wie er wollte - und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der
vollziehenden Gewalt nach Gutdünken Erlasse herausgeben. Beispielsweise
den Führererlass über die Staatsangehörigkeit.
Offenbar aber formulierten die Alliierten nicht präzise genug, um auch
die auf dem Ermächtigungsgesetz fußenden Sonderverordnungen wie Hitlers
Erlass zu kassieren.
Der Bundesgerichtshof sinnierte 1953 wohlwollend über den Tyrannen als
Gesetzgeber: Nach einem staatsrechtlichen Grundsatz ist die Gültigkeit
von Gesetzen nach dem zum Zeitpunkt ihrer Verkündung geltenden
Verfassungsrecht zu beurteilen. Bedeutungslos ist, ob die Staatsgewalt,
auf der es beruht, rechtlich gewaltsam durch Umsturz begründet wurde.
Entscheidend ist nur, ob es sich durchgesetzt hat. Daran kann für die
Diktatur Hitlers nicht gezweifelt werden."
Nach diesen Ausführungen und dem höchstrichterlichen Entscheid des BGH
wären zunächst alle Sonderverordnungen Adolf Hitlers weiterhin
Bestandteil der Rechtsordnung der so genannten Bundesrepublik
Deutschland nach dem Grundgesetz, auch wenn sie als diktatorische
Verordnungen prinzipiell im Widerspruch zu einer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung nach dem Völkerrecht stehen. Das darf so
zwar keinen Bestand haben, ist aber in der OMF-BRdvD nicht mehr zu
beseitigen.
In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen - Bundesverfassungsgericht, S.
1540, heißt es in Spalte 1 und 2:
"Die BRD ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches,
sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich" (!?), - in
Bezug auf seine räumliche Identität allerdings "teilidentisch", so dass
insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die BRD
umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht
das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches
Staatsvolk des Völkerrechtssubjektes "Deutschland" (Deutsches Reich),
zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein
einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr
eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört,
anerkennt."
Diesen Quatsch kann man nur dann verstehen, wenn man das so genannte
Bundes"verfassungs"gericht der BRdvD als Teil des landes- und
hochverräterischen Systems begreift, in welchem ausschließlich
politisch bestimmte Richter, die dadurch keine gesetzlichen sein
können, eine rechtsstaatliche Kontrolle der Legislative und Exekutive
vortäuschen - und manchmal auch dazu nachvollziehbares gerechtes
(Schein)Recht verkünden.
Da das Deutsche Reich nach diesem Urteil aber handlungsunfähig sein
sollte, konnte die BRD aufgrund völkerrechtswidriger
Besatzungsorganisation als selbst damit handlungsfähig nicht
gleichzeitig das handlungsunfähige Deutsche Reich sein.
Die Haager Landkriegsordnung ist Teil des internationalen Völkerrechts
und geht dem Grundgesetz nach Art. 25 als höherrangig voraus.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des
Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und
Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Nach der Haager Landkriegsordnung gilt aber ein Verbot zur Unterwerfung
unter einen Treueid für eine feindliche Macht.
Art. 45 (Verbot des Zwanges zum Treueid)
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen,
der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
Die Bundesrepublik Deutschland konnte und kann niemals als
Organisationsform der Modalität der Fremdherrschaft
Reichsstaatsangehörige zu einem eigenen Staatsvolk erklären. Selbst der
Besatzungsvorbehalt schafft hierfür erkennbar keinerlei
völkerrechtliche Legitimation!
In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Reichsangehörigkeit fort,
die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist,
für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die
Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also
nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher
und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997
findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier
ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu lesen:
Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch 2006, § 7, Rn 2a, Zitat Anfang:
"Deutscher im Sinne von Art. 116 I GG ist, wer die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 StAG)"!
Zitat Ende!
Er muss also nach § 1 StAG immer die unmittelbare Reichsangehörigkeit
besitzen, welche die BRdvD niemals verleihen konnte!
Die BRdvD-Regierenden und ihr juristischer Schutzschirm aus Politikern,
Anwälten und Staatsrechtlern hatten für immer ein Problem, dass sie vor
dem Volk verbergen wollten.
Entsprechend der obigen Ausführungen gibt es also keine
Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Solche
Vereinnahmungen für ein Besatzungskonstrukt widersprachen grundsätzlich
dem Völkerrecht und der Haager Landkriegsordnung.
Weder die BRD noch die DDR konnten Reichsbürger für eine beabsichtigte
Staatengründung von deutschen Staaten aus Besatzerwillkür unterwerfen
und einvernehmen.
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:45 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:46 « |
|
Sowohl
die DDR als auch die BRD waren nur Organisationsformen der Modalität
einer Fremdherrschaft und niemals Staaten, da es ihnen am eigenen
Staatsvolk und eigenem Staatsgebiet mangelte. Selbst eine angemaßte,
treuhänderische Verwaltung für das Deutsche Reich scheiterte rechtlich
an der feindseligen Stellung zu demselben, weil beide
Besatzungskonstrukte die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen Reiches absichtlich und vorsätzlich verhinderten. Und es
ausraubten.
Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR konnten daher auch nicht
völkerrechtlich korrekt Einbürgerungen von Ausländern als Deutsche
Reichsstaatsangehörige vornehmen, um die Absicht der Siegermächte zur
Auslöschung des Deutschen Volkes durch gezielte Überfremdung
durchzusetzen.
Die BRD hatte deshalb nicht einmal ein eigenes Staatsangehörigengesetz,
weil ihr diese juristische Problematik bekannt war und ist – und weil
sie das DDR-Einbürgerungsgesetz nicht anerkennen wollte. Hätte die BRD
also selbst ein Staatsangehörigengesetz erlassen, so wäre der durch die
westlichen Siegermächte unterstützte Alleinvertretungsanspruch für das
besetzte Deutsche Reich dadurch aufgeflogen, dass die
Völkerrechtswidrigkeit solcher Versuche zur Schaffung neuer
Staatsangehörigen für die Besiegten durch Besatzungsvorbehalt im Streit
aufgedeckt wäre.
Gleichwohl hielten die Siegermächte aber natürlich an ihrer Absicht der
Überfremdung des Deutschen Volkes fest. Dazu brauchten sie die
willfährigen deutschen Kollaborateure, die sich in der BRD und der
BRdvD die scheinbare Einbürgerung zu "deutschen Staatsangehörigen" von
Ausländern ganz einfach machten.
In der BRdvD kann man scheinbar durch einfache Übergabe einer so
genannten Einbürgerungsurkunde Bürger der Bundesrepublik Deutschland
und "deutscher Staatsangehöriger" werden. Hierzu bedarf es lediglich
der einfachen Erfüllungsgehilfen von Kreis- und Stadtdirektoren oder
der Empfehlung des BND für Anstifter zum Irakkrieg.
In der Urkunde wird dann schlicht behauptet, dass der Ausländer mit dem
Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die "Deutsche
Staatsangehörigkeit" durch Einbürgerung erworben hat. Es fehlt dabei
jeglicher Hinweis auf ein diesbezügliches BRdvD-Einbürgerungsgesetz,
weil die OMF-BRdvD als reines Besatzungskonstrukt selbstverständlich
keine Staatsangehörigen für das nicht untergegangene Deutsche Reich
ernennen kann und darf. Und die deutsche Staatsangehörigkeit "deutsch"
existiert auch nicht, weil "deutsch" keinen Staat kennzeichnet. Die
BRdvD ist auch kein Staat, wie schon bei der Erzwingung des
Grundgesetzes festgestellt wurde.
Die Abbildung einer solchen dubiosen BRdvD-Einbürgerungsurkunde wird
auf der folgenden Seite vorgestellt, weil sich kein aufrechter
Deutscher solche üblen Machenschaften von Deutschen gegen deutsche
Interessen sonst vorstellen kann.
Die DDR hat sich in Überspitzung der Entfremdung des Deutschen Volkes
sogar ein Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. Februar 1967 gegeben. Hier
muss man genauer hinsehen, weil ein Bürgerschaftsgesetz keine
Ersatzbezeichnung für eine Staatsangehörigkeit ist.
Ein EU-Bürger wird z. B. auch nicht durch diese Bezeichnung einem
bestimmten Staat als Angehöriger zugeschrieben!
Hier nun den Einbürgerungsantrag der BRdvD in Kopie einfügen
Beweis in Augenscheinnahme.
Urkundsbeweis: Verleihungsurkunde für eine Scheinstaatsangehörigkeit
"Deutsch"
In der "Einbürgerungsurkunde" der BRdvD fehlt aber der im Deutschen
Reich übliche und notwendige Zusatz "Reichsangehörigkeit" hinter dem
Begriff "deutsche Staatsangehörigkeit", weil sich die BRD bei ihrer
Gründung bewusst nicht als Deutsches Reich ausgegeben hat und auch
nicht konnte.
Hier unsere Urkunde einfügen die die Reichszugehörigkeit beweist.
Beweis: Einbürgerungsurkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit
(Reichsangehörigkeit)
Hier die Urkunde der Aufnahme zur DDR einfügen.
Urkundsbeweis: Einbürgerungsurkunde statt Staatsangehörigenaufnahme zur
DDR
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 08:58 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 08:58 « |
|
Damit
erheben sich eine Reihe von weiteren Fragestellungen, die jeglichen
Anspruch der BRdvD, ein Staat zu sein, mangels eigener
Staatsangehöriger als planmäßige Irreführung und Täuschung von
Privatpersonen erkennen lassen, die sich damit selbst als
besatzungsabhängige und besatzungsunterworfene Diktatoren über die
tatsächlichen Deutschen erhoben haben. Zunächst wird deshalb die
Geburtsurkunde vorgestellt, wie sie Staatsangehörige des Deutschen
Reiches vor der Gründung der BRD erhielten.
Hier eine Geburturkunde in Kopie des DR einfügen!
Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: Geburtsurkunde aus dem Deutschen
Reich.
Personen mit diesen Geburtsurkunden haben ihre Staatsangehörigkeit zum
Deutschen Reich niemals durch eine Unterwerfungserklärung abgelegt und
sind deshalb auch nicht als Staatsangehörige der BRdvD zu bezeichnen.
Die BRdvD hat gar keine Staatsangehörigen, sondern verwaltet allenfalls
nur Personal eines Besatzungskonstruktes, welches aber jetzt vermutlich
auch noch juristisch durch Streichung von Art. 23 a. F. GG juristisch
aufgelöst ist.
Diese Überlegungen haben weitere gravierende Konsequenzen: Weder in der
DDR noch in der BRD noch in der BRdvD sind jemals Ausländer durch
irgendwelche Äußerungen oder Bescheinigungen der Besatzungskonstrukte
zu Staatsangehörigen des Deutschen Reiches geworden.
Diese Personen haben daher völkerrechtlich als Staatenlose zu gelten,
sofern ihnen nicht aufgrund ihres Abstammungsrechtes eine andere
Staatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht zusteht.
Derartige Staatenlose haben illegal in der BRdvD an allen Wahlen und
Gesetzgebungen auch gegen die Interessen des Deutschen Volkes
teilgenommen, wodurch es keinerlei nach dem Völkerrecht
rechtskraftfähige Wahlen und Gesetze in der BRdvD gab und gibt.
Planmäßig begangenes Unrecht mit Unterstützung der juristischen
Fachleute und Verfassungshochverräter nach dem GG in der BRdvD kann
nicht durch die Behauptung einer normativen Kraft des Faktischen
rechtskraftfähig werden.
Nur die reine Gewalt- und Willkürherrschaft von Teilen der
BRdvD-Bevölkerung, vorrangig von Politikern, Juristen und öffentlich
Bediensteten, mit von ihnen selbst wiederum illegal geschaffenen
Privilegien für sich gegenüber den übrigen Deutschen, ist Fakt.
Personen, die vor der Gründung der DDR und der BRD schon die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Ämter des Deutschen Reiches in freier
Entscheidung ohne Besatzungsdruck nach der Weimarer Verfassung
erhielten und die im 1945 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland durch
deutsche Eltern geboren sind, sind also ausschließlich Staatsangehörige
des Deutschen Reiches.
Deutschland umfasst nach dem Völkerrecht nach wie vor mindestens das
gesamte Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom
31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9,
Abschnitt e in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944)
festgelegt wurden.
Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen von deutschen Eltern
sind gemäß des Reichs– und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 –
und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland“ – Angehörige des Staates "Deutsches Reich".
Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem
11.08.1919 immer Staatsangehörige des Staates Deutsches Reich, auch
aufgrund des Vier-Mächte-Sonderstatus der Reichs-Hauptstadt Berlin.
Da mindestens alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im
Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates
Deutsches Reich sind, sind sie somit auch berechtigt,
Personenidentitätspapiere des Staates „Deutsches Reich“ ohne
irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien
von Seiten der Behörden und Institutionen der nachweislich
völkerrechtlich ohne Rechtsgrundlagen existierenden "Bundesrepublik
Deutschland" befürchten zu müssen, zu besitzen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass immer mehr Deutsche
als Staatsangehörige des Deutschen Reiches bisher vergeblich versuchen,
von BRdvD-Verwaltungsstellen, bzw. Kommunalbehörden, die Bescheinigung
ihrer korrekten Staatsangehörigkeit in den Personenausweispapieren zu
erhalten.
Ein BRdvD-Jurist und nur angeblich gesetzliche Richter Heimgärtner am
Amtsgericht Osterode hat sogar in einem Beschlagnahmungsbeschluss 3c Gs
339/05 vom 01.11.2005 wegen eines von der Polizei konfiszierten
Reichspersonenausweises "Staatsangehörigkeit: nicht bekannt"
eingesetzt, was ihm u. a. einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachts
der Befangenheit durch ausgeprägte politische Gegnerschaft nach KISSEL,
ZPO 23. Auflage, § 42, Rn 31, eingebracht hat.
Wie die Staatsangehörigkeit für jeden aus dem Deutschen Volk der
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches korrekt zu bescheinigen ist,
zeigt ein Reisepass des Deutschen Reiches. Solange sich also
BRdvD-Handlanger weigern, solche korrekten Reisepässe auszustellen, ist
jeder Staatsangehörige des Deutschen Reiches geradezu gezwungen, sich
selbst solche Reisepapiere auszustellen oder sich an erste dafür
errichtete Strukturen des Deutschen Reiches in Geschäftsführung ohne
Auftrag zu wenden.
Hier die Kopie eines DR - Reispasses einfügen.
Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme:
Korrekte Bescheinigung der Staatsangehörigkeit
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 09:05 von Administrator
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 09:06 « |
|
Die
Zusammenführung der beiden Besatzungskonstrukte BRD und DDR in ein
scheinsouveränes neues Besatzungskonstrukt BRdvD ohne Friedensvertrag
mit sogar verstärktem Besatzungsrecht ( Rensmann, Besatzungsrecht im
wiedervereinten Deutschland, a. a. O.) mittels grundgesetz- und
völkerrechtswidriger, nichtiger Scheinverträge erfolgte in
Selbstkontrahierung der Siegermächte durch willfährige deutsche
Kollaborateure in den BRD-Regierungsstrukturen.
Und deshalb enthalten die so genannten Einigungsverträge vom
31.08./23.09.1990 zur "freiwilligen" Wiedervereinigung keinerlei
Vereinbarungen zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit ab dem 03.10.1990
in der BRdvD. Es gab auch keine - von den tatsächlich nur teilweise
wiedervereinigenden Staatsangehörigen des Deutschen Reiches -
genehmigte Aufgabe von großen Teilen des Staatsgebietes des Deutschen
Reich.
Die zahlreichen juristischen Mängel und Fehlentwicklungen bei dem
Versuch der Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der
sowjetischen Besatzungszone in Mitteldeutschland wurden dem Deutschen
Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches, das es ja immer noch
mit Mehrheit der Bürger auf seinem von der BRdvD okkupierten Teilgebiet
des Deutschen Reiches gab, mit Bedacht durch die kriminelle Struktur
der bundesrepublikanischen Juristen einfach verschwiegen.
Nach dem demokratischen Grundverständnis von Luxemburgs Premierminister
Junckers beobachtete man, ob es großes Geschrei oder Aufruhr gäbe oder
ob man mit dem laufenden Vorhaben der Vernichtung des Deutschen Volkes
der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches ungestört fortfahren konnte.
Dazu gehört nun erkennbar, und hier in seiner schlimmen Wirkung
verständlich dargelegt, die Reform des Deutschen
Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1999. Die folgenden Sachverhalte
wurden aus der Dissertation von Dr. Karsten Mertens, Das neue deutsche
Staatsangehörigkeitsgesetz - eine verfassungsrechtliche Untersuchung -,
komprimiert, auf die wesentlichen Aussagen reduziert und
notwendigerweise korrigiert!
Die vorliegende Ausarbeitung von Dr. Mertens mit Stand vom Februar 2004
wurde durch Prof. Dr. Josef Isensee, Universität Bonn, wissenschaftlich
betreut, der seine juristischen Ideale anscheinend mit der Professur an
den Nagel gehängt hat, s. im Vergleich "Das legalisierte
Widerstandsrecht aus dem Jahr 1964". Die Doktorarbeit fällt durch die
gleichen immanenten Fehler einer zusammengelogenen
BRdvD-Staatsrechtslehre auf, die alle juristischen Doktorarbeiten im
derzeitigen Deutschland seit 1990 auszeichnen, z. B.:
1. Der Unterschied zwischen oktroyiertem GG und selbstgewählter
Verfassung wird ignoriert,
2. die vorzeitige Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wird als unerheblich
verschwiegen,
3. die Annexion von Reichsgebieten ohne Zustimmung des Volkes bleibt
unbeachtlich,
4. der Begriff der nichtigen Selbstkontrahierung bei
völkerrechtswidrigen Verträgen fehlt,
5. das "deutsche" Volk habe die Einheit Deutschlands frei
selbstbestimmt und vollendet
und
6. die Arbeit gaukelt ebenfalls eine undefinierte deutsche
Staatsangehörigkeit vor.
Wenn man einmal alle diese und viele weitere Fakten vernachlässigt,
nach denen die BRdvD keinerlei gesetzliche, menschen-, bzw.
völkerrechtliche Legitimation mehr haben kann, dann hilft diese
Dissertation nunmehr doch, mit den daraus zusätzlich gewonnenen
Erkenntnissen ein weiteres Mal nachzuweisen, dass die BRdvD nicht nur
von Anfang an keine eigenen Staatsangehörigen hatte, sondern auch
lediglich Scheineinbürgerungen in der Absicht durchgeführt hat, sich
sogar grundgesetzwidrig ein neues Wahlvolk zu schaffen!
Doch nun der Reihe nach das Vorhaben zur Beseitigung der
verfassungsgemäßen Ordnung auch durch die ständigen Manipulationen am
StAG in der BRdvD nach Mertens.
Seite 113:
"Am Ende ging alles ganz schnell: Zwischen dem ersten Arbeitsentwurf
des Bundesinnenministers vom 13. Januar 1999 und der Zustimmung des
Bundesrates zum Staatsangehörigenreformgesetz (StARG) am 21. Mai 1999
lagen kaum mehr als vier Monate."
"Mit der verfassungsrechtlichen gebotenen Wahrung der staatlichen
Einheit wäre ein neues Staatsangehörigkeitsrecht Westdeutschlands nicht
zu vereinbaren gewesen."
Seite 140:
"Wer am 1. August 1999 bereits Statusdeutscher war, hat die deutsche
Staatsangehörigkeit an diesem Tag gemäß § 40a Satz 1 StAG automatisch
erworben; für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und
seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 BVFG galt diese allerdings nur, wenn
sie zu diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2
BVFG vorweisen konnten (§ 40 Satz 2 StAG)."
"Alle übrigen Statusdeutschen erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit
nach § 7 Satz 1 StAG mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15
Abs. 1 und 2 BVFG, ..."
Mit dem so genannten und in Deutschland schon durch den verwendeten
Begriff "Reform" verdächtigen Staatsangehörigenreformgesetz hat der
dafür selbst niemals durch das Grundgesetz legitimierte Bundestag die
vollständige Auflösung des Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches begonnen, zu der auch die Statusdeutschen nach GG Art. 116 Satz
1 2. Halbsatz gehörten. Für diese wurde einfach eine zeitliche Zäsur
und ein notwendiger Formularbesitz eingeführt, um vielen die
Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich wegzudiskutieren.
Gleichzeitig wurde im StAG von 1999 nach außen für das Volk der
Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bekräftigt und behauptet,
indem ein Optionsmodell dieses verhindern helfen sollte.
Seite 147:
"Das Optionsmodell ist eine Scheinlösung zur Beruhigung des Volkes, das
gegen die unverhohlene Hinnahme von Mehrstaatigkeit seinerzeit
aufbegehrte."
Auf Seite 158 behauptet der Autor Mertens, dass die planmäßige Hinnahme
von Mehrstaatigkeit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Das liegt aber allenfalls an seiner für
Juristen eher typischen linearen Gedankenwelt, dem systemtechnische
Betrachtungen regelmäßig fremd sind. Im Hinblick auf die von der BRdvD
weiterhin als Gesetz akzeptierten Besatzungsrechte und -Maßnahmen ist
es ein riesiger Unterschied, ob man nur Staatsangehöriger des Deutschen
Reiches, "Deutscher" Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger mehrerer
Staaten (USA, Great Britain, Republique Francaise) und "Deutsch" ist.
Mit der Einführung der Mehrstaatigkeit in das StAG der BRdvD von 1999,
die als Ausnahme die Regel weit überschreibt, haben sich
BRdvD-Erfüllungsgehilfen und Kapitalisten das Vehikel geschaffen, sich
den von ihnen als Machtusurpatoren akzeptierten unendlichen Forderungen
der Siegermächte gegen Deutsche elegant zu entziehen.
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 09:08 « |
|
Das
Grundgesetz bestätigt unmittelbar, dass ohne eine Staatsangehörigkeit
die Grundrechte weitgehend leer laufen würden, zumal der Status der
Deutschen ohne Staatsangehörigkeit nicht auf Dauer angelegt ist.
Seite 159:
"Nach alle dem käme eine Abschaffung der Staatsangehörigkeit der
Abschaffung des grundgesetzlichen Gemeinwesens gleich."
Der GG Art. 16 Abs. 1 enthält nach der Kommentarliteratur eine
"institutionelle Garantie" der deutschen Staatsangehörigkeit, Mertens,
a.a.O., ebenfalls S. 159.
"Über ein bloßes Abschaffungsverbot geht der Terminus technicus
"institutionelle Garantie" weit hinaus. Die Rechtsfigur, die sich
dahinter verbirgt, ist in der Weimarer Zeit entwickelt worden, um zu
verhindern, dass der einfache Gesetzgeber unter Ausnutzung seiner
Gesetzeszuständigkeit von einer Institution nur noch den Namen
respektiert, ihren Wesensgehalt aber - gleichsam unter der Hand -
beseitigt."
GG Art. 19 Abs. 2 :
"(2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt
angetastet werden."
Würde in der BRdvD überhaupt verlässliches, rechtsstaatskonformes Recht
existieren, könnten in dieser keinem Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches Identitätspapiere und Pässe mit der Staatsangehörigkeit
"Deutsches Reich" verweigert werden. Es ist jedoch bis heute trotz
zahlreicher Anfragen bei Behörden und Gerichtsverfahren zur
Feststellung der tatsächlichen Staatsangehörigkeit von Deutschen noch
kein BRdvD-Jurist überhaupt nur rational auf die hier verstärkt
vorgetragenen Aufklärungsbemühungen eingegangen. Statt dessen werden
mit hohen Streitwertfestsetzungen von € 5.000 und mehr für die
Fragestellung Rechtbegehrende sofort dem Anwaltszwang unterworfen und
damit mundtot gemacht - grundgesetzwidrig!
Oder es wird der Entzug des Führerscheins durch angeordnete
medizinische Zwangstest durch Amtsärzte vorbereitet, weil man angeblich
die Verkehrsordnung dann auch nicht akzeptiert - und z. B. in Kurven
geradeaus und freiwillig bei Rot über die Ampel fährt!
Seite 175:
"Wenn der Gesetzgeber das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend
umgestaltet, disponiert er also über seine eigene
Legitimitätsgrundlage. Den "Gesetzgeber" aber bildet die zeitweilige
parlamentarische Mehrheitskonstellation. Die für die Gegenwart
Gewählten definieren die zukünftigen Wähler. Dadurch wird die
Legitimationskette, auf welche sich jede Ausübung von Staatsgewalt nach
dem Grundgesetz zurückführen lassen muss, gleichsam auf den Kopf
gestellt."
Seite 176:
"Es liegt auf der Hand, dass die Legislative über ihre eigene
Legitimationsgrundlage nicht frei verfügen und sich ein Volk nach
eigenem politischen Gusto und Bedürfnis herbei definieren kann"
Dass Grundgesetz lässt nach GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1 die Durchbrechung
der Volkssouveränität nicht zu. Das StAG der BRdvD ist damit durch die
Negierung der Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches für ihr
alleiniges Ausgangsvolk sogar hiermit durch BRdvD-Juristen schon als
grundgesetzwidrig erkannt.
Mertens zieht ein Fazit zum Staatsangehörigenreformgesetz, welches
immerhin aus linearer Betrachtungsweise bereits vernichtend ausfällt,
Seite 226:
"Die Untersuchung hat ergeben:
1.) Die planmäßige Hinnahme von Mehrstaatigkeit durch den neuen
„lus-soli-Tatbestand" (§ 4 Abs. 3 StAG), den Einbürgerungsanspruch in
Altfällen (§ 40b StAG), die Regelung der Beibehaltungsgenehmigung im
Rahmen des Optionsmodells (§ 29 Abs. 4 StAG), die Neuregelung des
allgemeinen Einbürgerungsanspruchs (insbesondere § 87 AuslG 1999) und
den Verweis auf diese Regelung bei der Ehegatteneinbürgerung (§ 9 Abs.
l Nr. l StAG) verstößt gegen die institutionelle Garantie des
Staatsvolks nach dem Grundge-setz.
2.) Die Einführung des „lus-soli-Tatbestandes" (§ 4 Abs. 3 StAG)
verstößt gegen die institutio¬nelle Garantie des Staatsvolks auch
unabhängig von dessen Verhältnis zur Mehrstaatigkeit.
3.) Die Anordnung des Verlusts der Staatsangehörigkeit ohne den Willen
des Betroffenen auf Grund des Optionsmodells (§ 29 StAG) stellt eine
unzulässige Entziehung im Sinne des Art. 16 Abs. l Satz l GG dar.
4.) Ebenfalls mit dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. l Satz l GG
unvereinbar ist die Zwangsausbürgerung eines Mehrstaaters, der in die
Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband seines
anderen Heimatstaates eintritt (§ 28 StAG)."
Bedenkt man nun, dass Mertens in seiner gesamten Arbeit das
Besatzungsrecht, das Siegerregime und die Staatsangehörigkeit zum
Deutschen Reich überhaupt nicht zu kennen scheint und deshalb auch
nicht berücksichtigt, so ist unschwer festzustellen, dass sich die
BRdvD-Juristen auch mit dieser Dissertation lediglich einen weiteren
Baustein für ihre Wahn- und Scheinwelt geschaffen haben, um die
Kontrolle über die aufbegehrenden Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit - noch - zu erhalten.
Was die Staatsangehörigkeit "Deutsch" nun eigentlich ist, verschweigt
auch er - weil BRdvD-Jurist!
Was für ein Schindluder BRdvD-Organe mit der Staatsangehörigkeit
"Deutsch" mittlerweile treiben, lässt sich auch aus GEWERKSCHAFT,
VER.DI.PUBLIK 12.01 | Dezember 2005 – Januar 2006, S. 8, entnehmen.
Dort heißt es, Zitat Anfang:
"Fast all seine Leute stammen nämlich aus Polen und können deutsche
Vorfahren nachweisen. Nach deutschem Recht haben sie deshalb Anspruch
auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Deutschstämmige dürfen ohne Erlaubnis in Deutschland arbeiten!
Das Bundesverwaltungsamt in Köln stellt ihnen auf einem DIN-A4-Blatt
einen Staatsangehörigenausweis aus. Gültigkeitsdauer in der Regel 10
Jahre. Damit können sie in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten,
obwohl die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt in der EU für Männer und
Frauen aus den Beitrittsländern erst von 2011 an gilt...."
Zitat Ende!
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 09:12 « |
|
Jetzt
gibt es in der BRdvD anscheinend schon eine auf 10 Jahre begrenzte
Staatsangehörigkeitswirkung! Der Grund liegt vermutlich darin
begründet, dass man den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches bis
dahin vorlügen kann, dass sie EU-Bürger im Range einer
Staatsangehörigkeit sein werden, weil man ihnen bis dahin noch eine
"EU-Verfassung" aufgezwungen haben wird.
Weil sämtliche BRdvD-Organe und Gerichte die Fragen zur
Staatsangehörigkeit in Deutschland so weit als möglich unbeachtet
lassen oder ausweichend beantworten, haben sich zahlreiche Deutsche an
die Behörden mit der Bitte um die Verleihung der Staatsangehörigkeit
zur Bundesrepublik Deutschland gewendet.
Das der BRdvD fehlende eigene Staatsvolk versucht sie sich sukzessive
damit durch die völkermordende Einwanderung und Scheineinbürgerung von
Millionen Ausländern zu schaffen.
Hierdurch sollen die Stimmrechte der Staatsangehörigen des Deutschen
Reiches einfach ausgehebelt werden, indem dann Staatenlose und
nichtdeutsche Ethnien mittels Wahlen über die wirklichen und einzigen
Deutschen als Staatsangehörige des Deutschen Reiches hinweg
entgegenstehende Interesse durchsetzen können.
Im Zusammenhang mit einem hürdenreichen, sogar grundgesetzwidrigen
Wahlrecht ohne Mindestklauseln für die Wahlbeteiligung haben so illegal
Gewählte längst dafür gesorgt, dass das besiegte deutsche Volk der
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches kein wirksames Wahlrecht hat
und sein Selbstbestimmungsrecht seit über 60 Jahren nicht mehr ausüben
kann.
Die Volks- und Hochverräter am Deutschen Reich und den
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer
Reichsangehörigkeit in allen BRdvD-Strukturen versuchen unter allen
Umständen, ihre beruflichen Vorteile mit Arbeitsplatzsicherheit und
hohen Altersversorgungen aus öffentlichen Mitteln durch immer frechere
Täuschungen aufrecht zu erhalten. Und so wird in der nächsten Abbildung
gezeigt, wie man nun endlich gerne die grundsätzlich nicht heilbare
Staatsangehörigkeitswunde im BRdvD-System in den Griff bekommen will.
Auf der nächsten Seite wird dazu die erste Seite eines
Antwortschreibens vom Landkreis Demmin veröffentlicht, welches immerhin
das erste bekannte Mal bestätigt,
"dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren
Erwerb Sie anstreben, nicht gibt."
Dabei ist allerdings der Hinweis auf den ordre public völlig daneben.
Weil die BRdvD letztlich aber versuchen wird, sich auf diesen
Rechtsstandpunkt zurückzuziehen, wenn sie den totalen Wegfall jeglicher
Rechtsgrundlagen für ihre vorgebliche völkerrechtliche Existenz endlich
anerkennen muss, ist folgendes wichtig zu wissen und gegebenenfalls
vorsorglich vorzutragen.
Eben so wenig, wie eine Berufung auf Gewohnheitsrecht oder die
normative Kraft des Faktischen eine sachgemäße, völkerrechtskonforme
Erklärung des allumfassenden Legitimationsdebakel der BRdvD zulässt,
ist nämlich der Bezug auf die ordre public denkbar.
EGBGB § 6 (Öffentliche Ordnung (ordre public))
"Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre
Anwendung zu einem Ergebnis führt, dass mit wesentlichen Grundsätzen
des Deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist
insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten
unvereinbar ist."
Weil die BRD mit dem Grundgesetz behauptet, (auch) Deutsches Recht zu
führen, kann sich also der § 6 des EGBGB nicht gegen Deutsches
Reichsrecht anwenden lassen.
Wenn die BRdvD sich deshalb heimlich als Deutsches Reich aufführen
will, ohne sich dazu zwecks einzulegenden Rechtsmitteln
rechtsmittelfähig zu erklären, sind die Strafrechtsnormen des Deutschen
Reiches gegen Kriegsverbrechen und Hochverrat auch die eigenen
Rechtsnormen.
Hier das Schreiben des Lansratamtes Demmin einfügen.
Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: BRdvD hat keine eigene
Staatsangehörigkeit
Würde man das Deutsche Reich also gegenüber der BRdvD aber als anderen
Staat anerkennen, dann entbehrt die BRdvD selbst aber mangels eigener
Staatsangehörigen auch zusätzlich der Eigenschaften als Staat.
Da in der BRdvD aber auch die "verfassungs"gemäße Ordnung durch einen
heimlichen "Staats"streich von oben schon mindestens seit dem
29.09.1990 aufgehoben wurde, kann mit dem EGBGB eine solche Ordnung
überhaupt nicht bewahrt werden.
In den Organen und Strukturen der Bundesrepublik Deutschland ist das
Vorgetragene natürlich umfassend bekannt.
Zur planmäßig angelegten Täuschung der im II. Weltkrieg besiegten
Deutschen, fälscht das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik des
wiedervereinten Deutschlands (BRdvD) im Auftrag der Siegermächte die im
internationalen Reiseverkehr notwendigen Identitätspapiere. Sie gab
"Personal"-Papiere heraus, die bezüglich der Begriffe
Staatsangehörigkeit, Nationalité und Nationality uneinheitlich
mehrdeutig sein sollten und sind. Deutsch ist eben eine Nationalität
und keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit zur
Bundesrepublik Deutschland gibt es auch nicht, was durch diese bewusst
unrichtig gehaltenen Personenausweise vertuscht werden sollte.
Hier das Schreiben Senat des Inneren der Senatsverwaltung Berlin
einfügen.
Weil i. A. Spiekermann mit der eingerahmten Behauptung wegen des § 1 im
RuStAG von 1913 und im StAG von 1999 selbst das GG verlassen hat,
unterschreibt er auch, wie üblich bei den Handlangern der Siegermächte,
lieber nicht selbst.
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 09:18 von Administrator
|
|
|
vonRoit
Beiträge: 2421
|
» 19.05.09 09:20 « |
|
Ein
weiterer Versuch der BRdvD zur Erledigung der Staatsangehörigkeitfrage
mit der unmittelbarer Reichsangehörigkeit wird neuerdings aufgrund von
internen Weisungen in öffentlichen Körperschaften dadurch unternommen,
dass die Staatsangehörigkeit der echten und falschen Deutschen nun
einfach mit "Deutschland" angegeben wird, s. den folgenden, durch eine
Behörde als Rentenversicherungsträger ausgefüllten Rentenantrag
Einfügen des Rentenantrages in Kopie.
Bereits etwa 1995 hat die Bundespost ihre Bezeichnung auf den
Briefmarken von Bundesrepublik Deutschland in Deutschland abgekürzt,
ohne dass den Deutschen allgemein bewusst gemacht wurde, dass der
Begriff Deutschland nur für das Deutsche Reich mindestens in den
Grenzen vom 31.12.1937 ein Synonym sein könnte.
Es ist jetzt also zu erwarten, dass nach einer Übergangszeit auch in
den Personalpapieren des angeblich vereinten Deutschlands als OMF-BRdvD
ab dem 03.10.1990 die Staatsangehörigkeit mit Deutschland angegeben
wird, um die Argumente eines Befreiungskampfes zur
Staatsangehörigkeitsfrage gegenüber der dumm gehaltenen Masse zu
entschärfen.
Allerdings wären auch solche Urkunden weiterhin unechte Urkunden zur
Täuschung im nationalen und internationalen Rechtsverkehr, weil man
auch dann die echten Deutschen als Staatsangehörige des Deutschen
Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit an den BRD-Wahlurnen
nicht von den falschen Deutschen, Scheindeutschen und Staatenlosen ohne
mögliche Reichsangehörigkeit, welche die OMF-BRdvD niemals verliehen
hat und verleihen konnte, unterscheiden kann.
Der geplante Versuch ist daher wiederum untauglich als Bollwerk gegen
die erforderliche Abwicklung der OMF-BRdvD und schon durch diese
Erörterung vorsorglich abgewehrt.
3. Internetrecherche zu den Begriffen Einbürgerung + Zweck + Wahlrecht
Auf der Internetseite www.tayfun-Keltek.de wird eine Rede des Türken im
Rahmen einer Veranstaltung der Landeszentrale für politische Bildung im
Deutschen Städtetag vom 21.09.2005 vorgestellt, Zitat Anfang:
Meine Damen und Herren,
die drei Partner Landeszentrale für politische Bildung, Landeszentrum
für Zuwanderung und LAGA NRW haben im Vorfeld der Wahlen der
Integrationsräte und Ausländerbeiräte mit mehreren Veranstaltungen in
ganz NRW, an denen wiederum der Städtetag durch Herrn Fuhrmann, bei dem
ich mich auch noch einmal bedanken möchte, beteiligt war, für die
Beteiligung an den Wahlen und ein aktives Engagement in den Gremien
geworben. Wie ich denke, mit Erfolg.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal erwähnen, warum das Thema
„Politische Beteiligung“ für die LAGA NRW so wichtig ist:
Nach meinem Verständnis fängt die gelingende Integration mit der
politischen Integration an, wir können es uns in einem demokratischen
Staat nicht erlauben, große Teile der Bevölkerung von der politischen
Willensbildung auszuschließen.
Die umfassendste Möglichkeit der politischen Partizipation bietet
natürlich die Einbürgerung und damit auch das allgemeine Wahlrecht auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
.............
Die Migrantinnen und Migranten die an Bundestags- und Landtagswahlen
teilnehmen dürfen machen schon heute einen erheblichen Anteil aller
Wähler in Deutschland aus. Die Stimmen dieser Wähler werden von Wahl
zur Wahl wichtiger, da ihre Zahl ständig steigt. Für die Parteien gilt
es, dieses Wählerpotenzial nicht zu ignorieren und gezielt um die
Stimmen dieser Wähler zu werben.
Zitat Ende!
Wie konkret muss eine Anfechtung eines falschen Wählerverzeichnisses
noch sein, um die der Fälschung zugrundeliegende Absicht einer
Wahlbeteiligung unzähliger Nichtdeutscher zu beweisen?
Aber weiter:
Die Internetseite Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsfeststellung der
Stadt Leipzig behauptet das folgende, Zitat Anfang:
Die Einbürgerung ist ein attraktives Integrationsangebot für alle
Menschen ohne deutschen Pass, die sich für Deutschland als
Lebensmittelpunkt entschieden haben. Das Recht auf freie Berufswahl bis
hin zum Wahlrecht wird durch Einbürgerung erworben.
Zitat Ende!
Nach dieser offensichtlichen Falschbehauptung handeln alle
bundesrepublikanischen Behörden, die den als Scheindeutsche
Eingebürgerten auch tatsächlich die Wahlteilnahmen damit eröffnen,
obwohl die Eingebürgerten nach GG Art. 116 Abs. 1 keine Deutschen sind
und demzufolge an keiner bundesrepublikanischen Wahl teilnehmen dürfen,
wenn das Grundgesetz noch gilt!
Diese armen und übertölpelten Menschen sind allenfalls durch vorherige
Abgabe ihrer alten Staatsangehörigkeit Staatenlose geworden, was die
Wahlfälscher und Wahlbetrüger in den bundesrepublikanischen
Besatzungsstrukturen aber nicht daran hindert, sie wählen zu lassen, um
sich dankbar zu erweisen. Sie werden aber auch dadurch niemals Deutsche.
Die Antwort der BRdvD darauf war die Zulassung der Mehrstaatigkeit, die
für das Deutsche Volk allerdings völlig unbeachtlich ist, weil die
Bundesrepublik die Staatsangehörigkeit der Staatsangehörigen des
Deutschen Reiches gar nicht ändern kann, s. Europäisches Übereinkommen
über die Staatsangehörigkeit vom 06.11.1997, Art. 2, bzw. 3:
"... soweit es mit anwendbaren internationalen Übereinkommen, dem
Völkergewohnheitsrecht und den mit Bezug auf die Staatsangehörigkeit
allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen in Einklang steht."
Völkermord gehört sicherlich nicht zu diesen anzuerkennenden
Rechtsgrundsätzen.
Im übrigen wird auf die Ausführungen in der Anfechtungsbegründung
verwiesen, nach der die BRdvD kein - auch stillschweigendes -
Einbürgerungsrecht zur Überfremdung des Deutschen Volkes der
Staatsangehörigen des Deutschen Reichs hat.
Reicht das jetzt zur verständlichen Anfechtungsbegründung bezüglich der
Wählerverzeichnisfälschung für die EU-Wahlen 2009? Noch nicht ganz? Na
dann weiter.
Die Internetseite www.Nordfriesland.de behauptet, Zitat Anfang:
Durch eine Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie die gleichen Rechte
und Pflichten wie deutsche Staatsangehörige.
..................
Ein ganz wichtiger Punkt, wenn Sie eingebürgert sind, ist
selbstverständlich das Ihnen durch Einbürgerung zustehende Wahlrecht.
Zitat Ende!
Die Zusammenfassung der Fachtagung der Bürgerbeauftragten zum
Staatsbürgerschaftsrecht vom 02.03.1999 im Schloss Schwerin zeigt, dass
es offizielle Politik der das Deutsche Volk beherrschenden Parteien und
Verwaltungsstrukturen durch Besatzergnaden ist, dem Deutschen Volk und
damit den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer
Reichsangehörigkeit ganz bewusst die Selbstbestimmung auf ihrem eigenen
Staatsgebiet Zug um Zug zu entziehen:
Der stellvertretende Ausländerbeauftragte
Zuletzt bearbeitet: 19.05.09 09:24 von Administrator
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|
Aktuell lesen 2 Mitglieder dieses Thema: tanker,
Weltenbummler |
Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert. |
|