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Thema: Bundestagswahl 2009
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schlesier

Beiträge: 136

» 11.04.09 13:00 «              Beitrag melden


@postbote
Dann geh hin und wenn nicht IPD drauf steht dann Wahlzettel ungültig machen. Ungültige Stimmen müssen gezählt werden.
Nichtwähler fallen unter den Tisch, oder wie Merkel sagt "Wer nicht wählt ist mit der Politik zufrieden!"

gruß schlesier
Delphin8

Beiträge: 108

» 11.04.09 13:33 «              Beitrag melden


Hallo Postbote,

ich werde es mir nicht nehmen lassen zur Wahl zu gehen und meine Stimme ungültig zu machen, bevor sie zweckentwendet wird.

Liebe Grüße

Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 16.04.09 20:18 «              Beitrag melden


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 16/2008 vom 13. Februar 2008

Urteil vom 13. Februar 2008 – 2 BvK 1/07

5%-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein
verstößt gegen Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit

weiter ...

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-016.html

Falls noch nicht reingestellt.


Zuletzt bearbeitet: 16.04.09 20:23 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2421

» 17.04.09 09:40 «              Beitrag melden


Es wird wieder drauf los gelogen das sich die Balken biegen.

Nichts wird hinter umgesetzt oder verwirklicht, nur der Abbau der Rechte der Bürger wird weiter getrieben bis zum Exzess.


truly

Beiträge: 106

number-63
» 17.04.09 10:20 «              Beitrag melden


hi!

stimmt! habe gestern abend seit lägerem mal wieder ferngesehen. man ist sich nicht ganz sicher, ob man in eine comedy-show geschaltet hat, oder ob das, was da verzapft wird, tatsächlich deren ernst sein kann...
das traurige daran:
deutschlands hirntote sind mal wieder ganz schwer begeistert, dass sich nun endlich vieles zu ihrem vorteil verändert. auf die frage, wer denn nach meinung der bundesbürger die "bessere wahl" wäre, waren tatsächlich wieder 51% für die gesichtslähmung im miss-elli-kostüm. ish fasse es einfach nicht.

aber eine anekdote dazu habe ich noch:
war gestern einkaufen. dort traf ich eine ältere, mir gut bekannte dame, und wir unterhielten uns ein bisschen, unter anderem über die momentanen zustände in diesem land, und wie man die leute ausbluten lässt. da bekam ich folgendes zur antwort (und das ist kein witz):

"ACH, HABEN SIE DENN KEINE NACHRICHTEN GESEHEN? WENN MAN JETZT KEINE STEUERN MEHR ZAHLEN WILL, MUSS MAN NUR NOCH EINE POSTKARTE ZUM FINANZAMT SCHICKEN, UND BEKOMMT SOGAR NOCH 300.- EURO DAFÜR!"

---ohne worte---

ok, sie ist 68 jahre alt. aber auch sie geht wählen. macht mir langsam alles ein bisschen angst hier...
absolut keine ahnung, wovon sie spricht, aber verbreitet ihre neuigkeiten in windeseile. ich muss gestehen, dass ich danach wenig lust hatte, ihr zu erklären, was hier gespielt wird.

TRULY
wünscht euch ein schönes wochenende!


Zuletzt bearbeitet: 17.04.09 12:53 von truly
fx_Borg

Beiträge: 29

» 17.04.09 15:57 «              Beitrag melden


So und nun bin ich es mal der "einer der zuvielen ist, die nichts wissen", aber mir fällt trotz aller Kreativität kein passender Suchbegriff ein, aber vieleicht hat ja wer nen Link oder Ahnung (in diesem verlinken www Geflecht sieht selbst einer wie ich nicht immer durch).

Was passiert wenn sagen wir mal 10 % ungültig wählen, ist die Wahl dann ungültig, und wenn, welchen Schwellwert gibt es da?

GvBorch

Twilight

Beiträge: 4

» 19.04.09 16:31 «              Beitrag melden


fx_Borg:
So und nun bin ich es mal der "einer der zuvielen ist, die nichts wissen", aber mir fällt trotz aller Kreativität kein passender Suchbegriff ein, aber vieleicht hat ja wer nen Link oder Ahnung (in diesem verlinken www Geflecht sieht selbst einer wie ich nicht immer durch).

Was passiert wenn sagen wir mal 10 % ungültig wählen, ist die Wahl dann ungültig, und wenn, welchen Schwellwert gibt es da?

GvBorch


ja - klasse. da wollte ich mich hier profilieren und mein "wissen" zum besten geben (das ungültig wählen die %-verteilung beeinflusst) und muss feststellen das es dazu dutzende meinungen gibt, die andere sofort widerlegen können um ihrer eigenen vorschub zu geben

ich denke thread aus (fremd)forum

bietet ein schönes spektakel in punkto meinungsvielfalt. mich pers. ha der eintrag von ja (gepostet: "Veröffentlicht am Montag, 19. Dezember 2005 - 16:38 Uhr:" ) am meisten überzeugt.

ja (Unregistrierter Gast)
...Die Ungültigkeit der Stimme regelt sich nach § 39 BWG (z.B. http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/bwahlg_pdf.pdf).

Die Nichtberücksichtigung ungültiger Stimmen bei der Sitzverteilung und bei der Berechnung der 5%-Hürde ergibt sich aus § 6 BWG (insbesondere Abs. 6).

Insofern ist es für die Sitzverteilung völlig belanglos, ob jemand ungültig abstimmt oder nicht wählt....
(er weisst noch auf 2 ausnahmen hin (berlin und saarland))

dies widerspricht aber dem mir, in der schule vermittelten wissen, das ungültig wählen direkten einfluss auf den wahlausgang hat

Fazit:also bleibt mir eigentlich nichts weiter über, als mich der frage anzuschliessen

vonRoit

Beiträge: 2421

» 20.04.09 12:26 «              Beitrag melden


Die etablierten Parteien haben sich ein System geschaffen,das es sehr schwierig macht diese wieder los zu werden. Die wissen das und die wissen das wir das wissen.
Es gibt dabei nur eine Möglichkeit die Läuse aus dem deutschen Fell zu kriegen, die Abwahl.

Wahlmanipulation, Wahlbetrug, Fälschung von Wahlunterlagen, Unterlassung, Kauf von Wahlstimmen, Vernichtung von Wahlunterlagen durch Wegwerfen ganze Post von postalischen Wählern, sind nur einige der offizial Dilikte und schweren Straftaten, um keine Partei die ihren Interessen widerspricht ans Ruder kommen zu lassen.
Die Hürden werden inzwischen ganz unten schon aufgebaut und zwar in den Kommunalwahlen.

Und sie werden immer unverschämter. Z.B.:

Wenn die Ratten vermuten das ein Außenseiter die Wahlen gewinnen wird, zeigen diese Schweine den Mann an, weil sie genau wissen , das er unterschreiben muss, das keinerlei Ermittlungen wegen Straftaten in dieser Zeit gegen ihn laufen dürfen!

Und es gibt da noch viel mehr Hürden, die es einem Mann oder einer Frau unmöglich machen, überhaupt dabei zu sein.

Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen, indem (M)an zur Wahl geht und auf den Wahlzettel schreibt das die Wahlen manipuliert sind und durch höchst kriminelle Machenschaften nicht gültig sind nach Artikel 38 GG und nach der Bundeswahlordnung.

Seit ich dies gemacht habe, erhalte ich überhaupt keine Wahlbenachrichtigung mehr, was auch illegal ist und somit hoch kriminell.

Es scherrt diese Ratten einen Dreck, die sind so weit von einer Demokratie entfernt wie die Erde zum Mars.

Also, Abwählen ist die einzige Möglichkeit, doch dazu bedarf es mehr Sponsoren die die IPD oder eine ähnliche Partei unterstützen, um dies überhaupt zu bewerkstelligen.



Zuletzt bearbeitet: 20.04.09 12:30 von Administrator
deutschesreich

Beiträge: 59

» 20.04.09 20:20 «              Beitrag melden


...."Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen,"......

Und nicht zu vergessen, die Parteien bekommen dadurch kein/weniger Geld.( pro Stimme )



Twilight

Beiträge: 4

» 20.04.09 21:03 «              Beitrag melden


deutschesreich:
...."Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen,"......

Und nicht zu vergessen, die Parteien bekommen dadurch kein/weniger Geld.( pro Stimme )



Wurde die Wahlkampfkostenrückerstattung nicht in den 80ger Jahren von der Wahlbeteiligung unabhängig gemacht, als Reaktion auf deren Rückgang?!
dann wäre auch diese aussage seit mehr als 20 Jahren überholt. Es ist wie verhext - ich kann keine aktuelle Seite finden, die den Vorgang an sich beschreibt. Jeder tischt sein "Wissen" als die Essenz auf.


Twilight

Beiträge: 4

» 20.04.09 21:06 «              Beitrag melden


deutschesreich:
...."Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen,"......

Und nicht zu vergessen, die Parteien bekommen dadurch kein/weniger Geld.( pro Stimme )



Versuch 2:


dies habe ich auf der Bundeswebsite gefunden (Suche über Parteienfinanzierung).

Die Parteienfinanzierung aus Steuermitteln gehört zu den umstrittensten Themen in der öffentlichen Diskussion. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur staatlichen Parteienfinanzierung mehrfach geändert. Seit 1966 gilt der Grundsatz, dass eine direkte Finanzierung der Parteien unzulässig ist, dass aber die Kosten eines »angemessenen Wahlkampfes« erstattet werden dürfen. 1992 hat das Gericht die bis dahin geltenden Bestimmungen erneut teilweise für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag 1994 eine Neuregelung (geändert 2002).

Jede Partei erhält pro Jahr für bis zu vier Millionen Wählerstimmen 0,85 Euro pro abgegebene Stimme, für jede weitere Stimme je 0,70 Euro.


PS: sry admin 4 doppelpost - kannst ja, wenn du langeweile hast zusammen pappen

vonRoit

Beiträge: 2421

» 20.04.09 21:33 «              Beitrag melden


Und nun der Versuch mit der Nummer 1.000.000 !

Die Wahlen sind nicht zu verhindern, nur anzugreifen, nach der Wahl, was vorher aber nur durch schriftlichen Vortrag beim Bundeswahlleiter und beim Bundestag zu monieren ist.
Dies steht in unserer Wahlanfechtungklage groß und breit in diesem Forum schon seit Monaten,ach was sagich , seit über einem Jahr. Wir haben dies schon gemacht und werden es wieder tun, es bedarf hierzu keinerlei weiterer Auslassungen, daher wir, die Klugscheißer, wissen wie es geht!





Zuletzt bearbeitet: 21.04.09 00:01 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1245

maahks
» 20.04.09 22:54 «              Beitrag melden


Twilight:
deutschesreich:
...."Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen,"......

Und nicht zu vergessen, die Parteien bekommen dadurch kein/weniger Geld.( pro Stimme )



Wurde die Wahlkampfkostenrückerstattung nicht in den 80ger Jahren von der Wahlbeteiligung unabhängig gemacht, als Reaktion auf deren Rückgang?!
dann wäre auch diese aussage seit mehr als 20 Jahren überholt. Es ist wie verhext - ich kann keine aktuelle Seite finden, die den Vorgang an sich beschreibt. Jeder tischt sein "Wissen" als die Essenz auf.


Die Summe X wird auf die Parteien je erhaltene Prozent umgelegt. Ob nun 10 Mio gewählt haben, oder 80 Mio, spielt dabei keine Rolle.
Woher kommt die Annahme, dass die Nichtteilnahme und die Teilnahme mit "ungültig" einen identischen Geldzufluß zur Folge hat ?
Es ist wie verhext - seit 1956 verhindert das Bundeswahlgesetz, da im Widerspruch zu Art. 38 GG und damit nichtig, dass "ich" als Souverän, s. Art. 20 GG, keinen Einfluß auf die Verteilung der Sitze in irgend einem Parlament habe; aber wird diskutieren dann mal drüber, ob aus NICHTIGKEIT A oder NICHTIGKEIT B mehr Geld abgezockt werden könnte. Lustig. Mehr davon ....

vonRoit

Beiträge: 2421

» 21.04.09 00:03 «              Beitrag melden


Und nochmals zum 1.000.001 Male!

Wer darf wählen?
Wer darf gewählt werden?

In den Grenzen von 1937 nur Deutsche nach Artikel 116 Abs. 1 GG.


schlesier

Beiträge: 136

» 21.04.09 09:50 «              Beitrag melden


@ alle
Man kann schon was machen, und wenn man nur Fragen stellt und Antworten will:

Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
Präsidentin des Statistischen
Landesamtes des Freistaates Sachsen
Macherstraße 63

01917 Kamenz

Sehr geehrte Frau Schneider-Böttcher,

als interessierter Bürger und Wähler habe ich einige Fragen zu den in diesem Jahr stattfindenden Wahlen in Sachsen.
1.
Der Art 38 GG (1) schreibt als Norm zwingend die allgemeine,unmittelbare,freie,gleiche und geheime Wahl vor.
Das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) i. d. F. d. Bek. Vom 15.09.2003 SächsGVBl. Jg. 2003 Bl.-Nr.14 S.525 Fsn-Nr.:113-3 Fassung gültig ab:21.08.2008
weicht schon im § 1
Zusammensetzung des Sächsischen Landtages und Wahlrechtsgrundsätze
(1) Der Sächsische Landtag (Landtag) besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 120 Abgeordneten. Sie werden auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
(2) Von den Abgeordneten werden 60 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeslisten gewählt.

entscheidend von der Norm ab. Eine Verhältniswahl hat mit der Norm der Unmittelbarkeit einer Wahl nichts mehr zu tun. Die Hälfte aller Abgeordneten ziehen über sogenannte Landeslisten der Parteien in den Landtag ein.

Ähnlich verhält es sich bei der Wahl zum Deutschen Bundestag.
§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze
(1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
(2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt.
Bei der Europawahl werden nur noch Landeslisten der Parteien oder zugelassene Organisationen berücksichtigt.
Wobei es schon ein Witz ist für ein nicht verfasstes Europa ohne eigenes Staatsvolk Wahlen durchzuführen.

Welche Norm bzw. gesetzliche Grundlage liegt dem obengenannten Verfahren, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet, zugrunde?
Welchen Einfluss hat der Wähler auf die Wahl der Kandidaten, die über die Landeslisten der Parteien in den Landtag bzw. Bundestag einziehen?
2. Die im § 3
Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
(1) Der Landtagspräsident ernennt eine ständige unabhängige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes, einem Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes und drei weiteren Mitgliedern.

getroffenen Festlegungen verstoßen grundlegend gegen Artikel 38 GG und § 1 des Sächs.WahlG.
Inwieweit ist der Landtagspräsident unabhängig?
Wie sieht es mit Ihrer Unabhängigkeit (Parteimitgliedschaft) aus?
Wie sieht es mit der Unabhängigkeit des Richters des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes aus, der von der Legislative eingesetzt ist und nicht der Norm des Art. 101 des GG entspricht?
Wer sind die anderen drei Kandidaten?
Im Abschnitt (2) dieses § wurde folgender Satz formuliert:
Bei Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer (§1 Abs.2 des Ausländergesetzes) unberücksichtigt.
Hierzu der §1 Ausländergesetz
AuslG § 1 Einreise und Aufenthalt von Ausländern
(1) Ausländer können nach Maßgabe dieses Gesetzes in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin (Bundesgebiet) einreisen und sich darin aufhalten, soweit nicht in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist.
(2) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Es wird also in diesem §§ Bezug auf die Norm des Art. 116 GG genommen.
Gehen wir ein wenig in die Geschichte und Völkerrecht
Artikel 116 GG : Deutscher im Sinne dieses Artikels ist wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt !

Reichszugehörigkeitsgesetz von 1870 ist im Zusammenhang mit dem Reichs - und Staatsangehörigkeits vom 22. April 1913 zu sehen, wobei das Eine ohne das Andere keinen Sinn ergeben würde.

Warum ?

A: Geltungsbereich seit 1870
B: Zusammen mit dem RuStG von 1913 gleich Reichszugehörigkeit !

Da laut Art.25 des GG Völkerrecht den Gesetzen vorgeht finden auch folgende Punkte Anwendung:

MRK Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 43 HLKO , worin es heisst; "nachdem die Kontrolle über das besetzte Gebiet durch den Sieger vollzogen ist , hat dieser für ein Gesetz und zwar für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in diesem besetzten Gebiet zu sorgen, sowie dies nach Maßgabe der geltenden Landesgesetze zu tätigen bzw. zu vollziehen ist.

Daraufhin wurde 1949 mit Einführung des GG die BRD geschaffen, die nach Art.133 GG die Rechtsnachfolge des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der Allierten antritt, also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
Eine Wiederherstellung der Souveränität und Rechtsstaatlichkeit der Deutschen kann also nur über die Umsetzung des Art.146 Grundgesetz erfolgen.
Die BRD hat keine eigene Staatsbürgerschaft und kann diese auch nicht verleihen.
Das heisst, das Deutsche im Sinne des Art. 116 GG die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzen.
Also in einem der 1870 definierten Reichsländer geboren sein müssen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die von der BRD eingebürgerten Deutschen keine Staatsangehörigkeit der BRD und auch keine unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzen, also auch keine Deutschen im Sinne des Art.116 GG sind.

Wie wollen Sie gewährleisten das bei den Wahlen zum deutschen Bundestag und sächsischen Landtag nur Deutsche im Sinne des Art.116 GG teilnehmen?
Wenn dies so wäre, wären dann alle Wahlen seit dem Jahre 1990 in Sachsen ungültig?
Welche Konsequenzen ergeben sich für Ihre Person, da Sie ja schon die Wahlen in 2004 geleitet haben?
Welche Möglichkeiten habe ich als Deutscher im Sinne des Art.116 GG die Rechtmäßigkeit der Wahlen nach Art. 38 undArt.20 GG zu beobachten und zu prüfen?

Von der Beantwortung dieser Fragen durch Sie hängt entscheidend für mich ab, ob die Wahlen im J

gruß schlesier
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