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Thema: Bundestagswahl 2009
Bewertung:
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truly
Beiträge: 106
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» 17.04.09 10:20 « |
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hi!
stimmt! habe gestern abend seit lägerem mal wieder ferngesehen. man ist
sich nicht ganz sicher, ob man in eine comedy-show geschaltet hat, oder
ob das, was da verzapft wird, tatsächlich deren ernst sein kann...
das traurige daran:
deutschlands hirntote sind mal wieder ganz schwer begeistert, dass sich
nun endlich vieles zu ihrem vorteil verändert. auf die frage, wer denn
nach meinung der bundesbürger die "bessere wahl" wäre, waren
tatsächlich wieder 51% für die gesichtslähmung im miss-elli-kostüm. ish
fasse es einfach nicht.
aber eine anekdote dazu habe ich noch:
war gestern einkaufen. dort traf ich eine ältere, mir gut bekannte
dame, und wir unterhielten uns ein bisschen, unter anderem über die
momentanen zustände in diesem land, und wie man die leute ausbluten
lässt. da bekam ich folgendes zur antwort (und das ist kein witz):
"ACH, HABEN SIE DENN KEINE NACHRICHTEN GESEHEN? WENN MAN JETZT KEINE
STEUERN MEHR ZAHLEN WILL, MUSS MAN NUR NOCH EINE POSTKARTE ZUM
FINANZAMT SCHICKEN, UND BEKOMMT SOGAR NOCH 300.- EURO DAFÜR!"
---ohne worte---
ok, sie ist 68 jahre alt. aber auch sie geht wählen. macht mir langsam
alles ein bisschen angst hier...
absolut keine ahnung, wovon sie spricht, aber verbreitet ihre
neuigkeiten in windeseile. ich muss gestehen, dass ich danach wenig
lust hatte, ihr zu erklären, was hier gespielt wird.
TRULY
wünscht euch ein schönes wochenende!
Zuletzt bearbeitet: 17.04.09 12:53 von truly
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Twilight
Beiträge: 4
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» 19.04.09 16:31 « |
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fx_Borg:
So
und nun bin ich es mal der "einer der zuvielen ist, die nichts wissen",
aber mir fällt trotz aller Kreativität kein passender Suchbegriff ein,
aber vieleicht hat ja wer nen Link oder Ahnung (in diesem verlinken www
Geflecht sieht selbst einer wie ich nicht immer durch).
Was passiert wenn sagen wir mal 10 % ungültig wählen, ist die Wahl dann
ungültig, und wenn, welchen Schwellwert gibt es da?
GvBorch
ja - klasse. da wollte ich mich hier profilieren und mein "wissen" zum
besten geben (das ungültig wählen die %-verteilung beeinflusst) und
muss feststellen das es dazu dutzende meinungen gibt, die andere sofort
widerlegen können um ihrer eigenen vorschub zu geben
ich denke thread aus (fremd)forum
bietet ein schönes spektakel in punkto meinungsvielfalt. mich pers. ha
der eintrag von ja (gepostet: "Veröffentlicht am Montag, 19. Dezember
2005 - 16:38 Uhr:" ) am meisten überzeugt.
ja (Unregistrierter Gast)
...Die Ungültigkeit der Stimme regelt sich nach § 39 BWG (z.B.
http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/bwahlg_pdf.pdf).
Die Nichtberücksichtigung ungültiger Stimmen bei der Sitzverteilung und
bei der Berechnung der 5%-Hürde ergibt sich aus § 6 BWG (insbesondere
Abs. 6).
Insofern ist es für die Sitzverteilung völlig belanglos, ob jemand
ungültig abstimmt oder nicht wählt....
(er weisst noch auf 2 ausnahmen hin (berlin und saarland))
dies widerspricht aber dem mir, in der schule vermittelten wissen, das
ungültig wählen direkten einfluss auf den wahlausgang hat
Fazit:also bleibt mir eigentlich nichts weiter über, als mich der
frage anzuschliessen
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vonRoit
Beiträge: 2421
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» 20.04.09 12:26 « |
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Die
etablierten Parteien haben sich ein System geschaffen,das es sehr
schwierig macht diese wieder los zu werden. Die wissen das und die
wissen das wir das wissen.
Es gibt dabei nur eine Möglichkeit die Läuse aus dem deutschen Fell zu
kriegen, die Abwahl.
Wahlmanipulation, Wahlbetrug, Fälschung von Wahlunterlagen,
Unterlassung, Kauf von Wahlstimmen, Vernichtung von Wahlunterlagen
durch Wegwerfen ganze Post von postalischen Wählern, sind nur einige
der offizial Dilikte und schweren Straftaten, um keine Partei die ihren
Interessen widerspricht ans Ruder kommen zu lassen.
Die Hürden werden inzwischen ganz unten schon aufgebaut und zwar in den
Kommunalwahlen.
Und sie werden immer unverschämter. Z.B.:
Wenn die Ratten vermuten das ein Außenseiter die Wahlen gewinnen wird,
zeigen diese Schweine den Mann an, weil sie genau wissen , das er
unterschreiben muss, das keinerlei Ermittlungen wegen Straftaten in
dieser Zeit gegen ihn laufen dürfen!
Und es gibt da noch viel mehr Hürden, die es einem Mann oder einer Frau
unmöglich machen, überhaupt dabei zu sein.
Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen, indem (M)an zur Wahl geht und
auf den Wahlzettel schreibt das die Wahlen manipuliert sind und durch
höchst kriminelle Machenschaften nicht gültig sind nach Artikel 38 GG
und nach der Bundeswahlordnung.
Seit ich dies gemacht habe, erhalte ich überhaupt keine
Wahlbenachrichtigung mehr, was auch illegal ist und somit hoch
kriminell.
Es scherrt diese Ratten einen Dreck, die sind so weit von einer
Demokratie entfernt wie die Erde zum Mars.
Also, Abwählen ist die einzige Möglichkeit, doch dazu bedarf es mehr
Sponsoren die die IPD oder eine ähnliche Partei unterstützen, um dies
überhaupt zu bewerkstelligen.
Zuletzt bearbeitet: 20.04.09 12:30 von Administrator
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Krascher
Beiträge: 1245
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» 20.04.09 22:54 « |
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Twilight:
deutschesreich:
...."Doch kann (M)an Stimmen ungültig machen,"......
Und nicht zu vergessen, die Parteien bekommen dadurch kein/weniger
Geld.( pro Stimme )
Wurde die Wahlkampfkostenrückerstattung nicht in den 80ger Jahren von
der Wahlbeteiligung unabhängig gemacht, als Reaktion auf deren
Rückgang?!
dann wäre auch diese aussage seit mehr als 20 Jahren überholt. Es ist
wie verhext - ich kann keine aktuelle Seite finden, die den Vorgang an
sich beschreibt. Jeder tischt sein "Wissen" als die Essenz auf.
Die Summe X wird auf die Parteien je erhaltene Prozent umgelegt. Ob nun
10 Mio gewählt haben, oder 80 Mio, spielt dabei keine Rolle.
Woher kommt die Annahme, dass die Nichtteilnahme und die Teilnahme mit
"ungültig" einen identischen Geldzufluß zur Folge hat ?
Es ist wie verhext - seit 1956 verhindert das Bundeswahlgesetz, da im
Widerspruch zu Art. 38 GG und damit nichtig, dass "ich" als Souverän,
s. Art. 20 GG, keinen Einfluß auf die Verteilung der Sitze in irgend
einem Parlament habe; aber wird diskutieren dann mal drüber, ob aus
NICHTIGKEIT A oder NICHTIGKEIT B mehr Geld abgezockt werden könnte.
Lustig. Mehr davon ....
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schlesier
Beiträge: 136
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» 21.04.09 09:50 « |
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@ alle
Man kann schon was machen, und wenn man nur Fragen stellt und Antworten
will:
Prof. Dr. Irene Schneider-Böttcher
Präsidentin des Statistischen
Landesamtes des Freistaates Sachsen
Macherstraße 63
01917 Kamenz
Sehr geehrte Frau Schneider-Böttcher,
als interessierter Bürger und Wähler habe ich einige Fragen zu den in
diesem Jahr stattfindenden Wahlen in Sachsen.
1.
Der Art 38 GG (1) schreibt als Norm zwingend die
allgemeine,unmittelbare,freie,gleiche und geheime Wahl vor.
Das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches
Wahlgesetz – SächsWahlG) i. d. F. d. Bek. Vom 15.09.2003
SächsGVBl. Jg. 2003 Bl.-Nr.14 S.525 Fsn-Nr.:113-3 Fassung gültig
ab:21.08.2008
weicht schon im § 1
Zusammensetzung des Sächsischen Landtages und Wahlrechtsgrundsätze
(1) Der Sächsische Landtag (Landtag) besteht vorbehaltlich der sich aus
diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 120 Abgeordneten. Sie werden
auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl nach einem Verfahren gewählt, das die
Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet.
(2) Von den Abgeordneten werden 60 nach Kreiswahlvorschlägen in den
Wahlkreisen und die übrigen nach Landeslisten gewählt.
entscheidend von der Norm ab. Eine Verhältniswahl hat mit der Norm der
Unmittelbarkeit einer Wahl nichts mehr zu tun. Die Hälfte aller
Abgeordneten ziehen über sogenannte Landeslisten der Parteien in den
Landtag ein.
Ähnlich verhält es sich bei der Wahl zum Deutschen Bundestag.
§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und
Wahlrechtsgrundsätze
(1) Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem
Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den
wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der
Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
(2) Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den
Wahlkreisen und die übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten)
gewählt.
Bei der Europawahl werden nur noch Landeslisten der Parteien oder
zugelassene Organisationen berücksichtigt.
Wobei es schon ein Witz ist für ein nicht verfasstes Europa ohne
eigenes Staatsvolk Wahlen durchzuführen.
Welche Norm bzw. gesetzliche Grundlage liegt dem obengenannten
Verfahren, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der
Verhältniswahl verbindet, zugrunde?
Welchen Einfluss hat der Wähler auf die Wahl der Kandidaten, die über
die Landeslisten der Parteien in den Landtag bzw. Bundestag einziehen?
2. Die im § 3
Wahlkreiskommission und Wahlkreiseinteilung
(1) Der Landtagspräsident ernennt eine ständige unabhängige
Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen
Landesamtes, einem Richter des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes und
drei weiteren Mitgliedern.
getroffenen Festlegungen verstoßen grundlegend gegen Artikel 38 GG und
§ 1 des Sächs.WahlG.
Inwieweit ist der Landtagspräsident unabhängig?
Wie sieht es mit Ihrer Unabhängigkeit (Parteimitgliedschaft) aus?
Wie sieht es mit der Unabhängigkeit des Richters des Sächsischen
Oberverwaltungsgerichtes aus, der von der Legislative eingesetzt ist
und nicht der Norm des Art. 101 des GG entspricht?
Wer sind die anderen drei Kandidaten?
Im Abschnitt (2) dieses § wurde folgender Satz formuliert:
Bei Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer (§1 Abs.2 des
Ausländergesetzes) unberücksichtigt.
Hierzu der §1 Ausländergesetz
AuslG § 1 Einreise und Aufenthalt von Ausländern
(1) Ausländer können nach Maßgabe dieses Gesetzes in das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin
(Bundesgebiet) einreisen und sich darin aufhalten, soweit nicht in
anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist.
(2) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116
Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Es wird also in diesem §§ Bezug auf die Norm des Art. 116 GG genommen.
Gehen wir ein wenig in die Geschichte und Völkerrecht
Artikel 116 GG : Deutscher im Sinne dieses Artikels ist wer die
unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt !
Reichszugehörigkeitsgesetz von 1870 ist im Zusammenhang mit dem Reichs
- und Staatsangehörigkeits vom 22. April 1913 zu sehen, wobei das Eine
ohne das Andere keinen Sinn ergeben würde.
Warum ?
A: Geltungsbereich seit 1870
B: Zusammen mit dem RuStG von 1913 gleich Reichszugehörigkeit !
Da laut Art.25 des GG Völkerrecht den Gesetzen vorgeht finden auch
folgende Punkte Anwendung:
MRK Artikel 15
1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch
das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.
Artikel 43 HLKO , worin es heisst; "nachdem die Kontrolle über das
besetzte Gebiet durch den Sieger vollzogen ist , hat dieser für ein
Gesetz und zwar für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in
diesem besetzten Gebiet zu sorgen, sowie dies nach Maßgabe der
geltenden Landesgesetze zu tätigen bzw. zu vollziehen ist.
Daraufhin wurde 1949 mit Einführung des GG die BRD geschaffen, die nach
Art.133 GG die Rechtsnachfolge des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der
Allierten antritt, also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches
ist.
Eine Wiederherstellung der Souveränität und Rechtsstaatlichkeit der
Deutschen kann also nur über die Umsetzung des Art.146 Grundgesetz
erfolgen.
Die BRD hat keine eigene Staatsbürgerschaft und kann diese auch nicht
verleihen.
Das heisst, das Deutsche im Sinne des Art. 116 GG die unmittelbare
Reichsangehörigkeit besitzen.
Also in einem der 1870 definierten Reichsländer geboren sein müssen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die von der BRD eingebürgerten
Deutschen keine Staatsangehörigkeit der BRD und auch keine unmittelbare
Reichsangehörigkeit besitzen, also auch keine Deutschen im Sinne des
Art.116 GG sind.
Wie wollen Sie gewährleisten das bei den Wahlen zum deutschen Bundestag
und sächsischen Landtag nur Deutsche im Sinne des Art.116 GG teilnehmen?
Wenn dies so wäre, wären dann alle Wahlen seit dem Jahre 1990 in
Sachsen ungültig?
Welche Konsequenzen ergeben sich für Ihre Person, da Sie ja schon die
Wahlen in 2004 geleitet haben?
Welche Möglichkeiten habe ich als Deutscher im Sinne des Art.116 GG die
Rechtmäßigkeit der Wahlen nach Art. 38 undArt.20 GG zu beobachten und
zu prüfen?
Von der Beantwortung dieser Fragen durch Sie hängt entscheidend für
mich ab, ob die Wahlen im J
gruß schlesier
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