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	Thema: Weserhütte - Beiträge vom Wolkenschieber! Bewertung:    |  
	
	
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				Wolkenschieber
			 
			
				 
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			 » 16.09.08 12:30 « 
			
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  Festzuhalten bleibt als unmittelbar geltendes, für alle anwendbares Recht, das von einem Kollegialgericht, also rechtsfehlerfrei, am 7.8.2008  vom LG Bonn im Verfahren 14 O 41/08 öffentlich gesprochen wurde:  
 
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu
ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für
abwegig hält.“ 
 
Quelle: 
****** 
Hier bei uns gibt es keinerlei Selbstverwaltungsspinnerkramm, dies wure hier schon öfters gesagt und auch so gemeint. 
Das ist dann auch keine Quelle, sondern nur ein Gerücht. 
Eine Quelle wird hier nicht genannt, sondern auch nur behauptet! 
 
Was fällt Euch auf bei dieser Geschäftsnummer? 
Da fehlt die Hälfte ! 
 
Zum Beispiel ist es eine Cs ( Ornungswidrigkeitverfahren),  oder eine Bs oder was für eine Geschäftsnummer soll das sein? 
Eure Verfahren haben alle Buchstaben am Anfang, wobei (M)an - Frau erkennen kann, um was für ein Verfahren es geht.
  
				
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: Wo Recht zu Unrecht wird,              
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.       
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						 Zuletzt bearbeitet: 05.10.08 21:50 von Administrator 
					
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				Wolkenschieber
			 
			
				 
				Beiträge: 648 
				
			
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			 » 30.10.08 19:10 « 
			
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  Hessisches Landessozialgericht:  
 
Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig 
 
Darmstatt – Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen 
Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das 
soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die 
entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht 
vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose 
und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu 
niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den 
verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe 
und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip. 
 
»Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Schutz des Existenzminimums ohne 
wenn und aber«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert bei Bekanntgabe 
des Beschlusses. Doch der Gesetzgeber habe die Regelsätze so begrenzt, dass 
allenfalls das »nackte Überleben« gewährleistet sei. 
 
Anlass für das Verfahren war die Klage einer Familie aus Eschwege. - Vater, 
Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter. Die Arbeitsagentur Werra-Meisner hatte 
ihnen im Jahr 2005 einen monatlichen Betrag von knapp 830 Euro zugesprochen, je 
311 Euro für die Eltern und 207 Euro für die Tochter. Hinzu kamen Miete und 
Heizkosten. Die Summe entsprach zwar den gesetzlichen Vorgaben, aber die Familie 
K. sah ihr Existenzminimum nicht gedeckt und forderte nachträglich eine 
monatliche Aufstockung um 355 Euro. Vor allem für die Tochter würde das Geld 
hinten und vorne nicht reichen. Das Kind könne sich kaum Hefte, Schuhe oder 
Klassenfahrten leisten. 
 
Bislang hatten schon mehrere Arbeitslose haben erfolglos versucht, die 
Regelsätze des Sozialgesetzbuchs II gerichtlich auszuhebeln. Das 
Bundessozialgericht hatte die Hartz IV-Armut 2006 gebilligt, ein Urteil über die 
Summe für Kinder steht Mitte November an. . 
 
Familie K. hatte ihren Bedarf genau beziffert und das Gericht stützte seine 
Entscheidung auch auf die Aussage mehrerer Gutachter. In der mehr als sechs 
Stunden dauernden Verhandlung wurden die Berechnungsmethoden des Gesetzgebers 
kritisierten. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden 
waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von 
Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für 
die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines 
Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei 
auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe 
erhielten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei 
der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder 
beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht 
berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der 
Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das 
Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde,  
noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar. 
 
Beim Bundesverfassungsgericht wird nun die Frage anstehen, wie viel 
Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hat, wenn es um Hilfe für Bedürftige geht. 
In welchem Umfang können Gerichte statistische Methoden kontrollieren oder 
verwerfen? Der Vertreter der Bundesregierung kritisierte, die Sozialgerichte 
hätten schon »viel Kreativität darin bewiesen, Gesetze verfassungskonform 
auszulegen und sich als Bedarfslückenschließer zu betätigen«. Was 
volkswirtschaftlich wünschenswert sei, sei juristisch nicht immer zwingend.  
(Az. L 6 AS 336/07). 
 
Quelle: 
http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810292035.html 
 
     
  
				
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: Wo Recht zu Unrecht wird,              
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.       
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				Frischling
			 
			
				 
				Beiträge: 210 
				
			
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			 » 25.12.08 08:14 « 
			
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 Wolkenschieber 
	» 16.09.08 12:30 «  	     
 
Festzuhalten bleibt als unmittelbar geltendes, für alle anwendbares
Recht, das von einem Kollegialgericht, also rechtsfehlerfrei, am
7.8.2008 vom LG Bonn im Verfahren 14 O 41/08 öffentlich gesprochen wurde: 
 
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu
ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für
abwegig hält.“ 
 
Quelle: 
****** 
Hier bei uns gibt es keinerlei Selbstverwaltungsspinnerkramm, dies wure hier schon öfters gesagt und auch so gemeint. 
Das ist dann auch keine Quelle, sondern nur ein Gerücht. 
Eine Quelle wird hier nicht genannt, sondern auch nur behauptet! 
 
Was fällt Euch auf bei dieser Geschäftsnummer? 
Da fehlt die Hälfte ! 
 
Zum Beispiel ist es eine Cs ( Ornungswidrigkeitverfahren), oder eine Bs oder was für eine Geschäftsnummer soll das sein? 
Eure Verfahren haben alle Buchstaben am Anfang, wobei (M)an - Frau erkennen kann, um was für ein Verfahren es geht. 
 
:-) 
 
Zuletzt bearbeitet: 05.10.08 21:50 von Administrator  
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen 
 
Häufige Registerzeichen und verwendendes Gericht/Staatsanwaltschaft 
 
AR 	Allgemeines Register 	jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft 
B 	Mahnverfahren 	Amtsgericht 
BV 	Beschlussverfahren 	Arbeitsgericht 
C 	Allgemeine Zivilsachen 	Amtsgericht 
Ca 	arbeitsrechtliche Verfahren 	Arbeitsgericht 
Cs 	Strafbefehle 	Amtsgericht 
Ds 	Strafverfahren vor dem Einzelrichter 	Amtsgericht 
F 	Familiensachen 	Amtsgericht 
HRA 	Handelsregister A 	Amtsgericht 
HRB 	Handelsregister B 	Amtsgericht 
IK 	Verbraucher-Insolvenzsachen 	Amtsgericht 
IN 	Insolvenzsachen 	Amtsgericht 
Js 	Ermittlungsverfahren 	Staatsanwaltschaft 
K 	Zwangsversteigerungsverfahren 	Amtsgericht 
L 	Zwangsverwaltungsverfahren 	Amtsgericht 
KLs 	Erstinstanzielle Strafsachen 	Landgericht 
Ks 	Strafsachen vor dem Schwurgericht 	Landgericht 
Ls 	Strafverfahren vor dem Schöffengericht 	Amtsgericht 
M 	Zwangsvollstreckungssachen 	Amtsgericht 
Ns 	Berufungen in Strafsachen 	Landgericht 
O 	=  Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz 	Landgericht 
OH 	Selbständiges Beweisverfahren 	AG/LG/OLG 
OJs 	Ermittlungsverfahren 	Staatsanwaltschaft/OLG 
PLs 	Ermittlungsverfahren 	Amtsanwaltschaft 
PR 	Eintagung einer Partnerschft von RAs 	Amtsgericht 
S 	Berufung in Zivilsachen 	Landgericht 
Sa 	Berufung in Arbeitssachen 	Landesarbeitsgericht 
Ss 	Revisionen in Strafsachen 	Oberlandesgericht 
StR 	Revisionen in Strafsachen 	Bundesgerichtshof 
T 	Beschwerden in Zivilsachen 	Landgericht 
T 	Teilungsversteigerungsverfahren 	Amtsgericht 
U 	Berufung in Zivilsachen 	Oberlandesgericht 
UF 	Berufung in Familiensachen 	Oberlandesgericht 
UJs 	Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt 	Staatsanwaltschaft 
UR 	Streitsachen nach dem WEG (I. Instanz) 	Amtsgericht 
Verg 	Beschwerden gegen Beschlüsse der Vergabekammern 	Oberlandesgericht 
VR 	Vereinsregister 	Amtsgericht 
W 	Beschwerden in Zivilsachen 	Oberlandesgericht 
ZB 	Rechtsbeschwerden, Beschwerden in Zivilsachen 	Bundesgerichtshof 
ZR 	Revisionen in Zivilsachen 	Bundesgerichtshof 
 
Gruß Frischling       
 
 
 
Wenn ich etwas liebe sind das die ganz Schlauen, die glauben die Leute verarschen zu können! 
 
Ein Buchstabe kommt niemals in die Mitte eines Aktz.vor , sondern kann nur vorn an stehen , oder was soll der Quatsch?  
Noch so ein Blödsinn und ich schmeisse Dich hier raus klar! 
Ich habe auch jedwede Möglichkeit der Akenzeichen überprüft, von vorn
nach hinten und umgekehrt. Es gibt keinerlei Entscheidung mit solch
einem Aktenzeichen klar. 
 
  
				
				
						 Zuletzt bearbeitet: 25.12.08 13:49 von Administrator 
					
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				Lotte
			 
			
				 
				Beiträge: 343 
				
			
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			 » 25.12.08 09:30 « 
			
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  Ausrottung der Menschheit 
 
Dieser Text wurde veröffentlicht am 23.12.2008 um 09:33 Uhr 
 
Die Lebensmittelrichtlinien des "Codex Alimentarius" sollten eine
Schutzvorschrift für Verbraucher werden. Inzwischen haben die
unterschiedlichsten Interessengruppen dieses Vorhaben zu ihren Gunsten
verändert. Die Gesunderhaltung des Bürgers spielt keine Rolle mehr,
Machtinteressen und monetäre Interessen bestimmen den Inhalt dieses
Papiers. 
Kontrolle der Gesundheit und fairer Handel? 
 
Die Kommission für den Codex Alimentarius ist eine Institution unter
falscher Flagge. Die meisten Menschen haben noch nie etwas von ihr
gehört, und die Übrigen erkennen wohl kaum das wahre Gesicht dieser
überaus mächtigen Organisation. Laut der offiziellen
Kommissions-Website besteht die selbstlose Bestimmung des Gremiums
darin, "die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und einen fairen
Lebensmittelhandel zu gewährleisten, sowie die Abstimmung aller
Bemühungen internationaler Regierungen und
Nichtregierungsorganisationen um Lebensmittelstandards voranzutreiben." 
 
Der Codex Alimentarius (lat. für "Lebensmittel-Kodex") wird
gemeinschaftlich von der Welternährungsorganisation (WEO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) kontrolliert. 
Wie alles begann 
 
Die Geschichte des Codex begann im Jahre 1893, als Österreich-Ungarn
befand, dass ein spezielles Regelwerk erforderlich sei, nach dem
Gerichtshöfe in Streitfällen um Lebensmittel urteilen konnten.1 Die
resultierende Sammlung amtlicher Vorschriften wurde als Codex
Alimentarius bekannt. Er war bis zum Niedergang der Doppelmonarchie
1918 in Kraft. 
 
Auf einer Versammlung im Jahre 1962 entschieden die Vereinten Nationen,
den Codex zum "Schutze" der Verbrauchergesundheit weltweit wieder
einzuführen. Zwei Drittel der Finanzierung des Codex kamen von der WEO,
das restliche Drittel von der WHO. 
Veränderungen nahmen ihren Lauf 
 
Im Jahre 2002 kamen den beiden Organisationen allerdings schwere
Bedenken wegen der Ausrichtung des Codex. Ein externer Gutachter wurde
beauftragt, die Leistungen und Erfolge des Regelwerks seit 1962 zu
bewerten und die bei der weiteren Arbeit einzuschlagende Richtung zu
bestimmen.2 Der Gutachter befand, dass der gesamte Codex umgehend
einzustampfen sei. 
 
Zu dem Zeitpunkt schaltete sich die Großindustrie ein und begann, ihren
machtvollen Einfluss auszuüben. Die überarbeitete Version des
Gutachtens war dann ein abgemildertes Ersuchen an die Kommission, sich
um 20 Problempunkte im Codex zu kümmern. 
Profite und Kontrollmechanismen 
 
Seit 2002 hat die Kommission für den Codex Alimentarius still und leise
ihre Rolle als internationale Organisation für öffentliche Gesundheit
und Verbraucherschutz aufgegeben. Gesteuert von der Großindustrie liegt
die heimliche Bestimmung des neuen Codex nun darin, die Profite der
globalen Firmen-Konglomerate zu erhöhen und gleichzeitig die Welt durch
Nahrungsmittel unter Kontrolle zu halten. 
USA unterstützt Pharmainteressen und Falschinformationen 
 
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind klar das dominierende Land
hinter der Codex-Agenda. Ihr vordringliches Ziel ist es, den
multinationalen Interessen der Pharma-, Agrar- und Chemieriesen
nachzukommen. Auf der jüngsten Versammlung in Genf (30. Juni bis 4.
Juli 2008) wurde den USA der Vorsitz der Codex-Kommission
zugesprochen.3 Man wird unsere gesundheitliche Selbstbestimmung nun
noch schärfer beschränken, weiterhin Falschinformationen und Lügen über
Nährstoffe und genmanipulierte Organismen verbreiten und gleichzeitig
stillschweigend nach Bevölkerungskontrolle streben.  
 
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/codex-alimentarius-ia.html 
 
http://www.daslebenbefreien.de/startseite/aktuelles/medizin/Aerzteblatt.html 
 
Offensichtlicher, dass "unsere ReGIERung GEGEN das Volk "arbeitet" (und nicht nur "unsere") - kann es wohl nicht sein! 
 
Komisch, immer, wenn ich so etwas lese, fällt mir ein Teil von Merkels
"Kanzlereid" ein: "...und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden...". 
 
Bis jetzt SCHADET sie dem deutschen Volk, wo es nur geht!!! 
 
Lotte
  
				
				
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