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Thema: Weserhütte - Beiträge vom Wolkenschieber! Bewertung: |
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Wolkenschieber
Beiträge: 648
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» 16.09.08 12:30 «
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Festzuhalten bleibt als unmittelbar geltendes, für alle anwendbares Recht, das von einem Kollegialgericht, also rechtsfehlerfrei, am 7.8.2008 vom LG Bonn im Verfahren 14 O 41/08 öffentlich gesprochen wurde:
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu
ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für
abwegig hält.“
Quelle:
******
Hier bei uns gibt es keinerlei Selbstverwaltungsspinnerkramm, dies wure hier schon öfters gesagt und auch so gemeint.
Das ist dann auch keine Quelle, sondern nur ein Gerücht.
Eine Quelle wird hier nicht genannt, sondern auch nur behauptet!
Was fällt Euch auf bei dieser Geschäftsnummer?
Da fehlt die Hälfte !
Zum Beispiel ist es eine Cs ( Ornungswidrigkeitverfahren), oder eine Bs oder was für eine Geschäftsnummer soll das sein?
Eure Verfahren haben alle Buchstaben am Anfang, wobei (M)an - Frau erkennen kann, um was für ein Verfahren es geht.
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: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
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Zuletzt bearbeitet: 05.10.08 21:50 von Administrator
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Wolkenschieber
Beiträge: 648
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» 30.10.08 19:10 «
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Hessisches Landessozialgericht:
Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
Darmstatt – Nach einer heutigen Entscheidung des hessischen
Landessozialgerichts reichen die Hartz IV-Regelsätze nicht aus, um das
soziokulturelle Existenzminimum der Arbeitslosen zu sichern. Damit die
entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuchs II dem Bundesverfassungsgericht
vorgelegt. Die pauschalen Sätze, die der Gesetzgeber für bedürftige Arbeitslose
und ihre Kinder festgesetzt hat, sind nach Ansicht der Darmstädter Richter zu
niedrig und verstoßen gegen die Menschenwürde der Arbeitslosen, gegen den
verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, gegen das Schutzgebot für Ehe
und Familie sowie gegen das Rechts- und Sozialstaatsprinzip.
»Das Bundesverfassungsgericht fordert einen Schutz des Existenzminimums ohne
wenn und aber«, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Borchert bei Bekanntgabe
des Beschlusses. Doch der Gesetzgeber habe die Regelsätze so begrenzt, dass
allenfalls das »nackte Überleben« gewährleistet sei.
Anlass für das Verfahren war die Klage einer Familie aus Eschwege. - Vater,
Mutter und eine 14 Jahre alte Tochter. Die Arbeitsagentur Werra-Meisner hatte
ihnen im Jahr 2005 einen monatlichen Betrag von knapp 830 Euro zugesprochen, je
311 Euro für die Eltern und 207 Euro für die Tochter. Hinzu kamen Miete und
Heizkosten. Die Summe entsprach zwar den gesetzlichen Vorgaben, aber die Familie
K. sah ihr Existenzminimum nicht gedeckt und forderte nachträglich eine
monatliche Aufstockung um 355 Euro. Vor allem für die Tochter würde das Geld
hinten und vorne nicht reichen. Das Kind könne sich kaum Hefte, Schuhe oder
Klassenfahrten leisten.
Bislang hatten schon mehrere Arbeitslose haben erfolglos versucht, die
Regelsätze des Sozialgesetzbuchs II gerichtlich auszuhebeln. Das
Bundessozialgericht hatte die Hartz IV-Armut 2006 gebilligt, ein Urteil über die
Summe für Kinder steht Mitte November an. .
Familie K. hatte ihren Bedarf genau beziffert und das Gericht stützte seine
Entscheidung auch auf die Aussage mehrerer Gutachter. In der mehr als sechs
Stunden dauernden Verhandlung wurden die Berechnungsmethoden des Gesetzgebers
kritisierten. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden
waren, beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von
Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für
die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines
Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei
auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe
erhielten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei
der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder
beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht
berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der
Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das
Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde,
noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
Beim Bundesverfassungsgericht wird nun die Frage anstehen, wie viel
Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hat, wenn es um Hilfe für Bedürftige geht.
In welchem Umfang können Gerichte statistische Methoden kontrollieren oder
verwerfen? Der Vertreter der Bundesregierung kritisierte, die Sozialgerichte
hätten schon »viel Kreativität darin bewiesen, Gesetze verfassungskonform
auszulegen und sich als Bedarfslückenschließer zu betätigen«. Was
volkswirtschaftlich wünschenswert sei, sei juristisch nicht immer zwingend.
(Az. L 6 AS 336/07).
Quelle:
http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-200810292035.html
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: Wo Recht zu Unrecht wird,
: wird Art. 20 (4) GG zur Pflicht.
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Frischling
Beiträge: 210
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» 25.12.08 08:14 «
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Wolkenschieber
» 16.09.08 12:30 «
Festzuhalten bleibt als unmittelbar geltendes, für alle anwendbares
Recht, das von einem Kollegialgericht, also rechtsfehlerfrei, am
7.8.2008 vom LG Bonn im Verfahren 14 O 41/08 öffentlich gesprochen wurde:
„Jedermann ist verpflichtet, gerichtliche Feststellungen zu
ignorieren und ggf. bis in ihr Gegenteil umzudeuten, wenn er sie für
abwegig hält.“
Quelle:
******
Hier bei uns gibt es keinerlei Selbstverwaltungsspinnerkramm, dies wure hier schon öfters gesagt und auch so gemeint.
Das ist dann auch keine Quelle, sondern nur ein Gerücht.
Eine Quelle wird hier nicht genannt, sondern auch nur behauptet!
Was fällt Euch auf bei dieser Geschäftsnummer?
Da fehlt die Hälfte !
Zum Beispiel ist es eine Cs ( Ornungswidrigkeitverfahren), oder eine Bs oder was für eine Geschäftsnummer soll das sein?
Eure Verfahren haben alle Buchstaben am Anfang, wobei (M)an - Frau erkennen kann, um was für ein Verfahren es geht.
:-)
Zuletzt bearbeitet: 05.10.08 21:50 von Administrator
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen
Häufige Registerzeichen und verwendendes Gericht/Staatsanwaltschaft
AR Allgemeines Register jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft
B Mahnverfahren Amtsgericht
BV Beschlussverfahren Arbeitsgericht
C Allgemeine Zivilsachen Amtsgericht
Ca arbeitsrechtliche Verfahren Arbeitsgericht
Cs Strafbefehle Amtsgericht
Ds Strafverfahren vor dem Einzelrichter Amtsgericht
F Familiensachen Amtsgericht
HRA Handelsregister A Amtsgericht
HRB Handelsregister B Amtsgericht
IK Verbraucher-Insolvenzsachen Amtsgericht
IN Insolvenzsachen Amtsgericht
Js Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft
K Zwangsversteigerungsverfahren Amtsgericht
L Zwangsverwaltungsverfahren Amtsgericht
KLs Erstinstanzielle Strafsachen Landgericht
Ks Strafsachen vor dem Schwurgericht Landgericht
Ls Strafverfahren vor dem Schöffengericht Amtsgericht
M Zwangsvollstreckungssachen Amtsgericht
Ns Berufungen in Strafsachen Landgericht
O = Allgemeine Zivilsachen 1. Instanz Landgericht
OH Selbständiges Beweisverfahren AG/LG/OLG
OJs Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft/OLG
PLs Ermittlungsverfahren Amtsanwaltschaft
PR Eintagung einer Partnerschft von RAs Amtsgericht
S Berufung in Zivilsachen Landgericht
Sa Berufung in Arbeitssachen Landesarbeitsgericht
Ss Revisionen in Strafsachen Oberlandesgericht
StR Revisionen in Strafsachen Bundesgerichtshof
T Beschwerden in Zivilsachen Landgericht
T Teilungsversteigerungsverfahren Amtsgericht
U Berufung in Zivilsachen Oberlandesgericht
UF Berufung in Familiensachen Oberlandesgericht
UJs Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt Staatsanwaltschaft
UR Streitsachen nach dem WEG (I. Instanz) Amtsgericht
Verg Beschwerden gegen Beschlüsse der Vergabekammern Oberlandesgericht
VR Vereinsregister Amtsgericht
W Beschwerden in Zivilsachen Oberlandesgericht
ZB Rechtsbeschwerden, Beschwerden in Zivilsachen Bundesgerichtshof
ZR Revisionen in Zivilsachen Bundesgerichtshof
Gruß Frischling
Wenn ich etwas liebe sind das die ganz Schlauen, die glauben die Leute verarschen zu können!
Ein Buchstabe kommt niemals in die Mitte eines Aktz.vor , sondern kann nur vorn an stehen , oder was soll der Quatsch?
Noch so ein Blödsinn und ich schmeisse Dich hier raus klar!
Ich habe auch jedwede Möglichkeit der Akenzeichen überprüft, von vorn
nach hinten und umgekehrt. Es gibt keinerlei Entscheidung mit solch
einem Aktenzeichen klar.
Zuletzt bearbeitet: 25.12.08 13:49 von Administrator
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Lotte
Beiträge: 343
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» 25.12.08 09:30 «
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Ausrottung der Menschheit
Dieser Text wurde veröffentlicht am 23.12.2008 um 09:33 Uhr
Die Lebensmittelrichtlinien des "Codex Alimentarius" sollten eine
Schutzvorschrift für Verbraucher werden. Inzwischen haben die
unterschiedlichsten Interessengruppen dieses Vorhaben zu ihren Gunsten
verändert. Die Gesunderhaltung des Bürgers spielt keine Rolle mehr,
Machtinteressen und monetäre Interessen bestimmen den Inhalt dieses
Papiers.
Kontrolle der Gesundheit und fairer Handel?
Die Kommission für den Codex Alimentarius ist eine Institution unter
falscher Flagge. Die meisten Menschen haben noch nie etwas von ihr
gehört, und die Übrigen erkennen wohl kaum das wahre Gesicht dieser
überaus mächtigen Organisation. Laut der offiziellen
Kommissions-Website besteht die selbstlose Bestimmung des Gremiums
darin, "die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und einen fairen
Lebensmittelhandel zu gewährleisten, sowie die Abstimmung aller
Bemühungen internationaler Regierungen und
Nichtregierungsorganisationen um Lebensmittelstandards voranzutreiben."
Der Codex Alimentarius (lat. für "Lebensmittel-Kodex") wird
gemeinschaftlich von der Welternährungsorganisation (WEO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) kontrolliert.
Wie alles begann
Die Geschichte des Codex begann im Jahre 1893, als Österreich-Ungarn
befand, dass ein spezielles Regelwerk erforderlich sei, nach dem
Gerichtshöfe in Streitfällen um Lebensmittel urteilen konnten.1 Die
resultierende Sammlung amtlicher Vorschriften wurde als Codex
Alimentarius bekannt. Er war bis zum Niedergang der Doppelmonarchie
1918 in Kraft.
Auf einer Versammlung im Jahre 1962 entschieden die Vereinten Nationen,
den Codex zum "Schutze" der Verbrauchergesundheit weltweit wieder
einzuführen. Zwei Drittel der Finanzierung des Codex kamen von der WEO,
das restliche Drittel von der WHO.
Veränderungen nahmen ihren Lauf
Im Jahre 2002 kamen den beiden Organisationen allerdings schwere
Bedenken wegen der Ausrichtung des Codex. Ein externer Gutachter wurde
beauftragt, die Leistungen und Erfolge des Regelwerks seit 1962 zu
bewerten und die bei der weiteren Arbeit einzuschlagende Richtung zu
bestimmen.2 Der Gutachter befand, dass der gesamte Codex umgehend
einzustampfen sei.
Zu dem Zeitpunkt schaltete sich die Großindustrie ein und begann, ihren
machtvollen Einfluss auszuüben. Die überarbeitete Version des
Gutachtens war dann ein abgemildertes Ersuchen an die Kommission, sich
um 20 Problempunkte im Codex zu kümmern.
Profite und Kontrollmechanismen
Seit 2002 hat die Kommission für den Codex Alimentarius still und leise
ihre Rolle als internationale Organisation für öffentliche Gesundheit
und Verbraucherschutz aufgegeben. Gesteuert von der Großindustrie liegt
die heimliche Bestimmung des neuen Codex nun darin, die Profite der
globalen Firmen-Konglomerate zu erhöhen und gleichzeitig die Welt durch
Nahrungsmittel unter Kontrolle zu halten.
USA unterstützt Pharmainteressen und Falschinformationen
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind klar das dominierende Land
hinter der Codex-Agenda. Ihr vordringliches Ziel ist es, den
multinationalen Interessen der Pharma-, Agrar- und Chemieriesen
nachzukommen. Auf der jüngsten Versammlung in Genf (30. Juni bis 4.
Juli 2008) wurde den USA der Vorsitz der Codex-Kommission
zugesprochen.3 Man wird unsere gesundheitliche Selbstbestimmung nun
noch schärfer beschränken, weiterhin Falschinformationen und Lügen über
Nährstoffe und genmanipulierte Organismen verbreiten und gleichzeitig
stillschweigend nach Bevölkerungskontrolle streben.
http://www.zentrum-der-gesundheit.de/codex-alimentarius-ia.html
http://www.daslebenbefreien.de/startseite/aktuelles/medizin/Aerzteblatt.html
Offensichtlicher, dass "unsere ReGIERung GEGEN das Volk "arbeitet" (und nicht nur "unsere") - kann es wohl nicht sein!
Komisch, immer, wenn ich so etwas lese, fällt mir ein Teil von Merkels
"Kanzlereid" ein: "...und Schaden vom deutschen Volk abzuwenden...".
Bis jetzt SCHADET sie dem deutschen Volk, wo es nur geht!!!
Lotte
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