zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 12 ·  Suchen
Views (Heute): 1301777 (764)
Beiträge heute: 8

Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Akteneinsicht
Bewertung:
Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 22.03.09 16:36 «              Beitrag melden


Könntest du in die Akte sehen, dann stände dieser "Beschluss" auf Blatt 97 der nicht einzusehenden Akte.

Dieser "Weigerung" darf gebührend beantwortet werden.

Diszi, Strafanzeige & Strafantrag und Rechtsmittel dagegen, "sof. Beschwerde" !

"Die spinnen, die Römer !"

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 164

» 22.03.09 16:50 «              Beitrag melden


"2. Die von der Betroffenen verlangte "vollständige, unbehinderte persönliche" Akteneinsicht sieht das Gesetz nicht vor. Die Betroffene hat hierauf insbesondere deshalb keinen Anspruch, weil der Sachverhalt einfach ist und sich die Betroffene auch ohne (vollständige) Akteneinsicht verteidigen kann."

Ich lach mich tot - diese angeblichen Richter wissen ja überhaupt nicht mehr, wie sie noch rabulieren sollen - die halten uns scheinbar nur noch für blöde!
Dreister kann "Richter" wirklich nicht mehr sein!

Hier kann man nur noch eines sagen: Art. 20 Abs 4 GG i.V.m. § 227 BGB!

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 22.03.09 17:48 «              Beitrag melden


Und einfach mal zum 22.7.08 schauen ...
Nach § 31 BVerfGG gelten die Entscheidungen für ALLE Gerichte.
_______________________________________________

Die genaue Fundstelle auf Akteneinsicht im GG:

Art. 103 (1) GG Rn 33 , gr. Kommentar zum Bonner GG, v.Mangoldt, Klein, Starck, 4./5.Auflage, Vahlen-Verlag.

Also ich kann da nichts von "einfachen" Verfahren lesen; das man in diesem Falle das Grundrecht einfach negieren könnte.

Frischling

Beiträge: 209

» 22.03.09 17:57 «              Beitrag melden


AKTENEINSICHT !!!

Dazu kann ich folgendes empfehlen:

Grundsätzlich immer uneingeschränkte Akteneinsicht in alle Verfahrens- und Nebenakten beantragen
und bis zum Schluß mit allen Mitteln durchziehen !!!

Persönlich mit Zeugen vorsprechen und Akteneinsicht beantragen !!!

Notfalls die Richter/Rechtspfleger mit einem Ablehnungsantrag BEGLÜCKEN und AUSBREMSEN !!!

Frischling:
Gemäß der einheitlichen herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, begründet die Verweigerung der Akteneinsicht (BayObLG NLW-RR 2001, 642; Köln MDR 2001, 891), wie überhaupt jede Verkürzung des rechtlichen Gehörs (Düsseldorf Rpfleger 93, 188; Einzelfälle: Dr. Egon Schneider aaO [Rn 22a] § 4 Rn 259ff, 269ff) die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit und Voreingenommenheit!

Vgl. hierzu z.B. Zöller, § 42 Rn. 23

Gruß Frischling


Erfahrungsgemäß sind in "BRD-Verfahrensakten" grundsätzlich immer Verfahrensfehler vorhanden und aufzufinden.

Möglicherweise auch unsachliche und beleidigende / verleumdende Randbemerkungen.

Es ist insbesondere darauf zu achten, dass alle Blätter ordnungsgemäß durchnummeriert sind und alle Aktenteile vorhanden sind !!!

Mir ist ein Fall bekannt wo leere Blätter nummeriert und eingefügt wurden, um den VERWAHRUNGSBRUCH usw. zu vereiteln.

In einem Fall wurden sogar über 200 Aktenseiten in die NICHT EINSEHBARE DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEAKTE verfächert und damit dem Verfahren vorenthalten und unterschlagen !!!

MACHT DAHER GRUNDSÄTZLICH IMMER EINE VOLLSTÄNDIGE KOPIE DER AKTE(N) !!!

Gruß Frischling


Adlerin

Beiträge: 113

» 24.03.09 00:47 «              Beitrag melden


Hallo, danke Euch.
Im Antrag hatte ich alles s.o. drin, alles schön einzeln aufgeführt.
Das Rechtsmittel dagegen ist die "sof. Beschwerde"?
Komisch nur, das sie vom Beschluss vom 5. Mai 2004 (LG Augsburg; AG Augsburg), VerfG 2 BvR 1012/02 (3. Kammer des Zweiten Senats) nichts gehört haben??
Dann brauche ich eigentlich nur das Datum zu ändern und die Adresse.

Grüßle


sonne

Beiträge: 13

» 31.03.09 15:51 «              Beitrag melden


Hallo an Alle!
Akteneinsicht ist ein M U S S !!
Da fallen Euch die Augen aus, 1. wie die Akte aussieht, z.B.eine lose Blattsammlung usw. und 2. was so alles drinsteht.

macht Euch ein paar schöne Lese-Stunden.



Adlerin

Beiträge: 113

» 31.03.09 20:03 «              Beitrag melden


Hab ich alles reingepackt:

Beschwerde gegen die Ablehnung der vollständigen, unbehinderten persönliche Akteneinsicht - Rüge zur Nichtgewährung der Akteneinsicht G-Nr

Der Antragsteller erhebt das geeignete Rechtsmittel, hilfsweise Gegenvorstellung als Beschwerde gegen die Ablehnung der vollständigen, unbehinderten persönliche Akteneinsicht und beantragt diese erneut.

Begründung:

Die strickte Verweigerung des rechtlichen Gehörs zu den Begründungen des abgelehnten Antrages drängt den Verdacht auf, dass die Entscheidung aus sachfremden Erwägungen ein rechtsstaatswidriges Verfahren führt. Das wird hiermit gerügt.

Es gilt nämlich zum Anspruch auf rechtliches Gehör laut VerfG 2 BvR 1012/02 (3. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 5. Mai 2004 (LG Augsburg; AG Augsburg)

2. Das durch Art. 103 Abs. 1 GG, Rn 33 verbürgte grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör ist nicht nur ein "prozessuales Urrecht" des Menschen, sondern auch ein objektiv- rechtliches Verfahrensprinzip, das für ein rechtsstaatliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 55, 1, 6).

Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89, 95). Rechtliches Gehör sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess selbstbestimmt und situationsspezifisch gestalten können.

Dabei ist das rechtliche Gehör nach einem Beschluss des BVerfG vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - Related link: Pressemitteilung des BVG als pdf-File - wie folgt zu gewähren:

In der Entscheidung heißt es u. a.:

"1. Die Bf ist in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. l GG) verletzt. Dem Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.

Der angegriffene Beschluss des LG lässt nicht erkennen, dass es den Vortrag der Bf überhaupt einer konkreten Bewertung unterzogen hat. Das LG hat sich mit den Einzelheiten des Vertrags der Bf und den von ihr vorgelegten Unterlagen nicht auseinandergesetzt."

Die kurze, abfertigende Ablehnung des Antrages zur vollständigen, uneingeschränkten, persönlichen Akteneinsicht schon nach dem Grundgesetz Art. 25 entspricht einer höchstrichterlichen Rechtssprechung nicht und veruneinheitlicht damit die Rechtsprechung absichtlich, weil der Antragsadressat die erforderliche Bedingung für rechtliches Gehör schon aus der höchstrichterlichen Rechtssprechung kennt.

Dieses ist ohne Akteneinsicht definitiv nicht gewährt. Dabei geht es auch nicht darum, ob der Antragsteller und widersprechende seine eigenen Schriftsätze kennt oder nicht.

Seine Verfahrensrechte können durch ihn ohne Akteneinsicht nicht ausgeschöpft werden, so dass er unmittelbar grundgesetzwidrig in einer Verteidigung behindert wird.

Die Akteneinsicht ist nämlich auch zur weiteren Bearbeitung notwendig, weil

1.) dadurch eine Kontrolle des Behörden/Justizhandeln erfolgen darf und muss;
2.) die Vollständigkeit der Verfahrensakten zur Kenntnis gegeben werden muss;
3.) die Aktenblattnummern zur Entgegnung/Verteidigung bekannt sein müssen, weil sich jedenfalls gesetzliche Richter solcher in ihren Urteilen bedienen werden, was dem Antragsteller ohne Akteneinsicht nicht möglich ist:
4.) der Antragsteller auch Notizen und Randbemerkungen kennen darf und muss, die seine eigenen, in Vorverfahren eingereichten Schriftsätze verzieren könnten;
5.) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips BRdvD-Gerichte keine vorher eingereichten Schriftsätze und Anträge für ihr Urteil zu beachten bräuchte, auch wenn das einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gleich käme, weil ein Tatrichter bei diesbezüglichen Beschwerden durch seine Standeskollegen gedeckt werden wird.
6.) die Verfahrensakten auch ihm ohne Akteneinsicht unbekannte Dokumente enthalten, auf welche er sich nicht rechtzeitig zur Entgegnung/Verteidigung vorbereiten konnte, z. B. der Auszug aus dem Bundeszentralregister, die namenskenntliche Übergabe der Unterlagen von Behörden und Staatsanwaltschaften u. a.!

Das Recht zur Akteneinsicht eines Beschuldigten ist Europarecht. Hierzu sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, Strassburg, in seinem Urteil vom 17.02.1997:

Die Weigerung der StA, dem Beschuldigten bei seiner Verteidigung in eigener Person Akteneinsicht zu gewähren und Kopien aus der Akte zu erhalten, verletzt Art. 6 III, 7 I und I EMRK.
Die Verweigerung der Akteneinsicht des Beschuldigten macht den Staat schadensersatzpflichtig, EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812, Fundstelle: NStZ 1998, Heft 8, 429.

Der Gerichtshof meint daher ebenso wie die Kommission, dass es für den Beschwerdeführer wichtig war, Zugang zu seinen Akten zu haben und eine Kopie der darin erhaltenen Dokumente zu bekommen, um in der Lage zu sein, den ihn betreffenden offiziellen Bericht anzufechten. Dieses Einsichtsrecht besteht schon im Ermittlungsverfahren.

Diese Beschwerde ist zu Protokoll zu nehmen.

Und dann kam der Beschluss LG Augsburg, s.o.

Grüßle



schlesier

Beiträge: 135

» 01.04.09 09:02 «              Beitrag melden


Hallo Mitstreiter,
bei allen richtigen und auch löblichen Schreiben ist ein aufrechtes und wissendes Auftreten in der Geschäftstelle der Amtsgerichte und Behörden unabdingbar.
Durch den im vorab geführten Papierkrieg geht ein entscheidendes Detail verloren, der Überraschungsmoment.
Bisher konnte ich in jede Akte einsehen und wenn es in der Vorverhandlung war.
Eine Ablehnung ist ein Grund zur Rüge als ein Punkt der Störung des Vertrauensverhältnisses zum von der Exekutive eingesetzten und kontrollierten Privatrichter und damit Munition einer möglichen Revision.
Verschießt also euer Pulver nicht schon vorher, sonst landet Ihr später keinen Treffer.
Die nachfolgende Ablehnung des BRD-Richters ist dann die nächste Konsequenz und kann Sie langfristig in Unsicherheit versetzen.
Die Zeilen der "Richterin Otto am Arbeitsgericht Bautzen" in einer Dienstlichen Stellungnahme zum Befangenheitsantrag vom 28.01.2009 dokumentieren das:
...."Mittlerweile hat Herr J..... nahezu jeden Richter des Arbeitsgerichts Bautzen einschließlich der Außenkammern Görlitz mindestens einmal als befangen abgelehnt, übrigens meist mit ähnlichen Begründungen, in einem Fall wegen "Mimik und Gestik" der Richterin."
So ein Schlimmer, oder?
Sie findet wahrscheinlich keinen Richter mehr, der sie wieder in den Sattel hebt, deshalb teilt Sie mir mit, das die Akte beim Ihrem Chef liegt. Die Frage ist, ob der gesetzlicher Richter nach GG Art.101 ist.



gruß schlesier
Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 01.04.09 10:43 «              Beitrag melden


Die Un-Gleichung ist eigentlich recht einfach:

Ich habe mehr Ablehnungsgründe als ihr mir NICHT gesetzliche Richter vorsetzen könntet.


ToLe

Beiträge: 101

» 01.04.09 16:01 «              Beitrag melden


Jaa Krascher, wenn du anfängst nimmt es kein ende

Mir würde auch nicht mehr einfallen als nicht gesetzlicher Richter.
Eine kleine einführung wäre nicht schlecht, welche gründe man noch benutzen könnte.
Ich weis ja das wir es selbst herausfinden sollen und das man aus fehlern lernt


vonRoit

Beiträge: 2420

» 01.04.09 22:29 «              Beitrag melden


@ Schlesier

Hier wird es interessant für Dich.
Zum Chef?
Wer ist Chef?
Der Amtsgericht - Direktor?

Wie geht denn das,wenn er es wäre?

Die Dienstaufsicht sitzt zu Gericht?
Dann mal los!

Die Dame heißt Katrin Otto geboren am 28.09.1971 und ist seit dem 01.10.2002 am Arbeitsgericht.

Der Chef Gerhard Nagel geboren 09.11.1944 ist der Direktor.



Zuletzt bearbeitet: 02.04.09 10:45 von Administrator
Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 11.04.09 23:58 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: painierung von Ermittlungsakten

Charly

» 11.05.08 09:10 «

Hallo habe Frage wegen Paginierung auf Ermittlungsakten
Art und Weise, ob mit Marker oder Bleistift.
der § wäre wichtig weil gegen einen Staatsanwalt.
danke im Voraus. Charly


vonRoit

Auf oder In den Akten ?

Die Ergebnisse , zum Beispiel die Anzahl der Blättersammlung haben nur in Kugelschreiber, bzw. mit Tinte zu erfolgen.

Die Nummerierung muss fortlaufend und ohne Lücken sein , sonst ist die Gafahr zwecks Manipulation gegeben und nicht nur Die, sondern die Akte wird in der Regel schon manipuliert sein,sonst gäbe es keinerlei Grund dazu .

Hier ist der Verdacht der Bewesimittelunterschlagung, der Fälschung von Akten , Dokumentenfälschung, der Falschbeurkundung im Amt ,sehr nahe liegend.

In der Regel ist es so oder so Fakt das manipuliert und gefälscht wird, hiervon ist in der Regel auszugehen.

Bis dato konnten wir noch keine saubere und nicht manipulierte Akte in der BRdvD, ausfindig machen !


Rabenschwarz

wie lautet der Paragraph ? Würde mich auch interessieren.
Gruss R.


vonRoit

Nochmals, wir bilden hier niemanden aus, eine Ausbildung ist nur Mitgliedern zugänglich, sonst wird es zur illegalen Rechtsberatung , die ist nur für Hitler-Jünger in der Politik und in den Juristen-Faschisten-Lobby s der BRdvD, zugänglich und diesen auch zur Entmündigung des Volkes vorbehalten ist.

Meine Tante Käthe sagt; "wenn Du so etwas suchst, suche im großen Kommentar des Beurkundungsgesetzes", sagt meine Tante immer !

"Verdammt Tante Käthe, kannst Du denn niemals den Mund halten ?"


Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 12.04.09 23:49 «              Beitrag melden


Verschoben - Krascher als MOD
Thema: Akteneinsicht LG HH

Yggdrasil
» 05.07.08 17:04 «

Hallo liebe Mitstreiter,

meine Erlebnisse gestern im LG Hamburg:

Am 04.07.08 war ich im LG zwecks Akteneinsicht. Die Frau in der Geschäftsstelle fragte mich, wer ich den sei, worauf ich meinen Mitgliesausweis vom RNSV vorlegte, mit dem Hinweis auf Art. 103 GG und ZPO § 299. Daraufhin Telefonierte die Frau mit dem "Richter" und ich erhielt die Erlaubnis zur Einsicht. Auf meinen Wunsch kopierte sie eine Verfügung, die von dem Herrn Richter( der "Richter" heißt auch noch so, unterzeichnet war. Die Unterschrift und die Beglaubigung des Urkundsbeamten war natürlich nicht Rechtskonform. Ich bedankte mich recht freundlich. Weil es grad so schön lief, bat ich zur Abrundung dieser Sache noch um den GVP. Moment meinte sie, ich muß den Chef noch mal fragen. Der kam auch gleich selbst hereingestürmt: "Was das denn solle, was wollen sie denn, GVP und so weiter, ob ich denn auch zu diesem ähhhh merkwürdigen Verein gehöre - "nah, wie heißt er denn, nah, wie heißt er denn, nah, wie heißt er denn bloß". Ich konnte ihn leider nicht weiterhelfen und entgegnete, die Einsicht sei doch für jedermann gesetzlich vorgeschrieben. Womit ich dann auch Einsicht erhielt in den GVP , in dem natürlich nichts unterschrieben war. Nun wollte ich es aber genau wissen, er war schon ein wenig auf Krawall gebürstet: "Ich fragte ihn, sind Sie gesetzlicher Richter?" Er: "Ich bin hier der Richter. Ich:" Ja, ja, es steht hier ja überall. Das habe ich Sie aber nicht gefragt, sondern ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie ges. Richter sind. Ja oder nein." Er: "(mit fester Stimme) ja, ich bin der ges. Richter." Ich: "Oh wie schön, jahrelang habe ich ges. Richter gesucht und jetzt habe ich ihn endlich gefunden." Und das vor Zeugen. Er wurde ganz blass und fummelte in der Akte herum und fragte mich, ob ich RA sei. Ich: "nein, ich bin Rechtsphilosoph und Normenwächter des Rechtes." Er:" Dann bekommen Sie keine Akteneinsicht." Der Dämlack! Ich hatte sie doch bereits mit seiner Zustimmung erhalten und auch gemacht. Ich: "Nah, Sie wissen doch ganz genau, das das RBerG ein Nazigesetz ist und seine Anwendung somit verboten ist." Er blickte völlig verdattert drein und blätterte noch eifriger in der Akte. Ich glaube, ich habe ihm ein schönes Wochenende bereitet. Ich habe mich freundlich von ihm verabschiedet mit den Worten, bis bald.

Krascher
Die kleine Bande ist immmer noch zu selbstherrlich und der Ansicht, selbst das "Recht" zu verkörpern !
Wird Zeit, dass wir wieder gesetzliche Richter in Dtl. erhalten !

vonRoit
Richter Andreas Richter (Jg. 1959)

Ab 17.04.1990 Richter am Landgericht Hamburg
'Gerichte'

Zur Zeit ist 0 Eintrag in der Datenbank
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
D-20355 Hamburg

Kampfgeist
@ Yggdrasil,
das Landgericht HH werde ich demnächst wegen Einsicht in GVP ebenfalls aufsuchen müssen. Ist der GVP, den Du überprüft hast, vom gesamten Landgericht oder für welche Kammer?
@ vonRoit
wie sollen die Infos für Negativeintragungen aussehen und geliefert werden?
Respectfully
Kampfgeist


vonRoit
Eine E-Mail mit:

Tag , Datum,Uhrzeit, Aktenzeichen, Namen der Richter, Beamten,StAs oder Bürgermeister, Abgeordneten , RPfleg oder GV mit Abteilungs Nummer, Anschrift und worum es ging.
So vollständig wie nur möglich, also mehr Info s als angefordert, sind uns lieber, sogar das Kfz - Kennzeichen .
Wir werden ständig die Inforamtionen über diese Typen erweitern und archivieren, bis wir ein vollständiges Bild haben.
Bis zum Verein oder seiner/Ihrer Partei wird alles gesammelt.
Die Infos sind auf einem Server außerhalb von Europa und sicher vor denen !

Kampfgeist
Ich habe auch meinen 1. kleinen Schritt von der Theorie in die Praxis unternommen:

Einsicht in GVP am Amtsgericht Hamburg-XXX

Bin gestern mit 2 Zeugen ins Amtsgericht HH-XXX maschiert, um den GVP für 2007/2008 einzusehen und war gespannt, ob daß so ohne Weiteres möglich ist. Mitarbeiterin im Geschäftszimmer: "Den GVP finden Sie im Internet". - "Ich möchte aber gern das Original einsehen." - "Worum gehts denn?" - "Dazu möchte ich mich nicht äußern - ich habe Anspruch auf Einsicht in das Original!" Nach 10 Minuten Warten wurden wir wieder ins G-Zimmer gebeten und durften den Einblick nehmen. Ich weiss zwar noch nicht wirklich, wie ein ordnungsgemäßer GVP aussehen müsste - war mir jedoch sicher, keinen gesetzesmäßig geführten GVP vor mir zu haben: Nur das Deckblatt war von der Direktion original unterschrieben, lose Blattsammlung chronologisch in einer Aktenmappe, weder durchnumerierte Seiten noch (wie beim Notar)gesiegelte GVP´s, Richter nur mit Nachnamen, weder Paraphen noch anderweitige Unterschriften auf den GVP´s, Änderungen mit von der Direktion und 6 weiteren Richtern unterschriebenen Deckblättern ...

Frage an die Mitarbeiterin: " Warum sind die Seiten nicht numeriert bzw. versiegelt - den GVP kann jeder jederzeit ändern!" Antwort: "Das muss nicht sein, das ist ja eine Akte; die dürfen wir nicht ändern und das tun wir auch nicht!" Wers glaubt ...
Wie muss ein nach Gesetz geführter GVP aussehen?
Respectfully
Kampfgeist


Krascher
Wie muss ein nach Gesetz geführter GVP aussehen?

a) was soll der GVP denn bezwecken ? - genaue Auskunft über die Geschäftsverteilung im Gericht und alle beteiligten Richter Auskunft geben. Wer, wann, wo ....

b) der GVP ist eine Vereinbarung = Vertrag über diese Abläufe auf Basis von "Recht & Gesetz".

c) einen Vertrag müssen alle Vertragspartner unterschreiben; fehlt einer, ist das Ding nichtig

d) die tatsächliche Erstellungspraxis in Relation zu den gesetzlichen Anforderungen ist ein wenig komplexer, insofern sollte man sein "tägl. GVP-Einsehen" auf die letzte Seit mit all den hübschen Unterschriften beschränken

e) "Man" ist dazu übergegangen, nur noch die Präsdiumsmitglieder unterschreiben zu lassen. Somit kann ich die namentlich erwähnten "Richter" allerdings nie in die Verantwortung nehmen, weil, insbesondere durch deren Unterschrift & Siegel, ich die Gewähr haben muß, dass jener Richter tatsächlich dort tätig ist.

f) der GVP ist eine Urkunde und keine loseblatt-Sammlung
g) er ist nur sehr beschränkt änderbar !
h) bisher fehlte auf jedem eingesehenen GVP mind. 1 Präsidiumsmitglied (Urlaub- oder Krankvermerk !!!), womit schon hieraus eine Nichtigkeit resultiert

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 12.04.09 23:51 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

vonRoit
Wie die Gerichts-Lügnerin schon falsch sowie auch richtig vermittelte.
Das ist eine Akte, die Akte ist eine Urkunde, so beschrieben im BeurkG ( Beurkundungsgesetz ), daß also ist richtig !
Doch die Aussage ; Akte ist nicht gleich Urkunde ist eine offenkundige Lüge.

Doch wie behandel ich eine Urkunde ?

Eine Urkunde hat einen Anfang und ein Ende !

Eine Urkunde ist unvollständig wenn;
1. Seiten fehlen,
2. Unterschriften fehlen,
3. Markierungen ( fortlfd. Nummern der Seiten), fehlen ,
4. Markierungen und Notizen mit Bleistift gemacht wurden, also manipulierbar sind, durch Radieren zu fälschen sind, Seiten austauschbar sind und so weiter und so fort....

eben alles was eine rechtsverbindliche Urkunde so ausmacht.

Der GVP ist eine Urkunde und somit also in diesem Zustand nichtig und gesetzwidrig.

Dadurch fehlt auch der gesetzliche Richter , begriffen ?

Kampfgeist
Okay, wobei eine lose abgeheftete Seitenfolge auch manipuliert werden kann, wenn die Seiten nummeriert sind:

Nummerierte Seite gegen alternative Seite austauschen, wieder die Nummer eintragen und einheften.

Seite entfernen und die nachfolgenden seiten neu erstellen und die Numerierung anpassen.

etc, etc. etc.

RELATIV fälschungssicher ist ein GVP nur, wenn er im ursprünglichen Zustand nummeriert UND die Seiten fest ananeindergefügt sind und diese Heftung oder was auch immer versiegelt und unterzeichnet ist.

Die bisherigen 3 eingesehenen GVP´s waren:

1. Loseblattsammlungen

2. Zum Teil nummeriert

3. Auf dem Deckblatt der GVP´s und späteren Änderungen die Unterschrift des/r DirektorIn und von 5 oder 6 RichterInnen als Paraphen oder teilweise auch erkenntlicher Unterschrift

4. Von Siegeln der einzelnen RichterInnen(ausser evtl. der Direktion)war weit und breit nichts zu sehen
Respectfully
Kampfgeist

Krascher
Wann ist eine Urkunde unvollständig ?

Einfach genau den Beitrag "2 über diesem" lesen .....

Die "Dinger" sind generell nichtig.

Lägen sie in Formvollendung vor, sagen die Juristen [dumm gelaufen] selbst:
die GVP an dt. Gerichten sind g e n e r e l l nichtig !

Quelle: großer Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, von Mangoldt, Klein, Starck, Vahlen - Verlag,
Art. 101 (1) GG Rn 52-56

Peter
Hallo, ich habe heute Akteneinsicht genommen.
Alle waren Freundlich keinerlei Probleme.
Aber die gesamten Akten eine Loseblattsammlung
zum teil mit Bleistift Nummeriert.
Den nicht richterlichen GVP haben SIE mir Kopiert keine Siegel oder dergleichen
lg
peter

Krascher
Sieht bös nach Urkundenfälschung aus, Peter.
Insbesondere ist der "Bleistift" ein Indiz (Nachweis) dafür.

Krascher

Beiträge: 1180

maahks
» 13.04.09 12:46 «              Beitrag melden


Immer stur auf sein Recht bestehen, egal in welcher Situation:

In dem politischen Verfahren "Amtsgerichtpräsident Zier, AG München gegen K." ist die Akte bis 6 Tage vor Verhandlungsbeginn verweigert worden, so dass in dem zugrunde liegenden Verfahern wg. angebl. "Beleidigung" nicht einmal eingesehen werden konnte, WER sich WARUM, WANN beleidigt gefühlt haben könnte.

Eine Akte kann da sehr aufschlussreich sein.

Der politische Gefangene K., in U-Haft in Mü-Stadelheim sitzend [v. 13.2. - 18.3.09] hat jeden 2. Tag Anträge auf Aktenkopie gestellt, natürlich mit Verweis auf

EGMR, Urt. V. 17.02.1997 - 10/1996/629/812, Fundstelle: NStZ 1998, Heft 8, 429.

so dass der "zuständige" Staatsanwalt Herr Thomas Steinkraus-Koch, StA Mü I, Abt. I "Politische Strafsachen" [die Abt. heißt so - kein Witz !] per 10.3. dann "zähneknirschend" einräumen mußte, man könne "ihm" die Akte nicht weiter verweigern.

Frau "Richterin" Papst ließ dann die Akte mit 220 Seiten (!) in die JVA Stadelheim kopieren.

Allerdings ist diese "Akte" - die Bezeichnung ist schon mehr als geschmeichelt - nicht nur unvollständig, d.h. wer in der Erwartungshaltung ist/war, ein/e Justizangestellte/r des AG München wäre in der Lage, eine Akte von 1-220 fehlerfrei zu führen, der darf sich spätestens hier enttäuscht zeigen.

Seiten waren illegal korriegiert, Blatt-Nummer gestrichen, übergemalt, fehlten gänzlich, Seiten waren doppelt, etc. pp.

220 Seiten Müll !

Selbst gestellt Anträge, Nachfragen, Sachstandsanfragen, einstweilige Anorndung im Eilverfahren, etc. fehlten auch.

Beweismittel wurden einfach unterschlagen.
_____________________________________________

Ausführlicher Bericht im nächsten Zentralkurier !

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: 1 2 3 4 5 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.