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Thema: Akteneinsicht
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joku
Beiträge: 141
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» 10.05.08 19:56
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Akteneinsicht
Am 07.05.08 waren wir (sonne und joku) beim AG Ravensburg um im
Zwangsversteigerungsverfahren Akteneinsicht zu bekommen. Na das war
vielleicht ein Zirkus!! Ca. 1,5 Stunden brauchten wir, um zu erfahren,
wo sich die Akte befindet. Als wir dann Einsicht nach § 299 ZPO
verlangten, war der prozessführende Richter nicht da. Ohne den gibt es
keine Akteneinsicht, wurde uns gesagt. Einsicht muss gewährt werden.
Von Bedingungen stehe nichts im Gesetz, sagten wir. Hin und her. Wir
sagten, wir seien auch bereit, im Beisein irgendeines Richters die
Akteneinsicht vorzunehmen. Daraufhin wurde einer herbeigerufen. Der
verschwand erst mal in dem Zimmer in dem sich die Akten befanden und
machte uns die Türe vor der Nase zu. Nach ca. 10 Minuten kam er raus,
stellte sich als Richter vor und sagte es gibt keine Akteneinsicht. Hin
und her alles auf dem Gang des AG, letztes Wort: keine Akteneinsicht.
Der Richter läuft die Treppe runter und ich zitiere lautstark hinter
ihm her den §299, Abs.1 ZPO. Sichtlich nervös kommt er zurück und sagt:
Ich beschließe, es gibt keine Akteneinsicht und läuft über die Treppe
davon. Für uns Unkundige wäre wohl die Aktion zu Ende gewesen. Aber wir
hatten noch einen Trumpf: die Telefonnummer von „Krascher“. Kurzer
Anruf und Schilderung unserer Lage. Ergebnis: Disziplinarverfahren
gegen den Richter beantragen. Wir gehen also ins Geschäftszimmer und
beantragen ein Disziplinarverfahren gegen den Richter. Große Aufregung:
ja wie, ja was, wieso. Die Justizangestellte rennt raus und kommt nach
ca. 10 Minuten wieder: Jetzt sei der prozessführende Richter da und sie
holt gleich die Akten zur Einsicht. Die Akteneinsicht haben wir dann in
Ruhe im Geschäftszimmer ohne Richter vorgenommen. Die Aktion dauerte
von 9:45 bis 13:00 Uhr. So sieht`s aus mit dem Recht.
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vonRoit
Beiträge: 2420
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» 04.06.08 03:54 « |
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ZPO § 299 Rn 1 und Rn 2.
Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt , noch mehr erlaubt bei Strafverfahren
§ 147 StPO, daher also auch Kopie bzw. Kopien des ganzen Inhaltes, dies
gilt inzwischen auch lt. EuBGH für Ermittlungsakten , egal welcher Art.
Die Akteneinsicht gehört zum fairen Verfahren, zur
Justizgewährleistungspflicht sowie zur Verteidigung.
Auch wird bei der Verweigerung der Akteneinsicht , das rechtliche Gehör
nach Artikel 103 GG verletzt.
Abschreckmanöver der Schwarzkittel; " kostet pro Seite 50,00 cent", was
ich mit ;" ist mir völlig egal, kopieren und zwar alle Seiten",
quittiere.
Wir stellen diese Kosten den Schwarzkitteln so oder so in Rechnung !
Tante Käthe hat gesagt so soll ich es machen, dann tue ich das auch !
Tante Käthe hat mit mir immer ein Spiel gespielt als ich noch klein
war, daß hieß Akte kucken !
Ich fand das immer doof, doch heute verstehe ich es ein wenig besser .
Tante Käthe sagte immer ; " kannst Du die Seiten zählern ?
Ich sagte immer das ich daß könnte .
Als ich anfangen wollte zu zählen, sagte Tante Käthe das brauchst Du
garnicht, auf jeder Seite muss eine Zahl stehen, die fortlaufend sein
muss, das ist nämlich eine Urkunde.
Ich sagte zu Tante Käthe das ich die Zahlen schon weg radieren wollte ,
weil ich die auch doof gefunden habe, doch Tante Käthe sagte mir das
daß nicht möglich wäre, weil das ist Tinte oder Kugelschreiber, in so
einer Akte, auch dürfte man darin überhaupt nicht radieren weil es eine
Urkunde ist.
Als ich es doch versuchte, gingen die Zahlen weg, die waren nämlich mit
Bleistift geschrieben.
Da wurde Tante Käthe aber böse und fing an zu schimpfen, weil das
verboten ist und die Akte dann manipulierbar wäre, sagte sie.
Auch müssen die Daten, Datum,Zeit usw. exakt mit den Zahlen
übereinstimmen, die Seite die Heute gekommen ist mit Nummer 1. und die
morgen kommt mit Nummer 2. und so weiter und so fort.
Es dürfen keine Seiten fehlen, sagt Tante Käthe, ich soll immer alles
Kontrollieren und sofort fragen wo die Seiten sind, wenn welche fehlen.
Tante Käthe und ich , haben viele Akten gekuckt und immer festgestellt,
das Seiten gefehlt haben, immer !
Tante Käthe sagt dann immer, nun ist die Akte jederzeit manipulierbar
durch Nachträge, Fälschung und vieles mehr.
Tante Käthe lässt das auch sofort dokumentieren und macht eine
Strafanzeige und einen Strafantrag gleich mit, wegen des Verdachtes der
Beweisfälschung, Urkundenfälschung,Falschbeurkundung,Rechtsbeugung,
Vorteilsgewährung im Amt und aller noch in Frage kommenden Straftaten.
( (M)an / Frau, weis ja nie, richtig ? )
Hierzu kommt das sich die Juristen-Straftäter-Bande, die Computer-Akte
ausgedacht haben, angeblich wegen des Arbeisaufwandes und einer
angeblichen Erleichterung !
Was (M)an / Frau uns hier als Erleichterung verkauft und als eine
"Verbesserung" andrehen will, eröffnet jedweder
Urkundenfälschung,Aktenmanipulation, Aktenfälschung,
Beschlussfälschung, Urteilsfälschung, Beweisfälschung Tür und Tor !
Das war und ist auch offenkundig die klare und deutliche Absicht ,
dieser "Reform"!
Es kann beliebig geschrieben, eingesetzt , ersetzt und auch gefälscht
werden, was das Zeug hält.
Das Paradies des BRdvD Schwarzkittels !
Zuletzt bearbeitet: 04.06.08 11:33 von Administrator
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Der_Student
Beiträge: 12
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» 11.06.08 13:20 « |
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Akteneinsicht am AG Konstanz!
Bin heute morgen um kurz nach 11Uhr zur Akteneinsicht ins Zimmer zu
Fräulein Michalcyk und habe nach Akteneinsicht gefragt. Sie musste kurz
telefonieren und sagte mir dann, dass es mir nicht erlaubt ist, sondern
nur einem Rechtsanwalt, haha.
Ich sagte dann, dass es ,mir sehrwohl erlaubt nach ZPO §299 Rn 1,Rn2
erlaubt ist bzw auch nach 103GG.
Sie sagte ganz frech, die ZPO gelte hier nicht! Aber doch wohl das
GG,nein, nur durch nen Anwalt.
Im übrigen wies ich sie daraufhin, dass sie meine Ladung mit einem
Stempel hätte versehen sollen, sie meinte nie und nimmer müsse sie
das,lol. Ich fragte, ob sie Urkundsbeamtin sei, das müsse sie nicht, um
Ausferitigungen zu erstellen(aber ganz sicher,muss sie das!!!)
Ich hab ihr gesagt, dass ich mit den enstprechenden gesetzesstellen
nochmal vorbeikomme und meine Akteneinsicht schon noch bekommme! Sie
knallte mir einfach die Tür vor der nase zu, danach lautes Gerede im
Geschäftszimmer!
Ich hab hier in Konstanz wohl in ein Wespennest gestochen!Die
Protokollfälschung läuft sicher schon auf Hochtouren!
Stellt sich die Frage wie ich jetzt, weiter vorgehe,es wäre sicher gut
mit nem Freund nochmal dahin zu gehen. Sollte ich gleich gegen
Justizobesekretärin ne Aufsichtsbeschwerde stellen, da sie ja mir die
Akteneinsicht verweigert hat und angeblich aber gegen die
enstprechenden Gesetztesstellen Einsicht gewähren würde.. Hat Tante
Käthe das Gebiss nach dem Essen noch drin oder oder macht sie grade n
Nickerchen?
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vonRoit
Beiträge: 2420
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» 12.06.08 10:34 « |
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Tante
Käthe sagt folgendes: " Niemals alleine gehen, immer Zeugen mit nehmen,
den Richter holen lassen bei Verweigerung der Angestellten, dies sofort
bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben, mit Zeugen und Rügen !"
Wird weiterhin verweigert, sofort Antrag zu den Akten abgeben in der
Geschäftstelle, das Schriftstück mit Eingangsstempel versehen lassen,
also immer eine Kopie mit nehmen und diese gegen zeichnen lassen und
als Empfang quittieren lassen.
Weiterhin auf Akteneinsicht bestehen, sowie nun schriftlich um einen
Termin dazu bitten, immer wieder und nicht locker lassen. Tante Käthe
sagt; Jede weitere Weigerung sofort schriftlich rügen und zu den Akten,
immer wieder ohne aufzugeben.
Tante Käthe sagt : " Das Dümmste was die machen können, der Prozeß ist
schon so gut wie geplatzt!"
Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 10:48 von Administrator
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Der_Student
Beiträge: 12
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» 24.06.08 00:21 « |
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Akteneinsicht und Rechtsbeschwerde
Hab heute meine Rechtsbeschwerde im Geschäftszimmer abgegeben und
durfte auch endlich meine Akte auf vorhergegangenen Antrag einsehen Und das Protokoll wurde mir von
Frau M. sogar kostenlos kopiert!
Die Akte ist also (fast) komplett durchnummeriert, und die Richterin
hat auch im Protokoll überall, soweit ich sehen konnte, leserlich nur
mit Nachnamen unterschrieben. Naja auf der ersten Seite des Protokolls
und auch ihre dienstliche Äußerung zum Ablehnungsantrag sind zusätzlich
noch mit ihrem Stempelchen "Richterin Becker" versehen. Das Urteil im
Original ist unterschrieben, aber ohne ihr Stempelchen!
Bei dem 2ten Blatt des Formblatts zum Protokoll über die
Hauptverhandlung fehlt die Nummerierung es müsste eigentlich die Nummer
91 draufstehn, die erscheint aber erst auf dem übernächsten Blatt. Hab
das erst heute Abend bemerkt, das werde ich aber noch rügen! Muss ja
nicht unbedingt sein, dass es Absicht war, da der Rest eigentlich
durchweg vollständig nummeriert ist.
Der Hammer ist, dass Sie in ihrer dienstlichen Äußerung im Protokoll
doch glatt behauptet "Laut GVP bin ich im vorliegenden Fall die
gesetzliche Richterin" spinnt die??! Amtsanmaßung sag ich dazu nur oder
hat die keine Ahnung, wie der GVP aussehen muss, um gesetzliche
Richterin zu sein!
Schon komisch, dass die Becker alles unterschreibt und auch noch
behauptet sie sei gesetzliche Richterin.
Als ich dann der Urkundsbeamtin meine Rechtsbeschwerde gegeben hab,
meinte sie eben, dass ich eigentlich nen Zulassungsantrag für die
Rechtsbeschwerde stellen müsste. Ebenso auch die Wiedereinsetzung des
Verfahrens beantragen könnte. Werde morgen aber gleich dann mal
Revision beantragen, da rechtlichs Gehör verletzt und der gesetzliche
Richter entzogen worden ist.
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