zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 12 ·  Suchen
Views (Heute): 1301773 (760)
Beiträge heute: 8

Seiten: 1 2 3 ... Ende Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: Akteneinsicht
Bewertung:
joku

Beiträge: 141

» 10.05.08 19:56 «              Beitrag melden


Akteneinsicht
Am 07.05.08 waren wir (sonne und joku) beim AG Ravensburg um im Zwangsversteigerungsverfahren Akteneinsicht zu bekommen. Na das war vielleicht ein Zirkus!! Ca. 1,5 Stunden brauchten wir, um zu erfahren, wo sich die Akte befindet. Als wir dann Einsicht nach § 299 ZPO verlangten, war der prozessführende Richter nicht da. Ohne den gibt es keine Akteneinsicht, wurde uns gesagt. Einsicht muss gewährt werden. Von Bedingungen stehe nichts im Gesetz, sagten wir. Hin und her. Wir sagten, wir seien auch bereit, im Beisein irgendeines Richters die Akteneinsicht vorzunehmen. Daraufhin wurde einer herbeigerufen. Der verschwand erst mal in dem Zimmer in dem sich die Akten befanden und machte uns die Türe vor der Nase zu. Nach ca. 10 Minuten kam er raus, stellte sich als Richter vor und sagte es gibt keine Akteneinsicht. Hin und her alles auf dem Gang des AG, letztes Wort: keine Akteneinsicht. Der Richter läuft die Treppe runter und ich zitiere lautstark hinter ihm her den §299, Abs.1 ZPO. Sichtlich nervös kommt er zurück und sagt: Ich beschließe, es gibt keine Akteneinsicht und läuft über die Treppe davon. Für uns Unkundige wäre wohl die Aktion zu Ende gewesen. Aber wir hatten noch einen Trumpf: die Telefonnummer von „Krascher“. Kurzer Anruf und Schilderung unserer Lage. Ergebnis: Disziplinarverfahren gegen den Richter beantragen. Wir gehen also ins Geschäftszimmer und beantragen ein Disziplinarverfahren gegen den Richter. Große Aufregung: ja wie, ja was, wieso. Die Justizangestellte rennt raus und kommt nach ca. 10 Minuten wieder: Jetzt sei der prozessführende Richter da und sie holt gleich die Akten zur Einsicht. Die Akteneinsicht haben wir dann in Ruhe im Geschäftszimmer ohne Richter vorgenommen. Die Aktion dauerte von 9:45 bis 13:00 Uhr. So sieht`s aus mit dem Recht.



Delphin8

Beiträge: 105

» 11.05.08 01:07 «              Beitrag melden


Hallo joku,

B R A V O, weiter so, blos nicht abwimmeln lassen.

Schönes Wochenende

sweetsina

Beiträge: 98

karimiboy
» 11.05.08 10:53 «              Beitrag melden


Hallo joku,
gratuliere Dir zu Deinem Erfolg. Sehr erfreulich daß gewisse Dinge den Schwarzkitteln doch großes Unbehagen bereiten.


Wolkenschieber

Beiträge: 635

» 12.05.08 17:49 «              Beitrag melden


Das nenne ich "FRONTEINSATZ"! Hut ab!!!

:-)
DerMann

Beiträge: 11

» 17.05.08 19:28 «              Beitrag melden


Alle Achtung, sowas find ich ja echt ne klasse Teamarbeit!

joku

Beiträge: 141

» 02.06.08 15:02 «              Beitrag melden


Hallo alle miteinander,
Akteneinsicht, die Zweite.
Heute war ich mit einem Bekannten auf dem LG Ravensburg zur Akteneinsicht.
Übrigens, die Zivilkammern sind jetzt "Geschäftsstellen" und ganz oben sitzt die "Geschäftsleitung". Was für Geschäfte machen die eigentlich?
Wir gingen also zur zuständigen Geschäftsstelle und verlangten Akteneinsicht. Die Justizangestellte lehnte ab. Ich sagte meinen Spruch vom § 299 ZPO. Sie mußte telefonieren, mit wem sagte sie nicht. Danach lehnte sie die Akteneinsicht ab wegen Anwaltszwang, also das dürfe nur der Anwalt. Dovon stehe aber nichts im § 299 ZPO und im übrigen beruhe der Anwaltszwang auf dem Rechtsberatungsgesetz von 1935 und das sei ein Nazi-Gesetz und nicht mehr gültig, sagte ich. Sie mußte wieder telefonieren. Danach bekamen wir Akteneinsicht.
Wie so eine Akte aussehen muss, wenn sie in Ordnung ist, weiss bestimmt Tante Käthe oder Onkel Willi????


vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.06.08 17:11 «              Beitrag melden


Bevor ich Tante Käthe wieder aus dem Mittagschlaf hole , wäre es angebracht ob (M)an in die Akte nur sehen wollte oder diese gar noch kopiert hat ?

joku

Beiträge: 141

» 02.06.08 17:45 «              Beitrag melden


(M)an hat nicht fotokopiert, aber protokolliert und die vermeintlichen Fehler festgehalten


vonRoit

Beiträge: 2420

» 02.06.08 23:33 «              Beitrag melden


Fehler sagt Tante Käthe, daher sofort kopieren, denn nun können die Halunken die Akte bereinigen, das Protokoll wird verloren gegangen werden, ganz nach Schwarzkittel-Manier, was nicht da ist , ist einfach nicht da !
Also los, kopieren, alle Seiten ohne Fragen oder Kommentar , dann wieder >tantchen fragen !


johanna

Beiträge: 39

» 04.06.08 02:43 «              Beitrag melden


Hmm,
also hinterfrage mal:

1. Das, wenn einem Akteneinsicht gewährt wird, das man dann die Akte einfach durch den Kopierer schieben darf?

2. Darf man den Kopierer der Geschäftsstelle dafür nutzen, oder ist einer mitzubringen oder darf mitgebracht werden? Na hoffentlich wird der Strom gestellt.

3. Darf das Begehren zum Kopieren überhaupt boykottiert werden? Wenn ja, durch wen, mit welcher Begründung?

4. Frage: Kann man alternativ die Seiten auch mit einem digitalen Fotoknips ablichten, und hätten Ausdrucke davon später mal Beweiskraft, sind also für eine Weiterverwendung brauchbar?

Gruß Johanna

vonRoit

Beiträge: 2420

» 04.06.08 03:54 «              Beitrag melden


ZPO § 299 Rn 1 und Rn 2.

Akteneinsicht ohne Rechtsanwalt , noch mehr erlaubt bei Strafverfahren § 147 StPO, daher also auch Kopie bzw. Kopien des ganzen Inhaltes, dies gilt inzwischen auch lt. EuBGH für Ermittlungsakten , egal welcher Art.

Die Akteneinsicht gehört zum fairen Verfahren, zur Justizgewährleistungspflicht sowie zur Verteidigung.

Auch wird bei der Verweigerung der Akteneinsicht , das rechtliche Gehör nach Artikel 103 GG verletzt.

Abschreckmanöver der Schwarzkittel; " kostet pro Seite 50,00 cent", was ich mit ;" ist mir völlig egal, kopieren und zwar alle Seiten", quittiere.

Wir stellen diese Kosten den Schwarzkitteln so oder so in Rechnung !

Tante Käthe hat gesagt so soll ich es machen, dann tue ich das auch !

Tante Käthe hat mit mir immer ein Spiel gespielt als ich noch klein war, daß hieß Akte kucken !

Ich fand das immer doof, doch heute verstehe ich es ein wenig besser .

Tante Käthe sagte immer ; " kannst Du die Seiten zählern ?

Ich sagte immer das ich daß könnte .

Als ich anfangen wollte zu zählen, sagte Tante Käthe das brauchst Du garnicht, auf jeder Seite muss eine Zahl stehen, die fortlaufend sein muss, das ist nämlich eine Urkunde.

Ich sagte zu Tante Käthe das ich die Zahlen schon weg radieren wollte , weil ich die auch doof gefunden habe, doch Tante Käthe sagte mir das daß nicht möglich wäre, weil das ist Tinte oder Kugelschreiber, in so einer Akte, auch dürfte man darin überhaupt nicht radieren weil es eine Urkunde ist.

Als ich es doch versuchte, gingen die Zahlen weg, die waren nämlich mit Bleistift geschrieben.

Da wurde Tante Käthe aber böse und fing an zu schimpfen, weil das verboten ist und die Akte dann manipulierbar wäre, sagte sie.

Auch müssen die Daten, Datum,Zeit usw. exakt mit den Zahlen übereinstimmen, die Seite die Heute gekommen ist mit Nummer 1. und die morgen kommt mit Nummer 2. und so weiter und so fort.

Es dürfen keine Seiten fehlen, sagt Tante Käthe, ich soll immer alles Kontrollieren und sofort fragen wo die Seiten sind, wenn welche fehlen.

Tante Käthe und ich , haben viele Akten gekuckt und immer festgestellt, das Seiten gefehlt haben, immer !

Tante Käthe sagt dann immer, nun ist die Akte jederzeit manipulierbar durch Nachträge, Fälschung und vieles mehr.

Tante Käthe lässt das auch sofort dokumentieren und macht eine Strafanzeige und einen Strafantrag gleich mit, wegen des Verdachtes der Beweisfälschung, Urkundenfälschung,Falschbeurkundung,Rechtsbeugung, Vorteilsgewährung im Amt und aller noch in Frage kommenden Straftaten.

( (M)an / Frau, weis ja nie, richtig ? )

Hierzu kommt das sich die Juristen-Straftäter-Bande, die Computer-Akte ausgedacht haben, angeblich wegen des Arbeisaufwandes und einer angeblichen Erleichterung !

Was (M)an / Frau uns hier als Erleichterung verkauft und als eine "Verbesserung" andrehen will, eröffnet jedweder Urkundenfälschung,Aktenmanipulation, Aktenfälschung, Beschlussfälschung, Urteilsfälschung, Beweisfälschung Tür und Tor !

Das war und ist auch offenkundig die klare und deutliche Absicht , dieser "Reform"!

Es kann beliebig geschrieben, eingesetzt , ersetzt und auch gefälscht werden, was das Zeug hält.

Das Paradies des BRdvD Schwarzkittels !



Zuletzt bearbeitet: 04.06.08 11:33 von Administrator
Der_Student

Beiträge: 12

» 11.06.08 13:20 «              Beitrag melden


Akteneinsicht am AG Konstanz!

Bin heute morgen um kurz nach 11Uhr zur Akteneinsicht ins Zimmer zu Fräulein Michalcyk und habe nach Akteneinsicht gefragt. Sie musste kurz telefonieren und sagte mir dann, dass es mir nicht erlaubt ist, sondern nur einem Rechtsanwalt, haha.
Ich sagte dann, dass es ,mir sehrwohl erlaubt nach ZPO §299 Rn 1,Rn2 erlaubt ist bzw auch nach 103GG.
Sie sagte ganz frech, die ZPO gelte hier nicht! Aber doch wohl das GG,nein, nur durch nen Anwalt.
Im übrigen wies ich sie daraufhin, dass sie meine Ladung mit einem Stempel hätte versehen sollen, sie meinte nie und nimmer müsse sie das,lol. Ich fragte, ob sie Urkundsbeamtin sei, das müsse sie nicht, um Ausferitigungen zu erstellen(aber ganz sicher,muss sie das!!!)
Ich hab ihr gesagt, dass ich mit den enstprechenden gesetzesstellen nochmal vorbeikomme und meine Akteneinsicht schon noch bekommme! Sie knallte mir einfach die Tür vor der nase zu, danach lautes Gerede im Geschäftszimmer!
Ich hab hier in Konstanz wohl in ein Wespennest gestochen!Die Protokollfälschung läuft sicher schon auf Hochtouren!
Stellt sich die Frage wie ich jetzt, weiter vorgehe,es wäre sicher gut mit nem Freund nochmal dahin zu gehen. Sollte ich gleich gegen Justizobesekretärin ne Aufsichtsbeschwerde stellen, da sie ja mir die Akteneinsicht verweigert hat und angeblich aber gegen die enstprechenden Gesetztesstellen Einsicht gewähren würde.. Hat Tante Käthe das Gebiss nach dem Essen noch drin oder oder macht sie grade n Nickerchen?


vonRoit

Beiträge: 2420

» 12.06.08 10:34 «              Beitrag melden


Tante Käthe sagt folgendes: " Niemals alleine gehen, immer Zeugen mit nehmen, den Richter holen lassen bei Verweigerung der Angestellten, dies sofort bei der Geschäftsstelle zu Protokoll geben, mit Zeugen und Rügen !"
Wird weiterhin verweigert, sofort Antrag zu den Akten abgeben in der Geschäftstelle, das Schriftstück mit Eingangsstempel versehen lassen, also immer eine Kopie mit nehmen und diese gegen zeichnen lassen und als Empfang quittieren lassen.
Weiterhin auf Akteneinsicht bestehen, sowie nun schriftlich um einen Termin dazu bitten, immer wieder und nicht locker lassen. Tante Käthe sagt; Jede weitere Weigerung sofort schriftlich rügen und zu den Akten, immer wieder ohne aufzugeben.
Tante Käthe sagt : " Das Dümmste was die machen können, der Prozeß ist schon so gut wie geplatzt!"



Zuletzt bearbeitet: 12.06.08 10:48 von Administrator
Der_Student

Beiträge: 12

» 24.06.08 00:21 «              Beitrag melden


Akteneinsicht und Rechtsbeschwerde
Hab heute meine Rechtsbeschwerde im Geschäftszimmer abgegeben und durfte auch endlich meine Akte auf vorhergegangenen Antrag einsehen Und das Protokoll wurde mir von Frau M. sogar kostenlos kopiert!
Die Akte ist also (fast) komplett durchnummeriert, und die Richterin hat auch im Protokoll überall, soweit ich sehen konnte, leserlich nur mit Nachnamen unterschrieben. Naja auf der ersten Seite des Protokolls und auch ihre dienstliche Äußerung zum Ablehnungsantrag sind zusätzlich noch mit ihrem Stempelchen "Richterin Becker" versehen. Das Urteil im Original ist unterschrieben, aber ohne ihr Stempelchen!
Bei dem 2ten Blatt des Formblatts zum Protokoll über die Hauptverhandlung fehlt die Nummerierung es müsste eigentlich die Nummer 91 draufstehn, die erscheint aber erst auf dem übernächsten Blatt. Hab das erst heute Abend bemerkt, das werde ich aber noch rügen! Muss ja nicht unbedingt sein, dass es Absicht war, da der Rest eigentlich durchweg vollständig nummeriert ist.
Der Hammer ist, dass Sie in ihrer dienstlichen Äußerung im Protokoll doch glatt behauptet "Laut GVP bin ich im vorliegenden Fall die gesetzliche Richterin" spinnt die??! Amtsanmaßung sag ich dazu nur oder hat die keine Ahnung, wie der GVP aussehen muss, um gesetzliche Richterin zu sein!
Schon komisch, dass die Becker alles unterschreibt und auch noch behauptet sie sei gesetzliche Richterin.
Als ich dann der Urkundsbeamtin meine Rechtsbeschwerde gegeben hab, meinte sie eben, dass ich eigentlich nen Zulassungsantrag für die Rechtsbeschwerde stellen müsste. Ebenso auch die Wiedereinsetzung des Verfahrens beantragen könnte. Werde morgen aber gleich dann mal Revision beantragen, da rechtlichs Gehör verletzt und der gesetzliche Richter entzogen worden ist.

vonRoit

Beiträge: 2420

» 25.06.08 16:48 «              Beitrag melden


Verblödeter geht s wohl nicht mehr !

Ein urur - altes - Recht, auch zum kanonischen Recht gehörig soll man nun beantragen müssen !

Der Einspruch ist schom in alten germanischen Recht vor fast zwei Tausend Jahren als gängiges Rechtsmittel anerkannt gewesen !

Das Kirchenrecht hat diesen Pasus übernommen , nur in verkleideter Form , ab dem 11 . Jahrhundert also gang und gebe.

Stellen wir also Anträge auf Ur-Normen, das sieht ganz nach dem Polizei und Überwachungskonstrukt Schäuble und Co. aus.

Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: 1 2 3 ... Ende Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.