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Thema: OWI, STPO und ZPO untergegangen!!
viktory

Beiträge: 6

viktory7777
» 12.03.08 11:52 «           Beitrag melden


- Warum handelt Ihr nicht? Es ist doch alles bekannt und die Spatzen pfeifen es von den Dächern


Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr. Da Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist und den SHAEF-Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von Buß- und Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet, weswegen die Vorstandsvorsitzende der Bundesrepublik Deutschland GmbH, Angela Merkel, mit dafür Sorge trug, die rückwirkende Aufhebung von OWiG herbeizuführen. Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurden bereits im April 2006 die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien: Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher. Wie gesagt, alles rückwirkend, damit sich rechtlich Beschmutzte nachträglich und vorsorglich reinwaschen können. Offenbar wollten Frau Merkel und ihre Mittäter der Gefahr einer Verurteilung zum Tode wegen Plünderung den Nährboden entziehen. Eigentlich sollte Ihnen nur recht sein, was diesen Herrschaften billig ist. Im übrigen empfehle ich Ihnen, den § 5 des OWiG zu lesen, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Zitat: „Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereiches auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.” Ein Gesetz, das nicht hinreichend bestimmt ist, verliert gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Rechtskraft. Somit können Tatbestände nach OWiG-Recht nur auf Schiffen und Flugzeugen gelten. Bitte prüfen Sie Ihren rechtlichen Kenntnisstand und passen diesen bei Erkenntnis den Gegebenheiten an Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ist ein privates Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und erbringt Dienstleistungen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen an den Finanzmärkten. Wozu braucht die BRD zur Finanzierung ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ? Kann sich die Regierung mit Bundesministerium der Finanzen nicht mehr selbst um ihren Staatshaushalt kümmern !! http://www.deutsche-finanzagentur.de/ Veröffentlichungen > Schuldenstand Im Teil Bundeshaushalt, Abschnitt III, sonstige Schulden heißt es unter Punkt 1: “ Zinsfreie Schuldverschreibung nach Militärregierungsgesetz Nr. 67. “ Dieser Posten wird am 30.09.2007 mit 279,8 Millionen Euro beziffert. Somit hat die Bundesrepublik Deutschland wohl gerade selbst den Beweis geliefert, dass die Militärregierungsgesetze ( SHAEF ) auch nach 63 Jahren noch in Kraft sind, und wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten unterliegen !!! Umsatzsteuergesetz von 1999 seit 2002 nichtig Ein Verstoß gegen das Zitiergebot ( Art. 19 I 2 GG ) führt zur Nichtigkeit des Gesetzes. Bis heute haben weder die BRD GmbH noch die BRD Finanzagentur GmbH hier gehandelt, obwohl es die ‘hauseigenen Kommentatoren des Umsatzsteuergesetzes’ längst in ihren Kommentaren verbreitet haben. Sie warnen ausdrücklich vor der Anwendung, schreiben es sei verfassungswidrig, aber der Zustand hält bis heute an. Hokus Pokus aus der BRD wird eine GmbH.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz OWiG ist vom Bundestag mit Wirkung vom 25.11.2007 aufgehoben worden ! ! !


http://blog.bundeshaus.ch/index.php?url=archives/38-Kleine-Lektion-punkto-Steuern-fr-unsere-Deutschen-Nachbarn.html&serendipity[csuccess]=true

Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 04.04.08 17:34 «           Beitrag melden


Fehlender terr. Erstreckungsberich sollte die Überschrift heißen.

Hier mal was aus Schleswig Holstein.
Ein klass. Polizeigesetz kennt SH nicht, dafür nur ein Landesverwaltungsgesetz, welches auch die Aufgaben der Polizei regelt !

Einleitende Vorschrift
§ 1
Geltungsbereich des Gesetzes

(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Träger der öffentlichen Verwaltung im Lande Schleswig-Holstein. Das Gesetz gilt auch für die Organisation der Träger der öffentlichen Verwaltung, soweit sie nicht durch besondere Gesetze geregelt ist.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Organisation und die Tätigkeit des Bundes sowie der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und deren Verbände und Einrichtungen im Lande Schleswig-Holstein


Der Klassiker: es beschreibt "für" wen es gelten soll, aber nicht "wo" !
Die Polizei bezieht sich bei ihren "allgemeinen Fahrzeugkontrollen" mitlerweile auf die StVO § 36 (5)

Allerdings ist mir der Geltungsbereich der StVO auch abhanden gekommen, vielleicht kann jemand helfen...?


Bulli

Beiträge: 69

» 04.04.08 18:12 «           Beitrag melden


Hochinteressant.

Bez. Umsatzsteuergesetz sind schon hunderte an Feststellungsklagen anhängig.
Meine inklusive.

Ebenso auch das Einkommensteuergesetz.

http://www.gesetzloses-finanzamt.info/

Kannst Du für die Aufhebung der OWIG und der anderen Gesetze noch den entspr. Verweis einstellen ?

Langsam aber sicher regt sich was und das Volk läßt sich nicht mehr so leicht verarschen.



Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 04.04.08 18:37 «           Beitrag melden


Mal schauen:

Durch das erste Bundesbereinigungsgesetz sind ja schon 480 Gesetze aufgehoben worden. Der link dafür ist m.E. schon gesetzt. (ich hab ihn grad nicht)

GVG - Gerichtsverfassungsgesetz
ZPO - Zivilprozeßordnung
StPO - Strafprozeßordnung
Arbeitslosenversicherungsgesetz
Rentenversicherungsgesetz

alle per 19.4.2006 erloschen !

OWiG ist per 29.11.07 mit dem 2.Bundesbereinigungsgesetz gestrichen worden.

Das Zwangsversteigerungsgesetz übrigens auch !!!

Das Rechtspflegergesetz sucht auch vergeblich seinen Geltungsbereich.

Die Abgabenordnung AO hängt auch in der Luft: hiernach ist kein Bescheid von irgendeiner Finanzbehörde richtig, nur nichtig !


Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 18:44 von Krascher
vonRoit

Beiträge: 2073

» 04.04.08 19:18 «           Beitrag melden


Möglicherweise fragt (M)an / Frau auch den dubiosen und schillernden Rädelsführer dieser Rebellion auf Besatzergebiet.

EGOWiG 29.11.2007 Zweites Bundesbereinigungsgesetz des Bundes vom gleichnamigen Datum, wurde das EGOWiG unter Nr. 51 ? bin nicht ganz sicher unter welcher Nummer, aber ganz sicher ersatzlos gestrichen !

Hier wurden, zirka etwas über 300 Gesetze, ersatzlos aus dem Bundesrecht entfernt !

Und viel Spass noch für die nächsten Wochen und Monate !

(M)an / Frau sagt nicht mehr respektlos ; "Wir ziehen heut den Bayern die Lederhosen aus, sondern den Schwarzkitteln und Politikern dieses Konstruktes, die Hosen runter " !



Zuletzt bearbeitet: 04.04.08 19:24 von Administrator
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