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Thema: Owi
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Ritter_Runkel

Beiträge: 10

tyska-riket
» 20.03.09 00:24 «              Beitrag melden


der Herr "Minister" gibt sich die Ehre

http://www.direktzu.de/schoenbohm/messages/18276


diesen angehängten Müll <br /> in der Adressleiste entfernen dann geht der Verweis


Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby

Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
Frischling

Beiträge: 120

» 20.03.09 09:10 «              Beitrag melden


Ritter_Runkel:
der Herr "Minister" gibt sich die Ehre

http://www.direktzu.de/schoenbohm/messages/18276



Das ist ja fast schon lustig, wenn ein BRDler behauptet
eine juristische Aussage/Ausführung/Darlegung sein rechts-extremistischem Gedankengut !!!

Da fällt mir gerade ein, zum "Glück" hat der von den BRD-Juristen doch so hoch angesehene "Österreicher" ( )
das von den Allierten aufgehobene RBerG persönlich unterzeichnet !!!


Nicht Gesetz und Justiz
machen einen Rechtsstat aus,
sondern Gerechtigkeit

"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk , das im marxistisch- liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalsozialistischer und berufsständischer Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf dem Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens."

( Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetz in Juristische Wochenzeitung ( JW ) 1939, S.1844; zitiert von dem erfolglosen Kämpfer gegen das Rechtsberatungsgesetz, Dr. Egon Schneider - vormals Richter am OLG Köln - im Mitteilungsblatt des Deutschen Rechts ( MDR, 30.Jahrgang Heft 1/1976 S.1) ( nachträgl. Hervorhebungen) .


Genau deshalb haben die damaligen NS-BRD-Juristen das System und das RBerG auch so gerne übernommen !!!


Eine grundgesetzlich garantierte Gewaltenteilung, war von Anfang an durch die NS-BRD-Juristen nicht gewünscht und wird bis heute planmäßig verhindert !!!

Als hätten sie nie das Recht gebeugt

von Helmut Kramer


Nazi-Richter haben niemals das Recht gebeugt - sie haben sich also mit ihren damaligen Entscheidungen keinesfalls strafbar gemacht.

So hat es die bundesdeutsche Justiz jahrzehntelang gesehen.

Selbst die mehr als 50 000 Todesurteile, mit denen Richter im Nazi-Staat das Recht pervertiert haben, sind strafrechtlich ungeahndet geblieben.
Helmut Kramer, Vorsitzender des Vereins Forum Justizgeschichte, hat Beispiele gesammelt.

FORTSETZUNG hier ---> X



Genau so funktioniert noch heute BRD-(UN-)RECHT durch legitimationslose vorgebliche RICHTER !!!

Ich frage mich immer wieder, wie sich so ein(e) vorgebliche(r) "RICHTER/IN" fühlt und was sie/er so denkt, wenn sie/er daran denkt, dass sie/er durch die für die Judikative nicht zuständige und damit nicht bevollmächtigte Exekutive, von dem Justizminister (Exekutive) zum offenkundig von Anfang an legitimationslosen RICHTER/IN (Judikative) ernannt wird !?

Wenn das mal die Familienangehörigen richtig mitbekommen,
mit was für Straftätern man verwandt ist, dann gibts ... ... !!!

WER VERTRITT HIER NUN WIRKLICH rechts-extremistischem NS-Gedankengut !?
Die von den BRDlern Belästigten oder die legitimationslosen BRDler ?

Gruß Frischling


Der_Dipl_Ing

Beiträge: 122

» 20.03.09 12:13 «              Beitrag melden


Minister ( Diener ) Schönbohm hat ja gar nicht gelogen in seiner Aussage:

Zitat Anfang:
Sanktionen, die etwa auf Basis des Ordnungswidrigkeitengesetzes verhängt wurden, sind also zweifellos gültig. Die Frage des Geltungsbereichs ist einfach zu beantworten. Da das Ordnungswidrigkeitengesetz ein Bundesgesetz ist, gilt es räumlich im gesamten Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Zitat Ende

Und wo gilt das Grundgesetz, wo ist dessen Geltungsbereich?

Was sagt das Bundes"verfassungs"gericht dazu? Schauen wir uns mal das berühmte "Limbach"-Urteil (1 BvF 2/73)an:

"Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet "Deutschland" (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266))."

Nur wurde der Art. 23 GG a.F. im Rahmen des "Einigungsvertrages" am 23.09.1990 aufgehoben (s. BGBl. II S. 885,890)!

Herr Schönborn, gilt das Grundgesetz jetzt im "neuen" Art. 23 GG?
Was sagt denn "Klein-Napoleon" Herr Sarkozy dazu, denn dann würde das Grundgesetz ja in der ganzen Eu gelten, denn im "neuen" Art. 23 GG steht doch ein Haufen EU-Schwachsinn???


Zuletzt bearbeitet: 20.03.09 15:51 von Der_Dipl_Ing
Hahnebampel

Beiträge: 3

» 20.03.09 13:47 «              Beitrag melden


Der Polizist hat seine Remonstrationspflicht erfüllt. Herr Schönbohm bekräftigt diesen Beamten, den Rechtsbruch fortzusetzen. Begeht der Herr Minister jetzt nicht eine Straftat?

vonRoit

Beiträge: 2220

» 20.03.09 15:23 «              Beitrag melden


Herr Schönbohm ist bekannt für seine Rechtsbrüche, auch ist er noch anderweitig bekannt, er soll ein Pädo sein und nimmt es mit den Gesetzen daher nicht so ernst.

deutschesreich

Beiträge: 34

» 21.03.09 12:16 «              Beitrag melden


@vonRoit
"Herr Schönbohm ist bekannt für seine Rechtsbrüche, auch ist er noch anderweitig bekannt, er soll ein Pädo sein und nimmt es mit den Gesetzen daher nicht so ernst."

Schon wieder eine "Beleidigung"?!!
Wird bald der nächste IPD-Kopf weggesperrt sein/werden?
Fragen über Fragen.

Gruß

vonRoit

Beiträge: 2220

» 21.03.09 12:23 «              Beitrag melden


Eine Beleidigung ist eine oder kann eine Vermutung sein, doch hier geht es nicht um Vermutngen, sondern um eine mit einem Aktenzeichen versehene Tatsache.
Da freu ich mich schon auf eine Beschuldigung von Seiten dieses Herren, da werden wir dann mit Nachweisen auf laufen!
Denkt Ihr ich bin so trottelig etwas zu behaupten was ich nicht nach zu weisen in der Lage wäre?

Und sollte Euch so etwas widerfahren Leute!
Immer auf Vernehmung durch einen U - Richter bestehen, mit Zeugen und einer Protokollierung des ganzen.
Komme sofort mit Belegen Freunde, aber wie schon gesagt, immer nur vor dem U- Richter, sonst zu Niemanden.

Wir arbeiten doch schließlich mit und wollen doch das nichts daneben geht, oder?



Zuletzt bearbeitet: 21.03.09 12:34 von Administrator
vonRoit

Beiträge: 2220

» 21.03.09 12:46 «              Beitrag melden


@ frischling

2 BvF 1/73 das Bundes-Faschisten-Gericht Urteil hat hier den gleichen Charakter.

Orientierungssatz:
1. Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".

2. Zur Ablehnung zweier Anträge auf Aussetzung des Austausches der Ratifizierungsurkunden gemäß GrundVtr Art 10 vgl 1973-06-18, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 257 und 1973-06-04, 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 193.

Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.

Fundstelle:
BVerfGE 36, 1-37 (LT1-9)
BGBl I 1973, 1058
NJW 1973, 1539-1545 (LT)
BayVBl 1973, 490-493 (LT)
ROW 1973, 226-236 (LT)
JZ 1973, 588-594 (LT)

Hier nehmen wir mal die Aussage das die BRdvD ein Teil bzw. teilidentisch ist.

Höhere Mathematik ist hierzu nicht notwendig.

Ist ein Teil des Kuchens der ganze Kuchen?

Ja oder Nein?

oder kann ein Teil vom Ganzen das Ganze sein?

Ja oder Nein?

Weiter; Die Entscheidung hat Gesetzeskraft!

Ich beziehe mich auf ein BVerfG - Urteil was Gesetzeskraft hat und bin jetzt ein Rechter!

Auslegungssache wie?

Ich stelle fest; Das Bundes-Faschisten-Gericht hat entschieden das Alle, die seinen Urteilen folgen, Rechte sein müssen. Dann muss das Bundes - Faschisten-Gericht ja rechter sein wie ich.
Ich selbst bin mir aber sicher, noch nie ein Rechter gewesen zu sein, auch kein Linker.

Die Lehre von Descart 1634 ; Cogito ergo sum ( ich denke, also bin ich).

Hier versuchen aber Andere für mich zu denken und das war mir schon immer etwas zu suspekt.



Zuletzt bearbeitet: 21.03.09 13:04 von Administrator
deutschesreich

Beiträge: 34

» 21.03.09 12:53 «              Beitrag melden


@vonRoit
"Eine Beleidigung ist eine oder kann eine Vermutung sein....."

Weiß ick doch, bin doch ein fleißiger Leser und meißtens ( hoffe ich ) auch versteher.

"Denkt Ihr ich bin so trottelig etwas zu behaupten was ich nicht nach zu weisen in der Lage wäre?"

Natürlich nicht, auch dies weiß icke, doch auch du weißt/kennst ihre willkürlichen Maßnahmen/Handlungen.


Gruß und weitermachen.

Swawa

Beiträge: 175

» 24.03.09 20:52 «              Beitrag melden


Meine OWI Sache vom 17.09.08.

Wie Euch bekannt ist habe ich zwei OWIK. laufen und schon darüber berichtet. Am 15.02.08 hatte ich einen Gerichtstermin am AG..., zu dem ich aber nicht erschienen bin. Ich hatte vor dem Gerichtstermin dem Gericht mitgeteilt, dass ein Erscheinen meiner Person nicht nötig sei, da das Gericht mir eine Antwort auf den Geltungsbereich des OWIG schuldig war und ich somit keinen Anlass sah zum Gerichtstermin zu erscheinen. Die Verhandlung wurde ohne meine Anwesenheit durchgeführt und ich zur Zahlung der entstandenen Kosten verurteilt. Gegen das Urteil habe ich nun wie folgt Einspruch eingelegt.

Der Beklagte hat von Ihnen ein Urteil und eine Kostenrechnung bekommen, obwohl er nicht zu diesen Termin und Verkündigung des Urteils anwesend war. Dazu erst einmal folgendes. Ohne Anwesenheit des Beklagten kein Urteil, bestenfalls ein Beschluss. Nach Art: 103 GG. besteht ein Recht auf eine mündliche Verhandlung mit der Anwesenheit des Beklagten. Von daher erkennt der der Beklagte das Gesrochene Urteil nicht an und die im Anhang angezeigte Kostenrechnung. ferner hat der Beklagte dem AG... mit dem Schreiben vom 04-02-09 über die Aufhebung des Einführungsgesetzes des Geltungsbereiches der OWIG in Kenntnis gesetzt. Der Bußgeldstelle hat der Beklagte die gleichen Informationen zu kommen lassen. Auch auf die Verletzung von Amtswegen auf mein rechtliches Gehör ( Art: 103 GG ) und die fehlenden Geltungsbereiche der OWIG. Die Frage ist doch Herr Richter, warum hat der Beklagte darauf keine Antwort bekommen?
Ferner hat der Beklagte mit Schreiben am 06-10-08/ 04-11-08 / 17-11-08 über die nicht gesetzeskonforme Zustellung des Bußgeldbescheides durch die Firma POST GmbH in Kenntnis gesetzt.
die nicht gesetzeskonforme Zustellung durch die das rechtliche Gehör ( Art: 103 GG ) des Beklagten verletzt worden ist, wurde ebenso wie auch die ermangelte Form des Bußgeldbescheides durch die nicht gesetzeskonforme Zustellung in bezug auf §§ 125, 126 BGB, Urkundengesetz, etc.pp gerügt.
Mit diesen Schreiben an die Bußgeldstelle am ( Daten siehe oben ) wurde Rechtsbeschwerde, Einspruch und Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 30-10-08 eingelegt und am 17-11-08 hat der Beklagte mit einem Schreiben in Form der Rechtunsicherheit Fragen und Fakten der rechtlichen Lage der BRD vorgelegt, die den Beklagten bis heute nicht beantwortet wurden. Hingewiesen hat der Beklagte auf folgendes und das gleiche gilt für Sie Herr Richter...
1.) Die OMF - BRD ( Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft namens BRD ) ist durch die Streichung des Art: 23 GG a.F ( Geltungsbereich ) seit 1990 " de jure erloschen."
2.) Aus dem gleichen Grund, der Aufhebung von GG Art: a.F wurde das GVG, die ZPO und die StPO sowie deren Einführungsgesetze ebenfalls nichtig.
3.) Auf die gleiche Art und dem gleichen Grund wurde im April 2006 die StPO, die ZPO und das GVG gelöscht, in dem das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze in 04/2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.


Swawa

Beiträge: 175

» 24.03.09 21:53 «              Beitrag melden


Fortsetzung:

4.) auxch der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem stand der Geltungsbereich der Gesetzeswerke.
5.) Das Ordnungswidrigkeitsgesetz ( OWIG) wurde vom Bundestag der OMF-BRDvd-GmbH in 10/2007 auch zur rückwirkender Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29-11-2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mehr.

Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD zu keinem Zeitpunkt einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, oder z.B. einen ges. Richter ode einen ges. Gerichtsvollzieher ( Art: 101 GG ). In diesen Zusammenhang hat der Beklagte und er weist auch jetzt darauf hin, auf die Remonstrationverpflichtung und auf §§ 35-44 c BRRG, §§ 52& 56 BBG und 839 BGB verwiesen.

Um weiteren Schaden von dem Beklagten abzuwenden weist der Beklagte den Richter Herr... auf folgendes hin, da er nicht nach Art: 103 GG die Gelegenheit hatte und den angegebenen Sachverhalt zu äußern.

Ich weise Sie auf die Offenkundigkeit hin, das der § 15 GVG schon 1950 gestrichen wurde. In diesem § 15 stand damals, dass die Gerichtsbarkeit ausschließlich staatlichen Gerichten vorbehalten war (ist)
Der Beklagte weist darauf hin dass er das Freiwillige Gerichtbarkeitsgesetz ( FGG ) ablehnt und sich als Bürger des Deutschen Reiches der Gerichtsbarkeit der Alliierten Hohen Komission 8AHK) unterwirft. Der Beklagte weist auf den Art: V lfd. Nr. 9 des AHK Gesetzes Nr. 2 der Militärregierung - Deutschland hin.

Diese lautet:
" Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar, oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat." Auf der Grundlage dieses nach wie vor gültigen Militärgesetzes stützt sich der Beklagte und fordert Sie auf, einen wertehaltigen Nachweis darüber zu erbringen, ob der /die befassten Richter des AG... von der Militärregierung - Deutschland die Zulassung erhalten haben, als Richter zu amtieren. Ohne diese Zulassung sind diese nicht befugt, als Richter zu amtieren und insbesondere nicht in dieser/ meiner Sache Entscheidungen zu treffen.

Sollte dieser Nachweis nicht von Ihnen geführt werden Herr Richter.... bzw. eine Beibringung verweigert werden, würde dieses entsprechende Weiterung nach sich ziehen. Außerdem bitte ich Sie, mir klar und deutlich den Nachweiß darüber zu erbringen, dass sich der Beklagte am 17-09-08 um 12:30 Uhr mit seinen PKW im Geltungsbereich des OWIG gemäß den Anschuldigungen bewegt hat.

Darüber hinaus möchte ich von Ihnen den Nachweis erbracht haben ob das AG... zu dem Zeitpunkt der Sitzung am 19.02.09 einen ges. geregelten Geschäftsverteilungsplan 8GVP) nach § 21 e GVG verfügt hat und es sich trotz Streichung des § 15 GVG im Jahr 1950 um ein Staatliches Gericht handelt.

Der Rechtmäßigkeit zu liebe, haben Sie Herr Richter das Urteil zu Unterschreiben und keine Justizangestellte.

Dieses Anschreiben wurde automatisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Krascher

Beiträge: 733

maahks
» 25.03.09 08:39 «              Beitrag melden


Ohne Unterschrift ist gar nix gültig, BGB §§ 125, 126 !

Nach § 44 (5) VwVfG mal die Feststellung der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes beantragen.

Swawa

Beiträge: 175

» 25.03.09 12:59 «              Beitrag melden


ich habe Antwort vom AG bekommen zu meinen Einspruch gegen das Urteil, zu meinen vorhergegangenen Bericht.

In der Bußgeldsache gegen...
werden Sie um Mitteilung gebeten, ob Sie gegen das Urteil des Amtsgerichts ..... vom 31-01-2009 mit ihrem Schreiben vom 12-02-2009 eine Rechtsbeschwerde einlegen wollen. Derzeit erblickt das Gericht in Ihrem Schreiben kein Rechtsmittel. Sollte dies dennoch gewollt sein, wird um entsprechende Mitteilung binnnen 2 Wochen gebeten. Das Gericht würde Ihr Vorbringen dann dem Beschwerdegericht vorlegen.

Mit freundl...-

Dr. Richter

Beglaubigt. R. Justizangestellte.

Man muß sich das mal vorstellen, die Umgehen einfach alles und reagieren auf nichts was ich in meinen Einspruch eingebracht habe. Man/ Richter, denke ich, fühlt sich ertappt.

invisible

Beiträge: 1

» 27.03.09 07:25 «              Beitrag melden


Hallo mein erster Beitrag:
Mein Brief an das Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge vom 25.02.2009

An das Gebäude Sächs. Schweiz-Osterzgebirge
Abteilung Ordnungsangelegenheiten
z.Hd. Fr. Steffi Barthel
Zehistaer Str. 9
01796 Pirna

Ihr Aktenzeichen: 110049828

Sehr geehrter Frau Steffi Barthel, ich bin mit Ihrem Schreiben vom 14.01.2009 NICHT einverstanden, ich lege Widerspruch ein.

Denn,
im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes(EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Auf welches Sie sich Zwangsläufig berufen müssen!

(Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der OMF-BRdvD exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRdvD keine rechtliche Grundlage mehr.)

ERGO: Dieses Gesetz hat keine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend aufgehoben wurde.

Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB §126 ohne Unterschrift mit VOR- & ZUNAMEN rechtlich NICHT GÜLTIG! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!

Und ganz wichtig, das es später nicht heißt, das ich nicht Zahlen will, sollten Sie auch noch so nett sein und mir meine obige Feststellung (ungültiges OWIG) widerlegen, dann bin ich gern und sofort bereit, Ihrer Forderung folge zu leisten.

Wenn Sie den Sachverhalt nicht klären oder entscheiden können bitte um eine Gerichtliche Klärung!

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort am 23.03.2009 vom Amtsgericht Dippoldiswalde:
Ich deute das als eine Indirekte ZUGABE der nichtexistenz des OWIG!!!

http://nurff.de/agdw.jpg



Kampfgeist

Beiträge: 133

» 28.03.09 12:06 «              Beitrag melden


Eine absolute, weitere Posse der Hamburger Justiz in Bezug auf das OWiG:

Ein Bekannter von mir wurde vor geraumer Zeit in den frühen Morgenstunden (4:00 Uhr)in den Aussenbezirken Hamburgs mit eingeschaltetem Nebellicht gestoppt. Das Verwarngeld von 10 Euro verweigerte er mit dem Hinweis auf die Ungültigkeit des OWiG und der fehlenden Legitimation der BRD-Sondergerichte. Er wurde vom zuständigen Hamburger AG zu 2 Tagen Erzwingungshaft verurteilt und hat jetzt von der Staatsanwaltschaft eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft erhalten ... die kann er abwenden, wenn er die 10 Euro zahlt!


Respectfully
Kampfgeist
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