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Thema: Owi
Swawa

Beiträge: 162

» 27.01.09 23:45 «           Beitrag melden


meine owi sache von juli 2008,

meine vorgeschichte der owik kennt ihr ja alle und der brieflichen auseinandersetzung mit dem OA. da ich den OA-Leiter mit gegenargumenten dank der aufklärungsarbeit in diesem forum zur verzweiflung gebracht habe,hat er das zugehörige AG eingeschaltet. nun bekam ich von denen drei gelbe förmliche zustellungen, die ich ebenso mit argumenten abschmetterte.im dezember letzen jahres bekam ich ja nun den vierten gelben brief der wie ich schon erwähnte, an der rechten seite geöffnet war.
dazu schrieb ich folgendes zurück.

ich habe am 19-12-08 mal wieder von ihnen eine förmliche zustellung in meinen briefkasten gefunden, die nicht nach der gesetzlichen norm übergeben worden ist. um es abzukürzen erspare ich die details, denn die kennen wir ja. weiter: hinzu kommt das sie PZU verschicken deren umschlag mit einen eingriff an der rechten umschlagseite offen ist, und offen zugestellt worden ist. sie verstoßen gegen jede rechtliche regelung einer zustellung von PZU. da das kuvert an der rechten seite geöffnet ist kann ein jeder an dieses dokument. somit wird gegen folgendes verstoßen:

§ 201 StGB vertraulichkeit des wortes
§ 202 StGB vertraulichkeit des briefgeheimnisses
§ 202 a StGB ausspähung von daten
§ 204 StGB verwertung fremder geheimnisse.
und sollte der inhalt eine gerichtsverhandlung ankündigen tritt:
§ 353 d StGB verbotene mitteilung über gerichtsverhandlung ( da der offene Brief für jeden zugänglich ist verletzen sie § 353 d StGB. das nicht genug, sie haben den zusteller ohne seines wissen zu krimminellen handlungen gezwungen. wie gesagt verkürzt, dass andere kennt ihr ja.

nun kam am 21.01.09 folgendes vom AG zurück.

sehr geehrter herr....

erhalten sie anliegende urteilsanfertigung vom 15-januar 2009 zur kenntnisnahme. in der letzten PZU war ein gerichtstermin angekündigt von dem ich nicht wußte, denn ich habe vermerkt das ich den inhalt nicht kenne, da verkehrt zugestellt.

weiter:
in der bußgeldsache gegen .... hat das AG -strafrichterin in seiner sitzung am 15. januar 2009 an welcher teilgenommen.
richterin souso.
justizobersekretärin souso für recht erkannt.
der einspruch des betroffenen gegn den bußgeldbescheid der stadt vom .... wird verworfen.
der betroffene trägt die kosten des verfahrens und seinen nötigen auslagen.
der betroffene hat gegen den bußgeldbescheid vom... zwar rechtzeitig und formgerecht einspruch eingelegt, ist aber im heutigen hauptverhandlungstermin trotz ORDNUNGSGEMÄßER LADUNG unentschuldigt ausgeblieben, obwohl er nicht vom persönlichen erscheinen entbunden war. an der ordnungsgemäßen zustellung der ladung ändert sich auch nichts durch den umstand, dass der betroffene diese an das gericht zurückgeschickt hat. ausweislich der zustellungsurkunde vom 18. 12.08. 2008 ist dem betroffenen die ladung durch einlegen in den zur wohnung gehörenden briefkasten am 18.12.2008 zugestellt worden.
der einspruch ist daher gemäß... usw. verworfen worden.
die unterschrift hat natürlich eine justizangestellte als urkundsbeamtin unterschrieben. so, dass kann aber noch nicht das ganze urteil sein, denke ich. man muss sich das mal vorstellen, die geben alles als rechtens an, verstoßen gegen jede rechtliche norm und verlesen ein urteil in namen des volkes, welches nicht anwesend war.
so, nun warte ich auf das urteil, oder muß ich jetzt schon antworten. kann mir von euch einer ein tipp geben. gruß swawa



Krascher

Beiträge: 696

maahks
» 27.01.09 23:53 «           Beitrag melden


Ohne Anwesenheit kein Urteil, bestenfalls ein Beschluss !

Nach Art. 103 GG besteht ein Recht auf eine mdl. Verhandlung mit deiner Anwesenheit.

Wer hat denn da wieder mal Gericht spielen wollen ?

truly

Beiträge: 59

liss7777
» 28.01.09 13:15 «           Beitrag melden


hallo swawa, hallo an alle anderen!

genau das ist meines erachtens der grund dafür, warum noch immer derartig viele menschen den kopf in den sand stecken. sie haben angst, dieser willkür und der rechtsbeugung nicht standhalten zu können. das orbigkeitsdenken ist immer noch so tief in den deutschen verwurzelt, dass kaum jemand den mumm hat, sich gegen einen sog. "richter" aufzulehnen. man klärt sie darüber auf, dass sie sich, was die rechtsnorm angeht, gerade mächtig weit aus dem fenster lehnen, was allerdings noch immer mit einer unglaublichen arroganz abgeschmettert wird.

bei mit ist es nun schon über zwei jahre her, dass ich mich mit einer(m) behörde/amt angelegt habe. schlaflose nächte, ärger ohne ende, und immer wieder den briefkasten voll mit mist dererseits. bis mir der kragen geplatzt ist, und ich mich ein wenig schlauer gemacht habe. so habe ich dann den amtsleiter lediglich dazu aufgefordert, mir bitte umgehend mitzuteilen, was er denn glaubt zu sein, bzw. was er denn so denkt, wer ihn zu dem machen durfte, was er glaubt zu sein. des weiteren habe ich eine genaue aufstellung der momentan gültigen abgabenverordung von ihm verlangt, mit dem zusatz, dass ich umegehend meiner zahlungpflicht nachkommen werde, sobald feststeht, dass eine solche existiert. ab da war ruhe. bis heute.

allerdings hat er von mir das volle programm erhalten, inkl. des gestrichenen art. 23 GG, und der androhung, dass er der erste ist, der hochgeht, wenn das hier alles den gang des unvermeidbaren gehen wird. als letztes habe ich ihm die frage gestellt, ob er sich denn auch schon eine plausible erklärung dafür ausgedacht hat, wenn seine kinder ihn fragen, warum sie nun immer in die justizvollzugsanstalt fahren müssen, um ihren vater zu sehen... (und das ist keine witz).

ich war wirklich nah am nervenbankrott. fast hätten sie es geschafft. und so habe ich stellenweise briefe verfasst, über dessen inhalt ich noch vor einigen jahren gelacht hätte, weil ich nicht geglaubt hätte, dass sich irgendeine behörde oder ein amt so etwas hätte gefallen lassen.

wie gesagt, der ganze spuk ist nun über zwei jahre her. wir müssen den anfang machen. es einfach aushalten. es fängt dort an, wo wir den mut aufbringen, unseren "richtigen" ausweis vorzuzeigen. dann kommen schon die ersten fragen... also, gegenfragen stellen, allerdings die richtigen.

als mich ein vollzugsbeamter unserer stadt aufsuchte, um mich ein weiteres mal auszunehmen, habe ich ihn einfach mal gefragt, was er glaubt, wie lange er sich noch strafbar machen kann, ohne dass IHM was passiert. auf seine gegenfrage, wie ich das denn meinen würde, habe ich nur geantwortet:

"sie wollen mir doch nicht erzählen, dass sie keine anhnung davon haben, dass sie ohne jede rechtsgrundlage arbeiten? seit 1990... art.23GG, etc...", voller programmablauf. daraufhin legte er den kopf schief, sah mich an, und fragte: "und? was sollte ich ihrer meinung nach tun? natürlich wissen wir um diese zustände. und was soll ich tun? morgen einfach zu hause bleiben? es wird doch überall so gehandelt" - ich fragte ihn, was das denn für ein argument wäre, und dass das doch so klänge wie die stimme eines kinderschänders im knast, der damit argumenmtiert, dass es die anderen ja auch getan hätten... macht es das leichter für die kinder? oder wird da durch die masse der straftaten plötzlich aus unrecht zu recht?

ich habe ihm gesagt, dass ich gerade dabei bin, mich gegen einige rechtsbeuger in diesem lande zu wehren, und diese auch voll zur verantwortung ziehen werde, sobald es möglich ist. und da er "ein netter" sei, werde ich ihn nicht angehen, vorausgesetzt, dass er mich künftig in ruhe lässt (eine art waffenstillstand, als ich wirklich ziemlich am ende war). auch er war seit dem nicht mehr hier. wenn etwas ist, bekomme ich post von dort, und diese noch nicht einmal von ihm...

wir müssen mehr werden!
truly

Swawa

Beiträge: 162

» 28.01.09 17:31 «           Beitrag melden


hallo truly,

bei mir gibt es auch immer das volle programm, je nach dem was die mir schreiben. wir haben dank einiger hervorragenden menschen in unserem kreis, die es verstehen in diesen forum uns mit ihren wissen zu festigen, schlagfeste argumente mit denen wir uns wehren können. für diese arbeit möchte ich diejenigen meinen dank aussprechen. wie du schon sagst truly, ruhig etwas mehr mut gegenüber den behörden und sonstigen abzockern in diesem land und dann schaffen wir das auch. gruß swawa

Kampfgeist

Beiträge: 124

» 29.01.09 14:49 «           Beitrag melden


Hier findet Ihr eine neue Variante, wie ein Amtsgericht in SH versucht, sich vor dem Verfahren beziehungsweise der Einstellung des Verfahrens in vorsichtiger Art und Weise zu drücken:

in der Bußgeldsache

g e g e n xxx

w e g e n Verkehrsordnungswidrigkeit

ist das Verfahren auf den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Kreises XXX durch die Staatsanwaltschaft des Landgericht xxx dem Amtsgericht xxx zur Entscheidung vorgelegt worden.

Das Gericht hat bereits die in der Akte befindliche Einlassung zur Kenntnis genommen.

Nach vorläufiger Einschätzung dürfte diese einlassung keine Veranlassung geben, die ium Bußgeldbescheid getroffenen Feststellungen und die rechtsfolgen abzuändern. Insbesondere bestehen keine Zweifel an der räumlichen und sachlichen geltung des OWiG.

Vor diesem Hintergrund regt das Gericht an, den Einspruch zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. (Rabulistik), Richter


Tja > irgendwie sind die Schwarzkittel ja echt geschissen dran und haben nur folgende Möglichkeiten:

1. Eingeständnis der Ungültigkeit zumindestens in Bezug auf die räumliche Geltung (werden die aber nicht > daß löst nämlich eine nicht zu bremsende Lawine aus!)
2. Einstellung ohne Begründung
3. Rechtsbeugung und Rechtsbruch

Zu viele Einstellungen sprechen ja auch eine deutliche Sprache ..., oder?

Respectfully
Kampfgeist
bonny

Beiträge: 8

» 30.01.09 20:10 «           Beitrag melden


Nun ist es endlich so weit, das „Gerichtverfahren“ in Bad Kreuznach sollte beginnen.

Zunächst auf das Geschäftszimmer und den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Bad Kreuznach einzusehen.

Hier wurde zunächst auf die Frage der Einsichtnahme erwidert, dass wir das nicht dürften. Auf den Einwand, dass dieser öffentlich sei, wurden wir gebeten doch zunächst einmal vor der Tür Platz zu nehmen.
Innen wurde eifrig telefoniert.
Danach kam die freundliche Dame heraus, ging in ein verschlossenes Zimmer, holte dort eine grüne Mappe heraus und ging wieder in ihr Zimmer. Nach einiger Zeit erklärte sie nun dass wir den Geschäftsverteilungsplan des AG KH einzusehen könnten.

Die Richter waren darin alle mit zuständigen Sachgebieten aufgeführt. Kein einziger der aufgeführten Richter hatte unterschrieben.
Die Krönung war das fehlende Dienstsiegel.

Auf den Einwand, dass dieser fehlen würde, wurde erwidert, dass dies ohne Belang sei.

Die Richter des Präsidiums hatten alle mit einer Unterschrift signiert, für die der Begriff Paraphe in Frage kommt.
Ein halbrunder Strich mit zwei Punkten ist vielleicht eine Paraphe, eine Unterschrift ist es auf jedenfalls nicht.

Nun gut also in die Verhandlung.

Gedächtnisprotokoll

Richter kommt in den Raum und sagt, meinte zum Beklagten (Bk) gewandt, dass es üblich sei sich zu erheben.

Na ja, wir haben ihm den Spaß gegönnt.

Der Beklagten (Bk) möchte dem Richter etwas erklären bzw. vortragen.
Richter erwidert jetzt nicht, er könne dieses gleich tun.
Danach belehrt er die Zeugen und schickt diese vor die Tür des Verhandlungsraumes.

Nun möchte der Richter die Personalien des Bk erfragen. Dieser erwidert daraufhin, dass er zunächst Rügen vorzubringen möchte und fängt nun an diese vorzutragen, was der Richter auch zu lässt.

1. Rüge wegen fehlerhafte Ladung, hierdurch Verletzung des rechtlichen Gehörs
2. Rüge wegen fehlerhafter Geschäftsverteilungsplan des Gerichts
3. Rüge wegen der Ignorierung offensichtlicher Tatsachen § 291 ZPO

Richter spricht vor sich hin, was hat die ZPO mit einem OWI -Verfahren zu tun.
Zur Dame, die das Protokoll führte, sagte er, dass man dieses so aufnahmen solle.

Der Bk fragte den Richter nun, ob er gesetzlicher Richter sei.

Der Richter Müller-Webel am Amtsgericht Bad Kreuznach erwiderte, dass er gesetzlicher Richter sei.

Daraufhin sagt der Bk, sie sind gemäß § 42 ZPO wegen grober Befangenheit abgelehnt.

Richter unterbricht daraufhin die Verhandlung und sagt, das man in 1 Std. wieder zusammen kommen werde.

Der Rechtsanwalt des Bk wollte dem Richter mitteilen, dass man die Zeugen entlassen könne. Einer der Zeugen war aus Polen (Warschau) geladen worden, obwohl der Bk den Sachverhalt zugegeben und auch in seinem Widerspruch dem Sachverhalt nicht widersprochen hat. Für diesen geladenen polnischen Staatsbürger hatte der Richter natürlich eine Dolmetscherin bestellt, die er noch kurz, bevor die Zeugen den Saal verließen, vereidigte.

Er konnte nicht seinen Satz beenden, da er vom Richter unterbrochen wurde und dieser ihm nun mitteilte, dass er jetzt nichts mehr machen könne, da er abgelehnt sei.

Alle verließen nun den Saal, und wir warteten auf dem Flur. Der Richter liefe immer wieder aus seinem Zimmer irgendwo hin. Als er wieder einmal aus dem Zimmer kam, wurde er angesprochen, was den nun sei, worauf er erwiderte, dass er einen Vertreter suche.

Nach nicht ganz einer Stunde kam er wieder zurück und erklärte, dass seine Ablehnung durch den Bk durch ihn abgelehnt sei.
Die Ablehnung beinhalte prozessfremde Erwägungen und sei aus diese Grund abzulehnen.

Nun erklärte der Bk, dass der Richter nach § 44 ZPO weiterhin abgelehnt bleibt und er nun gehen werde.
Da dieses der Richter offensichtlich nicht hören wollte oder nicht verstand, erklärte ihm der Rechtsanwalt des Bk er sei abgelehnt und bleibe dies auch.

Der Richter sagte zu dem Bk, wenn er gehe, werde er den erhobenen Widerspruch des Bußgeldsache ablehnen.

Der Bk verließ nun den Verhandlungsraum. Der abgelehnte nicht gesetzliche Richter spielte weiterhin Gerichtsjustiz und machte weiter.

Wir sind dabei Beschwerten und Anzeigen zu verfassen und schnellstmöglich einzureichen.

Auf das Protokoll der Sitzung sind wir gespannt.

Im Saal befanden sich einige Leute, welche, nachdem man ihnen erklärt hatte um was es gehe, nur noch den Kopf schüttelten und sagten, dass dieses hier ein Kasperletheater sei.

Der polnische Zeuge meinte (Dolmetscherin übersetzte), dass es so was in Polen nicht geben würde.
Auf den Einwand, dass die vielleicht gesetzliche Richter hätten, gab er keine Antwort und lachte.javascript : DoSmilie(' ');





joku

Beiträge: 105

» 16.02.09 22:55 «           Beitrag melden


@oda,

es ist immer die Hauptsache maßgebend.
Wenn das Ordnungsamt wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt, ist das Bußgeld die Hauptsache. Wenn Du nicht bezahlst, kommen die Kosten oben drauf und werden Bestandteil des Verfahrens.

Herzliche Grüße

joku


vonRoit

Beiträge: 2161

» 18.02.09 16:28 «           Beitrag melden


Der NEUE ZENTRALKURIER ist auf der Strasse, daher wieder Fratzengeballer für den Faschismus ala Merkel und Co.

Besser, Umfangreicher, schon bis 24. Seiten Verbrechen der BRdvD öffentlich gemacht, zum Wohle aller Deutschen, unseres Volkes!


Swawa

Beiträge: 162

» 03.03.09 16:30 «           Beitrag melden


Hallo liebe Mitstreiter!

als erstes möchte ich erwähnen, dass die Solidarität zu unseren in Haft genommenen Krascher innerhalb der IPD Mitglieder (Oder auch nicht) auf so eine große Resonanz stößt. Klasse!

Wie Euch bekannt ist, habe ich habe ich zwei OwI laufen. An beiden Gerichtsterminen an unterschiedlichen AG bin ich nicht anwesend gewesen. Mit vorherigen Begründungen an das AG mit Nachweisen der Geltungsbereichen,Ablehnung der Zustellung nachZPO, GvP, gesetzlichen Richter und kein Urteil bei nicht erscheinen zum G.-Termin, sondern nur ein Beschluss. Hinzu kommt die ungültige Unterschrift zum Urteil von einer Justizbeamtin. Auf nichts habe ich eine Antwort bekommen, weil sie nicht antworten können, oder wollen.Ohne mich zu informieren haben sie die Geschichte an das Ordnungsamt wieder abgegeben und die schicken mir erneut eine Zahlungsaufforderung mit ihrem alten AZ- und nicht mit dem AZ- des Gerichts. Das Urteil ist ungültig und angefochten.jetzt fangen die Idioten von vorne an, was natürlich nicht geht. Jetzt kriegen die eins verbraten. Reine Beamten Willkür. Leute unseren Einsatz und Kampf finde ich gut. Gruß swawa

Adlerin

Beiträge: 41

» 12.03.09 17:18 «           Beitrag melden


Lachnummer des LRA Calw bezüglich Aufhebung Einführungsgesetz:

Zitat:
Ihre Bedenken wegen einer vermeintlichen Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetzes teilen wir im Übrigen nicht.

Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz war lediglich ein Hilfsmittel, um die Anwendung des neuen Gesetzes in der Anfangsphase zu erleichtern.
Es ist gewissermaßen so, als ob zum Einfüllen einer Flüssigkeitsbehältnisses ein Trichter benutzt wird.
Nach dem Füllen wird der Trichter nicht mehr benötigt .
Ebenso ist es bei dem Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz.
Diese wurde nach der Einführungsphase nicht mehr benötigt, und konnte, ohne dass dies Einfluss auf das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst hatte, aufgehoben werden.

MfG Herr xxx (mit Orginalunterschrift)

Ich glaub, der hat den Trichter im Hintern stecken und damit sein Gehirn ausgeschieden!

Grüßle


Zuletzt bearbeitet: 13.03.09 00:41 von Adlerin
ull

Beiträge: 82

» 13.03.09 00:50 «           Beitrag melden


adlerin,
echt geil.
frag doch ma nach, wo das steht was der depp erzählt - z.b. wo ist die norm seiner norm ? der har echt nen abgefaulten hirnwindungsschaden der abgefault ist ...

vonRoit

Beiträge: 2161

» 13.03.09 01:12 «           Beitrag melden


Es ist auch nicht wichtig ob das OWi aufgehoben wurde oder nicht, sondern ob es einen Geltungsbereich hat und das ist viel wichtiger.
Das OWi hat keinen Geltungsbereich und gilt somit so oder so nicht, egal mit oder ohne Einführungsgesetz!

Kampfgeist

Beiträge: 124

» 13.03.09 09:03 «           Beitrag melden


Richtig! Es verstehe auch nicht, warum speziell beim OWiG immer auf des aufgehobene EG focussiert wird!?

Viel interessanter ist doch der § 5 OWiG über den räumlichen Geltungsbereich, der sich NUR "auf Schiffen und Flugzeugen mit der Berechtigung der deutschen Flagge erstreckt" (unscharfes Zitat)!

Da erblödet sich doch JEDER BRdvD-Dödel, der behauptet, ein Verkehrsvergehen auf deutschen Straßen fällt in den zuständigen Geltungsbereich des OWiG !!!!

Mich erwartet in Bälde auch ein OWiG-Verfahren, weil ich nicht angegurtet war. Krascher hat eigentlich Recht, sich nicht mit diesem Kleinkram aufzuhalten; aber:

Dieser "Kleinkram" ist ein schönes Übungsfeld, an der eigenen Sicherheit in Auftritten gegenüber Behörden und in Gerichtsverhandlungen zu arbeiten und diese zu TRAINIEREN, da Fehler hier noch keine großen Auswirkungen haben ...

Respectfully
Kampfgeist
Adlerin

Beiträge: 41

» 13.03.09 12:55 «           Beitrag melden


@Kampfgeist

Hast Recht, das Übungsfeld ist das Spannende, die Strukturen zu begreifen. Auf dieser untersten Ebene OWiG bringt man sogar Hilfsschüler dazu, sich mit dem System auseinanderzusetzen. Und die, die es nicht verstehen wollen, werden spätestens in einem Jahr sagen: „Hätte ich nur...“

Anschnallpflicht: Ich habe mir eine Befreiung geholt. Begründung: Schmerzen (Rheuma, Arthrose, Beengungsgefühle etc.) in der li. Schulter. Vom Arzt bestätigen lassen, und am LRA beantragen. Hat damals 40 Mark gekostet. Erspart viel Ärger und fassungslose Grünkittel, wenn sie Dich mit Blaulicht verfolgt haben. Ätsch!

Grüßle


Baude

Beiträge: 38

» 14.03.09 16:38 «           Beitrag melden


Wann spricht man von einer Doppelbestrafung laut GG Artikel 103 .3 darf niemand wegen der selben Tat mehrmals bestraft werden.

Es ist ja schon eine Doppelbestrafung wenn man Punkte erhält und gleichzeitig noch Bußgeld zahlt oder Irre ich mich ??????

Gruß V. Baude


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