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                  | Autor | 
                  
                   Thema: Owi 
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                         Swawa
                         
                         
                        Beiträge: 162 
                        
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» 27.01.09 23:45 «   | 
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meine owi sache von juli 2008, 
                         
meine vorgeschichte der owik kennt ihr ja alle und der brieflichen
auseinandersetzung mit dem OA. da ich den OA-Leiter mit gegenargumenten
dank der aufklärungsarbeit in diesem forum zur verzweiflung gebracht
habe,hat er das zugehörige AG eingeschaltet. nun bekam ich von denen
drei gelbe förmliche zustellungen, die ich ebenso mit argumenten
abschmetterte.im dezember letzen jahres bekam ich ja nun den vierten
gelben brief der wie ich schon erwähnte, an der rechten seite geöffnet
war. 
dazu schrieb ich folgendes zurück. 
                         
ich habe am 19-12-08 mal wieder von ihnen eine förmliche zustellung in
meinen briefkasten gefunden, die nicht nach der gesetzlichen norm
übergeben worden ist. um es abzukürzen erspare ich die details, denn
die kennen wir ja. weiter: hinzu kommt das sie PZU verschicken deren
umschlag mit einen eingriff an der rechten umschlagseite offen ist, und
offen zugestellt worden ist. sie verstoßen gegen jede rechtliche
regelung einer zustellung von PZU. da das kuvert an der rechten seite
geöffnet ist kann ein jeder an dieses dokument. somit wird gegen
folgendes verstoßen: 
                         
§ 201 StGB vertraulichkeit des wortes 
§ 202 StGB vertraulichkeit des briefgeheimnisses 
§ 202 a StGB ausspähung von daten 
§ 204 StGB verwertung fremder geheimnisse. 
und sollte der inhalt eine gerichtsverhandlung ankündigen tritt: 
§ 353 d StGB verbotene mitteilung über gerichtsverhandlung ( da der
offene Brief für jeden zugänglich ist verletzen sie § 353 d StGB. das
nicht genug, sie haben den zusteller ohne seines wissen zu krimminellen
handlungen gezwungen. wie gesagt verkürzt, dass andere kennt ihr ja. 
                         
nun kam am 21.01.09 folgendes vom AG zurück. 
                         
sehr geehrter herr.... 
                         
erhalten sie anliegende urteilsanfertigung vom 15-januar 2009 zur
kenntnisnahme. in der letzten PZU war ein gerichtstermin angekündigt
von dem ich nicht wußte, denn ich habe vermerkt das ich den inhalt
nicht kenne, da verkehrt zugestellt. 
                         
weiter: 
in der bußgeldsache gegen .... hat das AG -strafrichterin in seiner
sitzung am 15. januar 2009 an welcher teilgenommen. 
richterin souso. 
justizobersekretärin souso für recht erkannt.  
der einspruch des betroffenen gegn den bußgeldbescheid der stadt vom
.... wird verworfen.  
der betroffene trägt die kosten des verfahrens und seinen nötigen
auslagen. 
der betroffene hat gegen den bußgeldbescheid vom... zwar rechtzeitig
und formgerecht einspruch eingelegt, ist aber im heutigen
hauptverhandlungstermin trotz ORDNUNGSGEMÄßER LADUNG unentschuldigt
ausgeblieben, obwohl er nicht vom persönlichen erscheinen entbunden
war. an der ordnungsgemäßen zustellung der ladung ändert sich auch
nichts durch den umstand, dass der betroffene diese an das gericht
zurückgeschickt hat. ausweislich der zustellungsurkunde vom 18. 12.08.
2008 ist dem betroffenen die ladung durch einlegen in den zur wohnung
gehörenden briefkasten am 18.12.2008 zugestellt worden.  
der einspruch ist daher gemäß... usw. verworfen worden. 
die unterschrift hat natürlich eine justizangestellte als
urkundsbeamtin unterschrieben. so, dass kann aber noch nicht das ganze
urteil sein, denke ich. man muss sich das mal vorstellen, die geben
alles als rechtens an, verstoßen gegen jede rechtliche norm und
verlesen ein urteil in namen des volkes, welches nicht anwesend war. 
so, nun warte ich auf das urteil, oder muß ich jetzt schon antworten.
kann mir von euch einer ein tipp geben. gruß swawa 
                         
                         
                         
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                         truly
                         
                         
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» 28.01.09 13:15 «   | 
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hallo swawa, hallo an alle anderen! 
                         
genau das ist meines erachtens der grund dafür, warum noch immer
derartig viele menschen den kopf in den sand stecken. sie haben angst,
dieser willkür und der rechtsbeugung nicht standhalten zu können. das
orbigkeitsdenken ist immer noch so tief in den deutschen verwurzelt,
dass kaum jemand den mumm hat, sich gegen einen sog. "richter"
aufzulehnen. man klärt sie darüber auf, dass sie sich, was die
rechtsnorm angeht, gerade mächtig weit aus dem fenster lehnen, was
allerdings noch immer mit einer unglaublichen arroganz abgeschmettert
wird.  
                         
bei mit ist es nun schon über zwei jahre her, dass ich mich mit
einer(m) behörde/amt angelegt habe. schlaflose nächte, ärger ohne ende,
und immer wieder den briefkasten voll mit mist dererseits. bis mir der
kragen geplatzt ist, und ich mich ein wenig schlauer gemacht habe. so
habe ich dann den amtsleiter lediglich dazu aufgefordert, mir bitte
umgehend mitzuteilen, was er denn glaubt zu sein, bzw. was er denn so
denkt, wer ihn zu dem machen durfte, was er glaubt zu sein. des
weiteren habe ich eine genaue aufstellung der momentan gültigen
abgabenverordung von ihm verlangt, mit dem zusatz, dass ich umegehend
meiner zahlungpflicht nachkommen werde, sobald feststeht, dass eine
solche existiert. ab da war ruhe. bis heute.  
                         
allerdings hat er von mir das volle programm erhalten, inkl. des
gestrichenen art. 23 GG, und der androhung, dass er der erste ist, der
hochgeht, wenn das hier alles den gang des unvermeidbaren gehen wird.
als letztes habe ich ihm die frage gestellt, ob er sich denn auch schon
eine plausible erklärung dafür ausgedacht hat, wenn seine kinder ihn
fragen, warum sie nun immer in die justizvollzugsanstalt fahren müssen,
um ihren vater zu sehen... (und das ist keine witz).  
                         
ich war wirklich nah am nervenbankrott. fast hätten sie es geschafft.
und so habe ich stellenweise briefe verfasst, über dessen inhalt ich
noch vor einigen jahren gelacht hätte, weil ich nicht geglaubt hätte,
dass sich irgendeine behörde oder ein amt so etwas hätte gefallen
lassen. 
                         
wie gesagt, der ganze spuk ist nun über zwei jahre her. wir müssen den
anfang machen. es einfach aushalten. es fängt dort an, wo wir den mut
aufbringen, unseren "richtigen" ausweis vorzuzeigen. dann kommen schon
die ersten fragen... also, gegenfragen stellen, allerdings die
richtigen.  
                         
als mich ein vollzugsbeamter unserer stadt aufsuchte, um mich ein
weiteres mal auszunehmen, habe ich ihn einfach mal gefragt, was er
glaubt, wie lange er sich noch strafbar machen kann, ohne dass IHM was
passiert. auf seine gegenfrage, wie ich das denn meinen würde, habe ich
nur geantwortet:  
                         
"sie wollen mir doch nicht erzählen, dass sie keine anhnung davon
haben, dass sie ohne jede rechtsgrundlage arbeiten? seit 1990...
art.23GG, etc...", voller programmablauf. daraufhin legte er den kopf
schief, sah mich an, und fragte: "und? was sollte ich ihrer meinung
nach tun? natürlich wissen wir um diese zustände. und was soll ich tun?
morgen einfach zu hause bleiben? es wird doch überall so gehandelt" -
ich fragte ihn, was das denn für ein argument wäre, und dass das doch
so klänge wie die stimme eines kinderschänders im knast, der damit
argumenmtiert, dass es die anderen ja auch getan hätten... macht es das
leichter für die kinder? oder wird da durch die masse der straftaten
plötzlich aus unrecht zu recht?  
                         
ich habe ihm gesagt, dass ich gerade dabei bin, mich gegen einige
rechtsbeuger in diesem lande zu wehren, und diese auch voll zur
verantwortung ziehen werde, sobald es möglich ist. und da er "ein
netter" sei, werde ich ihn nicht angehen, vorausgesetzt, dass er mich
künftig in ruhe lässt (eine art waffenstillstand, als ich wirklich
ziemlich am ende war). auch er war seit dem nicht mehr hier. wenn etwas
ist, bekomme ich post von dort, und diese noch nicht einmal von ihm...  
                         
wir müssen mehr werden! 
truly 
                         
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                         bonny
                         
                         
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» 30.01.09 20:10 «   | 
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Nun ist es endlich so weit, das „Gerichtverfahren“ in Bad Kreuznach
sollte beginnen. 
                         
Zunächst auf das Geschäftszimmer und den Geschäftsverteilungsplan des
Amtsgerichts Bad Kreuznach einzusehen. 
                         
Hier wurde zunächst auf die Frage der Einsichtnahme erwidert, dass wir
das nicht dürften. Auf den Einwand, dass dieser öffentlich sei, wurden
wir gebeten doch zunächst einmal vor der Tür Platz zu nehmen. 
Innen wurde eifrig telefoniert. 
Danach kam die freundliche Dame heraus, ging in ein verschlossenes
Zimmer, holte dort eine grüne Mappe heraus und ging wieder in ihr
Zimmer. Nach einiger Zeit erklärte sie nun dass wir den
Geschäftsverteilungsplan des AG KH einzusehen könnten. 
                         
Die Richter waren darin alle mit zuständigen Sachgebieten aufgeführt.
Kein einziger der aufgeführten Richter hatte unterschrieben. 
Die Krönung war das fehlende Dienstsiegel. 
                         
Auf den Einwand, dass dieser fehlen würde, wurde erwidert, dass dies
ohne Belang sei. 
                         
Die Richter des Präsidiums hatten alle mit einer Unterschrift signiert,
für die der Begriff Paraphe in Frage kommt. 
Ein halbrunder Strich mit zwei Punkten ist vielleicht eine Paraphe,
eine Unterschrift ist es auf jedenfalls nicht. 
                         
Nun gut also in die Verhandlung. 
                         
Gedächtnisprotokoll 
                         
Richter kommt in den Raum und sagt, meinte zum Beklagten (Bk) gewandt,
dass es üblich sei sich zu erheben. 
                         
Na ja, wir haben ihm den Spaß gegönnt. 
                         
Der Beklagten (Bk) möchte dem Richter etwas erklären bzw. vortragen. 
Richter erwidert jetzt nicht, er könne dieses gleich tun. 
Danach belehrt er die Zeugen und schickt diese vor die Tür des
Verhandlungsraumes. 
                         
Nun möchte der Richter die Personalien des Bk erfragen. Dieser erwidert
daraufhin, dass er zunächst Rügen vorzubringen möchte und fängt nun an
diese vorzutragen, was der Richter auch zu lässt. 
                         
1. Rüge wegen fehlerhafte Ladung, hierdurch Verletzung des rechtlichen
Gehörs  
2. Rüge wegen fehlerhafter Geschäftsverteilungsplan des Gerichts 
3. Rüge wegen der Ignorierung offensichtlicher Tatsachen § 291 ZPO 
                         
Richter spricht vor sich hin, was hat die ZPO mit einem OWI -Verfahren
zu tun.  
Zur Dame, die das Protokoll führte, sagte er, dass man dieses so
aufnahmen solle. 
                         
Der Bk fragte den Richter nun, ob er gesetzlicher Richter sei. 
                         
Der Richter Müller-Webel am Amtsgericht Bad Kreuznach erwiderte, dass
er gesetzlicher Richter sei. 
                         
Daraufhin sagt der Bk, sie sind gemäß § 42 ZPO wegen grober
Befangenheit abgelehnt. 
                         
Richter unterbricht daraufhin die Verhandlung und sagt, das man in 1
Std. wieder zusammen kommen werde. 
                         
Der Rechtsanwalt des Bk wollte dem Richter mitteilen, dass man die
Zeugen entlassen könne. Einer der Zeugen war aus Polen (Warschau)
geladen worden, obwohl der Bk den Sachverhalt zugegeben und auch in
seinem Widerspruch dem Sachverhalt nicht widersprochen hat. Für diesen
geladenen polnischen Staatsbürger hatte der Richter natürlich eine
Dolmetscherin bestellt, die er noch kurz, bevor die Zeugen den Saal
verließen, vereidigte.  
                         
Er konnte nicht seinen Satz beenden, da er vom Richter unterbrochen
wurde und dieser ihm nun mitteilte, dass er jetzt nichts mehr machen
könne, da er abgelehnt sei. 
                         
Alle verließen nun den Saal, und wir warteten auf dem Flur. Der Richter
liefe immer wieder aus seinem Zimmer irgendwo hin. Als er wieder einmal
aus dem Zimmer kam, wurde er angesprochen, was den nun sei, worauf er
erwiderte, dass er einen Vertreter suche. 
                         
Nach nicht ganz einer Stunde kam er wieder zurück und erklärte, dass
seine Ablehnung durch den Bk durch ihn abgelehnt sei. 
Die Ablehnung beinhalte prozessfremde Erwägungen und sei aus diese
Grund abzulehnen.  
                         
Nun erklärte der Bk, dass der Richter nach § 44 ZPO weiterhin abgelehnt
bleibt und er nun gehen werde. 
Da dieses der Richter offensichtlich nicht hören wollte oder nicht
verstand, erklärte ihm der Rechtsanwalt des Bk er sei abgelehnt und
bleibe dies auch.  
                         
Der Richter sagte zu dem Bk, wenn er gehe, werde er den erhobenen
Widerspruch des Bußgeldsache ablehnen. 
                         
Der Bk verließ nun den Verhandlungsraum. Der abgelehnte nicht
gesetzliche Richter spielte weiterhin Gerichtsjustiz und machte weiter. 
                         
Wir sind dabei Beschwerten und Anzeigen zu verfassen und
schnellstmöglich einzureichen. 
                         
Auf das Protokoll der Sitzung sind wir gespannt. 
                         
Im Saal befanden sich einige Leute, welche, nachdem man ihnen erklärt
hatte um was es gehe, nur noch den Kopf schüttelten und sagten, dass
dieses hier ein Kasperletheater sei. 
                         
Der polnische Zeuge meinte (Dolmetscherin übersetzte), dass es so was
in Polen nicht geben würde.  
Auf den Einwand, dass die vielleicht gesetzliche Richter hätten, gab er
keine Antwort und lachte.javascript : DoSmilie('   '); 
                         
                         
                         
                         
                         
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                         Adlerin
                         
                         
                        Beiträge: 41 
                        
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» 12.03.09 17:18 «   | 
                                       | 
                       
                      
                        
                        
  
Lachnummer des LRA Calw bezüglich Aufhebung Einführungsgesetz: 
                         
Zitat:  
Ihre Bedenken wegen einer vermeintlichen Aufhebung des
Ordnungswidrigkeitengesetzes teilen wir im Übrigen nicht.  
                         
Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz war lediglich ein
Hilfsmittel, um die Anwendung des neuen Gesetzes in der Anfangsphase zu
erleichtern.  
Es ist gewissermaßen so, als ob zum Einfüllen einer
Flüssigkeitsbehältnisses ein Trichter benutzt wird.  
Nach dem Füllen wird der Trichter nicht mehr benötigt .  
Ebenso ist es bei dem Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz.
                         
Diese wurde nach der Einführungsphase nicht mehr benötigt, und konnte,
ohne dass dies Einfluss auf das Ordnungswidrigkeitengesetz selbst
hatte, aufgehoben werden. 
                         
MfG Herr xxx (mit Orginalunterschrift) 
                         
Ich glaub, der hat den Trichter im Hintern stecken und damit sein
Gehirn ausgeschieden! 
                         
Grüßle 
                         
                         
Zuletzt bearbeitet: 13.03.09 00:41 von Adlerin 
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