Thema abonnieren · Thema bewerten |
Autor |
Thema: OWIG die nächste
Bewertung:
|
edol
Beiträge: 12
|
» 16.10.09 13:20 « |
|
Hallo miteinander...
Eine etwas andere Art der Verwirrungstaktik. Was war passiert:
1a. Verwarnung mit Verwarnungsgeld
1b. Antwort meinerseits (das übliche - hier nur auszugsweise)
Frau Mark
LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Bussgeldstelle Stadtstrasse 3
Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 21.08.2009 mit Angabe eines
AZ: xxxxxxxxxxxxx
- R e c h t s b e s c h w e r d e -
Sehr geehrte Frau Mark,
Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführten nicht
nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:
1. Sie behaupten (Abs 1) ich beging eine Ordnungswidrigkeit.
Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen
Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff
oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.
§ 5 Räumliche Geltung ( Auszug )
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur
Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich
dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff
oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die
Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik
Deutschland zu führen.
Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ xxxxxx, sich im Geltungsbereich
dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.
Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007
steht geschrieben:
Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert,
noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz
rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte
Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.
* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in
Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES
VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat
geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte
Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und
Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *
KONSEQUENZ für SIE:
Die Konsequenz Ihrer Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte
Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und
nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der
Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres
feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf
einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist
unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964,
147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine
derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten
Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann
könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend
verstehen.
(BVerwG a.a.O.).
Hierfür mache ich SIE haftbar– Sie haften als Privatperson!
2. Sie behaupten(Abs 2/3) ich sei zu schnell gefahren und führen ein
Beweismittel – Lasergerät + Frontfoto, auf.
Feststellung:
a.) Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das
Grundrecht „Das Recht auf das eigene Bild“.
Wer hat Sie beauftragt mich meiner Grundrechte zu berauben?
Hierfür mache ich SIE PERSÖNLICH haftbar und setze ein
Schadensersatzwert von 3.000 € fest.
b.) Es liegt kein geeigneter Prüfbericht über die
Genauigkeit/Objektivität dieser Meßmethode vor
Feststellung:
Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift OHNEHIN
RECHTSUNGÜLTIG!!
usw, usw
2a. Erhalt eines Bussgeldbescheides -
diesmal von einem Herrn Schott (beigefügt war mein Lichtbild vom
Blitzer)
2b. Meine Antwort - hier nur Anfang und
Schluss
Herr Schott
LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Bussgeldstelle Stadtstrasse 3
79104 Freiburg
Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 3.09.2009 mit Angabe eines
AZ: 505.17.812364.0
Sehr geehrter Herr Schott,
warum ignorieren Sie willkürlich alle meine an Sie gerichteten
Schreiben?
Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführten nicht
nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:
hier das übliche
… dann der Schluss
Für Internetrecherche, Briefpapier und Porto stelle ich Ihnen € 50,00
in Rechnung, die Sie bitte in Form eines gedeckten Barschecks an die
o.g. Adresse, bis spätestens xxxxxx senden möchten.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäss § 126
BGB – der auch für Sie gilt - unterschrieben, wofür um Verständnis
gebeten wird!
Mit freundlichen Grüßen
3. Antwort des LA - jetzt war wieder Lady
Mark an der Reihe
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Bußgeldstelle Stadtstr. 3
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Stadtstr. 2. 79104 Freiburg
Aktenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxxx
Bußgeldverfahren vom 03.09.2009 Aktenzeichen 505.xxxxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxx,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Fax vom 16.09.2009 welches wir
als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen
505.xxxxxxxxx werten. Die zum Erlaß eines Bußgeldbescheides maßgebenden
Gesetze sind in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Für das gesamte
Ordnungswidrigkeitenrecht, also sowohl für Ordnungswidrigkeiten nach
Bundes- als auch nach Landesrecht, ist das Territorialitätsprinzip
maßgebend. Es wird noch um das Flaggenprinzip erweitert (§ 5 OWiG).
Ordnungswidrigkeiten werden demnach nur geahndet, wenn sie im
räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses
Bereichs auf Schiff oder Luftfahrzeugen begangen werden, die berechtigt
sind, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der
Bundesrepublik zu führen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; seit 03.10.90 gilt das OWiG mit
bestimmten Maßgaben auch in der ehemaligen DDR (Art. 8 Einigungsvertrag
v. 31.08.90, BGBI. II, S 885). Örtlich zuständig ist die
Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Ordnungswidrigkeit begangen
oder entdeckt worden ist ( § 37 OWiG).
Sie erhalten hiermit die Möglichkeit den Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid innerhalb der nächsten 14 Tag
|
|
|
|
Vale
Beiträge: 14
|
» 16.10.09 18:10 « |
|
Nun habe ich einen weiteren Brif mit der Antwort auf den
Bußgeldbescheid an das Landratsamt Meißen verfaßt.
Mal sehen, was ich als Antwort bekomme.
Normalerweise ist das bei so einem kleinen Betrag Energieverschwendung,
andererseits ists gut zum lernen.
Denn nur die Übung macht den Meister...!
Bußgeldbescheid
Sehr geehrte Frau xxx,
warum ignorieren Sie alle meine an Sie gerichteten Schreiben und
verstoßen willkürlich gegen geltende Gesetze?
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, daß Sie laut Gesetz für Ihre
Fehler persönlich haften und ggf. haftbar gemacht werden.
Ich lege gegen Ihr zufällig erhaltenes Schriftstück Einspruch ein.
Die Begründung folgt, wenn ihr Schriftstück in klagefähiger Form mit
klagefähiger Anschrift der angegebenen Zeugen mir grundgesetzkonform
nach Art.103 Rn31 zugestellt wurde.
1. Forderte ich Sie ausdrücklich auf, mir nachzuweisen, daß ich mich
mit dem Fahrzeug L-xxxxx zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt im
Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes bewegt habe.
2. Forderte ich Sie auf, mir den Beweis zu erbringen, daß das
Ordnungswidrigkeitengesetz noch rechtskräftig ist.
Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das Grundrecht
„Das Recht auf das eigene Bild“.
Wer hat Sie beauftragt mich meiner Grundrechte zu berauben?
Ich fordere die unverzügliche Herausgabe des Negativs und aller
vorhandenen Fotos!
Nichts ist bisher von Ihrer Seite geschehen, um mir glaubhaft zu
machen, daß ich mich im Unrecht befinde.
Ich fordere Sie auf, mir die geforderten Nachweise endlich zu erbringen
und von weiteren ungesetzlichen Gebührenbescheiden abzusehen, bis diese
Angelegenheit restlos geklärt ist.
Durch Ihre absichtliche Unterlassung, mir die Rechtsnachweise, wie
gefordert zu erbringen, werde ich Ihnen, falls ich mich im Unrecht
befinden sollte, auch nur die erstmals geforderten 10,00 € bezahlen, da
der Mehraufwand Ihrerseits nicht auf mein Verschulden zurückzuführen
ist.
Heute sehe ich mich gezwungen, Ihnen dieses Schreiben mit 60,00 € für
den Zeitaufwand und die mir entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Bitte schicken Sie mir innerhalb von 2 Wochen einen gedeckten Scheck an
meine o.a. Anschrift.
gezeichnet
xxxx
Als Anlage sende ich Ihnen den Ausdruck von der Weltnetzseite des
Rechtsanwalts Neubert mit, wo ausdrücklich erklärt wird, daß das
Ordnungswidrigkeitengesetz erloschen ist.
Findet jemand noch was zum verbessern?
Besten Dank vom Vale
|
|
|
|
|
edol
Beiträge: 12
|
» 17.10.09 17:14 « |
|
Hallo Herkules,
hallo Halbgott,
vielen Dank für Euere Hinweise. Da ich zur Gattung der Sternzeichen
Widder (Aszendent "Sündenbock"
) gehöre, ist es mir untersagt auch nur im entferntesten an "Aufgeben"
oder "Rückzieher" zu denken. Diese Begriffe sexistieren nicht in meinem
Sprachschatz. Ich will dieser Bande an den Kragen. Auf meinen
fristgerechten Einspruch gegen das Verwarnungsgeld (15 Teuro) haben die
prompt mit einem Bussgeldbescheid reagiert - jetzt schon mit 38 Teuro.
Auf meine Beschwerde (fristgerecht) hin erhielt ich ja den obigen
"Drohbrief" der Lady Mark. Ich denke, dass ich ihr den gleichen Brief,
wie der von Vale zukommen lasse - natürlich auch mit entsprechender
Kostenrechnung . Sollte die
Abzockerbande sich auf die 15 € einlassen, werde ich denen einen neuen
Verwaltungsakt bescheren, indem ich 15,01 € überweise. Wehe, die
überweisen den 1 Cent nicht zurück. Dann gibts Mahnung 1, 2, und 3 bis
hin zum MB. Widder haben einen seeeeeehr langen Atem.
Gruss
edol
|
|
|
Pluto
Beiträge: 11
|
» 17.10.09 22:28 « |
|
@Herkules
Ich denke, bei so einem
geringen Betrag, bei mir waren das 15 Teuro, machen die nicht weiter.
Aber warten wir es mal ab.
Bei mir waren es 5,- Euronen weil ich keinen Parkschein gezogen habe.
Das konnte ich auch gar nicht, da ich das Fahrzeug nicht benutzt habe
und wer dies tat, muß ich nicht mitteilen.
Inzwischen ist der Betrag auf 85,- Euronen angewachsen und man versucht
seit zwei Jahren mittels Gerichtsvollzieher die Kohle einzutreiben.
Einfach lächerlich der Aufwand.
Gruß
Pluto
|
|
|
|
Ritter_Runkel
Beiträge: 13
|
» 18.10.09 14:28 « |
|
Hier ein kleiner Ausschnitt meiner erbeuteten Artefakte
Ankündigung der Zwangsvollstreckung, Pfändungsankündigung sonstige
Geldforderungen
1. Landkreis N = 85,95 Euro
2. Landkreis N = 41,55
3. Landkreis R = 30,00
4. Landkreis R = 192,90
5. Landkreis R = 29,40
6. Landkreis L = 20,00
7. Polizeidirektion A = 15.00
8. Polizeidirektion A = 25,00
9. Landkreis N = 63,45
10. Landkreis N = 38,50
11. Hansestadt = 38,50
12. Hansestadt = 48,50
13. Landkreis N. = 56,55
14. Strafbefehl Z =813,50
15. GEZ = 504,88
16. Amtsgericht M =185,27
17. Landkreis L = 43,50
18. Landkreis N = 65,95
19. Polizeidirektion N =25,00
20. Polizeidirektion S =15,00
21. Landkreis N =30,00
Ich reagierte ein, maximal zwei mal mit den bekannten Antwortschreiben
auf die zu 99,9% nicht unterschriebenen erpresserischen Forderungen.
Danach folkten die üblichen Drohungen bis zu Androhung von Haft.
Etliche Zahlungsaufforderungen mit diversen Mahnungen flatterten nun in
meinem Briefkasten, darunter auch die berühmten Gelben.
Gerichtsvollzieher kündigten sich an und blieben dann aus.
Irgendwann hab ich aufgehört zu zählen über den Daumen gepeilt so um
.....
na ja ein Sommarstuga könnte man schon warm bekommen in einem milden
schwedischen Winter
Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby
Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
|
|
vonRoit
Beiträge: 2467
|
» 19.10.09 00:45 « |
|
@ Vale
Frau xxx kann gegen keinerlei Gesetze verstossen, schon garnicht in
Meißen.
Das liegt ganz einfach daran das die sogenannten neuen Bundesländer der
BRdvD , die einfach besetzten Gebiete durch die Handlanger der
Amerikaner, also die Merkel GmbH, hier keinerlei ja überhaupt kein
Verwaltungsrecht haben, dies gilt für alle sogenannten 5 neuen
Bundesländer der BRdvD.
Dieses einzuführen vergass das Pack 1991 in der Eile ihrer Verbrechen
gegen das Volk aller Deutschen.
Die tuen nur so als hätten sie so etwas Ähnliches, doch haben sie es
nicht.
Muss also so lange halten bis diese die EU gegen den Willen des Volkes
ertrogen haben.
Maschiere mal diese Schiene, ist sicherlich lustig.
Interessant wird es dann vor dem Verwaltungsgericht in Sachsen, die auf
"Verwaltungsrecht" urteilen wollen und keins haben!
Die DDR wurde besetzt und ist nicht der BRdvD beigetreten, ist auch ne
Lüge, da die Volksabstimmung fehlt BRdvD ler sein zu wollen.
Zuletzt bearbeitet: 19.10.09 00:51 von Administrator
|
|
Thema abonnieren · Thema bewerten |
|