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Thema: OWIG die nächste
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edol

Beiträge: 12

» 16.10.09 13:20 «              Beitrag melden


Hallo miteinander...

Eine etwas andere Art der Verwirrungstaktik. Was war passiert:
1a. Verwarnung mit Verwarnungsgeld
1b. Antwort meinerseits (das übliche - hier nur auszugsweise)


Frau Mark
LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Bussgeldstelle Stadtstrasse 3
Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 21.08.2009 mit Angabe eines
AZ: xxxxxxxxxxxxx

- R e c h t s b e s c h w e r d e -

Sehr geehrte Frau Mark,

Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführten nicht nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:

1. Sie behaupten (Abs 1) ich beging eine Ordnungswidrigkeit.

Feststellung:
In § 5 OWiG steht geschrieben: Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden.

§ 5 Räumliche Geltung ( Auszug )
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Aufforderung:
Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ xxxxxx, sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat.

Feststellung:
Im zweiten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 steht geschrieben:

Art. 57: Aufhebung des Einführungsgesetzes (EG) zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
ERGO: In diesem Gesetz ist weder der Geltungsbereich klar definiert, noch hat dieses Gesetz irgendeine Gültigkeit, da das Einführungsgesetz rückwirkend in der *Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet* aufgehoben wurde.

* [- Eine Anfrage an das Amt für öffentliche Bildung im Februar 2007 in Bezug auf die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland bewirkte folgendes Ergebnis: Die sog. BRD ist die ZENTRALVERWALTUNG DES VEREINIGTEN WIRTSCHAFTSGEBIETES. „Die BRD ist NICHT als Staat geschaffen worden, sondern als Zentralverwaltung für das vereinigte Wirtschaftsgebiet, tätig auf der Grundlage von Militärgesetzen und Direktiven der Drei Mächte und dies bis auf den heutigen Tag“] *

KONSEQUENZ für SIE:

Die Konsequenz Ihrer Rechtsanwendung ist, dass dieses sog. dargestellte Recht wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig ist (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)! Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtsicherheit ungültig (vergl. z.B. BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, Jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.
(BVerwG a.a.O.).

Hierfür mache ich SIE haftbar– Sie haften als Privatperson!

2. Sie behaupten(Abs 2/3) ich sei zu schnell gefahren und führen ein Beweismittel – Lasergerät + Frontfoto, auf.

Feststellung:
a.) Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das Grundrecht „Das Recht auf das eigene Bild“.

Wer hat Sie beauftragt mich meiner Grundrechte zu berauben?

Hierfür mache ich SIE PERSÖNLICH haftbar und setze ein Schadensersatzwert von 3.000 € fest.

b.) Es liegt kein geeigneter Prüfbericht über die Genauigkeit/Objektivität dieser Meßmethode vor

Feststellung:
Ihr Schreiben ist durch die fehlende Unterschrift OHNEHIN RECHTSUNGÜLTIG!!

usw, usw

2a. Erhalt eines Bussgeldbescheides - diesmal von einem Herrn Schott (beigefügt war mein Lichtbild vom Blitzer)

2b. Meine Antwort - hier nur Anfang und Schluss

Herr Schott
LRA Breisgau-Hochschwarzwald
Bussgeldstelle Stadtstrasse 3
79104 Freiburg

Ihr nicht unterschriebenes Schreiben vom 3.09.2009 mit Angabe eines
AZ: 505.17.812364.0

Sehr geehrter Herr Schott,

warum ignorieren Sie willkürlich alle meine an Sie gerichteten Schreiben?

Ich beziehe mich auf einige von Ihnen aufgeführten nicht nachvollziehbaren Gesetze, wie folgt:

hier das übliche
… dann der Schluss

Für Internetrecherche, Briefpapier und Porto stelle ich Ihnen € 50,00 in Rechnung, die Sie bitte in Form eines gedeckten Barschecks an die o.g. Adresse, bis spätestens xxxxxx senden möchten.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trotzdem gemäss § 126 BGB – der auch für Sie gilt - unterschrieben, wofür um Verständnis gebeten wird!

Mit freundlichen Grüßen

3. Antwort des LA - jetzt war wieder Lady Mark an der Reihe

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Bußgeldstelle Stadtstr. 3
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Stadtstr. 2. 79104 Freiburg
Aktenzeichen: xxxxxxxxxxxxxxxx

Bußgeldverfahren vom 03.09.2009 Aktenzeichen 505.xxxxxxxx
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxxx,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Fax vom 16.09.2009 welches wir als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen 505.xxxxxxxxx werten. Die zum Erlaß eines Bußgeldbescheides maßgebenden Gesetze sind in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Für das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht, also sowohl für Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- als auch nach Landesrecht, ist das Territorialitätsprinzip maßgebend. Es wird noch um das Flaggenprinzip erweitert (§ 5 OWiG). Ordnungswidrigkeiten werden demnach nur geahndet, wenn sie im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Bereichs auf Schiff oder Luftfahrzeugen begangen werden, die berechtigt sind, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik zu führen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; seit 03.10.90 gilt das OWiG mit bestimmten Maßgaben auch in der ehemaligen DDR (Art. 8 Einigungsvertrag v. 31.08.90, BGBI. II, S 885). Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Ordnungswidrigkeit begangen oder entdeckt worden ist ( § 37 OWiG).
Sie erhalten hiermit die Möglichkeit den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der nächsten 14 Tag

edol

Beiträge: 12

» 16.10.09 13:55 «              Beitrag melden


Fortsetzung

sorry, hatte erst jetzt gemerkt, dass der letzte Teil fehlt.

...Sie erhalten hiermit die Möglichkeit den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der nächsten 14 Tage Schriftlich zurückzunehmen, andernfalls werden wir das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Freiburg abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Mark

Hat die Lady etwa einen Crashkurs in Sachen OWIG absolviert? Jedenfalls ist meine Verwirrung jetzt so gross, dass mir spontan keine Antwort einfällt. Hoffentlich ist unser Tantchen noch bei klarem Verstand und hat einen Tipp parat oder einer der Mitstreiter. Leider findet das nächste IPD-Info erst nach der Fristsetzung statt, so dass ich nicht so lange mit der Beantwortung warten kann. Bin für jeden Hinweis dankbar, auch per PN.
Gruss
edol



truly

Beiträge: 128

number-63
» 16.10.09 16:44 «              Beitrag melden


hallo jensen!
nun ist es ja schon ein momentchen her, dass du die kanzlei/ra neubert angeschrieben hattest mit der anfrage, weshalb seine seite aus dem netz geflogen ist. würde mich mal interessieren, ob du eine antwort bekommen hast, und wenn ja, wie diese aussieht...

ich wünsche euch allen ein schönes wochenende!
so wie´s aussieht, könnt ihr sogar schon schlitten fahren...
liebe grüße von
TRULY

Vale

Beiträge: 14

» 16.10.09 18:10 «              Beitrag melden


Nun habe ich einen weiteren Brif mit der Antwort auf den Bußgeldbescheid an das Landratsamt Meißen verfaßt.
Mal sehen, was ich als Antwort bekomme.
Normalerweise ist das bei so einem kleinen Betrag Energieverschwendung, andererseits ists gut zum lernen.
Denn nur die Übung macht den Meister...!
Bußgeldbescheid

Sehr geehrte Frau xxx,

warum ignorieren Sie alle meine an Sie gerichteten Schreiben und verstoßen willkürlich gegen geltende Gesetze?
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, daß Sie laut Gesetz für Ihre Fehler persönlich haften und ggf. haftbar gemacht werden.

Ich lege gegen Ihr zufällig erhaltenes Schriftstück Einspruch ein.
Die Begründung folgt, wenn ihr Schriftstück in klagefähiger Form mit klagefähiger Anschrift der angegebenen Zeugen mir grundgesetzkonform nach Art.103 Rn31 zugestellt wurde.

1. Forderte ich Sie ausdrücklich auf, mir nachzuweisen, daß ich mich mit dem Fahrzeug L-xxxxx zu dem von Ihnen angegebenen Zeitpunkt im Geltungsbereich des Ordnungswidrigkeitengesetzes bewegt habe.

2. Forderte ich Sie auf, mir den Beweis zu erbringen, daß das Ordnungswidrigkeitengesetz noch rechtskräftig ist.
Sie verstoßen mit einer Bildaufnahme meiner Person gegen das Grundrecht „Das Recht auf das eigene Bild“.
Wer hat Sie beauftragt mich meiner Grundrechte zu berauben?
Ich fordere die unverzügliche Herausgabe des Negativs und aller vorhandenen Fotos!

Nichts ist bisher von Ihrer Seite geschehen, um mir glaubhaft zu machen, daß ich mich im Unrecht befinde.

Ich fordere Sie auf, mir die geforderten Nachweise endlich zu erbringen und von weiteren ungesetzlichen Gebührenbescheiden abzusehen, bis diese Angelegenheit restlos geklärt ist.

Durch Ihre absichtliche Unterlassung, mir die Rechtsnachweise, wie gefordert zu erbringen, werde ich Ihnen, falls ich mich im Unrecht befinden sollte, auch nur die erstmals geforderten 10,00 € bezahlen, da der Mehraufwand Ihrerseits nicht auf mein Verschulden zurückzuführen ist.

Heute sehe ich mich gezwungen, Ihnen dieses Schreiben mit 60,00 € für den Zeitaufwand und die mir entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Bitte schicken Sie mir innerhalb von 2 Wochen einen gedeckten Scheck an meine o.a. Anschrift.

gezeichnet
xxxx
Als Anlage sende ich Ihnen den Ausdruck von der Weltnetzseite des Rechtsanwalts Neubert mit, wo ausdrücklich erklärt wird, daß das Ordnungswidrigkeitengesetz erloschen ist.

Findet jemand noch was zum verbessern?
Besten Dank vom Vale

edol

Beiträge: 12

» 16.10.09 18:34 «              Beitrag melden


Hi Vale,

finde Deinen Brief klasse. Den kann ich fast 1:1 für meine Angelegenheit nutzen. Die Frage ist nur, was mache ich mit der Androhung der Lady bezüglich der Staatsanwaltschaft. Meines Erachtens kann sie sich diese in die Haare schmieren - oder?

Gruss
edol

Halbgott

Beiträge: 56

» 17.10.09 13:47 «              Beitrag melden


edol:
Hi Vale,

finde Deinen Brief klasse. Den kann ich fast 1:1 für meine Angelegenheit nutzen. Die Frage ist nur, was mache ich mit der Androhung der Lady bezüglich der Staatsanwaltschaft. Meines Erachtens kann sie sich diese in die Haare schmieren - oder?

Gruss
edol


Du solltest Dir im klaren sein, wie weit Du gehen willst. Die Erfahrung ist, Du kannst schreiben was Du willst, daß Ordnungsamt leitet es weiter an das nächste Amtsgericht, die stellen das Verfahren ein oder ziehen es durch.... Der ganze Spaß wird dann immer teurer.

Herkules

Beiträge: 29

» 17.10.09 14:58 «              Beitrag melden


Hallo Edol,

bei mir ist das so ähnlich gelaufen wie bei Vale. Da hat sich dann der Staatsanwalt bei mir schriftlich gemeldet. Dem habe ich die selben Fragen wie der "Sachbearbeiterin" gestellt. Nach 2 Wochen kam dann die Nachricht vom Staatsanwalt, natürlich auch ohne beantwortung meiner Fragen, daß das ganze nun wieder zurück zur Bußgeldstelle geht. Da fing wieder alles von vorne an. Hab da allerdings nicht mehr drauf reagiert. Die letzte Mahnung kam dann im April. Seit dem nichts mehr davon gehört.
Ich denke, bei so einem geringen Betrag, bei mir waren das 15 Teuro, machen die nicht weiter. Aber warten wir es mal ab.

Gruß Herkules

edol

Beiträge: 12

» 17.10.09 17:14 «              Beitrag melden


Hallo Herkules,
hallo Halbgott,

vielen Dank für Euere Hinweise. Da ich zur Gattung der Sternzeichen Widder (Aszendent "Sündenbock" ) gehöre, ist es mir untersagt auch nur im entferntesten an "Aufgeben" oder "Rückzieher" zu denken. Diese Begriffe sexistieren nicht in meinem Sprachschatz. Ich will dieser Bande an den Kragen. Auf meinen fristgerechten Einspruch gegen das Verwarnungsgeld (15 Teuro) haben die prompt mit einem Bussgeldbescheid reagiert - jetzt schon mit 38 Teuro. Auf meine Beschwerde (fristgerecht) hin erhielt ich ja den obigen "Drohbrief" der Lady Mark. Ich denke, dass ich ihr den gleichen Brief, wie der von Vale zukommen lasse - natürlich auch mit entsprechender Kostenrechnung . Sollte die Abzockerbande sich auf die 15 € einlassen, werde ich denen einen neuen Verwaltungsakt bescheren, indem ich 15,01 € überweise. Wehe, die überweisen den 1 Cent nicht zurück. Dann gibts Mahnung 1, 2, und 3 bis hin zum MB. Widder haben einen seeeeeehr langen Atem.
Gruss
edol

truly

Beiträge: 128

number-63
» 17.10.09 18:35 «              Beitrag melden


edol,
vergiss aber bei deinem kaum zu bremsenden enthusiasmus nicht, dass rein prozentual gesehen, der anteil an "widdern" in deutschen amtsstuben genauso hoch ist, wie unter uns, gell? *zwinka*

liebe grüße von
TRULY

Pluto

Beiträge: 11

» 17.10.09 22:28 «              Beitrag melden


@Herkules

Ich denke, bei so einem geringen Betrag, bei mir waren das 15 Teuro, machen die nicht weiter. Aber warten wir es mal ab.


Bei mir waren es 5,- Euronen weil ich keinen Parkschein gezogen habe. Das konnte ich auch gar nicht, da ich das Fahrzeug nicht benutzt habe und wer dies tat, muß ich nicht mitteilen.
Inzwischen ist der Betrag auf 85,- Euronen angewachsen und man versucht seit zwei Jahren mittels Gerichtsvollzieher die Kohle einzutreiben. Einfach lächerlich der Aufwand.

Gruß
Pluto



Swawa

Beiträge: 258

» 18.10.09 10:06 «              Beitrag melden


Richtig edol.
Wozu machen wir das denn hier überhaupt. Entweder wir kämpfen u. ziehen das durch wofür wir uns einsetzen, oder wir gehen am Wochenende Heißluftballons auf pusten. So, nun können wir uns aussuchen was einfacher ist. Ich finde edol seine Einstellung prima, nicht kleckern sondern klotzen. Gruß swawa

edol

Beiträge: 12

» 18.10.09 11:03 «              Beitrag melden


Hi truly,
Damit muss ich rechnen. Mag sein, dass ich die ein oder andere Schlacht verliere - aber NICHT den Krieg
Gruss
edol

Ritter_Runkel

Beiträge: 13

tyska-riket
» 18.10.09 14:28 «              Beitrag melden


Hier ein kleiner Ausschnitt meiner erbeuteten Artefakte

Ankündigung der Zwangsvollstreckung, Pfändungsankündigung sonstige Geldforderungen

1. Landkreis N = 85,95 Euro
2. Landkreis N = 41,55
3. Landkreis R = 30,00
4. Landkreis R = 192,90
5. Landkreis R = 29,40
6. Landkreis L = 20,00
7. Polizeidirektion A = 15.00
8. Polizeidirektion A = 25,00
9. Landkreis N = 63,45
10. Landkreis N = 38,50
11. Hansestadt = 38,50
12. Hansestadt = 48,50
13. Landkreis N. = 56,55
14. Strafbefehl Z =813,50
15. GEZ = 504,88
16. Amtsgericht M =185,27
17. Landkreis L = 43,50
18. Landkreis N = 65,95
19. Polizeidirektion N =25,00
20. Polizeidirektion S =15,00
21. Landkreis N =30,00

Ich reagierte ein, maximal zwei mal mit den bekannten Antwortschreiben auf die zu 99,9% nicht unterschriebenen erpresserischen Forderungen.
Danach folkten die üblichen Drohungen bis zu Androhung von Haft. Etliche Zahlungsaufforderungen mit diversen Mahnungen flatterten nun in meinem Briefkasten, darunter auch die berühmten Gelben.
Gerichtsvollzieher kündigten sich an und blieben dann aus.
Irgendwann hab ich aufgehört zu zählen über den Daumen gepeilt so um .....

na ja ein Sommarstuga könnte man schon warm bekommen in einem milden schwedischen Winter



Lycka till och vänliga hälsningar från Ljungby

Ritter Runkel en tysk djävul i Sverige
vonRoit

Beiträge: 2467

» 19.10.09 00:45 «              Beitrag melden


@ Vale

Frau xxx kann gegen keinerlei Gesetze verstossen, schon garnicht in Meißen.

Das liegt ganz einfach daran das die sogenannten neuen Bundesländer der BRdvD , die einfach besetzten Gebiete durch die Handlanger der Amerikaner, also die Merkel GmbH, hier keinerlei ja überhaupt kein Verwaltungsrecht haben, dies gilt für alle sogenannten 5 neuen Bundesländer der BRdvD.

Dieses einzuführen vergass das Pack 1991 in der Eile ihrer Verbrechen gegen das Volk aller Deutschen.

Die tuen nur so als hätten sie so etwas Ähnliches, doch haben sie es nicht.

Muss also so lange halten bis diese die EU gegen den Willen des Volkes ertrogen haben.

Maschiere mal diese Schiene, ist sicherlich lustig.

Interessant wird es dann vor dem Verwaltungsgericht in Sachsen, die auf "Verwaltungsrecht" urteilen wollen und keins haben!

Die DDR wurde besetzt und ist nicht der BRdvD beigetreten, ist auch ne Lüge, da die Volksabstimmung fehlt BRdvD ler sein zu wollen.





Zuletzt bearbeitet: 19.10.09 00:51 von Administrator
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