zur IPD Homepage!


Forum:   Mitglieder online: 3 ·  Suchen
Views (Heute): 1453482 (136)
Beiträge heute: 0

Seiten: Anfang ... 4 5 6 7 Zurück zur Übersicht
Thema abonnieren · Thema bewerten
Autor
Thema: OWIG die nächste
Bewertung:
Lotte

Beiträge: 444

» 01.10.09 20:25 «              Beitrag melden


Wahrscheinlich existiert der Einstellungstext bereits fertig - nur Name etc. müssen noch geändert werden.

Das erklärt aber immer noch nicht, wieso das Datum ein und dasselbe ist... grübel - grübel...

Lotte

Vale

Beiträge: 14

» 01.10.09 21:38 «              Beitrag melden


Lotte:
Hi,

was ich hier nicht verstehe: Wie kann es sein, dass das Schreiben AN das OA UND die Antwort des OA das gleiche Datum tragen???

Lotte


Danke für den Hinweis, das ist mir noch garnicht aufgefallen.
Da kann man mal sehen,wie es in Leipzig zugeht.

@alle - Wer sich das abtippen sparen möchte, dem kann ich auch die Datei zuschicken. Bitte per PN melden.

Bulli

Beiträge: 128

» 01.10.09 23:34 «              Beitrag melden


Hi,

was ich hier nicht verstehe: Wie kann es sein, dass das Schreiben AN das OA UND die Antwort des OA das gleiche Datum tragen???

Lotte


Es kann sein, daß es mit Word geschrieben war z.B. irgendwann im August und dann am 3.9. zwecks Kopie erneut geöffnet wurde, da schreibt dann Word meist jedesmal das aktuelle Tagesdatum rein.

invisible

Beiträge: 97

» 02.10.09 14:13 «              Beitrag melden


statt dem buzzer link würde ich das hier einfügen:
Bundesanzeiger Hier klicken!!!

sieht seriöser aus und am best das pdf downloaden und mit dem kleinen tool was ich in diesem thema schon mal eingestellt hatte abfotografieren und dann ausdrucken und mitschicken...

etwas umständlich aber die sperren ihre pdf´s da kann man weder drucken noch rauskopieren...

grüße

invisible

Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten. (Abraham Lincoln)

Vale

Beiträge: 14

» 03.10.09 12:59 «              Beitrag melden


Neues vom Ordnungsamt Meißen
Gestern wars soweit, da hatte ich den geben Brief im Postfach bzw.durfte ich ihn am Schalter abholen.
Zu Hause angekommen stellte ich fest, daß es ein halb offener Brief war und die Zustellungsurkunde noch drin ist. Ein Zustelldatum wurde aufdem Umschlag auch nicht vermerkt.
Jetzt bin ich am überlegen, was ich mache.
Schicke ich de Brief ungeöffnet zurück, oder werfe ich mal einen Blick ins innere. Interessieren tät es mich ja.
Theoretisch haben die ja keinen Nachweis, daß ich den Brief erhalten habe, wenn ich noch die Zustellungsurkunde habe.
Hier erstmal wieder die Ablichtungen
Gelber Brief


Vale

Beiträge: 14

» 03.10.09 13:05 «              Beitrag melden


So ein Mist, wollte auf Vorschau drücken und hab die falsche Schaltfläche erwischt.
Zustellungsurkunde
Zustellungsurkunde Rückseite

Frischling

Beiträge: 236

» 03.10.09 16:56 «              Beitrag melden


Vale:
Neues vom Ordnungsamt Meißen
Gestern wars soweit, da hatte ich den geben Brief im Postfach bzw.durfte ich ihn am Schalter abholen.



Hallo Vale,

da Du ihn am Schalter abgeholt hast, wurde wohl auch Dein Name überprüft und die Abholung notiert.

Damit bist Du der Willkür der BRD ausgeliefert, da sie nun sicher auch ohne Zustellungsurkunde behaupten werden, dass Du das Schriftstück erhalten hast.

Mein Tipp, schicke niemals ein "Gelber Brief" zurück, schon garnicht ohne Einschreiben, denn sonst behaupten die, nie etwas erhalten zu haben und schieben Dir den "Schwarzen Peter" zu.

Daher würde ich ihn öffnen und mich dann zur Wehr setzen.

Gruß Frischling


Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 04.10.09 11:13 «              Beitrag melden


Vale:
Neues vom Ordnungsamt Meißen
Gestern wars soweit, da hatte ich den geben Brief im Postfach bzw.durfte ich ihn am Schalter abholen.
Zu Hause angekommen stellte ich fest, daß es ein halb offener Brief war und die Zustellungsurkunde noch drin ist. Ein Zustelldatum wurde aufdem Umschlag auch nicht vermerkt.
Jetzt bin ich am überlegen, was ich mache.
Schicke ich de Brief ungeöffnet zurück, oder werfe ich mal einen Blick ins innere. Interessieren tät es mich ja.
Theoretisch haben die ja keinen Nachweis, daß ich den Brief erhalten habe, wenn ich noch die Zustellungsurkunde habe.
Hier erstmal wieder die Ablichtungen
Gelber Brief


Hier einfach den Umschlag kopieren und immer "zum Gegenstand des Verfahrens" machen. - Dennoch (!) so verfahren, als wenn das Brieflein "ordnungsgemäß" zugestellt worden ist, da die Fristen "laufen"; unabhängig davon, ob sie de jure zu laufen haben, oder nicht.

Wichtig: IMMER reagieren !

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Krascher

Beiträge: 1380

maahks
» 04.10.09 11:17 «              Beitrag melden


Vale:
So ein Mist, wollte auf Vorschau drücken und hab die falsche Schaltfläche erwischt.
Zustellungsurkunde
Zustellungsurkunde Rückseite


Ist das alles ? - WER hat WO unterschrieben ? - Was ist eine Urkunde ?

Darstellung: "ihr zufällig erhaltenes Schriftstück" ... "eine Zustellungsabsicht ihrerseits ist nicht erkennbar" ... etc.

"Gegen ihre Mitteilung/Bescheid/etc.

ergeht hiermit

1. Einspruch
2. Widerspruch
3. Beschwerde
4. alle weiteren in Frage kommenden Rechtsmittel

Begründung folgt, wenn ihr o.a. Schriftstück in klagefähiger Form vorliegt.
_________________________________________

Ich kenne einen, der das so macht

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Lotte

Beiträge: 444

» 04.10.09 13:37 «              Beitrag melden


Parlamentarischer Rat zum Zitiergebot:

http://germanysnextwatergate.files.wordpress.com/2009/09/parlamentarischer-rat-zitiergebot.pdf

Kampfgeist

Beiträge: 157

» 04.10.09 16:55 «              Beitrag melden


@ all,

der Link zum Website-Text des RA Neubert zur Aufhebung des OWiG existiert nicht mehr! Hat wohl von seinen Standesrecht-Korumpeln ordentlich ´was auf die Finger bekommen!?

Hat jemand den Website-Inhalt oder den Text gespeichert?


Respectfully
Kampfgeist
truly

Beiträge: 126

number-63
» 04.10.09 20:15 «              Beitrag melden


hallo kampfgeist!

hier der inhalt der seite. war aber abzusehen, dass das so kommt. solche dinge müsst ihr euch SOFORT runterziehen, wenn es euch wichtig erscheint. löschen kannst du ja immer noch.
*******************************************************************************************************************************************

Von Anwaltskanzlei KULPE & NEUBERT
Adresse
Rechtsanwalt Stephan Neubert
Habsburger Str. 85
79104 Freiburg i. Br.

Tel +49 (0)761 33 08 2
Fax +49 (0)761 26 34 5

Email
info@rechtsanwalt-neubert.de

Impressum / Haftung
(c) Stephan Neubert 2008

Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetz
Veröffentlicht: 19. Mai 2009 um 13:43 • durch Webmaster
Kategorie: News, Scheidungsrecht, Urteile, Verkehrsrecht
Tags: Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Ordnungswidrigkeitengesetz, OWI, OWIG, Urteile, Verkehrsrecht
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze zu berufen, welche nicht mehr gültig sind und zum Schaden der Bürger sich von diesen ungerechtfertigt zu bereichern.
Plünderung im besetzten Gebiet!
Zum Geltungsbereich einer Vorschrift bzw. Gesetz legt das Bundesverwaltungsgericht folgendes fest (diese Urteile haben in „Deutschland“ Gesetzeskraft): „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
Das OVG Lüneburg 3 K 21/89 sowie das VG – Hannover 2001 hat diesen Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Glücklich, wem es gelang, den Grund der Dinge zu erkennen.

Von Anwaltskanzlei KULPE & NEUBERT

*******************************************************************************************************************************************

hoffe, ich konnte dir helfen.

liebe grüße von
TRULY




Zuletzt bearbeitet: 16.10.09 17:21 von truly
Eugen

Beiträge: 37

» 04.10.09 20:16 «              Beitrag melden


@Kampfgeist,




"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist,
sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
Charles de Montesquieu, franz. Schriftst., 1689-1755

Zuletzt bearbeitet: 04.10.09 20:45 von Eugen
Jensen

Beiträge: 105

» 04.10.09 21:17 «              Beitrag melden


Ich habe mal nachgefragt, wo der Bericht geblieben ist.
Ob überhaupt ne Antwort von RA Neubert kommt ?

Hallo Herr RA Neubert !
Warum ist der Bericht über die Aufhebung des Ordnungswidrigkeitengesetzes verschwunden ?
Er wurde am 19.Mai 2009 auf Ihrer Seite veröffentlicht.
Danke für die Antwort
xxxx xxxxxxxxxx


Jensen

Kampfgeist

Beiträge: 157

» 05.10.09 12:59 «              Beitrag melden


Super > thanks at all!


Respectfully
Kampfgeist
Thema abonnieren · Thema bewerten
Seiten: Anfang ... 4 5 6 7 Zurück zur Übersicht


Die Straftäter Datenbank ist im Prozess und wird täglich erweitert.