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Thema: OWIG die nächste
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Robinhood
Beiträge: 27
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» 21.09.09 17:23 « |
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http://netplosiv.org/20094237/vermischtes/weltgeschehen/rasen-nach-lust-und-laune-bundesverfassungsgericht-hebelt-blitzer-aus
:
Rasen nach Lust und Laune:
Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer aus
Von Yale Gilbert | 31 August 2009
Autofahrer dürfen hoffen.
Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und
Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz
verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus
den vergan-genen Wochen macht es möglich.
Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits
erste Erfolge erzielt.
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor
dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer
Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte.Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h
zu schnell war, trat in den Hinter-grund.
Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und
Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie
alle rechtswidrig?
Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten
Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allge-meine
Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1
des Grundgesetzes“ darstellen.
Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur
Legalisierung dieser Videoaufnahmen recht-lich nicht ausreicht.
Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.
„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um
einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren
wurden ausgesetzt.
Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings
„unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht
nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma,
Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche
zur Video-Abstandsmessung.
Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten
werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht
erneut zur Vorlage gebracht werden…
Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…
Anm. Weide: Trotzdem sollte man sich generell an die vorgegebenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese sind schließlich geschaffen
worden zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, also auch der
Schnellfahrer!
Robin Hood
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Krascher
Beiträge: 1338
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» 29.09.09 11:36 « |
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Vale:
Nichts neues vom LRA Meißen.
Nun ist es schon fast 4 Wochen her, als ich den letzten Brief ans
Landratsamt Meißen geschickt habe. Bis jetzt hat sich nichts getan.
Keine Antwort-NICHTS!
Wo doch auf den ersten Brief so schnell geantwortet wurde.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Dafür gab es einen schönen Erfolg mit dem Ordnungsamt in Leipzig.
Mein Kumpel sollte 15 Euro wegen Falschparken bezahlen. Ich gab ihm
einen ähnlichen Brief, wie ich ihn ans LRA Meißen geschickt hatte und
schon im ersten Antwortschreiben von der möchtegern Behörde wurde das
Verfahren eingestellt.
Den Schriftverkehr dazu werde ich Euch noch nachreichen.
Ich muß die Briefe nur noch einscannen.
Kleinere Sachen werden i.d.R. so "eingestellt". - Bei "Größeren" greift
wieder die Willkür. Fazit: nicht auf den Erfolgen ausruhen. Immer das
"Unerwartete" erwarten.
Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD
!
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