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Thema: OWIG die nächste
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invisible

Beiträge: 94

» 18.09.09 13:06 «              Beitrag melden


hi,

was macht man wenn man einen beschluss vom ag bekommt wo folgendes drin steht?
....
wegen OWi StVO

die sofortige beschwerde des betroffenen vom 14.09.2009 gegen den beschluss des ag ansbach vom 12.08.2009 wird als unzulässig verworfen, weil die entscheidung des gerichtes nicht anfechtbar ist (vergl. göhler, OWiG, §62 Rn.31).

und natürlich ungültig unterschrieben...

evtl. hat ja irgendwer eine idee...

grüße

invisible


Zuletzt bearbeitet: 18.09.09 14:46 von invisible
invisible

Beiträge: 94

» 20.09.09 21:16 «              Beitrag melden


ok hat thante oder onkel evtl einen kleinen tip?

grüße

invisible

Krascher

Beiträge: 1338

maahks
» 20.09.09 21:49 «              Beitrag melden


invisible:
ok hat thante oder onkel evtl einen kleinen tip?

grüße

invisible


Wieso sollte ein Beschluss eines AG nicht anfechtbar sein ?

Sofortige Beschwerde & Begründung.
(oder "Begründung folgt", dann nochmal 4 Wochen Zeit ! Fristen nicht vergessen ....)

Nach welcher Norm sollte ein AG die Schlussinstanz für ein OWiG-Verfahren sein ... ?

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Robinhood

Beiträge: 27

» 21.09.09 17:23 «              Beitrag melden


http://netplosiv.org/20094237/vermischtes/weltgeschehen/rasen-nach-lust-und-laune-bundesverfassungsgericht-hebelt-blitzer-aus :
Rasen nach Lust und Laune:
Bundesverfassungsgericht hebelt Blitzer aus
Von Yale Gilbert | 31 August 2009


Autofahrer dürfen hoffen.
Möglicher Weise könnten sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen im Straßenverkehr gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den vergan-genen Wochen macht es möglich.
Der findige ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) hat vor Gericht bereits erste Erfolge erzielt.

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.Niemand dürfe ihn einfach filmen. Daß er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hinter-grund.
Und damit stehen sämtliche Blitzer, Radarfallen und Videoüberwachungsanlagen in der Öffentlichkeit auf der Kippe. Sind sie alle rechtswidrig?
Die Verfassungs-Richter entschieden, daß die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allge-meine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen.
Außerdem wurde befunden, daß ein Erlaß eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen recht-lich nicht ausreicht.
Das Dresdner Amtsgericht hat auf Grundlage des neuen Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits zwei Bußgeldverfahren eingestellt.
„In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Jede Art von Aufzeichnungen im Straßenverkehr sind neuerdings „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“ so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
Alle offenen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Alle bereits abgeschlossenen Verfahren können leider nicht erneut zur Vorlage gebracht werden…
Rasern dürfte jetzt aber vorerst Tür und Tor geöffnet sein…
Anm. Weide: Trotzdem sollte man sich generell an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Diese sind schließlich geschaffen worden zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer, also auch der Schnellfahrer!

Robin Hood


Vale

Beiträge: 11

» 29.09.09 10:00 «              Beitrag melden


Nichts neues vom LRA Meißen.
Nun ist es schon fast 4 Wochen her, als ich den letzten Brief ans Landratsamt Meißen geschickt habe. Bis jetzt hat sich nichts getan.
Keine Antwort-NICHTS!
Wo doch auf den ersten Brief so schnell geantwortet wurde.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Dafür gab es einen schönen Erfolg mit dem Ordnungsamt in Leipzig.
Mein Kumpel sollte 15 Euro wegen Falschparken bezahlen. Ich gab ihm einen ähnlichen Brief, wie ich ihn ans LRA Meißen geschickt hatte und schon im ersten Antwortschreiben von der möchtegern Behörde wurde das Verfahren eingestellt.
Den Schriftverkehr dazu werde ich Euch noch nachreichen.
Ich muß die Briefe nur noch einscannen.

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 181

» 29.09.09 11:34 «              Beitrag melden


Antwort der Zentralen Bußgeldstelle aus Karlsruhe!

"... Der Bußgeldbescheid erging auf der Rechtsgrundlage der §§ 41 Abs. 2, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem OWiG, das auch nach der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum OWiG Gültigkeit hat.
Das Einführungsgesetz zum OWiG (EGOWiG) hatte seit Erlass im Jahre 1968 die Aufgabe, die bis dahinbestehenden anderen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften dem damals neuen OWiG anzupassen. Dieser Regelungszweck hatte sich bis 2007 erledigt, weshalb es im 2. Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des BM der Justiz vom 23.11.2007 m.W.v. 30.11.2007 aufgehoben wurde ..."

Da wiehert der Amtsschimmel, jaja, und morgen schneit es grün!!!!

Krascher

Beiträge: 1338

maahks
» 29.09.09 11:36 «              Beitrag melden


Vale:
Nichts neues vom LRA Meißen.
Nun ist es schon fast 4 Wochen her, als ich den letzten Brief ans Landratsamt Meißen geschickt habe. Bis jetzt hat sich nichts getan.
Keine Antwort-NICHTS!
Wo doch auf den ersten Brief so schnell geantwortet wurde.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Dafür gab es einen schönen Erfolg mit dem Ordnungsamt in Leipzig.
Mein Kumpel sollte 15 Euro wegen Falschparken bezahlen. Ich gab ihm einen ähnlichen Brief, wie ich ihn ans LRA Meißen geschickt hatte und schon im ersten Antwortschreiben von der möchtegern Behörde wurde das Verfahren eingestellt.
Den Schriftverkehr dazu werde ich Euch noch nachreichen.
Ich muß die Briefe nur noch einscannen.


Kleinere Sachen werden i.d.R. so "eingestellt". - Bei "Größeren" greift wieder die Willkür. Fazit: nicht auf den Erfolgen ausruhen. Immer das "Unerwartete" erwarten.

Art. 20 (2) GG - Basisdemokratie mit der IPD !
Herkules

Beiträge: 26

» 29.09.09 12:22 «              Beitrag melden


Meine Owi läuft schon seit August 2008 . Das letzte mal wo ich davon etwas gehört habe war im April 2009. Da ging es auch nur um 15 Teuro. Der ganze Vorgang war mittlerweile schon beim Staatsanwalt, aber der konnte/wollte die von mir gestellten Fragen auch nicht beantworten. Dann ging das wieder zur Bußgeldstelle. Mal sehen ob noch was kommt.

Gruß Hekules

Vale

Beiträge: 11

» 29.09.09 19:23 «              Beitrag melden


So, hier sind die Schriftstücke zur Falschparkaktion in Leipzig
Der Vorwurf
Schreiben an OA - S.1
Schreiben an OA - S.2
Antwort v. Ordnungsamt

@Krascher>>> Das ist keinesfalls ein Grund sich auf dem Erfolg (wenns auch bloß ein kleiner ist) auszuruhen, sondern Ansporn für weitere Taten.

stromer

Beiträge: 125

» 30.09.09 10:00 «              Beitrag melden


@ Vale

Danke für Deine Mühe des einscannens.

Eine Bitte vom mir:

VOR dem Einscannen doch einfach die Namen, Orte, das Datum etc. löschen, damit, Dein Einverständnis vorausgesetzt, demnächst auch Hamburg, Neumünster und Segeberg "schlau gemacht" werden können- mit meinen Daten....:-), die ich in die vorgesehenen, dann leeren Felder handschriftlich eintrage- bevor ich sie in ein Faxgerät stecke.

st.



Halbgott

Beiträge: 50

» 30.09.09 20:20 «              Beitrag melden


Vale:
So, hier sind die Schriftstücke zur Falschparkaktion in Leipzig
Der Vorwurf
Schreiben an OA - S.1
Schreiben an OA - S.2
Antwort v. Ordnungsamt

@Krascher>>> Das ist keinesfalls ein Grund sich auf dem Erfolg (wenns auch bloß ein kleiner ist) auszuruhen, sondern Ansporn für weitere Taten.


@Vale

den PHK Olaf Torge kenne ich sogar persönlich. Der war zu DDR Zeiten, bei uns im Dorf, ABV.

Lotte

Beiträge: 421

» 01.10.09 13:43 «              Beitrag melden


Hi,

was ich hier nicht verstehe: Wie kann es sein, dass das Schreiben AN das OA UND die Antwort des OA das gleiche Datum tragen???

Lotte

truly

Beiträge: 121

number-63
» 01.10.09 15:42 «              Beitrag melden


hallo vale!

muss ich mich lotte anschließen. habe mir das ganze gerade ausgedruckt, weil ich es nicht für die schlechteste idee halte, dass man dich das für einen evtl. bedarfsfall einmal selber abtippt. denke, macht´n prifessionelleren eindruck, als wenn man mit einem blaßkopieten teil daherkommt. aber das mit dem datum stimmt tatsächlich. wie hast du das denn hingezaubert?

TRULY
grüßt auf diesem wege auch gleich
alle anderen copperfields...

heinrich

Beiträge: 48

» 01.10.09 16:08 «              Beitrag melden


@ Vale,

so kann es gehen, muss aber nicht - bei uns im Land der Wölfe, war eben dieser Text, ziemlich wortwörtlich, die Herausforderung des Amtes es "dem" mal richtig zu zeigen.

Ergebnis - aus 120 Euro Bußgeldbescheid wurde eine gerichtsverhandlung mit allem drum und dran.
Willkür brachte dann das Ergebnis in die "richtige" Bahn.
und "dem Bürger" wurde es mal so richtig gezeigt.

Gruß Heinrich

Wenn Du für Dein Handeln die volle Verantwortung übernimmst, und alle Menschen es Dir gleich tun, dann braucht sich um diese Welt niemand mehr Sorgen zu machen. - Matthias Josef Wölfle -
sapereaude82

Beiträge: 102

» 01.10.09 18:13 «              Beitrag melden


ich sehe das ähnlich. es kommt halt immer auf den (sach-)bearbeiter drauf an.
der eine sagt sich "wegen dem idioten mache ich mir nicht nen haufen papierkram" und ein anderer sagt sich "hier müssen wir mal ein exempel statuieren...".

man muss sich auch mal überlegen welche kosten für die staatskasse entstehen, wenn es wegen 15 eus owig ne gerichtsverhandlung gibt, wo evtl. der querulierende bürger noch zahlreiche anträge stellt, mit ablehnung, unterbrechungen etc.
dazu der ganze papierberg.
da isses einfacher & sinnvoller das ding einzustellen.
selbst wenn jetzt der betroffene zur zahlung verurteilt wird, die zu zahlenden gerichtskosten decken niemals den ganzen aufwand des gerichts

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