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Thema: OWIG die nächste
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invisible

Beiträge: 87

» 02.09.09 11:59 «              Beitrag melden


neuste AUSREDEN der landratsämter:

einführungsgesetze (EG) regeln, wie das gesetz, auf das es sich bezieht, in der praxis eingebracht wird, z.b. werden übergangsregeln festgelegt. insofern besteht nach einer bestimmten zeitkein bedarf mehr für das einführungsgesetz, weil z.b. alle dort geregelten übergangsfristen vertrichen sind, das eg also seinen zweck erfüllt hat. damit kann ohne weitere folgen das einführungsgesetz gestrichen werden. das gesetz, zu dessen, einführung es beschlossen wurde, wird durch eine solche aufhebung in seiner gültigkeit nicht berühert. somit gilt das ordnungswidrigkeitengesetz(owig) nach wie vor. zur bestimmtheit und form eines verwaltungsaktes(bescheides) wird auf § 37 verwaltungsverfahrensgesetz(vwvfg) verwiesen.

grüße

invisible

Man kann alle Leute einige Zeit und einige Leute alle Zeit, aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten. (Abraham Lincoln)

Hahnebampel

Beiträge: 8

» 02.09.09 12:48 «              Beitrag melden


Da hat das Landratsamt nicht ganz unrecht. Auf manche Einführungsgesetze kann tatsächlich verzichtet werden.

Aber was interessiert uns das? Befinden wir uns im Geltungsbereich (sprich BRD) des Ordnungswidrigkeitengesetzes?
Ist ja ein Bundesgesetz, aber ohne Art. 23?

Gruß
Hahnebampel

Krascher

Beiträge: 1308

maahks
» 02.09.09 13:08 «              Beitrag melden


Interessante Ansicht.

[Hahnebampel:]Da hat das Landratsamt nicht ganz unrecht. Auf manche Einführungsgesetze kann tatsächlich verzichtet werden.


Gibt es hierfür eine Norm ?

Das EGZPO von 1877 hätte man demzufolge schon 1877 streichen können, nicht erst per 19.04.2006. Die ZPO galt/gilt bis dato im gesamten Umfange des Reiches. Interessant.

Den Geltungsbereich des Bundesbeamtengesetzes (§ 185 BBG)hätte man schon 1949 streichen können, nicht erst 2008.

Wie erklärt man Deutschen oder Nichtdeutschen, das gem. § 1 StAG Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt ? Geändert erst ab 2005.


Aber was interessiert uns das? Befinden wir uns im Geltungsbereich (sprich BRD) des Ordnungswidrigkeitengesetzes?


Wenn "nichts" angegeben ist, heißt das nicht automatisch "die gesamte BRD". Oder WO genau steht das ?

Der Geltungsbereich war in § 5 OWiG angegeben:

An Bord von Schiffen und Fugzeugen unter dt. Flagge.

Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz v. 29.11.07 ist das OWiG rückwirkend wieder aufgehoben worden. Aufhebung mit Veröffentlichung, i.O. Aber rückwirkend ? Was ist demzufolge mit allen OWiG-Verfahren seit 1968 ?

Ist ja ein Bundesgesetz, aber ohne Art. 23?
Gruß
Hahnebampel

Das OWiG ist mit Sicherheit KEIN Bundesgesetz. WAS ist ein Bundesgesetz ? WO steht, was ein Bundesgesetz ist ?

Wie ist das Wetter in Blieskastel ?




Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !

Zuletzt bearbeitet: 02.09.09 15:13 von Krascher
Hahnebampel

Beiträge: 8

» 02.09.09 13:51 «              Beitrag melden


§ 5 OWiG
Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Erfunden hat das OWiG die BRD. Also geht die BRD vom räumlichen Geltungsbereich des Bundes aus. In CH mit dem Auto zu schnell, nicht im Geltungsbereich. Also bezog sich der Geltungsbereich auf den Art. 23. Diesen gibt es aber seit Aufhebung Art. 23 nicht mehr. Oder sehe ich da was falsch?

invisible

Beiträge: 87

» 02.09.09 14:47 «              Beitrag melden


nach vielen versuchen mit owig aufgehoben versuche ich es mal so:

Sehr geehrter Fr. Grunwald

ich bin mit Ihrem Schreiben (Bußgeldbescheid) vom 19.08.2009 NICHT einverstanden. Ich lege Widerspruch ein.

Erklärung:

ich weise Sie darauf hin, daß Ihr Schreiben keine Rechtskraft hat, da diese Kladde wegen der fehlenden Unterschrift nur einen Entwurf darstellt (§ 49 BeurkG).
Ich fordere Sie deshalb auch auf sich zu legitimieren, damit ich weiß, dass das Schreiben von Ihnen kommt. Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine ausreichende Unterschrift (§ 104 Rn 15, § 129 Rn 31, Namensabkürzungen (Paraphe), § 170 Rn, 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90, 673, Brdb Pfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198, sowie der Beschluss vom OLG-Zweibrücken vom 02.05.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 142/08

Ich weise diesen Bußgeldbescheid zurück, da dieser Bescheid ein nichtiger Verwaltungsakt ist und für diesen Bußgeldbescheid jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

Bitte weisen Sie mir nach, dass das KFZ DW-x xx sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes gemäß Ihrer Darstellung bewegt hat und in diesem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde.

Im § 5 OWIG Räumliche Geltung ist bis auf Flugzeuge und Schiffe keine Räumliche Geltung festgelegt. Hier stellt sich mir die Frage wie Sie somit Ihren Bezug auf die Ordnungswidrigkeit mit Androhung eines Fahrverbotes und einem evtl. Bußgeld aufrecht halten wollen.

§ 5 Owig Räumliche Geltung:

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Auf welchem Schiff oder in welchem Flugzeug soll das gewesen sein ich bitte um einen NACHWEIS!!! Denn der Räumliche Geltungsbereich(wie schon erwähnt) wird bis auf Schiffe und Flugzeuge NICHT benannt.

WEISEN SIE MIR DEN GELTUNGSBEREICH NACH!!!

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können,
in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne
weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und
deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit
ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)
„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige
Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis
wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten
oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O)
Dies ist also eine ganz klare und eindeutige Aussage und zudem ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes. Dies ist zudem aus meiner Sicht richtig und logisch.
Daraus folgt nun weiter:
Die Abschaffung des Geltungsbereichs dieser „BRD“- Gesetzbücher, z. b. des
Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozessordnung/des Strafgesetzbuchs und
der Zivilprozessordnung/des Zivilgesetzbuchs, welche 1990 mit der Abschaffung
des Geltungsbereichs des alten Artikels 23 des Grundgesetzes begonnen und jetzt
vollendet wurde, beweist seit Ende April 2006 mit Bekanntgabe im
Bundesgesetzblatt also endgültig, dass die Justiz der Bundesrepublik Deutschland seit Mai 2006 nur noch für Personen zuständig ist,
die sich der Herrschaftsgewalt und der Gerichtsbarkeit der Organisation der
Bundesrepublik Deutschland unterwerfen wollen.
Das heißt, dass diese Gesetze nur noch für den Personenkreis gelten, die diese
unerhörten Vorgänge für sich dulden und erdulden. Darüber maße ich mir kein Urteil an.

Des Weiteren:

Ihre maschinell erstellten Schreiben sind laut BGB § 126 OHNE Unterschrift mit VOR- & ZUNAMEN rechtlich NICHT GÜLTIG! Dieses Gesetz gilt auch für Sie!

Was sind maschinell erstellte Schreiben?

Erklärung:
§ 126a BGB
Elektronische Form
(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
Leider kann ich KEINE Signatur finden, auf die telefonische Nachfrage(21.07.2009 14:20 Uhr) konnte mir Fr. Löwe meine Frage ob Sie über eine Digitale Signatur verfügen nicht beantworten. Somit gehe ich davon aus dass Sie keine Digitale Signatur nach dem Signaturengesetz verwenden und verwenden können nach §126a BGB. Und hier wir es nun ganz EINFACH, Ihr Schreiben ist RECHTLICH NICHT GÜLTIG!!!!

(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html

Und laut BVerfGE 1 Bvf 622/98 müssen Bescheide/Beschlüsse unterschrieben sein, ansonsten setzen sie keinerlei Fristen o.ä. in Kraft! Da von Ihnen dieses Schreiben an mich nicht unterschrieben ist kann es weder eine rechtliche Forderung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder Ähnliches geben!!!

Im BGB § 125 ist verbrieft das Verwaltungsanordnungen ohne Unterschrift, egal um welche Verwaltungsvorschriften es sich auch handeln mag, wegen fehlender Unterschrift, als Formmangel, nichtig sind.

Nachweise hierzu im Anhang (Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen SPD-Mann Nolle) Absatz „Ermittler begehen schweren Formfehler“.
Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/6307606.htm

Hieraus folgt auch, Bundesrecht(das BGB das Höhere Gesetz) bricht Landesrecht(das VwVfG).

Weiterhin beantrage ich nach § 44 (5) VwVfG die Feststellung der Nichtigkeit wg. Verstoß gegen das Formrecht, § 125 BGB(§126 BGB), Absender nicht erkennbar sowie § 126a BGB KEINE Qualifizierte SIGNATUR nach dem Signaturengesetz.

Fazit, Ihre Forderung ist rechtswidrig!!!

ACHTUNG SEHR WICHTIG!!!
Und ganz wichtig, das es später nicht heißt, das ich nicht Zahlen will, sollten Sie auch noch so nett sein und mir meine obigen Feststellung widerlegen, dann bin ich gern und sofort bereit, Ihrer Forderung folge zu leisten.

Somit war und ist Ihr Schreiben vom 13.07.2009 sowie vom 19.08.2009 (Anhörung im Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheid) RECHTLICH NICHT GÜLTIG!

ES GIBT OHNE UNTERSCHRIFT KEINE GÜLTIGEN BESCHEIDE ODER ÄHNLICHES!!! Somit ist klar, dass Ihre Schreiben auch nur nichtige Bescheide generieren, die keinerlei Rechtskraft und Fristen auslösen.

Sollten Sie diese Tatsachen nicht widerlegen können bitte ich um eine gerichtliche Klärung nach A

Krascher

Beiträge: 1308

maahks
» 02.09.09 15:01 «              Beitrag melden


Hahnebampel:
§ 5 OWiG
Räumliche Geltung

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Erfunden hat das OWiG die BRD. Also geht die BRD vom räumlichen Geltungsbereich des Bundes aus. In CH mit dem Auto zu schnell, nicht im Geltungsbereich. Also bezog sich der Geltungsbereich auf den Art. 23. Diesen gibt es aber seit Aufhebung Art. 23 nicht mehr. Oder sehe ich da was falsch?


FETT: wo steht, wovon die BRD "ausgeht" ?

Die ZPO gilt auch in Deutschland. Deutschland ist nach Staats- und Völkerrecht das Deutsche Reich, wie es in den Grenzen vom 31.12.1937 bestanden hat. Gilt die ZPO nun auch in Teilen Polens und Russlands ?

Wenn nach Aussage der BRD die Reichs-ZPO von der ZPO der BRD nicht berührt wird, was ist damit gemeint ?
_______________________________

die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes

Wo ist der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes ?

Der Geltungsbereich kennzeichnet das WO, nicht für wen.




Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !

Zuletzt bearbeitet: 02.09.09 15:08 von Krascher
Hahnebampel

Beiträge: 8

» 02.09.09 16:04 «              Beitrag melden


Das mit "WO" und "für WEN" habe ich verstanden. Nur warum ist die Aufhebung des EGOWiG 2007 so wichtig, wenn 1990 das Besatzungskonstrukt BRD aufgehoben wurde?

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 175

» 02.09.09 18:19 «              Beitrag melden


Anfrage bei einem RA (Schwager!) wegen OWiG!

Frage:
Du Schwager, ich habe gehört, dass mit dem 2. Rechtsbereiigungsgesetz vom Nov. 2007 das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde, bzw. wegen des fehlenden Geltungsbereichs (= Rechtsunsicherheit) das OWiG nicht mehr anzuwenden ist - wie siehst du das?

Antwort:
Du hast Probleme. Hört sich schön an, ist es aber nicht, denn die Ansicht ist schlicht falsch. Die Bereinigung erfolgte aufgrund der Bereinigung von möglichen Nazigesetzen. Es gibt aber natürlich weiterhin das OWIG. Probier es aus, indem Du mit 100 km/h durch die stationäre Radaranlage in Ravensburg fährst. Du wirst es trotz der feinsinnigen Argumentation spüren.

Die Vorgehensweise des Gesetzgebers führt zwar dazu, daß aus dem Bestand der geltenden Rechtsnormen die Entstehung der durch den Änderungsbefehl eingefügten Vorschrift nicht mehr nachgewiesen werden kann. Das ist aber - auch in Ansehung der Publikations- und Dokumentationsfunktion des Bundesgesetzblattes und der Grundsätze der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit - jedenfalls dann unschädlich, wenn der Gesetzgeber zwischenzeitlich das Gesetz auf eine neue formelle Grundlage gestellt hat. Dies ist im Bezug auf das OWIG erfolgt.

Kommentar von mir:
Der liebe RA verwechselt Rechtsicherheit mit Willkür - klar, dass die "Raubritter der Straßen" mich weiter abkochen und ausnehmen wollen, wenn die mich blitzen!

truly

Beiträge: 114

number-63
» 02.09.09 21:22 «              Beitrag melden


hallo dipl!

was mich mal interessieren würde:
weiß dein schwager eigentlich, was du "so treibst"? wenn ja, wie reagiert er denn auf einen solchen "nestbeschmutzer"? ich finde die reaktionen immer wieder spannend, vor allem aber, was das so an erklärungsblüten treibt... wenn es darauf ankommt, entwickeln die einen redeschwall, an dessen ende sie selber glauben, was sie ihren zuhörern da gerade so in die tasche gebolzt haben.

ein feierabendgrüßchen von
TRULY

Der_Dipl_Ing

Beiträge: 175

» 02.09.09 21:41 «              Beitrag melden


Hi Truly,


Hilfe, nein,nein, nein!


Der RA ist nicht MEIN Schwager, er ist der Schwager eines guten Freundes von mir!
Aber von dem kommen immer solche Antworten, ist halt ein "normaler" Rechtsanwalt!

invisible

Beiträge: 87

» 02.09.09 21:51 «              Beitrag melden


@ truly,

warum soll sich der, oder ein "brd" anwalt an seinem stuhlbein(lebensgrundlage) sägen... ich kenne mehrere anwälte die genau das wissen was wichtig ist oder wäre aber keiner den mut hat zu handeln...???

grüße

invisible

cebucity

Beiträge: 1

» 13.09.09 10:15 «              Beitrag melden


Ich habe auch mehrere unsignierte Briefchen von dieser Stelle
erhalten. Richtige anerzogene sozialistische Sturrköpfe. Man könnte meinen, daß sie nach den Motto handeln ; "Fähnchen gewechselt, Gesetze interssieren mich nicht"
So läuft es halt in ganz Sachsen ab.


Krascher

Beiträge: 1308

maahks
» 13.09.09 10:23 «              Beitrag melden


cebucity:
Ich habe auch mehrere unsignierte Briefchen von dieser Stelle
erhalten. Richtige anerzogene sozialistische Sturrköpfe. Man könnte meinen, daß sie nach den Motto handeln ; "Fähnchen gewechselt, Gesetze interssieren mich nicht"
So läuft es halt in ganz Sachsen ab.


Es mündet alles im Faschismus, der sich mal Sozialismus oder Kommunismus oder mal Kapitalismus nennt. Die MECHANISMEN sind stets die gleichen.

Wir brauchen wohl 3 Generationen, um den Deutschen die Dummheit auszutreiben.




Ich wähle echte Demokratie. Ich wähle IPD !
truly

Beiträge: 114

number-63
» 13.09.09 14:04 «              Beitrag melden


grüß´ euch!

krascher, geh mal von "mindestens" drei generationen aus, die du benötigst, um diese versauten hrine wieder einigermaßen rundlaufen zu lassen. gelernt ist eben gelernt...

ich musste mir gestern während einer haarsträubenden diskusion anhören, dass man sich doch frage, was ich eigentlich wolle. noch liefe doch alles recht rund. warum also daran rütteln? was kommen soll, käme sowieso, und wir paar peoples hätten da doch am wenigsten möglichkeiten, etwas zu ändern. du haust denen die schlagkräftigsten argumente rein.

"egaaaaaaal.... alles egal, lass laufen, wie es ist. wir ändern das eh eh nicht." - "ja leute, wenn nicht ihr, wer dann?"

dann guckst du in derart strahlende augen, dass dir das herz aufgehen will, und erste hoffnung aufkeimen möchte. aber leider ist das strahlen in deren augen nur die sonne, die durch ihre hohle birne scheint... und du hoffst insgeheim schon darauf, dass diese lethargischen strahlemännchen hoffentlich den ersten tritt von ganz oben bekommen. wo immer "oben" auch sein mag...

ein sonntagsgruß von
TRULY

Swawa

Beiträge: 250

» 13.09.09 19:41 «              Beitrag melden


Hast Recht Truly,

ich muss mir diesen Scheiß auch jeden Tag anhören. Die Menschen sind so etwas von versaut worden, dass denen die Gleichgültigkeit und Klugscheißerei schon voraus läuft. Manchmal ist das richtig zum verzweifeln und man wünscht sich lautlos das etwas ernsthaftes passieren muß, damit sie wach werden. Aber ich denke die wachen immer noch nicht auf, auch wenn irgend einen eine Bombe auf den Fuß fällt. Dann fragen sie den nächsten: " Kann das angehen, dass wir Krieg haben."

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